Alle Paraglidingrouten führen nach Prizren

Wenn Sie sich mit Paragliding im Kosovo beschäftigen, führen alle Wege nach Prizren, sagt Ardall Celina von “Paragliding Kosova”. Ardalli, der leidenschaftlich gern fliegt, hat diese Leidenschaft zu einer Tourismusattraktion gemacht und erstmals im Kosovo Paragliding als ein weiteres Angebot für Tourist:innen und Besucher:innen eingeführt.

Paragliding wird seit 2018 Tourist:innen in Prizren angeboten. Ursprünglich eine Initiative von Enthusiast:innen des Sportclubs “Aeroklub Shkaba” in Prizren, der 2010 von einer Gruppe von Freunden gegründet wurde, die diesen Adrenalinsport lieben. Dies diente dazu das touristische Angebot der Stadt zu verbessern. Seit seiner Gründung hat “Aeroklub Shkaba” an mehr als 40 Paragliding-Wettbewerben teilgenommen, bei denen Mitglieder:innen des Clubs tolle Ergebnisse erzielt und sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Wettbewerben Medaillen erhalten haben.

Prizren ist eine Touristenstadt die viel Anerkennung geniesst, denn sie beherbergt nicht nur viele Outdoor-Aktivitäten sondern lässt Besucher:innen auch traditionelle und zeitgenössische Kunst geniessen. In der Nähe von Prizren befinden sich die Sharr Berge, die äusserst gute Bedingungen bieten, um den Paragliding-Sport auszuüben.

Wie lange beschäftigen Sie sich schon mit Paragliding?

Ich bin seit 2010 aktiv im Gleitschirmfliegen tätig. In den ersten Jahren habe ich diesen Sport als Amateur praktiziert, aber im Laufe der Zeit hat mich die Liebe zum Gleitschirmfliegen und der Wunsch, mich im Sport zu beweisen, dazu veranlasst, mich professionell damit auseinanderzusetzen und an vielen Wettbewerben teilzunehmen. National so wie auch international.

Wie kam es zur Leidenschaft für diese Aktivität?

Adrenalinsport, habe ich stets bevorzugt. So beschäftigte ich mich seit meiner Kindheit aktiv mit Skifahren und Bergsteigen, bis ich mit Paragliding und dem Gefühl des Fliegens vertraut wurde. Vom ersten Flug an hatte ich eine besondere Verbindung zu diesem Sport und zum Fliegen im Allgemeinen. Mit anderen Worten, ich erkannte, dass dies meine wahre Leidenschaft war. Vielleicht war er bis dahin ohne mein Bewusstsein in mir gewesen.

Was hat Sie dazu veranlasst, Paragliding als Tourismusattraktion zu vermarkten?

Alle Paraglider:innen sind bestrebt, ihre Leidenschaft mit anderen Menschen zu teilen. Es gibt kein besseres Gefühl, als jemandem das Gefühl des Fliegens zu übermitteln. Wir haben immer versucht, all unseren Freunden und Verwandten dieses Gefühl zu bieten, und jeder Flug war für uns und für diejenigen, die es versucht haben, ein aussergewöhnliches Erlebnis.

 

Das Teilen von Fotos und Videos von unseren Paragliding-Ausflügen auf den sozialen Netzwerken, hat dazu beigetragen, dies die Anzahl Interessent:innen sich verdoppelt hat. Dies hat dazu geführt, dass wir viele Anfragen nach Flügen aus dem gesamten Kosovo erhalten haben, die wir aufgrund des Mangels an Personal und Ausrüstung nicht erfüllen konnten.

Aus dieser Situation entstand natürlich das Tourismusangebot von “Twin Paragliding”. So organisierten sich einige Verbände unter dem Namen “Paragliding Kosova” und begannen mit dem kommerziellen Angebot von Doppelflügen. Später gelang es uns mit finanzieller Unterstützung der Schweizer Organisation Swisscontact und der Gemeinde Prizren, unsere Mitarbeiter:innen international auszubilden und zu zertifizieren und angemessene Ausrüstung für diese Dienstleistungen bereitzustellen.

 

Aus welchen Standpunkten im Kosovo aus fliegen Sie?

Wir bieten hauptsächlich kommerzielle Flüge von Cvileni nach Prizren, von Lipa nach Peja und von Shymeku nach Istog an. Alle diese Standorte bieten sehr gute Flugbedingungen.

Welche Organisation oder Firma verwaltet das Paragliding?

Kommerzielle Doppelflüge werden von “Paragliding Kosova” verwaltet, darunter professionelle Pilot:innen aus verschiedenen im Kosovo tätigen Clubs.

Welche Tourist:innen, nutzen das Angebot des Paragliding?

Das Paraglidin-Angebot wird sowohl von Einheimischen als auch von Besucher:innen gebucht, die im Kosovo verweilen. Auf dem Höhepunkt der Gleitschirmsaison, also in den Sommermonaten, wird das Angebot hauptsächlich von Kosovar:innen die ausserhalb leben genutzt, welche auch die Haupttourist:innen des Landes sind.

Welche anderen Aktivitäten bieten Sie in Kombination mit Paragliding an?

Ein weiteres Angebot in unserem Portfolio ist Camping mit der Familie in der Natur. In diesem Jahr werden wir den Klettersteig “Via Ferrata” in Prizren anbieten. Neben der Weiterentwicklung des Paragliding-Angebots als Freiflug, hoffen wir, bald ein weiteres flugbezogenes Angebot auf den Markt zu bringen. Es geht darum, mit Paratrike zu fliegen, das den Flug nicht nur von den Bergen, sondern auch vom Feld aus ermöglicht.

 

Prizren als Stadt bietet viel. Wir sind zuversichtlich, dass Aktivitäten, die aussergewöhnliche Erinnerungen für Besucher:innen schaffen, wie paragliding, klettern, kajakfahren und andere Angebote, die dieser Stadt hinzugefügt werden, diesen Ort zu einem beliebten Ziel für Wochenenden für lokale Tourist:innen machen werden, sowohl regional als auch international.

 

So finden Sie “Paragliding Kosovo”

Kontakte werden hauptsächlich über soziale Netzwerke oder über die Plattform zur Buchung von Tickets für Outdoor-Aktivitäten www.KosovoPass.com hergestellt. Jetzt werden immer mehr Reservierungen über www.KosovoPass.com vorgenommen und verwaltet, da die Plattform neben Informationen zum Angebot auch die Möglichkeit bietet, die Möglichkeit für die professionelle Kommunikation zwischen dem Dienstanbieter:innen und Nutzer:innen.

Allen Teilnehmer:innen wird ein Transport von der Stadt zur Landebahn, ein Doppelflug über die Stadt, Videos aus ihrer Erfahrung und schliesslich ein Rücktransport vom Landepunkt in die Stadt angeboten.

In Kürze auch mit Paratrike fliegen

Neben der Weiterentwicklung des Paragliding-Angebots als Freiflug hoffen wir, bald ein weiteres flugbezogenes Angebot auf den Markt zu bringen. Es geht darum, mit Paratrike zu fliegen, das den Flug nicht nur von den Bergen, sondern auch vom Feld aus ermöglicht.

Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2021

Die Zuwanderung in die Schweiz nahm im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode um 3,9 Prozent zu. Die Auswanderung stieg um 8,4 Prozent. Diese Entwicklungen sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass im Vergleich zur ersten Pandemiewelle vom Frühjahr 2020 wieder mehr Personen aus Drittstaaten in die Schweiz ein- und ausgewandert sind. Der Wanderungssaldo lag bei 26 008 Personen und ist damit im Vergleich zur Vorjahresperiode konstant geblieben. Per Ende Juni 2021 lebten 2 128 812 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.

Die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm zwischen Januar und Juni 2021 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 um 2314 Personen zu (+3,9 %). Während die Zuwanderung aus der EU/EFTA gegenüber der Vorjahresperiode um 1627 Personen zurückging, nahm diejenige aus Drittstaaten um 3940 Personen zu. Im gleichen Zeitraum haben 33 723 Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen, 8,4 Prozent mehr als in der Vorjahresperiode. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Auswanderung von Drittstaatsangehörigen zurückzuführen, die um 2185 Personen zugenommen hat (+33 %).

Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung lag mit 26 008 Personen praktisch auf dem gleichen Niveau wie im ersten Halbjahr 2020 (25 995 Personen). Der Wanderungssaldo der EU/EFTA-Staatsangehörigen nahm um 9,9 Prozent ab, derjenige der Drittstaatsangehörigen um 1712 Personen zu.

Der Vergleich mit dem Vorjahr ist bei den Wanderungsflüssen und beim Wanderungssaldo insofern leicht verzerrt, als dass das Vereinigte Königreich bis am 31. Dezember 2020 zur Kategorie EU/EFTA gezählt wurde. Seit dem 1. Januar 2021 gehört es zum Drittstaatsbereich. Im ersten Halbjahr 2021 betrug die Zuwanderung aus dem Vereinigten Königreich in die ständige ausländische Wohnbevölkerung 1297 Personen. Aus der Schweiz ausgewandert sind 1068 Personen.

Zusammengezählt kamen beim Kurz- und beim Langzeitaufenthalt 64 157 Personen in die Schweiz, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben, der Grossteil davon aus der EU/EFTA (56 103 Personen). Das sind 122 Personen mehr als im ersten Halbjahr 2020 (+0,2 %). Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Juni 2021 36 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen L und 37 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen B ausgeschöpft.

Zwischen Januar und Juni 2021 wurden 29 279 Grenzgängerbewilligungen erteilt. Im Vergleich zur Vorjahresperiode hat dieser Wert um 1,5 Prozent zugenommen. Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalter nahm um 11,9 Prozent auf 116 924 Personen ab. Meldepflichtige Kurzaufenthalte umfassen kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern (65%), entsandte Arbeitnehmende (25%) sowie selbständige Dienstleistungserbringer (10%) bis zu drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

BAG: «Nicht verpassen: impfen lassen.»

In der Schweiz haben zum jetzigen Zeitpunkt rund zwei von drei Erwachsenen ab 18 Jahren mindestens die erste Covid-19-Impfung erhalten. Jene, die bisher damit zugewartet haben sich impfen zu lassen, werden nun ganz direkt angesprochen: «Nicht verpassen: Impfen lassen».

Denn wer sich noch vor dem Herbst impfen lässt, hilft mit, einer neuen Pandemiewelle entgegenzuwirken und leistet einen Beitrag, die Freiheiten des Alltags zurück zu bringen. Mit dem Appell will das BAG daran erinnern, dass die Impfung das wirksamste Mittel ist, sich und andere vor einer Covid-19-Erkrankung und einem allfälligen schweren Verlauf zu schützen. Die Covid-19-Impfung ist nach wie vor die wichtigste Massnahme, um die Konsequenzen der Pandemie zu reduzieren. Jede Impfung zählt. Die Impfung ist ab 12 Jahren zugelassen.

Die Kampagne erinnert alle bisher ungeimpften und zögernden Erwachsenen und Jugendlichen daran, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Impfung ist, auch im Hinblick auf steigende Fallzahlen und Virusmutationen. In allen Regionen der Schweiz gibt es noch freie Impftermine, häufig in der Nähe des Wohn- oder Arbeitsorts. Wer noch im August die Erstimpfung wahrnimmt, wird bis zu den Herbstferien den vollständigen Impfschutz geniessen.

Die Informationskampagne wird breit mit Plakaten, Social Media-Werbemitteln, Onlinemassnahmen und Fernsehspots publiziert.

Sämtliche Informationen zur Anmeldung für die Covid-19-Impfung finden Sie auf den Websites der Kantone.

Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 10. August 2021 wurden 5’304 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet. Mit 3’466 (65,3 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 1’838 (34,7 %) Meldungen wurden als schwerwiegend eingestuft.

Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 1’612 Meldungen (30,4 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten. Die Betroffenen waren im Mittel 57,7 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 21,9 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen lag das mittlere Alter bei 61,3 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei 80,7 Jahren. In 133 der schwerwiegenden Fälle sind Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen, in einigen Meldungen wurde das Geschlecht nicht angegeben. 3’279 (61,8 %) der Meldungen beziehen sich auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna und 1’934 (36,5 %) auf den Impfstoff Comirnaty® von Pfizer/BioNTech. In 91 (1,7 %) der Fälle wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Der Skulpturenpark «too big to fail» auf dem Brünig beim Naturfreundehaus

Um zu zeigen und demonstrieren, dass die Kunst systemrelevant ist und mit ihr nicht einfach herumgespielt werden darf, lassen Die Diebe, also Lili Vanilly und Bujar Berisha, mit Shuk Orani einen Skulpturenpark entstehen. Während der architektonische Entwurf von der Architektin Ardiana Orani realisiert wird. Die ersten Skulpturen werden Anfang 2022 erwartet. Der Startschuss hat stattgefunden und die Vorbereitungen haben schon begonnen. Holz, Steine, Metalle und andere Materialien stehen zur verfügung. Es wird geschnitzt, gebohrt, gehämmert und gemeisselt. Keiner Disziplin soll was im Wege stehen. Komplett sind wir nie, denn nur in der ständigen Erneuerung ist die Stabilität und somit auch die Zukunft gesichert. Somit sind wir stets offen für neue Kunstschaffende. Der Park hat viel Platz und dem künstlerischen Wachstum sind keine Grenzen gesetzt, im Gegensatz zu den natürlichen Ressourcen auf unserer Erde.

Die Kunst ist systemrelevant, weil sie die Möglichkeit hat, ausserhalb des Systems das System zu kritisieren.

Kopernikus war ein Künstler. Wäre er im oder nach dem System gegangen, hätte er niemals ein System über den Haufen geworfen. Es war eines der ego- oder homozentrischen Systeme, ziemlich wirkungsvoll ausser Kraft gesetzt mit dem Kunstwerk des Fernrohrs als Beweismittel. Mittlerweile begrenzt uns dieses Fernrohr schon wieder und befreit uns nicht mehr, es traut sich kaum mehr wer daraus heraus.

Kunstschaffende sichern den Fortschritt, die Verbesserung oder Überwindung eines Systems. Nicht nur, dass sie es dokumentieren (Picasso, Guernica, spanischer Bürgerkrieg, Darstellung des Bürgerkrieges auf künstlerische Art und Weise), berauben (Banksy, Hacker, Marylin Manson), kritisieren (Dali, Beuys, Einstein, Chaplin) und Trends setzen (Marx, die Beatles). Sondern, sie glauben gar nicht erst an das System. Sie schaffen eine Distanz zwischen sich und dem System und seinen Systemen, um zu reflektieren und so hinterfragen zu können. Darum leben sie auch gefährlich. Denn das trennende – besonders dank Macchiaveli – und bewertende System hat den Vorteil, dass es den Systemumsetzenden, also den Herrschenden, Raum und Zeit verschaffen kann und jegliche Kritik daran ist eine Gefahr ihrer Macht: Raum und Zeit.

Somit sind die Kunst und die Kunstschaffenden nicht nur systemrelevant sondern auch ein Regulierungsmechanismus; und kein System überlebt, wenn es abgeschlossen zur Aussenwelt ist, also wenn es keinen Regulierungsmechanismus hat. Die Kunst ist die Membran der Systeme, ständig mit der Aussenwelt in Berührung und somit im Austausch, um zu verstehen, um besser zu leben und überleben. Durch die Interaktion ausserhalb der Systeme können Kunstschaffende feststellen, dass bspw. das Geldsystem nicht mehr wichtig oder sogar schädlich ist und erarbeiten eine neue Idee.

Dies zu erreichen ist auch ausserhalb der Wege der Systeme möglich, also auch ohne anerkannt studiert oder einen Doktortitel zu haben, denn die systemische Bildung ist wiederum ein Mechanismus anderer zu meiner Zeit und meinem Raum, dem ich mich entziehen muss, um zu sein. Die Hinterfragung des Systems geht im gewöhnlichen Bildungsweg recht leicht vergessen, obwohl das der eigentliche Sinn der Bildung ist: Sich zu bilden, um hinterfragen zu können – mit der Liebe zum Wissen.

So können wir uns entscheiden, ob wir Werkzeuge oder Kunstschaffende sein möchten.

In diesem Sinne und mit diesem Ziel entsteht der Skulpturenpark «too big to fail».

Mit diesem Bewusstsein, dass die Kunst Systemrelevant war und immer noch ist, sollen Werke entstehen um zu demonstrieren und aufzuzeigen, dass die Kunst systemrelevant ist. Die Art und Weise der Darstellung und die Herangehensweise sind den Kunstschaffenden freigestellt. Auf jeden Fall sollen sich alle diese Frage stellen: Warum ist und sollte mein Werk systemrelevant sein und bleiben?”

Um die Skulpturen, in ihrer neuen Form, der Natur zurückzugeben und sie mit jener erneut in Einklang zu bringen, bedarf es der Eröffnung einer architektonischen Dimension. Dabei würde die Architektin Ardiana Orani zunächst eine sensible Analyse der Umgebungssituation, alle Räumlichkeiten gründlich durchleuchten, bevor sie im Anschluss die Gestaltung und kreative Entwicklung des Standortes übernimmt. Ziel ist es die transformierten Skulpturen der Natur, Stück für Stück und ganz bewusst, zurückzugeben, damit sich der Skulpturenpark  harmonisch ins Waldgefüge integriert. Hinter dem Analyse der Umgebungssituation durchführen.

 

Die Kunst ist systemrelevant, weil sie die Möglichkeit hat, ausserhalb des Systems das System zu kritisieren.

Kopernikus war ein Künstler. Wäre er im oder nach dem System gegangen, hätte er niemals ein System über den Haufen geworfen. Es war eines der ego- oder homozentrischen Systeme, ziemlich wirkungsvoll ausser Kraft gesetzt mit dem Kunstwerk des Fernrohrs als Beweismittel. Mittlerweile begrenzt uns dieses Fernrohr schon wieder und befreit uns nicht mehr, es traut sich kaum mehr wer daraus heraus.

Kunstschaffende sichern den Fortschritt, die Verbesserung oder Überwindung eines Systems. Nicht nur, dass sie es dokumentieren (Picasso, Guernica, spanischer Bürgerkrieg, Darstellung des Bürgerkrieges auf künstlerische Art und Weise), berauben (Banksy, Hacker, Marylin Manson), kritisieren (Dali, Beuys, Einstein, Chaplin) und Trends setzen (Marx, die Beatles). Sondern, sie glauben gar nicht erst an das System. Sie schaffen eine Distanz zwischen sich und dem System und seinen Systemen, um zu reflektieren und so hinterfragen zu können. Darum leben sie auch gefährlich. Denn das trennende – besonders dank Macchiaveli – und bewertende System hat den Vorteil, dass es den Systemumsetzenden, also den Herrschenden, Raum und Zeit verschaffen kann und jegliche Kritik daran ist eine Gefahr ihrer Macht: Raum und Zeit.

 

Somit sind die Kunst und die Kunstschaffenden nicht nur systemrelevant sondern auch ein Regulierungsmechanismus; und kein System überlebt, wenn es abgeschlossen zur Aussenwelt ist, also wenn es keinen Regulierungsmechanismus hat. Die Kunst ist die Membran der Systeme, ständig mit der Aussenwelt in Berührung und somit im Austausch, um zu verstehen, um besser zu leben und überleben. Durch die Interaktion ausserhalb der Systeme können Kunstschaffende feststellen, dass bspw. das Geldsystem nicht mehr wichtig oder sogar schädlich ist und erarbeiten eine neue Idee.

Dies zu erreichen ist auch ausserhalb der Wege der Systeme möglich, also auch ohne anerkannt studiert oder einen Doktortitel zu haben, denn die systemische Bildung ist wiederum ein Mechanismus anderer zu meiner Zeit und meinem Raum, dem ich mich entziehen muss, um zu sein. Die Hinterfragung des Systems geht im gewöhnlichen Bildungsweg recht leicht vergessen, obwohl das der eigentliche Sinn der Bildung ist: Sich zu bilden, um hinterfragen zu können – mit der Liebe zum Wissen.

 

So können wir uns entscheiden, ob wir Werkzeuge oder Kunstschaffende sein möchten.

In diesem Sinne und mit diesem Ziel entsteht der Skulpturenpark «too big to fail».

Mit diesem Bewusstsein, dass die Kunst Systemrelevant war und immer noch ist, sollen Werke entstehen um zu demonstrieren und aufzuzeigen, dass die Kunst systemrelevant ist. Die Art und Weise der Darstellung und die Herangehensweise sind den Kunstschaffenden freigestellt. Auf jeden Fall sollen sich alle diese Frage stellen: Warum ist und sollte mein Werk systemrelevant sein und bleiben?”

Corona-Folgen: Zweites Massnahmenpaket für den öffentlichen Verkehr

Die Folgen der Corona-Krise führen weiterhin zu finanziellen Einbussen im öffentlichen Verkehr. Um sie abzufedern, schlägt der Bundesrat wie 2020 vor, die höheren Defizite im Regionalen Personenverkehr abzugelten. Hingegen lehnt er eine finanzielle Unterstützung des Bundes für den Ortsverkehr und für touristische öV-Angebote ab, da dies gemäss Gesetz Aufgabe von Kantonen und Gemeinden ist. Das hat er an seiner Sitzung vom 11. August 2021 beschlossen. Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken.

Das vom Bundesrat vorgeschlagene zweite Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ergänzt die vom Parlament im Herbst 2020 im Rahmen des ersten Pakets beschlossen Unterstützungsgelder. Der Bundesrat erfüllt damit Motionen aus dem Parlament.

Gemäss der nun in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage übernehmen Bund und Kantone im Regionalen Personenverkehr (RPV) auch für dieses Jahr die Defizite 2021 des bestellten Angebots. Dies weil die Einnahmen der Transportunternehmen aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nach 2020 auch 2021 tiefer ausfallen als geplant. Bund und Kantone sollen daher das Defizit 2021 – wie 2020 – nachträglich durch einen zusätzlichen einmaligen Beitrag decken. Die Transportunternehmen müssen sich ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend aber ebenfalls an den Kosten beteiligen. Der Bundesrat schlägt zudem eine Unterstützung für den Güterverkehr auf der Schiene vor, indem vor allem im Binnengüterverkehr Ertragsausfälle ausgeglichen werden.

Verzichten will der Bundesrat hingegen auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung des Ortsverkehrs und des touristischen Verkehrs. Dafür sind laut Gesetz die Kantone, Gemeinden und allenfalls weitere öffentliche Körperschaften zuständig. Aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Jahr und der groben Abschätzungen über das voraussichtliche Ausmass der finanziellen Folgen der Corona-Krise auf diese beiden Bereiche sieht der Bundesrat keinen Anlass, von diesen Regeln abzuweichen.

Für den Fall, dass das Parlament eine Ausnahme beschliessen möchte, zeigt der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zum zweiten Massnahmenpaket einen Weg dafür auf. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Parlament eine Ausnahme beschlossen und den Orts- und touristischen Verkehr mit Bundesgeldern unterstützt.

Die Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen ist bundesseitig mehrheitlich bereits gesichert. Für den Güterverkehr beantragt der Bundesrat einen zusätzlichen Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken.

Nicht Teil des Massnahmenpakets ist eine allfällige Unterstützung des Fernverkehrs der SBB. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket in einem verkürzten Verfahren durchgeführt. Ziel ist, dass das Parlament bereits in der Wintersession das Geschäft beraten kann.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Juli 2021

Registrierte Arbeitslosigkeit im Juli 2021 – Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Juli 2021 128’279 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 3’542 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 2,8% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 20’591 Personen (-13,8%).

Jugendarbeitslosigkeit im Juli 2021
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) erhöhte sich um 438 Personen (+3,7%) auf 12’201. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 5’694 Personen (-31,8%).

Arbeitslose 50-64 Jahre im Juli 2021
Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre verringerte sich um 1’291 Personen (-3,2%) auf 39’142. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Abnahme um 388 Personen (-1,0%).

Stellensuchende im Juli 2021
Insgesamt wurden 219’183 Stellensuchende registriert, 7’454 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 16’579 Personen (-7,0%).

Gemeldete offene Stellen im Juli 2021
Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt nun neu ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen verringerte sich im Juli um 3’905 auf 56’812 Stellen. Von den 56’812 Stellen unterlagen 43‘219 Stellen der Meldepflicht.

Abgerechnete Kurzarbeit im Mai 2021
Im Mai 2021 waren 257’467 Personen von Kurzarbeit betroffen, 46’817 Personen weniger (-15,4%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 5’502 Einheiten (-13,4%) auf 35’517. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 4’988’144 (-23,8%) auf 15’985’544 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Mai 2020) waren 57’933’292 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 890’890 Personen in 109’988 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im Mai 2021
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Mai 2021 ausgeschöpft hatten, auf 46 Personen. Jede versicherte Person, die am 01.03.2021 ihren Taggeldanspruch noch nicht ausgeschöpft hatte, erhält für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.05.2021 maximal 66 zusätzliche Taggelder.

Swissmedic genehmigt Indikationserweiterung des Spikevax-Impfstoffs für 12 bis 17-Jährige

Swissmedic hat das von Moderna Switzerland GmbH eingereichte Gesuch für die Indikationserweiterung sorgfältig geprüft und hat die befristete Zulassung des Covid-19 Impfstoffs Spikevax von Moderna zur Prävention der Coronavirus-Krankheit für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren erweitert.

Swissmedic prüfte das am 11. Juni 2021 eingereichte Gesuch für die Indikationserweiterung beschleunigt im rollenden Verfahren. Die Resultate einer fortlaufenden Studie mit 3’732 Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren wurden eingereicht und begutachtet.

Bei der untersuchten Altersgruppe und bei gleicher Dosierung wie bei Erwachsenen hat der Impfstoff in dieser klinischen Studie eine vergleichbare Immunreaktion (gemessen am Antikörperspiegel gegen SARS-CoV-2) wie bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren gezeigt. Auch ähneln die häufigsten Nebenwirkungen bei den Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren denjenigen von Personen ab 18 Jahren. Dieser Impfstoff zeigte in der klinischen Studie bei der untersuchten Altersgruppe ab 14 Tage nach Dosis 2 eine Wirksamkeit gegen symptomatischer Krankheit (mindestens ein Symptom und positiver PCR Test) von gegen 93 Prozent. Die Nebenwirkungen dauerten in der Regel ein bis drei Tage und können nach der zweiten Dosis ausgeprägter sein.

Der Impfstoff muss – wie auch bei Personen über 18 Jahren – zweimal in einem Abstand vom 4 Wochen verabreicht werden.

Ansprache von Bundespräsident Guy Parmelin zum 1. August 2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wir sind hier im Kanton Waadt, auf dem Glacier 3000 im Herzen des Diablerets-Massivs. Hier in meinem Kanton bin ich nah an meinen Wurzeln. Von hier aus sehe ich bei wolkenlosem Himmel in alle Himmelsrichtungen, in die Kantone Bern und Wallis und damit in andere Regionen. Nicht weit von hier entspringt die Saane – sie verbindet die Romandie mit der Deutschschweiz. Das bedeutet andere Sprachen, andere Mentalitäten, aber immer ein und dasselbe Land: die Schweiz, unsere Heimat.

Seit vielen Monaten sind wir von der Corona-Pandemie betroffen. Meine Gedanken sind bei allen, die darunter leiden oder gelitten haben, und bei allen, die sich unermüdlich für unsere Gesundheit einsetzen. In gleicher Weise bin ich besorgt um alle, die von den Unwettern und Überschwemmungen der vergangenen Wochen betroffen sind. Ich bin allen dankbar, die aktiv daran arbeiten, die Situation zu verbessern.

Ich bewundere die Bemühungen unserer Bevölkerung, solche Krisen gemeinsam zu bewältigen – besonders am heutigen Tag, an dem wir aufgerufen sind, den Stolz auf unser Land zu bekräftigen.

Trotz den nicht einfachen Zeiten dürfen wir auf uns stolz sein. Wir waren in der Lage, ein grosses internationales Gipfeltreffen in Genf mit Würde durchzuführen. Im Sport hat unsere «Nati» an der Fussball-Europameisterschaft uns alle mit grossen Emotionen erfüllt. Wir dürfen uns auch über solche Erfolge freuen.

In unserer Bundesverfassung ist der Gedanke der Solidarität verankert. Solidarität heisst für mich, wir teilen nicht nur den Erfolg, sondern ebenso die Schwierigkeiten. Wir stehen unseren Nächsten unter allen Umständen bei, so wie wir es während der Pandemie und während der Unwetterperiode getan haben.

Der Nationalfeiertag ist für viele ein Höhepunkt im Kalenderjahr. Nicht nur wegen der Feuerwerke, die kleine und grosse Kinder so entzücken. Heute ist auch die Gelegenheit, über unsere Zukunft nachzudenken.

Bei meinen Begegnungen mit den Menschen im Land bin ich immer wieder überrascht von der Entschlossenheit, sich neu anzustrengen.

Die Schweiz hat ihren Erfolg klaren Entscheidungen zu verdanken. Nicht Vermutungen, Zufall, Arroganz oder Leichtsinn. Unser Land ist mit harter Arbeit, mit gegenseitiger Hilfe, mit Mut und Optimismus aufgebaut worden. Dieses Rezept hat sich in den letzten 730 Jahren bewährt. Ich bin überzeugt, dass das Erfolgsrezept der Schweiz seine Gültigkeit behält. Das ist auch nötig: Wir stehen vor grossen gesundheitlichen, ökologischen, sozialen und geopolitischen Herausforderungen. Nur wenn wir uns als Team verstehen, in dem sich jeder für den anderen einsetzt, wird es unserem Land gelingen, diese Herausforderungen zu meistern. So wie eine Seilschaft hier in den Bergen, die einen Gipfel bezwingen will.

Wir sollten uns dabei auch an das philosophische «bon-mot» erinnern: Das Ziel einer Reise ist die Reise selbst. Lassen Sie uns Schritt für Schritt vorangehen – mit sicherem Fuss und im Vertrauen auf unsere Fähigkeiten.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Nationalfeiertag.

Es lebe die Schweiz!

Globaler Bildungsgipfel: Die Schweiz sagt ihre Unterstützung für die Globale Bildungspartnerschaft in den Jahren 2021–2025 zu

An der Konferenz zur Wiederauffüllung des Fonds der Globalen Bildungspartnerschaft am 28. und 29. Juli 2021 in London hat die Schweiz für den Zeitraum 2021–2025 einen Beitrag von 52 Millionen Franken angekündigt. Gerechte, inklusive und krisenresistente Bildungssysteme sind ein Schwerpunkt des Engagements der Schweiz in der Global Partnership for Education.

«Raise your hand» (hebe deine Hand), so lautet der Appell der Globalen Bildungspartnerschaft (Global Partnership for Education, GPE), des weltweit grössten Fonds zur Stärkung und Finanzierung der Bildung in einkommensschwachen Ländern. Er bezweckt die Schaffung eines besseren Zugangs zu qualitativ hochwertiger Bildung in Entwicklungsländern, wo die Covid-19-Pandemie die bestehende Bildungskrise zusätzlich verschärft hat. Am 11. Juni 2021 hat der Bundesrat entschieden, die GPE weiterhin zu unterstützen und dem Fonds 52 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Patricia Danzi, Direktorin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), kündigte den Beitrag der Schweiz am 29. Juli 2021 am Globalen Bildungsgipfel in London an. «Ohne Bildung gibt es keine Gleichberechtigung, keinen Wohlstand, keine nachhaltige Entwicklung», betonte Patricia Danzi. Die GPE spielt bei der Umsetzung des Ziels zur Bildung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eine zentrale Rolle und gilt in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2021–2024 der Schweiz als prioritärer multilateraler Bildungsfonds.

Die Ziele der Schweiz werden auf multilateraler Ebene geteilt
Trotz grosser Fortschritte beim Zugang zu hochwertiger Grund- und Sekundarschulbildung für alle haben gemäss Zahlen der UNO nach wie vor 258 Millionen Kinder und Jugendliche, davon 127 Millionen in Krisen- und Konfliktgebieten, keinen Zugang zu Bildung. Auch die Bildungsqualität bleibt eine Herausforderung: In Subsahara-Afrika beispielsweise können laut Weltbank rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarschule kaum lesen und schreiben. Gemäss Schätzungen wird bis 2050 die Hälfte der Bevölkerung Afrikas jünger als 15 Jahre alt sein, weshalb ein rascher Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für alle umso dringlicher ist.

In ihrer IZA-Strategie hält die Schweiz fest, dass Bildung ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Entwicklung ist. Bildung ist ein massgebender Faktor bei der Reduktion von Armut und die Basis für Geschlechtergleichstellung, gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und politischen Leben und wirtschaftlichen Fortschritt. Die Stärkung des Bildungswesens, Chancengleichheit und Mobilisierung öffentlicher und privater Akteure für die Innovation und Finanzierung der Bildung sind Prioritäten der Schweiz, die auch den Zielen der GPE entsprechen.

Prioritäten der Schweiz in der GPE für den Zeitraum 2021–2025
Im Zeitraum 2021–2025 wird sich die Schweiz im GPE-Verwaltungsrat namentlich für die Inklusion marginalisierter Kinder von Minderheiten und Flüchtlingen, die Bildung von Mädchen und die verstärkte Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Letzterer soll es Kindern auch während humanitären Krisen oder Konflikten ermöglichen, einen hochwertigen Unterricht zu besuchen. Die UNESCO geht davon aus, dass aufgrund der Schulschliessungen während der Covid-19-Pandemie über 20 Millionen Kinder die Schule ganz abbrechen werden und die Gesamthilfe für Bildung angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise bis 2022 um 12 Prozent zurückgehen könnte. Das Engagement für den Zugang zu einer gerechten und hochwertigen Bildung wird vom Grundsatz «leave no one behind» (niemanden zurücklassen) geleitet. Die Aufstockung der Bildungsfinanzierung, eine wirksamere Gouvernanz und Bildungsinhalte, die sich positiv auf eine nachhaltige Entwicklung auswirken, sind weitere Schwerpunkte des Schweizer Engagements in der GPE.

An der GPE sind etwa 70 Entwicklungsländer, rund 30 Geberländer, multilaterale Organisationen, NGO und andere Organisationen der Zivilgesellschaft wie Lehrerverbände sowie Stiftungen und Unternehmen des Privatsektors beteiligt. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie mobilisierte die GPE 500 Millionen Dollar, was es rund 355 Millionen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, weiterhin die Schule zu besuchen. Die Schweiz leistet seit 2009 einen finanziellen Beitrag an den GPE-Fonds.

Treffen von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Ueli Maurer mit dem Generalsekretär der OECD

Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Ueli Maurer haben am 29. Juli 2021 in Bern den Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) getroffen. Bei den Gesprächen ging es insbesondere um die neue Zukunftsvision für die OECD, an deren Ausarbeitung die Schweiz aktiv beteiligt war. In einem bilateralen Gespräch unterstrich Bundesrat Maurer erneut die Forderungen der Schweiz an die künftige internationale Unternehmensbesteuerung.

Am 29. Juli 2021 haben Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Ueli Maurer im Rahmen eines Arbeitstreffens Mathias Cormann, den seit dem 1. Juni 2021 amtierenden Generalsekretär der OECD, zu einem Austausch über verschiedene aktuelle Themen der OECD empfangen. Die Schweizer Seite nutzte die Gelegenheit, um die gute Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der OECD zu unterstreichen und brachte ihren Wunsch zum Ausdruck, diese unter dem neuen Generalsekretär fortzusetzen.

Bei den Gesprächen ging es insbesondere um die Zukunftsvision für die OECD. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch im November 2019 an einem Treffen der Global Strategy Group lanciert hatte, als sie diese präsidierte. Die Mitgliedsländer bekräftigen in dieser neuen Vision die hohe Bedeutung, die sie den Gründungsgrundsätzen der Organisation beimessen, nämlich der auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten basierenden Demokratie sowie den Prinzipien einer offenen und transparenten Marktwirtschaft. Diese Vision wird im Oktober 2021 anlässlich des 60-jährigen Bestehens der OECD von den Ministerinnen und Ministern verabschiedet werden. Ausserdem lobte der Bundespräsident die hohe Qualität und den grossen Nutzen der Analysen und Empfehlungen des neuen Wirtschaftsberichts der OECD über die Schweiz, der Ende Jahr veröffentlicht wird.

Bundesrat Ueli Maurer seinerseits traf OECD-Generalsekretär Cormann, um mit ihm gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen der internationalen Steuerpolitik zu diskutieren. Bei dieser Gelegenheit wiederholte Bundesrat Maurer die Bedingungen, unter denen die Schweiz den Eckwerten des Inclusive Framework zugestimmt hatte: Die Schweiz erwarte konkrete Massnahmen, um den Interessen kleiner, innovativer Länder angemessen gerecht zu werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Mitgliedsländer die Regeln einheitlich anwenden und dass bei der Mindestbesteuerung eine ausgewogene Lösung zwischen Steuersatz und Bemessungsgrundlage gefunden wird.

Der Tourismussektor im Kosovo wurde mit dem internationalen Stempel „Safe Travels“ versehen

“Das ‘Safe Travels’-Protokoll ist aufgrund der COVID-19 Situation für den Tourismussektor von wesentlicher Bedeutung. Es garantiert die Sicherheit von Tourist:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen sowie den weiteren Betrieb von Hotels, Restaurants und Reiseveranstaltern”, sagte Baki Hoti, Präsident der Kosovo Tourismus Union Im Kosovo. Unternehmen haben im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Kosovo Tourismus Union und der Schweizer Organisation Swisscontact, diesen Stempel erhalten.

WAS IST DER STEMPEL „SAFE TRAVELS“?

Das Siegel „Safe Travels“ wurde erstellt, um Reisenden Ziele und Unternehmen auf der ganzen Welt vorzustellen, die weltweit standardisierten Gesundheits- und Hygieneprotokolle „SafeTravels“ umgesetzt haben.Der World Tourism and Travel Council (WTTC) arbeitet zusammen mit seinen Mitglieder:innen, Regierungen, Gesundheitsexpert:innen und anderen Verbänden der Tourismusbranche daran, wirksame Protokolle zur Erholung des Tourismus zu erreichen, indem er Aktionspläne entwickelt, die dies fördern und die Sicherheit von Passagier:innen und Arbeitnehmer:innen in diesem Sektor gewährleisten. Die Welt bewegt sich in Richtung des neuen Zustands der Normalität.

WIE HAT DIE KOSOVO TOURISMUS UNION IHRE VERPFLICHTUNG ZUR KOORDINIERUNG DER AUSGABE DES STEMPELS “SAFE TRAVELS” AUFGENOMMEN?

Angesichts der Auswirkungen der COVID-9-Pandemie auf den Tourismussektor und der Empfehlungen der Welttourismusorganisation (WTO) und des Welttourismus- und Reiserats (WTTC) beschloss die Tourismusunion des Kosovo, Unterstützung von Swisscontact anzunehmen. Jetzt ist UTK der WTTC-Ehrenbotschafter für die Marke „Safe Travels“ im Kosovo.

WER KANN DIESEN STEMPEL BEKOMMEN?

Die Kosovo Tourismus Union hat das Recht, alle Hotelunternehmen, Restaurants, Cafés, Reisebüros, Transportagenturen, Flughäfen, Mietwagenfirmen, Beherbergungsbetriebe, Taxiunternehmen, Kulturdenkmäler und Touristenattraktionen zur Verfügung zu stellen. Also alle Räume, die von Tourist:innen besucht werden können.

WELCHEN PROZESS MÜSSEN INTERESSENT:INNEN BEFOLGEN, UM DEN STEMPEL “SAFE TRAVELS” ZU ERHALTEN?

Alle, die sich für den Stempel „Safe Travels“ interessieren, äussern ihr Interesse zunächst in einer E-Mail an die Tourismusunion des Kosovo. Das Unternehmen muss Mitglied von UTK sein. Nach der E-Mail leiten wir alle erforderlichen Protokolle und Dokumentationen weiter und besuchen dann den betreffenden Ort. Dort führen UTK-Expert:innen die erforderlichen Schulungen und Ausarbeitungen für die benötigten Protokolle und Standards durch. Sobald das Unternehmen die Anforderungen erfüllt, führt ein Team von UTK die Überprüfung durch und gibt dieser Entität den Stempel.

WIE VIELE UNTERNEHMEN HABEN BISHER DIESES SIEGEL ERHALTEN?

Bisher hat das Kosovo 14 Unternehmen gestempelt und 28 weitere sind im Ausrüstungsprozess.

WELCHEN NUTZEN BRINGT DIESER STEMPEL DEN WIRTSCHAFTSTEILNEHMER:INNEN, DIE IHN ERHALTEN?

Angesichts der epidemiologischen Situation durch die COVID-19-Pandemie sowie der Gesundheitsrisiken für Touris:innen weltweit ist das Wichtigste die Gesundheit und Sicherheit. Daher verbessern „Safe Travels“ -Protokolle die Sicherheits- und Hygienebedingungen. Dann haben wir auch den Marketing-Teil, weil wir als UTK diese Unternehmen fördern, die in sozialen Netzwerken gestempelt sind. Das WTTC macht das Gleiche.

WIE LANGE IST DER STEMPEL „SAFE TRAVELS“ GÜLTIG?

Der Hauptzweck dieses Siegels ist Sauberkeit, Hygiene, Abstand und andere Elemente, die die Vorbeugung der COVID-19-Pandemie beeinflussen, sodass es während der gesamten Pandemiesituation gültig ist. Sicherheitsmassnahmen sind jedoch immer willkommen, sodass sie noch lange gültig sind.

WAS IST MIT IHNEN ALS UTK? WIE BEURTEILEN SIE DEN WERT DIESER AKTIVITÄT?

Für die Tourismusunion des Kosovo sind die Werte dieser Aktivität aus vielen Gründen von grosser Bedeutung. Botschafter einer Weltmarke wie „Safe Travels zu sein ist eine Ehre und auch eine Verantwortung.

Masserey: Die Schweiz liegt mit der Impfung über dem EU-Durchschnitt

Virgine Masserey ist seit über fünf Jahren Leiterin der Sektion Infektionskontrolle beim Bundesamt für Gesundheit BAG. Wir haben Frau Masserey getroffen, um über die Impfbereitschaft der Gesellschaft und Prognosen der Pandemie zu besprechen. Die Skepsis gegenüber der Impfung bleibt weiterhin bestehen und das BAG muss nun auch auf Social-Media-Kampagnen ausweichen, um jede Bevölkerungsgruppe zu erreichen.

Welche Impfzentren stehen unter Ihrer Obhut und wo sind diese für Reisende?

Das BAG betreibt keine Impfzentren, sondern die Kantone. Die Anzahl der Impfzentren variiert, denn es gibt auch solche, die nur am Wochenende in Betrieb sind oder mobil bei Einkaufszentren oder Anlässen im Einsatz stehen. Jeder Kanton entscheidet selbst, wie die lokalen Bevölkerungsgruppen am besten erreicht werden mit dem Impfangebot. Das BAG ist im ständigen Kontakt mit den Kantonen und unterstützt diese in ihren Bestrebungen, möglichst viele Personen in der Bevölkerung zu erreichen.
In der Schweiz wird kürzlich von einer deutlich geringeren Zahl an Impfungen berichtet, wird sich dieses Phänomen Ihrer Meinung nach auf eine andere mögliche Pandemiewelle negativ auswirken?

Das lässt sich heute noch nicht sagen. Die Impfkampagne in der Schweiz ist auf gutem Weg, ein Grossteil der Bevölkerung hatte die Gelegenheit, sich impfen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass die Sommerferienzeit zu einer kleineren Nachfrage nach Impfterminen führt, weil vor den Ferien oft nicht die beiden nötigen Impftermine wahrgenommen werden können. Dies steht nicht in Verbindung mit der generellen Impfbereitschaft, die in den vergangenen Monaten kontinuierlich zugenommen hat, je nach Umfrage beträgt sie zwischen 70 und 80%. Es ist naheliegend, dass das «Impftempo» in den kommenden Wochen etwas abnimmt. Wir gehen davon aus, dass sich weitere impfbereite Menschen bis im Herbst impfen lassen werden.

Als Impfprognose wurde gesagt, dass bis September etwa 60% der Bevölkerung die Impfung erhalten werden, halten Sie diesen Prozentsatz mit diesem Tempo, das sich derzeit entwickelt, für möglich?
Wir sind zufrieden mit dem Impffortschritt. 51% der Erwachsenen in der Schweiz sind doppelt geimpft, hier liegen wir deutlich über dem Durchschnitt in der EU. 63% der Erwachsenen haben mind. 1 Impfdosis erhalten. Das BAG ist zuversichtlich, dass sich die Impfquote weiter steigern wird. Gewisse Menschen benötigen mehr Zeit für ihren Impfentscheid als andere, dafür haben wir Verständnis.

Das BAG meldet seit Beginn der Pandemie tägliche Statistiken zu Infektionen und Todesfällen, aber eine genaue Zahl von Heilungen haben wir nicht kennengelernt. Gibt es Statistiken zur genauen Zahl, wie viele von Covid genesen sind?

Darüber führt das BAG keine Statistik. Aber wir publizieren täglich neue Zahlen über die Fälle und die Todesfälle.

Wie viele Personen wurden bisher in der Schweiz insgesamt getestet und wie viele Personen wurden genau geimpft?
Vom 8. Juni 2020 bis 14. Juli 2021 gab es in der Schweiz 8’012’269 Tests, davon 675 748 positive Covid-19-Fälle. 4’563’894 Menschen hatten mindestens eine Impfdosis erhalten.

Einige Ausländer:innen sind sehr skeptisch gegenüber der Impfung eingestellt. Wie ist die Arbeit mit deren Impfbereitschaft und speziell Albaner:innen (Kosovar:innen etc.)?
Zum heutigen Zeitpunkt liegen uns noch zu wenig Informationen über die Impfbereitschaft in den verschiedenen Migrationsgruppen vor. Für Migrantinnen und Migranten der Schweiz stellt das BAG Informationen in diversen Sprachen zur Verfügung. Auch die Kampagnenwebseite zum Coronavirus ist in 24 Sprachen übersetzt. Zudem arbeitet das BAG mit verschiedenen Organisationen sowie mit Diaspora-TV zusammen, um die Migrationsbevölkerung mit den nötigen Informationen zu versorgen, damit sie ihren Impfentscheid treffen kann.

In den letzten Wochen haben wir eine deutliche Abnahme der Impfbereitschaft, auch bei den Schweizer:innen wahrgenommen. Wie erklären Sie sich das und haben Sie Pläne, diese Stimmung zu ändern?
Das ist nachvollziehbar: Viele Menschen haben bereits die Möglichkeit erhalten, sich impfen zu lassen. Zudem ist Sommerferienzeit. Unsere Statistiken zeigen, dass die Impfquote in den jüngeren Altersgruppen weiterhin steigt. Es ist normal, dass gewisse Menschen mehr Zeit benötigen, um sich zu entscheiden.

Wir nutzen weiterhin jede Gelegenheit, um die Wichtigkeit der Impfung, insbesondere vor Reisen und angesichts der Delta-Variante, zu vermitteln. Zudem unterstützen wir die Kantone in ihren Bemühungen all jene zu erreichen, die den Schritt zur Impfung noch nicht getan haben (bspw. Impfungen in Betrieben, in mobilen Bussen, Walk-in-Impfungen)

Ausserdem ist der Anteil der Jugendlichen, die sich impfen lassen möchten, sehr gering. Wie erklären Sie das und gibt es eine Idee für eine Sensibilisierungskampagne?

Die Erfahrungen in der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche nur ein geringes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Junge Menschen standen am Anfang nicht im Fokus der Impfkampagne, dieser galt älteren Menschen und jenen mit chronischen Krankheiten. So können sich 12- bis 15-Jährige erst seit kurzem sich schützen lassen.
Um diese zu erreichen, klärt das BAG insbesondere in den sozialen Medien über die Covid-19 Impfung auf, damit sich junge Menschen eine Meinung bilden können. Die Impfzahlen in den jüngeren Altersklassen zeigen weiterhin nach oben, wir gehen davon aus, dass sich weitere junge Menschen in den kommenden Wochen für eine Covid-19 Impfung entscheiden werden. Auch, weil sie Delta-Variante des Virus auf dem Vormarsch ist. Und die jungen Leute erkennen, dass die Impfung die Rückkehr ins normale Leben erleichtert: Reisen und die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen erfordern ein Gesundheitszeugnis.

Wir haben einen Anstieg der Zahl der Infizierten, aber die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Todesfälle hat sich nicht erhöht. Wie wird das erklärt?
Einerseits liegt zwischen der Infektion und ihren Folgen, also einem möglichen Krankenhausaufenthalt oder im schlimmsten Fall dem Tod, eine Zeitspanne. Andererseits werden gefährdete Personen heute sehr häufig geimpft. Die Wirksamkeit der in der Schweiz verfügbaren Impfstoffe gegen schwere Formen der Krankheit ist ausgezeichnet, so dass die Auswirkungen auf Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei diesen Menschen begrenzt sind. Dies wird auch durch Daten, insbesondere aus Großbritannien, bestätigt. Da das Virus jedoch weiterhin in der ungeimpften Bevölkerung zirkuliert, kann ein Einfluss auf Krankenhausaufenthalte und sogar Todesfälle nicht ausgeschlossen werden.

Sieht das BAG angesichts der Zunahme der Delta-Mutation ein Risiko für einen neuen Pandemieausbruch, ähnlich wie im letzten Herbst?
Bis im Herbst wird ein relativ grosser Teil der Bevölkerung in der Schweiz noch nicht geimpft sein. Unter diesen Menschen wird das Coronavirus zirkulieren. Die Variante Delta wird mit seiner besseren Übertragbarkeit wohl einen Betrag zur raschen Ausbreitung in der nicht-immunen Bevölkerung leisten. Ob und in welchem Umfang eine weitere Welle die Schweiz treffen wird, ist gegenwärtig nur schwer vorhersagbar. Dies wird vor allem davon abhängen, dass diejenigen geimpft werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts am größten ist (Erwachsene ab dem 40. Lebensjahr).

Das BAG arbeitet mit verschiedenen Organisationen sowie mit Diaspora-TV zusammen, um die Migrationsbevölkerung mit den nötigen Informationen zu versorgen, damit sie ihren Impfentscheid treffen kann.  

Bundespräsident Parmelin reist für hochrangige Gespräche nach Japan

Bundespräsident Guy Parmelin reist vom 22. bis am 25. Juli nach Japan. Er wird mit Premierminister Yoshihide Suga und Aussenminister Toshimitsu Motegi zusammenkommen. Zum Programm gehört zudem ein hybrider Anlass, mit dem von Tokio aus die Etablierung eines neuen Konsulats der Schweiz in Osaka angekündigt wird. Am Freitag, 23. Juli, nimmt der Bundespräsident an der Eröffnung der Olympischen Spiele teil. Im Vorfeld der Eröffnung ist ein Empfang durch Kaiser Naruhito geplant. Am Samstag ist ein Treffen mit IOK-Präsident Thomas Bach geplant.

Japan ist ein Schwerpunktland im Rahmen der Aussenpolitischen Strategie der Schweiz. In den hochrangigen Gesprächen stehen insbesondere die engen Beziehungen beider Länder in Handels- und Forschungsfragen sowie globale Themen wie die Bekämpfung der Pandemie auf der Agenda.

Trotz der geographischen Distanz sind die beiden Volkswirtschaften seit langem eng verbunden. Die gegenseitigen Investitionen sind bedeutend, und einige Schweizer Unternehmen sind bereits seit über hundert Jahren in Japan präsent. Seit 2009 verfügt die Schweiz mit ihrem zweitwichtigsten Handelspartner in Asien über ein Freihandelsabkommen. Japan ist auch ein Schwerpunktland der bilateralen Forschungskooperation der Schweiz.

Mit dem Konsulat in Osaka erfolgt ein weiterer Ausbau von Swissnex, dem Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation. Swissnex erhält damit einen weiteren Hauptstandort. Der Start am neuen Standort in der dynamischen Kansai-Region, wo in vier Jahren die Weltausstellung OSAKA 2025 mit Schweizer Beteiligung stattfinden wird, ist auf das erste Halbjahr 2022 geplant.

An den Olympischen Spielen in Japan werden rund 110 Schweizer Athletinnen und Athleten teilnehmen. Coronabedingt ist an der Eröffnungsfeier Publikum in sehr beschränktem Umfang zugelassen. Vertreten sein werden unter anderem Staats- und Regierungschefs sowie für den Sport zuständige Ministerinnen und Minister.

«Mehr als ein halber Grund zum Feiern»: Die Impfkampagne des BAG schreitet voran

Immer mehr Menschen in der Schweiz lassen sich gegen Covid-19 impfen. Aktuell haben zwei von drei Erwachsenen der Bevölkerung ab 16 Jahren mindestens eine Spritze erhalten. Dies ist erfreulich. Unter dem Motto: «Mehr als ein halber Grund zum Feiern» serviert das BAG am 19. Juli 2021 Kuchen auf dem Bundesplatz.

In vielen Kantonen haben die Sommerferien begonnen oder sie stehen unmittelbar vor der Tür. Ein idealer Zeitpunkt also, um eine erste Zwischenbilanz zur Impfkampagne des Bundesamtes für Gesundheit zu ziehen. Aktuell haben sich 63 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 16 Jahren mindestens einmal impfen lassen. Das ist ein gutes Resultat. Wir sagen deshalb Danke, allen die sich impfen liessen und den vielen Beteiligten die sich dafür eingesetzt haben.

Am Montag, 19. Juli 2021 wird ab 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr der Kuchen vor dem Bundeshaus den Passantinnen und Passanten serviert. Und wer sich vor oder nach dem Genuss eines Kuchenstücks noch impfen lassen möchte, kann dies im dort stationierten Impftruck des Kanton Bern ohne Voranmeldung von 10.00 bis 16.00 Uhr tun.

Wer noch nicht geimpft ist, kann dies jetzt tun

Die ruhigere Ferienzeit ist ein guter Zeitpunkt, um sich einen Impftermin zu sichern. In mobilen Strukturen (wie zum Beispiel Impfbussen) oder auch in Arztpraxen oder Apotheken können sich Impfwillige auch ohne Voranmeldung einfach und sicher gegen Covid-19 impfen lassen.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich zu diesem Anlass eingeladen.

Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter sind gebeten, sich unter der E-Mail-Adresse [email protected] für den Anlass anzumelden.

Rekrutenschulen: Ab sofort wieder Ausgang ins Zivile und Wochenendurlaub

Ab dieser Woche wird der allgemeine Urlaub in den Rekrutenschulen wieder gewährt. Sofern es die epidemiologische Lage zulässt, dürfen Rekruten, Rekrutinnen und Kader wieder in den Ausgang ausserhalb der Waffenplätze sowie jedes Wochenende nach Hause.

Unter Einhaltung der vom Bundesrat beschlossenen und ab dem 26. Juni 2021 in Kraft getretenen Massnahmen dürfen alle Armeeangehörigen der Rekrutenschulen ab der kommenden Woche wieder in den wöchentlichen Ausgang ins zivile Umfeld und am Wochenende nach Hause. Dies gilt sowohl für einmal Geimpfte, doppelt Geimpfte und von Covid-19 Genesene als auch für Nicht-Geimpfte. Von den Lockerungen ausgenommen sind Personen, die positiv getestet wurden oder sich nach Kontakt mit positiv Getesteten in Isolation oder Quarantäne befinden. Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern, werden die bestehenden Massnahmen angepasst.

Rund 45 % der Rekrutinnen, Rekruten und Kader der Sommer-RS 2021 haben das freiwillige Angebot der Armee, sich in der RS gegen Covid-19 impfen zu lassen, angenommen. Die erste Dosis haben sie in der zweiten RS-Woche ab dem 11.07.2021 erhalten, die zweite Dosis wird in der RS-Woche 6 ab dem 9.8.2021 folgen. Ein Viertel der Armeeangehörigen der aktuellen Rekrutenschulen haben sich schon vor Antritt der Rekrutenschule zivil impfen lassen.

Abgesehen von jenen, die schon zivil beide Impfdosen der Covid-19-Impfung erhalten haben oder von Corona genesen sind, werden alle Armeeangehörigen bis Ende RS-Woche 6 weiterhin wöchentlich auf Covid-19 getestet. Ab der RS-Woche 7 werden nur noch diejenigen wöchentlich getestet, welche weder von Covid-19 genesen noch geimpft sind.

Die weiteren, im Zuge der Pandemie erlassenen Schutzmassnahmen, gelten weiterhin.

Die heute über 80 Jahre alte Schweizer Geflügelfarm wird von zwei Albanern geführt

Auf einer Fläche von zwei Hektar gelegen, umgeben von wunderschöner Schweizer Natur, züchtet der traditionsreiche Bauernhof “Geflügelzucht Rüegg AG” in Pfäffikon im Kanton Zürich seit 1940 Hühner und bietet frische Eier aus Freilandhaltung an. Das Besondere an diesem Betrieb ist die Tatsache, dass seine beiden Geschäftsführer auch Eigentümer des Hofes “Geflügelzucht Rüegg AG” sind.

 

Der Hof wurde vor 80 Jahren von einer Schweizer Familie mit Tradition auf diesem Gebiet gegründet. Seit drei Generationen in Folge von dieser Familie geführt, wurde ihr Erbe, eines der grössten im Zürcher Oberland, zwei Albanern anvertraut: Isa und Zahir Dërmaku.

 

Als eines der ältesten der Region, einst sogar der grösste Betrieb der Schweiz für Hühner- und Eierzucht, betreiben sie heute mit einer Verkaufskapazität von 15 Tausend Hühnern etwa eine halbe Million Eier für ihre Stammkunden. Die Kunden der Höfe sind heute vielfältig, Institutionen wie Pflegeheime, Betriebe und Lebensmittelproduzenten und das bekannteste Hotel in dieser Region, die bei der „Geflügelzucht Rüegg AG“ frische Hühner und Eier beziehen.

 

Das sind zwei engagierte Arbeiter, zwei Familienmitglieder, zwei Freunde und nicht nur das. Sie sind Onkel und Neffen, die ihren Respekt füreinander in eine Erfolgsformel verwandelt haben und viele Kund:innen nicht nur mit der Qualität der Farm, sondern auch mit der Gastfreundschaft, die sie in Isa und Zahiri gefunden haben, zufrieden stellen.

 

Isa Dërmaku, geboren 1976 in Shipashnica e Epërme in der Gemeinde Kamenica, emigrierte 1995 nach Deutschland, um 2003 in die Schweiz zu kommen. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der Schweiz in einem Autohaus kam 2014 auch sein Neffe Zahir Dërmaku zu ihm. Auch er arbeitete wie sein Onkel im selben Autohaus.

 

Isa und Zahir Dërmaku beschlossen im Jahr 2015, ihre Arbeitsbereitschaft mit der Eröffnung des Geschäfts “Zaunmeister” umzusetzen, welches Zäune für Häuser und verschiedene Objekte anbieten würde. Dies war eine gute Initiative, denn nach einigen Jahren konnten die beiden Jungunternehmer das Grundstück zusammen mit einigen begleitenden Arbeitseinrichtungen, zu denen auch der Betrieb „Geflügelzucht Rüegg AG“ gehörte, kaufen.

Foto: Armend Berisha/albinfo.ch
Foto: Armend Berisha/albinfo.ch

“Zaunmeister”, das Geschäft, das den Weg für den Erfolg von Isa und Zahir Dërmaku ebnete.

 Diese Idee entstand aus dem Bedarf des Zürcher Oberlandes. “Zaunmeister” ist spezialisiert auf Dienstleistungen von verschiedenen Zäunen, Variationen und Modellen der besonderen Art. Die Zäune, die dieses Unternehmen anbietet, bestehen hauptsächlich aus Eisen, Aluminium, Holz und Kunststoff. Dank der professionellen Arbeit sind die Kund:innen, mit denen diese Firma zusammengearbeitet hat, äusserst zufrieden. Die Inhaber Isai und Zahiri sagen gegenüber albinfo.ch, dass dies ihrem Unternehmen ein gesundes und nachhaltiges Wachstum ermöglicht hat und somit zu einem erfolgreichen Namen in dieser Branche geworden ist.

Isa Dërmaku ist als einer der Miteigentümer der Firma “Zaunmeister” mehr mit technischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Planung und Installation von Zäunen beschäftigt. Während der andere Miteigentümer, Zahir Dërmaku, sich mehr auf administrative Arbeiten und die Vorbereitung von Verträgen für Kund:innen konzentriert. Derzeit hat “Zaunmeister” neben Isa und Zahir Dërmaku sieben Angestellte, die Profis in der Montage von Zäunen für Höfe und Gärten sind.

Die Kunden, mit denen “Zaunmeister” zusammenarbeitet, sind über 90% Schweizer, darunter viele Institutionen wie die “Gartenbau Genossenschaft” in Zürich, Schulen und touristische Orte in den Bergen der Schweiz.

Foto: Armend Berisha/albinfo.ch

Das verwendete Rohmaterial ist hauptsächlich von Schweizer und Deutscher Qualität. Ihre Spezialität ist neben „Zaunmeister“ Zäunen die Anordnung von Hoftüren in unterschiedlichen Abmessungen und Ausführungen. Charakteristisch für dieses Unternehmen ist die Einführung einer Art traditionellen Zaun, der vor Jahren im Kosovo verwendet wurde. Es geht um die Zäune, wie wir sie kennen, “mit Zweigen”, die laut den Besitzern gut ankommen und bisher bei einigen Schweizer Familien angewendet wurde.

 

“Zaunmeister” rechnet nach Angaben der albanischen Eigentümer:innen in Zukunft damit, diese Aktivität auf den Kosovo auszudehnen. Sie planen, Zäune im Kosovo zu produzieren und in die Schweiz zu exportieren. Dafür erwarten sie Kooperationen mit Unternehmen in diesem Bereich aus dem Kosovo.

Foto Armend Berisha/albinfo.ch

Die Tradition setzt sich mit den Albanern fort

Der Hof wurde vor 80 Jahren von einer Schweizer Familie mit Tradition auf diesem Gebiet gegründet. Seit drei Generationen in Folge von dieser Familie geführt, wurde ihr Erbe, eines der grössten im Zürcher Oberland, zwei Albanern anvertraut: Isa und Zahir Dërmaku.

Bald “Zaunmeister” im Kosovo

“Zaunmeister” rechnet nach Angaben der albanischen Eigentümer:innen in Zukunft damit, diese Aktivität auf den Kosovo auszudehnen. Sie planen, Zäune im Kosovo zu produzieren und in die Schweiz zu exportieren. Dafür erwarten sie Kooperationen mit Unternehmen in diesem Bereich aus dem Kosovo.

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Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2021.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Juni 2021

Registrierte Arbeitslosigkeit im Juni 2021 – Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Juni 2021 131’821 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 11’145 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 3,1% im Mai 2021 auf 2,8% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 18’468 Personen (-12,3%).

Jugendarbeitslosigkeit im Juni 2021
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 991 Personen (-7,8%) auf 11’763. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 5’554 Personen (-32,1%).

Arbeitslose 50-64 Jahre im Juni 2021
Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre verringerte sich um 2’526 Personen (-5,9%) auf 40’433. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme um 749 Personen (+1,9%).

Stellensuchende im Juni 2021
Insgesamt wurden 226’637 Stellensuchende registriert, 10’730 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 6’817 Personen (-2,9%).

Gemeldete offene Stellen im Juni 2021
Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt nun neu ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im Juni um 5’462 auf 60’717 Stellen. Von den 60’717 Stellen unterlagen 45‘580 Stellen der Meldepflicht.

Abgerechnete Kurzarbeit im April 2021
Im April 2021 waren 304’284 Personen von Kurzarbeit betroffen, 36’669 Personen weniger (-10,8%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 3’574 Einheiten (-8,0%) auf 41’019. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 6’126’247 (-22,6%) auf 20’973’688 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (April 2020) waren 90’185’271 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’077’041 Personen in 131’069 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im April 2021
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats April 2021 ausgeschöpft hatten, auf 28 Personen. Jede versicherte Person, die am 01.03.2021 ihren Taggeldanspruch noch nicht ausgeschöpft hatte, erhält für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.05.2021 maximal 66 zusätzliche Taggelder.

EU anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat

Die EU hat das Schweizer Zertifikat offiziell anerkannt. Zugleich hat die Schweiz ihrerseits die Anerkennung der in den EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten ausgestellten Zertifikate sichergestellt. Das Schweizer Covid-Zertifikat wurde mit der digitalen Schnittstelle der EU verbunden und ist seit letzter Nacht, vom 8. auf den 9. Juli, im gesamten EU-/EFTA-Raum anwendbar.

Der internationalen Kompatibilität wurde bei der Erstellung des Schweizer Covid-Zertifikats seit Beginn der Entwicklung eine hohe Priorität beigemessen.».

Ziel des «EU Digital COVID Certificate» ist es, das sichere Reisen während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern. Wie das Zertifikat eingesetzt werden kann, entscheiden die einzelnen Staaten. Jedes Land bestimmt seine eigenen Einreiseregelungen und hat die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage anzupassen.

Für Reisende mit dem Zertifikat ist es daher wichtig, sich stets über die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.

Die albanische Expertin erklärt uns, was wir über Covid-Zertifikate in der Schweiz wissen müssen

In letzter Zeit wird in der Schweiz viel über Covid-Zertifikate gesprochen, während es bei den Schweizer:innen und der albanischen Bevölkerung einige Unsicherheiten darüber gibt. Um unseren Leser:innen zu erklären, worum es geht, hat albinfo.ch Dr. Fatime Imeri Berisha, Mikrobiologie-Spezialistin und Inhaberin und Leiterin mehrerer Labore in der Schweiz, zum Interview getroffen.

Albinfo: Wie wird mit Covid-Zertifikaten gearbeitet, wo und wie werden diese eingesetzt wann wird ihre Gültigkeitsdauer verlängert?

Imeri Berisha: Die Schweiz beginnt mit der Ausstellung von COVID-Zertifikaten, die derzeit in der EU gültig sind. Es ist wahrscheinlich, dass ihre Nutzung ausserhalb der EU-Länder vereinheitlicht wird, aber es gibt noch keine konkrete Einigung darüber.

Von der Schweiz ausgestellte COVID-Zertifikate sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte vorgelegt werden, da sie kein Bild des Inhabers enthalten. Das Zertifikat listet die personenbezogenen Daten und den Ausstellungsgrund auf, z.B. geimpft, geheilt oder getestet.

albinfo.ch: Von wie vielen Zertifikaten sprechen wir?

 Imeri Berisha: Es gibt drei Arten von COVID-Zertifikaten:

Zertifikat für geimpfte, Genesene und negativ getestete

Je nach Art der Bescheinigung werden sie von Ärzten in Praxen, Spitälern, Impfstellen, Labors, Prüfstellen, Apotheken oder kantonalen Verwaltungen ausgestellt. Nur vom Gesundheitsministerium (BAG) autorisierte Personen können solche Zertifikate ausstellen.

Die Bescheinigung für die Geimpften wird nach Abschluss der Impfung ausgestellt und hat derzeit eine Laufzeit von 180 Tagen, jedoch kein Ablaufdatum. Je nach neuen Daten zur Immunität nach der Impfung könnte dies noch länger dauern. Dafür müssen wir aber warten, bis uns zusätzliche statistische Daten vorliegen. Dieses Zertifikat wird von der Institution ausgestellt, in der der Impfstoff verabreicht wurde. Es enthält auch die Anzahl der verabreichten Impfstoffe und die Anzahl, die für den Abschluss der Impfung erforderlich ist. Also 2 Dosen für die Geimpften, die kein COVID-19 hatten und 1 Dosis für die Geimpften, die COVID-19 bestanden und sich davon erholt haben. Geheilte Personen werden in der Regel 6 Monate nach Bestehen der Krankheit geimpft und erhalten nur eine Dosis.

Die Bescheinigung über die Heilung von COVID-19 wird ab dem 11. Tag nach positivem PCR-Test der Patient:innen ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die Patient:innen bis dahin genesen sind und dies von dem für diesen Befund verantwortlichen Arzt bestätigt wird. Dieses Zertifikat ist 180 Tage ab dem Tag gültig, an dem eine Person positiv auf PCR getestet wurde.

Das Zertifikat für den PCR-Test ist 72 Stunden und das für den Antigentest 24 Stunden ab dem genauen Zeitpunkt der Probenentnahme gültig. Zertifikate für den Antigentest werden von dem Zentrum ausgestellt, in dem der Test durchgeführt wurde, und Zertifikate für die PCR von dem Labor, das die Analyse durchgeführt hat. Es ist möglich, dass das Antigenzertifikat nicht von jedem Staat akzeptiert wird, wie es schon jetzt der Fall ist, dass einige Staaten nur den PCR-Test akzeptieren.

albinfo.ch: Wie sieht es mit der Verwendung von Zertifikaten für Reisen ausserhalb der EU aus?

 Imeri Berisha: Bei Reisen ausserhalb der EU kommt es vor, dass Zertifikate nicht ausreichen, sondern das Ergebnis von dem Labor eingeholt werden muss, in dem die Passnummer vermerkt ist. Reisende sollten wissen und informiert werden, was für die Einreise in das Land, in das sie reisen, erforderlich ist, und zusätzliche Informationen wie die Passnummer angeben.

albinfo.ch: Werden Zertifikate automatisch ausgestellt oder sollen sie angefordert werden?

Imeri Berisha: Es ist wichtig zu betonen, dass COVID-Zertifikate nicht automatisch ausgestellt werden, sondern nur auf Anfrage einer Person. Wenn Sie also den PCR-Test durchführen, müssen Sie angeben, dass Sie für diesen Test ein COVID-Zertifikat erhalten möchten. Sowohl der Geimpfte als auch der Geheilte müssen die Ausstellung des entsprechenden Zertifikats beantragen.

Das Zertifikat wird also nach der Beantragung ausgestellt und ist 180 Tage für geimpfte und geheilte und 72 Stunden für den PCR-Test und 24 Stunden für den Antigentest gültig.

RS-Start 2/2021: Rund 11’500 Rekruten und Kader erwartet

Heute Montag, 5. Juli, startet die Sommer-Rekrutenschule 2021 unter Corona-Schutzmassnahmen. Von den erwarteten 11’500 Armeeangehörigen sind rund 390 Frauen. Neben der obligatorischen sanitarischen Eintrittsmusterung und einem Covid-19-Test haben die Rekruten und Kader auch die Möglichkeit, sich in der RS gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die Impfung ist freiwillig.

Heute beginnen rund 8’800 Rekruten und Rekrutinnen sowie 2’700 Kader die Rekrutenschule. Von diesen insgesamt rund 11’500 Armeeangehörigen sind 392 Frauen. In den Kasernen und auf den Waffenplätzen gilt weiterhin das Corona-Schutzkonzept, welches seit Frühling 2020 laufend an die epidemiologische Lageentwicklung angepasst worden ist. Dank der konsequenten Umsetzung des Schutzkonzeptes und der Disziplin der Truppe konnten in den letzten drei Rekrutenschulen grössere Ausbrüche verhindert werden.

Die Rekruten, Rekrutinnen und Kader werden innert 48 Stunden nach Einrücken und danach wöchentlich auf SARS-CoV-2 getestet. Davon ausgenommen sind vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Angehörige der Armee (AdA), welche in den letzten sechs Monaten an COVID-19 erkrankt waren.

Impfstrategie im Kampf gegen COVID-19

In der Sommer-RS 2021 bietet die Armee allen Armeeangehörigen in den Rekrutenschulen die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Covid-19 impfen zu lassen. Dies nicht nur zu ihrem eigenen Schutz, sondern auch um Kameraden und Kameradinnen sowie ihr privates Umfeld zu schützen. Damit leistet die Armee einen Beitrag zur Impfstrategie der Schweiz. Die Massnahme optimiert zudem den Schutz gegen COVID-19-Erkrankungen in der Armee und stellt die Ausbildung und die Einsatzbereitschaft sicher. Das Gros der impfwilligen Kader und Rekruten / Rekrutinnen wird in der zweiten RS-Woche die erste Impfung erhalten. In der sechsten RS-Woche erfolgt die zweite Impfung.

Die Impfungen sind für die Rekruten, Rekrutinnen und Kader freiwillig. Armeeangehörige, die sich nicht impfen lassen wollen, werden weiterhin wöchentlich getestet und müssen sich bei einem engen Kontakt mit Infizierten in Quarantäne begeben.

Zahl weiblicher Armeeangehöriger gestiegen

Unter den knapp 8’800 Rekruten und Rekrutinnen befinden sich 243 Frauen, die den Militärdienst freiwillig absolvieren. Somit ist die Zahl der Rekrutinnen das dritte Jahr in Folge gestiegen (Januar 2019: 130, Januar 2020: 184, Januar 2021: 213). Die Zahl der Kaderfrauen liegt für den aktuellen Start bei 149.

Mangel an Truppenköchen

Um einen akuten Mangel an Truppenköchen auszugleichen, hat die Schweizer Armee für die RS 2/2021 an acht Standorten zivile Caterer engagiert. Diese sollen für die Verpflegung von rund 3’000 Armeeangehörigen sorgen. Die Schwierigkeiten, genügend qualifiziertes Küchenpersonal zu rekrutieren, haben vielfältige Gründe. Dazu gehört, dass die Lebensmittelbranche weniger Lehrabgänger verzeichnet, der Frauenanteil gestiegen ist oder etwa die Ausbildung in der Gastronomiebranche im vergangenen Jahr Corona-bedingt in vielen Betrieben unterbrochen werden musste.

Beratung und Betreuung für Rekruten

Rekruten, die Hilfe benötigen, werden medizinisch, seelsorgerisch, psychologisch und sozial beraten und betreut. Der Sozialdienst der Armee bietet insbesondere bei finanziellen Problemen Unterstützung an. Rekruten können sich in persönlichen Fragen und Angelegenheiten direkt an ihren Kommandanten, den Truppenarzt, den Armeeseelsorger ihrer Schule resp. an die Armeeseelsorge (0800 01 00 01), den Psychologisch-Pädagogischen Dienst (0800 11 33 55) oder den Sozialdienst der Armee (0800 855 844) wenden.

Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 29. Juni 2021 wurden 3’419 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet. Mit 2’125 (62,2 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 1’294 (37,8 %) Meldungen wurden als schwerwiegend eingestuft.

Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 632 Meldungen (18,5 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten. Die Betroffenen waren im Mittel 62,5 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 30,3 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen lag das mittlere Alter bei 66,1 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei 81,1 Jahren.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (67,4 %), in 29,4 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,2 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben. 1’377 (40,3%) der Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 1’983 (58 %) auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 59 (1,7 %) der Fälle wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.