Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten. Dies hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der zuständigen Parlamentskommissionen an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht. Dafür werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste gestrichen.

Die Infektionen nehmen seit einigen Wochen stark zu. Neben lokalen Ausbrüchen hauptsächlich in Schulen sowie in Alters- und Pflegeheimen breitet sich das Virus auch wieder in der breiten Bevölkerung aus. In den letzten Wochen ist auch die Zahl der schweren Erkrankungen und damit der Druck auf den Intensivstationen wieder stark gestiegen. Bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in der Regel milde.

Der Bundesrat beurteilt die Situation derzeit als sehr kritisch. Das Auftreten der Omikron-Variante stellt zudem neue Anforderungen an die Pandemiebekämpfung. Die Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist.

Ziel: Spitäler entlasten
Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitalstrukturen so gut wie möglich entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet. Um die Spitäler zu entlasten, bleibt die Impfung das beste Mittel. Wichtig ist zudem die rasche Auffrischimpfung. Der Bundesrat hat folgende Massnahmen beschlossen:

Ausweitung der Zertifikatspflicht
Das Zertifikat belegt, dass jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Es reduziert das Übertragungsrisiko stark. Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.

Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab 11 Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Bevölkerung im privaten Bereich, insbesondere an Familienanlässen, besonders vorsichtig ist.

Ausweitung der Maskenpflicht
Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen.

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Wo Maskentragen nicht möglich ist, ist besondere Vorsicht geboten. Es gelten deshalb Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.

Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist. Ein freiwilliger Einsatz der 2G-Regel wurde in der Konsultation gewünscht, unter anderem weil etwa in Discos ein Betrieb mit Sitzpflicht bei Konsumation nicht wirtschaftlich sei.

Dringliche Home-Office-Empfehlung
Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Die grosse Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner hat sich gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Eine verbindliche Regelung hätte epidemiologisch den stärkeren Effekt als die Empfehlung.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate
Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die kürzere Gültigkeit erhöht die Aussagekraft der Testresultate; die Zeitdauer, in welcher Personen mit gültigem Testzertifikat infektiös werden können, wird dadurch stark reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen
Gemäss einer Vorgabe des Covid-19-Gesetzes sind Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen und private Zusammenkünfte aufzuheben, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung «ausreichend geimpft» ist. Diese Bestimmung hat das Parlament im Rahmen der Beratungen in der Sommersession 2021 beschlossen. Nach den Anstrengungen der Kantone und des Bundes im Zusammenhang mit der Impfwoche, muss davon ausgegangen werden, dass die impfwilligen Personen ab 12 Jahren in der Schweiz geimpft sind. Dem Bundesrat ist es aufgrund der Vorgabe des Covid-19-Gesetzes nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht wünschenswerte Kapazitätsbeschränkungen anzuordnen, namentlich in Innenräumen. Deshalb werden die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.

Verzicht Testpflicht an Schulen
Der Bundesrat verzichtet nach der Konsultation darauf, alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II zu verpflichten, repetitive Tests anzubieten. 17 von 26 Kantonen lehnten eine solche Verpflichtung ab. Der Bundesrat ist von der Wirksamkeit repetitiver Tests überzeugt. Mit diesen können Ansteckungen früh entdeckt und Übertragungsketten unterbrochen werden. Damit wird auch die Gefahr reduziert, dass Schulen geschlossen oder ganze Klassen in den Fernunterricht geschickt werden müssen.

Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bestätigt
Fast alle Kantone sind mit den strategischen Grundsätzen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, die im Oktober 2020 vereinbart wurden, weiterhin einverstanden. Eine grosse Mehrheit ist zudem bereit, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, falls die Massnahmen auf Bundeseben aufgrund von regional ausgeprägten Veränderungen nicht ausreichen sollten.

Einreise: Quarantäne aufgehoben , Testpflicht verstärkt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch die Einreisebestimmungen geändert. Ab morgen Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreisedurchzuführen. Mit diesem Test wird sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus
angesteckt haben, erkannt werden. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.

Nicht geimpften Drittstaatsangehörigen, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen – abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle) – verweigert. Betroffen sind insbesondere Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Die Liste der Risikoländer und Regionen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 aufgeführt. Sie wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.

Bundesrat startet Konsultation zur Wiedereinführung von verstärkten Massnahmen

Der Bundesrat hat am 30. November 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert. Der Kenntnisstand über die neue Variante ist noch tief. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante könnte für die Schweiz problematisch sein. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Konsultation zu verstärkten Massnahmen zu starten. Diese sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein.

Die Neuinfektionen und – zeitversetzt dazu – auch die Hospitalisationen sowie die Auslastung der Intensivpflegestationen nehmen stark zu. Setzt sich die Entwicklung mit der Geschwindigkeit der vergangenen Wochen fort, kann eine schweizweite Überlastung der Intensivpflegestationen nicht ausgeschlossen werden. Die neue Virusvariante Omikron könnte die Situation weltweit verschärfen. Sie wurde letzte Woche entdeckt und am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Die neue Variante weist mehr Mutationen auf als frühere besorgniserregende Varianten. Es besteht die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind und eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 weniger vor einer erneuten Infektion schützt. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist. Gesicherte Daten dürften in rund sechs Wochen vorliegen.

Bund hat sofort auf neue Variante reagiert

Der Bund hat nach Bekanntwerden der neuen Variante am 25. November 2021 umgehend Massnahmen ergriffen, um die Einschleppung und damit die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verzögern. So wurden am 26. November 2021 alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus Ländern, in denen die neue Virusvariante aufgetreten ist, müssen zudem alle Personen (auch geimpfte und genesene Personen, sowie Berufsreisende) einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Bundesrat will rasch handeln

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung beschlossen, vorsorglich eine Konsultation zur Wiedereinführung bestimmter Massnahmen durchzuführen. Die Kombination einer raschen Zirkulation der Omikron-Variante und der bereits hohen Belastung der Spitäler könnte problematisch sein. Ziel der Massnahmen ist es, die Zirkulation der Delta-Variante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen, um eine längerfristige Überlastung der Spitalstrukturen zu vermeiden. In Ergänzung dazu sollen die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschränkungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden.

Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert zur Wiedereinführung gewisser Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt hatten.

Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich

Die Zertifikatsplicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. Damit würde die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten. Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden.

Ausweitung der Maskenpflicht

Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern soll zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden.

In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: so soll für Gastronomieangebote in Innenbereichen (auch in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen) eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt).

Massnahmen am Arbeitsplatz

Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkom-mens im öffentlichen Verkehr unterbreitet der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen drei Varianten:

Variante 1 sieht eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Variante 2 sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten für diese Personen von zu Hause aus nicht möglich, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.

Variante 3 sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante 3 Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.

Repetitive Testungen an Schulen

Alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate

Die Covid-19-Verordnung Zertifikate soll so angepasst werden, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Diese Verkürzung der Gültigkeitsdauern erhöht die Sicherheit der Testresultate.

Die Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein.

Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben

Nach der Impfwoche geht der Bundesrat davon aus, dass der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes vorschreibt. Dem Bundesrat ist es aufgrund dieser Vorgabe nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht angezeigte Kapazitätsbeschränkungen namentlich in Innenräumen anzuordnen.

Was rechtzeitige Unterstützung von frauengeführten Unternehmen bewirkt

Der Beitrag des Kosovo für die 94. Oscar-Verleihung am 27. März 2022 in Los Angeles – der Spielfilm «Hive» – erzählt eine Geschichte von Tapferkeit, Solidarität und Wiederaufbau. Es ist die wahre Geschichte von Fahrije Hoti, der Gründerin der landwirtschaftlichen Genossenschaft Krusha im Kosovo. Was aus der Not heraus begann, um den Lebensunterhalt der Kriegswitwen und -waisen im Dorf zu sichern, ist heute ein erfolgreiches, zu 100% von Frauen geführtes Unternehmen, das seine Produkte in über 200 Geschäften im Kosovo verkauft und in mehrere europäische Länder, einschliesslich der Schweiz, exportiert. Swisscontact ermöglichte der Kooperative den Bezug von Beratungsleistungen und den Kauf von neuen Maschinen für die Produktion

Eine frisch geteerte Nebenstrasse im Süden des Kosovo führt zu den neu eingeweihten Produktionsstätten einer der stärksten Marken des Landes: Kooperativa Bujqësore (KB) Krusha – die Agrargenossenschaft Krusha. Es begann im Jahr 2005, als Fahrije Hoti eine Vereinigung für die Kriegswitwen ihres Dorfes gründete, um sich gegenseitig beim Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen zu helfen. Sie begannen mit dem, was sie am besten kannten und ihr ganzes Leben lang getan hatten: Ajvar – eine rote Paprikapaste und Grundzutat der traditionellen Küche des Kosovo – und eingelegtes Gemüse herzustellen.

Im Jahr 2010 meldete Fahrije Hoti die landwirtschaftliche Genossenschaft als Unternehmen an und begann mit der Produktion grösserer Mengen, hauptsächlich für den Exportmarkt. Das Logo – die Zeichnung einer Frau in traditioneller Kleidung, die rote Paprikas hält – bildet alles ab, wofür diese Genossenschaft steht.

albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch

Zunächst verwaltete Fahrije die Produktion in kleineren Räumlichkeiten, die mit Mitteln der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz modernisiert worden waren. Als die Nachfrage stieg, wurden grössere und modernere Anlagen benötigt. Im Jahr 2021 weihte Fahrije die neue Fabrik ein, die mit EU-Geldern und der Unterstützung von Freiwilligenorganisationen gebaut worden war. Die Fabrik bietet hervorragende Arbeitsbedingungen für die über 75 Frauen, die in der Produktion tätig sind, sowie für das Betriebsteam.

«Alles, was ich habe, habe ich meiner Arbeit in der Kooperative zu verdanken. Nicht nur ich, sondern alle Frauen, die hier angefangen haben zu arbeiten», sagt Fahrije.

Rechtzeitige und massgeschneiderte Unterstützung entscheidend für den Erfolg

«Wir brauchen keine Gelder oder Unterstützung. Wir brauchen Arbeit», sagt die Film-Fahrije. Fahrije im wirklichen Leben bestätigt das:

Seit 2015 begleitet Swisscontact die Kooperative Krusha im Rahmen des Projekts Promoting Private Sector Employment (PPSE) im Kosovo in vielfältiger Weise. Über eine vom Projekt beauftragte kosovarische Firma wurde die Genossenschaft bei der Verbesserung ihrer Prozesse, Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Ein Experte, der über das Senior Expert Contact-Programm von Swisscontact entsandt wurde, arbeitete mit Fahrije an der Optimierung ihres Geschäftsplans, ihres Markenauftritts und ihrer Marktposition. Ein weiterer Experte trug dazu bei, die Haltbarkeit der Produkte zu verbessern.

Im Jahr 2020 wurden die bäuerlichen Zulieferer von KB Krusha ausserdem vom Projekt mittels der Abgabe von 250 000 subventionierten Gemüsesetzlingen sowie Beratungsdiensten unterstützt. «Es war ein Erfolg, da die Landwirte die mit KB Krusha vereinbarte Liefermenge erreichen und sogar einen Überschuss erzielen konnten», sagt Fahrije. Vor Kurzem hat KB Krusha in Zusammenarbeit mit Swisscontact eine dringend benötigte Maschine zum Reinigen, Rösten und Schälen von Paprika für die Herstellung von Ajvar angeschafft.

Die Anlage beschleunigt den Prozess des Röstens, Schälens und Mahlens von Paprika und erhöht die Menge der pro Stunde verarbeiteten Paprika. «Diese neue Anlage röstet bis zu 1500 kg Paprika pro Stunde», sagt Fahrije Hoti.

«Mit den erhöhten Kapazitäten werden wir die Ajvar-Saison ausweiten, mehr Arbeiterinnen einstellen und mehr Bauern für grössere Gemüsemengen unter Vertrag nehmen», fügt sie hinzu. Zudem sind geröstete Paprikaschoten in kleinen Verpackungen ein neues Produkt, das dank der neuen Maschine in die Regale aufgenommen werden kann.

«Die Co-Investition in diese Maschinen hat sich gelohnt. Kein Rohprodukt geht verloren, die Produktionskapazität ist gestiegen, die Arbeit ist einfacher, die Arbeitsbedingungen sind besser. Der Unterschied ist wie Tag und Nacht», sagt Artan Zenuni, Fahrijes Stellvertreter.

Die massgeschneiderte und rechtzeitige Unterstützung der Kooperative hat den Unterschied gemacht – sie hat das Wachstum beschleunigt und gezeigt, dass Fahrije und ihre Kooperativenmitglieder nicht Opfer der Umstände, sondern Akteure des Wandels sind.

Geschlechternormen infrage stellen und eine neue Realität schaffen

«Sie sagen, wenn dein Mann noch leben würde, würde er sich für dich schämen», sagt eine Witwe aus dem Film. Fahrije hatte im wahren Leben mit schlimmeren Vorurteilen und Rückschlägen seitens der Gemeinschaft, vor allem der Männer, zu kämpfen, als sie begann, Ajvar auf den Märkten zu verkaufen. Der Druck wirkte sich auch auf ihre Tochter aus, die eines Tages wütend von der Schule zurückkam und ihre Mutter bat, ihr Geschäft einzustellen, da die Leute schlecht über sie redeten.

«Natürlich setzte ich die Arbeit fort, wenn auch nicht für mich allein, so doch für all die Witwen, die Arbeit brauchten, und ihre Kinder sowie für unsere geistige Gesundheit. Sechzehn Jahre später sind wir hier. Dieselben Bauern, die über unsere Arbeit gelacht haben, verkaufen jetzt jedes Jahr ihr Gemüse an KB Krusha. Einige ihrer Frauen arbeiten auch ständig hier, andere, sobald sie mit dem Gemüseanbau und dem Einlegen zu Hause fertig sind», sagt Fahrije. Mit den neuen Investitionen soll die Arbeitssaison für alle Beschäftigten auf 11 Monate im Jahr ausgedehnt werden.

Sie ist sehr stolz auf den Wandel, der sich in der Gemeinschaft vollzogen hat, und beeindruckt von der Wirkung, die die Geschichte der Frauen aus dem Dorf Krusha e Madhe auf internationaler Ebene erzielt hat.

Die Kraft der Gemeinschaft

«Du kannst das nicht allein schaffen. Hast du nicht um Hilfe gebeten? Wir tun das nicht nur für dich, sondern auch für uns. Für uns alle», sagen ihre verwitweten Kolleginnen im Film. Fahrije stimmt ihnen zu. Für sie war die wichtigste Auswirkung ihres Unternehmens, dass die Frauen einen Ort fanden, wo sie zusammen sein, ihre Last teilen und ein neues Leben beginnen konnten.

Sadbere Hoti ist eine der ersten Frauen, die seit 2008 für KB Krusha arbeiten. Als Kriegswitwe und Mutter einer Tochter war dies ihre erste ausserhäusliche Arbeit überhaupt.

Die beeindruckenden Fortschritte, die KB Krusha in den letzten 16 Jahren gemacht hat, sind ein starkes Beispiel dafür, dass die wirtschaftliche Befähigung von Frauen – unabhängig von den Umständen – der Schlüssel zur Überwindung der Armut für die Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt ist und zu mehr Gleichheit und Inklusion für alle führt.

 

Schweiz verschärft Einreiseregeln für Länder mit neuer Virusvariante

Die neu entdeckte Virusvariante B.1.1.529 gibt Anlass zur Sorge. Sie weist mehr Mutationen auf, als der Wissenschaft von anderen besorgniserregenden Varianten bekannt sind. Die WHO hat diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft. Es besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. Der Bund hat umgehend Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. So werden alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus der Region Südafrika, aus Hongkong, Israel und Belgien müssen zudem alle Personen ab 26.11.2021, 20 Uhr, einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Eine Einreise aus diesen Ländern – ausgenommen Belgien – ist für Personen, die nicht Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sind oder über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz oder im Schengenraum verfügen, nicht mehr möglich.

Die Eigenschaften der neuen Virusvariante werden von der Wissenschaft als besorgniserregend eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass die Variante leichter übertragbar ist als die derzeit in der Schweiz vorherrschende Variante Delta. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. Auch die WHO hat heute anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung die neue Variante als besorgniserregend und potentiell immunevasiv eingestuft.

Um eine Verbreitung der neuen Virusvariante B.1.1.529 in der Schweiz zu verhindern bzw. zu verlangsamen, hat der Bund umgehend folgende Massnahmen beschlossen, die am 26.11.2021, 20 Uhr, in Kraft treten:

Sämtliche Flüge aus Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika sind für unbestimmte Zeit verboten. Für Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz sowie Liechtenstein, die sich derzeit in diesen Ländern befinden, gilt für die Heimreise auf privater Basis eine Ausnahmeregelung. Die Fluggesellschaften – und nicht die Flugpassagiere – sind verpflichtet, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Bewilligung für den Einflug in den Schweizer Luftraum einzuholen. Es wird keine durch die Eidgenossenschaft organisierten Rückführungsflüge geben. Ratsuchende Flugpassagiere sollen sich in erster Linie an die entsprechende Fluggesellschaft wenden.

Bisher wurde die Virusvariante in mehreren Ländern des südlichen Afrikas, in Hong Kong, Israel und Belgien nachgewiesen. Reisende aus der Region Südafrika und den vorgenannten Ländern müssen beim Boarding und bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorweisen können, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Für alle Einreisenden aus diesen Ländern wird zudem eine 10-tägige Quarantäne verfügt. Der Transport vom Flughafen nach Hause soll nicht durch den öffentlichen Verkehr erfolgen. Diese Test- und Quarantänepflicht soll auf weitere Länder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird. Ausgenommen sind die Nachbarländer der Schweiz.

Situation in der Schweiz

Die Variante B.1.1.529 wurde in der Schweiz mit dem Gensequenzierungs-Überwachungsprogramm bis jetzt nicht nachgewiesen. Der Bund weist die Kantone und Fluggesellschaften an, sämtliche Personen, die in den letzten zwei Wochen aus dem südlichen Afrika in die Schweiz eingereist sind, persönlich zu kontaktieren. Diesen Personen wird die Durchführung eines PCR-Tests dringlich empfohlen. Positive Resultate werden sequenziert.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG steht in engem Kontakt mit der WHO, der EU und den europäischen Nachbarn. Die Massnahmen werden laufend den neuen Erkenntnissen angepasst. Für Reiseplanungen resp. Änderungen von bestehenden Buchungen in den nächsten Wochen (namentlich über Weihnachten) empfiehlt der Bund, die Erkenntnisse der kommenden Tage abzuwarten.

 

bag.admin.ch

 

Genferseeregion: Erstmals über eine Million Beschäftigte tätig

Die Schweiz verzeichnete 2019 rund 5,3 Millionen Beschäftigte, was gegenüber 2018 einer Zunahme von 1,3% entspricht. In der Genferseeregion wurde erstmals mehr als eine Million gezählt, womit sie sich direkt hinter dem Espace Mittelland und Zürich einreiht.

Zwischen 2011 und 2019 wurde innerhalb der Schweizer Wirtschaft knapp eine halbe Million neuer Arbeitsplätze geschaffen. Haupttreiber dieser Entwicklung war der tertiäre Sektor, in dem die Zahl der Beschäftigten um mehr als 450 000 anstieg.

Soweit die jüngsten Ergebnisse der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) des Bundesamtes für Statistik (BFS).

bfs.admin.ch/news/de/2021-0416

Neue Sprachprüfungen auf Rätoromanisch

Personen, die in der Schweiz leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen oder sich einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie eine Landessprache erlernt haben. Dafür kann der im Auftrag des SEM entwickelte fide-Test auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Auch Sprachprüfungen von anderen Anbietern, welche den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen, sind für die ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren anerkannt. Bisher gab es weder eine vom Bund entwickelte noch auf dem freien Markt verfügbare anerkannte Prüfung in der vierten Landessprache Rätoromanisch.

In Zusammenarbeit mit der vom SEM mandatierten Geschäftsstelle fide, dem Migrationsamt des Kantons Graubünden und der Lia Rumantscha hat das SEM die Examens da rumantsch im Rahmen des fide-Systems entwickeln lassen. Damit können nun Personen, welche in Bündner Gemeinden leben, in denen Rätoromanisch gesprochen wird, einen Sprachnachweis auf Rätoromanisch erbringen. Die Examens da rumantsch werden in den Idiomen Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter und Vallader sowie auf Rumantsch grischun angeboten. Die Prüfungen finden zweimal jährlich in Chur statt, die Daten werden auf der Webseite der Geschäftsstelle fide publiziert. Die Geschäftsstelle fide ist seit 2017 im Auftrag des SEM für die Qualitätssicherung in der Sprachförderung und beim Nachweis der Sprachkompetenzen zuständig.

Bundesrat will Regeln zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln revidieren

Die Regelung zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollte vereinfacht werden, wobei die Patientensicherheit zu gewährleisten ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 den Bericht in Erfüllung des Postulats Stahl genehmigt. Eine Vernehmlassung zur Änderung des Heilmittelgesetztes (HMG) ist bis Anfang 2023 geplant.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in der Schweiz grundsätzlich untersagt. Die Kantone können ihn jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für Apotheken bewilligen. Die heutige Regelung verlangt, dass der Bestellung immer eine ärztliche Verschreibung beiliegt, unabhängig davon, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist oder nicht. Gleichzeitig lässt das HMG unter bestimmten Bedingungen den Online-Einkauf von Arzneimitteln zu.

Das 2019 vom Parlament angenommene Postulat Stahl 19.3382 beauftragte den Bundesrat, die Möglichkeiten für eine Zulassung des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu prüfen.

Wachsendes Interesse am Online-Handel

In seinem Bericht vertritt der Bundesrat den Standpunkt, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittel jederzeit gewährleistet sein müssen. Er anerkennt jedoch, dass die derzeitigen Bestimmungen des HMG unter Berücksichtigung des aktuellen Kontexts revidiert werden müssen. In den letzten Jahren hat der Online-Handel einen beträchtlichen Aufschwung erlebt, und die Entwicklung neuer digitaler Technologien im Gesundheitsbereich hat eine sicherere Fernbetreuung von Patientinnen und Patienten ermöglicht.
Die Coronavirus-Pandemie hat auch die Frage nach der Liberalisierung des Versandhandels wieder aktuell werden lassen.

Zudem wurde nach dem Inkrafttreten des revidierten HMG im Jahr 2019 die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an stationären Verkaufsstellen erleichtert. Diese Arzneimittel sind nun auch in Drogerien und nicht mehr nur in Apotheken erhältlich. Folglich möchte der Bundesrat auch die Zulassung des Versandhandels auf Drogerien ausweiten.

Eröffnung der Vernehmlassung für Anfang 2023 geplant

Der Bundesrat plant, bis Anfang 2023 einen Entwurf zur Änderung des HMG vorzulegen. Das Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Abgabe von Arzneimitteln unabhängig vom Vertriebskanal – Apotheke oder Drogerie – und von der verwendeten Kommunikationstechnologie ermöglichen, wobei die Patientensicherheit und die Qualität der abgegebenen Produkte während des gesamten Verkaufs- und Lieferprozesses gewährleistet sein müssen.

Schweizer KMU sind mehr fremdfinanziert als vor der Corona-Pandemie

Aktuell sind rund 37 Prozent aller kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Schweiz ausschliesslich eigenfinanziert. Ihr Anteil hat seit 2016 stark abge-nommen. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, die am 23. November publiziert wurde. Die Corona-Pandemie hat die Schweizer Wirtschaft stark getroffen. Nahezu jedes zweite KMU hatte einen erhöhten Finanzierungsbedarf. Entsprechend war das Covid-19-Kreditprogramm des Bundes für viele KMU wichtig und wurde stark genutzt.

Der Anteil der KMU, die auf Fremdmittel verzichten, hat sich seit 2016 von 62 auf 37 Prozent reduziert. An Bedeutung gewonnen haben insbesondere Darlehen von Familien, Freunden oder Aktionären und das Leasing. Noch stärker haben die Covid-19-Kredite die Anzahl derjenigen KMU reduziert, die ausschliesslich eigenfinanziert sind. Bankfinanzierungen sind aber noch immer die zentrale Finanzierungsform von KMU. Das Gesamtvolumen für inländische Unternehmenskredite von Banken in der Schweiz hat sich seit 2015 von 325 Milliarden Franken um 28 Prozent auf 416 Milliarden Franken per Juni 2021 erhöht. Rund 87 Prozent des Gesamtvolumens fallen dabei auf KMU mit weniger als 250 Beschäftigten.

Anzahl der entmutigen KMU steigt an
Der aktuelle Zugang zu Bankkrediten ist gut. Lediglich drei Prozent aller Kreditanträge wurden abgelehnt, was auch international ein tiefer Wert ist. Auch sonst scheinen Schweizer KMU grundsätzlich zufrieden zu sein mit ihren Bankbeziehungen. Nur 1,4 Prozent der Unternehmen haben im vergangenen Jahr ihre Hausbank gewechselt.

Gleichzeitig hat die Gruppe der «entmutigten Kreditnehmer» auf 10 Prozent aller KMU weiter zugenommen. Dabei handelt es sich um Firmen mit einem Finanzierungsbedarf, welche aber aus verschiedenen Gründen keinen Kreditantrag stellen. Viele erwarten zu hohe Kosten oder bemängeln das umständliche Antragsverfahren. Zudem sind vielen entmutigten KMU die Anforderungen der Banken an die Sicherheiten zu hoch. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten im Bereich des Bürgschaftswesens für KMU wären deshalb auch Mobiliarsicherheiten oder die Verpfändung von immateriellen Vermögenswerten interessant. Schon heute können sich insgesamt fünf Prozent der befragten KMU in der Schweiz vorstellen, solche Instrumente im Bereich von Mobiliarsicherheiten oder der Verpfändung von immateriellen Vermögenswerten einzusetzen. Derzeit ist diese Art von Finanzierungen hierzulande rechtlich aber nicht erlaubt und entsprechend wenig bekannt.

Grosse Bedeutung der Covid-19-Kredite
Zwei Drittel der KMU geben an, dass sie von der Corona-Krise negativ betroffen sind. Die Covid-19-Kredite waren und sind für die Unternehmen und damit auch die Volkswirtschaft von grosser Bedeutung. 30 Prozent der KMU mit mehr als zwei Vollzeitstellen haben einen Covid-19-Kredit aufgenommen. Analysen haben nur einen temporären Substitutionseffekt von bestehenden Bankkrediten zugunsten von Covid-19-Krediten gezeigt. Elf Prozent der befragten KMU mit einem Covid-19-Kredit plant, diesen bereits bis Ende 2021 zurückzuzahlen. Acht Prozent der KMU glaubt nicht, dass sie die Kredite vollständig tilgen können.

Laufende Beobachtung durch SECO
Um die Finanzierungssituation von Schweizer KMU periodisch zu analysieren, hat das SECO in den vergangenen Jahren mehrere Umfragen in Auftrag gegeben. Die aktuelle Befragung wurde im Frühjahr 2021 durchgeführt. Insgesamt wurden 2’712 Schweizer KMU zu ihrem Finanzierungsbedarf sowie ihren Finanzierungsarten, -quellen und -bedingungen befragt. Daneben gab es bei der Befragung zwei Sonderteile zu den beiden Themen «Auswirkungen der Corona-Krise auf die KMU» und «Mobilien und immaterielle Vermögenswerte als Kreditsicherheiten». Aufgrund der Stichproben-Auswahl und des Gewichtungsverfahrens können die hier vorstellten Resultate als repräsentativ für die Schweizer KMU-Landschaft angesehen werden. Die Studie wurde vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern erstellt.

Swissmedic genehmigt die Ausweitung der Auffrischimpfung (Boosterdosis) auf alle Personen ab 16 Jahren

Nach Begutachtung der in den letzten Tagen nachgereich­ten Daten passt Swissmedic die Fachinforma­tion des Covid-19 mRNA-Impfstoffs von Pfizer/BioNTech (Comirnaty®) an. Damit wird der Weg für einen breiteren Einsatz der Booster-Impfung freigemacht. Besonders gefährdete Personen können weiterhin ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten.

Swissmedic hat die von der Zulassungsinhaberin letzte Woche nachgereichten Unterlagen zur dritten Dosis geprüft und passt die Arzneimittelinformation an. Ab sofort kann Personen ab 16 Jahren eine Auffrischungsimpfung (Boosterdosis) verabreicht werden. Für besonders gefährdete Personen bleibt der Booster, wie im Swissmedic-Entscheid vom 26. Oktober 2021 vorgesehen, ab 12 Jahren möglich. Bedingung ist in jedem Fall, dass die zweite Dosis mindestens sechs Monate zurückliegt.

Dritte Impfung mit derselben Dosis

Swissmedic hat diese Entscheidung unter anderem basierend auf einer Studie mit 10’000 Teilnehmenden im Alter von 16-87 Jahren gefällt. Die Zwischenresultate dieser Studie haben keine Hinweise auf neue Risikoaspekte für den Impfstoff ergeben. Die Grundimmunisierung mit Comirnaty erfolgt mit zwei Dosen à 0.3 ml im Abstand von drei Wochen. Die nun zugelassene Auffrischimpfung mindestens sechs Monate danach kann den Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung weiter aufrecht ­erhalten.

Anwendung und Sicherheit der Covid-19 Impfstoffe

Basierend auf der Anpassung der Arzneimittelinformation durch Swissmedic konkretisiert die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) nun die Impfempfehlungen. Swissmedic überwacht Nutzen und Risiken des Impfstoffs zur Vorbeugung der Coronavirus-Krankheit in der Schweiz und international weiterhin sehr eng.

Vignette 2022 ist violett und kostet 40 Franken

Ab dem 1. Dezember 2021 ist die neue Autobahnvignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe «Violett metallic». Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist hellblau, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.

Die vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2023 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

Direkt auf die Scheibe kleben

Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Personenwagen auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Fahrzeugbestandteil. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.

Die Einführung der freiwilligen E-Vignette ist im Verlauf des Jahres 2023 geplant.

Strategische Ziele für die Swisscom AG von 2022 bis 2025 verabschiedet

Der Bundesrat hat am 24. November 2021 die strategischen Ziele für die Swisscom AG für die Jahre 2022 bis 2025 festgelegt. Da sich die strategische Steuerung der Swisscom in der Vergangenheit bewährt hat, nahm der Bundesrat keine grundlegende Neuausrichtung vor. Er rückt jedoch die Zuverlässigkeit der Netzinfrastruktur stärker in den Vordergrund und hat auf Empfehlung der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen auch die Erreichbarkeit von Notrufnummern in den strategischen Zielen aufgenommen.

Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär erreichen will. Er verpflichtet sich damit gegenüber dem Unternehmen, der Öffentlichkeit und den Minderheitsaktionären zu einem transparenten, voraussehbaren Verhalten. Vor der Verabschiedung der strategischen Ziele konsultiert der Bundesrat jeweils die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen der eidgenössischen Räte.

Die Swisscom wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt und ist wettbewerbsfähig. Sie treibt den landesweiten Ausbau einer modernen, leistungsfähigen und sicheren Telekommunikationsinfrastruktur voran und sorgt für eine flächendeckende Grundversorgung ohne Abgeltung der öffentlichen Hand. Das Unternehmen ist finanziell gesund und schüttet eine attraktive Dividende aus. Für seine rund 16’000 Angestellten in der Schweiz ist Swisscom ein fortschrittlicher und beliebter Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat keine grundlegende Neuausrichtung der strategischen vorgenommen, sondern die Ziele inhaltlich nur punktuell angepasst.

Es ist wichtig, dass die Swisscom eine zukunftsgerichtete Netzinfrastruktur baut. Gleichzeitig dürfen aber die Stabilität und die Verfügbarkeit nicht zu kurz kommen. Als Folge der Netzausfälle gibt der Bundesrat in den strategischen Zielen der Zuverlässigkeit mehr Gewicht. Auf Empfehlung der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen nimmt der Bundesrat zudem die Erreichbarkeit von Notrufnummern in den strategischen Zielen auf. Swisscom nimmt diesbezüglich eine wichtige Aufgabe war, gemeinsam mit anderen Fernmeldedienstanbietern sowie Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS).

Zusätzlich hat der Bundesrat seine Erwartungen präzisiert, demnach Swisscom einen wesentlichen Beitrag zur landesweiten Erschliessung leistet und bei ihrer Organisation den Anliegen der Regionen Rechnung trägt, sofern dies betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

Seit 1. Januar 2021 gelten die neuen Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Unternehmen. Der Bundesrat bringt in den strategischen Zielen neu seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Swisscom nach Ablauf der Frist eine Vorbildfunktion einnimmt.

Der Bundesrat legt wie bisher in den strategischen Zielen eine Obergrenze für die Verschuldung fest im Verhältnis zu Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).  Die Swisscom erstellt ihre Konzernrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die bisher zulässige Verschuldungsobergrenze von 2,1 x EBITDA wurde anhand der im Jahr 2017 geltenden Rechnungslegungsvorschriften festgelegt. Per 1. Januar 2019 wurden die Standards für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen angepasst (IFRS 16). Insbesondere müssen seither die Leasingverbindlichkeiten als Verbindlichkeit ausgewiesen werden. Neu wird in der verwendeten Definition der Nettoverschuldung dieser Standard berücksichtigt, was zu einer Erhöhung des Zielwerts um 0,3 auf 2,4 x EBITDA führt.

Die Swisscom AG ist eine an der Schweizer Börse kotierte Aktiengesellschaft. Die schweizerische Eidgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Mehrheit der Anteile zu halten. Gegenwärtig beträgt der Anteil des Bundes am Aktienkapital von Swisscom 51%.

Coronavirus: Bundesrat will schweizweite Verschärfung der Massnahmen abwenden

An seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat die aktuelle Lage der Pandemie vertieft analysiert. Er schätzt die epidemische Situation als kritisch ein. Angesichts der aktuell relativ tiefen Belastung der Intensivpflegestationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten und der grossen regionalen Unterschiede hält er eine schweizweite Verschärfung der Massnahmen derzeit nicht für angezeigt. Er hält an der mit den Kantonen vereinbarten Zusammenarbeit fest, wonach bei regional unterschiedlicher Entwicklung der Pandemie die Kantone die notwendigen Massnahmen ergreifen. Mit kantonalen Massnahmen und der konsequenten Umsetzung der Basismassnahmen durch die Bevölkerung wie Abstand halten, Maske tragen, Lüften und Testen will der Bundesrat eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindern.

Die Anzahl Neuinfektionen steigt seit Mitte Oktober 2021 markant an, vor allem bei den jüngeren Altersgruppen. Die täglichen Neuinfektionen haben einen neuen Jahreshöchststand erreicht und die exponentielle Entwicklung setzt sich fort. Die Zahl der Hospitalisationen steigt etwas verzögert ebenfalls kontinuierlich an, hauptsächlich bei den ältesten Bevölkerungsgruppen.

Grund für den Anstieg der Infektionen ist die Deltavariante. Sie ist viel ansteckender als frühere Virusvarianten und führt zu mehr schweren Krankheitsverläufen. Weil infizierte Personen häufiger und länger intensiv behandelt werden müssen, werden die Intensivstationen stärker belastet. Weitere Gründe sind die vergleichsweise tiefe Durchimpfung und der vermehrte Aufenthalt in Innenräumen während der kalten Jahreszeit.

Grosse regionale Unterschiede

Im Unterschied zu früheren Phasen der Pandemie steigen die Zahlen je nach Region unterschiedlich stark. Die Zahl der 14-täglichen Infektionen pro 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner ist in einigen Kantonen rund sechsmal höher als in den Kantonen mit tiefer Inzidenz. Auch bei den Hospitalisierungen sind grosse regionale Unterschiede festzustellen. Dabei zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Impfquote und der epidemischen Lage.

Situation ist kritisch

Angesichts der aktuell relativ tiefen Belastung der Intensivpflegestationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten und der grossen regionalen Unterschiede, ist für den Bundesrat noch nicht der Moment für schweizweite Verschärfungen der Massnahmen gekommen.

Der Bundesrat schätzt die Situation aber als kritisch ein. Sie dürfte sich in den nächsten Wochen weiter verschärfen. Die erhöhte Viruszirkulation bei den jüngeren Altersgruppen dürfte zu einer erhöhten Übertragung des Virus auf die Risikogruppen und einem – möglicherweise sehr raschen – Anstieg der Hospitalisierungen führen. Der Bundesrat hält es für möglich, dass sich diese Entwicklung mit einer Verhaltensänderung der Bevölkerung und regionalen Verschärfungen der Massnahmen abwenden lässt.

Der Bundesrat hält an der vor Jahresfrist mit den Kantonen verabschiedeten Strategie fest: Bei regional ausgeprägten Anstiegen übernehmen die Kantone die Federführung und ergreifen Massnahmen, damit die Situation nicht ausser Kontrolle gerät. Im Vordergrund stehen dabei die Ausweitung der Maskenpflicht, namentlich auch in Schulen, die Home-Office-Pflicht oder Kapazitätsbeschränkungen. Einige Kantone haben bereits Massnahmen getroffen.

Aufforderung zu repetitiven Tests

Viele Kantone führen in den Schulen repetitive Tests durch und haben die Zertifikatspflicht für Mitarbeitende und Besuchende in Gesundheitseinrichtungen eingeführt. Der Bundesrat erinnert jene Kantone, die dies noch nicht getan haben, erneut daran, die Empfehlungen zu repetitiven Tests und zum Schutz von Heimen und Spitälern umzusetzen. Er fordert zudem die Kantone auf, die Spitalstrukturen auf eine erneute sehr hohe Belastung vorzubereiten – im Wissen, dass die Möglichkeiten dazu beschränkt sind. Weiter soll auch die Impfung weiter gefördert und die Auffrischimpfungen so rasch wie möglich durchgeführt werden. Besonders gefährdeten Personen müssen geschützt werden.

Basismassnahmen konsequent einhalten

Schliesslich weist der Bundesrat auf die hohe Bedeutung der Basismassnahmen hin und fordert die Bevölkerung auf, diese konsequent umzusetzen. Dazu gehören Maske tragen, regelmässiges Lüften von Innenräumen, Handhygiene, Abstandhalten und sofortiges Testen bei Symptomen.

Strategie mit Risiken

Im Mai 2021 legte der Bundesrat nach Konsultation der Kantone seine Corona-Strategie fest. Darin geht er davon aus, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Virus in Kontakt kommen werden – geschützt mit der Impfung oder ungeschützt durch eine Infektion. Sobald die Bevölkerung ab 12 Jahren Zugang zur Impfung hat, richten sich die Massnahmen darauf aus, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Strategie Risiken birgt: Es ist schwierig, ein hohes Infektionsgeschehen zuzulassen und gleichzeitig die Überlastung der Spitäler ganz auszuschliessen. Nur wenn die kantonalen Massnahmen und die Verhaltensänderungen nicht greifen sowie die Situation in den Spitälern dies erfordern, wird der Bundesrat schweizweit verschärfte Massnahmen in Konsultation schicken.

Journalismus zur Förderung von Tourismusdestinationen im Kosovo

Für das Albinfo-Magazin sprechen wir mit drei Journalisten, die über ihre Plattformen für den Kosovo als Reiseziel werben: Francesca Masotti, Ashley Colburn und Flora Xhemani Baba

Journalisten, die Inhalte für neue Reiseziele wie den Kosovo produzieren, haben Einfluss auf die Werbung für Reiseziele durch ihre Medien und die Glaubwürdigkeit ihres Berufs. Inhalte, die in den Medien als Ergebnis von Reisen für Journalisten oder aus der Arbeit einzelner Journalisten veröffentlicht werden, die der Ethik und dem Stil der journalistischen Berichterstattung entsprechen, können die Touristenströme und die Wahrnehmung von Reisezielen beeinflussen.

Neben der Berichterstattung spielen Journalisten auch eine wichtige Rolle beim Schutz der vielen Dimensionen der Tourismusentwicklung in einer bestimmten Destination. Laut der Welttourismusorganisation besteht der Schlüssel zur Tourismuskommunikation darin, “Geschichten zu erzählen, um eine breitere Perspektive auf die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Tourismus zu bieten.”  Da die Menschen immer mehr dazu neigen, Tourismus zu erleben, macht die Rolle der Medienwerbung wieder Sinn.

Das Gewicht der Medien steigt durch Covid

„Die Medien sind ein sehr wichtiger Faktor für neue Reiseziele in der Welt, insbesondere nach der COVID-19-Pandemie, denn jetzt müssen wir viel über nachhaltigen Tourismus nachdenken, während sich der Sektor erholt. Die Medien sind der Dirigent dieser Förderung”, sagte Argentina Grazhdani, Direktorin von Swisscontact für den Kosovo, die das Projekt Beschäftigungsförderung im Privatsektor (PPSE) leitet, das im Tourismus einen von zwei Sektoren seiner Tätigkeit hat.

Das PPSE-Projekt der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) der Schweizer Stiftung Swisscontact unterstützt den Sektor bei Aktivitäten, die die Zahl der Touristen erhöhen, die mehr und länger an der Destination bleiben, was zu mehr Einkommen und Beschäftigung führt. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist eine intensive internationale Tourismusförderung. Viele neue Tourismusprodukte, die im Kosovo mit Unterstützung der DEZA entwickelt wurden, haben die Aufmerksamkeit ausländischer Journalisten aus der Region auf Reise- und Tourismus- und Medienjournalismus geweckt.

Für das Magazin Albinfo sprechen wir über drei Journalisten, die über ihre Plattformen für den Kosovo als Reiseziel werben.

Francesca Masotti, Journalistin und Autorin, Italien, die gerade den Reiseführer “Kosovo: Touristische Routen zur Entdeckung des Landes” veröffentlicht hat.

Wie haben Sie den Kosovo entdeckt?

Der Balkan hat mich schon immer angezogen, vor allem zu unbekannten Zielen. Nachdem ich Albanien und Montenegro besucht hatte, entschied ich vor einigen Jahren, dass es an der Zeit war, andere Länder in der Region zu erkunden, und der Kosovo war eines davon (dann ging ich nach Nordmazedonien, Griechenland und Bosnien und Herzegowina, jetzt plane ich Reisen News!).

Wann haben Sie den Kosovo zum ersten Mal besucht? Was hatten Sie erwartet und was haben Sie gefunden?

Den ersten Besuch machte ich im April 2018, eine Reise mit Familie und Freunden. Wir haben Prishtina und Prizren besucht und ich habe mich total in den Kosovo verliebt: Von den Menschen über die Orte bis zum Essen haben sie alle mein Herz gestohlen. Ich muss ehrlich sagen: Ich hatte null Erwartungen, aber jetzt ist es eines meiner Lieblingsreiseziele, nicht nur auf dem Balkan, sondern auch in Europa und ich besuche es, wann immer ich kann.

Wenn Sie die drei Hauptattraktionen des Kosovo aufzählen müssten, welche wären das?

Prishtina, Prizren und Gjakova. Obwohl viele Leute die Hauptstadt des Kosovo nicht mögen, finde ich sie sehr interessant. Es gibt eine angenehme Atmosphäre und viele Dinge, die den Besuchern zu bieten haben, von einzigartigen Veranstaltungen, Ausstellungen, Festivals bis hin zu Architektur. Prizren ist die Kulturhauptstadt des Kosovo und meiner Meinung nach eine der faszinierendsten Städte auf dem Balkan. Gjakova hat mich mit dem alten Basar und der atemberaubenden Hadum-Moschee überrascht, einer der schönsten, die ich je gesehen habe.

Was macht Kosovo zu einem seltenen Reiseziel für alle?

Ich denke, die Tatsache, dass es ein ungewöhnliches Touristenziel ist, macht es für jeden zu etwas Besonderem. Hier findet man einzigartige Dinge, die den Kosovo vor allem für Reisende aus Westeuropa sehr interessant machen, wie Moscheen und Kirchen in der gleichen Nachbarschaft, das Nebeneinander osmanischer und jugoslawischer Bauten, unberührte Natur unweit von Städten, versteckte Klöster durch die Wälder, leckeres und nicht teures Essen.

Sie haben Kosovo mehrmals besucht. Was bringt Sie immer wieder zurück?

Es ist immer wieder spannend für mich, in den Kosovo zurückzukehren. Jedes Mal, wenn ich das Land besuche, erlebe ich neue Abenteuer und es gibt mir Anregungen für meine journalistische Arbeit. Ebenso wie Menschen. Im Kosovo leben die gastfreundlichsten Menschen, die ich je getroffen habe, und es ist eine Freude, mit ihnen zu sprechen. Als Reisender würde ich empfehlen, dass Besucher so viel Zeit wie möglich damit verbringen, nicht nur beliebte Orte zu besuchen, sondern auch weniger bekannte Orte zu erkunden. Mein Rat: Schnapp dir eine Kamera, steig ins Auto und lass dich auf diesen unerforschten Ort ein!

Ashley Colburn, Produzentin, Moderatorin und Reiseexpertin, USA

“Ich hatte die Gelegenheit, den Kosovo während der Dreharbeiten zu einer Fernsehsendung im ganzen Land zu erkunden. Ich begann die Reise, ohne zu wissen, was mich erwarten würde, aber ich war erstaunt über die Küche, die Natur und die wunderbaren Menschen des Ortes. Ich begann die Reise in der Hauptstadt von Prishtina. Die Stadt ist leicht zu Fuss zu erreichen. Die sehenswerten Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt sind das Ethnologische Museum, NEWBORN, die St.-Teresa-Kathedrale, die Nationalbibliothek und die Große Moschee von Prishtina.

Der nächste Halt war in Prizren, einer bezaubernden Altstadt. Machen Sie einen Spaziergang den Fluss hinunter und Sie können in der Nähe der albanischen Liga von Prizren Halt machen. Für die beste Aussicht besuchen Sie das Stadtschloss. In der Nähe fuhr ich mit dem Kajak durch eine Schlucht und begann zu sehen, wie wunderbar die Natur im Kosovo ist. Es gibt viele Angebote für diejenigen, die die Natur erkunden möchten.

Der schönste Teil der Reise in den Kosovo war für mich Gjakova – eine charmante, bunte Stadt voller Leben! Der Grosse Basar ist der Ort, an dem Sie Handwerker und Kunsthandwerker finden, die ihre Kunstwerke verkaufen. Die Hadum-Moschee war eine der beeindruckendsten Moscheen des 16. Jahrhunderts. Sie können Stunden damit verbringen, all die erstaunlichen Details zu betrachten. Sie werden viele Leute finden, die durch diese Stadt radeln und Sie können nicht gehen, ohne sich hinzusetzen und einen Kaffee oder Tee zu genießen.

Ich beendete die Reise mit einem Spaziergang in den Bergen von Rugova bei Peja. Die Wanderung durch die Berge ist absolut schön und man findet wunderschöne Wanderwege. Peja liegt am Eingang des Canyons und ist eine weitere grossartige Stadt, die Sie erkunden können, wenn Sie die Zeit haben. Ich habe sogar die Zipline durch den Canyon ausprobiert! Das war ein toller Abschluss meiner Reise!

Kosovo ist ein Juwel in Europa, das es noch zu entdecken gilt. Ich habe es genossen, mehr über den Ort zu erfahren und alles zu sehen, was es zu bieten hat. Ich ermutige andere, Kosovo zu erkunden, um es selbst zu erleben.

Flora Xhemani Baba, Gründerin des Reisemagazins, Albanien

Was war Ihre erste Reise als Tourist in den Kosovo und welche Eindrücke haben Sie hinterlassen?

Wir entdeckten den Kosovo, wie der Kosovo uns entdeckte, getrieben von der Liebe zur fehlenden Hälfte und der Neugier, wie die Albaner jenseits der Grenze in den fünf Jahrzehnten gelebt hatten, die uns trennten. Es war Anfang der 2000er Jahre, als der Weg in den Kosovo lang und beschwerlich war, durch eine schwierige Infrastruktur, wie sie früher dort lag, wo heute die Nationalstrasse verläuft.

Erste Eindrücke, mehr als Touristen, waren die Gefühle eine Art freundliche und natürlichee Liebe zu unseren Vorfahren.  Wenn Sie ein neues Touristenziel besuchen, in dem die Bewohner unsere Sprache sprechen, kann man  sich nur wie zu Hause fühlen. Wie alle Albaner in Albanien waren für uns die ersten Städte, die wir besuchten, Prizren und Pristina. Dann war die Fortsetzung der Reisen eher ein natürlicher Ritus, um Peja, Gjakova, bereits als echte touristische Ziele zu entdecken.

Was macht den Kosovo zu einem sehenswerten Reiseziel, insbesondere für Besucher aus Albanien?

Ästhetisch sind die seltenen Naturschönheiten, aber auch das kulturelle Erbe der Albaner Albaniens wenig oder nicht bekannt. In Bezug auf den Tourismus, weil es im Bereich des Natur- und Familienwintertourismus mehr bietet als Albanien. Professionell, weil es das am besten organisierte touristische Angebot und den besten Service bietet.

Was haben Sie im Kosovo entdeckt, das, wenn man es so sagen kann, Ihr Herz gestohlen hat?

Tatsächlich ist das, was unser Herz erobert hat, nicht ausschliesslich touristischer Natur, obwohl ein Tourist von dem angezogen wird, was ihm am meisten in Erinnerung geblieben ist. Und wenn wir es auf diese Ebene übertragen würden, sind die Menschen, die Menschen und nochmals die Menschen die, die unsere Herzen erobert haben. Ihre Gastfreundschaft hat uns berührt. Kombiniert mit dem interessanten Albanisch, das zusammen mit einem “Slang” die gesamte albanische Musik heute erobert hat, sowie dem “Diebstahl” des “Kosovarischen” Dialekts in den meisten Alltagsjargonen, halte ich es für ein Phänomen mit starker Sogwirkung , die nicht nur uns erobert zu haben scheint.

Wie haben Sie die Entwicklung des Tourismus im Kosovo gesehen?

Besser als in Albanien, keine Frage. Was ich von innen mag, ist die Sorgfalt, ein authentisches touristisches Angebot aufzubauen, das darin besteht, die Besonderheiten des Landes hervorzuheben, was Albanien sehr schwer tut. Im Kosovo findet man nicht so leicht Fischrestaurants als Beispiel. Alle gastronomischen Einheiten bieten lokale Küche, seien es Luxusrestaurants, ob Volksküche, Fast Food oder Resorts und Gasthöfe. Hotels in der Ebene von drei oder vier Sternen, bevor sie nach Luxus streben, versuchen, die Liste der Standards gut zu erfüllen, was in Albanien in die entgegengesetzte Richtung geschieht.

Die Entwicklung der touristischen Infrastruktur wird, zumindest bisher, nicht vom Massenbau dominiert, sondern erfolgt durch einen Plan oder eine Kontrolle, was sehr dazu beiträgt, die Authentizität des touristischen Angebots zu erhalten.

Das Hinzufügung von Alternativen beim Konsum des touristischen Angebots, wie “Zip-linet” oder “Via Ferratat”, die an die bestehenden Skizentren in Winterdestinationen angeschlossen sind, lässt den Tourismus über den Winter hinausgehen, die Saison, die Kosovo hat Hochsaison, da Albanien Sommer hat.

Welche touristischen Produkte, Aktivitäten oder Reiseziele im Kosovo würden Sie hervorheben?

Wenn ich sagen darf, neben dem Skitourismus, den Albanien aufgrund des Mangels an vielen Alternativen bereits kennt und konsumiert, würde ich diese von PPSE Swisscontact investierten Produkte hervorheben, nämlich Zip-Linet und Via Ferratat , weil sie gemacht haben Kosovo sehr attraktiv, aber auch einzigartig auf dem Balkan. Ein touristisches Produkt in Form von Touren zu erstellen ist auch eine hervorragende Aufgabe, da sie sowohl ein Ziel, eine Aktivität als auch ein Produkt sind.

Ein gut durchdachtes touristisches Produkt unterstreicht den Wert eines Reiseziels besser als jeder Gelegenheitsbesuch, auch wenn dieser Besuch ein Aufenthalt mit erheblichem finanziellen Wert ist. Ein Vergleich: Eine Familie, die 500 Euro für ein Wochenende in einem Ferienort ausgibt und eine Gruppe, die 500 Euro für eine kombinierte Tour mit Wandern, Unterkunft, Höhlenerkundung, Seilrutsche oder Klettersteig ausgibt und Kirchen und Klöster besuchen. Sie kaufen beim Einheimisch lokal ein und lernen das Land in seiner Vielfalt kennen. Hier ist die Gruppe in einem erheblich Vorteil. Mehr Erlebnis zum gleichen Preis.

Wo sollte Ihrer Meinung nach mehr für die Entwicklung des Tourismussektors im Kosovo investiert werden?

Die Erweiterung des Angebots ausserhalb von Brezovica und Peja, die Bekanntschaft der Albaner Albaniens mit Gjakova, Deçan, Prishtina, die alles zu entdecken ist und die Albaner es nur durch Einheimische wissen, wo sie Kaffee trinken und zurückgehen, die tiefe Bekanntschaft von Prizren nicht nur durch Moscheen, sondern auch durch Kirchen, denn auch dort machen Albaner nur zum Kaffee Halt. Dies kann aber nur über das Tourismusprodukt erfolgen, wie dies bisher bei den genannten Bereichen der Fall war. Wenn sie der Personenfreizügigkeit überlassen bleiben, werden sie in Prizren und Pristina weiterhin nur Kaffee trinken und in Brezovica und Peja Ski fahren. Wenn ihm eine in anderen Städten organisierte Tour über eine Agentur von Albanien oder Kosovo angeboten wird, damit er diese mit einem Klick im Internet buchen kann, dann ja, man kann sagen, dass an der Entwicklung des Tourismus im Kosovo weitergearbeitet wird.

 

 

 

Schweiz und USA bekräftigen ihre Zusammenarbeit in der Berufsbildung

Bundespräsident und WBF-Vorsteher Guy Parmelin unterzeichnete am 18. November 2021 in Washington ein neues Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung zwischen der Schweiz und den USA. Die Vereinbarung bedeutet eine Intensivierung des entsprechenden Wissens- und Informationsaustausches zwischen öffentlichen und privaten Bildungs- und Wirtschaftsakteuren aus der Schweiz und den USA.

Das von Bundespräsident Parmelin und US-Bildungsminister Miguel Cardona, US-Arbeitsminister Marty Walsh sowie US-Vizehandelsminister Don Graves unterzeichnete Memorandum of Understanding (MoU) knüpft an die seit mehreren Jahren bestehende Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung zwischen der Schweiz und den USA an. Diese wurde zunächst durch eine gemeinsame Erklärung im Jahr 2015 etabliert und dann durch ein auf drei Jahre befristetes MoU im Jahr 2018 institutionalisiert.

Die Schweiz und die USA verfolgen dabei das Ziel, den Dialog und den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der Berufsbildung zu fördern. Direkte Kontakte, Partnerschaften und Kooperationen zwischen Unternehmen, Projektträgern und anderen Akteuren im Bereich der Berufsbildung sollen gefördert und gegenseitig Delegationsbesuche und Expertentreffen organisiert werden. Nach der Unterzeichnung des MoU fand ein runder Tisch zur Berufsbildung mit Vertreterinnen und Vertretern von US und Schweizer Firmen statt.

Im Rahmen des letzten MoU blicken die Schweiz und die USA auf eine Reihe vielversprechender Initiativen zurück, durch die der Wissenstransfer zwischen den beiden Ländern initiiert und erleichtert wurde. So besuchten vor der Covid-19-Pandemie jedes Jahr mehrere US-Delegationen die Schweiz, um sich vor Ort ein Bild vom Schweizer Berufsbildungssystem zu machen. Im Anschluss an diese Delegationsbesuche riefen mehrere US-Bundesstaaten Initiativen zur Förderung der Berufsbildung ins Leben, die sich am Schweizer Berufsbildungsmodell orientieren. Auch Schweizer Unternehmen mit US-Standorten spielen eine wichtige Rolle im Wissenstransfer. Durch die von ihnen angebotenen Lehrstellen tragen sie massgeblich zur Bekanntheit des Schweizer Berufsbildungsmodells bei.

Der Bundesrat will mit Klimatransparenz einen internationalen Spitzenplatz bei nachhaltigen Finanzanlagen

Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren, mit Hilfe von vergleichbaren und aussagekräftigen Klimaverträglichkeits-Indikatoren Transparenz bei allen Finanzprodukten und Kundenportfolien zu schaffen. Dies kann beispielsweise mit impliziten Temperatur-Kennzahlen erfolgen. Dabei werden die Produktionspläne der in den Portfolien enthaltenen Firmen mit einer Entwicklung verglichen, die nötig ist, um die maximale Erwärmung auf 1,5°Grad Celsius zu begrenzen. Solche Indikatoren vermitteln Anlagekundinnen und -kunden in einfacher Weise, wie Finanzprodukte punkto Klimawirkung einzustufen sind. Anderseits legt der Bundesrat der Finanzbranche nahe, internationalen «Netto-Null Allianzen» beizutreten und strebt dahingehend Branchenvereinbarungen an. Netto-Null bedeutet, dass global nicht mehr Treibhausgase ausgestossen werden dürfen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können.

Wenn Kundinnen und Kunden von Finanzinstituten bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und Beratungsprozessen wissentlich oder unwissentlich getäuscht oder irregeführt werden, wird von Greenwashing gesprochen. Deshalb ist es sinnvoll, einheitliche Definitionen von Nachhaltigkeitswirkungen zu fördern. Dabei soll die subsidiäre Rolle des Staates möglichst bestehen bleiben. Da die Schweiz im Klimabereich mit dem Übereinkommen von Paris Verpflichtungen für den Finanzmarkt eingegangen ist, ist ein initialer Fokus auf Klimawirkungen sinnvoll. Dieser Fokus steht im Einklang mit internationalen Entwicklungen, beispielsweise der G20 und der EU.

Der Bundesrat hat zudem das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende 2022 darzulegen, inwiefern die Finanzbranche die oben erwähnten Empfehlungen umgesetzt hat und ihm bei Bedarf Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten. Schliesslich hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK und der FINMA bis Ende 2022 gegebenenfalls vorzuschlagen, wie das Finanzmarktrecht – insbesondere bezüglich Transparenz – angepasst werden könnte, um Greenwashing zu vermeiden.

Bundesrat will breite Diskussion zur Regulierung von Kommunikationsplattformen

Die Notwendigkeit, die Bevölkerung vor Hassrede und Desinformation im Internet zu schützen, erfordert auch in der Schweiz eine breite Diskussion. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende 2022 in einem Aussprachepapier aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dies auch mit Blick auf die Stärkung der Nutzerrechte und den Umgang mit intransparenten Geschäftspraktiken. Er stützt sich dabei auf einen Bericht des BAKOM zu den Chancen und Risiken von Facebook, Youtube und Google.

Kommunikationsplattformen wie Suchmaschinen (z.B. Google), soziale Netzwerkplattformen (z.B. Facebook) oder Multimedia-Plattformen (z.B. YouTube) werden in der Schweiz von grossen Teilen der Bevölkerung genutzt und gewinnen zunehmend an Bedeutung für die Meinungsbildung. Im Unterschied zu den traditionellen Medien gelten für diese Plattformen keine journalistischen Standards. Eine Verpflichtung z.B. zur Wahrhaftigkeit der Inhalte besteht nicht. Befragungen zufolge befürchtet die Bevölkerung in der Schweiz in den sozialen Netzwerken und auf Videoportalen mehr Falschnachrichten vorgesetzt zu bekommen.

Anders als in Europa und in den USA bestehen in der Schweiz bislang keine Pläne für die Betreiber der Plattformen (Intermediäre) spezifische gesetzliche Regelungen zu Hassrede, Falschinformationen, Intransparenz und Nutzerrechte zu erlassen. Verschiedene vom BAKOM in Auftrag gegebene Studien kommen zum Schluss, dass die Bevölkerung auf einen effektiven Schutz vor illegaler Hassrede und Desinformation Anspruch hat, und dass die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer auch gegenüber den Plattformen besser geschützt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist in der Schweiz eine breite Diskussion zur Frage der gesellschaftlichen Einbindung und Governance von Intermediären notwendig.

Positive und negative Auswirkungen der Plattformen

Die neuen Plattformen bieten einerseits Möglichkeiten für eine weitergehende Demokratisierung der öffentlichen Kommunikation. Sie machen es z.B. Einzelpersonen, Organisationen und Gruppen einfacher, sich direkt am öffentlichen Diskurs zu beteiligen, ihre Standpunkte einzubringen und auch Kritik öffentlich zu äussern. Damit nimmt die Vielfalt an öffentlich zugänglichen Informationen und Meinungen zu.

Anderseits hat die Offenheit der Plattformen auch verschiedene negative Auswirkungen. Sie bieten z.B. einfache Möglichkeiten, illegale und schädliche Inhalte wie Hassrede und Falschinformationen zu verbreiten. Ebenso problematisch wie das Verbreiten ist das Löschen von Inhalten nach eigenen, intransparenten Regeln.

Nutzerinnen und Nutzer verfügen gegenüber den Plattformen über keine oder nur ungenügende Rechte, können sich z.B. gegen Löschentscheide nicht oder nur ungenügend wehren und erkennen nicht, auf Grund welcher Vorgaben sie welche Inhalte zu sehen bekommen.

Für die traditionellen Medien ist der Aufstieg der Plattformen mit sinkenden Werbeeinnahmen und sinkenden Publikumserlösen verbunden. Dies bedroht über kurz oder lang die Qualität der journalistischen Medienprodukte. Bereits heute zeigt sich, dass sich Berichterstattung der Nachrichtenmedien auf immer weniger Themen und geografische Räume konzentriert.

Im europäischen Ausland setzt sich wegen der gesellschaftlichen Bedeutung der Kommunikationsplattformen und ihres grossen Schadenpotentials die Überzeugung durch, dass den Intermediären verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt werden müssen. Entsprechend arbeiten Europa und die USA an der Ausgestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der Intermediäre.

Vor diesem Hintergrund soll das UVEK dem Bundesrat bis Ende 2022 aufzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten.

Schweiz präsentiert Staatenbericht vor UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung

Der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung hat am 16. und 17. November 2021 den aktuellen Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) begutachtet. Eine Delegation von Bund und Kantonen hat den Bericht in Genf präsentiert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Die Delegation hob in ihrer Präsentation diejenigen Bereiche hervor, in denen die Schweiz seit 2014 Anstrengungen unternommen und grosse Fortschritte gemacht hat. Sie unterstrich insbesondere die kantonalen Integrationsprogramme, die den Schutz vor Diskriminierung umfassen: ein positives Beispiel für die Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im direktdemokratischen und föderalistischen System; weiter das Einrichten von Beratungsstellen für Rassismusopfer, das Ausweiten der Anti-Rassismus-Strafnorm zum Schutz der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und das Verabschieden des Gesetzes für eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI).

Die Schweiz hat eine lange Tradition, sich stetig um eine Gesellschaft zu bemühen, die über alle Differenzen hinweg friedlich und respektvoll zusammenlebt.

Was enthält der Bericht und wie wird er überprüft?
Der Bundesrat genehmigte den Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) im November 2018. Er enthält Ausführungen zur rechtlichen und politischen Entwicklung in der Schweiz und dem Engagement der Behörden aller Stufen im Kampf gegen alle Formen von Rassismus und Diskriminierung seit der Präsentation des letzten Staatenberichts im Februar 2014.

Der Bericht führt insbesondere Massnahmen auf Gesetzgebungs-, Gerichts-, und Verwaltungsebene auf, die ergriffen wurden, um das Übereinkommen wirksam umzusetzen. Expertenausschuss und Vertragsstaaten überprüfen den Bericht jeweils im Dialog. Anschliessend formuliert der Expertenausschuss schriftlich seine Beanstandungen und Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.

Die Schweiz trat 1994 dem Übereinkommen bei
Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung kodifiziert das Verbot der Rassendiskriminierung und sieht Verpflichtungen vor, diese zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Am 1. Oktober 2021 waren 182 Staaten Vertragsparteien der Konvention. Die Schweiz ist ihr im November 1994 beigetreten.

Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Japan und Nordmazedonien

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan und Nordmazedonien verabschiedet. Die Protokolle setzen insbesondere die DBA-Mindeststandards um.

Das Protokoll mit Nordmazedonien enthält eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards, eine Missbrauchsklausel sowie die Anpassung der Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard über den Informationsaustausch auf Ersuchen.

Das Protokoll mit Japan sieht ebenfalls eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards sowie eine Missbrauchsklausel vor. Es enthält zudem die Revision einiger Bestimmungen (z. B. Dividenden, Zinsen, internationaler Verkehr und Unternehmensgewinne) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.

COP26: Einigung auf Marktregeln für Emissionsverminderungen im Ausland

Die 26. Klimakonferenz (COP26) in Glasgow ist am 13. November zu Ende gegangen. Wichtige Themen der Konferenz waren die Erreichung des 1.5-Grad-Ziels, griffige Regeln für Emissionsverminderungen im Ausland und für die Berichterstattung, sowie der Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und Schäden. Die Länder haben sich auf Regeln geeinigt, welche die doppelte Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen zwischen Staaten ausschliessen. Damit wurden die letzten Umsetzungsregeln des Abkommens verabschiedet. Die Schweiz hat sich an der Konferenz stark dafür eingesetzt, dass Doppelzählungen verhindert werden. Im Rahmen mehrerer Bilateraler Abkommen hat sie sich bereits zuvor zur Einhaltung von strengen Marktregeln verpflichtet.

Am 13. November ist die 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Glasgow zu Ende gegangen. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die Schweiz hat sich an der COP26 für griffige Regelungen eingesetzt, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. «In Glasgow ist klargeworden, dass sich die Welt von Öl, Kohle und Gas verabschiedet», hob Bundesrätin Simonetta Sommaruga in ihrer Bilanz vor den Medien hervor. In einzelnen Punkten habe man zwar etwas erreicht, doch: «Mit dem Gesamtresultat dieser COP kann man nicht wirklich zufrieden sein.»

Klimaziele der Staaten
An der COP26 wurden die Staaten dazu aufgerufen, bis Ende 2022 ihre Klimaziele für die Zeit bis 2030 zu erhöhen. Im verabschiedeten Text bekräftigen die Länder zudem erstmals, Kohleenergie, deren Emissionen nicht technisch abgefangen werden, und ineffiziente Subventionen für fossile Energien wie Öl und Gas abzubauen. Die Schweiz begrüsst diese Stossrichtung. Sie hatte sich an der Konferenz jedoch für den vollständigen Abbau jeglicher Art von Subventionen für diese Energieträger und für die Abkehr jeglicher Art von Kohlenutzung eingesetzt.

Emissionsverminderungen im Ausland
Eine Lösung gefunden wurde bei der Frage der Emissionsverminderungen im Ausland. An der COP26 wurden Regeln verabschiedet, welche die doppelte Anrechnung zwischen den Staaten verhindern. Die Emissionsverminderungen können auch zwischen den Staaten und dem CO2-Kompensationssystem der Flugbranche (CORSIA) nicht doppelt angerechnet werden. Auch Private können sich mit freiwilligen Klimaschutzprojekten an diesem Markt ohne Doppelzählung beteiligen. Diese Verminderungen dürfen aber nicht an die Klimaziele der Staaten angerechnet werden. Ein Erfolg für die Schweiz, die sich an der Konferenz gegen die Doppelzählung eingesetzt hat und anhand ihrer bilateralen Klimaschutzabkommen aufzeigen konnte, dass eine solche Regelung möglich ist.

Die Schweiz setzt sich auch künftig für robuste Klimaschutzregeln ein, wie sie sie seit 2020 in mehreren bilateralen Klimaschutzabkommen mit Partnerländern festgehalten hat. An der COP26 hat sie zwei weitere solche Abkommen mit Vanuatu und Dominica unterzeichnet.

Transparenz bei Berichterstattung über Klimaziele
Ein wichtiger Bestandteil des Pariser Übereinkommens ist auch, wie transparent die Länder über ihre Fortschritte im Klimaschutz berichten und wie diese Berichte geprüft werden. Die Länder konnten sich an der COP26 darauf einigen, wie sie über ihre Emissionsverminderungen und die Unterstützung, die sie dafür selber erhalten oder anderen Ländern geben, Bericht erstatten. Dabei soll den Ländern, welche nachweislich die Kapazität zur Berichterstattung nicht haben, erlaubt werden, weniger umfangreich zu berichten. Aus Sicht der Schweiz ist das Ergebnis positiv, denn diese Transparenzregeln sind entscheidend für das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien.

Neues Finanzierungsziel für die Zeit nach 2025
Die Schweiz hat sich an der Konferenz dafür eingesetzt, dass die Investitionen in den Klimaschutz weltweit gestärkt werden und dass alle Länder, die in der Lage sind, Unterstützung leisten. Für die Zeit nach 2025 soll bis 2024 ein neues Finanzierungsziel beschlossen werden. Dieses soll auch Investitionen aus der Wirtschaft beinhalten.

Die Schweiz hat an der Konferenz Beiträge im Umfang von über 50 Millionen Franken an den UNO-Anpassungsfonds, die Climate and Clean Air Coalition, den Least Developed Countries Fund, den Climate Investment Fund und die High Impact Partnership on Climate Action der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gesprochen. Mit diesen Beiträgen unterstreicht die Schweiz ihre Zusage, einen fairen Beitrag an die internationale Klimafinanzierung zu leisten.

Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten
Wichtiges Thema war auch der Umgang mit Schäden und Verlusten, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen (z.B. Überschwemmungen, Ernteausfälle). Es wurde beschlossen, dass die Industrieländer bis 2025 die Gelder verdoppeln sollen, die sie 2019 in Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitgestellt hatten. Die Länder haben sich darauf geeinigt, keinen neuen Fonds für die technische Unterstützung nach klimabedingten Schadensereignissen zu schaffen. Die Schweiz hat sich an der Konferenz dafür eingesetzt, dass die bestehenden Instrumente und Institutionen für den Umgang mit Klimaschäden gestärkt werden. Es wurde zudem beschlossen, die Entwicklungsländer beim Zugang zu diesen bestehenden Instrumenten zu unterstützen.

Rückgang beim Vollzug von Sanktionen im Jahr 2020 um nahezu 21%

2020 wurden in der Schweiz an 10 945 Personen Strafen und Massnahmen vollzogen (2019: 13 810). Davon wurden gut zwei Drittel (67%) in eine Justizvollzugseinrichtung eingewiesen. Knapp ein Drittel (30%) verrichtete eine gemeinnützige Arbeit und 3% verbüssten die Strafe mit einer elektronischen Fussfessel. 86% der eingewiesenen Personen waren Männer und 42% Schweizer Staatsangehörige. Der durchschnittliche Insassenbestand in den Justizvollzugseinrichtungen verringerte sich um 6%. Diese Zahlen stammen aus der Statistik des Vollzugs von Sanktionen des Bundesamtes für Statistik (BFS).

2020 vollzogen im Jahresdurchschnitt 4983 Personen eine Strafe oder eine Massnahme in einer Schweizer Justizvollzugseinrichtung, davon mehr als die Hälfte (58%) eine Freiheitsstrafe und 21% eine stationäre Massnahme. Gegenüber 2019 sank der Insassenbestand um 6%.

Bei zwei Dritteln der insgesamt 1029 Personen im Massnahmenvollzug wurde eine Behandlung wegen psychischen Störungen angeordnet (gemäss Art. 59 des Strafgesetzbuchs – StGB) und jede sechste Person (15%) wurde verwahrt (gemäss Art. 64 StGB). 93% der Personen im Massnahmenvollzug waren Männer und 28% mindestens 50 Jahre alt.

Deutlich weniger Sanktionen mit gemeinnütziger Arbeit

2020 wurden 3550 Strafen vollumfänglich als gemeinnützige Arbeit vollzogen. Gegenüber 2019 entspricht dies einer Abnahme von 17%. Mehr als drei Viertel der verurteilten Personen waren Männer und 59% Schweizer Staatsangehörige.

In 360 Fällen wurde die gesamte Strafe mit einer elektronischen Fussfessel verbüsst (2019: 412).
Die durchschnittliche Dauer einer elektronischen Überwachung lag bei 99 Tagen.

Bundesrat Ignazio Cassis nimmt an der Libyen-Konferenz in Paris teil

Am 12. November 2021 kamen die Mitglieder der Berliner Gruppe, die Nachbarländer Libyens und die libysche Übergangsbehörde zur Libyen-Konferenz in Paris zusammen. Die Konferenz unter dem Co-Vorsitz von Deutschland, Frankreich, Italien und den Vereinten Nationen unterstützt den politischen Transitionsprozess in Libyen. Bundesrat Ignazio Cassis rief an der Konferenz zur Abhaltung freier und transparenter Wahlen auf. Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihrer Friedensförderung und ihrer Rolle als Gaststaat für eine politische Lösung in Libyen ein.

Im Rahmen des Berliner Prozesses zu Libyen engagiert sich die Schweiz für die Schaffung günstiger Bedingungen für einen dauerhaften Frieden in diesem nordafrikanischen Land. Als Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe, die die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte fördern soll, setzt die Schweiz auf ihre Tradition der guten Dienste und ihre Erfahrung in Friedensprozessen.

Bundesrat Ignazio Cassis erinnerte an der heutigen Konferenz daran, wie wichtig es ist, den politischen Transitionsprozess voranzubringen. Dieser zielt darauf ab, die Stabilität in Libyen und in der Region wiederherzustellen, insbesondere durch die für Dezember 2021 geplanten Wahlen und die Beendigung der ausländischen Einmischung in Libyen. «Es ist wichtig, dass die Wahlen in einem Umfeld stattfinden, das es den Libyerinnen und Libyern ermöglicht, ihr Wahlrecht in Sicherheit auszuüben. In den kommenden entscheidenden Wochen wird Libyen mehr denn je unsere geschlossene Unterstützung benötigen, um auf diesem schwierigen Weg voranzukommen», betonte der Vorsteher des EDA in seiner Rede. Die Konferenzteilnehmenden sprachen sich zudem für freie, inklusive und transparente Wahlen aus, wie dies der Fahrplan des politischen Prozesses vorsieht, den die libyschen Akteure am 16. November 2020 genehmigt haben.
Aufruf zum Abzug aller ausländischen Kämpfer

Eine weitere Priorität der Konferenz war der Abzug der ausländischen Streitkräfte, Kämpfer und Söldner gemäss dem im Oktober 2020 in Genf von der gemeinsamen Militärkommission für Libyen vereinbarten Aktionsplan und den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Schliesslich riefen die Konferenzteilnehmer die Bedeutung der Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens vom 23. Oktober 2020 und einer gerechten Verteilung der Ressourcen des Landes in Erinnerung.

Schweiz als Gaststaat massgeblich beteiligt

Seit Februar 2020 beherbergte die Schweiz als Gaststaat acht Treffen zu den drei Teilbereichen des UNO-Friedensprozesses (politische, militärische und wirtschaftliche Dimension). Dabei wurden drei wichtige Fortschritte für Libyen erzielt: die Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens zwischen den beiden Konfliktparteien am 23. Oktober 2020 in Genf, die Wahl einer neuen Übergangsregierung am 5. Februar 2021 im Kanton Waadt und die Einigung auf einen Aktionsplan für den Rückzug ausländischer Kämpfer am 8. Oktober 2021 in Genf.

Die Schweiz richtet sich bei ihren Anstrengungen für Libyen nach der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 und der MENA-Strategie 2021–2024 des Bundesrates. Die Schweiz setzt sich für die Beilegung des Konflikts, die Stärkung der Menschenrechte, die Verminderung von Zwangsmigration und den Schutz von Menschen in Not ein.

“Straycoco” – Ein Schweizer Projekt, das sich um Hunde im Kosovo kümmert

Letzte Oktoberwoche hielt sich die Leiterin der Stiftung StrayCoCo aus der Schweiz, Frau Helen Wormser, für eine Woche im Kosovo auf. Zusammen mit einer Gruppe von Tierfreunden besuchte sie mehrere ihrer Partner-Tierkliniken und Tierärzte. Die Gruppe machte auch touristische Besuche im Kosovo unter der Leitung von Xhevdet Kallaba, der seit 2011 ausländische Touristen durch den Kosovo begleitet.

Helen Wormser

Die fünfköpfige Gruppe besuchte nebst regionalen Sehenswürdigkeiten die Tierkliniken in Gjakova, Vushtrri und Mitrovica, hatte aber auch die Gelegenheit, Tierärzte aus Prishtina und Drenas zu treffen.

Helene Wormser

In einem Gespräch, das albinfo.ch mit Frau Wormser über ihr Engagement im Kosovo führte, sagt sie: „Ich habe vor bald sieben Jahre die Stiftung Straycoco gegründet mit Sitz in der Schweiz. StrayCoCo ist englisch und bedeutet «Kontrolle der Strassenhunde durch Zusammenarbeit». Wir arbeiten im Kosovo und Montenegro und führen insgesamt fünf Projekte gleichzeitig, vier davon sind im Kosovo, in Peja und Gjakovë war der Anfang.

Seit 2018  befindet sich unsere Hauptklinik mit bestqualifizierten Tierärzten Blendi und Eriola Bejdoni in Gjakova. Wir nehmen hier Strassenhunde der Region zwecks Kastration und Behandlung auf. Die Stadt hat dieses Jahr zudem ein eigenes Kastrationsprogramm bewilligt. Damit ist die Stiftung finanziell entlastet und kommt nun v.a. für den Gnadenhof und gewisse Spezialbehandlungen auf. Die gesunden Hunde gehen nach der Kastration zurück auf den Platz, wo sie gefunden wurden. Sie finden in der Stadt genug Nahrung und einige Hunde leben jahrelang auf der Strasse weiter, bis zu fünf Jahre. Wir treffen sie immer wieder an. Einige wenige Hunde bleiben im Gnadenhof, weil sie beim Auffinden krank oder verletzt sind, sie hatten z.B. Räude oder ein gebrochenes Bein, waren mithin behandlungsbedürftig. Wir behalten kranke aber lebensfrohe Hunde, weil auf der Strasse wären sie nicht überlebensfähig. Sehr kranke Hunde werden bei uns euthanasiert, damit sie nicht länger unter Schmerzen leiden müssen.

Blendi Bejdoni

Jeder unserer Gnadenhof-Hunde hat eine Patin oder einen Paten. Sie zahlen 30 Euro im Monat, womit unsere Partner Futter und Pflege bezahlen. Insgesamt haben wir 35 Dauergäste allein in Gjakova. Dasselbe gilt für Vushtrri, wo wir mit Zenel Zhabari zusammenarbeiten. Der bisherigen Bürgermeister Xhafer Tahiri unterstützte das Kastrationsprogramm finanziell und auch in Mitrovica bekommt unser Partnertierarzt Labinot Osmani die Unterstützung der Gemeinde. In Drenas bauen wir ein Startup auf. Mit dem Tierarzt Shaban Mehmeti haben wir gemeinsam ein Grundstück gekauft, nicht aus Stiftungsgeldern sondern privat finanziert. Die Stiftung investiert hingegen in Zäune und Hundehäuser, damit der Platz einerseits als Durchgangszentrum für Strassenhunde, andererseits als Gnadenhof genutzt werden kann. Beim Kastrationsprogramm muss man sich bewusst sein, dass wenn ein Hund zwecks Behandlung aufgenommen wurde, er 10 Tage später wieder an den gleichen Platz zurückgebracht werden muss, wo er gefunden wurde, sonst ist der Platz von einem anderen Hund besetzt, was zu Hundekämpfen führt.

Gleichzeitig mit dem Kastrationsprogramm fördern wir Startups. Entsprechend suchen wir Spender für den Bau von Tierklinken und Gnadenhöfen. Wir glauben an das ökonomische Prinzip, wonach Angebot auch Nachfrage erzeugt.  Wenn die Tierärzte nicht zu viel für die Behandlung verlangen, werden die Hundebesitzer auch in die Behandlung investieren statt ihren Hund einfach auszusetzen. Unsere Tierkliniken bleiben nicht unbemerkt.

Die Stiftung hat gute Partner, die diese Projekte im Kosovo führen. Sie  bilden sich ständig weiter, auch wenn es wegen Covid derzeit nur online möglich ist. Weiterbildung ist wichtig!

Am dritten Tag des Aufenthalts der Schweizer Touristen im Kosovo wurden wir von Nizafet Gashi und Besnik Lajçi aus Drelaj zu einem traditionellen Mittagessen in die Rugova-Schlucht eingeladen.

Der Reichtum der bunten Wälder in der Rugova-Schlucht verblüffte die Gäste, außerdem die Gastfreundschaft der Familie Lajçi-Gashi, die das städtische Leben in Dänemark und Belgien verlassen hatten, um sich in der Rugova-Schlucht ein neues Leben aufzubauen.

Mit Stolz und Nostalgie spricht Herr Lajci über seiner Heimat, die er für 35 Jahre verlassen hatte und nun mit allem im Westen gesparten Kapital zurückkehrte.

Elsa Ramadani

Besnik hat zusammen mit Nizafet auch ein Gästehaus, in dem im Laufe des Jahres viele Kinder aus dem Ausland für eine Woche Ferien machen. Das Paar ist auch kulinarisch top, insbesondere Nizafet, die in Kombination mit Bio-Lebensmitteln, Wasser und sauberer Luft sowie Naturschönheiten einen Mehrwert für das Land Kosovo schaffen.

Eine grosse Hilfe für die Stiftung StrayCoCo ist  Elza Ramadani aus Pristina mit ihrer Organisation “Animal Rights Foundation”. Diese Organisation ist gemeinnützig und im gesamten Kosovo tätig. Ziel ist es, Tiere im Kosovo zu schützen.

“Unser Beitrag als Organisation für den legalen und nachhaltigen Tierschutz versucht die Situation im Kosovo für Tiere grundsätzlich zu verändern und nicht nur die Symptome eines Problems im Allgemeinen zu beeinflussen.  Hunde und andere Tiere brauchen unseren Schutz, die Menschen und Institutionen sollten ein größeres soziales Einfühlungsvermögen entwickeln. Insbesondere ist die Justiz gegenüber Misshandlungen von Tieren zu sensibilisieren, um diese Fälle mit Ernsthaftigkeit und Professionalität zu verfolgen, wie es Tiere verdienen“, sagt die Leiterin dieser kosovarischen Stiftung.

Elza Ramadani ist dankbar für die grosse Unterstützung durch externe Partner, wie z.B. “StrayCoCo” aus der Schweiz und ähnlichen Organisationen aus Italien, Lichtenstein, Deutschland.

Einen wichtigen Platz in den Strassenhundenprojekten nimmt die Tierklinik “Pro Vet” mit den Tierärzten Blendi und Eriola Bejdoni ein. Sie kooperieren seit Dezember 2014 mit „StrayCoCo“ und sind somit gemeinsam mit der Stiftung „StrayCoCo“ Pioniere für die Behandlung von streunenden Hunden.

Neu hat der Tierarzt Hr. Shefki Ajdini aus Prishtina ein Projekt mit StrayCoCo durchgeführt und er bedankt sich für die Zusammenarbeit gemeinsam mit seinen anderen Kollegen aus Schwesterkliniken im ganzen Kosovo. In seiner Tierklinik arbeitet er mit zwei Tierärzten zusammen. Dasselbe tun die Tierärzte Labinot Osmani in Mitrovica, Zenel Zhabari in Vushtrri und Shaban Mehmeti in Drenas.

„Für all diesen Erfolg danke ich der NGO „StrayCoCo“ und Frau Helen Wormser“, sagt Herr Zhabari. Er ist auch den Gremien der Gemeinde Vushtrri dankbar, nämlich Herrn Xhafer Tahiri, der an dem Tag, an dem wir diese Klinik besuchten, gleich vorbeikam, um Frau Wormser und die ausländischen Gäste zu begrüßen.

Es obliegt nun den staatlichen Behörden in ihren Gemeinden, Informationskampagnen für eine verstärkte Betreuung von Hunden und anderen Begleittieren zu organisieren sowie das Aussetzen zu verhindern. Auch die Schulleitung der Primar- und Sekundarstufe kann eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung der Schüler für die Pflege streunender Hunde spielen.

Wer ist „Straycoco“

Die Stiftung StrayCoCo engagiert sich in Ländern mit grossen streunenden Hundepopulationen, die auf unvorstellbar grausame Art behandelt werden. Wo sich bisher keine einzige Tierschutzorganisation um die Tiere kümmert, sind sie vor Ort, lassen die Hunde einfangen, Kastrieren/Impfen und nötigenfalls gegen ihre Krankheiten und Verletzungen behandeln. Sie arbeiten zusammen mit bereitwilligen Behörden und Privaten. Ihr Ziel ist es, nachhaltige Projekte mit der lokalen Bevölkerung, den Tierärzten, Freiwilligen und lokalen Tierschutzaktivisten zu fördern. Dazu zeigen sie Modelle. Es ist ihnen bewusst, dass dies ein langer und kostspieliger Weg ist.