Bundesrat beschliesst zusätzliche Sperrung von Vermögenswerten des Umfelds von Bashar al-Assad

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 beschlossen, Vermögenswerte des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und seines Umfelds mit einer zusätzlichen Sperre zu belegen. Die Assad-Regierung ist im letzten Dezember nach 24 Jahren Herrschaft gefallen. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat sicherstellen, dass, unabhängig von den Entwicklungen im Sanktionsbereich, keine Gelder der ehemaligen Assad-Regierung aus der Schweiz abfliessen können.

Die Schweiz schloss sich am 18. Mai 2011 gestützt auf das Embargogesetz den Sanktionsmassnahmen der Europäischen Union (EU) gegen Syrien an, welche die EU aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen hatte. Teil der Sanktionen sind Vermögenssperren. In der Schweiz sind Vermögenswerte im Umfang von ca. 99 Millionen Franken gesperrt, wovon rund zwei Drittel auf Mitglieder der ehemaligen Assad-Regierung und ihrer Entourage entfallen.

Mit einer zusätzlichen Sperrung will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Vermögenswerte, die möglicherweise unrechtmässig erworben wurden, unabhängig von den Entwicklungen im Sanktionsbereich gesperrt bleiben. Zudem soll ermöglicht werden, allfällige unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte von fünf weiteren Personen im Zusammenhang mit der ehemaligen syrischen Regierung sicherzustellen. Die Massnahmen stützen sich auf eine Verordnung gemäss Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1).

Der Bundesrat ergreift somit alle notwendigen Massnahmen, um die Gefahr eines Abflusses von Assad-Geldern aus der Schweiz zu verhindern, bevor diese einer gerichtlichen Kontrolle über ihre Rechtmässigkeit unterzogen werden. Sollte sich in künftigen Straf- und Rechtshilfeverfahren herausstellen, dass die Gelder tatsächlich illegaler Herkunft sind, wird die Schweiz anstreben, sie zugunsten der syrischen Bevölkerung zurückzuerstatten.

Die Massnahmen richten sich gegen Personen, die unter den autokratischen Regimen von Bashar al-Assad und seinem Vater Hafiz al-Assad mit einer öffentlichen Funktion betraut waren oder die aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen dieser Regierung nahestanden. Sie erfassen sämtliche Vermögenswerte der im Anhang der Sperrungsverordnung aufgeführten Personen. Die Sperrungsverordnung tritt am heutigen Tag mit sofortiger Wirkung in Kraft und hat bis auf weiteres eine Gültigkeit von vier Jahren.

Ein aussergewöhnlicher Anbieter im starken Verbund

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In näherer Zukunft werden wir wieder neue Projekte in Basel Stadt umsetzen und auch im Kanton Argau werden neue spannende Projekte dazu kommen.

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Schusswaffen spielen zentrale Rolle bei Tötungsdelikten im häuslichen Bereich

Eine Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) beleuchtet die Hintergründe von Tötungsdelikten mit Schusswaffen im häuslichen Bereich in der Schweiz. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 über die Ergebnisse informiert. Die Untersuchung zeigt, dass es sich bei den Tatpersonen fast ausschliesslich um Männer handelt, mehrheitlich sind es Schweizer im Alter von über 60 Jahren. Besonders gefähr-det sind Schweizer Frauen der gleichen Altersgruppe. Zudem zeigt die Studie, dass Informationen zu Legalität und Herkunft der Schusswaffen oft fehlen.

Schusswaffen spielen bei Tötungsdelikten in der Schweiz eine wichtige Rolle. Während der Gebrauch von Schusswaffen bei Tötungsdelikten in den letzten drei Jahrzehnten insgesamt zurückgegangen ist, fiel der Rückgang im häuslichen Bereich deutlich geringer aus. Die Studie im Auftrag des EBG analysiert die Hintergründe dieser Tötungsdelikte mit Schusswaffen in der Schweiz.

Die Studie ist eine Folgemassnahme des Postulats 19.3618 Graf Maya «Stopp der Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld. Bericht zu Ursachenforschung und Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz». Der Bundesrat hatte das EBG unter anderem damit beauftragt, die Herkunft und den Erwerb von Schusswaffen bei Tötungsdelikten zu untersuchen. Die Studie wurde von der Universität St. Gallen durchgeführt und dient als Grundlage, um bestehende Schutzmassnahmen zu überprüfen und den missbräuchlichen Gebrauch von Schusswaffen weiter zu vermindern.

Soziodemografische Merkmale der Täterschaft und Opfer

Bei den Tatpersonen von Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich handelt es sich fast ausschliesslich um Männer (von 41 Tatpersonen zwischen 2015 und 2022 war eine weiblich). Über 60-Jährige sind klar übervertreten, das durchschnittliche Alter ist damit deutlich höher als bei häuslichen Tötungsdelikten ohne Schusswaffen oder bei ausserhäuslichen Schusswaffentötungen. Auffällig ist weiter, dass der Anteil der Täter und Täterinnen mit Schweizer Staatsangehörigkeit bei häuslichen Schusswaffentötungen doppelt so hoch ist wie bei häuslichen Tötungen ohne Schusswaffeneinsatz. Die Studie sieht einen möglichen Faktor darin, dass Schweizer Männer aufgrund des Militärdienstes häufiger eine Schusswaffe besitzen als Männer ohne Schweizer Staatsangehörigkeit.

Welche Waffen für Tötungen im häuslichen Bereich effektiv eingesetzt wurden, lässt sich jedoch nicht abschliessend feststellen. Die Studie weist in diesem Zusammenhang auf Lücken hin: Informationen zur Legalität und Herkunft der Schusswaffen fehlten in Fällen häuslicher Tötungsdelikte oft, obwohl diese Daten für eine bessere Risikoanalyse entscheidend wären.

Ein wichtiges Merkmal bei Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich ist der hohe Anteil an Fällen, bei denen sich der Täter oder die Täterin nach der Tat selbst tötet (sogenannte Homizid-Suizide): Zwischen 2015 und 2022 betraf dies 61 Prozent aller Fälle von Tötungsdelikten mit Schusswaffen, wobei sämtliche Täter männlich waren.

Die Analyse zeigt weiter, dass es sich bei den Opfern von häuslichen Schusswaffentötungen mehrheitlich um weibliche Personen handelt. Die Opfer sind ebenfalls durchschnittlich älter als bei häuslichen Tötungsdelikten ohne Schusswaffen oder bei ausserhäuslichen Schusswaffentötungen und besitzen häufiger die Schweizer Staatsangehörigkeit als bei häuslichen Tötungsdelikten ohne Schusswaffen.

Empfehlungen und nächste Schritte

Die Studie empfiehlt unter anderem verstärkte Präventionsmassnahmen für ältere Personen und betont die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und verschiedenen Akteuren sowie deren Sensibilisierung. Angesprochen sind unter anderem das nahe Umfeld, Spitäler und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Strafverfolgungsbehörden die Erfassung und Dokumentation schusswaffenrelevanter Informationen stärker in den Fokus rücken, um so eine bessere Grundlage für die Analyse von Risikofaktoren und Präventionsmassnahmen zu erhalten. Ausserdem soll in Fällen von Warnsignalen die Beschlagnahmung einer Schusswaffe nach Artikel 31 des Waffengesetzes durch die Behörden konsequent geprüft werden. Das EBG wird die Studienergebnisse in die laufenden Arbeiten zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt einbinden und die Zusammenarbe

Schweizer Armee ist bereit für Truppenversuch in Österreich

In diesen Tagen erhalten rund 1’000 Schweizer Armeeangehörige den Marschbefehl für ihren jährlichen Wiederholungskurs. Anders als sonst werden sie vom 14. April bis 9. Mai 2025 ihren Dienst auf dem österreichischen Truppenübungsplatz Allentsteig leisten. Mit dem Truppenversuch im Ausland «TRIAS» testet die Schweizer Armee ihr Konzept «Zukunft der Bodentruppen» und gewinnt Erkenntnisse zur weiteren Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, was auf Schweizer Truppenübungsplätzen nur eingeschränkt möglich ist.

Im Zentrum von «TRIAS 25» steht das Mechanisierte Bataillon 14 aus der Mechanisierten Brigade 11 des Heeres. Das Bataillon wird verstärkt durch Kräfte und Spezialisten aus allen Teilen der Armee, um ein autonomes Funktionieren des Verbandes zu gewährleisten. Vom Kontingent von rund ‘1000 Armeeangehörigen (AdA) sind etwa 250 AdA im Bereich Logistik und Führungsunterstützung sowie zur Übungsleitung eingesetzt. Neben der Mannschaft werden verschiedene Fahrzeugtypen, darunter auch schwere Fahrzeuge wie Kampfpanzer Leopard, und etliche Tonnen Einsatz- und Ausrüstungsmaterial mittels Bahntransport nach Österreich transportiert, was die Fähigkeiten der Schweizer Armee wie auch der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zur Verlegung von mechanisierten Truppen auf die Probe stellt. Der Projektverantwortliche für «TRIAS 25» ist der Kommandant des Heeres, Divisionär Benedikt Roos, und Übungsleiter ist der Kommandant der Mechanisierten Brigade 11, Brigadier Christoph Roduner.

Vier Wochen mit intensivem Programm

Während es in der ersten WK-Woche ab dem 14. April um die Mobilisierung, Ausrüstung und Verschiebung geht, folgt in der zweiten Woche die einsatzbezogene Ausbildung im «scharfen Schuss». In der dritten Woche erfolgt die eigentliche Verbandsübung, in welcher der Kampf der verbundenen Waffen trainiert wird.

Die Verbandsübung erfolgt in gemischten Teams gemeinsam mit österreichischen und deutschen Soldatinnen und Soldaten und einer abgestimmten Simulationstechnik. Die Zusammenarbeit im Rahmen der etablierten Partnerschaft von Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) stärkt die Kooperationsfähigkeit der Schweizer Armee. In der vierten Woche schliesslich geht es um die Rückreise und Demobilisierung in der Schweiz.

Alle Soldaten freiwillig im Ausland

Ziel dieses besonderen Wiederholungskurses ist es, das Konzept «Zukunft der Bodentruppen» von 2019 praxisnah zu überprüfen und Erfahrungen für die Weiterentwicklung zu gewinnen. Es geht um die Neuausrichtung der verschiedenen Kräftekategorien am Boden in Zusammenarbeit mit Kräften in der Luft, im elektromagnetischen Raum und dem Informationsraum (Gesamthaft als Sensor-Nachrichten-Wirkungs-Führungsverbund bezeichnet), um über alle Lagen einer Eskalation entgegenwirken zu können. Die Schweiz lässt aufgrund der dichten Überbauung und der kleinen Übungsplätze keine Manöver dieser Grössenordnung zu, insbesondere im urbanen (überbauten) Gebiet. Mit Österreich wurde ein Partnerstaat gefunden, der die benötigten Bedingungen erfüllt. Der Bundesrat hat am 10. April 2024 von diesem Vorhaben des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der Schweizer Armee Kenntnis genommen.

Weil ein Engagement im Ausland für Schweizer Armeeangehörige freiwillig ist, haben alle Armeeangehörigen des Kontingentes zu diesem Ausland-WK eingewilligt. Der finanzielle Mehraufwand gegenüber einem regulären WK im Inland beläuft sich auf rund 3,8 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt über das ordentliche Armeebudget.

Dr. Cristiana Lucchetti: Albanisch zwischen Mehrsprachigkeit und Unsichtbarkeit

Am 21. Februar 2025, dem Internationalen Tag der Muttersprache, wird weltweit die sprachliche Vielfalt gefeiert. Albinfo nimmt diesen Anlass, um die Arbeit von Dr. Cristiana Lucchetti vorzustellen – eine Wissenschaftlerin, die die sprachliche Situation des Balkans in der Schweiz erforscht und albanisch- sowie balkansprachige Menschen dazu aufruft, sich an ihrer Studie zu beteiligen.

In der Schweiz gehört Albanisch zu den am häufigsten gesprochenen nicht-nationalen Sprachen, doch in der Bildungslandschaft bleibt es weitgehend unsichtbar. Dr. Cristiana Lucchetti, Linguistin und Forscherin, untersucht in ihrem aktuellen Habilitationsprojekt diese Diskrepanz.

Ihr Forschungsprojekt “Language Prestige in Switzerland: A Case Study on the Swiss Post-Yugoslav Diaspora” analysiert die Sprachgewohnheiten der zweiten Generation albanischsprachiger Menschen in der Schweiz. Sie erforscht, welchen Stellenwert und welches Prestige Albanisch im Vergleich zu anderen Sprachen besitzt und hinterfragt, welche gesellschaftlichen und strukturellen Faktoren dazu führen, dass die Sprache häufig marginalisiert wird. Neben Albanisch widmet sie sich auch BCMS (Bosnisch, Kroatisch, Montenegrinisch, Serbisch) als Herkunftssprache in der Schweiz.

Herkunftssprachen und HSK-Unterricht: Eine vernachlässigte Chance?

Obwohl Albanisch in der Schweiz weit verbreitet ist, gibt es kaum institutionelle Förderangebote. Während Englisch in Schulen einen hohen Stellenwert genießt, fehlen für Albanisch strukturierte Bildungsprogramme. Eine der wenigen bestehenden Optionen ist der HSK-Unterricht (Heimatliche Sprache und Kultur). Lucchetti untersucht, wie dieser Unterricht verbessert werden könnte, um das Fortbestehen der Sprache zu sichern.

Teilnehmer:innen für Interviews gesucht

Im Rahmen ihrer Pilotstudie führt Dr. Cristiana Lucchetti Interviews mit albanischsprachigen Menschen durch. Sie sucht weiterhin nach Teilnehmenden – insbesondere Eltern, sowie Personen ohne albanischen Hintergrund, um gesellschaftliche Sprachhierarchien zu erforschen. Auch Sprecher:innen von BCMS sind eingeladen, an der Studie teilzunehmen.

Wer selbst an einem Interview teilnehmen oder potenzielle Teilnehmende empfehlen möchte, kann sich direkt mit Dr. Cristiana Lucchetti in Verbindung setzen. Der Internationale Tag der Muttersprache ist ein passender Anlass, um über die Zukunft des Albanischen in der Schweiz nachzudenken.

Kontakt: [email protected]

https://www.slav.uzh.ch/de/forschung/sprachwissprojekte/Laufende-Qualifikationsarbeiten/Language-prestige-in-Switzerland.html

 

Produzenten- und Importpreisindex steigt im Januar um 0,1%

Der Gesamtindex der Produzenten- und Importpreise erhöhte sich im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1% und erreichte den Stand von 106,4 Punkten (Dezember 2020 = 100). Steigende Preise zeigten insbesondere Mineralölprodukte, Uhren sowie medizinische und zahnmedizinische Apparate und Materialien. Billiger wurde dagegen Elektrizität. Im Vergleich zum Januar 2024 sank das Preisniveau des Gesamtangebots von Inland- und Importprodukten um 0,3%. Dies geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Für den Anstieg des Produzentenpreisindexes gegenüber dem Vormonat waren vor allem die höheren Preise für Uhren verantwortlich. Teurer wurden auch Mineralölprodukte, medizinische und zahnmedizinische Apparate und Materialien sowie Bestrahlungs-, Elektrotherapie- und elektromedizinische Geräte. Sinkende Preise zeigten demgegenüber Elektrizität, Metallprodukte und Gas.

Höhere Preise gegenüber dem Dezember 2024 wurden im Importpreisindex insbesondere für Mineralölprodukte registriert. Preisanstiege zeigten auch medizinische und zahnmedizinische Apparate und Materialien, Erdöl und Erdgas, Kern- und Steinobst sowie Rohkaffee. Billiger wurden dagegen Computer und periphere Geräte wie auch pharmazeutische Spezialitäten.

Illegale Arzneimittelimporte 2024: Anhaltender Trend bei hochdosierten Potenzmitteln

Swissmedic stellte 2024 zusammen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) 5’668 illegale Arzneimittelimporte sicher. Das sind rund 15 % weniger Sendungen als im Vorjahr. Am häufigsten wurden Erektionsförderer illegal importiert, gefolgt von Psychopharmaka, Abführmitteln sowie anderen Lifestyle-Medikamenten. Illegale Präparate aus dubiosen Online-Quellen enthalten häufig falsch deklarierte, überdosierte oder gar keine Wirkstoffe. Ihre Einnahme kann schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben.

Im Jahr 2024 hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Auftrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic 5’668 illegale Arzneimittelimporte sichergestellt (Vorjahr: 6’659 Sendungen). Mit 57 % ist der Anteil beschlagnahmter Erektionsförderer gegenüber den Vorjahren (im Durchschnitt fast 80 %) zurückgegangen. Weiter beschlagnahmt wurden Arzneimittel, die abhängig machen können (Psychopharmaka sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel, 10 %), Nasensprays und Abführmittel (6 %), Hormone wie Melatonin (4 %), Präparate gegen Haarausfall und Schlankheitsmittel (je 4 %) sowie Medikamente gegen Krankheitserreger (Antibiotika, Antiparasitika, Antiviralia, 3 %).

Illegale Arzneimittelsendungen gelangen aus verschiedenen Ländern in die Schweiz. Die Versandwege variieren dabei von Jahr zu Jahr. Sobald in einem Land stärker überwacht wird, verlagern illegale Händler ihre Aktivitäten in weniger kontrollierte Regionen. Die Hälfte der beschlagnahmten Sendungen wurde 2024 aus Westeuropa und Indien (je 25 %) verschickt, gefolgt von Osteuropa (24 %) und Asien (14 %). Die Mehrzahl der illegalen Arzneimittelimporte aus Osteuropa kamen aus Ungarn, während viele Briefe und Pakete mit illegalen Erektionsförderern aus Asien via Belgien verschickt wurden, um die Herkunft zu verschleiern und die Kontrollen zu erschweren. Weiterhin beliebte «Drehscheiben» sind Hongkong und die Türkei.

85 % (4’796) der von Swissmedic bearbeiteten Fälle wurden von der Einheit «Kontrolle illegale Arzneimittel» im vereinfachten Verfahren abgewickelt. Dabei werden die Besteller illegaler Medikamente für den Eigengebrauch verwarnt und die illegal importierte Ware zum Schutz der Gesundheit vernichtet. Weiter bearbeitete Swissmedic 260 kostenpflichtige, ordentliche Verwaltungsverfahren, darunter wiederholte Bestellungen durch Personen, gegen die bereits ein vereinfachtes Verfahren geführt worden war. Die Abteilung Strafrecht führte 32 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegalen Arzneimittelimporten und zeigte weitere 130 Fälle, die gemischte Sendungen aus betäubungsmittelhaltigen und anderen Arzneimitteln betrafen, an die zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften an.

Weniger Potenzmittel, dafür häufiger gefährlich überdosiert

Obwohl der Anteil beschlagnahmter Sendungen mit Erektionsförderern abgenommen hat, bleiben illegale Angebote aus dubiosen Quellen ein Gesundheitsrisiko. Gezielte Untersuchungen haben gezeigt, dass immer mehr Präparate massiv überdosiert sind.

Das offizielle Swissmedic-Labor OMCL hat im Rahmen einer Schwerpunktaktion 100 Muster aus den im April, Mai und Juni beschlagnahmten Erektionsförderern analysiert. Rund 32 % der überprüften Potenzmittel enthielten die zwei- bis vierfache Menge der in der Schweiz zur Behandlung von Erektionsstörungen zugelassenen Dosierungen der Wirkstoffe Sildenafil, Tadalafil oder Vardenafil. Zudem werden diese Wirkstoffe, die in der Schweiz als Monopräparate zugelassen sind, immer häufiger kombiniert, was medizinisch äusserst bedenklich ist. Mischung und Überdosierungen erhöhen nicht die Wirkung, sondern lediglich das Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen wie Blutdruckabfall oder Überempfindlichkeitsreaktionen.

Weitere Laboruntersuchungen erfolgten im Rahmen der europäischen Schwerpunktaktion «SHIELD», die ergaben, dass sogar 44 % der beschlagnahmten Sendungen mit Erektionsförderern solche überdosierten Präparate enthielten.

Von wegen «natürlich»

Besonders gefährlich sind angeblich rein «pflanzliche» oder «natürliche» Produkte wie Honig, Pasten oder sogar Schokolade mit nicht deklarierten Wirkstoffen, da sich Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der Beschreibung auf der Verpackung der Gefahren nicht bewusst sind. Im Sommer 2024 verfügte Swissmedic einen Rückruf des angeblich rein natürlichen Tonikums «Power Men XXX», welches ebenfalls zwei synthetische Wirkstoffe weit über der empfohlenen Maximaldosis enthielt. Vor allem bei Personen mit Risikofaktoren oder Vorerkrankungen kann die Einnahme vermischter und überdosierter Wirkstoffe schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Herzrhythmusstörungen oder sogar einen Herzinfarkt auslösen.

Gefahr statt Ersparnis: Illegale Arzneimittel sind ein Gesundheitsrisiko

Swissmedic warnt vor Bezug und Einnahme nicht zugelassener Präparate, die per Inserat, Werbe-E-Mails, über Webseiten oder Social Media angepriesen werden. Arzneimittel unbekannter Herkunft sind ein Gesundheitsrisiko und die vermeintliche Kostenersparnis nicht wert. Solche Produkte werden fast immer ohne Arzneimittelinformation («Packungsbeilage») geliefert, sind falsch dosiert oder enthalten nicht deklarierte gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe. Wer rezeptpflichtige Medikamente ohne ärztliche Beratung eigenmächtig einnimmt, gefährdet seine Gesundheit. Bestellungen illegaler Präparate auf fragwürdigen Internetplattformen fördern zudem die Heilmittelkriminalität.

Die Tunnelbohrmaschinen sind gestartet: Nun läuft der Hauptvortrieb für die zweite Gotthardröhre

Heute wurden in Göschenen und Airolo die beiden Tunnelbohrmaschinen gestartet. Zahlreiche Gäste und die Mitarbeitenden der Bauunternehmen nahmen an den Feierlichkeiten an beiden Tunnelportalen teil. Bundesrat und UVEK-Vorsteher Albert Rösti betonte die Symbolträchtigkeit des Projekts und wünschte allen Beteiligten viel Erfolg auf dem Weg zur Tunnelmitte.

Nach fünfjähriger Vorbereitung beginnt heute der Hauptvortrieb für die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels. Mit der offiziellen Andrehfeier für die beiden Tunnelbohrmaschinen (TBM) in Göschenen und Airolo lanciert das Bundesamt für Strassen ASTRA als Bauherrin das eigentliche Kernstück des Projekts: den Ausbruch der zweiten Röhre.

Die beiden Tunnelbohrmaschinen mit einem Durchmesser von rund 12,3 Metern und einem Gewicht von ca. 2000 Tonnen starten von Norden und Süden. Bis zur Losgrenze legen beide TBM eine Strecke von sieben bis acht Kilometern zurück und passieren dabei jeweils eine rund 350 Meter lange geologische Störzone, welche im konventionellen Verfahren mit Baggern ausgebrochen wird. Die Maschinen werden durchschnittlich 18 Meter pro Tag voranschreiten und sollen im Frühling 2027 ihr Ziel in der ungefähren Tunnelmitte erreichen. Der feierliche Durchschlag ist für den Herbst 2027 vorgesehen. 2030 soll die zweite Gotthardröhre für den Verkehr freigegeben werden und die Instandsetzung der bestehenden Röhre beginnen.

Visionen, Verbindungen und Vertrauen

Am Festakt zur Andrehung der beiden Tunnelbohrmaschinen stellte Bundesrat Albert Rösti die abermalige Pionierleistung am Gotthard ins Zentrum. Die zweite Röhre diene der Vollendung der Vision, die Schweizer Regionen und insbesondere das Tessin ganzjährig zu verbinden. «Ganz zu schweigen vom grossen Sicherheitsgewinn», so der UVEK-Vorsteher. Zusammen mit den Regierungspräsidenten der Kantone Uri und Tessin, Christian Arnold sowie Christian Vitta, hob er die ausgeprägten Fachkompetenzen aller Projektbeteiligten hervor und dankte der lokalen Bevölkerung für Geduld und Vertrauen.

Gemeinsam mit den Gemeindepräsidenten von Airolo und Göschenen, dem Gesamtprojektleiter und Vertretern der Bauunternehmen starteten sie schliesslich die Tunnelbohrmaschinen: Glück auf für die bevorstehenden Arbeiten!

Grosse Bedeutung für die Schweizer Bauwirtschaft

Die mehrjährigen Vorarbeiten umfassten unter anderem die Umlegung des Service- und Infrastrukturstollens, den Ausbruch der Zugangsstollen zu den beiden Störzonen sowie den Aufbau der komplexen Infrastruktur zur Bewirtschaftung des Ausbruchmaterials. Die letzten Monate waren geprägt von der Anlieferung und Montage der beiden Tunnelbohrmaschinen des deutschen Herstellers Herrenknecht.

Der nun beginnende Hauptvortrieb startet zeitgleich von beiden Tunnelseiten. Auf der Nordseite ist die «ARGE secondo tubo», bestehend aus den Unternehmen Implenia Schweiz AG sowie Frutiger AG, mit den Arbeiten im budgetierten Umfang von rund 467 Millionen Franken beauftragt. Auf der Südseite werden die Arbeiten durch das «Consorzio Gottardo Sud» durchgeführt, das aus den Unternehmen Marti Tunnel AG, Mancini & Marti SA sowie Ennio Ferrari SA besteht. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 499 Millionen Franken.

Mit gesamthaft fast einer Milliarde Franken sind die beiden Hauptlose für die zweite Gotthardöhre von grosser Bedeutung für die Schweizer Baubranche. Sie gehören zu den wichtigsten Vergaben der letzten Jahre in den beiden Kantonen Tessin und Uri.

TECH FORUM 2025: Erstes Albanisch-Schweizerisches Forum in Zürich

Zum ersten Mal findet in Zürich das Albanisch-Schweizerische Forum mit Fokus auf Informationstechnologie (IT) und Innovation statt.

Das Ziel dieses Treffens ist es, albanisch-schweizerische Unternehmer und Unternehmen aus dem IT- und Innovationssektor in der Schweiz und im Ko

Das Forum findet am Dienstag, 13. Mai 2025, von 13:00 bis 19:00 Uhr im FIFA-Museum in Zürich statt.

«CONNECT – PITCH – GROW»: Sich vernetzen: Miteinander passen. Zusammen Wachsen.

Dieses einzigartige Event bringt B2B-Unternehmen und Entscheidungsträger für ein gut strukturiertes und energiegeladenes Business Networking zusammen. Präsentieren Sie Ihre Angebote, entdecken Sie neue Möglichkeiten und knüpfen Sie bedeutungsvolle Verbindungen in einem effizienten und attraktiven Format.

Spezialisten werden ihre innovativen Lösungen vorstellen und ihre Erfahrungen vor einem Publikum von über 100 Personen aus der Schweiz und dem Kosovo teilen – Erfolgsgeschichten, die bisher noch nicht erzählt wurden.

Dieses Event wird zum ersten Mal namhafte, einflussreiche Persönlichkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie (TI) und Innovation präsentieren.

Um einen Platz zu reservieren, klicken Sie auf den Link: Tech Forum 2025 in Zürich | Kurse: Berufliche Bildung

Auch die Agenda dieses Forums ist bereits veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie unter: TECH FORUM 2025

 

Kosovo: Als klare Favoritin gilt die Partei von Ministerpräsident Kurti

Im Kosovo hat die Parlamentswahl begonnen. Rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Als klare Favoritin gilt die links-nationale Reformpartei von Ministerpräsident Kurti.

Anders als vor vier Jahren kann sie Umfragen zufolge jedoch nicht mit einer absoluten Mehrheit im Parlament in Pristina rechnen. Als wichtigste Konkurrenten gelten die liberale Demokratische Partei (PDK) und die bürgerliche Demokratische Liga des Kosovos (LDK). Zehn der insgesamt 120 Parlamentssitze sind der serbischen Volksgruppe und zehn weitere anderen Minderheiten vorbehalten. Erste Ergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale um 19 Uhr erwartet.

Serbische Minderheit nimmt dieses Mal an Wahl teil

Kritiker werfen Kurti vor, mit seinem gegen die serbische Minderheit gerichteten Kurs die Spannungen im Land verschärft zu haben. Ihre politischen Vertreter hatten Wahlen bislang boykottiert, dieses Mal nehmen sie jedoch teil. Das heute fast ausschließlich von Albanern bewohnte Kosovo hatte sich 2008 von Serbien gelöst und seine Unabhängigkeit erklärt. Die Regierung in Belgrad erkennt dies jedoch nach wie vor nicht an.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Januar 2025

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO publiziert seine neusten Erhebungen zur Arbeitsmarktsituation in der Schweiz. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 5’480 (+4,2%) auf 135’773. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 22’598 (+20,0%). Die Arbeitslosenquote stieg im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf 3,0%.

Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 331 (+0,3%) auf 122’391. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote verharrte im Januar 2025 bei 2,7%.
Von Dezember 2024 auf Januar 2025 ist die Zahl der Jugendarbeitslosen (15- bis 24-Jährige) um 178 Personen (+1,5%) auf 12’341 gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme von 2’009 Personen (+19,4%). Die Jugendarbeitslosenquote stieg im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 2,8%.
Die Zahl der älteren Arbeitslosen (50- bis 64-Jährige) lag im Januar 2025 um 1’354 oder 3,8% über dem Vormonatswert bei 37’220. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sie sich um 5’413 Personen (+17,0%). Die Arbeitslosenquote Älterer belief sich im Januar 2025 auf 2,6%, gleich wie im Vormonat.

Stellensuchende
Insgesamt wurden im Januar 2025 212’803 Stellensuchende registriert, 3’779 Personen mehr als im Vormonat (+1,8%). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg diese Zahl damit um 30’550 Personen (+16,8%). Die Stellensuchendenquote stieg im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 4,6%.
Die um saisonale Einflüsse bereinigte Zahl der Stellensuchenden erhöhte sich im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 1’136 (+0,6%) auf 199’160. Die saisonbereinigte Stellensuchendenquote verharrte im Januar 2025 bei 4,3%.

Aussteuerungen
Gemäss Datenstand Ende Januar 2025, belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats November 20241 ausgeschöpft hatten, auf 2’626. Dies sind 16 Personen mehr (+0,6%) als im Oktober 2024.

Offene Stellen
Im Januar 2025 waren 42’052 offene Stellen bei den RAV gemeldet, 11’630 mehr als im Vormonat (+38,2%). 23’553 (56%) Stellen unterliegen der Meldepflicht. Im Vergleich zur Vorjahresperiode wurden insgesamt 54 offene Stellen weniger gezählt (-0,1%).
Saisonbereinigt ergibt sich für den Januar 2025 gegenüber dem Vormonat eine Zunahme von 6’054 offenen Stellen (+15,9%) auf 44’198.

Kurzarbeit
Gemäss Datenstand Ende Januar 2025, waren im November 20241 8’217 Personen von Kurzarbeit betroffen, 2’997 weniger (-26,7%) als im Oktober 2024. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich gegenüber dem Oktober 2024 um 90 (-16,4%) auf 459.

1 Aufgrund der Auszahlungspraxis werden die Daten der Arbeitslosenkassen zur Zahl der Aussteuerungen/abgerechneten Kurzarbeit erst mit einer Verzögerung von zwei Monaten veröffentlicht. Diese Zahlen können sich auch danach noch verändern.

Abschluss der Aktivitäten des Kosovo-Hauses in Davos

Die Veranstaltungsreihe des Kosovo-Hauses in Davos fand dieser Tage ihren feierlichen Abschluss. Während des Weltwirtschaftsforums bot das Kosovo-Haus eine Plattform für hochrangige Begegnungen zwischen politischen Entscheidungsträgern, Investoren und Fachleuten aus aller Welt.

Dabei standen Themen wie wirtschaftliche Entwicklung, digitale Innovation und grüne Energien im Mittelpunkt.

In verschiedenen Diskussionsrunden und Networking-Formaten wurden die Potenziale des Kosovo vorgestellt und künftige Kooperationsansätze erörtert. Auch die kulturelle Vielfalt des Landes kam nicht zu kurz: Künstlerin und Künstler aus dem Kosovo präsentierten ihr kreatives Schaffen und vermittelten den Besucherinnen und Besuchern eindrucksvoll einen Einblick in die Traditionen und das kulturelle Erbe des Landes.

Die Aktivitäten des Kosovo-Hauses in Davos endeten mit einem klaren Signal: Das Land ist bestrebt, sich verstärkt international zu vernetzen, neue Kontakte zu knüpfen und seinen Beitrag zu globalen Zukunftsthemen zu leisten. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Veranstaltungsreihe beginnt eine neue Phase, in der der Kosovo seine internationale Präsenz weiter ausbauen und nachhaltig festigen möchte.

 

“House of Kosova” sot hapi dyert në Davos të Zvicrës

“House of Kosova” në Forumin Ekonomik Botëror 2025 në Davos

Der Bundesrat will die Herausforderungen der Zuwanderung adressieren

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Sie gefährdet den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz. Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat deshalb Begleitmassnahmen bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen sowie im Asylbereich beschlossen.

Am 26. Juni 2024 hatte der Bundesrat entschieden, die Nachhaltigkeitsinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Nach seiner Ansicht hätte die Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Wohlstand, die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft. Bereits heute gibt es verschiedene Strategien und Massnahmen, um die Zuwanderung in die Schweiz zu steuern und den mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen zu begegnen. Diese zielen unter anderem auf die konsequente Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, den Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen, die Raumplanung, das Wohnungswesen oder die Verkehrsinfrastruktur ab. Der Bundesrat sieht aber zusätzlichen Handlungsbedarf.

Verstärkte Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials

Wichtigster Treiber der Zuwanderung ist der Arbeitsmarkt. Aufgrund des demographischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels sind auch in Zukunft zusätzliche Arbeitskräfte nötig, um den Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung längerfristig sicherstellen zu können. Damit die Schweizer Unternehmen ihre Arbeitskräfte wenn immer möglich im Inland rekrutieren können, will der Bundesrat die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials weiter vorantreiben. Dafür hat er gemeinsam mit den Sozialpartnern Massnahmen erarbeitet. Diese sollen unter anderem Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges zugewandert sind, stärker und rascher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das betrifft vor allem Frauen. Zudem sollen ältere Stellensuchende beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gezielter unterstützt werden.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wird eine Studie aus dem Jahr 2017 aktualisieren, um den Effekt der Standortförderung des Bundes auf die Zuwanderung zu messen. Gestützt darauf werden Massnahmen geprüft, welche einen Beitrag zur Reduktion der Zuwanderung leisten können.

Bewährtes Instrument der Wohnraumförderung weiterführen

Um dem zunehmend knappen Wohnungsangebot zu begegnen, wird der Fonds zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 um fünf Jahre verlängert und um 150 Millionen Franken aufgestockt. Dieser Fonds wurde bereits 2020 mit zusätzlichen 250 Millionen Franken ausgestattet. Mit verschiedenen Anpassungen der «Lex Koller» will der Bundesrat zudem die Bedingungen verschärfen, unter welchen Personen im Ausland Immobilien in der Schweiz kaufen und behalten können.

Massnahmen zur Reduktion von Asylgesuchen

Im Rahmen der Erarbeitung der «Gesamtstrategie Asyl» werden weitere Massnahmen zur Reduktion der Asylgesuche und zur Beschleunigung der Asylverfahren erarbeitet. So sollen etwa Asylgesuche rascher abgeschrieben werden können, wenn Asylsuchende untertauchen oder ihre Mitwirkung verweigern. Zudem soll bei vorläufigen Aufnahmen regelmässiger und intensiver überprüft werden, ob diese aufgehoben werden können.

Parallel dazu ist das Staatsekretariat für Migration (SEM) bereits daran, eine Reihe von neuen Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, damit Personen, welche Straftaten in der Schweiz begangen haben, das Asyl- und Ausländerrecht nicht ausnutzen können.

Nach Ansicht des Bundesrates stellen diese Begleitmassnahmen ein ausgewogenes Paket dar, indem es die Bereiche Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, das Wohnungswesen und den Asylbereich abdeckt. Der Bundesrat trägt damit den Herausforderungen der Zuwanderung und des Bevölkerungswachstums und den Bedenken der Bevölkerung Rechnung. Sämtliche Massnahmen sind konform mit den geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, namentlich auch mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten (FZA).

Risiken für die Schweiz

Die Nachhaltigkeitsinitiative zielt darauf ab, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Millionen Personen zu begrenzen. Schon bei einer Bevölkerung von mehr als 9,5 Millionen Menschen vor 2050 müssten der Bundesrat und die Bundesversammlung gemäss Initiative Massnahmen insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug ergreifen.

Bei Überschreiten der Grenze von 10 Millionen verlangt die Initiative zudem die Kündigung von internationalen Übereinkommen. So müsste das FZA nach einer zweijährigen Überschreitung des Grenzwerts gekündigt werden, wenn keine wirksamen Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angewendet werden können.

Eine Kündigung des FZA würde den bewährten bilateralen Weg mit der EU gefährden. Eine einseitige Kündigung des FZA würde aufgrund der Guillotine-Klausel zudem zum Wegfall sämtlicher Abkommen der Bilateralen I mit der EU führen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen wären erheblich. Darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass auch die Schengen-/Dublin-Assoziierungsabkommen beendet würden, was zu mehr irregulärer Migration in die Schweiz sowie zu höheren Asylzahlen führen könnte. Ohne Schengen/Dublin wäre auch die Bekämpfung der Kriminalität massgeblich erschwert und die Sicherheit der Schweiz würde geschwächt.

Die Nachhaltigkeitsinitiative ist zudem in engem Zusammenhang mit dem Abkommenspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs Schweiz-EU zu sehen. Dieses Paket enthält im Bereich der Personenfreizügigkeit Schutzmechanismen für das Schweizer Sozialsystem und eine Schutzklausel. Der Bundesrat nahm am 20. Dezember 2024 Kenntnis vom erfolgreichen materiellen Abschluss der Verhandlungen und leitete die nächsten Schritte ein. Eine Annahme der Nachhaltigkeitsinitiative würde auch dieses Ziel gefährden.

Bundesrat Guy Parmelin unterzeichnet Freihandelsabkommen mit Kosovo

Bundesrat Guy Parmelin und Vertreterinnen und Vertreter der anderen EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben am 22. Januar 2025 am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos mit der kosovarischen Ministerin für Industrie, Unternehmertum und Handel, Rozeta Hajdari, ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Auch der kosovarische Premierminister Albin Kurti war bei der Unterzeichnung anwesend.

Das Abkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Republik Kosovo entspricht weitgehend den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen (FHA) der EFTA. Es hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich und beinhaltet Bestimmungen zum Warenhandel, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, den Schutz des geistigen Eigentums, Wettbewerb, Handel und nachhaltige Entwicklung sowie rechtliche und horizontale Bestimmungen.Mit dem Abschluss des FHA mit Kosovo setzt die Schweiz ihre erfolgreiche Freihandelspolitik fort und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft.

Gleichzeitig wird die Unterstützung von Wirtschaftsreformen und die Integration Kosovos in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fortgesetzt.Das bilaterale Handelsvolumen zwischen der Schweiz und Kosovo von rund 140 Mio. Franken (2023) besitzt weiteres Entwicklungspotential.

Das FHA eröffnet nun auch noch einen breiten Marktzugang und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Planbarkeit für die Wirtschaftsakteure.

 

Bundesrätin Viola Amherd tritt zurück

Verteidigungsministerin Viola Amherd hat am Mittwoch ihren Rücktritt aus der Landesregierung angekündigt. Sie stelle ihr Amt per Ende März nach gut sechs Jahren zur Verfügung, sagte sie in Bern vor den Medien. Über einen Rücktritt war seit Längerem spekuliert worden.

Die Rücktrittsankündigung erfolgt wenige Wochen, nachdem Amherd ihr Präsidialjahr beendet hat. Der Rücktritt von Mitte-Präsident Gerhard Pfister Anfang dieser Woche befeuerte die Gerüchte über einen Rücktritt Amherd von Neuem. Nun herrscht Klarheit.Die 62-jährige Mitte-Politikerin aus Brig-Glis/VS ist seit 2019 Mitglied der Landesregierung und folgte auf Doris Leuthard.

Bundesrätin Viola Amherd zu ihrem Rücktritt:

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe die Nationalratspräsidentin und den Bundesrat heute darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich per 31. März 2025 aus der Landesregierung ausscheide.

Nach über 30 Jahren politischer Arbeit, mehr als ein Vierteljahrhundert davon in einer Exekutivfunktion, ist es an der Zeit, den Stab weiterzureichen.

Ich danke an dieser Stelle allen, die meine Arbeit seit der Wahl von 2018 in den Bundesrat unterstützt haben.

Insbesondere den über 12’000 Mitarbeitenden in den 6 Ämtern, der Gruppe V, im Staatssekretariat für Sicherheit und dem Generalsekretariat.

Ich danke auch dem Bundesrat und dem Parlament in ihren unterschiedlichen Zusammensetzungen seit 2018 dafür, dass meine wichtigsten Anträge zur Stärkung der Sicherheit der Bevölkerung eine Mehrheit gefunden haben und dass damit die schweizerische Sicherheitspolitik weiterentwickelt werden konnte.

Damit will ich nicht sagen, dass alle Aufgaben erfüllt sind. Es wird auch für meine Nachfolgerin oder meinen Nachfolger noch genug Arbeit und Herausforderungen geben.

Ich will auch nicht behaupten, dass alles perfekt gelungen ist. Aber es konnten entscheidende Weichen gestellt, Pflöcke eingeschlagen und nötige Veränderungen initiiert werden.

Die Erstellung einer Bilanz überlasse ich Ihnen.

Meine Arbeit im Bundesrat war geprägt von grossen Herausforderungen, spannenden Themen und vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die ich mit Freude angenommen habe.

Insbesondere das Präsidialjahr wird mir in guter Erinnerung bleiben. Meine zu Beginn des Jahres formulierten Ziele konnten erreicht werden.

Als zunehmend schwierig für unsere Institutionen, unser demokratisches System und den Erhalt der Schweizer Werte sehe ich die wachsende Polarisierung, die sich ausbreitende Gehässigkeit im politischen Diskurs und die vermehrte Durchsetzung von Partikularinteressen durch reine Machtausübung.

Dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist Pflicht der Politik, aber auch der Gesellschaft insgesamt. Besonders auch der vierten Gewalt.

Besten Dank.

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Umweltverantwortungsinitiative

Am 9. Februar 2025 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ab. Der Bundesrat und das Parlament anerkennen, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden müssen. Der von der Initiative geforderte Ansatz geht ihnen jedoch zu weit, da damit neue Verbote und Vorschriften für die Bevölkerung und die Wirtschaft verbunden wären. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Die im Februar 2023 von der «Allianz für Umweltverantwortung» eingereichte Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass die Schweizer Wirtschaft innerhalb der Grenzen arbeitet, welche die Natur vorgibt. Wirtschaftliche Tätigkeiten der Schweiz dürften nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als es der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen erlaubt. Dieses Ziel soll mit Massnahmen erreicht werden, die im In- und Ausland sozialverträglich sind. Die Initiative setzt zur Umsetzung eine Übergangsfrist von zehn Jahren: Ab dann darf die vom Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung die Grenzen der Belastbarkeit der Erde – gemessen am Anteil der Schweiz an der Weltbevölkerung – nicht mehr überschreiten.

Weitreichende Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft

Bundesrat Albert Rösti hat am 9. Januar 2025 an einer Medienkonferenz die Haltung von Bundesrat und Parlament zur Vorlage erläutert. Die natürlichen Ressourcen müssen geschont werden. Darum gewichten Bundesrat und Parlament den Umweltschutz seit Jahrzehnten hoch. «Der von der Initiative geforderte Ansatz geht jedoch zu weit und hätte für die Bevölkerung und die Wirtschaft weitreichende negative Folgen», sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren stark reduzieren. Dazu wäre eine Vielzahl von weitreichenden Vorschriften, Verboten oder Anreizen erforderlich. Produkte und Dienstleistungen für den Schweizer Markt müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte, die für den ausländischen Markt bestimmt sind. Es würde zu Einschränkungen in den Bereichen Ernährung, Wohnen und Mobilität kommen.

Die Initiantinnen und Initianten argumentieren, es sei selbstverständlich, die Lebensgrundlagen der Menschheit zu erhalten. Alle hätten ein Recht auf gesunde Lebensmittel, reines Trinkwasser und saubere Luft. Die Initiative diene dem Wohl und der Gesundheit der Menschen.

Bestehende Massnahmen weiterführen

Die Bundesverfassung enthält indes bereits Bestimmungen zur Förderung der Nachhaltigkeit. Bundesrat und Parlament kommen diesen Vorgaben mit verschiedenen Massnahmen nach, zum Beispiel in den Bereichen Klima, Kreislaufwirtschaft oder erneuerbare Energien. Zudem setzt sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene für den Schutz der natürlichen Ressourcen ein. Diesen bewährten Weg wollen Bundesrat und Parlament weitergehen.

Schweizer Arbeitsmarkt 2024: Arbeitskräfteknappheit entspannt sich leicht

Das SECO hat am 10. Januar 2025 die neusten Zahlen zum Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2024 publiziert. Im Zuge einer konjunkturellen Verlangsamung nahm die Arbeitslosigkeit – ausgehend von einem historisch sehr tiefen Niveau – im Verlauf 2024 leicht zu. Für das Berichtsjahr 2024 resultiert eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 2.4%, was einer Zunahme um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2023 (2,0%) entspricht. Gleichzeitig verzeichnet die Arbeitslosenversicherung einen Einnahmenüberschuss von 1,55 Mrd. Franken.

Die Entwicklung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt war 2024 durch eine Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung gekennzeichnet. Besonders in der Industrie bremste eine deutlich nachlassende Nachfrage die Produktion. Relativ dazu verlor wegen einem schwächeren Arbeitskräftebedarf die Arbeitskräfteknappheit als Produktionshemmnis sukzessive an Bedeutung.

Vor diesem konjunkturellen Hintergrund stieg die saisonbereinigte Arbeitslosenquote, ausgehend von einem sehr tiefen Niveau von 2,2 Prozent Anfang Jahr sukzessive leicht an und kam im Dezember bei 2,6 Prozent zu liegen. In der Industrie und dabei insbesondere in der MEM- und Uhrenindustrie wurden im Jahresverlauf auch wieder vermehrt Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung gestellt. Im Dezember waren insgesamt 23’400 Arbeitnehmende zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung vorangemeldet, 10’000 mehr als ein Jahr zuvor. Erfahrungsgemäss dürfte für gut die Hälfte davon effektiv auch Kurzarbeit beansprucht werden.

Mit einem Jahresdurchschnitt von 2,4 Prozent lag die Arbeitslosenquote 2024 deutlich unter ihrem langjährigen Durchschnitt. In ihrer Dezemberprognose rechnet die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes für 2025 mit einem langsameren und allmählich auslaufenden Anstieg der Arbeitslosigkeit. Im Jahresdurchschnitt käme sie gemäss Prognose bei 2,7 Prozent und damit weiterhin leicht unter ihrem langjährigen Durchschnitt bzw. ihrem sogenannt «konjunkturneutralen» Niveau zu liegen. Die aktuelle Lage und die Aussichten für den Arbeitsmarkt dürfen somit weiterhin als gut und ausgeglichen bezeichnet werden.

Rückblick: Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit im Jahr 2024

Der seit Mitte 2023 beobachtete Trend von leicht steigenden Arbeitslosenzahlen setzte sich auch im Jahr 2024 fort. Im Verlauf des Jahres erhöhte sich die saisonbereinigte Arbeitslosenquote sukzessive von 2,2% (Januar 2024) auf 2.6% (Dezember 2024). Im Jahresdurchschnitt liegt die Arbeitslosenquote bei 2,4%.

Die Arbeitslosenzahl für 2024 beläuft sich im Jahresdurchschnitt auf 112’563 Personen und liegt damit um 19’027 Personen (+20,3%) höher als im Jahr 2023. Nachdem die Anzahl registrierter Arbeitsloser in der ersten Jahreshälfte von 113’175 (Januar 2024) auf 104’518 (Juni 2024) gesunken war, stieg sie in den Folgemonaten kontinuierlich an und kam im Dezember 2024 auf 130’293 zu liegen (+23’434/+21,9% gegenüber Dezember 2023).

Die Anzahl der Stellensuchenden liegt im Jahresdurchschnitt 2024 bei 184’529 und damit ebenfalls über dem Durchschnittswert aus dem Vorjahr (+24’442/+15,3%). Ende Januar 2024 waren 182’253 Personen als stellensuchend gemeldet, wobei diese Zahl bis Ende Juni auf 174’964 zurückging, danach ähnlich wie die Arbeitslosenzahlen anstieg und Ende Dezember 2024 mit 209’024 um 32’045 bzw. 18,1% höher zu liegen kam als ein Jahr zuvor.

Für das Berichtsjahr 2024 resultiert im Durchschnitt eine Arbeitslosenquote von 2,4%, was einer Zunahme um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2023 (2.0%) entspricht. Damit liegt die Arbeitslosenquote weiterhin unter der konjunkturneutralen Arbeitslosenquote, die gestützt auf den Zeitraum 2010 bis 2020 auf 2,8% veranschlagt wird. Die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) liegt im Jahresdurchschnitt bei 2,3% (+0.3 Prozentpunkte gegenüber 2023), und die Arbeitslosenquote der älteren Arbeitnehmenden (50- bis 64-Jährige) bei 2.2% (+0.3 Prozentpunkte gegenüber 2023). Bei der mittleren Altersgruppe (25- bis 49-Jährige) hat sich die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vorjahr um 0.5 Prozentpunkte auf 2,7% erhöht

Bis Ende Oktober (aktuellster verfügbarer Monat) wurde im Jahr 2024 Kurzarbeitsentschädigung (KAE) in Höhe von rund 133 Mio. CHF ausbezahlt, rund doppelt so viel wie im Vorjahr, als die Ausgaben zum selben Zeitpunkt rund 65 Mio. CHF betrugen. Ausgehend von 8’465 Arbeitnehmenden (379 Betriebsabteilungen), für die im Januar 2024 KAE ausgezahlt wurde, erhöhte sich die Inanspruchnahme in der ersten Jahreshälfte kontinuierlich, bis auf 9’471 Arbeitnehmende (434 Betriebsabteilungen) im Juni 2024. Im Oktober 2024 wurde bisher für 6’922 Arbeitnehmende (390 Betriebsabteilungen) KAE abgerechnet. Diese Werte dürften noch ansteigen, da die Unternehmen drei Monate Zeit haben, um ihre Abrechnungen einzureichen. Gemessen an den bisherigen Voranmeldungen für KAE dürfe die Beanspruchung bis Ende Jahr zudem weiter zunehmen.

Arbeitslosenversicherung mit Einnahmenüberschuss

Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wird das Rechnungsjahr 2024 gemäss aktuellen Schätzungen bei einem Gesamtertrag von 8,86 Mrd. Franken (2023: 9,14 Mrd.) und einem Gesamtaufwand von 7,31 Mrd. Franken (2023: 6,38 Mrd.) mit einem Einnahmenüberschuss von 1,55 Mrd. Franken (2023: 2,76 Mrd.) abschliessen. Die Haupteinnahmen bestehen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber von 8,08 Mrd. Franken (2023: 7,86 Mrd.) und den Beiträgen der öffentlichen Hand von 0,79 Mrd. Franken (2023: 1,29 Mrd. inkl. COVID-19-Bundesbeitrag). Die Hauptausgaben beinhalten die Arbeitslosenentschädigungen, die sich 2024 auf 5,48 Mrd. Franken beliefen (2023: 4,28 Mrd.), sowie Kurzarbeitsentschädigungen von 0,19 Mrd. Franken (2023: 0,58 Mrd.).

Arbeitslosigkeit: Kennzahlen für Dezember 2024

Arbeitslosigkeit: Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat um 9’179 (+7,6%) auf 130’293. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 23’434 (+21,9%). Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf 2,8%.

Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat um 208 (+0,2%) auf 121’800. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote verharrte im Dezember 2024 bei 2,6%.

Von November 2024 auf Dezember 2024 ist die Zahl der Jugendarbeitslosen (15- bis 24-Jährige) um 346 Personen (+2,9%) auf 12’163 gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme von 2’261 Personen (+22,8%). Die Jugendarbeitslosenquote stieg im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 2,7%.

Die Zahl der älteren Arbeitslosen (50- bis 64-Jährige) lag im Dezember 2024 um 2’362 oder 7,0% über dem Vormonatswert bei 35’866. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sie sich um 5’742 Personen (+19,1%). Die Arbeitslosenquote Älterer belief sich im Dezember 2024 auf 2,6%, 0,2 Prozentpunkte höher als im Vormonat.

Stellensuchende: Insgesamt wurden im Dezember 2024 209’024 Stellensuchende registriert, 10’231 Personen mehr als im Vormonat (+5,1%). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg diese Zahl damit um 32’045 Personen (+18,1%). Die Stellensuchendenquote stieg im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf 4,5%.

Die um saisonale Einflüsse bereinigte Zahl der Stellensuchenden erhöhte sich im Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat um 2’163 (+1,1%) auf 198’120. Die saisonbereinigte Stellensuchendenquote verharrte im Dezember 2024 bei 4,3%.

Aussteuerungen: Gemäss Datenstand Ende Dezember 2024, belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Oktober 20241 ausgeschöpft hatten, auf 2’609. Dies sind 614 Personen mehr (+30,8%) als im September 2024.

Offene Stellen: Im Dezember 2024 waren 30’422 offene Stellen bei den RAV gemeldet, 2’486 weniger als im Vormonat (-7,6%). 14’891 (48,9%) Stellen unterliegen der Meldepflicht. Im Vergleich zur Vorjahresperiode wurden insgesamt 4’958 offene Stellen weniger gezählt (-14,0%).

Saisonbereinigt ergibt sich für den Dezember 2024 gegenüber dem Vormonat eine Zunahme von 727 offenen Stellen (+2,0%) auf 37’686.

Kurzarbeit: Gemäss Datenstand Ende Dezember 2024, waren im Oktober 20241 6’922 Personen von Kurzarbeit betroffen, 2’646 weniger (-27,7%) als im September 2024. Die Anzahl der betroffenen Betriebsabteilungen verringerte sich gegenüber dem September 2024 um 87 (-18,2%) auf 390.

Bundesamt für Energie verleiht den Schweizer Energiepreis Watt d’Or 2025

Heute Abend, 9. Januar 2025 verleiht das Bundesamt für Energie zum achtzehnten Mal den renommierten Schweizer Energiepreis Watt d’Or. Die goldenen Gewinner/innen des Jahres 2025 sind: Die Matica AG aus Kaltenbach (TG) gemeinsam mit der Hochschule Luzern HSLU (Kategorie Energietechnologien), das ewb gemeinsam mit Lubera AG aus Buchs/SG (Kategorie Erneuerbare Energien), die Galliker Transport AG aus Altishofen (LU) (Kategorie Energieeffiziente Mobilität), und die IWB aus Basel (Kategorie Gebäude und Raum). Mit dem Spezialpreis der Jury ausgezeichnet werden zudem die Genossenschaft Elektra, Jegenstorf (BE) gemeinsam mit Groupe E (FR), Azienda Elettrica di Massagno AEM (TI) und EKZ mit der ETH Zürich (ZH). Die Watt d’Or Trophäe – eine Schneekugel – wird den Gewinner/innen von der prominenten Jury unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher im Kongresszentrum Kursaal in Bern überreicht. Dabei sein werden hunderte Vertreterinnen und Vertreter der schweizerischen Energieszene aus Politik, Wirtschaft und Forschung.

Innovative Schweizer Unternehmen und Hochschulen setzen die Energiezukunft erfolgreich und mutig in die Praxis um. Zu ihren Ehren hat das Bundesamt für Energie den Watt d’Or geschaffen, das Gütesiegel für Energieexzellenz. 2007 wurde der Watt d’Or zum ersten Mal verliehen. Sein Ziel ist es, aussergewöhnliche Leistungen im Energiebereich bekannt zu machen. Sie sollen Wirtschaft, Politik und die breite Öffentlichkeit motivieren, die Vorteile innovativer Energietechnologien für sich zu entdecken.

Der Watt d’Or ist nicht dotiert, es werden also keine Preisgelder ausgeschüttet. 40 Bewerbungen wurden bis Mitte Juli 2024 für den Watt d’Or 2025 eingereicht und von einem Expertenteam evaluiert. Für die Endrunde nominiert wurden schliesslich 18 Beiträge. Daraus hat die Jury unter dem Vorsitz von Jurypräsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher die Siegerprojekte in den vier Watt d’Or-Kategorien gekürt. In diesem Jahr gibt es zusätzlich einen Spezialpreis der Jury.

Gewinner des Watt d’Or 2025

Kategorie Energietechnologien

SeasON: Today’s energy – tomorrow’s warmth. Seit Herbst 2024 ist in Frauenfeld (TG) eine einzigartige Energie-Innovation in Betrieb: Die Sorptionsspeicher-Wärmepumpe SeasON, entwickelt von der Hochschule Luzern HSLU und der Matica AG aus Kaltenbach (TG). Der eingängige Claim von SeasON «today’s energy – tomorrow’s warmth» beschreibt, worum es geht. Überschüssige erneuerbare Energie wird im Sommer durch ein thermochemisches Verfahren für den Winter gespeichert. Dazu wird Natronlauge verwendet. Diese wird im Sommer mit erneuerbarem Strom oder Wärme konzentriert, indem ihr Wasser entzogen wird. Natronlauge und Wasser können so bis zum Winter verlustfrei bei Raumtemperatur gelagert werden. Wird die Lauge dann wieder mittels Verdampfung und Absorption von Wasser verdünnt, entsteht Wärme, mit der die Sorptionsspeicher-Wärmepumpe fast ohne zusätzliche elektrische Energie heizen kann. Wie gut das funktioniert, zeigt die erste Pilotanlage in Frauenfeld. Zwei weitere, grössere Pilotanlagen in der Schweiz und in Deutschland werden in den nächsten Monaten folgen. Danach soll sich SeasOn erfolgreich auf dem Markt positionieren können.

Kategorie Erneuerbare Energien

Agri-PV in Buchs: Die Sonne beschert eine doppelte Ernte. Pflanzen brauchen Sonnenlicht zum Wachsen. Und Photovoltaikmodule braucht es, um Strom zu produzieren. Dank der Agri-Photovoltaikanlage auf den Dächern der neuen Gewächshäuser der Lubera AG in Buchs (SG) kann das Sonnenlicht gleichzeitig für beide Zwecke genutzt werden. Die vom städtischen Energieversorgungsunternehmen ewb erstellte Anlage ist 10’700 Quadratmeter gross und erzeugt jährlich rund 750’000 kWh Solarstrom für die Versorgung im ewb Netz. Die über 6’600 Photovoltaikmodule mit 812 kWp installierter Leistung wurden von der Firma Insolight aus Renens (VD) und dem Bünder Unternehmen Reech aus Landquart entwickelt. Sie sind optimal ins Dach integriert und lichtdurchlässig, so dass für die Stromproduktion 20% und für die Pflanzen im Gewächshaus 80% des Sonnenlichts nutzbar sind. Eine doppelte «Ernte» ist also garantiert.

Kategorie Energieeffiziente Mobilität

Elektropower-Tunnel: Ladeinfrastruktur für eine nachhaltige Transportlogistik. «Wir denken in Generationen». Das ist bei der Galliker Transport AG nicht nur ein Spruch, sondern seit über hundert Jahren ein Erfolgsrezept. Das in der dritten Generation geführte Familienunternehmen weiss, dass es langfristige Visionen und nachhaltige Ziele braucht, damit die jeweils nächste Generation eine starke Marke erfolgreich weiterführen kann. In ihrem Leitbild «Green Logistics by Galliker» verpflichtet sich die Familie deshalb zu einem nachhaltigen unternehmerischen Handeln und den respektvollen Umgang mit Menschen, Umwelt und Natur. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 CO2-neutral zu werden. Diese Vision wird konsequent umgesetzt. Rund 10% der Fahrzeugflotte sind bereits mit alternativen Antrieben unterwegs. Nun gilt es, auch die Ladeinfrastruktur aufzurüsten. Mit dem innovativen, unterirdischen Elektropower-Tunnel am Hauptsitz in Altishofen (LU) ist das gelungen. 28 Elektro-LKW können dort mit bis zu 200 kW Leistung laden. Bald sollen solche Tunnels auch an den anderen Galliker-Standorten entstehen. Die Galliker Transport AG hat dieses Projekt gemeinsam mit der Fent AG aus Seon (AG), der Thomas Lüem Partner AG aus Baar (ZG) und der CKW AG aus Luzern realisiert.

Kategorie Gebäude und Raum

Nanoverbund: Wärme clever mit den Nachbarn teilen. Strom von der PV-Anlage auf dem Dach kann man heute mit den Nachbarn in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch teilen. Das gleiche Prinzip macht aber auch bei der Wärme Sinn: Denn viele Heizungen in Wohngebäuden sind überdimensioniert und sind deshalb gar nicht ausgelastet. Teilt man die Wärme aus der eigenen Heizung mit den Nachbarn, spart das Unterhalts- und Heizkosten. Wie gut das funktioniert, hat das Energieunternehmen IWB (Industrielle Werke Basel) in einem Basler Quartier unter Beweis gestellt. Seit Herbst 2023 sind dort drei Reiheneinfamilienhäuser mit einer Erdsondenwärmepumpe und zwei Gasheizungen wärmetechnisch zu einem Nanoverbund – einem Mini-Wärmeverbund – zusammengeschlossen. Im ersten Winter wurden sie zu über 90% mit erneuerbarer Wärme aus der Wärmepumpe beheizt und dies zu 15% tieferen Kosten als zuvor. Der Nanoverbund kann eine Lösung für rund 300’000 Gebäude in der Schweiz sein, die mindestens an ein anderes Haus grenzen und eine Lösung brauchen. Technisch ist der Nanoverbund einfach umsetzbar. Die Basler Idee hat also das Potenzial, in der ganzen Schweiz Fuss zu fassen.

Spezialpreis der Jury

Netztarife tragen zu einem effizienten und sicheren Stromnetz bei. In der Schweiz wird immer mehr Strom dezentral produziert und ins Stromverteilnetz eingespeist, zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Und es gibt immer mehr Verbraucher, die Strom aus dem Verteilnetz beziehen, zum Beispiel Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen. Das Verteilnetz wird so immer mehr belastet. Damit die Verbraucher auch in Zukunft effizient und zuverlässig mit Strom versorgt werden und der erzeugte Strom abtransportiert werden kann, braucht es nicht nur den Ausbau der Verteilnetze, denn massgeblich dazu beitragen können auch dynamische Netztarife. Ihr Potenzial kann dank «smart metern» erschlossen werden, die inzwischen weit verbreitet sind. Die Branche beschäftigt sich mit den Netztarifen aktiv und mit verschiedenen Ansätzen. Vier Projekte erhalten dafür den Watt d’Or 2025 in der Kategorie «Spezialpreis der Jury»: Die Genossenschaft Elektra, Jegenstorf (BE), Groupe E (FR), AEM (TI) sowie die EKZ zusammen mit der ETH Zürich (ZH).

Durchschnittliche Jahresteuerung von +1,1% im Jahr 2024

Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) sank im Dezember 2024 im Vergleich zum Vormonat um 0,1% und erreichte den Stand von 106,9 Punkten (Dezember 2020 = 100). Gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat betrug die Teuerung +0,6%. 2024 belief sich die durchschnittliche Jahresteuerung auf +1,1%. Dies geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Der Rückgang des LIK um 0,1% im Vergleich zum Vormonat ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, unter anderem auf die gesunkenen Preise für Pauschalreisen ins Ausland, für Medikamente und für diverse Gemüsesorten. Demgegenüber sind die Preise der Parahotellerie und der Hotellerie gestiegen.

Die durchschnittliche Jahresteuerung 2024 entspricht der Veränderungsrate zwischen dem Jahresmittel 2024 und dem Jahresmittel 2023. Das Jahresmittel berechnet sich als arithmetischer Durchschnittswert der zwölf Monatsindizes des Kalenderjahres. 2024 betrug die durchschnittliche Jahresteuerung +1,1%. Dieser Anstieg ist insbesondere auf höhere Preise für Wohnungsmieten und Elektrizität zurückzuführen. Demgegenüber sind die Preise für Medikamente, Gas und Occasion-Automobile gesunken. Die Preise der einheimischen Produkte haben sich im Jahresdurchschnitt um 1,9% erhöht, jene der Importgüter sind um 1,5% gesunken. 2023 hatte die durchschnittliche Jahresteuerung bei +2,1% gelegen, 2022 bei +2,8%.

Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz

Alvin Karaqi wurde im Jahr 2023 Europameister im Karate, als er die Goldmedaille für Albanien gewann. Geboren in Köln, Deutschland, zog er als Kind mit seinen Eltern nach Pristina zurück, die sich engagierten, ihn als Sportler zu fördern. Da er Kampfkünste liebte, begann Karaqi bereits in jungen Jahren mit dem Training, um Karate-Champion zu werden.

Nachdem er diesen Traum verwirklicht hatte, entschied er sich, eine weitere seiner Leidenschaften, die Chirurgie, zu verfolgen. Heute spezialisiert sich Alvin Karaqi auf Orthopädische und Traumatologische Chirurgie am Kantonsspital Aarau. In einem Interview mit albinfo.ch sprach er über seine aktuellen Verpflichtungen.

Sein Weg zum Europameister im Karate

Alvin Karaqi beschreibt seinen Weg zum Europameister im Karate als lang und herausfordernd, geprägt von Verletzungen und Enttäuschungen, aber mit einem glücklichen Abschluss. Er berichtet, dass insbesondere die Verletzung, die er 2017 bei einem Karate-Wettkampf in der Türkei erlitt, sowie die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Umstände einige der persönlichen Herausforderungen waren, die er bewältigen musste. Besonders die Verletzung am Knie veranlasste den Champion, sich auf Orthopädische Chirurgie zu spezialisieren.

„Ein sehr langer Weg mit vielen Opfern, Verletzungen und Enttäuschungen, aber am Ende mit den richtigen Menschen. Ich bin aufgewachsen und habe mit grossen Champions wie Orges Arifin, Blodin Pakashticë und vielen anderen Kollegen des Klubs und der Nationalmannschaft trainiert. Die grössten Herausforderungen waren die Rückkehr nach der Verletzung und dann auch die lange Pause während der Covid-Phase. Persönlich ist es eine Erfüllung und Dankbarkeit gegenüber den Trainern für ihre Geduld beim Unterrichten, den Kollegen für das gemeinsamen Training und Schweiss, der Familie, der Ehefrau und der Gemeinschaft, die jede meiner Siege und Niederlagen begleitet haben. Professionell stellt es offiziell den höchsten Titel im Karate für Albanien und Kosovo dar. Meine Medaille der Europäischen Olympischen Spiele ist die erste dieser Art für das albanische Olympische Team und dieser Sieg brachte mir den Titel Sportler des Jahres 2023 und die Ehrenmedaille in Albanien ein“, sagte er.

Umzug in die Schweiz zur Spezialisierung in der Chirurgie

Alvin Karaqi beendete seine universitäre Ausbildung an der Fakultät für Allgemeinmedizin der Universität Pristina und zog anschliessend in die Schweiz, um sich in Orthopädischer Chirurgie und Traumatologie zu spezialisieren. Einer der Gründe für seine Wahl dieses Landes war die häufige Anreise zu Trainings mit seinem Trainer Fehmi Mahalla.

Ein weiterer Grund war die Verletzung, die er am Knie erlitt. Dies steigerte seinen Wunsch, Chirurg zu werden und anderen Sportlern zu helfen.

„Ich habe die Schweiz in meiner Karriere dutzende Male besucht, sowohl für Wettkämpfe als auch für intensive Trainingslager bei meinem Trainer und dem erfolgreichsten Schweizer Karateka, dem Europameister Fehmi Mahalla. Daher hatte ich eine Affinität zu diesem Land, besonders zur Stadt Luzern. Andererseits ist die Schweiz bekannt für ihre goldene Geschichte in Orthopädie und Traumatologie, weshalb ich mich als Karrierist für meine spezialisierte Ausbildung für die Schweiz entschieden habe.

Da mein ganzes Leben eine Balance zwischen Karate und Studium war, hatte ich in der Schweiz das Glück, die richtigen Clubs in der Nähe zu haben, sodass ich mit wenig Anpassung Karate parallel zu meiner Arbeit als Arzt fortsetzen konnte. Mein Knieverletzung zwang mich, operiert zu werden. Ich wollte derjenige sein, der verletzte Patienten, besonders Sportler, in ihren früheren Zustand zurückbringt, so wie sie mich zurückgebracht haben“, erklärt Karaqi.

Herausforderungen durch Engagement in zwei Karrieren, als Arzt und Karateka

Alvins tägliche Verpflichtungen umfassen intensive Arbeit im medizinischen Bereich und tägliches Training, um sich fit zu halten. Nach der Arbeit als Arzt setzt er sein Karate-Training fort, was zeigt, dass die Wochenenden und freien Tage für Besuche in Luzern bei seinem Trainer und für gemeinsame Aktivitäten mit erfolgreichen Albanern in der Schweiz reserviert sind.

„Während intensiver Vorbereitungszeiten hat mein Tag seine eigene Routine: Morgendliche Übungen für Kraft und Kondition, die ich gegen 5 Uhr morgens beginne. Die Arbeit beginnt irgendwo zwischen 06:30-06:45 Uhr und endet um 17:45 Uhr (ausgenommen Notfälle). Danach gehe ich zum Karate-Training und komme nach dem zweiten Training nach Hause zurück. Die Wochenenden und freien Tage verbringe ich in Luzern bei meinem Trainer Fehmi Mahalla und seiner Familie. Ausserdem treffe ich mich mit anderen erfolgreichen Albanern in der Schweiz in Lyss bei Shqiprim Salihu, Bejtush Fetija, Kreuzlingen bei Elson Kabashi und in Herisau bei Bekë Bekteshi“, fügt er hinzu.

Die Verwaltung von zwei Karrieren erfordert viele Opfer und Hingabe. Karaqi erkennt an, dass körperliche und psychische Erschöpfung unvermeidlich ist.

„Die Herausforderungen sind der Mangel an ausreichender Erholung, da meine tägliche Arbeit psychisch und physisch intensiv ist. Der Mangel an ausreichend Zeit, besonders für die Eltern und die Ehefrau. Zeit mit der Gesellschaft, aber auch für mich selbst. Ich habe alles mit Willenskraft, Opferbereitschaft und Unterstützung von den Menschen, die mich lieben, erreicht. Deshalb widme ich diese Ergebnisse ihnen. Die Empathie, die ich für meine Patienten, besonders Sportler, habe, macht mich zu einem besonderen Arzt. Disziplin und Ruhe bei der Arbeit kommen aus dem Karate, während das Verständnis meines Körpers und meiner Gesundheit natürlich aus der Medizin kommt“, sagt er.

Zwischen Pensionierung und Fortsetzung der Karriere

„In meinen freien Tagen versuche ich, meiner Ehefrau, meiner Familie und meiner Zeit mit der Gesellschaft zu widmen. Wenn ich alleine bin, verbringe ich die Zeit damit, historische und wissenschaftliche Dokumentationen, verschiedene Filme und Serien zu schauen, und das Wichtigste ist Schlaf. Aber vergessen wir nicht, dass ich eine Leidenschaft für meine Berufe (Karate und Chirurgie) habe“, sagt Karaqi, wenn er über seine Freizeit spricht.

In dieser Phase muss er eine Entscheidung treffen, ob er sich nur noch auf seine Karriere als Arzt konzentrieren oder auch weiterhin Karateka bleiben möchte. Dennoch bleibt Karaqi unbeirrt in seinen Zukunftsplänen. Er plant, Karate-Seminare in der Schweiz, Frankreich, Albanien und Kosovo zu organisieren, um jungen Menschen zu helfen, die diesen Weg einschlagen möchten.

Was die Medizin betrifft, arbeitet er an mehreren wissenschaftlichen Veröffentlichungen und sieht langfristig seinen chirurgischen Beitrag auch im Kosovo und in Albanien.

„Der Erfolg kommt vielleicht spät, aber er kommt!“

Wenn er über albanische Jugendliche spricht, rät er ihnen, sich auf ihre Ziele zu konzentrieren.

„Ich rate ihnen, sich auf ihre Ziele zu konzentrieren, ihr Bestes in dem zu geben, was sie tun, unabhängig von den Problemen, ihre Zeit zu planen und nicht zu vergessen, sich Freizeit für sich selbst zu nehmen. Das gilt in beiden Bereichen. Der Erfolg mag sich verzögern, aber er kommt! Und am Ende sollten sie die nicht vergessen, die damals bei ihnen waren, als sie noch nichts hatten“, sagt er.

Auf die Frage, wo er sich am meisten „zu Hause“ fühlt, da er in verschiedenen Zeiten zwischen Kosovo, Albanien und der Schweiz gelebt hat, antwortet Karaqi: „Es sind nicht die Länder, die mir ein Zuhause geben, sondern die Menschen. Und zum Glück finde ich sie in vielen Orten!“

 

Der Chef der Armee auf Truppenbesuch in Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina

Am 19. und 20. Dezember 2024 besucht der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, in Kosovo sowie in Bosnien und Herzegowina die einen Beitrag zur militärischen Friedensförderung leistenden Truppen. Bei dieser Gelegenheit trifft er auch den Kommandanten der Kosovo Force (KFOR).

Bei seinem Truppenbesuch will der Chef der Armee Gespräche mit den dort im Einsatz stehenden Schweizer Armeeangehörigen führen und einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Leistungen erhalten, die zugunsten der Kosovo Force (KFOR) erbracht werden. Ein bilaterales Gespräch mit dem Kommandanten der KFOR, Generalmajor Enrico Barduani von den italienischen Streitkräften, ist bei dieser Gelegenheit ebenfalls vorgesehen. Der KFOR-Einsatz der Schweizer Armee wurde 2023 verlängert und läuft bis Ende 2026.

Im Anschluss begibt sich der Chef der Armee nach Bosnien und Herzegowina, um sich ein Bild der Lage in der Region zu verschaffen. Er trifft dort Schweizer Armeeangehörige, die sich an der Mission Althea der European Union Force (EUFOR) beteiligen.

Begleitet wird der Chef der Armee von Landesfähnrich Jakob Signer (AI) und Regierungsrätin Katrin Alder (AR), Präsident beziehungsweise Vorstandsmitglied der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), vom Berner Grossrat Francesco Rappa sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Armee.

Die militärische Friedensförderung im internationalen Rahmen ist einer der drei Aufträge der Schweizer Armee. Aktuell leisten rund 300 Frauen und Männer unterschiedlichen Dienstgrades in über 15 Ländern einen Beitrag zum Frieden.