Coronavirus: Die Schweiz übergibt vier Millionen Impfstoffdosen an Covax

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 entschieden, einen Grossteil der rund 5.4 Millionen bestellten Impfstoffdosen von AstraZeneca an die Covax-Facility abzutreten. Die Schweiz kann so einen substanziellen Beitrag an die globale Eindämmung der Covid-19 Pandemie leisten. COVAX ist eine Initiative, die einen weltweit gleichmässigen und gerechten Zugang zu COVID-19-Impfstoffen gewährleisten will. Durch die sehr ungleiche globale Verteilung von Impfdosen ist damit zu rechnen, dass die Pandemie weltweit noch längere Zeit andauern wird.

Die Impfkampagne in der Schweiz schreitet weiter voran: Bisher konnten rund 60 Prozent der erwachsenen Bevölkerung einmal und 40 Prozent vollständig geimpft werden. Es steht zudem ausreichend Impfstoff zur Verfügung, um auch Kindern und Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen und allfällige Auffrischimpfungen sicherzustellen. Für das Jahr 2022 hat der Bund weiteren Impfstoff bestellt, der auch mögliche Virusvarianten berücksichtigen wird.

Der Bund setzt dabei insbesondere auf mRNA-Impfstoffe. Diese erweisen sich als hochwirksam und gut verträglich. Die Impfstoffe von Moderna und Pfizer/BioNtech basieren auf dieser Impfstofftechnologie. Es sollen aber auch andere Impfstoffe zum Einsatz kommen, insbesondere für Personen, die eine Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe aufweisen.

Da ausreichend Impfstoff zum Schutz der Bevölkerung zur Verfügung steht, hat der   Bundesrat entschieden, vier Millionen der insgesamt rund 5.4 Millionen Impfdosen von AstraZeneca an die COVAX Facility weiterzugegeben. 1.4 Millionen Dosen des vektorbasierten Impfstoffes bleibt für den voraussichtlichen Einsatz in der Schweiz reserviert. Im Vordergrund steht der Einsatz bei Personen, die eine Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe aufweisen, im Ausland eine erste Dosis Astra Zeneca erhalten haben oder Personen, die eine alternative Impfung als den mRNA-Impfstoff wünschen. Er wird zur Verfügung stehen, sobald Swissmedic den Impfstoff zugelassen und das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die Impfempfehlung verabschiedet haben.

Internationales Engagement zur Pandemiebekämpfung

Die COVAX Facility plant in diesem Jahr bis zu zwei Milliarden Impfdosen für die teilnehmenden Länder zur Verfügung zu stellen. COVAX hat bereits im Februar 2021 die ersten Dosen an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen verteilt. Bis heute konnten insgesamt mehr als 88 Millionen Dosen an rund 131 Teilnehmerländer geliefert werden.

Die Schweiz setzt sich seit Beginn der Pandemie für eine globale Lösung zur gerechten Verteilung von Covid-19-Impfstoffen ein. Sie hat COVAX zugunsten der 92 einkommensschwächeren Länder letztes Jahr mit 20 Millionen Franken unterstützt. Der Bundesrat hat im April 2021 zudem beschlossen, den Access to Covid-19 Tools Accelerator (ACT-A) mit weiteren 300 Millionen Franken zu unterstützen. Davon werden 125 Millionen in die COVAX Facility fliessen. Der ACT-A hat zum Ziel, den Zugang zu Covid-19-Impfstoffen, Medikamenten und Tests sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme im Kampf gegen die Pandemie zu fördern.

Die COVAX Facility wurde von der WHO und anderen Organisationen im April 2020 ins Leben gerufen und wird von der Impfstoff-Allianz Gavi, der CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und der WHO betrieben. Die Schweiz hat bei deren Aufbau als Co-Vorsitzende der «Group of Friends of the Covax-Facility» aktiv mitgewirkt.

Coronavirus: Bundesrat legt Planung für die nächsten Monate vor

An seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 hat der Bundesrat diskutiert, wie sich die Schweiz auf die Herbst- und Wintermonate und einen möglichen Wiederanstieg der Fallzahlen vorbereiten soll. Er hat verschiedene Szenarien sowie seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen in einem Bericht festgehalten. Im Zentrum stehen das rasche Entdecken besorgniserregender Virusvarianten, die Weiterführung der Impfkampagne sowie genügend Kapazitäten für das Testen und das Contact Tracing in den Kantonen.

Die epidemiologische Lage in der Schweiz hat sich in den letzten Monaten stark verbessert. Für die Entwicklung der Epidemie in den nächsten Monaten sieht der Bundesrat drei mögliche Szenarien. Allen gemeinsam ist die Annahme, dass das Virus längerfristig endemisch wird. Das heisst, dass das Virus nicht verschwinden, sondern weiterhin in der Bevölkerung zirkulieren wird. Die meisten Menschen werden über kurz oder lang mit dem Virus in Kontakt kommen und infiziert, wenn sie nicht durch eine Impfung geschützt sind.

Drei Szenarien für Herbst und Winter

Im Szenario 1 bleiben die Fallzahlen auf einem niedrigen Niveau. Kleinere Ausbrüche sind weiterhin möglich. Die Fallzahlen können saisonal bedingt etwas steigen, führen aber nicht zu einer nennenswerten Belastung des Gesundheitswesens. Die noch bestehenden Massnahmen können aufgehoben werden. Die Krise wäre zu Ende.

Im Szenario 2 kommt es zu einem Anstieg der Fallzahlen spätestens im Herbst oder Winter. Dafür kann es mehrere Gründe geben, zum Beispiel der Anteil nicht geimpfter Personen, das Aufheben der Massnahmen, saisonale Effekte oder das Auftreten neuer, ansteckenderer Virusvarianten. Dieser Anstieg führt zu einer so starken Belastung des Gesundheitssystems, dass sie die Weiterführung oder Wiedereinführung gewisser staatlicher Basismassnahmen wie Maskenpflicht oder Abstandsvorschriften notwendig macht. Auffrischimpfungen können notwendig werden.

Im Szenario 3 treten eine oder mehrere neue Virusvarianten auf, gegen die eine Impfung oder durchgemachte Erkrankung nicht mehr oder deutlich weniger schützen. Es kommt zu einer neuen, pandemischen Welle. Ein starkes staatliches Eingreifen und eine erneute Impfung sind erforderlich.

Im Zentrum der Mittelfristplanung von Bund und Kantonen steht Szenario 2 und folgende Herausforderungen:

Neue besorgniserregende Virusvarianten rasch entdecken

Je rascher neue besorgniserregende Varianten identifiziert werden, desto rascher können Einschleppung und Ausbreitung mit gezielten Massnahmen limitiert werden. Der Bundesrat hat dazu bereits vorsorglich Massnahmen beschlossen, etwa zum Vorgehen an den Grenzen. Er hat heute das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen das Überwachungssystem für das Aufspüren neuer Virusvarianten und das Monitoring ihrer Verbreitung in der Schweiz zu verstärken.

Impfbereitschaft erhöhen

Die breite Impfung der Bevölkerung ist entscheidend, um die Gesundheitsversorgung zu entlasten und die Epidemie zu bewältigen. Ein möglicher Wiederanstieg im Herbst wird wesentlich davon abhängen, wie hoch der Anteil geimpfter Personen in der Bevölkerung ist. Die Informationen zur Impfung werden deshalb intensiv weitergeführt. Für die mittelfristige Planung sind die Vorbereitung auf die Auffrischimpfung und die Anpassung der Impfung an neue Virusvarianten wichtig.

Auffrischimpfung vorbereiten

Derzeit gilt eine Schutzdauer von mindestens 12 Monaten gegen milde Covid-19-Erkrankungen. Gegen schwere Verläufe und Hospitalisierungen wird von einer Schutzdauer von mehr als 12 Monaten ausgegangen, bei gesunden Erwachsenen kann diese wesentlich länger sein. Wie lange die Impfung vor einer Übertragung schützt, ist derzeit noch nicht bekannt. Um längerfristig einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, dürften frühestens ab dem nächsten Winter Auffrischimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder für alle bereits geimpfte Personen notwendig sein.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, unter Einbezug der betroffenen Stellen bei Bund und Kantonen die Vorbereitungen für die Planung und Durchführung der Auffrischimpfungen frühzeitig an die Hand zu nehmen. Die Kantone bleiben vor Ort für die Organisation der Impfung und das Bereitstellen der nötigen Kapazitäten zuständig. Das VBS wird beauftragt, die Impfstofflogistik solange zu gewährleisten, bis diese in die etablierten privaten Verteilkanäle überführt werden kann.

Gegen die bisher aufgetretenen Virusvarianten zeigen die in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe eine sehr gute Wirksamkeit. Jedoch ist nicht auszuschliessen, dass das Auftreten von neuen Virusvarianten eine Anpassung der Impfstoffe notwendig macht. Die Technologie der mRNA-Impfstoffe erlaubt eine verhältnismässig einfache und rasche Anpassung an neue Virusvarianten. Bis Impfungen mit einem angepassten Impfstoff erfolgen können, werden im günstigsten Fall etwa 6 Monate benötigt.

Teststrategie anpassen

Der Zugang zum Testen soll weiterhin niederschwellig und für alle offen sein. Wer Symptome verspürt soll sich nach wie vor sofort testen lassen können. Die Laborkapazitäten müssen im Falle einer Verschlechterung der epidemischen Lage rasch erhöht werden können. Wenn alle impfbereiten erwachsenen Personen geimpft sind, soll die Teststrategie angepasst werden. Das präventive Testen soll mit Beginn der Normalisierungsphase zurückgefahren werden, mit Ausnahme in den Schulen. Der Bund fordert die Kantone auf, mit repetitiven Tests sicherzustellen, dass der Schulbetrieb ohne einschränkende Massnahmen weitergeführt werden kann. Ausbrüche bei Kindern sollen möglichst verhindert werden. In Ländern, in welchen die Delta-Variante vorherrschend ist, werden überdurchschnittlich viele Ansteckungen in Schulen festgestellt. Wann eine Impfung von Kindern unter 12 Jahren möglich sein wird, ist noch nicht klar. Für diese Altersgruppe liegen noch keine Studiendaten vor. Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren liegt bisher die Zulassung von Swissmedic für einen Impfstoff vor.

Kapazitäten für Contact Tracing erhalten

Auch im Falle einer weiteren Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens bleibt das Contact Tracing eine wichtige Massnahme, um auftretende Fälle rasch zu isolieren und eine Ausbreitung zu verhindern. Dies spielt vor allem im Falle eines Auftretens besorgniserregender Virusvarianten oder für besonders gefährdete Personen eine wichtige Rolle, zum Beispiel in Alters- und Pflegeheimen. Es ist deshalb wichtig, dass die Kantone die nötigen Kapazitäten für das Nachverfolgen von Ansteckungen erhalten oder rasch wieder aufbauen können.

Kapazitäten des Gesundheitssystems erhalten

Im Falle eines Wiederanstiegs der Fallzahlen müssen ausreichend Kapazitäten vor allem in den Spitälern zur Verfügung stehen. Dafür sind die Kantone zuständig. Zudem muss das Gesundheitssystem auf eine zusätzliche Belastung durch längerfristige gesundheitliche Auswirkungen einer Covid-19-Erkrankung (Long term effects of Covid-19) reagieren können. Auch die Auswirkungen der Epidemie und der getroffenen Massnahmen auf die psychische Gesundheit gilt es weiterhin zu verfolgen.

Ende der besonderen Lage

Der Bundesrat hat sich auch mit der Frage nach dem Ende der besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz befasst. Sie endet dann, wenn aufgrund der Bedrohung durch
SARS-CoV-2 weltweit keine gesundheitliche Notlage besteht und keine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz mehr droht.

Weitere Themen der Mittelfristplanung

In seiner Auslegeordnung für die nächsten Monate hat der Bundesrat auch weitere Themen diskutiert, etwa die Versorgung mit medizinischen Gütern, die längerfristigen gesellschaftlichen Auswirkungen, internationale Aspekte, Einreisebestimmungen, die Krisenorganisation und digitale Systeme. Die meisten dieser Themen betreffen Bund und Kantone.

SwissCovid App wird erweitert

Der Bundesrat hat heute auch beschlossen, die SwissCovid App per Anfang Juli 2021 um eine Check-in-Funktion zu erweitern und damit das Contact Tracing gezielt zu ergänzen. Das dezentrale System zeichnet keine persönlichen Daten auf und nutzt weder Bluetooth noch GPS. Die Check-in-Funktion soll bei kleineren Veranstaltungen eingesetzt werden – zum Beispiel bei privaten Treffen, Sporttrainings, Chorproben und kleinen Konzerten oder in Sitzungszimmern. Veranstalterinnen und Veranstalter können direkt in der App einen QR-Code erstellen, den die Gäste bei ihrer Ankunft einscannen, um sich so bei der Veranstaltung einzuchecken. Nach der Veranstaltung bestätigen die Gäste in der App, dass sie die Veranstaltung verlassen haben. Diese Informationen werden auf dem eigenen Mobiltelefon während 14 Tagen lokal gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wird eine Person nach einer Veranstaltung positiv auf das Coronavirus getestet und gibt den Covidcode in die SwissCovid App ein, erfolgt eine automatische Benachrichtigung an alle Gäste, die im gleichen Zeitraum bei derselben Veranstaltung eingecheckt waren.

Förderprogramm für Medikamente gegen Covid-19

Der Bundesrat hat auch beschlossen, die Umsetzung seines Förderprogramms für Medikamente gegen Covid-19 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Innosuisse zu übertragen. Das BAG wird über die Finanzierungsbeiträge entscheiden. Innosuisse übernimmt die Ausschreibungen und die technische Evaluation der eingereichten Projekte. Mit dem Programm soll die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Medikamenten gegen Covid-19 gefördert werden, um zu einer sicheren und raschen Versorgung der Schweizer Bevölkerung beizutragen. Die Kriterien des Programms und das Eingabeverfahren sollen noch im Juli 2021 publiziert werden. Das Programm ist bis Ende 2022 befristet.

HISTORISCH: Die Schweiz schlägt Frankreich und zieht ins Viertelfinale ein

Die Schweiz hat das Wunder vollbracht und Frankreich besiegt, um das Viertelfinale zu erreichen.

Das erste Tor in diesem Match erzielte Haris Seferovi und das mit dem Kopf, nach einer Vorlage von Zuber in der 15. Minute, schreibt albinfo.ch.

Die Schweiz hätte die Zahl in der 54. Minute verdoppeln können, wenn Ricardo Rodriguez den Elfmeterschuss versenkt hätte. Frankreich bestrafte ihn schnell mit zwei Toren innert vier Minuten von Karim Benzema.

In der 75. Minute erzielte Paul Pogba ein Supertor zum 3:1, doch die Schweiz gab nicht auf, wo Seferovi in der 81. Minute erneut mit dem Kopf ein Goal erzielte. Die Schweiz stürmte weiter und Gavranovic traf in der 85. Minute, war aber nicht in Position. Doch in der 90. Minute stand Gavranovi nicht im Abseits und traf zum 3:3 und das Spiel ging weiter. Auch in den Fortsetzungen fielen keine Tore und der Elfmeter wurde vom Sieger entschieden. Beim Elfmeter war die Schweiz mit 5:4 besser, wo der letzte Elfmeter von Admir Mehmedi geschossen wurde, während Mbappe den 11-Meter verlor.

Im Viertelfinale trifft die Schweiz auf Spanien.

Granit Xhaka und Xherdan Shaqiri spielten von Anfang an für die Schweiz. Letzterer wurde in der 73. Minute ausgewechselt, während Xhaka mit der Gelben Karte bestraft wurde. Auch Admir Mehmedi kam in der 87. Minute ins Spiel.

Die SwissCovid App ist seit einem Jahr für Nutzerinnen und Nutzer verfügbar

Vor einem Jahr, am 25. Juni 2020, hat die Schweiz als eines der ersten Länder eine Proximity-Tracing-App eingeführt, die SwissCovid App. Nach einem Jahr zieht das BAG ein Zwischenfazit. Bis zu rund zwei Millionen Menschen nutzen die SwissCovid App aktiv, helfen so bei der Unterbrechung von Infektionsketten und können schneller über ein Ansteckungsrisiko gewarnt werden. Nutzerinnen und Nutzer leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.

Die SwissCovid App verzeichnete am 27. Juni 2020 (zwei Tage nach ihrem Release) den 1.19 Millionsten Download – aktuell haben 3.18 Millionen Menschen die App installiert. Sie war 2020 die am häufigsten heruntergeladene App in der Schweiz. Ebenfalls einen raschen Anstieg konnte bei den Nutzerzahlen beobachtet werden. Bis zu zwei Millionen Menschen nutzen die SwissCovid App aktiv – zurzeit sind es 1.7 Millionen.

Effektivität von Proximity-Tracing-Apps

Aus epidemiologischer Sicht war es in der ersten Phase wichtig herauszufinden, ob die Anzahl Anrufe, die nach Warnungen durch die App bei der Infoline eintrafen, mit den Fallzahlen korrelieren, ob also genug Menschen durch die App gewarnt werden. Aufgrund dieser Untersuchungen wurden die Schwellenwerte, welche für die Abschätzung der Distanz verwendet werden, angepasst und somit die Effektivität gesteigert.

Bereits im Herbst 2020 konnte aufgrund der Auswertung von ärztlichen Meldeformularen gezeigt werden, dass sich symptomfreie Personen nach einer App-Warnung haben testen lassen und ein positives Ergebnis erhielten. Durch die Isolierung dieser positiv getesteten Personen wurden Infektionsketten früh unterbrochen. Aufgrund der hohen Datenschutzanforderungen kann nicht erhoben werden, wie viele Personen eine Warnung erhalten haben. Bekannt ist jedoch die Anzahl in die App eingegebener Covidcodes: zurzeit wurden 83’117 Covidcodes eingegeben, die wiederum Warnungen bei anderen Nutzenden ausgelöst haben.

Kontinuierliche Weiterentwicklung der SwissCovid App

Seit der Lancierung am 25. Juni 2020 wurde die SwissCovid App kontinuierlich weiterentwickelt. Dies sowohl auf der Benutzeroberfläche wie auch technisch im Hintergrund. Unter anderem konnte aufgrund der Systemanpassung am Betriebssystem von Apple die SwissCovid App auch iPhone-Nutzerinnen und Nutzern älterer Geräte zugänglich gemacht werden. Während der zweiten Welle im Herbst 2020 zeigte sich, dass die Generierung der Covidcodes die kantonalen Stellen an ihre Kapazitätsgrenzen brachte. Zu ihrer Entlastung wurden testende Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Mitarbeitende von Testzentren und die Mitarbeitenden der Infoline SwissCovid zur Ausstellung von Covidcodes berechtigt. Die rechtlichen Grundlagen wurden ebenfalls angepasst, um die Interoperabilität mit der deutschen Corona-Warn-App zu ermöglichen, von welcher seit März 2020 insbesondere die rund 60’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger profitieren.

Ausblick

Zurzeit wird an einer Erweiterung der SwissCovid App gearbeitet, die es ermöglichen soll, noch mehr Personen anonym und unkompliziert über ein Ansteckungsrisiko zu informieren. Benachrichtigungen der SwissCovid App erfolgen schnell und sollen Menschen dazu motivieren, sich auf das Coronavirus testen zu lassen.

Grenzgängerzahl wächst seit der Jahrtausendwende stetig

Ende 2020 arbeiteten rund 343 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz. Vor 25 Jahren waren es noch halb so viele. Fast alle stammten aus einem Nachbarstaat und arbeiteten in einem Grenzkanton. Und während im Kanton Genf ihre absolute Zahl am höchsten war, hatten sie im Kanton Tessin den grössten Anteil an der Gesamtbeschäftigung. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz 1996–2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die 343 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Ende 2020 in der Schweiz arbeiteten, machten 6,7% der Erwerbstätigen aus. Sie haben jedoch eine spezielle Bedeutung für den Schweizer Arbeitsmarkt: Erstens konzentrieren sie sich stark auf die Grenzregionen, wo sie einen beträchtlichen Anteil der Beschäftigten ausmachen. Zweitens hat sich ihre Zahl seit Mitte der 1990er-Jahre von 140 000 auf 343 000 mehr als verdoppelt.

Zunahme ab 1998

Die Entwicklung der Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz während den 25 letzten Jahren hing von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem von der Einführung der Personenfreizügigkeit und dem Wirtschaftswachstum.

Zu Beginn der Beobachtungsperiode (1996) ging die Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger sogar noch leicht zurück, ab 1998 pendelten dann jedes Jahr mehr in die Schweiz. Seit 2004, dem Beginn der Liberalisierung des Schweizer Arbeitsmarktes für Personen mit einer Grenzgängerbewilligung, ist ein stärkeres Wachstum zu beobachten: Zwischen 1996 und Ende 2004 arbeiteten jedes Jahr im Durchschnitt 2,7% mehr in der Schweiz. In der Periode ab Ende 2004 bis Ende 2020 betrug dieses Wachstum dann durchschnittlich 4,4% pro Jahr. Insgesamt hat ihre Zahl von 1996 bis 2020 um 143% zugenommen.

Hoher Anteil im Kanton Tessin

Die meisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiteten Ende 2020 in einem Grenzkanton. Während ihre absolute Anzahl im Kanton Genf mit über 90 000 am höchsten war, ergibt sich ein anderes Bild, wenn man ihren Anteil an den Gesamtbeschäftigten betrachtet: am grössten war dieser mit 29% im Kanton Tessin, im Kanton Genf lag er bei 24%. Weitere Kantone mit einem hohen Grenzgängeranteil waren die Kantone Jura (19%), Basel-Stadt (18%), Basel-Landschaft (14%) und Neuenburg (12%).

Mehr als die Hälfte stammt aus Frankreich

Fast alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger stammten Ende 2020 aus einem Nachbarstaat. Über die Hälfte (55%) hatte ihren Wohnsitz in Frankreich, dahinter folgen Italien (23%) und Deutschland (18%). Weniger als 3% pendelten aus Österreich oder Liechtenstein in die Schweiz, die übrigen 0,7% stammten aus anderen Staaten. Davon kamen die meisten Personen aus Polen (640), der Slowakei (400) und Ungarn (360).

Häufiger in der Industrie als inländische Erwerbstätige

Verglichen mit den inländischen Erwerbstätigen waren Grenzgängerinnen und Grenzgänger im 4. Quartal 2020 häufiger in der Industrie tätig. Von den inländischen Erwerbstätigen arbeiteten nur 21% im sekundären Sektor, bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern waren es 33%.

Trotzdem war die Mehrheit, wie auch bei den inländischen Erwerbstätigen, im tertiären Sektor tätig. Während 77% aller inländischen Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich arbeiteten, waren es bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern lediglich 67%. In der Landwirtschaft arbeiteten nur 0,7% von ihnen – bei den inländischen Erwerbstätigen waren es im Vergleich dazu 2,3%.

Durch Schönheit zur Selbstständigkeit

Die Albanerin Blerta Morina eröffnet in Spreitenbach eine neue Schönheitsklinik die den Menschen mehr Selbstbewusstsein, Vitalität und optische Schönheit verleihen soll. Hierfür hat sie sich mit Experten aus den Bereichen plastische Chirurgie und Schönheitsbehandlungen zusammengesetzt und eine Angebotspalette kreiert, die keine Wünsche offenlässt und die Zufriedenheit der Klientel an oberster Priorität setzt. Die zweifache Mutter erklärt uns im Interview, wie sie Ihr Geschäft aufgebaut hat und woher die Inspiration dafür kommt.

Foto: Leonora Elshani-Murati

 

Wie sieht Ihr Werdegang aus?

Mit 17 Jahren habe ich meine Lehre im medizinischen Bereich absolviert und zwar in der Neugeborenenabteilung eines Spitals. Unter anderem habe ich auch bei der Spitex gearbeitet so ich als Teamleiterin und Ausbildnerin tätig war. Ein anderer Bereich in dem ich auch Erfahrungen sammelt durfte und ich sehr geliebt habe, war die Pflege im psychiatrischen Bereich. Der Entscheid, in die Ästhetik zu wechseln, kam für mein gesamtes Umfeld sehr überraschend, alle haben gewusst, das der Psychiatriebereich mich höchst begeistert hat. Als ich jedoch die Methode der Thermage kennengelernt habe, wurde ich überzeugt, denn die Ergebnisse sind unglaublich! Ein medizinischer Background war Voraussetzung für die Beschaffung des nötigen Geräts und dies konnte ich natürlich vorweisen. Die Bereiche Medizin, Ästhetik und Mode waren stets Leidenschaften von mir und dies mit der beruflichen Tätigkeit verbinden zu können war perfekt.

 

Haben Sie schon länger von der Selbstständigkeit geträumt?

Nicht ganz, denn die Leidenschaft für die medizinische Ästhetik kam erst auf, als ich auf die Thermage aufmerksam wurde und so hat eines nach dem anderen geführt. Es ging auch sehr schnell, die Beschaffung der Geräte, die Weiterbildungen und die Findung der Location wurde in ca. 5 Monaten über den Tisch gebracht. Ich habe aber auch grossartige Unterstützung von meinem Mann erhalten. Er arbeitet als Treuhänder und konnte mir in sämtlichen administrativen und rechtlichen Belangen unter die Arme greifen und hat mir somit eine wunderbare Basis erschaffen. Wir arbeiten eng mit einem Beautyexperten zusammen, der das auch schon Erfahrungen in Los Angelos gesammelt hat. Die Auswahl der Geräte war sehr heikel, da die Ergebnisse tadellos sein müssen, hier hat er uns sehr gut unterstützt und beraten. Unser plastischer Chirurg Dr.med Thomas Biesgen arbeitet seit 20 Jaheren in diesem Bereichund ist spezialisiert auf Handchirurgie, Brust und Nasen. Er bringt viel Erfahrung und Wissen mit und deckt somit auch die medizinische Expertise ab. Zusammen mit ihm haben wir dann die Methoden und Inhaltsstoffe besprochen und beschafft. Unsere Hyaluronsäure zum Beispiel, wird in der Schweiz hergestellt. Die Qualität dieser ist enorm und bietet langanhaltende Resultate für bis zu 18 Monaten. Natürliches Aussehen ist sehr wichtig daher arbeiten wir mit der Kanülentechnik, durch diese erzielen wir die besten Resultate.

 

Für wen ist die Thermage-Behandlung geeignet?

Für beide Geschlechter Ab 27 Jahren. Diese Behandlung sollte man maximal zwei Mal im Leben machen. Entweder vorbeugend im jüngeren Alter oder in späterem Alter als Korrektur und zur Verjüngung um die Elastizität der Haut beizubehalten. Die Ergebnisse sind bei Frauen sowie auch Männer gleich. Es ist natürlich auch sehr für Frauen nach der Schwangerschaft geeignet. Wichtig zu beachten ist, dass keine Implantate oder Hautkrankheiten vorhanden und dass unsere Kundinnen nicht schwanger sind. Schwangere Frauen behandeln wir aus Sicherheitsgründen nicht.

Foto: Leonora Elshani-Murati

Wie lang dauert die Behandlung?

Je nach dem zwischen 45 und 60 Minuten. Für das Gesicht allein brauchen wir 40 Minuten und für Hals & Dekolleté bis 60 Minuten. Es ist möglich auch nur einzelne Zonen zu behandeln, zum Beispiel Augenlieder oder Augenbrauen richten (liften). Das Doppelkinn lässt sich auch mit einer einzelnen Behandlung gut entfernen. Keine Injektionen, keine Nadeln.

 

Darf man sich trotz der Impfung solchen Behandlungen unterziehen?

Solche Faktoren spiele keine Rolle, jedoch sollte ein zeitlicher Abstand eingeplant werden. z.B 2-3 Wochen

 

Welche Veränderungen haben Sie in den letzten 5 Jahren bei albanischen Frauen wahrgenommen?

Da ist einiges auf uns zugekommen. Auch mein Geschmack hat sich in den letzten Jahren geändert. Aufgespritzte Lippen waren immer sehr im Trend nun geht das ein wenig zurück und die natürliche Schönheit ist hoch im Kurs – kleine Korrekturen mit Hyaluron und Auffrischung sind da die besten Methoden für.

 

Wer ist Ihre Hauptklientel?

Wir spüren eine grosse Nachfrage von Männern, die sich immer mehr Gedanken über die Hautpflege und frisches Aussehen machen. Jedoch verzeichnen wir mehrheitlich weibliche Kundschaft.

 

Welche Behandlungen fragen Männer an?

Hautverjüngung, Straffung und Korrekturen von Augenbrauen oder Augenringe (Thermage)

Botox- und Hyaluron-Behandlungen sowie auch Fettabsaugungen sind erwünscht. Alles bieten wir für beide Geschlechter an.

Foto: Leonora Elshani-Murati

Ihre Vision für die Klinik:

Rundumpaket für Schönheitsbehandlungen. Liftings, Filler, Wimpern, Waxing & Nägel – gesamtes Beaty Spektrum. – Nasenkorrekturen mit Hyaluron

Kund:innen sollten zufrieden sein und mit einem guten Gefühl ihre Klinik verlassen

Wir möchten auch neue Behandlungen in unser Angebot aufnehmen. Was genau, soll noch geheim bleiben, aber das werden wir rechtzeitig kommunizieren, es geht um Frauenbeschwerden, insbesondere nach der Geburt

Wie kann man dich Erreichen, was ist der Ablauf?

Terminvereinbarung erfolgt online sowie auch telefonisch oder auf Social Media Und die Beratungen sind kostenlos, Kosten fallen erst bei Behandlungen an.

Den gesamten Angebotskatalog finden Sie unter: www.artofaesthetic.ch oder Istagram: https://www.instagram.com/art_of_aesthetic/

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Studie «Sicherheit 2021»: Sichere, vertrauensvolle, autonome und neutrale Schweiz

Die Schweizer Stimmbevölkerung fühlt sich sicher und hat grosses Vertrauen in Schweizer Institutionen. Aussenpolitisch bevorzugt sie eine neutrale, politisch autonome Schweiz, die nur in wirtschaftlichen und humanitären Belangen mit anderen Staaten kooperiert. Dies zeigen die Ergebnisse der diesjährigen Studie «Sicherheit», die von der Militärakademie (MILAK) an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich herausgegeben wird.

Das mittlere Vertrauen in Schweizer Institutionen ist auch während der COVID-19-Pandemie im Januar 2021 überdurchschnittlich hoch und gegenüber Januar 2020 gestiegen. Nach wie vor ist das Vertrauen in die Polizei, die Wissenschaft und in die Gerichte am grössten. Dem Bundesrat wird ebenfalls überdurchschnittlich stark vertraut. Im Vergleich zum Januar 2020 hat das Vertrauen von Schweizerinnen und Schweizern in die Gerichte, den Bundesrat, das Eidgenössische Parlament und die politischen Parteien zugenommen.

Hohe Sicherheits- und geringe Bedrohungswahrnehmung

Das allgemeine Sicherheitsempfinden der Schweizer Stimmbevölkerung ist mit 95% (±0 Prozentpunkte) 2021 unverändert hoch. Die positive Zukunftseinschätzung der weltpolitischen Lage ist gegenüber dem Vorjahr und der verkürzten Nachbefragung (NBF – vom Juli 2020 zur Studie Sicherheit 2020, zur Messung möglicher Veränderungen im Meinungsbild der Schweizer Bevölkerung bedingt durch die COVID-19-Pandemie) um 8 Pp gestiegen, wird aber nach wie vor nur von einem Drittel der Befragten geteilt. Der Zukunftsoptimismus in Bezug auf die Schweiz (83%) ist im Januar 2021 hingegen geringer als im Januar 2020 und unverändert im Vergleich zur NBF. Insgesamt fühlen sich Schweizerinnen und Schweizer ausserdem kaum bedroht. Als vergleichsweise erhöht wird die Bedrohung durch eine Pandemie, durch Cyber-Angriffe, durch die Verbreitung von Fake News oder durch eine Wirtschaftskrise eingeschätzt.

Neutral und bedingte aussenpolitische Öffnungsbereitschaft

Auch 2021 hält die Schweizer Stimmbevölkerung fast einstimmig an der Neutralität fest (96%, ±0 Pp). Aussenpolitisch zeigt sich die Schweizer Stimmbevölkerung bedingt öffnungsbereiter. Während einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der EU zugestimmt wird, werden auch 2021 eine EU-Annäherung und ein EU-Beitritt von einer klaren Mehrheit abgelehnt. Mehr Befragte als im Vorjahr sind der Ansicht, dass die Schweiz stärker mit der Uno kooperieren sollte.

Positive Einstellung gegenüber der Schweizer Armee

Die Notwendigkeit der Armee wird von 73% der Befragten befürwortet. Die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung zieht unverändert die Milizarmee (58%, +4 Pp) der Berufsarmee (38%, 2 Pp). Die in der NBF im Juli 2020 im Zuge des ersten CORONA Einsatzes der Schweizer Armee gemessenen historischen Höchstwerte bei der Zufriedenheit mit der Leistung und der Notwendigkeit der Armee sind im Januar 2021 wieder gesunken und entsprechen dem Niveau des Vorjahres.

Alternative Dienstmodelle

Im Januar 2021 ist in der Schweizer Stimmbevölkerung eine hohe Bereitschaft vorhanden, einen obligatorischen Dienst für Männer und Frauen mit freier Wahl zwischen Militär-, Zivil- oder Sozialdienst zu unterstützen (67%, +14 Pp gegenüber der letzten Erhebung 2015). Die Zustimmung einer Dienstpflicht ausschliesslich nur für Männer mit freier Wahl ist im Vergleich zu 2015 gesunken (52%, 8 Pp).

Durch die COVID-19-Pandemie eingeschränkte Lebensbereiche

Junge Erwachsene (18–29-Jährige) fühlen sich deutlich häufiger in ihrem Arbeitsleben, ihrem Freizeitverhalten und in ihrer psychischen Gesundheit durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt als ältere Personen.

Durchführung der Studie

Die Daten der repräsentativen Studie «Sicherheit 2021» wurden zwischen dem 5. und dem 26. Januar 2021 durch das Meinungsforschungsinstitut LINK erhoben. Hierfür wurden 1228 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus der Deutschschweiz, der Westschweiz und dem Tessin telefonisch befragt. Der Stichprobenfehler liegt bei einem Sicherheitsgrad von 95% im ungünstigsten Fall bei ±2.9%.

Covid-19-Impfung: Jugendliche ab 12 Jahren können sich impfen lassen

Swissmedic hat Anfang Juni den Covid-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech für 12- bis 15-Jährige in der Schweiz zugelassen. Auf Basis der Zulassungsdaten haben das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die Impfstrategie und die Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe ergänzt. BAG und EKIF empfehlen die Impfung allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren, die sich impfen lassen wollen, um sich vor einer Infektion zu schützen.

Die Erfahrungen in der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche nur ein geringes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Die meisten Infektionen verlaufen symptomlos oder mild. Dennoch sollen auch junge Menschen die Möglichkeit erhalten, sich mit einer Impfung zu schützen.

Nach der Zulassung durch Swissmedic empfehlen das BAG und die Eidgenössische Impfkommission die Covid-19-Impfung deshalb auch Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren, die sich impfen lassen möchten. Empfohlen wird die Impfung besonders Jugendlichen, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark beeinträchtigt sind und möglichst jede zusätzliche Infektion verhindern möchten. Wertvoll ist eine Impfung zudem für all jene, die mit einer immungeschwächten Person zusammenleben. Die Impfstrategie wurde entsprechend angepasst und die Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe um die «Zielgruppe 6» der 12- bis 15-Jährigen ergänzt.

Basierend auf den aktuell bekannten Impfstoffeigenschaften und den für diese Altersgruppe schon verfügbaren Verträglichkeits- und Sicherheitsdaten sowie der niedrigen Krankheitslast soll vor dem Impftermin mit den Eltern oder einer anderen Vertrauensperson eine individuelle Risiko-Nutzen-Analyse durchgeführt und so entschieden werden, ob und wann die Impfung durchgeführt werden soll

Gleiches Impfschema wie bei Erwachsenen

Für Jugendliche ab 12 Jahre ist in der Schweiz bisher ist nur der Covid-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech zugelassen. Dieser Impfstoff zeigte in der klinischen Studie bei der untersuchten Altersgruppe eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent. Dabei erhielten die jungen Studienteilnehmenden die gleiche Dosis Impfstoff wie Erwachsene. Die Immunreaktion war mit jener der älteren Studienteilnehmenden im Alter von 16 bis 25 Jahren vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen entsprachen dem bereits bekannten Profil: Am häufigsten traten bei den Jugendlichen Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Fieber oder Gelenkschmerzen auf. Die Nebenwirkungen dauerten in der Regel ein bis drei Tage und können nach der zweiten Dosis ausgeprägter sein.

Gratis-Impfschutz für Jugendliche ab 12 Jahren

Die Covid-19-Impfung wird für Jugendliche ab 12 Jahren ebenfalls kostenlos sein. Die Kantone entscheiden, wo die Impfung für diese Altersgruppe angeboten wird. Das BAG unterstützt die Kantone mit Informationsmaterialien für die impfenden Fachpersonen, die Eltern und die jungen Impfwilligen.

Impfstoffversorgung ist sichergestellt

Die Schweiz hat im Jahr 2021 genügend Impfstoffe, um auch Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen. Für das Jahr 2022 werden ebenfalls ausreichend Impfstoffe beschafft, um der gesamten Bevölkerung eine allenfalls nötige Auffrischimpfung anzubieten.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt: Schweiz legt ersten Staatenbericht vor

In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fasst die Schweiz ihr Engagement im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zusammen. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 18. Juni gutgeheissen. Die Bestandsaufnahme betont auch die Bedeutung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft als Voraussetzung einer erfolgsversprechenden Präventionsarbeit.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. Im Durchschnitt stirbt alle zweieinhalb Wochen eine Frau an den Folgen eines solchen Übergriffs. Schätzungsweise 27 000 Kinder sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen. Seit Jahren gibt es einen Trend zur leichten Zunahme. Mit 20 123 Straftaten wurde 2020 ein neuer Höchststand im Bereich der häuslichen Gewalt registriert.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Schweiz per 1. April 2018 verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Gewaltformen konsequent voranzutreiben.

Nun legt die Schweiz ihren ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vor. Diese regelmässigen Berichte dienen dem Europarat als Grundlage, um zu überprüfen, wie die Mitgliedstaaten der Umsetzung der Istanbul-Konvention nachkommen. Entsprechend umfasst der erste Staatenbericht der Schweiz eine Bestandsaufnahme aller Aktivitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Sensibilisierung für die Problematik hat zugenommenDie Istanbul-Konvention hat in der Schweiz eine neue Dynamik ausgelöst: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist in den Fokus politischer Debatten gerückt. In der Legislaturplanung 2019–2023 hat der Bundesrat entschieden, die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als eines der zentralen Handlungsfelder der Gleichstellungsstrategie 2030 zu definieren. Das Parlament hat ausserdem beschlossen, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in die Legislaturplanung aufzunehmen. Bund und Kantone haben im Rahmen des Strategischen Dialogs «Häusliche Gewalt» eine Roadmap mit Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unterzeichnet, darunter etwa eine zentrale Telefonnummer für Gewaltbetroffene. Auf kantonaler und kommunaler Ebene wurden ebenfalls zahlreiche Aktions- und Massnahmenpläne zur Umsetzung des Übereinkommens verabschiedet.

Auf nationaler Ebene können seit diesem Jahr Projekte zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen von privaten und öffentlichen Organisationen mit Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden. Im Bereich Schutz und Unterstützung ist seit 2019 die Plattform www.opferhilfe-schweiz.ch online, die Opfern von Gewalt Informationen und Unterstützung bietet.

Das schweizerische Recht vermag den Anforderungen der Konvention insgesamt zu genügen. Das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen ist seit dem 1. Juli 2020 wirksam. Die Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Ausserdem hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates im Frühjahr 2021 eine Vernehmlassung zu einer Revision des Sexualstrafrechts durchgeführt. Neu soll der Tatbestand der Vergewaltigung geschlechtsneutral formuliert und sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person sollen angemessen bestraft werden, auch wenn keine Gewalt oder Drohungen vorliegen. Mit letzterer Änderung soll der strafrechtliche Schutz von Opfern von sexuellen Übergriffen verbessert werden.

Der Staatenbericht zeigt: Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine kollektive Aufgabe, die mit vereinten Kräften von unterschiedlichen Politikfeldern, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden und unter Einbezug der Zivilgesellschaft erfolgen muss. Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt hat für den Bundesrat weiterhin höchste Priorität.

Prüfung durch unabhängige Expertengruppe folgtDer erste Staatenbericht der Schweiz dient als Ausgangspunkt für das Monitoring durch die unabhängige Expertengruppe GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence). Die Expertengruppe wird der Schweiz nach Prüfung des ersten Staatenberichts im März 2022 einen Länderbesuch abstatten und im Rahmen des Untersuchungsergebnisses bis Ende 2022 Empfehlungen an die Schweiz formulieren.

Bilaterale Themen und Beziehungen Schweiz–EU im Zentrum des Besuchs von Ignazio Cassis in Paris

Bundesrat Ignazio Cassis traf am 17. Juni 2021 den französischen Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten Jean-Yves Le Drian in Paris. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sowie bilaterale Themen. Ausserdem tauschten sich die beiden Aussenminister über aktuelle Themen des Weltgeschehens aus.

Beim Treffen mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Yves Le Drian bekräftigte der EDA-Vorsteher die Absicht des Bundesrates, die Partnerschaft mit der EU auf der Basis der bilateralen Abkommen fortzusetzen. Die Schweiz hat der EU die Aufnahme eines politischen Dialogs vorgeschlagen, mit dem Ziel, die gemeinsamen Prioritäten für die künftige Zusammenarbeit festzulegen und anzugehen. Die Fortführung der Zusammenarbeit in bewährten Bereichen ist ebenfalls ein Anliegen des Bundesrates.

Ausserdem standen beim Arbeitsessen der beiden Amtskollegen diverse Themen des Weltgeschehens auf der Traktandenliste – unter anderem die jüngste Reise des EDA-Vorstehers nach Subsahara-Afrika und die Situation in Mali. Diesbezüglich erläuterte Bundesrat Ignazio Cassis das Engagement der Schweiz in der Sahelzone. Auch die Lage in Libyen kam zur Sprache. Dabei zeigten sich die beiden Aussenminister erfreut über ihre Teilnahme an der Libyen-Konferenz vom 23. Juni 2021 in Berlin.

Umfassende bilaterale und grenzüberschreitende Themen
Die Reise von Bundesrat Ignazio Cassis nach Paris steht im Einklang mit der Absicht der Schweiz, die Beziehungen zu Frankreich weiter zu stärken. Die beiden Länder pflegen sehr enge wirtschaftliche, menschliche und kulturelle Beziehungen. Beim Besuch wurden sowohl die guten bilateralen Beziehungen als auch die vielfältige und enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit betont, insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Das im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen anwendbare Arbeitsrecht und die Frage der Bewirtschaftung der Rhonegewässer waren ebenfalls Themen bei den Gesprächen.

Coronavirus: Bundesrat lanciert wirtschaftspolitische Transitionsstrategie

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die Inhalte der wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie festgelegt. Er will die Erholung der Wirtschaft mit den bewährten Instrumenten der Standortförderung, der Innovations- und Bildungspolitik sowie der Arbeitsmarktpolitik begleiten. Damit eine langfristige Erholung gelingt, will der Bundesrat darüber hinaus das langfristige Wachstumspotenzial der Schweiz erhöhen.

Dank der Entspannung der epidemiologischen Situation konnten in den vergangenen Monaten weitgehende Öffnungsschritte vollzogen werden, weitere sind geplant. Gemäss 3-Phasen Modell des Bundesrates sind keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr notwendig, sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft sind. Damit wird eine weitgehende Aufhebung der noch verbleibenden Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft greifbar.

Nach den Öffnungsschritten Anfang März hat in der Binnenwirtschaft wie erwartet eine zügige Erholung begonnen. Auch die Aussichten für die Weltwirtschaft und damit für die Schweizer Exportwirtschaft haben sich verbessert. Die Expertengruppe des Bundes erwartet für 2021 ein deutlich überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum von 3,6%. Die Arbeitslosenquote dürfte weiter zurückgehen und im Jahresschnitt bei 3,1% zu liegen kommen. Für 2022 prognostiziert die Expertengruppe eine Fortsetzung der Erholung. Die Wirtschaft sollte erneut überdurchschnittlich stark wachsen.

Um die erwartete wirtschaftliche Erholung zu begleiten, hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 die Inhalte einer wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie mit den folgenden drei Pfeilern verabschiedet: Normalisierung, Begleitung der Erholung und Revitalisierung.

Normalisierung der Wirtschaftspolitik parallel zu den Öffnungsschritten

Mit den weiteren Öffnungsschritten sollen auch die ausserordentlichen wirtschaftlichen Stützungsmassnahmen wie im Covid-19 Gesetz vorgesehen schrittweise auslaufen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hilfen abrupt enden.

Der Corona-Erwerbsersatz und die Hilfen im Kultur- und Sportbereich stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Bei den ausserordentlichen Massnahmen der Kurzarbeitsentschädigung ist beabsichtigt, die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate und damit über das Jahresende hinaus zu erhöhen. Zudem soll die Gültigkeit des summarischen Verfahrens und der Ansprüche von Lernenden, von Arbeitnehmenden auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen und von Personen in befristetem Arbeitsverhältnissen bis Ende September 2021 verlängert werden. Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, mit punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung den Kantonen die Möglichkeit zu geben, besonders betroffene Unternehmen stärker zu unterstützen. Um erneute Einschränkungen vorzubeugen, wird der Bundesrat seine Arbeiten zur weiteren Durchimpfung der Bevölkerung, im Bereich Testen und Contact Tracing sowie zur Beschaffung von Arzneimittel konsequent fortführen.

Erholung der Wirtschaft mit bewährten Instrumenten begleiten

Bei gewissen Unternehmen könnte eine verstärkte Notwendigkeit zur Anpassung bestehen. Der Bundesrat will diese durch die Stärkung bewährter Instrumente begleiten. Bereits im Herbst 2020 hat er das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» von Innosuisse lanciert. Ende Sommer will er erste Eckpunkte des «Recovery-Programms» für den Tourismus festlegen. Für die Veranstaltungsbranche besteht zwischen Juni 2021 und April 2022 mit dem «Schutzschirm für Publikumsanlässe» eine Massnahme, welche die Planungssicherheit für Organisatoren von Grossveranstaltungen erhöht. In der Arbeitslosenversicherung stehen mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen der Kantone bewährte Massnahmen zur Verfügung, um Arbeitslose bei der Stellensuche wirksam zu unterstützen.

Langfristiges Wachstumspotenzial erhöhen und Wirtschaft revitalisieren

Verschiedene laufende Vorlagen könnten die Erholung in den nächsten Jahren nachhaltig stärken. Dazu zählen bspw. die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital oder die Abschaffung der Industriezölle. Schliesslich will der Bundesrat die Chancen der Digitalisierung mit über 90 laufenden Massnahmen des Aktionsplans «Digitale Schweiz» nutzen. Dazu gehört zum Beispiel der weitere Ausbau des One-Stop-Shops «EasyGov.swiss» für Unternehmen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf Arbeitsbesuch in Kalifornien

Bundesrätin Simonetta Sommaruga unternimmt vom 21. bis am 24. Juni 2021 einen Arbeitsbesuch, der sie virtuell nach Kalifornien führt. Das ist eine Premiere. Die UVEK-Vorsteherin spricht mit Politikern des US-Bundesstaats, so mit der kalifornischen Vize-Gouverneurin Eleni Kounalakis und mit David Hochschild, dem Vorsitzenden der kalifornischen Energiekommission. Auf dem Programm stehen zudem Besuche von Firmen, die in eine klimafreundliche Zukunft investieren. Bundesrätin Sommaruga erhält zum Beispiel Einblick in die Produktion von Zügen und Elektrofahrzeugen. Beim virtuellen Arbeitsbesuch handelt es sich um einen Pilotversuch, der auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zurückgeht. Bundesrätin Sommaruga möchte ausloten, unter welchen Voraussetzungen diese klimafreundlichen Besuche für gewisse Destinationen Schule machen könnten.

Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied des Bundesrats einen Arbeitsbesuch dieser Art durchführt. Er findet zwar virtuell, aber in Echtzeit statt und umfasst die gleichen Elemente wie eine klassische Reise, zum Beispiel Besuche vor Ort, Besichtigungen von Firmen und gemeinsame Veranstaltungen wie etwa Diskussionen mit Klima-Fachleuten und Wirtschaftsvertretern. Dank digitalen Hilfsmitteln und Drohnen ist es auch möglich, im Napa Valley eine Wanderung in den Rebbergen zu unternehmen, die unter dem Klimawandel besonders stark leiden, und den Rotholzwald «Muir Woods» zu besuchen, der 1908 von Präsident Theodore Roosevelt zum ersten privat gestifteten Nationaldenkmal ernannt wurde. Auf dem Programm steht auch der Besuch einer öffentlichen Bibliothek in San Francisco, deren Betreiberinnen sich für benachteiligte Menschen engagieren.

Diese «Reise» ist ein Pilotversuch, weiter entwickelt aus den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, als viele Gespräche digital statt physisch stattgefunden haben. Bundesrätin Sommaruga möchte ausloten, unter welchen Voraussetzungen solche klimafreundlichen Besuche für gewisse Destinationen Schule machen könnten.

Kalifornien und die Schweiz: Investitionen in eine Zukunft ohne fossile Energie

Die Schweiz und Kalifornien sind vom Klimawandel stark betroffen: Im US-Bundesstaat sind seine Folgen deutlich spürbar. Immer öfter kommt es zu immer längeren Trockenperioden und verheerenden Bränden, die Siedlungen und fruchtbare Landschaften vernichten. Das beschleunigt den Artenschwund und gefährdet die Wälder und die Zukunft des Weinbaus im Napa Valley.

Kalifornien hat daher Gegenmassnahmen eingeleitet: Die Regierung investiert viel in den Klimaschutz, sie baut das Energiesystem auf erneuerbare Energien um und will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Sie setzt dazu vermehrt auf eine Mobilität ohne fossile Treibstoffe. Im südwestlichen Bundesstaat werden fortlaufend neue Ideen zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien entwickelt. Auch Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich in Kalifornien.

Bundesrätin Sommaruga spricht anlässlich des virtuellen Arbeitsbesuchs vom 21. – 24. Juni 2021 mit politisch Verantwortlichen aus den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr sowie mit Vertretern von schweizerischen und amerikanischen Firmen, die in saubere Technologien und in die klimafreundliche Mobilität investieren. Ergänzend zu den Gesprächen erhält sie Einblick in ihre Produktion, so etwa in der Fabrik des Schweizer Zugbauers Stadler in Salt Lake City (Utah). Die UVEK-Vorsteherin wird sich zudem mit Fachleuten über den Klimawandel und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Landwirtschaft austauschen.

Marianne Helfer wird neue Leiterin der Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Marianne Helfer ist seit 2018 Stellvertretende Leiterin der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB). Zuvor arbeitete Marianne Helfer als Fachspezialistin in der Integrationsförderung im Staatssekretariat für Migration (SEM) und während rund zehn Jahren als Projektleiterin im Kompetenzzentrum Integration (KI) der Stadt Bern. Dort war sie unter anderem zuständig für die Konzeption und Umsetzung der Strategie der Stadt Bern gegen Rassismus. Marianne Helfer hat an der Universität Bern Sozialanthropologie, Spanische Literaturwissenschaften und Neueste Geschichte studiert und 2006 mit dem Lizentiat abgeschlossen. Sie ist 44-jährig und Mutter von zwei Kindern.

Marianne Helfer tritt am 1. Oktober 2021 die Nachfolge von Michele Galizia an. Michele Galizia geht nach rund 20-jähriger Tätigkeit als Leiter der Fachstelle für Rassimusbekämpfung FRB in Pension. Zuvor hat er ab 1995 das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) mitaufgebaut. Das EDI dankt Michele Galizia für seine ausserordentlichen Leistungen in der Rassismusbekämpfung in den letzten 25 Jahren.

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) wurde 2001 ins Leben gerufen. Sie gestaltet, fördert und koordiniert Aktivitäten zur Sensibilisierung, Prävention und Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung und zur Stärkung der Menschenrechte auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.

 

Mehrdimensionale Entwicklung von Prizren als Touristenziel

Seit 2019 hat die Gemeinde Prizren moderne Strategien für die Tourismusentwicklung aufgestellt, die auf nachhaltigen Tourismuspraktiken basieren. Tatsächlich ist diese Strategie nach dem Schweizer Modell von St.Gallen für das Destination Management konzipiert. Diese Strategie hat der Entwicklung neuer Tourismusprodukten und -dienstleistungen durch den privaten Sektor als Katalysator für das Reiseziel Prizren einen besonderen Schwerpunkt verliehen. Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Tourist:innen, die Anziehung dieser aus verschiedenen Segmenten und höhere Ausgaben am Zielort gehören zu den Hauptpfeilern dieses Modells, die sich neben einer besseren Förderung der Destination direkt auf die lokale Wirtschaft auswirken und neue Arbeitsplätze schaffen sollen.

Die Direktorin für Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Prizren, Sevil Kazaz, erklärt gegenüber Albinfo.ch, dass der Schwerpunkt der Strategie zur Entwicklung des Tourismus in Prizren, die in Zusammenarbeit mit der Schweizer Organisation Swisscontact ausgearbeitet wurde, auf der Entwicklung des Berg- und Landtourismus basiert. Auch sind die Entwicklung des Kulturtourismus, die des Städtetourismus, die Eröffnung von Museen, die Generierung von touristischen Aktivitäten, die Erhöhung des touristischen Angebots und viele andere Punkte Teil dieser Strategie.

“Diese Aspekte haben dazu geführt, dass Prizren eine ausgeprägtere Entwicklung des Tourismus hat, da unsere Stadt alle klimatischen, geografischen und natürlichen Bedingungen aufweist”, sagt sie.

Warum hat die Gemeinde Prizren beschlossen, in die Entwicklung des Klettersteigs „Panorama“ zu investieren?

Die Gemeinde Prizren hat beschlossen, in diese touristische Attraktion zu investieren, nicht nur, weil dieser Sport das Adrenalin bei Sportfans anregt, sondern es auch ermöglicht, besondere Ortsschönheiten zu bewundern. Andererseits hat die Gemeinde Dank dieser Attraktion einen wirtschaftlichen Vorteil, da viele Tourist:innen dieses beansprucht haben. Es hat viele Besucher:innen und Tourist:innen angezogen, insbesondere diejenigen, die Extremsport betreiben.

Welche strategische Bedeutung hat diese Attraktion für die Entwicklung des Tourismus in Ihrer Gemeinde?

Diese Attraktion ist von hoher strategischer Bedeutung für die Entwicklung des Tourismus, da die geografische Position dieser, die Verbindung zu Prizren und der Region Recan, es Tourist:innen ermöglicht, die von Prizren angebotenen Reiseziele kennenzulernen und zu erleben. Unser Ziel und unsere Priorität ist es, dass die Besucher:innen länger in Prizren bleiben und unsere Stadt nicht nur für die Durchfahrt nutzen.

Prizren ist bereits ein Reiseziel des kulturellen und spirituellen Tourismus, aber wie sehr hat sich die Entwicklung vom Outdoor-Tourismus auf dieses Reiseziel ausgewirkt?

Die Entwicklung von Outdoor-Aktivitäten und deren Förderung hat die neuen Orte unserer Gemeinde beeinflusst, die bei einheimischen und ausländischen Tourist:innen bekannt sind. Die Entwicklung von Outdoor-Aktivitäten hat es der Gemeinde Prizren auch ermöglicht, neue Orte oder Destinationen zu schaffen, die die Bürger:innen beglücken und an die Natur gewöhnen und sie respektieren lassen.

In den letzten Jahren haben wir als Direktion in das Ziel des Dorfes Korisha investiert und geeignetere Einrichtungen für die Einheimischen des Dorfes und für die Besucher:innen geschaffen, welche nun Korisha und den nahe gelegenen Wasserfall besuchen können.

Wir haben auch eine andere Umgebung in Jablanica in Prizren kreiert, wo es einen Spielplatz und einen Platz für ein Picknick gibt.

Das Dorf Nashec und das Dorf Vlashnje stehen im Mittelpunkt der jüngsten Investitionen der Direktion für Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung.

Auch in diesem Kalenderjahr setzt die Direktion das Projekt “Gurra e Poslishtit” um.

Wir begutachten und gehen vor Ort, um die Situation in der Region “Zhupe” zu überprüfen und das Projekt der Wanderwege in “Lubinjë e Epërme” und “Lubinjë i Poshtme” umzusetzen.

Auch zu erwähnent, dass unsere Direktion seit zwei Jahren kontinuierlich vereinbart hat, Kurse für das Handwerk des Goldschmeides zu organisieren, um alle Interessierten auszubilden, damit dieses Handwerk nicht ausstirbt.

Was sind Ihre Pläne für die Zukunft?

Darüber hinaus investieren wir in neue Tourismusattraktionen wie “Pumptruck”, ein Projekt in der Haushaltsplanung für die Entwicklung des Kulturtourismus in Prizren. Wir sind auch in der Phase der Planung von Museen, die ebenfalls in der Tourismusstrategie vorgesehen sind, wie das Museum der Märtyrer in Landovica und das von Mutter Teresa, aber wir prüfen auch die Möglichkeit, die Anzahl und Funktionalität der Museen zu steigern.

Neue touristische Attraktionen

Im Rahmen der Tourismusstrategie der Gemeinde wurden folgende Tourismusattraktionen entwickelt: Über Klettersteig – Panorama; Paragliding; Kajak; Downhill Campgrounds; Radweg; Neue Picknickplätze.

Tourismusstrategie in Zusammenarbeit mit Swisscontact

Der Schwerpunkt der Tourismusentwicklungsstrategie von Prizren, die in Zusammenarbeit mit der Schweizer Organisation Swisscontact ausgearbeitet wurde, lag auf der Entwicklung des Berg- und Landtourismus. Sowie auch die Entwicklung des Kulturt- und Städtetourismus, die Entwicklung von Museen und die Generierung von touristischen Aktivitäten.

Der Klettersteig “Panorama” serviert das Gebiet «Sharr» auf dem Silbertablett 

Eine weitere Touristenattraktion wurde in die Liste der Aktivitäten in Prizren aufgenommen. Der Klettersteig “Panorama” ist ein 500 Meter langer Kletterweg in der Lumbardh-Schlucht, auf dem Naturliebhaber:innen ihre Grenzen in den Bergen des südlichen Teils des Kosovo testen können. Diese Attraktion ist ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung auf lokaler Ebene im Hinblick auf das Gesamtziel des Wirtschaftswachstums. Der Klettersteig wird von der Association of Mountaineers, “Sharri” verwaltet. 

Deni Hameli, der Initiator der Entwicklung dieser touristischen Attraktion, erklärt ausführlicher, wie das Projekt realisiert wurde und wie es den Wert von Prizren als Touristenziel durch die Ausweitung des Naturtourismus erhöht. 

Wie entstand die Idee zur Umsetzung dieses Projektes? 

Im 2011 wurde ich in das Konzept des Klettersteigs eingeführt, als ich in Slowenien Bergsteiger war. Dann haben wir über das Potenzial nachgedacht, einen Klettersteig in Prizren und Umgebung zu bauen. Aber verständlicherweise war das nur eine Idee. Wir haben die Bauweise und die Art des Zugangs zu den Fundamenten durch die Bergsteigerfreunde der Organisation “Marimangat” aus Peja befolgt. Sie wurden zunächst von den Italiener:innen geschult und spezialisiert. Dann begannen wir 2018 zusammen mit den Planungs- und Studienarbeiten rund um den Ort, an dem Klettersteige gebaut werden können, und mit ihrer Hilfe begannen wir mit der Zusammenstellung des Projektvorschlags für das Projekt “Panorama”. 

 2019 wurde das Projekt ins Leben gerufen und wir begannen umgehend mit der Umsetzung. Dieses Projekt wurde dank des “Goodwill” der Bergsteiger:innen der Bergsteigervereinigung “Sharri” realisiert. Spender:innen sind: die Gemeinde von Prizren und die Schweizerische Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit im Rahmen des Swisscontact-Projekts, auch bekannt aus dem Projekt “Spiders” in Peja. 

 Warum habt ihr es “Panorama” genannt? 

Die Idee entstand, als wir an der felsigen Stelle in einer Position mit Blick auf die Sharr Berge arbeiteten. Diese und die Schlucht von Lumbardh bieten einen perfekten Panoramablick, jede Jahreszeit in diesem Teil ist fabelhaft. 

 Welche Organisation verwaltet diesen Klettersteig? 

Die Bergsteigervereinigung “Sharri” aus Prizren ist der Designer des Projekts und setzt dank der Zusammenarbeit und Vereinbarung mit der Gemeindeversammlung von Prizren die Leitung des Klettersteigs fort. 

Die Erfahrung und Professionalität der Gruppe der Bergsteiger:innen von Prizren auf dem Gebiet des Bergsteigens ermöglicht die kontinuierliche Wartung und Inspektion des Weges im Falle eines eventuellen Schadens. Natürlich darf es niemals zu einer Vernachlässigung oder Umgehung von Sicherheitsnormen kommen, daher wird das Management einer Gruppe von Fachleuten anvertraut. 

 Eine kurze Zusammenfassung der Organisation “Sharri”, die den Klettersteig verwaltet: worin besteht Ihre Hauptaufgabe und wie gross ist das Komitee? 

 “SHARRI” wurde 1951 gegründet und ist ein aktiver Verein mit über 400 Mitglieder:innen. Die Aktivitäten des Vereins umfassen viele Bergsteigerdisziplinen wie Bergsteigen, Sportklettern, Skitouren, Mountainbiken, Berglauf usw. 

In Via Ferrata beschäftigen wir ungefähr 7 Mitglieder:innen des Vereins, welche auch in der Strasseninstandhaltung engagiert sind. Die Führungskräfte sind geschult und verfügen über langjährige Erfahrung in der Bergführung. 

 Welche Rolle haben Sie beim Bau des Klettersteigs gespielt? 

Ich persönlich war von Anfang an der Hauptinitiator. Die Idee über den Standort, die Forschungsarbeiten und das Design des Projekts, die Fundraising-Meetings und auch der physische Teil des Baus wurden von mir geleitet. Aber natürlich war ich nicht allein. Wir waren eine sehr gut organisierte und einheitliche Gruppe: Osman Uka, Abdurahim Abdushi, Shemsedin Gashi, Nol Krasniqi, Gzim Murati usw. Vielen Dank an alle, die dazu beigetragen haben. 

Wer sind hauptsächlich die Besucher:innen der Via Ferrata? 

Die Via Ferrata verzeichnet hauptsächlich Einheimische Besucher:innen, wir haben nur wenige Ausländer:innen angesichts der Pandemie, die sich sehr negativ auf den Tourismussektor ausgewirkt hat. 

Welche weiteren Aktivitäten bieten Sie in Kombination mit dem Klettersteig an? 

Prizren ist eine Stadt, in der die Natur mit der Geschichte verflochten ist. Es werden auch Besuche von Kulturerbe Stätten angeboten, die den Klettersteig hinaufführen. Nebst dem Klettern über die Via Ferrata bieten wir auch Bergwanderungen in einigen Gebieten an, die mit dem Klettersteig verbunden sind. Bergtourismuspakete sind nun sehr umfangreich. Wir haben sie jahrelang studiert und überarbeitet. Zusammen mit meiner Frau Nermina Aliti Hameli haben wir eine Agentur namens “Albanicum Outdoor” eröffnet und sind in der gesamten Region tätig. Ich lade Sie ein, an Bergabenteuern im Kosovo teilzunehmen, die Sie noch nie gesehen haben. 

Was ist das Besondere am Klettersteig in Prizren, insbesondere im Vergleich zu ähnlichen im Kosovo? 

Der Klettersteig in Prizren ist der erste in der Region Sharr, einschliesslich der drei Länder in der Region Sharr im Kosovo, in Mazedonien und in Albanien. Es liegt in einer sehr schönen und malerischen Gegend, einem Schutzgebiet, in dem die Flora und Fauna sehr reich ist. Das Gebiet des Klettersteigs hat viele endemische Pflanzen. Wir begegnen oft Wildtieren und jahrhundertealten Bewohner:innen dieser Gebiete, deren Anwesenheit den touristischen Wert erhöht und diesen attraktiven Aufstieg bereichern. Nicht zu vergessen ist, dass Prizren den Beinamen der historischen Hauptstadt der Republik Kosovo trägt. Das Bestehen vieler kultureller Erbe Stätten, die ethnische Vielfalt, die reichhaltige Gastronomie, die Nähe zum Sharri-Nationalpark und viele Hoteleinrichtungen machen diesen ort zu etwas Besonderem. 

Welchen Wert hat der Klettersteig für Prizren als Reiseziel? 

Prizren hat dank seiner geografischen Lage, seiner überaus schönen Natur und seines kulturellen Erbes aussergewöhnliche touristische Werte. Der Klettersteig “Panorama” ist eine neue touristische Attraktion in Prizren, welches auf die touristische Agenda gesetzt wird und das Tourismusangebot der Stadt, aber auch des gesamten Kosovo bereichert. 

Was sind Ihre Pläne für die Zukunft der Tourismusaktivitäten? 

Für die Zukunft planen wir, die Kapazitäten von Tourismusangeboten weiter auszubauen und mehr in ähnliche naturbezogene Attraktionen zu investieren. Wir sollten uns alle bewusst sein, die Natur zu schützen und auf gesunde Weise zu investieren, indem wir die Natur berücksichtigen und neue Arbeitsplätze schaffen, indem wir die Schönheiten ausnutzen, die Gott uns gegeben hat. 

Der erste Klettersteig im Sharr-Gebiet, der drei Bundesstaaten umfasst 

Der Klettersteig in Prizren ist der erste in der Region Sharr, einschliesslich der drei Länder in der Region Sharr im Kosovo, in Mazedonien und in Albanien. Es liegt in einer sehr schönen und malerischen Gegend, einem Schutzgebiet, in dem die Flora und Fauna sehr reich ist. 

“Sharri”, eine Verbindung mit Tradition 

Die Organisation “SHARRI” wurde 1951 gegründet und ist ein aktiver Verein mit über 400 Mitglieder:innen. Die Aktivitäten des Vereins umfassen viele Bergsteigerdisziplinen wie Bergsteigen, Sportklettern, Skitouren, Mountainbiken, Berglauf usw. 

 

Falschinformationen bilden Skeptiker:innen

Covid-Impfzentren vermissen weiterhin albanische Besucher:innen. Der Berater des Impfzentrums Winterthur, Jacques Gubler, versucht nun unsere Community besser aufzuklären und bittet zur Impfbereitschaft. Nur durch die Impfung wird die Corona-Pandemie in Schach gehalten und schneller vorüber gehen.

Sie sind der Leiter des Impfzentrums Winterthur, richtig?

Leiter des impfzentrums ist Thomas Kraft. Ich bin ärztlicher Berater in der Projektleitung und war für die medizinischen Belange im Aufbau und jetzt in der Betriebsorganisation des Impfzentrums verantwortlich. Als ehemaliger Chefarzt für Infektiologie und Spitalhygiene am Kantonsspital Winterthur konnte ich dafür auf meine langjährige Berufserfahrung und vor allem auf meine Kontakte in der Umgebung zurückgreifen. Letzteres hat es ermöglicht, dass die ärztliche Präsenz im Impfzentrum von pensionierten Ärztinnen und Ärzten sowie solchen, welche ihre freien Tage dafür einsetzen, getragen wird. Diese werden dabei von Apothekerinnen und Apothekern aus der Stadt unterstützt.

Welchen Impfstoff verabreichen Sie?

Wir verabreichen die beiden in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffe Vaccine Moderna sowie Comirnaty der Firma Pfizer-Biontech.

 Woher, denken Sie, kommt die Vorsicht gegenüber der Covid-Impfung?

Seit es Impfungen gibt, hat es immer in einem Teil der Bevölkerung dazu skeptische Einstellungen gegeben. Dafür gibt es sehr viele unterschiedliche Gründe – einer davon ist die Tatsache, dass eine Impfung einen aktiven Entscheid dazu benötigt, für den man Verantwortung übernimmt, während eine Infektionserkrankung als schicksalhaft angesehen und angenommen wird. Je grösser die Bedrohung durch die Ansteckung empfunden wird, desto höher die Impfbereitschaft. Als Ende der 1950er Jahre gegen Kinderlähmung geimpft werden konnte, haben auch in der Schweiz die meisten Eltern ihre Kinder impfen lassen, weil sie alle noch die Krankheit und deren Folgen erlebt hatten.

 Wieso vermissen Sie genau die albanische Bevölkerung in Ihrem Impfzentrum?

Die Kolleg:innen des Kantonsspitals haben bemerkt, dass unter den schwer kranken COVID19-Patient:innen im Spital sich überdurchschnittlich viele mit Migrationshintergrund befanden, gerade auch aus Südosteuropa. Ohne die dafür verantwortlichen Gründe zu kennen, hat uns dies bewogen, diese Bevölkerungsgruppe speziell von der Impfung zu überzeugen. Wir führen aber keine Statistik über die Zugehörigkeit und Herkunft von Impfwilligen.

Welche Informationen benötigen die Menschen, um ein positiveres Gefühl für die Impfung zu erhalten?

In der heutigen Zeit sind die Menschen eher mit zu viel als zu wenig Information konfrontiert, durch die sozialen Medien und das Internet leider auch mit falschen. Das Wichtigste ist das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Informationsquelle. Hier spielen Meinungsträger:innen eine zentrale Rolle, auch und gerade in Bevölkerungsgruppen mit speziellen kulturellen Hintergrund.

 Viele glauben auch, dass der Impfstoff die DNA verändert und die Stammzellen angreift, inwiefern ist das plausibel?

Alle Zellen produzieren Eiweissmoleküle nach einem Bauplan, welcher im Zellkern von der DNA abgelesen und mittels mRNA zur zelleigenen “Eiweissfabrik” ausserhalb desselben gebracht wird. Mit den mRNA Impfstoffen wird durch die Impfung direkt ein solcher Bauplan für ein spezifisches Viruseiweiss in die Muskelzellen eingespritzt. Die Zellen produzieren anhand dieses “Bauplans” das Eiweiss, was zur Bildung von Abwehrstoffen dagegen und damit zum Schutz vor dem Virus führt. Dies findet in der Zelle ausserhalb des Zellkerns statt, in dem das Erbgut in Form von DNA liegt – eine Beeinflussung derselben ist damit nicht möglich, denn die mRNA wird im Zellinnern innert kurzer Zeit abgebaut und geht nicht zurück in den Zellkern.

Woher kommen die vielen Verschwörungstheorien?

Verschwörungstheorien hat es zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte gegeben. Häufig wurden und werden sie immer noch auch eingesetzt, um Stimmung gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder Institutionen zu machen. Verschwörungstheorien können auch das Vertrauen in Behörden vermindern, was politisch zur Destabilisierung von Regierungen genutzt wird.

Können Sie unseren Leser:innen verlässliche Informationsquellen nennen, bei denen sie sich besser informieren können?

Die kantonalen und eidgenössischen Behörden haben zur Coronainfektion und zur Impfung gegen COVID19 spezielle Informationen auch in albanischer Sprache zur Verfügung gestellt:

https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-die-migrationsbevoelkerung.html#-1222746997

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/downloads-in-verschiedenen-sprachen/informationen-in-sprachen-der-migrationsbevoelkerung.html#23522659

Denken Sie, dass die albanische Bevölkerung eher mit Fehlinformationen in Kontakt geraten als andere?

Für Fremdsprachige ist es schwierig, sich über die schweizerischen Medien zu informieren. Darum steigt die Bedeutung von Informationen aus zweifelhaften Quellen, deren Glaubwürdigkeit nicht überprüft werden kann. Und über soziale Medien werden eher Informationen geteilt und verbreitet, die andere Inhalte als die der offiziellen Stellen beinhalten – mit fatalen Folgen.

 

Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG
c/o Medbase AG
Schützen­strasse 3
8400 Winterthur

Telefon:+41 52 208 91 31

E-Mail: info@impfzentrum­winterthur.ch

 

Bundesrätin Keller-Sutter nimmt am Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg teil

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich am 8. Juni in Luxemburg mit den Innenministerinnen und -ministern der Schengen-Staaten getroffen. Hauptthema des Ratstreffens war die neue Strategie der EU-Kommission für einen krisenfesten Schengen-Raum. Ebenfalls diskutiert wurde die Bekämpfung des Terrorismus. Im Rahmen von verschiedenen bilateralen Treffen konnte sich die Vorsteherin des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zudem mit ihren Amtskollegen aus Slowenien, Österreich und Griechenland austauschen.

“Nach mehr als einem Jahr Videokonferenzen konnten wir uns endlich wieder persönlich treffen. Digital ist gut, genauso entscheidend ist aber der informelle und persönliche Austausch mit den Ministerinnen und Minister”, betonte Bundesrätin Keller-Sutter. Das Treffen in Luxemburg fand zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wieder vor Ort statt.

Neue Schengen-Strategie im Zentrum

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die neue Schengen-Strategie, welche die EU-Kommission letzte Woche vorgestellt hatte. Mit einem effizienteren und koordinierten Schutz der Aussengrenze sowie einer verstärkten Zusammenarbeit sollen die Sicherheit und die Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raumes verbessert werden. Für Bundesrätin Keller-Sutter ist klar: “Die Optimierung der Zusammenarbeit an den EU-Aussengrenzen und im Schengen-Raum ist im Interesse der Schweiz”.

Terrorismus gemeinsam bekämpfen

Im Übrigen tauschten sich die Ministerinnen und Minister über verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität aus. Etwa soll die polizeiliche Zusammenarbeit und der Informationsaustausch verstärkt werden. Als assoziiertes Mitglied des Schengen-Raums will die Schweiz bei der Terrorbekämpfung eine aktive Rolle spielen.

Bilaterale Treffen mit mehreren Ministerinnen und Ministern

Bundesrätin Keller-Sutter hatte in Luxemburg zudem die Gelegenheit für einen ersten Austausch mit dem slowenischen Innenminister Ales Hojs. Slowenien wird ab Anfang Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen.

Mit Karl Nehammer, Österreichischer Bundesminister für Inneres, und Notis Mitarachis, Asyl- und Migrationsminister Griechenlands, besprach sie die Arbeiten für das neue Migrations- und Asylpaket sowie die Thematik der Sekundärmigration. Karin Keller-Sutter betonte dabei, dass sich die Schweiz weiterhin für eine europäische Lösung und eine faire Aufteilung der Verantwortung zwischen den Schengen-Staaten einsetzt. Die Schweiz spielt hier eine konstruktive Rolle und setzt sich für ein krisenfestes europäisches Asylsystem ein.

Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit im Pandemiejahr 2020

Die Covid-19-Pandemie hat die Kontrolltätigkeit der Vollzugsstellen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) erschwert. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen verfehlten sie die Vorgaben knapp. Gleichzeitig blieben die Verstossquoten im Vorjahresvergleich praktisch unverändert, wie die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 2. Juni 2021 publizierten Berichte für das Jahr 2020 zeigen.

Während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie waren die meisten Vollzugsstellen aufgrund der sanitären Einschränkungen gezwungen, ihre Aktivitäten deutlich zu reduzieren und in einigen Fällen sogar ganz einzustellen. Dennoch überprüften die Vollzugsorgane im Jahr 2020 die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 34’126 Unternehmen und 132’922 Personen in der Schweiz (2019: 41’305 Unternehmen und 165’969 Personen). Sie kontrollierten damit 6% der Schweizer Arbeitgeber, 30% der Entsandten und 30% der selbständigen Dienstleistungserbringer. Damit wurde die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35’000 Kontrollen aus den eingangs erwähnten Gründen leicht unterschritten.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug gemäss den Paritätischen Kommissionen die Verstossquote im Entsendebereich im Jahr 2020 wie schon im Vorjahr 21%. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne ave GAV und ohne Normalarbeitsverträge eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15% auf 13% fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern stellten die TPK einen leichten Anstieg der Lohnunterbietungen von 10% auf 12% fest. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer wurde über alle Branchen hinweg bei 8% der 4’862 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2019: 8% von 5’993 Kontrollen).

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Sie wurden auch im vergangenen Jahr gezielt und in enger Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen umgesetzt.

Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2020 insgesamt 10’345 Betriebs- und 29’405 Personenkontrollen durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um 15 % bei den Betriebs- und um 16 % bei den Personenkontrollen. Die Kantone kontrollierten schwerpunktmässig Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel.

Die Kontrollorgane wiesen 10’716 Verdachtsmomente und 3’316 Rückmeldungen der Spezialbehörden (z.B. AHV-Ausgleichskasse) über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen aus. Dies bedeutet eine Abnahme von 15 % bzw. 1.2 % im Vergleich zum Kontrolljahr 2019. Zu berücksichtigen ist, dass die Verdachtsmomente auf Abklärungen der Kontrollorgane vor der Weiterleitung der Fälle an die Spezialbehörden beruhen und daher für sich alleine keine Schlüsse über die Entwicklung der Schwarzarbeit zulassen.

Wie bereits im Vorjahr stieg die Nutzung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens: 2020 nutzten 15 % mehr Arbeitgebende die Möglichkeit, die Löhne ihrer Mitarbeitenden über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abzurechnen (93’482 Arbeitgebende).

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisteten mit ihrem Einsatz im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit. In Zusammenarbeit mit den Spezialbehörden tragen sie wesentlich zu einem fairen Wettbewerb und einem gesunden Sozialstaat in der Schweiz bei.

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 2. Juni 2021 wurden 2’701 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 7’065 Reaktionen in den 2’701 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,6 Reaktionen pro Meldung). Mit 1’751 (64,8 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 950 (35,2 %) Meldungen wurden als schwerwiegend eingestuft.

Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 413 Meldungen (15,3 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Die Betroffenen waren im Mittel 62,8 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 33 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen lag das mittlere Alter bei 66,5 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei 83,6 Jahren.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen, in einigen Meldungen wurde das Geschlecht nicht angegeben. 1’120 (41,5 %) der Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 1’538 (56,9 %) auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 43 (1,6 %) der Fälle wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Covid-19 Impfstoff von Pfizer/BioNTech in der Schweiz für Jugendliche freigegeben

Swissmedic genehmigt Indikationserweiterung von «Comirnaty®» für 12 bis 15-Jährige: Swissmedic hat das von Pfizer am 7. Mai 2021 eingereichte Gesuch für die Indikationserweiterung sorgfältig geprüft und kann die befristete Zulassung des Covid-19 Impfstoffs von Pfizer/BioNTech zur Prävention der Coronavirus-Krankheit für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren erweitern.

Swissmedic prüfte das Gesuch für die Indikationserweiterung beschleunigt im rollenden Verfahren. Die Resultate der fortlaufenden Studie über Jugendliche wurden eingereicht und begutachtet. Der Impfstoff muss – wie auch bei Personen über 16 Jahren – zweimal verabreicht werden. Bei der untersuchten Altersgruppe hat der Impfstoff in der klinischen Studie eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent gezeigt. Die jungen Studienteilnehmenden erhielten die gleiche Dosis wie Erwachsene und die Immunreaktion war mit den älteren Studienteilnehmenden (16 bis 25 Jahre) vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen bei Jugendlichen entsprachen den in klinischen Studien mit 16 bis 25-jährigen und Erwachsenen gemeldeten unerwünschten Wirkungen. Am häufigsten traten Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Fieber oder Gelenkschmerzen auf. Die Nebenwirkungen dauerten in der Regel ein bis drei Tage und können nach der zweiten Dosis ausgeprägter sein.

Reisen während der Corona-Pandemie

Aufgrund der Pandemie sind Reisen ins Ausland zwar erschwert, jedoch nicht unmöglich. Die meisten Länder setzen einen negativen Covid-Test oder sogar schon Impfungen voraus. Für diejenigen Länder, welche die Einreise mit einem negativen Corona-Test erlauben, erleichtert Viselio die Reise mit vor Ort Testzentren am Flughafen Zürich und bald auch in Luzern und Basel. CEO und Co-Founder von Viselio Niklas Zeller, klärt uns im Interview über ihre Vorgehensweise und Methoden auf.

albinfo.ch: Welche Testzentren stehen unter Ihrer Obhut und wo sind diese für Reisende auffindbar?

Niklas Zeller: Wir betreiben aktuell zwei Testzentren am Flughafen Zürich, dabei befindet sich das eine auf der Landseite des Flughafens im Hotel Radisson Blu, das andere Testzentrum befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens.

In unserem Testzentrum im Hotel Radisson Blu bieten wir unter anderem den günstigsten PCR-Test der Schweiz für bloss CHF 119.- spezifisch für Reisende an. Das ist deutlich günstiger als die marktüblichen 156 Franken oder mehr, welche viele Testzentren verlangen.

Für Personen, die nicht in der Nähe des Flughafens wohnen bieten wir ebenfalls die Möglichkeit an sich das Entnahme-Kit nach Hause zu bestellen und die Probe anschliessend per Post an unser Partnerlabor zu senden.

Die Eröffnung weiterer Standorte in der gesamten Schweiz steht unmittelbar bevor.

Welche Arten von Tests führen Sie durch?

Wir führen sowohl RT-PCR Tests durch, sowie Antigen Schnelltests durch. Beim PCR-Test geben wir unseren Kunden dabei die Wahl zwischen einem Test, der in der EU analysiert wird und einem Test, der in unserem Partnerlabor in Kloten analysiert wird.

Sie werben mit niedrigen Kosten und Schnelligkeit, was unterscheidet Ihre Vorgehensweise von anderen Testzentren?

Gemeinsam mit unserem tschechischen Partnerlabor haben wir ein Angebot schaffen können, welches schnelle Umlaufzeiten und einen auf Reisende zugeschnittenen Befund garantiert. Das Partnerlabor hat sich unseren Bedürfnissen angepasst und beginnt schon bei Eintreffen der Proben um 04:30 mit der Analyse. So können wir ein Resultat bis spätestens um 12:00 am Folgetag garantieren.

Indem die Proben im Ausland und nicht in der Schweiz analysiert werden können wir unseren Kunden einen Preis bieten, der unter dem durch das BAG vergütete Preis von 156.50.- liegt.

Was sind die konkreten Preise?

Ein PCR Speicheltest, der in unserem EU-Partnerlabor analysiert wird, kostet CHF 119.- mit Vorregistrierung. Eine PCR-Analyse in der Schweiz kostet CHF 155.-. Den Schnelltest bieten wir für CHF 70.- an.

Viselio AG betreiben ein Corona-Testzentrum am Flughafen Zürich (im Hotel Radisson Blu). Kloten, 27.5.2021
Photo Siggi Bucher

Wie viel Zeit vor dem Abflug sollte für den Test eingeplant werden?

Für die meisten Destinationen, inkl. Kosovo und Albanien dürfen zwischen der Entnahme der Probe und der Einreise nicht mehr als 72 Stunden verstrichen sein. Daher ist es für Reisende wichtig den Test gut zu planen. Unsere garantierten Umlaufzeiten helfen dabei natürlich.

Wie hoch sind die Wartezeiten bei einer Testdurchführung ohne Voranmeldung?

Da bei Personen ohne Vorregistrierung die für den Test nötigen Daten vor Ort erfasst werden müssen kann es vor Ort durchaus zu Wartezeiten kommen. Wir versuchen eine möglichst hohe Quote an vorregistrierten Kunden zu haben, da wir so Menschenansammlungen vermeiden können. Die Voranmeldung wird ebenfalls mit einem Rabatt von CHF 20.- incentiviert.

Wie sollten Menschen, die schon geimpft sind, vorgehen?

Leider bedeutet eine Impfung nicht, dass man vom PCR-Test befreit ist. Das ist Stand heute auch für den Kosovo und Albanien nicht der Fall. Per Ende Mai sind jedoch Geimpfte bei der Rückreise in die Schweiz von der Einreisequarantäne bei Risikoländern befreit – gut zu wissen, sollte der Kosovo wider Erwarten wieder auf der Quarantäneliste landen.

Für wie lange werden Ihre Testzentren am Flughafen Zürich beständig bleiben?

Bis Tests für Reisen nicht mehr von Nöten sein werden, aktuell gehen wir davon aus, dass unser Angebot sicher noch bis in den Herbst hinein nötig sein wird. Denn aktuell bieten nur sehr wenige Länder Impferleichterungen für Geimpfte an, zusätzlich werden uns die verschiedenen Virusvarianten und die Verhinderung von Einschleppungen wohl noch länger beschäftigen.

Wie sehen die weiteren Schritte Ihrer Testzentren aus?

Aktuell arbeiten wir daran weitere Standorte in der gesamten Schweiz zu eröffnen, unsere ersten Neueröffnungen werden Basel und Luzern. Unser Ziel ist es über ein Netzwerk von 5-6 Standorten in der gesamten Schweiz zu verfügen.

Was bietet noch Viselio

Viselio bietet nicht nur Covid-Tests, sondern unterstützt rundum das Thema Visum. Weitere Informationen zu Viselio und Corona erhalten Sie auf der Website: https://www.viselio.com/testing-covid19/

 

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Coronavirus: Der vierte Öffnungsschritt ab Montag wird grösser als geplant

Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.

Die epidemiologische Lage entspannt sich weiter, die Fallzahlen sinken. Zudem haben bis Ende Monat die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen abgeschlossen. Damit ist die Schutzphase, die erste Phase in der Ausstiegsstrategie des Bundesrats, abgeschlossen. Es beginnt die zweite Phase, die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhält. Um die laufende Impfkampagne nicht zu gefährden, ist weiterhin Vorsicht geboten. Insbesondere der freiwillige Einsatz von Schnelltests kann einen Beitrag dazu leisten, die Ansteckungen weiter zu reduzieren.

Der Bundesrat hat den nächsten Öffnungsschritt etwas grösser ausgestaltet als noch in der Konsultation vorgesehen. Er reagiert damit auf die günstige Situation und geht auf Rückmeldungen aus der Konsultation ein. Die Kantone begrüssen den Öffnungsschritt insgesamt. Auch die einzelnen Anpassungen stossen mehrheitlich auf Zustimmung.

Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden, Maske und Abstand genügen.

Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. In der Konsultation hat der Bundesrat ein Maximum von 30 vorgeschlagen. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.

Private Treffen: innen 30, aussen 50 PersonenDer Bundesrat erhöht die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Dies wurde von einer grossen Mehrheit der Kantone gefordert. Für private Treffen hatte der Bundesrat in der Konsultation keine Änderungen vorgesehen.

Restaurants: auch Innenräume wieder offen, draussen 6er-Tische

Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten. In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen.

Amateursport: Grössere Gruppen, Wettkämpfe mit Publikum

Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, müssen aber mit Abstand ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.Laienkultur: Grössere Gruppen möglich

Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 50 Personen erhöht. Aufführungen von Laienkulturschaffenden sind wieder möglich. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

Hochschulen, höhere Fachschulen, Weiterbildung: Präsenzunterricht ausgeweitet

An Hochschulen, höheren Fachschulen und an Weiterbildungsinstitutionen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Quarantäne: Keine Quarantäne für Geimpfte und GeneseneGenesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht in relevantem Masse weiter übertragen können, sind sie neu ebenfalls während sechs Monaten von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.

Ein weiterer Öffnungsschritt vor dem Sommer

Weil der Öffnungsschritt Ende Mai nun grösser als geplant ausfällt, ist vor der Sommerpause nur noch ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt geplant. Dies war auch ein Wunsch der Kantone. Damit können auch die Auswirkungen dieses Öffnungsschritts besser beobachtet werden und die Umsetzung der Regelung muss nicht innert kurzer Zeit mehrfach angepasst werden. Der Bundesrat schickt das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet darüber am 23. Juni.

Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung). Er hat nach der Konsultation seine Vorschläge angepasst. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor.

1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021

Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, wie in der Konsultation vorgeschlagen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600 wie ursprünglich geplant. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft. Bei Veranstaltungen im Freien wird die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben.

2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021

Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt, wie vorgeschlagen bei 3’000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen, etwa für Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske.

Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.

3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10’000 Personen

Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10’000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. Der dritte Schritt ist eng mit dem Eintritt in die Stabilisierungsphase verknüpft, wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind.

Schutzschirm: Franchise und Selbstbehalt reduziertUm die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe geplant werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.

Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1’000 Personen pro Veranstaltungstag.

Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Der Bundesrat hat nach der Konsultation Franchise und Selbstbehalt reduziert. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Fach- und Publikumsmessen

Die Kapazitätsbeschränkungen für die Durchführung von grossen Fach- und Publikumsmessen sollen neu analog den Kapazitätsbeschränkungen von Einkaufszentren festgelegt werden. Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren können, müssen solche Veranstaltungen neu eine Bewilligung des Kantons erhalten.