Campestrini: Recht auf Gesundheit für alle Kinder

Ich schrieb Elisabeth Campestrini auf Albanisch an, wohl nicht wissend, dass sie aus Österreich kommt. Ihr herausragender Einsatz für die albanische Kommunität ließ mich annehmen, dass sie Albanerin ist. Elisabeth ist eine faszinierende Persönlichkeit, sie setzte sich mit voller Kraft für viele Menschen ein. Nach ihrem Jurastudium konzentrierte sie sich auf die besondere Situation von Menschen, die als Flüchtlinge nach Österreich kamen.

„Das waren Erfahrungen, die mich für immer prägten. Ich hatte immer großen Respekt vor der Energie und Würde mit der Menschen, oft schier unglaublich schwierige Schicksale zu meistern vermögen – auch wenn sie weit entfernt von ihrer Heimat sind“, – erzählte sie für Albinfo.at. Ihrer Laufbahn folgten Auslandsaufenthalte bei der UN in New York und in Genf im Menschenrechtsbereich, für das BmeIA in Wien (Österreichisches Außenministerium), Arbeiten mit diversen NGOs und als Selbständige dann später Beratungstätigkeiten im Bereich Gesundheitssystementwicklung mit Fokus auf Schwellenländer und im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung für diverse Firmen in Österreich. Darüber hinaus verfügt sie über einen Master in „International Health Management“. Seit 2016 ist Elisabeth Campestrini Teamleiterin für den Gesundheitsbereich in der österreichisch-kosovarischen Freundschaftsgesellschaft (ÖKFG).

Die österreichisch-kosovarische Freundschaftsgesellschaft leistet durch Ihre Mitglieder eine bemerkenswerte Arbeit: „Wir arbeiten hier als Teammitglieder alle ehrenamtlich für eine Verbesserung des Gesundheitssystems im Kosovo. Gemeinsam – auf Initiative vom Präsidenten der ÖKFG MEP Mag. Lukas Mandl – haben wir auch bereits Herrn Bundespräsident van der Bellen von der Herausforderung der Gesundheitssituation im Kosovo berichten dürfen und und seine Unterstützung dafür erhalten.“

Ihre Arbeit im Kosovo

Als OSZE Menschenrechtsbeauftragte in Gjilan im Kosovo lernte sie von 2002 bis 2004 für 2 Jahre den Kosovo kurz nach dem Krieg zum ersten Mal kennen. Für sie war das ein spannende, sehr bereichernde und gleichzeitig eine bis heute prägende Zeit. „Erstens war es mir als Menschenrechtsjuristin immer ein wichtiges Anliegen gewesen, mehr über den Hintergrund der Menschen zu erfahren, die zu uns kamen. Und da war ich im Kosovo genau richtig gelandet. Von Anbeginn meiner Zeit im Kosovo öffneten mir sehr oft viele Menschen schnell, offen und wohlwollend die Türen…Eine Tatsache, die ich als Fremde natürlich sehr schätzte, die mich aber gleichzeitig auch nachdenklich macht, wenn ich darüber nachdenke, wie wenig offen bis sogar ablehnend Menschen in Österreich manchmal zu Ausländern sein können.“,-erwähnte sie uns gegenüber. Die damalige Arbeit beruhte auf dem Aufbau eines Frauenhauses für Opfer häuslicher Gewalt in Gjilan, das 2004 nach dem Vorbild eines Frauenhauses in Wien eröffnet wurde. Elisabeth betont immer wieder, dass ihr ein immenses Anliegen ist, ihre Arbeit mit den vielen Fachexpertinnen von vor Ort, wie Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, NGO Vertreterinnen, Ökonomen und auch Politikerinnen zu verknüpfen. Dies sei eine wichtige Grundlage, wie sie weiter erklärt: “Die Fachexpertinnen vor Ort wissen letztendlich immer am besten was konkret für ihr Heimatland zu tun ist. Ideal ist dabei auch die Zusammenarbeit mit den vielen Fachexpertinnen in der Diaspora in Österreich. Sie kennen beide Länder: ein 100% Win-Win. Im Rahmen dieser Arbeiten spielte auch das Thema der mangelnden Gesundheitsversorgung von Frauen und Kindern von Anbeginn eine große Rolle. Das gemeinsame Arbeiten führte damals unter uns allen, die wir daran mitarbeiteten, schnell auch zu einem besseren Sich-Gegenseitig-Kennenlernen und Vertrauen und zu persönlichen Gesprächen am Abend nach getaner Arbeit…So entstanden gute Freundschaften, die bis heute halten.“ Umso intensiver man ein Volk kennenlernt, desto besser kann man sich in dessen Lage hineinversetzen. Da kann man auf einer anderen Ebene helfen.

 

Die besondere Liebe für den Kosovo

Wie so oft im Leben, prägen uns besondere Ereignisse am meisten. Während der Arbeiten am Frauenhaus 2003-2004 wurde sie vom damaligen Direktor der Abteilung für Gesundheit und Soziales der Stadt Gjilan, einem Kinderarzt gefragt, ob sie nicht mit ihren Verbindungen zu österreichischen Spitälern und anderen Entscheidungsträgerinnen in Österreich einem zu diesem Zeitpunkt bereits schwer an Krebs erkrankten kleinen Kind aus Gjilan helfen könnte. „Selbstverständlich sagte ich damals zu und schnell waren wir dann auch schon eine größere Gruppe einer Reihe engagierter Menschen aus dem Kosovo, Österreich, Deutschland und Albanien. Wir versuchten damals unser Möglichstes! Leider verstarb nach einem Jahr unseres Bemühens der kleine Shendrit dennoch. Zurück blieben wir damals nicht nur sehr traurig, sondern auch ohnmächtig und ehrlich gesagt auch ein Stück wütend. Warum hatten die vielen Gelder, die in den Kosovo aus internationalen Töpfen seit 1999 bereits geflossen waren nicht auch sicherstellen können, dass kranke Menschen im Kosovo menschenwürdig versorgt werden können? Gilt das Menschenrecht auf Gesundheit nicht für alle?“,- stellt sie die berechtigte Frage. Die Hauptsäulen der Gesundheitsprojekte Im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Gesundheitssystementwicklung im Kosovo: Herausforderungen und Potentiale“ lernte Elisabeth erst einmal so richtig die Komplexität der Probleme des Gesundheitsbereiches im Kosovo kennen. Im Kosovo gibt es immer noch viel zu tun. Um eine effektive und konsequente Umsetzung von neuen Strukturen zu ermöglichen, sind unter anderem folgende Projekte von Bedeutung. Die Telemedizin: „Mit der Telemedizin erwarten wir uns gerade in Zeiten von Corona ganz wichtige und weitreichende Veränderungsmöglichkeiten. Sich online zu vernetzen und somit gemeinsam auch über große Distanzen zusammenarbeiten zu können kann in der Telemedizin von Beratungen zwischen medizinischen Fachexpertinnen bis hin zu gemeinsamen Behandlungen einzelner Patientinnen führen und somit zu großen positiven Veränderungen für die Patientinnen führen…Mit BEST PRACTICE aus Österreich, adaptiert an die Bedürfnisse vor Ort – das ist uns ganz wichtig, erhoffen wir im Kosovo dann die Standards jetzt vorerst einmal im Bereich der Pädiatrie an Österreich langsam anzugleichen. Später dürfen dann auch gerne andere fachmedizinische Bereich folgen.“,- erklärt uns Elisabeth.

 

 

Das Mutter-Kind-Pass Projekt

Mit dem Mutter-Kind-Pass Kosovo soll zuerst einmal im diagnostischen Bereich für schwangere Mütter und Kinder bis 5 Jahre und 2 Monate nach Vorbild des österreichischen Mutter-Kind-Passes die Möglichkeit auch im Kosovo eröffnen werden, dass alle Mütter und Kinder während der Schwangerschaft und die Kinder dann auch von Geburt an bestmöglich und regelmäßig medizinisch untersucht werden. Dies soll unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten geschehen. Und dabei soll auch ein besonderer Fokus auf die Minderheiten im Kosovo gelegt werden. Besonders für Roma, Ashkali und Egyptians ist die Gesundheit bei Kindern von früh an evidenzbasiert verbesserbar. Alle Eltern wollen gesunde Kinder. Zudem soll auf der Behandlungsebene eine kontinuierliche Begleitung der medizinischen Fachexpertinnen vor Ort im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin durch österreichische Fachexpertinnen mittels Telemedizin ermöglicht werden. „Konkret heißt das, dass Schritt für Schritt die Behandlungsstandards im Kosovo auch an österreichische Standards angepasst werden können. Da es vor Ort ein riesengroßes Spektrum an Krankheiten in der Kinder- und Jugendmedizin gibt, in dem Veränderung sinnvoll sein kann, haben wir uns nun zuerst entschieden mit den Krankheiten beginnen, die durch die teilweise verheerende Umweltsituation im Kosovo bedingt sind. Bereits 2013 und 2014 haben die WHO und die Weltbank Untersuchungen im Kosovo angestellt und alarmierend auf die enge Verknüpfung zwischen der Umweltsituation und den verschiedenen Erkrankungsformen hingewiesen. Leider ist dazu bisher nur sehr wehr wenig passiert, trotzdem es ausgezeichnete Fachexpertinnen genau zu diesem Themenbereich im Kosovo bereits gibt. Bei Kindern gibt es da z.B. im Bereich Asthma, aber auch bei schwereren Erkrankungen wie Lungenkarzinom oder Leukämie sehr großen Handlungsbedarf. Die WHO und die Weltbank haben dazu bereits 2013 und 2014 genaue Untersuchungen gemacht“,- sagt Campestrini gegenüber Albinfo.at.

 

Die nächsten Ziele und Schritte

Das Projekt des Mutter-Kind-Passes soll nach Absprache mit den Regierungsvertreterinnen so bald wie möglich umgesetzt werden. Geplant sei anhand dieses Prozesses auch die Einführung des Passes in benachbarten Ländern wie Albanien und Nordmazedonien – im Westbalkan insgesamt. Das wichtigste dabei ist, möglichst viele Mütter und Kinder zu erreichen. Gleichzeitig können über die Telemedizin auch kurative Prozesse im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin begonnen werden. „Gemeinsam mit Vertreterinnen der Medizinischen Universität Wien, mit der Ärztekammer Österreich, mit der GOEG (Gesundheit Österreich GmbH), mit dem Ludwig-Boltzmann Institut für Patient Safety und Digital Health und mit vielen anderen Fachexpertinnen haben wir die Situation im Kosovo schon mehrmals besprochen. Teilweise waren die Vertreterinnen dieser Institutionen auch bereits vor Ort im Kosovo. Jetzt geht es darum bald mit der konkreten Arbeit zu starten. Ich freue mich schon auf ein spannendes, umsetzungsstarkes und für die jungen Patientinnen in Kosovo hoffentlich bald erfolgreiches neues Kapitel. Weil nicht zuletzt – das Recht auf Gesundheit gilt für ALLE weltweit. Und das ist auch gut so!“

Bundesrat Berset unterzeichnet in Tirana das Sozialversicherungsabkommen mit Albanien

Bundesrat Alain Berset hat heute mit der albanischen Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj, in Tirana ein Abkommen zur sozialen Sicherheit unterzeichnet. Es fand ausserdem ein Austausch zu Fragen der sozialen Absicherung während der Covid-Pandemie und den Herausforderungen in der Altersvorsorge statt. Anlässlich eines Treffens mit der Gesundheitsministerin Ogerta Manastirliu wurden die Bekämpfung der Pandemie und die Impfprogramme thematisiert.

Mit dem unterzeichneten Abkommen werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien geregelt. Es umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Das Abkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Insbesondere ermöglicht es die Auszahlung der Renten ins Ausland. Es enthält zudem eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen. Das Abkommen erleichtert die Mobilität der Angehörigen beider Staaten und vermeidet die doppelte Unterstellung unter beide Sozialversicherungssysteme. Es tritt in Kraft, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.

Treffen mit der Ministerin für Finanzen und Wirtschaft

Bundesrat Berset hat sich zudem mit der Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj, über die ausserordentlichen staatlichen Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie ausgetauscht, ebenso über die aus der Krise gewonnenen Erkenntnisse. Thematisiert wurden zudem die Rentensysteme und die diesbezüglichen Herausforderungen und Reformbestrebungen.

Treffen mit dem stellvertretenden Premierminister und der Gesundheitsministerin

Während seinem Besuch in Tirana hat sich Bundesrat Berset auch mit Gesundheitsministerin Ogerta Manastirliu ausgetauscht, wobei die Erfahrungen aus der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie im Zentrum der Diskussionen standen. Ausserdem war die Unterstützung des albanischen Gesundheitssystems durch die Schweiz ein Thema. Die Schweiz ist der wichtigste bilaterale Partner Albaniens im Gesundheitsbereich.

Anlässlich eines Höflichkeitsbesuchs hat sich Bundesrat Berset zudem mit dem stellvertretenden Premierminister Arben Ahmetaj über die ausgezeichneten Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien ausgetauscht.

Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben. Er hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. Seit Mai 2021
richtet er seine Massnahmen nach der Kapazität des Gesundheitssystems aus.

Vernehmlassung: Mehrheit für rasche Aufhebung
Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat zwei Varianten zur Aufhebung der Massnahmen in Konsultation geschickt. Die deutliche Mehrheit der
Teilnehmenden hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten wird, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

Ab 17. Februar: Fast alle Massnahmen aufgehoben
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
–  die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und
Veranstaltungen
– die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
– die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und
Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
– die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
– die Einschränkungen privater Treffen

In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig
Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das
Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

1. April: Ende der besonderen Lage
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in
Gesundheitseinrichtungen. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage.

Weiterhin in Kraft sind die Regelungen, die sich auf die Bundeskompetenzen des Epidemiengesetzes abstützen (z.B. zum internationalen
Personenverkehr oder zur Kostenübernahme von Arzneimitteln). Ebenso gültig bleiben die Regelungen zum Zertifikat oder zur Kostenübernahme von Tests, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen
Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere
Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Anpassungen bei der Testung
Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die
Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt
Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. So kann
ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit
oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.

Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von
Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.

Einreisebestimmungen angepasst
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen
Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Anpassungen der Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung
Die Finanzierung neuer Arzneimittel, die bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden können, wird vorerst vom Bund übernommen. Die entsprechenden Arzneimittel werden im Anhang der Epidemienverordnung aufgelistet.

Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022
Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet. Das aktuell gültige Beratungsmandat ist
bis Ende Mai 2022 befristet. Mit der positiven Entwicklung ändert sich der Bedarf an wissenschaftlicher Beratung. Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen.

Die Science Task Force stellt seit dem Frühjahr 2020 unentgeltlich die unabhängige wissenschaftliche Expertise sicher. Der Bundesrat dankt den Mitgliedern für ihren sehr grossen Einsatz. Der Austausch mit der Science Task Force war von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung.

Die junge Republik ist auch das Kind seiner Bürgerinnen und Bürger

Am 17. Februar feiert die Republik Kosova ihren 14. Geburtstag. Unsere Kinder zuhause sind zwar erst drei und sechs Jahre alt, aber ich habe mir bereits sagen lassen, dass Kinder im Alter von 14 Jahren nicht die einfachsten sind. Der Kosova ist einerseits das jugendliche Kind von einschneidenden Ereignissen der Weltgeschichte sowie einem brutalen Krieg. Die daraus entstandenen Narben sind bis heute nicht geheilt, Gerechtigkeit kaum oder nur unvollständig hergestellt. Die junge Republik ist andererseits aber auch das Kind seiner Bürgerinnen und Bürger. Dies ist es, was mich beeindruckt: Mit welchem Einsatz und welcher Überzeugung sich zehntausende von Kosovarinnen und Kosovaren im Land und aus der Diaspora jeden Tag für die Stärkung der Selbstbestimmung und der sozialen Gerechtigkeit einsetzen, auch wenn die Zeichen nicht immer ermutigend sind.

Persönlich bin ich überzeugt, dass die Zeiten vorbei sein müssen, in denen die internationale Gemeinschaft dem Kosova erklärt, was er zu tun oder zu lassen habe. Die Beziehung der europäischen Länder zum Kosova muss sich dringend verändern, sie hat bis heute keine Augenhöhe erreicht. Deshalb werden wir uns auch weiterhin in der Schweiz gemeinsam mit der Diaspora engagieren: Damit der Kosova so schnell wie möglich vollwertiger Teil der internationalen Gemeinschaft wird, damit sich der Weg nach Europa endlich wieder öffnet, damit der noch immer junge Staat jene Ressourcen erhält, die er braucht um Gerechtigkeit und eine Zukunft für alle zu schaffen.

Diese Arbeit muss aber auch mit der Erledigung innenpolitischer Aufgaben einhergehen, da braucht es Ehrlichkeit: Die Republik muss den Kampf gegen Willkür, Korruption, Straflosigkeit und ineffiziente Strukturen in Verwaltung und Wirtschaft ohne Tabus angehen. Wie wichtig das ist, zeigen die offensichtlichen Schwierigkeiten dieser Tage. Diesen Willen haben die beiden starken Figuren der jungen politischen Generation in Kosova, Albin Kurti und Vjosa Osmani, bisher immer wieder beteuert und auch unter Beweis gestellt. Das macht mir persönlich viel Hoffnung auf die nächsten 14 Jahre. Packen wir es an!

  • Cédric Wermuth, Nationalrat, Co-Präsident der SP Schweiz, Co-Präsident der Parlamentarischen Gruppe Schweiz – Kosova

 

 

Das Kosovo muss grosse Anstrengungen unternehmen, um voranzukommen

Soll Unabhängikeit langfristig gelingen, müssen Werte gelebt werden, die Mitspracherecht und Mitverantwortung der Bevölkerung stärken.

ESG-Standards sind dabei ein wichtiger Faktor: Absage an Korruption, verteidigen von Good Governance, Verteidigen von Menschenrechten,  Meinungsäusserungsfreiheit und freie Medien als Beispiel sowie klare Gewaltentrennung (!) und Rechtstaatlichkeit (!) sind Faktoren, die angestrebt und durchgesetzt werden müssen, will der Kosovo eine prosperierende Zukunft für sein Land ermöglichen.

  • Doris Fiala, (FDP) Co-Vorsitzende der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Kosovo

Ein Land und eine Gesellschaft im Umbruch

Befreit seit 23 Jahren, unabhängig seit 14 Jahren…und  wir schauen wie es weiter geht. Voll Hoffnung, dass die Demokratie, die Institutionen und der Wille nach Fortschritt zum Gesamtwohle der Bevölkerung in Kosova gefestigt werden. In der der Zuversicht, dass  immer mehr Frauen und Männer sich aktiv an der Entwicklung der Gesellschaft beteiligen werden.  Mit dem Wunsch, dass sich die Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern positiv weiterentwickeln. Mit dem dringenden Wunsch, dass die Regierung die gewünschten Reformen realisieren kann, und die Oppositionsparteien sich als konstruktive Opposition erweisen.

Kosova braucht Stabilität im Lande. Die ganze Region braucht Stabilität!  Dazu braucht es eine Aufarbeitung der Verantwortlichkeit von Verbrechen und Korruption in der ganzen Region, natürlich auch in Kosova. Schuldige sollen bestraft und Unschuldige als solche behandelt werden.

Für eine friedliche und harmonische  Entwicklung braucht es eine unmissverständliche Haltung der Europäischen Union und den internationalen Gremien. Versprechen, gerade betreffend der Annäherung und der Integration in die EU müsste den Europäern ein ernstes Anliegen sein, wenn sie wirklich eine friedliche, möglichst stabile Region wollen. Leider ist dem im Moment nicht so!  Schikanen gegenüber Visagesuchstellern, müssen endlich aufhören. Eine grosszügige intelligente Öffnung auf unseren Arbeitsmarkt für Kosovaren ist leider immer noch nicht auf der Tagesordnung unserer Diplomaten und Politiker und sollte jetzt für Kosovaren und ihre Freunde dringend auf die Tagesordnung!

Eine sechzig jährige Immigrationsgeschichte verbindet unsere beiden Länder. Sie hat zum Reichtum der Schweiz beigetragen und hat unabdingbar dazu mitgeholfen, dass kosovarische Familien und Dörfer in den achtziger und neunziger Jahren wirtschaftlich überleben und sozial verbessern konnten. Während  dem Krieg half das hart erarbeitet Geld der Diaspora zum Überleben  und nach dem Krieg  zum Wiederaufbau und Weiterentwicklung.

Heute ist die kosovarische und albanische Gemeinschaft in der Schweiz gut angekommen und „punktet“ nicht nur im Fussball, sondern auch in Wirtschaft, Bildung, Kultur und Politik.

Zum Anlass des Unabhängigkeitstages grüsse ich recht herzlich alle meine bekannten und unbekannten Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen und all jene die in Kosova und der Diaspora sich verantwortungsvoll für die Zukunft Kosovas und die Entwicklung  ausgezeichneter Beziehungen zwischen Kosova und der Schweiz, zwischen der Schweiz und Kosova einsetzen!

  • Aus Anlass zum Unabhängigkeitstag Kosovas. Ueli Leuenberger, Altnationalrat der Grünen, Gründer und ehemaliger Leiter der Albanischen Volkshochschule (UPA) in Genf .

Studie zur Obdachlosigkeit in der Schweiz

Schätzungsweise 2200 Menschen sind in der Schweiz von Obdachlosigkeit betroffen und etwa 8000 sind von Wohnungsverlust bedroht. Die Kantone anerkennen ihre Verantwortung für die Prävention und Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Das und mehr zeigt die Studie «Obdachlosigkeit in der Schweiz», welche die Hochschule für Soziale Arbeit Nordwestschweiz (FHNW) im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) erarbeitet hat.

Wie gehen Kantone, Städte und Gemeinden mit Obdachlosigkeit um? Wie versuchen sie zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, befragten die Studienautoren und -autorinnen der FHNW in einem ersten Schritt Vertreterinnen und Vertreter der Kantone. In einem zweiten Schritt wurde bei den Schweizer Gemeinden eine Online-Umfrage durchgeführt. Mit einer Teilnahme von 22 der 26 Kantone sowie 616 Gemeinden – das entspricht rund 28 Prozent aller Gemeinden der Schweiz – ergab sich ein breit abgestütztes Bild.

Städte und Agglomerationen am meisten betroffen
Aufgrund der Befragungen konnte geschätzt werden, dass in der Schweiz gesamthaft 2200 Menschen von Obdachlosigkeit betroffen und weitere 8000 Menschen von Wohnungsverlust bedroht sind. Obdachlosigkeit findet sich vor allem in Grossstädten und grösseren Agglomerationen, während drohender Wohnungsverlust auch in Zentrumsgemeinden in ländlichen Regionen vorkommt. Als Gründe für Obdachlosigkeit wurden oft Konsum-, Schulden- sowie Drogenprobleme genannt. Auch soziale und migrationsbedingte Ursachen spielen eine Rolle.

Die antwortenden Kantone und Gemeinden anerkennen grundsätzlich die staatliche Verantwortung bei der Bekämpfung und Verhinderung von Obdachlosigkeit. Die konkrete Umsetzung ist allerdings unterschiedlich auch weil Obdachlosigkeit je nach Kanton und Gemeinde verschiedenen Politikbereichen zugeordnet wird. Vielerorts stehen die Massnahmen im Zusammenhang mit der der Sozial- und Nothilfe, was voraussetzt, dass die betroffenen Personen bei der Sozialhilfe gemeldet sind. Ein umfassendes Gesamthilfesystem ist auf Kantons- und Gemeindeebene wenig verbreitet.

Verbesserung der Datenlage
Das Phänomen Obdachlosigkeit ist in der Schweiz bisher wenig erforscht. Deswegen fehlt es an grundlegenden Daten. Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen deshalb, die Datenlage und das Monitoring zu verbessern, die Obdachlosigkeit in ihren diversen Formen klarer zu erfassen und zu definieren und einen nationalen Orientierungsrahmen zu erarbeiten. Zudem regen die Autorinnen und Autoren die Stärkung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen an. Sie empfehlen ebenfalls die Prüfung einer Strategie zur Wohnungsversorgung. Damit könnten obdachlose Menschen einen verbesserten Zugang zu einer dauerhaften Wohnlösung erhalten.

Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 8. Februar 2022 wurden 12’334 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) ausgewertet. 7’649 (62 %) wurden als «nicht schwerwiegend» gemeldet, 4’685 Verdachtsfälle (38 %) wurden Swissmedic als «schwerwiegend» berichtet.1 Eine Meldung enthält in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion. Insgesamt wurden 39’991 Reaktionen gemeldet, was durchschnittlich 3,24 Reaktionen pro Meldung entspricht.

Angehörige von Gesundheitsberufen sind gemäss Heilmittelgesetz (HMG) verpflichtet, schwerwiegende Nebenwirkungen aus der Schweiz an Swissmedic zu melden. 6’006 (48,7 %) Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen. Bürgerinnen und Bürger dürfen vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln freiwillig melden: 6’318 Meldungen (51,3 %) kamen direkt von direktbetroffenen bzw. Patientinnen und Patienten oder von Angehörigen.

Der grösste Teil der Betroffenen war zwischen 18 und 64 Jahre alt (im Mittel 51,6 Jahre). Der Anteil der Personen über 65 Jahre betrug 22,3 %, bei den 12 bis 17-Jährigen 1,2 %. 7’799 (63,3 %) der Meldungen bezog sich auf Frauen, 4’163 (33,8 %) der Meldungen betrafen Männer. In manchen Meldungen fehlen Angaben zum Alter oder zum Geschlecht.

8’350 (67,7 %) der Meldungen beziehen sich auf den Covid-19 Impfstoff Spikevax® von Moderna (mit rund 63 % der verabreichten Impfdosen der in der Schweiz am häufigsten angewandte Impfstoff) und 3’627 (29,7 %) auf den Impfstoff Comirnaty® von Pfizer/BioNTech (rund 37 % der verabreichten Impfdosen). In einigen Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Schwerwiegend klassifizierte Meldungen
Rund 38 % der Fälle wurden von den Meldenden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Meldungen liegt das mittlere Alter der Betroffenen bei 54 Jahren. Am häufigsten wurde über Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schüttelfrost, Übelkeit und Schwindelgefühl berichtet. Diese bekannten Reaktionen überwiegen auch bei den nicht-schwerwiegenden Fällen.

In 199 der schwerwiegenden Fälle wurde über einen Todesfall in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 79,5 Jahre alt. Bei der vertieften Analyse dieser Fälle gab es auf Basis der jeweils vorliegenden Daten trotz einer zeitlichen Assoziation andere wahrscheinlichere Ursachen, die das Ereignis erklären können.

Auffrischimpfungen (Booster)
In Zusammenhang mit den bisher über 3,5 Millionen verabreichten Auffrischimpfungen wurden 581 Verdachtsmeldungen evaluiert. Mit Ausnahme der Meldungen zu Hautreaktionen (vgl. untenstehende Informationen zu einzelnen Sicherheitsaspekten) entspricht das Profil der gemeldeten Nebenwirkungen nach einer Auffrischimpfung den gemeldeten Nebenwirkungen nach Erst- und Zweit-Impfungen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Personen im Alter von 15 bis 29 Jahren auf dem Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020

2020 machten die 15- bis 29-Jährigen 22,0% der Erwerbsbevölkerung aus; 30 Jahre zuvor waren es noch 29,7%. Knapp ein Drittel der jungen Erwachsenen, die sich in Ausbildung befinden und gleichzeitig erwerbstätig sind, hatte 2020 einen befristeten Vertrag und nahezu jede siebte Person in diesem Alter arbeitete auf Abruf. Die Erwerbslosenquote der 15- bis 29-Jährigen gemäss Internationalem Arbeitsamt (ILO) belief sich auf 6,9%, was nahezu der Hälfte des EU-Durchschnitts entspricht. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Personen zwischen 15 und 29 Jahren auf dem Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Zwischen 1991 und 2020 ging der Anteil der 15- bis 29-Jährigen an der Erwerbsbevölkerung von 29,9% auf 22,0% zurück. Diese Abnahme erklärt sich hauptsächlich damit, dass die Babyboom-Generation (geboren zwischen 1945 und 1964) in den höheren Altersklassen stärker vertreten ist. Weitere Erklärungsfaktoren sind die immer längere Ausbildungsdauer und die zunehmende Arbeitsmarktteilnahme von Frauen ab 30 Jahren.

Zunahme der Arbeitsmarktteilnahme von jungen Frauen

2020 lag die die Arbeitsmarktteilnahme (Erwerbsquote) der Personen zwischen 15 und 29 Jahren bei 75,4% (Lernende in der beruflichen Grundbildung gelten als Erwerbstätige). Dieser Anteil ist leicht tiefer als vor 30 Jahren (1991: 76,3%). Grund für diese Entwicklung ist die rückläufige Erwerbsquote der Männer (2020: –3,7 Prozentpunkte auf 76,1%) und die gleichzeitige Zunahme bei den Frauen (+1,9; 74,6%). Bei den Personen in Ausbildung (ohne Lernende in der beruflichen Grundbildung) belief sich die Erwerbsquote 2020 auf 42,9%, bei den jungen Personen, die nicht in Ausbildung sind, auf 91,8%.

Immer mehr befristete Verträge

2020 waren 95,6% der Erwerbstätigen zwischen 15 und 29 Jahren Arbeitnehmende, 2,8% übten eine selbstständige Tätigkeit aus und 1,6% arbeiteten im Familienunternehmen. Die Mehrheit der 15- bis 29-jährigen Arbeitnehmenden hatte einen Lehrvertrag (61,4 Prozentpunkte der 95,6%), ein Sechstel (14,8 Prozentpunkte) einen anderen befristeten Arbeitsvertrag. Bei weniger als einem Drittel der befristeten Verträge handelte es sich um bezahlte Praktika (4,3 Prozentpunkte).

Nahezu jede dritte (31,5%) erwerbstätige Person in Ausbildung (ohne Lernende in der beruflichen Grundbildung) im Alter zwischen 15 und 29 Jahren hatte 2020 einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser Anteil ist deutlich höher als noch 1996 (17,6%). Bei den gleichaltrigen Erwerbstätigen, die nicht in Ausbildung sind, stieg der Anteil der befristeten Verträge in der gleichen Zeitspanne von 9,6% auf 14,1%.

Mehr Arbeit auf Abruf bei Personen in Ausbildung

In der betrachteten Zeitspanne arbeiteten 5,4% der 15- bis 29-jährigen Erwerbstätigen auf Abruf. Besonders oft war dies bei erwerbstätigen Personen in Ausbildung der Fall (13,3%). Im Vergleich zu denjenigen, die sich nicht in Ausbildung befinden, gingen junge Erwachsene in Ausbildung auch häufiger mehr als einer Beschäftigung nach (10,1% gegenüber 5,1%) und arbeiteten öfter regelmässig am Samstag und/oder Sonntag (24,5% gegenüber 17,4%) oder abends bzw. in der Nacht (20,7% gegenüber 14,6%).

Junge Frauen arbeiten häufiger Teilzeit

2020 arbeiteten 26,2% der 15- bis 29-jährigen Erwerbstätigen Teilzeit (Lernende in der beruflichen Grundbildung). Personen in Ausbildung arbeiteten deutlich häufiger mit einem tieferen Beschäftigungsgrad (68,8%; nicht in Ausbildung: 20,9%). Bei den 15- bis 29-jährigen Erwerbstätigen zeichnet sich bereits ab, dass Frauen häufiger Teilzeit arbeiten (34,4% gegenüber 18,6% bei den Männern), unabhängig davon, ob sie in Ausbildung sind.

Erwerbslosenquote der jungen Erwachsenen tiefer als in der EU

Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 74 400 Personen im Alter von 15 bis 29 Jahren erwerbslos gemäss ILO. Dies entspricht 6,9% der Erwerbsbevölkerung in dieser Altersgruppe. In der EU ist der entsprechende Wert nahezu doppelt so hoch (13,2%). Die Erwerbslosenquote gemäss ILO belief sich bei den 15- bis 29-Jährigen in Ausbildung auf 10,6%; bei den Gleichaltrigen, die nicht in Ausbildung sind, waren es 5,9%.

6,3% der 15- bis 29-Jährigen sind in einer NEET-Situation

Im Jahr 2020 waren 90 000 Personen zwischen 15 und 29 Jahren bzw. 6,3% dieser Altersgruppe weder erwerbstätig noch in Ausbildung und erfüllten damit die Kriterien für den NEET-Status (vgl. Definition weiter unten). Dieser Anteil lag unter dem Wert von 2010 (8,1%).

Knapp die Hälfte der Personen in einer NEET-Situation (2,8% der 15- bis 29-Jährigen) waren erwerbslos gemäss ILO und somit aktiv auf Stellensuche. Folglich gehörte gut die Hälfte der jungen Erwachsenen mit NEET-Status (3,4% der 15- bis 29-Jährigen) zu den Nichterwerbspersonen. Die Schweiz verbuchte damit den tiefsten Anteil aller EU/EFTA-Länder (Anteile zwischen 3,7% in Luxemburg und 15,7% in Italien; EU-Durchschnitt: 8,6%).

Bundesrat präzisiert Kostenübernahme von PCR-Tests von Kontaktpersonen

Der Bund übernimmt weiterhin die Kosten für PCR-Tests von Personen, die Kontakt hatten mit einer positiv getesteten Person, etwa in Alters- und Pflegeheimen. Dies hat der Bundesrat heute Freitag, 4. Februar 2022 im Zirkularverfahren beschlossen. Er präzisiert damit seinen Beschluss vom 2. Februar 2022, zur Aufhebung der Kontaktquarantäne.

Mit der Aufhebung der Kontaktquarantäne hat der Bundesrat auch die Kostenübernahme für PCR-Tests von Personen gestrichen, die engen Kontakt hatten mit einer infizierten Person. Für gewisse Personen ist indes auch nach Aufhebung der Kontaktquarantäne ein solcher Test wichtig. So sieht die Teststrategie des Bundesamts für Gesundheit zum Beispiel vor, dass für besonders gefährdete Personen, etwa solche, die sich in einer Chemotherapie befinden, die frühe Diagnostik sehr wichtig ist. Ebenso sind viele Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler darauf angewiesen, dass Kontaktpersonen von bestätigten Fällen weiterarbeiten können, sich aber individuell testen lassen können.

Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung-3 entsprechend angepasst. Sie tritt rückwirkend auf den 3. Februar in Kraft. Damit ist die lückenlose Kostenübernahme von Tests nach engem Kontakt mit einer infizierten Person sichergestellt.

Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen

Der Bundesrat stellt eine positive Entwicklung in den Spitälern fest: Trotz rekordhoher Infektionszahlen ist eine Überlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund dafür dürfte die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Zudem verursacht Omikron weniger häufig schwere Verläufe als frühere Virusvarianten. Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte.

Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Er hat entschieden, die Homeoffice-Pflicht und die Quarantäne sofort aufzuheben und die Konsultation zu weitreichenden Lockerungsschritten zu starten. Gleichwohl ist weiterhin Vorsicht geboten.

Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarantäne
Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.

Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt
und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Die beiden Massnahmen waren bereits Gegenstand einer früheren Konsultation. Sie treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.

Konsultation: Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen
Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden
zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.

Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollständige
Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann
angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.

Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:

– die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,
– die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen,
– die Einschränkungen privater Treffen,
– die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.

Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.

Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten
Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:

– Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
– Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen,
– Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
– 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Konsultation weiterer Massnahmen
Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.

Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.

Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben
werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.

Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.

Die schwierigste Aufgabe in der Mode ist es, nicht für ein Logo bekannt zu sein – sondern für die eigene Handschrift

Eine charmante kleine Mode Boutique im Herzen von Schlieren. Am Eingang finde ich neue, handgefertigte Unikate. Damenanzüge, Mäntel, Hüte, Herrenschule, Herrenanzüge, Taschen uvm. Eine Massbluse, ein Masshemd. Stil zeigt sich im Detail. Als höchste Form individuellen Ausdrucks bietet die «Marcurso» AG eine Fülle von raffinierten Details, die wir vollkommen für unsere Ideen verwenden können.

Ein warmer Empfang des Modedesigners Markus Allaku lässt mein Herz höherschlagen. Und er leitet unser Gespräch mit einem charmanten Witz ein, so dass ich ins laute Lachen verfalle.

Markus Allaku ist ein junger adrett gekleideter Modedesigner aus Zürich, der mit seiner Mode die Welt erobern möchte. Angefangen hat sein unternehmerischer Geist schon als Angestellter in einer Firma in der Modebranche. Als er dort seine Leistung jährlich messbar steigerte, merkte er, dass er mehr kann, als «nur» angestellt zu sein. Nach einem Gespräch mit seiner Frau entschied sich Markus den Weg des Modeunternehmers einzuschlagen. Seine Vision traf bei seinem Mentor und stillen Teilhaber Urs auf offene Ohren. Gemeinsam starteten sie das Modelabel «Marcurso», eine Verschmelzung ihrer beider Namen.

«Urs ist meine lebende Visitenkarte», sagt Markus lächeln. «Er trägt meine Kleider. So komme zu neuen Kunden, und habe inzwischen das Privileg, mir meine eigenen Kunden auch auszusuchen.» Mit seinem Wesen und seinem Talent erzielt Markus die Königsdisziplin in Sachen Vermarkung für sein Modelabel. Denn nur durch den persönlichen Kontakt verstehen seine Kunden auch die Preisgestaltung für die Qualität seiner Arbeit. Jedes Hemd, jede Naht an einem Schuh oder eines Anzugs ist mit Liebe, Geduld und Details handgefertigt. Nebst vielen Einzelpersonen zählen das SRF und einige fünf Sterne Hotels in Zürich zu seinen Kunden.

Auf meine Frage hin, was ihn an seinem Beruf fasziniert, antwortet Markus mit: «Ich liebe es den Menschen ein Lächeln auf die Lippen zu zaubern.» Es sei sehr schön, zu beobachten, wie die Mimik meiner Kunden sich verändert, wenn sie einmal ein massgeschneidertes Hemd, Schuhe oder einen ganzen Anzug tragen. «Ich habe grosses Glück, dass ich meine Passion zum Beruf machen konnte, ergänzt Markus mit strahlenden Augen, als er von seinen Kundenerlebnissen erzählt.

Die COVID Krise traf Ihr Unternehmen im fünften Jahr. Es ist schön zu sehen, dass Marcurso diese Krise nicht aus der Bahn geworfen hat. «Ja, es war keine einfache Zeit, denn wir wussten lange nicht, ob wir unseren Betrieb einstellen müssen. In meiner jährlichen Weihnachtskarte haben wir das all unseren Kunden auch so authentisch und ehrlich mitgeteilt. Wir haben uns dafür bedankt, dass wir auf unseren Kunden bauen konnten, mit Vertrauen, mit einem Netzwerk und mit Liebe zur Mode. Und: Unsere Label gibt es nur mit unseren Kunden. Umso mehr freuen wir uns, dass es «Marcurso», noch nach COVID geben wird, sagt Markus Allaku mit viel Dankbarkeit.»

 «Ich habe es einmal geschafft, ich werde es ein zweites Mal schaffen»

Markus erinnert sich an seine Anfangszeiten, als er mit keinem einzigen Kunden startete. Mit Gänsehaut und voller Demut. «Ich war blauäugig, als ich das Ganze Ding startete, wie vermutlich jede:r Gründer:in am Anfang. Ich dachte es sein einfache acht Stunden Arbeit. Nix da, es waren sieben Tage Wochen, zwei Jahre keine Ferien etc. Ich denke jede:r Unternehmer:in kennt diese Startzeit. Meine Frau war mein Anker in dieser schwierigen Anfangszeit. Ihr gebührt ein grosses Dankeschön.» Umso stolzer darf der junge, adrette Modedesigner und Vater von Zwillingen auf seine Leistung sein.

«Marcurso» startete vor fünf Jahren mit einer Herrenkollektion und kreiert inzwischen auch Damen Kostüme. Ich frage mich, ob das nicht ein komplett anderes Entwerfen ist. «Bei der Damen Mode kann ich mich im Zeichnen ausleben und austoben. Ich habe ein Programm auf dem iPad, auf welchem ich meine Kreativität aus Papier bringe. So macht meine Arbeit noch ein Ticken mehr Spass.»

 «Für mich ist nicht der Brand im Vordergrund, sondern die Qualität und die Leistung»

Unter den Begriff Massanzug fallen der Businessanzug ebenso wie der Hochzeitsanzug oder der Anzug im Smart-Casual-Look. Es muss nicht immer die Vorstandssitzung sein, die einen Anzug nach Mass verlangt. Vielleicht ist es ein Vorstellungsgespräch oder man liebet es, in scheinbar leichter aber doch qualitativ höchst anspruchsvoller Kleidung zu einer VIP-Party zu gehen, eine Vernissage zu besuchen oder sich auf manch anderem Event sehen zu lassen.

Massbekleidung von «Marcurso» ist deshalb die ideale Begleitung, weil sie bezüglich perfekten Sitzes und Detailreichtum der Gesamtkomposition seinesgleichen sucht.

 

Für eine Terminvereinbarung oder eine unverbindliche Präsentation unserer Kollektionen finden Sie uns unter:

Marcurso AG
Zürcherstrasse 11
8952 Schlieren

Öffnungszeiten: 08:00 – 18:00 Uhr oder nach Absprache

+41 76 527 13 27  [email protected]

 

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Bericht über die Situation syrischer Flüchtlinge in der Schweiz und Europa

Das Parlament hat Auskunft über die Situation syrischer Flüchtlinge in Europa und der Schweiz verlangt. Besonderes Augenmerk sollen die Hilfe vor Ort sowie die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen erhalten. Weiter sollen die Eindämmung von Wirtschaftsmigration, die Bekämpfung von Menschenschmuggel, die Integration von syrischen Flüchtlingen sowie die Massnahmen gegen schweizerische Waffenexporte in die Region thematisiert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden, aktualisierten Bericht an seiner Sitzung vom 26.01.2022 verabschiedet.

In Erfüllung des Postulats 17.3004 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates hat der Bundesrat seinen aktualisierten Folgebericht «Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit» vorgelegt. Darin nimmt er zunächst eine Analyse der humanitären Lage in Syrien und dessen Nachbarländern vor und beschreibt die Migrations- und Flüchtlingssituation.

Weiter zeigt der Bericht die Massnahmen der Schweiz zur Unterstützung der leidtragenden Bevölkerung auf. Dabei wird erläutert, wie das humanitäre Engagement kontinuierlich aufgestockt wurde. Die Schweiz hat seit 2011 insgesamt über 550 Millionen Franken für die betroffene Bevölkerung in der Region bereitgestellt. Zudem wird ausgeführt, dass im Rahmen der Migrationszusammenarbeit der Kapazitätsaufbau der Migrationsbehörden in den umliegenden Ländern unterstützt wird. Auch die friedenspolitischen Bestrebungen der Schweiz werden im Bericht thematisiert, ebenso wie die Verhinderung von Waffenexporten in Krisengebiete. Der Bericht nennt auch die zahlreichen Massnahmen, welche die Schweiz zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingsgruppen ergriffen hat.

Wichtigste Entwicklungen auf europäischer Ebene

Der Bericht analysiert die wichtigsten Entwicklungen auf europäischer Ebene, darunter auch die von der EU unternommenen Bestrebungen, um die Aussengrenzen besser zu kontrollieren und die besonders von der Migration betroffenen Staaten nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung zu entlasten. Zudem werden die Relocation- und Resettlement-Programme und die Aufstockung der Hilfe vor Ort erläutert. Der Bericht zeigt auf, in welcher Form sich die Schweiz an diesen europäischen Massnahmen beteiligt.

Der Bericht schliesst mit einer Wirkungsanalyse der Situation in Syrien und dessen Nachbarstaaten auf Europa. Die humanitären Bedürfnisse sind sehr gross und das Schweizer Engagement bleibt deshalb wichtig. Neben der humanitären Hilfe vor Ort ist auch die Unterstützung der Nachbarsstaaten bei der Migrationsverwaltung entscheidend. Die Schweiz soll sich auch weiterhin für die Friedensförderung in der Region einsetzen und so zu einer nachhaltigen Stabilisierung beitragen.

Anpassung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten

Das Sozialhilferisiko ist bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten statistisch deutlich höher als bei Schweizerinnen und Schweizern oder bei Angehörigen der EU/EFTA-Staaten. Mit einem Massnahmenpaket will der Bundesrat daher Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit für diese Personengruppe setzen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2022 beschlossen. Damit soll der Anstieg der Sozialhilfekosten der Kantone und Gemeinden wenn möglich etwas gebremst werden.

Gestützt auf einen Auftrag des Parlaments will der Bundesrat Anreize setzen, um Ausländerinnen und Ausländer besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit sollen die Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten gesenkt und so der Anstieg der Ausgaben insbesondere von Kantonen und Gemeinden in diesem Bereich wenn möglich etwas gebremst werden.

Konkret schlägt der Bundesrat folgende Gesetzesänderungen vor:

  • Einführung eines tieferen Unterstützungsansatzes für Drittstaatsangehörige bei der Sozialhilfe während der ersten drei Jahre nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
  • Präzisierung der Integrationsvoraussetzungen bei der Härtefallregelung: Für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene wird die erfolgreiche Teilnahme an einer (beruflichen) Bildung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.

Der Bundesrat schlägt zudem eine Ergänzung bei den Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz vor. Bei der Prüfung der Integration (z.B. beim Abschluss einer Integrationsvereinbarung oder bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung) soll zusätzlich abgeklärt werden, ob und wie Ausländerinnen und Ausländer die Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners sowie allfälliger minderjähriger Kinder fördern und unterstützen.

An seiner Sitzung vom 26. Januar hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen eröffnet, sie dauert bis zum 3. Mai 2022.

Sie ergänzen jene Massnahmen, die der Bundesrat bereits am 15. Januar 2020 beschlossen hatte und die keine Gesetzesänderung erfordern. Primäres Ziel dieser Massnahmen ist es, den Melde- und Informationsfluss zwischen den Sozialhilfe- und Migrationsbehörden und damit auch die Datenbeschaffung bei einem Sozialhilfebezug generell zu verbessern.

Bisherige Regelung zum Widerruf von Niederlassungsbewilligungen genügt

Ursprung der Vorlage ist das Postulat «Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten» (17.3260) der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, das der Ständerat am 8. Juni 2017 angenommen hat. Damit beauftragte er den Bundesrat zu untersuchen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. Der Bundesrat verabschiedete am 7. Juni 2019 den Bericht zu diesem Postulat und erteilte dem EJPD den Auftrag, die darin enthaltenen 20 Handlungsoptionen mit einer Begleitgruppe weiter zu vertiefen. Am 15. Januar 2020 nahm der Bundesrat von den Einschätzungen der Begleitgruppe Kenntnis, verabschiedete ein Massnahmenpaket und beauftragte das EJPD, verschiedene Gesetzesänderungen auszuarbeiten, die er nun in die Vernehmlassung schickt. Verzichtet hat der Bundesrat auf eine Erleichterung des Widerrufs von Niederlassungsbewilligungen. Nach einer vertieften Prüfung kam er zum Schluss, dass die heutige Regelung genügt. Demnach können die Kantone eine Niederlassungsbewilligung bei einem dauerhaften und erheblichen Sozialhilfebezug widerrufen.

Starker Anstieg der Sozialhilfeausgaben in den letzten zehn Jahren

Die jährlichen Nettoausgaben für die Sozialhilfe in der Schweiz sind von 2010 bis 2019 um knapp 900 Millionen Franken auf insgesamt 2,8 Milliarden Franken gestiegen. Diese Kosten fallen bei den Kantonen und den Gemeinden an. Die Häufigkeit eines Sozialhilfebezugs bei Drittstaatsangehörigen ist mit 8,8 Prozent deutlich grösser als bei Schweizerinnen und Schweizern (2,3 %) oder bei Personen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz gekommen sind (2,8 %).

Um dem Sozialhilferisiko vorzubeugen und das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial besser zu nutzen, läuft seit 2019 unter anderem das Pilotprogramm «Integrationsvorlehre». Dieses ist seit 2021 auch für Jugendliche ausserhalb des Asylbereichs, namentlich aus Drittstaaten sowie EU/EFTA-Ländern, geöffnet worden, welche im Familiennachzug zuwandern.

Covid-19: Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verlängert. Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben. Für Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.

Bereits am 17. Dezember 2021 hatte der Bundesrat verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angeordnet, welche sich einschränkend auf die wirtschaftliche Tätigkeit auswirken können. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen hat der Bundesrat am 26. Januar 2022 die Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen.

Weiterführung des summarischen Abrechnungsverfahrens und der Höchstbezugsdauer von 24 Monaten

Das summarische Abrechnungsverfahren wurde im Frühjahr 2020 eingeführt, um eine rasche Bearbeitung und Auszahlung der KAE zu ermöglichen. In Anbetracht der Entwicklungen seit Dezember 2021 kann ein erneuter Anstieg von Betrieben in Kurzarbeit nicht ausgeschlossen werden. Um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen weiterhin zu entlasten sowie eine rasche Auszahlung von KAE zu gewährleisten, wird das summarische Abrechnungsverfahren bis am 31. März 2022 weitergeführt. Im Zusammenhang mit dem summarischen Abrechnungsverfahren müssen auch die Mehrstunden, welche sich ausserhalb von Kurzarbeitsphasen angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird nach wie vor das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen nicht an die KAE angerechnet.

Die Höchstbezugsdauer von KAE von 24 Monaten während der Rahmenfrist von zwei Jahren war bisher bis zum 28. Februar 2022 befristet und wird nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert. So können sämtliche Betriebe ohne Anspruchslücke weiterhin KAE geltend machen. Dies stellt sicher, dass auch Betriebe, die erst später Kurzarbeit eingeführt haben, nicht benachteiligt sind. Am 1. Juli 2022 tritt für alle Betriebe wieder die ordentliche Höchstbezugsdauer von zwölf Monaten pro Rahmenfrist in Kraft.

Aufhebung der Karenzzeit und der Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden bei einem Arbeitsausfall von über 85 Prozent

Mit der Aufhebung der Karenzzeit wird die Liquidität der Betriebe in Kurzarbeit verbessert und somit die Wahrscheinlichkeit von Entlassungen zusätzlich reduziert. Infolge der angespannten epidemiologischen Lage und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen wird die Karenzzeit vom 1. Januar 2022 bis am 31. März 2022 für alle Betriebe aufgehoben.

Mit der Aufhebung der Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent können Betriebe zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. März 2022 erneut unabhängig vom Umfang des Arbeitsausfalls KAE geltend machen. Die Abrechnungsperioden, die in diesem Zeitraum einen Arbeitsausfall von über 85 Prozent aufweisen, werden ab dem 1. April 2022 für die Berechnung des Höchstanspruchs von vier Abrechnungsperioden während der zweijährigen Rahmenfrist nicht berücksichtigt.

Anspruch nur bei 2G+-Pflicht

Aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen in Zusammenhang mit der im Dezember 2021 eingeführten 2G+-Pflicht für gewisse Betriebe kann ausnahmsweise erneut ein Anspruch auf KAE für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen geltend gemacht werden. Dieser Anspruch gilt nur für Betriebe, die der 2G+-Pflicht behördlich unterstellt sind. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 20. Dezember 2021 und ist grundsätzlich bis zum 31. März 2022 befristet. Die erwähnten Personengruppen haben faktisch solange einen Anspruch auf KAE, wie auch die Regelung zur 2G+-Pflicht in Kraft ist, jedoch längstens bis zum 31. März 2022.

Die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft.

Omikron bringt Gesundheitssystem wohl nicht an die Grenzen

Scheinbar weniger gefährlich für die Gesundheit als Delta, aber deutlich infektiöser: Die Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 wirft die Frage auf, ob sie das Gesundheitssystem an die Belastungsgrenzen bringen kann. Empa-Forschende haben dazu mit Partnern Szenarien für die Schweiz und Deutschland berechnet – und kommen zum Schluss, dass dies unwahrscheinlich ist. Einige Risiken bestehen dennoch.

Um die Gefährdung durch SARS-CoV-2 zu beurteilen, sind die Kapazitäten des Gesundheitssystems ein entscheidendes Kriterium: Werden Spitäler genügend viele erkrankte Menschen aufnehmen und behandeln können? Sowohl auf gewöhnlichen Stationen als auch auf Intensivstationen? In Grossbritannien und anderen Ländern scheint die Entkopplung von Fallzahlen und Spitaleinweisungen Grund zu Optimismus zu geben – doch gilt das auch für die Schweiz oder Deutschland, in denen der Anteil an geimpften oder genesenen Personen niedriger ist?

Um diese Frage zu beantworten, haben Forschende der Empa-Abteilung «Multiscale Studies in Building Physics» mit Fachleuten vom Institut für Laboratoriumsmedizin und Pathobiochemie der Philipps-Universität Marburg und des Kantons Graubünden aufwändige Szenarien entwickelt – für den Zeitraum vom 17. Januar bis Ende März. Die Stärke dieses Modells besteht darin, dass viele Variablen auf der Basis von aktuellen Daten eingeflossen sind: Alter, Impfstatus, Booster-Status, Reproduktionszahl. Um die Resultate schnell verfügbar zu machen, wurden sie bereits online publiziert – vor dem üblichen Peer-Review-Prozess, erklärt der verantwortliche Forscher Hossein Gorji, «so wie das in solchen Fällen bei COVID-Forschung üblich ist». Die Resultate, die nach der fachlichen Begutachtung auch in einer Fachzeitschrift publiziert werden sollen, deuten darauf hin, dass die Omikron-Variante keine Rekordzahlen bei den Aufnahmen in Intensivstationen verursachen dürfte – weder in Deutschland noch in der Schweiz; selbst unter ungünstigen Bedingungen.

Drei Szenarien – für alle FälleUm unterschiedliche Gefahrenlagen zu erfassen, betrachteten die Fachleute drei Szenarien mit effektiven Reproduktionszahlen, die angeben, wie viele Menschen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt. Sie rechneten mit 1,3, was ungefähr der aktuellen Situation entspricht; ausserdem mit 1,5 und 1,8, also dem ungünstigsten Fall. Dabei traten auch Unterschiede zwischen den beiden Ländern zutage: In Deutschland zeigte das «Worst Case»-Szenario eine um fast 20 Prozent höhere Fallzahl pro 100’000 Einwohner. Ein Grund dafür ist die unterschiedliche «Kontakte-Struktur» zwischen den verschiedenen Altersgruppen in der Schweiz, die dafür sorgt, dass die Infektionswelle bereits ab einem niedrigeren Spitzenwert an Fallzahlen wieder abflacht.

Neben solchen Einflüssen modellierten die Forscher auch Unterschiede bei der medizinischen Vorbeugung gegen die Omikron-Variante: Während die Impfrate in Deutschland etwas höher ist, gingen sie für die Schweiz wegen längerer Wirksamkeit des Impfstoff-Mixes von einem höheren Schutz aus. Dennoch bleiben Unsicherheiten – allein schon, weil die exakte Gefahr durch die Omikron-Variante, darunter auch langfristige Folgen bei schweren Fällen, sowie die Wirksamkeit von Impfstoffen und das Abklingen des Schutzes noch nicht genau erforscht sind.

Angesichts offener Fragen und notwendiger Annahmen, die in der Studie im Detail erläutert werden, betonen die Verfasser, dass die Resultate nicht als Prognosen, sondern als plausible Szenarien zu verstehen sind. Gegenrechnungen und eine «Sensitivitätsanalyse» (siehe Infobox) haben aber gezeigt, so Empa-Forscher Gorji, dass sie robust sind und die Szenarien zutreffen. Zudem stehen sie im Einklang mit der Entkopplung von Fallzahlen und Hospitalisierungen, wie sie in Grossbritannien und Südafrika beobachtet wurde.

Vorsichtiger OptimismusDie Belegung von Intensivstationen in der Schweiz und Deutschland durch Omikron-Patienten dürfte also kaum kritische Werte erreichen, solange die effektive Reproduktionszahl unter 2 bleibt. «Unsere Ergebnisse sind zwar vorsichtig optimistisch», sagt Gorji, «sie sollten aber mit Vorsicht interpretiert werden.» Auch in Zukunft sollten nötigenfalls soziale Kontakte etwas reduziert werden, so der Forscher; ausserdem seien wahrscheinlich weitere Massnahmen nötig. Und um die Entkopplung zwischen Fallzahlen und Krankenhausaufenthalten zu unterstützen, sei es notwendig, die Immunität in der Bevölkerung zu verbessern.

«All unsere Szenarien gehen implizit davon aus, dass in den nächsten Wochen weiterhin Massnahmen aufrecht erhalten bzw. ergriffen werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen», betont auch Empa-Abteilungsleiter Ivan Lunati. Und weil der Impfschutz mit der Zeit nachlasse, gelten die Prognosen nur zum jetzigen Zeitpunkt – mit den aktuellen Impfstoff-Verwendungen und den seit den Impfungen verstrichenen Zeiträumen in beiden Ländern.

Zudem sind andere Probleme im Gesundheitswesen nicht auszuschliessen: Allein die schiere Zahl an Infektionen, so Hossein Gorji, könnte zu personellen Engpässen führen und auch die Kapazitäten bei COVID-Diagnosen beschränken. Beispiel Deutschland: Einen Höhepunkt bei der Zahl der Infizierten erwartet der beteiligte Forscher Harald Renz von der Philipps-Universität Marburg laut den Modellen für etwa Ende Februar bis Mitte März. In der Schweiz könnte es schon etwas früher dazu kommen. Zu rechnen ist dann – wie auch schon andernorts modelliert – mit einem raschen und hohen Anstieg an Infektionszahlen. Davon wird die Breite der Gesamtbevölkerung betroffen sein, also auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

Neue Qualität der Pandamie«Wir werden auf den Normalstationen mit leichter Verzögerung einen deutlichen Anstieg an Patienten mit COVID-19 sehen, wenn die Reproduktionszahl auf über 1,5 ansteigt», führt Renz aus. «Aber nicht nur Patienten, die primär wegen COVID-19 ins Krankenhaus kommen (mittelschwere Fälle), sondern auch Patienten, die mit anderen Erkrankungen behandelt werden müssen, aber zusätzlich noch infiziert sind», legt der Mediziner dar. «Dies ist eine neue Qualität der Pandemie; das hatten wir bisher so noch nicht. Im Gegensatz dazu erwarten wir keine signifikanten Mehrbelastungen bei den Intensivpatienten über die Bettenauslastung hinaus, die wir gegenwärtig schon haben.»

Diese Effekte liegen vor allem daran, dass insbesondere Personen mit drei Impfungen relativ gut vor schweren Verläufen mit Omikron geschützt sind. Hinzu kommt die hohe Infektiosität des Virus, verbunden mit einer deutlich geringeren Krankheitsschwere. «Ähnlich schnell, wie die Welle ihren Gipfel erreicht, wird sie auch wieder abschwellen, mit Ausnahme einer gewissen Prolongation bei den Intensivpatienten», sagt Renz. Natürlich könne es regionale Unterschiede geben, fügt er hinzu: «Dieses globale Länder-Szenario schliesst nicht aus, dass es Ausreiser nach oben und nach unten geben kann und damit auch regionale Überlastungen.»

Wie wird sich die Omikron-Welle nach dem betrachteten Zeitraum auf das Gesundheitswesen auswirken? Das wird stark von der Omikron-Delta-Kreuzimmunität bestimmt, die noch unbekannt ist. Die Fachleute denken, dass ihre Modelle auch in fernerer Zukunft dazu beitragen können, die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu untersuchen und zu verfeinern. Aus den Analysen der gesamten Bevölkerung in beiden Ländern schliesst Ivan Lunati ausserdem, dass sich Massnahmen stärker auch an individuellen Merkmalen orientieren sollten, wenn das vorrangige Ziel ist, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden: «Ich denke, es ist an der Zeit, Strategien eigens für unterschiedliche Risikogruppen umzusetzen.»

Details zur StudieUm die Projektionen zu berechnen, verwendeten die Forschenden ein so genanntes «Kompartiment-Modell». Damit wird die Entwicklung anhand von Populationen von «empfänglichen» Personen, Infizierten, stationär Behandelten und Patienten auf Intensivstationen modelliert. Zudem unterschied das Modell zwischen Geimpften, Ungeimpften, kürzlich Genesenen und weiteren Kriterien. Um zu überprüfen, wie robust die Resultate sind, rechneten die Fachleute weitere Szenarien durch – von günstig bis pessimistisch. Darüber hinaus kontrollierten sie den wichtigen Einfluss der Zahl der Kontakte zwischen unterschiedlichen Altersgruppen der Bevölkerung, indem sie die deutschen und schweizerischen Daten probehalber vertauschten. Diese «Sensitivitäts-Analysen» zur Studie untermauerten, dass es in beiden Ländern unwahrscheinlich ist, dass die aktuelle Omikron-Welle eine Bedrohung für die medizinische Versorgung speziell durch Intensivstationen wird. Die Studie wurde als Teilprojekt des bundesweiten Forschungsnetzwerks «Angewandte Surveillance und Testung» für das vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt «Nationales Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin zu COVID-19» realisiert (BMBF – FKZ 01KX2021).

Andreas Schieder: Westbalkan gehört zu Europa

Der langjährige ehemalige Klubchef der SPÖ Andreas Schieder ist in der albanischen Kommunität weniger bekannt als in der österreichischen Politik, obwohl er sich stark für die Unterstützung und Integration der Balkanländer in die EU einsetzt. Der charismatische Politiker entdeckte schon früh sein Interesse für die Politik außerhalb der österreichischen Landesgrenze. Er sorgte zunehmend für Pflege der Kontakte auf internationaler Ebene. Seit 2019 ist Andreas Schieder Abgeordneter zum Europäischen Parlament, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien.

Bemerkenswert ist sein Einsatz für den gesamten Westbalkan, insbesondere mit Augenmerk auf die Stabilität, Bekämpfung der Kriminalität und Integration sowie Aufnahme der Balkanländer in die EU.

Sie sind Delegationsleiter der SPÖ im EU-Parlament und gleichzeitig ein herausragender Kenner des politischen Umfeldes im Westbalkan. Bei dem EUWestbalkan-Gipfel am 06.10.2021 wurde betont, „…dass die Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder in die EU auch eine Weiterentwicklung der Union selbst voraussetzt.“. Was bedeutet das konkret?

Das heißt, dass die EU auch vor dem Hintergrund eines zukünftigen Beitritts der Länder des Westbalkans in der Lage sein muss, schnelle und effiziente Entscheidungen zu treffen. Und das ist ja schon heute nicht im ausreichenden Maß der Fall. Denken wir nur an die Außenpolitik. Es passiert immer wieder, dass durch die Blockade einzelner Mitgliedstaaten, die EU zu Themen globaler Tragweite schweigt. Und auch die Beitrittsverhandlungen von Albanien und Nordmazedonien werden immer wieder aufgrund von nationalen Einzelinteressen verzögert. Das muss sich ändern, in dem wir in viel mehr Bereichen auf Mehrheitsentscheidungen setzen.

Wie wird seitens der EU begründet, dass die Beitrittskandidaten Albanien, Nordmazedonien sowie der Kosovo weiterhin keine absolute Klarheit über ihre Chancen bezüglich deren Beitritt haben?

Es gibt keine schlüssige Begründung, das ist das Problem. Deshalb setze ich mich für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Beitrittsprozesses ein.

Sie haben oft betont, dass z.B.: Nordmazedonien und Albanien geliefert haben und nun für diese Länder die Glaubwürdigkeit der EU sinkt. Wenn aber die Glaubwürdigkeit darunter leidet, wird das entstandene Vakuum von anderen Großmächten wie Russland, China und Türkei gefüllt. Warum sollten die Länder dennoch der EU weiterhin Glaubwürdigkeit schenken?

Der Westbalkan gehört zu Europa. Und in der Bevölkerung der Länder am Westbalkan ist die Zustimmung zur europäischen Integration überwältigend. Auch in der EU sollten sich also alle genau überlegen, was eine Hinwendung zu Russland oder China für uns bedeuten würde. Die Reformen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz könnten sich dann nämlich in gänzlich andere Richtung entwickeln.

Foto: Alissar Najjar

 

Für Albanien lauten die Kriterien zum Beitritt, Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten. Wo steht Albanien im Moment?

Albanien hat in den wichtigen Bereichen Justiz, Verwaltung und im Kampf gegen die organisierte Kriminalität große Fortschritte gemacht. Die EU muss sich jetzt ihrerseits an gemachte Zusagen halten und den offiziellen Startschuss für die Beitrittsverhandlungen geben.

Die Visafreiheit der Kosovarinnen wird vehement blockiert und verzögert, Sie meinen der „Zweite-Klasse-Status“ soll beseitigt werden. Inwiefern hat der Kosovo die Visafreiheit verdient und warum?

Die jungen Menschen wünschen sich ein Heranrücken an Europa. Wir müssen ihnen entgegenkommen und endlich die Visaliberalisierung einführen. Diese ist für den Kosovo längst überfällig. Kosovo hat seinen Teil der Aufgaben erfüllt, jetzt muss sich auch die Union an ihr Versprechen halten. Das ewige Hinhalten hat zu Recht für viel Frustration in der Bevölkerung gesorgt und schwächt die europäischen Kräfte im Land. Das dürfen wir als EU nicht länger in Kauf nehmen.

Sie haben vor ein paar Monaten ein Treffen mit dem kosovarischen Premier Albin Kurti abgehalten. Wie bewertet die EU die Arbeit der neuen kosovarischen Regierung?

Der Kosovo braucht vor allem politische Stabilität und muss innenpolitisch ein enormes Reformprogramm absolvieren. Ein zentraler Punkt ist aus EU-Sicht auch die konsequente Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Das sind riesige Aufgaben, aber ich glaube Albin Kurtis Regierung hat den politischen Willen sowie den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung, um die notwendigen Schritte zu setzen.

Die Instabilität des Westbalkans ist ein sehr heißes Thema, das die Weiterentwicklung stark belastet. Selbst nach 22 Jahren nach Ende des KosovoKrieges gibt es Spannungen zwischen Kosovo und Serbien. Wie könnte die Stabilität seitens der EU unterstützt werden?

Die EU muss darauf hinwirken, dass sich sowohl in Serbien als auch im Kosovo eine politische Kultur durchsetzt, die auf Kompromiss und Dialog setzt.

Ab August 2021 sollten eine Million Dosen Covid-Impfungen an die sechs Balkanstaaten gehen. Ist das schon geschehen? Wie hat die EU während der Pandemie die Länder unterstützt?

Die EU unterstützt den Westbalkan beim Kampf gegen das Coronavirus durch die Bereitstellung von medizinischem Material und Impfstoffdosen, sowie auch finanziell und organisatorisch. So sind mit Stand September 2021 über 640.000 Testkits und über 13 Millionen Schutzmasken an die Länder des Westbalkan geliefert worden. Die EU hat bereits über 41 Millionen Euro an direkten Hilfszahlungen überwiesen, und weitere 385 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Mittels der Europäischen Investitionsbank sollen zusätzlich 1,7 Milliarden Euro an günstigen Krediten zur Verfügung stehen. Die EU hat bereits über zwei Millionen Impfstoffdosen (Biontech/Pfizer & AstraZeneca) an die Länder des Westbalkan gespendet.

 

Welche politischen Ratschläge würden Sie den Politikern in Albanien, Nordmazedonien und Kosovo mitgeben?

Es braucht keine guten Ratschläge, sondern ein Begegnen auf Augenhöhe und mit Respekt. Ich hoffe, die Zukunft dieser Länder liegt in Europa und ich werde versuchen, dafür einen Beitrag zu leisten.

 

Autor: Migena Ostermann

 

Herr Botschafter, warum dürfen nur noch Geimpfte in den Kosovo einreisen?

Darum gehts

20 Minuten gibts seit heute auch auf Albanisch – automatisch übersetzt. Der kosovarische Botschafter in der Schweiz, Sami Ukelli, begrüsst das Angebot.

Er sagt, wieso er kein Problem damit hat, dass Granit Xhaka und Xherdan Shaqiri für die Schweiz auflaufen.

Und er erklärt, wieso der Kosovo nur noch Geimpfte einreisen lässt.

Herr Botschafter, im März kommt es zum Fussball-Länderspiel zwischen der Schweiz und dem Kosovo. Für wen fanen Sie mehr?
Es ist ein historisches Spiel, unmittelbar nach dem 14. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Kosovo. Wer gewinnt, ist nicht so wichtig – es soll der Community eine Freude machen.

Haben Sie Granit Xhaka oder Xherdan Shaqiri verziehen, dass sie nicht für Kosovo spielen?

Sie sind in der Schweiz aufgewachsen und haben sich für die Nation entschieden, in der sie ausgebildet wurden und der sie viel zu verdanken haben. Das kann ich gut verstehen. Trotzdem bleiben sie im Kosovo Helden. Wir jubeln umso mehr, wenn ein Schweizer kosovarischen Hintergrundes ein Tor schiesst. Hier in der Botschaft hängt ein handsigniertes Trikot von Shaqiri.

(20min/Simon Glauser)

Hat sich das Image der albanischen Community in der Schweiz in den letzten Jahren auch wegen der Secondos in der Nati gewandelt?

Es ist in den letzten zehn Jahren extrem viel passiert, darauf sind wir sehr stolz. Vor zehn Jahren kam auf SRF der Dok-Film «Die guten Albaner». Damals war es nicht so einfach, Beispiele einer erfolgreichen Integration zu finden. Heutzutage ist das ganz anders. Und nicht nur in der Nationalmannschaft oder am Eurovision Song Contest. Dass die Integration von ausländischen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz besser gelingt als anderswo, ist eine grosse Stärke der Schweiz.

«Es werden viele Artikel von 20 Minuten geteilt und auch übersetzt, weil die Beziehungen zwischen den Ländern so eng sind.» (Botschafter Sami Ukelli)

Eng sind auch die wirtschaftlichen Beziehungen. Es ist mehr oder weniger bekannt, was die Schweiz in den Kosovo und in die ganze Welt exportiert. Aber was exportiert der Kosovo in die Schweiz?

Die Exporte sind zuletzt gewachsen, sie betragen rund 40 Millionen Franken. Die Schweiz importiert aus dem Kosovo vor allem Holz, Küchen und Dienstleistungen. Ein Beispiel sind Callcenter, die Schweizer Firmen im Kosovo betreiben. Hier sehen wir noch viel Potenzial. Die Schweiz ist nach Deutschland auch der zweitgrösste Investor im Kosovo.

(20min/Simon Glauser)

20 Minuten kann man jetzt auch auf Albanisch lesen. Was halten Sie vom Angebot?

Ich finde die Idee sehr gut. Auch wenn die meisten Kosovarinnen und Kosovaren hierzulande zweisprachig sind, ist es toll, wenn sich auch diejenigen, die der deutschen oder französischen Sprache noch nicht so mächtig sind, unmittelbar informieren können. Ihr Newsportal ist im Kosovo schon heute sehr beliebt. Es werden viele Artikel von 20 Minuten geteilt und auch übersetzt, weil die Beziehungen zwischen den Ländern so eng sind. Hinzu kommt: Der Zeitpunkt in der Pandemie ist günstig, weil verlässliche Informationen zu Zeiten von Anti-Impf-Kampagnen besonders gefragt sind.

20 Minuten in weiteren Sprachen

(20min/Celia Nogler)
Rund 278’000 Personen in der Schweiz zählen Albanisch zu ihren Hauptsprachen. Neu kannst du in den Spracheinstellungen der 20-Minuten-App Albanisch auswählen. Alle Artikel werden automatisiert übersetzt. Sie wird nicht ganz perfekt sein. Das nehmen wir in Kauf, da wir der ganzen Bevölkerung die Möglichkeit bieten wollen, an aktuelle Informationen zu gelangen. Schon kommende Woche werden auch die Sprachen Serbisch und Kroatisch folgen. Die Sprache änderst du, indem du auf der App im Menü unten rechts auf «Cockpit» und dann auf «Sprache» klickst. Dort kannst du auch Portugiesisch oder Englisch auswählen.

Die Pandemie hat Folgen für die Schweiz-Kosovaren. Wer in den Kosovo einreisen will, muss mindestens doppelt geimpft sein. Wieso ist die Regierung so streng?

Die Bestimmung dient indirekt dem Schutz der Besucherinnen und Besucher. Das Gesundheitssystem im Kosovo ist nicht mit demjenigen der Schweiz vergleichbar. Man kann im Falle eines Falles nicht die gleiche Behandlung anbieten. Und bei doppelt oder dreifach Geimpften ist die Wahrscheinlichkeit, auf einer Intensivstation zu landen, nun einmal geringer als bei Ungeimpften.

(20min/Simon Glauser)

Dabei ist die Impfskepsis gerade im Kosovo gross. Nur etwa 50 Prozent sind geimpft. Wieso? Gibts im Kosovo auch Freiheitstrychler?

(lacht) Nein, Freiheitstrychler gibts nicht. Es gibt auch nicht so viele Proteste. Trotzdem lassen sich viele nicht impfen – woher die Skepsis kommt, weiss ich nicht. In der Summe ändert das nichts am Umstand, dass Ungeimpfte ein höheres Risiko haben, im Spital zu enden.

Balkan-Reisende sollen nach dem Sommer die Pandemie in der Schweiz angeheizt haben. Das Alba-Festival wurde in der Folge abgesagt. Wie haben Sie die Debatte erlebt?

Sie war unnötig. Das Virus ist weder in der Schweiz noch im Kosovo entstanden. Ein Virus aufzuhalten, ist nicht möglich, das sieht man aktuell selbst in China, aber auch in der Schweiz. Auch wenn die Omikron-Variante milder ist, sind 38’000 Fälle pro Tag in der Schweiz ungünstig. Schuldzuweisungen bringen da überhaupt nichts.

Zur Person


Sami Ukelli, Botschafter des Kosovos in der Schweiz, beim Interview am 19.01.22. (20min/Simon Glauser)
Botschafter Sami Ukelli (49) empfängt 20 Minuten in seinem Büro in Bern. Über seinem Schreibtisch hängt ein Porträt der kosovarischen Präsidentin Vjosa Osmani. So schreibt es das Protokoll vor. Der erfahrene Karrierediplomat gehört keiner politischen Partei an und vertrat den jungen Staat unter anderem in Japan, Ungarn und Österreich, bevor er im August 2020 in die Schweiz entsandt wurde. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

(Dieses zuvor in 20 Minuten erschienene Interview wird mit Genehmigung der 20-Minuten-Redaktion auf albinfo.ch veröffentlicht)

Der Rat der Albaner der Schweiz reagiert gegen den Artikel der Weltwoche

In der Ausgabe vom 6. Januar 2022 publizierte die Weltwoche den Artikel mit dem Titel “Heldenvolk der Serben”. Dagegen reagierte der Rat der Albaner der Schweiz am 12. Januar 2022 und liess dem Autor des Artikels folgende Stellungnahme zukommen:

 

WELTWOCHE

Der aktuellen Ausgabe der Weltwoche konnten wir den Artikel «Heldenvolk der Serben» entnehmen.

Ein schlechter Versuch einer Revision der Geschichte

Dem Autor, welchem als Historiker die Recherche und die faktenbasierte Berichterstattung ein Begriff sein sollte, scheinen im vorliegenden Artikel einige Fakten abhanden gekommen zu sein. Oder er geizt bewusst damit und wirft «alternative Fakten» in den Raum und versucht so die Geschichte zu revidieren. Die Ausführungen im Artikel sind sehr einseitig und es werden nur Quellen erwähnt, die versuchen, die Serben in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, ohne eine ausgewogene Darstellung von beiden Seiten, was der Schlüssel jeder seriösen journalistischen und historischen Arbeit ist.

Bereits daraus wird ersichtlich, dass der Autor sich nicht eingehend mit dem Thema beschäftigt hat, sondern lediglich einen sehr oberflächlichen Artikel schreibt.

In den serbischen Geschichtsbüchern (leider auch in den Schulbüchern) wird die verlorene Schlacht auf dem Amselfeld nach wie vor ironischerweise als Sieg gegenüber den Osmanen gefeiert; die Serben sollen und wollen mit dieser Schlacht damit Europa gerettet haben. Dies obwohl die Schlacht erwiesenermassen die Osmanen gewannen, weshalb Europa sich den Osmanen erwehren musste. Weiter haben in der Schlacht auf dem Amselfeld nicht nur Serben, sondern auch Albaner, Ungaren, Bosnier, Bulgaren gegen die Osmanen gekämpft.

Von einer Rettung Europas sprechen serbische Historiker und nun auch der Autor und die Weltwoche. Seriösen Quellen kann dies mitnichten entnommen werden. Hingegen wird in einigen Quellen erwähnt, dass einer der tragenden Figuren der Schlacht auf dem Amselfeld Milesh Kopili (oder von den serbischen Historikern als Milos Obilic genannt), ein albanisch stämmiger Kämpfer, war, welchem es gelang, Sulltan Murat I zu töten. Mittlerweile sind alle seriösen Historiker darüber einig, dass seine Herkunft unklar ist. Dieses Kapitel der Geschichte, aber auch der ganze serbische Mythos über «Die Schlacht auf dem Amselfeld» wird zum Beispiel durch den englischen Historiker Noel Malcolm in seinem Buch «Kosovo a short history» (1998) dekonstruiert.

Weiter wird der Widerstand der Serben gegen die Osmanen bis im Jahr 1459 als der einzige Widerstand gegen Osmanen in Europa dargestellt. In dieser Zeit leisteten die Ungaren unter der Führung von Janos Hunyadi und die Albaner unter der Führung von Gjergj Kastrioti Skanderbeg, einen erbitterten Wiederstand gegen die Osmanen, was im Artikel natürlich gänzlich verschwiegen wird.

Im Artikel wird die Besetzung von Kosovo und die Verdoppelung des serbischen Territoriums in den Balkankriegen 1913 nur beiläufig erwähnt. Verschwiegen wird, dass die Besetzung Kosovos durch die serbische Armee mit ungeheuerlichen Gräueltaten begleitet war. Dies ist beispielsweise in Leo Freundlichs Schrift «Albanien Golgatha-Anklageakten gegen die Vernichter des Albanervolkes», sehr gut beschrieben und dokumentiert. Dafür gibt es zahlreiche weitere Zeitzeugnisse wie z.B. Briefe serbischer Soldaten an ihre Familien, die diese Verbrechen beschreiben und dokumentieren. Ein anderer Zeitzeuge, Dimitrije Tucovic, ein serbischer Sozialdemokrat und Intellektueller schreibt in der Zeitung «Radnicke novine» (Arbeiterzeitung) oder in seinem Buch «Albansko pitanje» (Albanische Frage, 1910) von einem Völkermord der Serben gegen Albaner. So viel zu Heldentaten.

Das grösste Übel auf dem Balkan der letzten 120 Jahre war der serbische Traum und Trauma eines Grossserbiens. Dieses politische Programm, das so viel Leid auf dem Balkan verursacht hat, ist bestens dokumentiert: 1844-Nacertanje von Ilia Garasanin, 1937-Memorandum von Vasa Cubrilovic über die Vertreibung von Albaner, 1986-Memorandum der serbischen Akademie der Wissenschaft und Künste, usw.

Der territoriale Anspruch Serbiens gegenüber Bosnien, die politischen Intrigen hinter den Kulissen und die Beteiligung des serbischen Militär-Geheimdienstes, sind von Christopher Clark in seinem viel beachteten Buch «Die Schlafwandler – Wie Europa in den ersten Weltkrieg zog» bestens beschrieben. Objektiv betrachtet, kann von einer Unschuld Serbiens in diesen Ereignissen keine Rede sein.

Die letzten Balkankriege sind nach wie vor so jung, dass sich die Mehrheit der davon Betroffenen heute noch selbst sehr gut daran erinnern kann. Die Wunden und die Gräueltaten sind heute noch so frisch, dass sie nach wie vor den Alltag vieler Betroffenen beherrschen. Zudem lassen die Berichte von namhaften internationalen Organisationen keine Zweifel daran, wer das Opfer und wer der Täter in den letzten Balkankriegen war, weshalb nachfolgend der Fokus auf diese Zeit gelegt wird.

Gemäss dem Autor des besagten Artikels könne zwischen Opfer und Täter betreffend den Balkankriegen nicht unterschieden werden. Hätte der Autor, welcher für eine Zeitschrift tätig ist, die von sich behauptet, seriösen Journalismus zu betreiben, sich tatsächlich die Mühe gegeben, lediglich summarisch zu recherchieren, so wäre es auch ihm erhellt, wer der Aggressor und Kriegstreiber – und somit der Täter – und wer das Opfer war. Nachfolgend helfen wir dem Autor mit einigen unumstösslichen Tatsachen weiter.

Die albanische Bevölkerung hat gegen das mörderische Regime von Slobodan Milosevic und für die Freiheit gekämpft.

Für Kosovo war das letzte Jahrhundert gekennzeichnet von Unterdrückung und serbischem staatlichen Terror gegenüber der albanischen Bevölkerung. Dies führte schliesslich zum Aufstand und zum Befreiungskampf der Kosovo-Albaner.

Gegen den Befreiungskampf der Befreiungsarmee von Kosovo (UÇK) reagierte Serbien 1998 und 1999 mit staatlichem Terror, ethnischer Säuberung und Massenmord gegen die albanische Zivilbevölkerung. In diesem Krieg wurden im Kosovo mindestens 10’812 zivile Albaner von der serbischen Polizei, Armee und Paramilitärs ermordet. Weder Kinder noch Schwangere noch ältere Personen wurden verschont. Gemäss UNHCR und OSZE sind über 860’000 Albaner in Kosovo durch die serbische Polizei, Armee, und serbische Paramilitärs ins Ausland vertrieben worden, hinzu kommen weitere hunderttausende Vertriebene innerhalb des Landes. Über 20’000 Frauen wurden vergewaltig – die Dunkelziffer ist dabei viel höher. Fast die Hälfte der Häuser im Kosovo wurden entweder stark beschädigt oder ganz zerstört. Nach wie vor wissen viele Eltern, viele Kinder, viele Geschwister nicht, ob ihre Töchter und Söhne, ihre Mütter und Väter, ihre Geschwister noch leben oder aber in welchem Massengrab in Serbien sich befinden. Nach wie vor fehlt von diesen 1’643 Verschwundenen jede Spur. Drahtzieher, Verantwortliche und ja sogar Täter wurden nie zur Verantwortung gezogen. Sie werden vielmehr vom serbischen Staat geschützt, tragen politische Ämter. Verurteilte Kriegsverbrecher werden als Nationalhelden gefeiert und halten Vorträge in serbischen militärischen Akademien. Das sind alles nicht von der Hand zu weisende Fakten. Stattdessen versucht der Aggressor immer wieder, sich als Opfer darzustellen. Gleiches versucht auch der Autor des besagten Artikels.

Die albanische Bevölkerung in Kosovo wurde systematisch ermordet, vergewaltigt, vertrieben und ihr Hab und Gut zerstört. Ein Genozid gegen unschuldige Menschen (darunter unzählige Frauen und Kinder) in Kosovo wurde verübt (Massaker von Reçak, Izbica, Meja, Krusha e Madhe etc.). Nicht nur in Kosovo fand Genozid statt. Beispielsweise ist an dieser Stelle das weltbekannte Massaker von Srebrenica in Bosnien und Herzegovina zu erwähnen. Die Aufzählung sämtlicher Verbrechen und Massakern, welche von den Serben während den Balkankriegen begangen wurden, würde einige Seiten füllen. Die serbische Regierung leugnet heute noch diese verübten Massaker. Sie huldigen und glorifizieren nach wie vor die dafür verantwortlichen und bereits seitens des Internationalen Straftribunals für Ex-Jugoslawien (ICTY), wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilten Kriegsverbrecher, wie Ratko Mladic, Radovan Karadzuc, Vojislav Seselj. Auch der für die Gräueltaten Hauptverantwortliche Slobodan Milosevic wurde angeklagt. Nur sein Tod konnte ihn vor einer Verurteilung retten, denn die Beweislage war eindeutig und erdrückend.

Nichts anderes kann von einer Regierung, welche in einer nationalistischen Blase lebt und sich in faktenmanipulierender Weise versucht, sich nun als Opfer darzustellen, erwartet werden. Freilich darf man aber davon ausgehen, dass ein Journalist und ein Wochenmagazin in der Schweiz mit einer relativ grossen Leserschaft seriös mit Informationen um geht, insbesondere wenn es um Fakten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht.

Natürlich ist ein Krieg ungeheuerlich und jedes menschliche Opfer unbegründet und unnötig. Aber der Versuch, alle als gleich schuldig darzustellen, ist ein gefährlicher Geschichtsrevisionismus, da die Zahl der Opfer bei weitem ungleich verteilt sind und die Anzahl der ermordeten Bosnier, Albaner und Kroaten vielfach höher sind. Die Leugnung der Verbrechen aus den letzten Balkankriegen und von allen anderen Kriegsverbrechen, sollte in Zukunft am besten gesetzlich geregelt sein. Nur so können wir uns von einer solchen degoutanten Gleichstellung des Ungleichen und von einer Retraumatisierung der Opfer, die auch in der Schweiz leben, schützen.

Wir sind der Auffassung, dass diese Informationen der Leserschaft des Wochenmagazins Weltwoche nicht vorenthalten werden dürfen und in der nächsten Ausgabe im Sinne einer «Gegendarstellung» publiziert werden sollten.

Mit freundlichen Grüssen

Lurata Reci

Präsidentin

Rat der Albaner der Schweiz

 

 

Covid-19-Auffrischimpfung mit mRNA Impfstoffen ausgeweitet für 12- bis 15-Jährige

Die Empfehlung für die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wurde für die Altersgruppe der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen aktualisiert. Neu wird allen eine Auffrischimpfung nach vier Monaten empfohlen. Zudem wurde die Empfehlung für die Auffrischimpfung mit einer zweiten Dosis des Janssen-Impfstoffes ergänzt.

Damit soll der individuelle Schutz vor Infektion und schweren Verläufen gestärkt und die Übertragung und Verbreitung des Virus in der aktuellen epidemischen Lage gebremst werden. Bisher haben in der Schweiz mehr als 3 Millionen Personen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Pfizer-Impfstoff für die Auffrischimpfung von 12- bis 15-jährige Jugendlichen

Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren wird in der aktuellen epidemiologischen Lage eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer empfohlen. Dies, um ihren Schutz vor einer milden Infektion und vor weiteren negativen Auswirkungen (Quarantäne, Isolation) zu erhöhen und das Übertragungsrisiko auf enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) – insbesondere auf Personen, die schwer immundefizient und trotz Impfung weniger gut geschützt sind – zu reduzieren.

Für diese Altersgruppe soll für die Auffrischimpfung der mRNA-Impfstoff von Pfizer (Comirnaty®) genutzt werden. Sie wird frühestens vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen, wenn in diesen vier Monaten keine bestätigte Infektion aufgetreten ist. Sie erfolgt ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic. Die Empfehlung beruht auf den Wirksamkeitsdaten der Auffrischimpfung für junge Erwachsene und auf den Sicherheitsdaten, die der FDA-Zulassung zugrunde liegen. Die Datenlage wird genau beobachtet.

Zweite Impfung mit dem Impfstoff von Janssen

Seit Ende Dezember 2021 ist eine zweite Dosis Janssen-Impfstoff als Auffrischimpfung durch Swissmedic zugelassen. Gestützt auf die Datenlage und auf die epidemiologische Lage empfehlen BAG und EKIF die zweite Dosis dieses Impfstoffs frühestens zwei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung explizit nur für
• Personen ab 18 Jahren, die mit einer Dosis Janssen-Impfstoff geimpft wurden und sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen.
• mit einem mRNA-Impfstoff grundimmunisierte Personen ab 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen keine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff mehr erhalten können oder diese ablehnen.

Bei bestätigter Infektion mindestens vier Wochen nach der ersten Dosis Janssen-Impfstoff wird vier Monate nach der Infektion die zweite Dosis Janssen-Impfstoff bzw. eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoff statt mit Janssen-Impfstoff

Daten deuten darauf hin, dass eine mRNA-Auffrischimpfung einen höheren Schutz vor einer symptomatischen Omikron-Infektion bietet als eine zweite Dosis Janssen-Impfstoff. Deshalb empfehlen EKIF und BAG die Auffrischimpfungen primär mit mRNA-Impfstoffen, auch für Personen, die mit einer Dosis Janssen-Impfstoff geimpft wurden. Personen ab dem Alter von 18 Jahren, die vor mehr als vier Monaten mit einer Dosis des Janssen-Impfstoffs geimpft wurden, wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen (off-label), wenn in der Zwischenzeit keine Infektion erfolgte.

Personen ab dem Alter 18 Jahren, die vor weniger als vier Monaten mit einer Dosis des Janssen-Impfstoffs geimpft wurden, wird empfohlen, die Grundimmunisierung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu ergänzen, und zwar mit einem Minimalabstand von 28 Tagen nach der ersten Covid-19-Impfdosis (off-label). Die empfohlene Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff sollte darauffolgend frühestens vier Monate nach dieser Ergänzung der Grundimmunisierung erfolgen (off-label), wenn in der Zwischenzeit keine Infektion erfolgte.

Auffrischimpfung mit Janssen nach Grundimmunisierung mit mRNA Impfstoffen

Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einer dritten Dosis eines mRNA-Impfstoffs impfen lassen können oder die eine dritten Dosis eines mRNA-Impfstoffs ablehnen, kann – erfolgte in der Zwischenzeit keine Infektion – im Rahmen der Zulassung frühestens vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff eine Dosis Janssen-Impfstoff als heterologe Auffrischimpfung verabreicht werden.

Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März

Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 weitgehende inschränkungen beschlossen, unter anderem die 2G- und die 2Gplus-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet, ebenso die ausgeweitete Zertifikatspflicht, die der Bundesrat im September 2021 beschlossen hatte.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern verlängert der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar und die restlichen Massnahmen bis Ende März
2022. Alle Kantone haben sich in der Konsultation grundsätzlich für eine Verlängerung der Massnahmen ausgesprochen. Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 wird er mögliche Lockerungen der Massnahmen diskutieren.

Kontaktquarantäne bis Ende Februar befristet
Nach der Konsultation hat der Bundesrat auch beschlossen, die Kontaktquarantäne bis Ende Februar zu befristen. Der Bundesrat hat die
Quarantäne am 12. Januar 2022 bereits stark eingeschränkt. Sie gilt nur noch für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen oder ähnlichen regemässigen und engen Kontakt haben. Das Ansteckungsrisiko ist in diesen Fällen weiterhin hoch. Die Quarantäne leistet deshalb einen wichtigen Beitrag dazu, dass Personen das Virus nicht weiterverbreiten, etwa am Arbeitsort. Von der Kontaktquarantäne ausgeschlossen sind zudem Personen, die in den letzten vier Monaten geimpft worden oder genesen sind.

Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird auf 270 Tage verkürzt
Der Bundesrat verkürzt zudem ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage. Damit bleibt das
Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt. Analog dazu sind auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig.

Anpassungen des Testregimes bei der Einreise in die Schweiz
Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach
der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.

Punktuelle Anpassungen nach der Konsultation
Nach der Konsultation hat der Bundesrat unter anderem auch folgende Anpassungen beschlossen, gültig ab dem 25. Januar 2022:

–  Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Bisher bestand diese
Pflicht noch in Diskotheken und bei bestimmten Veranstaltungen mit maximal 50 Personen in Innenräumen ohne Zugangsbeschränkung (zum Beispiel religiöse Veranstaltungen).

–  Hinreichende kantonale Kapazitäten für das Contact Tracing sind angesichts der aktuell hohen Fallzahlen und der eingeschränkten Kontaktquarantäne keine Voraussetzung mehr, damit die Kantone Grossveranstaltungen bewilligen können.

–  Weitere Anpassungen betreffen die kantonalen Ausnahmen von der Pflicht zur Zugangsbeschränkung an Grossveranstaltungen im Freien, die 3G-Regel für eidgenössische Maturitätsprüfungen, die Verlängerung der Frist für die Ausstellung eines Zertifikats für Personen, die sich aus
medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können und die Anpassung der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall.

Keine Änderung der Maskenpflicht
Aufgrund der Konsultationsergebnisse verzichtet der Bundesrat auf weitere Anpassungen, zum Beispiel auf Änderungen der Isolationsregeln, auf eine Verschärfung der Maskenpflicht oder ein Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen. Er verzichtet auch auf eine Verschärfung der nationalen Regeln für Grossveranstaltungen, wie eine Sitzpflicht für die Konsumation oder Kapazitätsbeschränkungen, wie von verschiedenen Kantonen gefordert.

Neue Priorisierung für PCR-Test
Das Bundesamt für Gesundheit wird den Kantonen aufgrund des hohen Bedarfs für Tests und den bereits stark ausgelasteten Laborkapazitäten folgende neue Priorisierungsreihenfolge für PCR-Tests empfehlen:

1. Risikopersonen mit Symptomen oder Risikopersonen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person

2. Repetitive Testung in Gesundheitsinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pfle-geheime, Behindertenheime)

3. Repetitive Testung in kritischen Infrastrukturen (Definition durch Kantone)

4. Testung von symptomatischen Personen (auch mit Antigen-Schnelltests möglich)

5. Repetitive Testung an Schulen

6. Repetitive Testung in Betrieben

7. Testen zwecks einer beruflichen oder privaten Reise (sofern PCR zwingend)

8. Testen auf Wunsch (für Testzertifikate)

Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.