News
Bundesrat beschliesst zusätzliche Sperrung von Vermögenswerten des Umfelds von Bashar al-Assad
In der Schweiz sind Vermögenswerte von ca. 99 Millionen Franken gesperrt, wovon rund zwei Drittel auf Mitglieder der ehemaligen Assad-Regierung und ihrer Entourage entfallen

Die Schweiz schloss sich am 18. Mai 2011 gestützt auf das Embargogesetz den Sanktionsmassnahmen der Europäischen Union (EU) gegen Syrien an, welche die EU aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen hatte. Teil der Sanktionen sind Vermögenssperren. In der Schweiz sind Vermögenswerte im Umfang von ca. 99 Millionen Franken gesperrt, wovon rund zwei Drittel auf Mitglieder der ehemaligen Assad-Regierung und ihrer Entourage entfallen.
Mit einer zusätzlichen Sperrung will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Vermögenswerte, die möglicherweise unrechtmässig erworben wurden, unabhängig von den Entwicklungen im Sanktionsbereich gesperrt bleiben. Zudem soll ermöglicht werden, allfällige unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte von fünf weiteren Personen im Zusammenhang mit der ehemaligen syrischen Regierung sicherzustellen. Die Massnahmen stützen sich auf eine Verordnung gemäss Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1).
Der Bundesrat ergreift somit alle notwendigen Massnahmen, um die Gefahr eines Abflusses von Assad-Geldern aus der Schweiz zu verhindern, bevor diese einer gerichtlichen Kontrolle über ihre Rechtmässigkeit unterzogen werden. Sollte sich in künftigen Straf- und Rechtshilfeverfahren herausstellen, dass die Gelder tatsächlich illegaler Herkunft sind, wird die Schweiz anstreben, sie zugunsten der syrischen Bevölkerung zurückzuerstatten.
Die Massnahmen richten sich gegen Personen, die unter den autokratischen Regimen von Bashar al-Assad und seinem Vater Hafiz al-Assad mit einer öffentlichen Funktion betraut waren oder die aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen dieser Regierung nahestanden. Sie erfassen sämtliche Vermögenswerte der im Anhang der Sperrungsverordnung aufgeführten Personen. Die Sperrungsverordnung tritt am heutigen Tag mit sofortiger Wirkung in Kraft und hat bis auf weiteres eine Gültigkeit von vier Jahren.
E-Diaspora
-
Lernen Sie die Familie kennen, die die Schweiz verlassen hat, um in Kosovo zu leben Nach vielen Jahren in der Schweiz ist eine kosovarisch-albanische Familie in ihr Heimatland zurückgekehrt und lebt...
-
Ensemble „TROJET“ – 12 Jahre kulturelle Inspiration und nationale Verbundenheit
-
Norwegen baut den tiefsten Tunnel der Welt – auch Ardian Gara ist Teil des Projekts
-
Nexhat Maloku für 32-jähriges Engagement im albanischen Ergänzungsunterricht in Zürich geehrt
-
Granit Maqedonci – der Kosovare, der als Schiedsrichter in Schwedens Fußball-Elite glänzt
Leben in Österreich
-
Rekordgewinn im Lotto: Glückspilz in Österreich gewinnt 250 Millionen Euro Der Jackpot betrug eine Viertelmilliarde Euro – und ein glücklicher Mensch in Österreich hat ihn geknackt....
-
Europaabgeordnete-Kandidatin Kati Schneeberger eröffnet in Wien die Ausstellung „Gewaltfreier Widerstand im Kosovo 1990-1998“
-
Österreichische Persönlichkeiten gratulieren den Kosovaren zur Visaliberalisierung
-
Lukas Mandl: „Visa-Liberalisierung ist kein Geschenk, Sie haben es verdient“
-
Behindertengleichstellungsgesetz: Bundesrat will Schutz vor Diskriminierung stärken