Der Sonderstab Asyl (SONAS) begrüsst die Rückkehr zur bevölkerungsproportionalen Zuweisung der Geflüchteten aus der Ukraine an die Kantone. So können bestehende Ungleichgewichte schrittweise ausgeglichen werden. Bund und Kantone verfügen aktuell über genügend Unterbringungsplätze.
Seit Montag werden die geflüchteten Personen aus der Ukraine wieder nach dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel an die Kantone zugewiesen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Geflüchtete, die bei ihrer Kernfamilie oder in ihrer Nähe wohnen möchten sowie verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen.Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Die Geflüchteten werden vorerst prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. So können bestehende Ungleichgewichte ausgeglichen werden. Die neue Regelung gilt nicht rückwirkend. Personen, die bereits registriert und einem Kanton zugewiesen worden sind, können dort bleiben.
Auch Kantonswechsel sind bei bereits zugewiesenen Personen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn Geflüchtete dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist.
Genügend Betten bei Bund und Kantonen
Die Zahl der Geflüchteten, die sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen, liegt aktuell zwischen 500 und 1000 Personen pro Tag. Das SEM verfügt über gut 9000 Unterbringungsplätze, von denen rund 5000 belegt sind. Auch die Kantone verfügen zurzeit über eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen und über genügend Reserven, um die ihnen vom SEM zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S aufzunehmen.
Ruhige Lage im Sicherheitsbereich
Im Sicherheitsbereich ist die Lage ruhig, die Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen und den kantonalen Behörden haben sich eingespielt und funktionieren gut.
Bundespräsident Ignazio Cassis ist am Donnerstag, 28. April 2022, in London mit dem britischen Premierminister Boris Johnson und Aussenministerin Elizabeth Truss zusammengekommen. Von Königin Elizabeth II. wurde der Bundespräsident zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung ihrer bilateralen Partnerschaft und einigten sich auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich. Sie bekräftigten die Aufnahme exploratorischer Gespräche, um das bestehende Handelsabkommen zu modernisieren. Zentrale Gesprächsthemen waren auch die russische Militäraggression gegen die Ukraine und deren Folgen sowie die Beziehungen der Schweiz und des UK zur Europäischen Union (EU).
Die von Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson unterzeichnete Erklärung gibt die Richtung vor, wie die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) namentlich in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Forschung und Innovation, Mobilität sowie aussenpolitische Kooperation weiter vertieft und ausgebaut werden sollen. Der Bundesrat hiess dies an seiner Sitzung vom 13. April gut.
Am Donnerstag würdigten beide Seiten die Qualität der bilateralen Beziehungen, die auf gemeinsamen Werten und einer führenden Rolle in Forschung, Bildung und Innovation beruhe. Die gemeinsame Erklärung setze eine lange Tradition fort. «Dies ist ein Fahrplan für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern – ein Prozess, der bereits in vollem Gange ist», erklärte der Bundespräsident.
Das UK ist der achtwichtigste Handelspartner der Schweiz (ohne Edelmetalle). In exploratorischen Gesprächen soll nun ausgelotet werden, ob und wie das bestehende Handelsabkommen modernisiert und erweitert werden kann, etwa in Bereichen wie Dienstleistungen, Schutz von geistigem Eigentum oder Handel und nachhaltige Entwicklung. Ein weiteres wichtiges Gesprächsthema war der Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit konkreten Bereichen der Zusammenarbeit wird ausgearbeitet und eine Unterzeichnung in den nächsten Monaten angestrebt, wie dies Bundesrat Guy Parmelin und der britische Forschungsminister George Freeman im Februar beschlossen hatten.
Ein zentraler Teil des Gesprächs war dem Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen gewidmet. Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson betonten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bestürzung über Angriffe auf zivile Einrichtungen und verurteilten die Verstösse gegen das Völkerrecht und das humanitäre Recht. Weitere Themen waren die Umsetzung der jeweiligen Sanktionen und wie es gelingt, humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine zu gewährleisten. Zur Sprache kam auch die im Juli in Lugano geplante Ukraine-Konferenz, die von der Schweiz und der Ukraine gemeinsam organisiert wird. Zudem wurde angesichts der aktuellen Energiekrise der angestrebte Energiedialog besprochen, der zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und dem britischen Energieminister Greg Hands in naher Zukunft stattfinden soll.
Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 1,0% gewachsen, was unter dem Trend der letzten fünf Jahre liegt (+2,3%). Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen stieg im Vergleich zu 2019 von 11,3% auf 11,8%. Soweit einige der neusten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.
2020 stiegen die Gesundheitsausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Milliarden Franken auf 83,3 Milliarden Franken an (2019: 82,5 Mrd.). Die grössten Kostentreiber waren die Spitäler (+0,5 Mrd. Franken) und die sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,3 Mrd. Franken). Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren waren dagegen rückläufig (–0,8 Mrd. Franken), was sich zumindest teilweise mit den Massnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte erklären lässt. Bei den Kosten für Gesundheitsleistungen des Staates zeigt sich wiederum ein sehr starkes Wachstum (+1,2 Mrd. Franken).
Das Kostenwachstum bei den ambulanten und stationären Kurativbehandlungen (+0,6% bzw. +1,1%) sowie bei der Rehabilitation (+2,2%) fiel 2020 tiefer aus als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+2,3%). Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate verzeichnen dagegen die Langzeitpflege (+2,6%), die Gesundheitsgüter (+2,7%), die Verwaltung (+3,3%) und die unterstützenden Dienstleistungen (+6,1%, z.B. Laboranalysen und Rettungsdienste). Die starke Zunahme bei der Prävention (+9,9%) ist auf die von Bund und Kantonen mitgetragenen Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.
Monatliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 804 Franken pro Person
2020 wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Davon wurden 305 Franken von der obligatorischen Krankenversicherung und 175 Franken vom Staat übernommen. 51 Franken wurden durch Sozialversicherungen wie die AHV, IV und die Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 52 Franken wurden durch Zusatzversicherungen und 17 Franken durch eine sonstige private Finanzierung gedeckt.
Die Haushalte mussten zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern einen Restbetrag von 174 Franken selbst bezahlen. Darunter fielen vor allem Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie für von der Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligungen an ambulanten und stationären Behandlungen.
Im Jahr 2021 wurden dem Beratungsnetz für Rassismusopfer 630 Fälle rassistischer Diskriminierung gemeldet. Die meisten Vorfälle ereigneten sich am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich. Benachteiligungen und Beschimpfungen waren die häufigsten Diskriminierungsformen. Die am meisten genannten Motive blieben Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit und anti-Schwarzer Rassismus gefolgt von antimuslimischem Rassismus. Auffallend war die vermehrt auftretende Feindlichkeit gegenüber Menschen aus dem asiatischen Raum.
Der Arbeitsplatz mit 106 und der Bildungsbereich mit 94 Fällen sind die am stärksten betroffenen Lebensbereiche. Im Vergleich zu 2020 nahmen die Diskriminierungen im Bildungsbereich deutlich zu, dabei betrafen die meisten Meldungen Rassismus gegen Schwarze Personen. So wandte sich ein Vater an eine Beratungsstelle, nachdem sein Sohn von Mitschülern wiederholte und massive verbale Angriffe bezüglich seiner Hautfarbe erlebte. Weil sich der Sohn verbal gegen diese Angriffe wehrte, ergriff die Schule gegen ihn Disziplinarmassnahmen und ignorierte dabei die verbalen rassistischen Attacken der Mitschüler. Im Rahmen einer Mediation behandelte die Beratungsstelle mit dem betroffenen Schulpersonal das Thema Rassismus im Schulkontext. Daraufhin entschied sich die Schule, das Thema mit Lehrpersonen, sämtlichen Klassen sowie Eltern zu bearbeiten. Ein Schulsozialarbeiter steht nun dem betroffenen Schüler zur Seite und die Disziplinarmassnahmen wurden aufgehoben.
Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit mit 218 und anti-Schwarzer Rassismus mit 207 Fällen waren die häufigsten Diskriminierungsmotive. Neben dem Bildungsbereich (40) ereigneten sich die meisten Fälle von anti-Schwarzem Rassismus am Arbeitsplatz (37) sowie im öffentlichen Raum und in der Nachbarschaft (je 26). Weiterhin häufig waren Beratungsfälle im Bereich Muslimfeindlichkeit (53) sowie in der inhaltlich verwandten Kategorie der Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum (51). Die neue Kategorie «Feindlichkeit gegen Menschen aus dem asiatischen Raum» weist 41 Meldungen auf, vor allem bezüglich Beschimpfungen und andere herabsetzende Äusserungen oder Illustrationen. Nicht zuletzt haben Meldungen bezüglich Antisemitismus leicht zugenommen. Einige dieser Vorfälle betrafen die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts sowie antisemitische bzw. rassistische Verschwörungstheorien, die während der Pandemie vermehrt zirkulieren. In jedem dritten Beratungsfall stellten die Beratungsstellen ausserdem eine Mehrfachdiskriminierung aufgrund des Rechtsstatus, des Geschlechts und/oder der sozialen Stellung fest.
Die Bereitschaft von Menschen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, nimmt jedes Jahr zu. So verzeichnete das Beratungsnetz für das Berichtsjahr 2021 im Vergleich zu noch vor zwei Jahren einen Anstieg von rund 180 Fällen. Dies verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Beratungsstellen für die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen, Angehörigen, Fachpersonen sowie Zeuginnen und Zeugen.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga wurde im Verlauf der Woche positiv auf das Coronavirus getestet. In dieser Woche fand keine Sitzung des Bundesrats statt. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat leichte Symptome und arbeitet gegenwärtig von zuhause aus.
Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, werden den Kantonen grundsätzlich wieder gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen. Davon ausgenommen sind Geflüchtete, die über eine längere Zeit bei nahen Verwandten wohnen können wie auch verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Bereits bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen sollen schrittweise ausgeglichen werden.
Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben viele Personen, die in die Schweiz geflüchtet sind, bei Verwandten oder Bekannten eine Unterkunft erhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bisher alle Geflüchteten, die bei der Registrierung eine private Unterbringungsmöglichkeit vorweisen konnten, dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Durch diese Zuweisungspraxis konnte der zwischen den Kantonen vereinbarte, bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel bisher nicht eingehalten werden. Einige Kantone haben überproportional viele Geflüchtete aufgenommen. Um den Verteilschlüssel künftig besser einhalten und die bevölkerungsproportionale Verteilung schrittweise wiederherstellen zu können, haben Bund und Kantone eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Sie werden ab Montag umgesetzt.
Die Zuweisung der Geflüchteten an die Kantone erfolgt grundsätzlich wieder nach dem bewährten Verteilschlüssel. Geflüchtete werden prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. Dies, bis die bevölkerungsproportionale Verteilung wiederhergestellt ist. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird bei der Vermittlung von Personen in Gastfamilien direkt ab den Bundesasylzentren ebenfalls die angepasste Praxis anwenden. Diese gilt nicht rückwirkend. Wer bereits vom SEM registriert worden und privat untergebracht ist, kann im zugewiesenen Kanton bleiben.
Ausnahmen bei erweiterter Kernfamilie und vulnerablen Personen
Das SEM wird Zuweisungswünsche für einen bestimmten Kanton weiterhin berücksichtigen, wenn Geflüchtete in der Schweiz bei Eltern, Grosseltern oder Kindern untergebracht werden möchten – unabhängig davon, ob sie direkt bei ihnen wohnen
oder in ihrer Nähe. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Bei entfernten Verwandten und eng befreundeten Personen wird der Zuweisungswunsch nur berücksichtigt, sofern die Zuteilung nicht zu neuen Ungleichgewichten führt. Das Gleiche gilt für Personen, die bei der Registrierung eine anderweitige Privatunterkunft angeben. Deren Gastgeber müssen sich jedoch künftig mit einer schriftlichen Bestätigung dazu bereit erklären, die Geflüchteten mindestens drei Monate bei sich aufzunehmen. In diesen Fällen wird geprüft, ob die Zuweisung in den gewünschten Kanton erfolgen kann. Dies führt zu Problemen, da die betroffenen Kantone nicht nur mehr Menschen unterbringen und mehr Kinder einschulen müssen, sondern auch mehr Sozialhilfeausgaben haben, um die Existenz der Betroffenen zu sichern und mehr Betreuungsleistungen erbringen müssen.
Von der neuen Praxis ausgenommen sind verletzliche Personen – etwa unbegleitete Minderjährige, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder gravierenden gesundheitlichen Problemen wie auch sehr alte Personen. Sie werden, wenn sie es wünschen, in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht, da diese Nähe stabilisierend wirken kann. Zudem sollen verletzliche Personen möglichst optimal betreut werden. Diese Vorgabe berücksichtigt das SEM bei der Kantonszuweisung in Absprache mit den Kantonen. Das SEM bittet Personen, die Gruppen von vulnerablen Personen in die Schweiz bringen, noch einmal darum, sich vorgängig bei [email protected] zu melden. So kann die Aufnahme und die Zuweisung gut vorbereitet werden.
Kantonswechsel nur in Ausnahmefällen möglich
Geflüchtete, die bereits einem Kanton zugewiesen werden, können beim SEM ein Gesuch um Kantonswechsel stellen. Diesem wird in der Regel dann zugestimmt, wenn sie dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie – also bei Eltern, Kindern oder Grosseltern – wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen sonst eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist. In allen anderen Fällen können das SEM und beide betroffenen Kantone nur im Sinne einer Ausnahme zustimmen.
Termin für die Registrierung selber buchen
Auf dem neuen Web-Portal RegisterMe (https://registerme.admin.ch) können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, neu einfach online anmelden und einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum BAZ buchen. Das System bringt für alle Beteiligten Vorteile: Das SEM kann die Zahl der Registrierungen besser auf die einzelnen Bundesasylzentren verteilen. Und für die Ukrainerinnen und Ukrainer entfallen dank der automatischen Terminvereinbarung die Wartezeiten vor den Zentren.
Nachdem das Kernkraftwerk Mühleberg Ende 2019 abgeschaltet wurde, müssen in den Gemeinden im Umkreis von 50 Kilometern um das Kernkraftwerk keine Jodtabletten mehr an die Bevölkerung vorverteilt werden. Diese werden stattdessen zentral bei den Kantonen gelagert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 eine entsprechende Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Jodtabletten sind bei einem schweren Unfall in einem Schweizer oder auch grenznahen Kernkraftwerk zur Schilddrüsen-Prophylaxe vorgesehen. In der Schweiz sind Jodtabletten für die gesamte Bevölkerung verfügbar. Es wird zwischen zwei Verteilgebieten unterschieden. Ausserhalb eines 50 Kilometer-Radius um ein Schweizer Kernkraftwerk sind die Jodtabletten bei den Kantonen gelagert und werden bei Bedarf an die Bevölkerung abgegeben. Innerhalb eines 50 Kilometer-Radius werden die Jodtabletten an die Haushalte und Betriebe, insbesondere Kindergärten und Schulen, verteilt. Die Jodtabletten haben eine Haltbarkeit von 10 Jahren; die letzte Verteilung fand 2014 statt.
Das Kernkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern befindet sich zurzeit im Rückbau. Damit müssen bei der Verteilung 2024 innerhalb des 50 Kilometer-Radius keine Jodtabletten an die Haushalte mehr vorverteilt werden. Die betroffenen Gemeinden im Gebiet um das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg sind im Anhang der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten einzeln aufgeführt. Sie sollen nun daraus gestrichen werden. Die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung dauert bis am 25. August.
Nach der Zulassung von Swissmedic des Imfpstoffes Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 von Novavax haben das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF die entsprechende Impfempfehlung publiziert. Der Impfstoff wird im zweiten Quartal in die Schweiz geliefert und umgehend an die Kantone verteilt. Der protein-basierte Impfstoff kommt primär bei Personen zum Einsatz, die aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden können. Er steht aber auch anderen Impfwilligen zur Verfügung.
Beim Impfstoff des Herstellers Novavax handelt es sich um den vierten Impfstoff, der in der Schweiz zum Einsatz kommt. Nuvaxovid ist ein Impfstoff auf Proteinbasis, dem ein sogenanntes Adjuvans zugesetzt wird, das die Wirkung verstärkt. Er erweitert das Angebot von Impfstoffen gegen Covid-19. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 werden 102’000 Impfstoffdosen in der Schweiz eintreffen und anschliessend von der Armeeapotheke an die Kantone ausgeliefert. Die Kantone sind für die Modalitäten der Verimpfung zuständig.
Impfempfehlung für Personen ab 18 Jahren
Personen ab fünf Jahren wird weiterhin empfohlen, sich primär mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen, da dieser einen sehr hohen Schutz bietet und sehr sicher ist. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfehlen den Impfstoff Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 von Novavax Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen. Ausgenommen von der Empfehlung sind Schwangere und immundefiziente Personen. Diesen wird weiterhin ausschliesslich einer der beiden mRNA-Impfstoffe von Pfizer oder Moderna empfohlen.
Der Impfstoff von Novavax wird in zwei Dosen mit einem Intervall von mindestens drei Wochen verabreicht und bietet einen guten Schutz vor COVID-19-Erkrankungen inklusive schweren Verläufen bei Infektionen mit ursprünglichen Virusvarianten. Daten zu Wirksamkeit und Schutzdauer gegenüber Infektionen mit den Virusvarianten Delta und Omikron sind erst begrenzt verfügbar.
Die EKIF und das BAG werden beim Vorliegen entsprechender aktuellen Daten die Empfehlung für eine Auffrischimpfung ausserhalb der Zulassung anpassen.
Bis heute wurden über 30 000 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflüchtet sind, vom Staatssekretariat für Migration registriert. Mehr als 25 000 Personen haben den S-Status erhalten und sind den Kantonen zugewiesen worden. Knapp die Hälfte der Geflüchteten waren schon vor der Registrierung bei privaten Gastgebern untergebracht. Das SEM hat diese Personen bis anhin dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Wer bereits Verwandte in einem bestimmten Kanton hatte, aber nicht bei diesen wohnen konnte, wurde bisher diesem Kanton zugewiesen, damit die familiäre Beziehung weiter gepflegt werden konnte.
Diese Zuweisungspraxis hat dazu geführt, dass einige städtisch geprägte Kantone bis jetzt überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben und andere Kantone gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel weniger Personen zugewiesen erhielten als vorgesehen. Dies ist insbesondere aufgrund des bereits knappen Leerwohnungsbestands in gewissen Städten problematisch. Der SONAS hat deshalb entschieden, dass diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Bezug zu privaten Gastgebern haben, konsequent so auf die Kantone verteilt werden, dass bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen soweit als möglich ausgeglichen werden können. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die im Auftrag des SEM Gastfamilien vermittelt, wird dies gemäss Verteilschlüssel tun.
Verteilschlüssel soll grundsätzlich wieder eingehalten werden
Auch bei Personen, die bei der Registrierung angeben, bereits über eine private Unterkunft zu verfügen, soll der Verteilschlüssel bei der Zuweisung an die Kantone grundsätzlich wieder eingehalten werden – gut begründete Zuweisungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine vom SONAS eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone wird die in Zukunft geltenden Kriterien für den Zuweisungsentscheid durch das SEM erarbeiten.
Darüber hinaus hat der SONAS entschieden, dass Gesuche um Kantonswechsel nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen – etwa, um eine Kernfamilie zusammenzuführen oder um eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten zu können – bewilligt werden, um nicht weitere Ungleichgewichte zu schaffen.
Gruppen von vulnerablen Personen nicht trennen
Besonders verletzliche Personen wie etwa Waisenkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die als Gruppe eingereist sind, sollen wenn immer möglich auch gemeinsam untergebracht und betreut werden. Für diese Personen wird die jeweils beste Lösung gesucht – unabhängig davon, ob dies im Einklang steht mit dem Verteilschlüssel. Ungleichgewichte werden über die Zeit ausgeglichen.
Wie 2020 war auch 2021 von der Coronapandemie geprägt. Zudem löste die Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 eine humanitäre Krise in Afghanistan aus. Die Schweiz beteiligte sich an den Hilfsmassnahmen der internationalen Gemeinschaft, indem sie die betroffene Bevölkerung rasch und flexibel unterstützte. Das Parlament bewilligte zwei Nachtragskredite, den ersten für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz zur Abfederung der Gesundheitskrise (226 Mio. CHF) und den zweiten für die humanitäre Unterstützung der afghanischen Bevölkerung (23 Mio. CHF). Darüber hinaus spendete die Schweiz überschüssige Covid-19-Impfstoffe sowie medizinische Hilfsgüter an Entwicklungsländer (Spenden, die mit 45 Mio. CHF der APD angerechnet werden können). Die Ausgaben für diese zusätzlichen Massnahmen entsprechen 0,04% des BNE. Zum ersten Mal seit 2016 lag die APD/BNE-Quote wieder über 0,5%.
Bestimmte Kosten für die Unterstützung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz können der APD angerechnet werden. Diese beliefen sich 2021 auf 337 Millionen Franken, was einem Anteil von 9% am Gesamtbetrag der APD entspricht. Ohne Berücksichtigung der Asylkosten betrug das Verhältnis APD/BNE 0,46% (0,45% im Jahr 2020).
Rolle der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz
Mit ihrer internationalen Zusammenarbeit trägt die Schweiz zur Bekämpfung der Armut, zur Bewältigung von globalen Herausforderungen wie Pandemien und Klimawandel, zur Förderung des Friedens und der Menschenrechte sowie zur Beseitigung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration bei. Sie setzt sich zudem für eine umweltverträgliche Entwicklung auf der ganzen Welt und insbesondere für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ein.
Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird hauptsächlich von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des WBF und der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA umgesetzt. Zu den Ausgaben der internationalen Zusammenarbeit kommen die als APD anrechenbaren Ausgaben der übrigen Bundesstellen (einschliesslich Asylkosten) sowie die Beiträge der Schweizer Kantone und Gemeinden.
Berechnung der APD und internationaler Vergleich
Die öffentliche Entwicklungshilfe wird gemäss international vereinbarten Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berechnet. Diese ermöglichen einen statistischen Vergleich des internationalen Engagements der 29 Mitgliedstaaten des DAC. Dieser Vergleich erfolgt anhand des Anteils des BNE, den jedes dieser Länder für die APD ausgibt.
Gemäss Medienmitteilung der OECD haben 23 DAC-Mitgliedstaaten ihre Beiträge 2021 erhöht, darunter die Schweiz. 6 Länder haben ihr Engagement reduziert. Luxemburg, Norwegen, Schweden, Deutschland und Dänemark erreichten den von der UNO geforderten Anteil von 0,7% der APD am BNE. In der internationalen Rangliste steht die Schweiz im Jahr 2021 an achter Stelle.
Seit Ende letzten Jahres gibt es auf den Energiemärkten hohe Preisausschläge. Mit dem Krieg in der Ukraine haben diese in einem bisher nicht bekannten Ausmass zugenommen. Dadurch steigt auch der Liquiditätsbedarf der im Handel tätigen Stromunternehmen stark an. Um sicherzustellen, dass die Schweizer Stromversorgung auch bei einer weiteren Verschärfung der Situation gewährleistet bleibt, hat der Bundesrat an der Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen zu prüfen.
Die starken Preisausschläge auf den Energiemärkten führen dazu, dass Stromunternehmen mehr finanzielle Mittel brauchen, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieg hat sich die Situation weiter verschärft: Die Energiemärkte erleben eine Preisvolatilität, die es historisch noch nie gegeben hat. Damit erhöht sich der Liquiditätsbedarf der im Grosshandel tätigen Stromunternehmen stark. Ein unkontrollierter Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion nach sich ziehen.
Das will der Bundesrat vermeiden. Er hat deshalb beschlossen, die Arbeiten für einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen sowie eine entsprechende gesetzliche Grundlage voranzutreiben. Gefordert sind nach wie vor in erster Linie die Unternehmen selbst. Der Krieg und die höhere Preisvolatilität fordern von ihnen eine höhere Bereitschaft, mehr Flexibilität sowie allenfalls bestimmte Anpassungen am Geschäftsmodell. Der Bund soll nur subsidiär zu den Unternehmen selbst und ihren Fremd- und Eigenkapitalgebern tätig werden.
Um Fehlanreize zu vermeiden, sollen die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sehr streng sein. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Auch soll der Rettungsschirm nur temporär zur Verfügung stehen.
Längerfristig ist eine Reihe von Massnahmen geplant, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management BCM); zudem ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen.
Der Bund wird nun die Gespräche mit den wichtigsten Stromunternehmen im Hinblick auf eine kurze Vernehmlassung vertiefen. Ein dringliches Bundesgesetz müsste in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten im Sonderverfahren beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden.
Bundespräsident Ignazio Cassis bereist kommende Woche Japan. Er wird dabei von einer Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation begleitet. Der Besuch umfasst die drei Stationen Tokio, Osaka und Kyoto. Die politischen Gespräche mit Premierminister Fumio Kishida und Aussenminister Yoshimasa Hayashi in Tokio finden am Montag, 18. April 2022, statt. In Osaka stehen der neue Swissnex-Standort und die Weltausstellung 2025 im Zentrum. Die Etappe in Kyoto wird insbesondere der Wissenschaftskooperation gewidmet sein.
Angesichts des Krieges in der Ukraine werden sich die politischen Gespräche vor allem um die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa und in Asien drehen. Weitere Themen sind die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Japan in internationalen Organisationen sowie die Stärkung der bilateralen Partnerschaft in den Bereichen Handel, Investitionen, Wissenschaft und Digitalisierung. Die beiden Länder verbinden ausgezeichnete Beziehungen und die gemeinsamen Werte der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und einer regelbasierten Weltordnung. Japan ist nach China der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien (ohne Handel mit Edelmetallen) mit einem Handelsvolumen von rund 12 Milliarden Franken pro Jahr. Japan ist auch ein wichtiges Land für die bilaterale Forschungskooperation der Schweiz. Beide Länder sind zudem Kandidaten für eine Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat für die Periode 2023/24.
Am Dienstag, 19. April trifft der Bundespräsident den Minister für wirtschaftliche Sicherheit, Takayuki Kobayashi, und Digitalisierungsministerin Karen Makishima. Er nimmt zudem an einem Anlass im Rahmen des 40-Jahr-Jubiläums der Schweizer Industrie- und Handelskammer in Japan (SCCIJ) teil. Geplant ist ein Panel zum Thema der Frauenförderung im Privatsektor mit Ruth Metzler-Arnold, Präsidentin der Schweizer Agentur für Export- und Standortpromotion Switzerland Global Enterprise (S-GE) und Kathy Matsui, einer Pionierin in diesem Bereich in Japan.
Wissenschaft und Innovation im Zentrum der Besuche in Osaka und Kyoto
In Osaka wird Bundespräsident Cassis am Mittwoch, 20. April, den Spatenstich zum Bau des neuen Schweizer Konsulats vornehmen. Das Konsulat wird zugleich als Swissnex-Standort dienen, womit das globale Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation einen weiteren Hauptstandort erhält. Er wird sich zudem mit den Organisatoren der Weltausstellung OSAKA 2025 austauschen sowie den Supercomputer Fugaku besichtigen, dessen Betreiber auch mit Schweizer Forschern in Zürich und im Tessin zusammenarbeiten. Ebenfalls vorgesehen ist ein Anlass mit der Schweizer Gemeinschaft in der Metropolregion Kansai. Am Donnerstag, 21. April, wird der Bundespräsident an der Universität von Kyoto eine Rede über die Verbindung von Wissenschaft und Innovation mit der Diplomatie halten.
Zur Schweizer Delegation, die mit Bundespräsident Cassis nach Japan reist, gehören Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und Staatssekretärin Martina Hirayama, Direktorin des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), sowie Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter und Ständerat Thierry Burkart als Präsidentin und Vizepräsident der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Japan.
Gzim Hasani, CEO und Partner der SMZH, und Roman Schuler, Verwaltungsratspräsident und Partner der SMZH, können zusammen auf über 37 Jahre Erfahrung im Finanzsektor zurückblicken. Bei der Credit Suisse kennengelernt, realisierten die beiden Unternehmer schnell, dass sie ein gleiches Mindset verbindet und sie allen Personen eine gleichwertige Finanzberatung bieten wollen.
Rede und Antwort
Sie waren beide erfolgreich in der Bankenwelt tätig, wieso haben Sie sich trotzdem für die Selbständigkeit entschieden?
Gzim Hasani:«Die Bankenwelt war quasi unser Lernfeld, vergleichbar mit einem Lehrmeister. Wir sind sehr dankbar für all die Erfahrungen und Erlebnisse, welche wir in dieser – für die Schweiz so wichtigen – Branche machen durften. Gleichzeitig haben wir Veränderungen in der Gesellschaft immer in unser Wirken mit einfliessen lassen. Unser ‚Lehrmeister’ hat diese Entwicklungen gerade im Zusammenspiel mit den Kundenbedürfnissen nicht immer in unserem Sinne angepackt. Das hat uns sicherlich mitunter motiviert, die Selbständigkeit zu suchen und unsere Ideen zu den Beobachtungen unternehmerisch zu verwirklichen.»
Roman Schuler: «Wir wollen mit der Swiss Management Zürich dieses Vakuum zwischen Kundenbedürfnis und unseren vorwärts gerichteten Dienstleistungen in Kombination mit einer Erlebniskultur proaktiver und näher am Geschehen angehen.»
Und wo liegt der grösste Unterschied von Bankenberatungen zu ihrer Beratung?
Roman Schuler: «Nehmen Sie unseren Verwaltungsrat Pascal Jenny. Er hat in seinen beruflichen Aufgaben immer sehr viel gearbeitet und ist begeistert von seiner Arbeit für die Ferienregion Arosa. Er ist in all den Jahren nie von seinen Bankpartnern für eine umfassende Analyse kontaktiert worden. Ihn hat das auch nicht interessiert. Wir haben ihn nun in mehreren Gesprächen verständlich und unaufdringlich dahin geführt, dass er uns seine Themen anvertraut hat. Dazu braucht es Gespräche und viele Erläuterungen, das Schaffen von Verständnis und Vertrauen. Dies ist die Arbeit, welche Swiss Management Zürich ins Zentrum stellt. Dafür muss man die Menschen mögen, auf sie zugehen und vor allem zuhören können. Und manchmal auch mehr als eine reine Finanzberatung anbieten – uns liegt viel daran, dass wir unseren Kundinnen und Kunden auch regelmässige Erlebnisse bieten können.»
Sie sprechen davon, dass Sie Ihren Kundinnen und Kunden auch eine einmalige Erlebniskomponente bieten wollen. Nicht gerade das Erste, woran man denkt, wenn man den Begriff Finanzberatung hört. Was ist die Idee dahinter?
Gzim Hasani:«Ohne Erlebnis, ohne Begeisterung und Emotionen fehlt einfach in allen Bereichen das Salz in der Suppe. Darum gehört bei unserem Wirken mit unseren Kundinnen und Kunden immer viel Lachen mit dazu. Mit dieser inneren Begeisterung und positiven Vibes löst man einfach auch komplexe Finanzfragen effizienter. Oft rufen wir bei unseren Kundinnen und Kunden gar neues Interesse an der Materie hervor. Weil wir eben keine dieser so oft zitierten ‚trockenen und nüchternen’ Beratungen machen, die notwendige Qualität und Seriosität aber auch im lockeren Gesprächsumfeld auf höchstem Niveau anbieten können.»
In drei Sätzen: Wofür steht Swiss Management Zürich?
Roman Schuler: «Wir stehen für aktuelles Fachwissen und Qualität. Gleichzeitig sind wir interessierte Partner unserer Kundinnen und Kunden. In gewissem Sinne ‚Kumpels’, welche auch hinterfragen, neue Gedanken anregen und diese auch aus Sicht der Finanzthemen nachhaltig kommentieren. SMZH steht nicht zuletzt auch für umfassende Lösungen und eine langfristige Begleitung in allen gewünschten Lebensbereichen.»
Sie sprechen von umfassenden Lösungen – erklären Sie das unseren Lesenden.
Gzim Hasani:«Umfassend heisst bedürfnisorientiert. Wir fokussieren unsere Empfehlungen auf die Dinge, welche unseren Kundinnen und Kunden wichtig sind. Gleichzeitig ist es unsere Pflicht, im Gespräch über das Hier und Jetzt hinaus zu denken, die relevanten Punkte auch bei unseren Partnern sichtbar zu machen.»
Roman Schuler: «Auch wir leben in der Gegenwart, geniessen die Momente. Aber wir alle müssen uns immer auch Gedanken machen, was künftig sein kann, vielleicht auch wo ich mal sein möchte. Da ist die SMZH auch Freund und Spiegel für Zukunftspläne.»
Würden Sie sagen, dass dies auch das Besondere an Ihren Leistungen ist? Oder weshalb sollten sich die Menschen für die Swiss Management Zürich entscheiden?
Gzim Hasani:«Wir sehen täglich Opportunitäten und Chancen. Für uns als Unternehmung, aber auch für unsere Kundinnen und Kunden. Uns machen wohl diese Proaktivität und die breite Wissensbasis auf allen Ebenen aus – vom Verwaltungsrat bis zum Team-Support.»
Ursprünglich haben Sie Ihre Leistungen für Privatpersonen konzipiert. Heute bieten Sie Ihre Dienstleistungen aber auch für KMU an. Weshalb haben Sie sich zu diesem Schritt entschieden?
Roman Schuler:«Das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft sind die KMU. Eine Unternehmerin oder ein Unternehmer interessiert sich für die Teammitglieder über die Unternehmergrenzen hinaus. Da gehören auch Finanzthemen dazu. Da sind wir der perfekte Partner. Zudem befinden sich viele KMU in einer Transformationsphase. Dies nicht nur in Bezug auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sondern eben auch rund um neue Möglichkeiten im Bereich von Finanzdienstleitungen.»
Die Schweiz organisiert eine Reihe von Lebensmittellieferungen für die notleidende Zivilbevölkerung in der Ukraine. Gestern erreichte ein Transport Odesa, eine Stadt mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern, die genügend Lebensmittelreserven für die Versorgung der Bevölkerung bereitstellen muss. Die humanitären Hilfslieferungen der DEZA erfolgen auf Ersuchen der lokalen Behörden.
Die Schweiz hat eine Reihe von Hilfstransporten für die notleidende Bevölkerung in der Ukraine gestartet. In Zusammenarbeit mit ihrem ukrainischen Partner Astarta-Kyiv übergab die Schweiz gestern eine erste Lieferung von Öl, Zucker, Mehl, Mais und Milchpulver, die sie auf dem ukrainischen Markt beschafft hatte. Die Unterstützung wird auf Ersuchen der Behörden der Stadt Odesa geleistet, die daran sind, strategische Reserven zu bilden, um die Lebensmittelversorgung der vulnerablen Bevölkerung im Falle einer möglichen Blockade der Stadt sicherzustellen.
Die Hilfsgüterlieferung wurde vom Bürgermeister der Stadt Odesa in Anwesenheit eines Teams des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Empfang genommen. Ein SKH-Team aus Moldova ist seit vergangener Woche wiederholt in die Ukraine gereist, um in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden Lieferungen von 1400 Tonnen Lebensmittel für Odesa bereitzustellen.
Der Einsatz der Humanitären Hilfe der DEZA, die dem EDA angegliedert ist, erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Situation in der Ukraine verschlechtert. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind derzeit 12 Millionen Menschen im Land auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Kämpfe haben mehr als 7,2 Millionen Menschen gezwungen, in anderen Teilen der Ukraine Zuflucht zu suchen. Die Ernährungssicherheit ist in mehreren Regionen bedroht. Millionen von Menschen sind aufgrund von Angriffen auf die zivile Infrastruktur mit einem Mangel an Wasser, Lebensmitteln, Strom und medizinischer Versorgung konfrontiert.
Bundespräsident Ignazio Cassis ist am Donnerstag, 7. April 2022, in Genf mit dem kroatischen Präsidenten Zoran Milanović zusammengekommen. Im Zentrum der Gespräche standen neben den bilateralen Beziehungen der russische Angriff auf die Ukraine, die Lage im Westbalkan und die Schweizer Europapolitik. Zum Besuchsprogramm zählte ein Austausch mit Studierenden der Universität Genf.
Bei dem offiziellen Gespräch bekräftigte Bundespräsident Cassis, dass die Schweiz den russischen Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Er unterstrich die Forderung, dass die mutmasslichen Kriegsverbrechen gründlich aufgeklärt werden müssen: «Die Schweiz setzt sich als Vertragsstaat der Genfer Konventionen für deren Einhaltung ein. Ausserdem unterstützt die Schweiz die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, Kriegsverbrechen zu dokumentieren und zu ahnden».
Einen weiteren Schwerpunkt des Treffens bildete die Lage im Westbalkan. Der Bundespräsident würdigte das kroatische Engagement zugunsten einer Integration weiterer Staaten in die EU, da die Beitrittsperspektive zur Stabilität beitragen kann.
Mit Blick auf die Europapolitik bekräftigte der Bundespräsident, dass die Schweiz den bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln wolle. Er erläuterte die Stossrichtung des Bundesrates für ein Verhandlungspaket mit der EU und den Ansatz, die institutionellen Fragen in den einzelnen Marktzugangsabkommen zu regeln. Zur Sprache kamen auch der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, zu denen Kroatien zählt, sowie die angestrebte Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe und Erasmus+.
Die bilateralen Beziehungen der beiden Länder profitierten in den vergangenen Jahren von der Zusammenarbeit im Rahmen des ersten schweizerischen Erweiterungsbeitrags. Von den zwölf Projekten sind zwei abgeschlossen, die restlichen werden bis Ende 2024 fertig gestellt. Schwerpunktthemen sind die Wasserinfrastruktur sowie die Berufsbildung die Forschungszusammenarbeit, die Minenräumung und die Stärkung der Zivilgesellschaft.
Den Präsidialbesuch werteten beide Seiten als Ausdruck der hervorragenden Beziehungen zwischen der Schweiz und Kroatien. 28’000 kroatische Bürgerinnen und Bürger leben in der Schweiz und 1’500 Schweizerinnen und Schweizer in Kroatien.
Der Empfang des kroatischen Präsidenten in Genf unterstreicht die Absicht des Bundespräsidenten, in unterschiedlichen Gegenden der Schweiz Besuche ausländischer Gäste durchzuführen. Dies, um die Vielfalt des Landes gegen aussen sichtbar und gleichzeitig die Aussenpolitik schweizweit erlebbar zu machen.
Zum Programm des Präsidialbesuchs zählte auch ein von alt Bundesrätin und Professorin Micheline Calmy-Rey moderierter Austausch von Bundespräsident Cassis und Präsident Milanović mit Genfer Studierenden zum Thema «Sicherheitspolitische Herausforderungen in Europa und die Schweizer Neutralität» sowie ein Gespräch mit Angehörigen der kroatischen Diaspora.
Fast ein Drittel der für den Schweizer Konsum produzierten Lebensmittel wird verschwendet oder unnötig weggeworfen. Dies entspricht rund 330 Kilogramm Abfall pro Kopf und Jahr. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Dazu wird der Bund mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors eine branchenübergreifende Vereinbarung treffen, in der klare Reduktionsziele festgelegt werden. Im Jahr 2025 wird der Bundesrat dann prüfen, ob die eingeführten Massnahmen ausreichen, und wenn nötig weitere Beschlüsse fassen.
Der Krieg in der Ukraine verschärft die Probleme bei der weltweiten Lebensmittelversorgung und zeigt auf, wie bedeutend es ist, dass keine Lebensmittel verschwendet werden. Darüber hinaus wirkt sich Food-Waste auch negativ auf die Umwelt aus. So ist ein Viertel der durch die Ernährung verursachten Umweltbelastung auf die Lebensmittelverschwendung zurückzuführen. Für die Herstellung von Nahrungsmitteln werden nämlich begrenzte Ressourcen wie Wasser, Energie und Boden benötigt.
Vermeidbare Lebensmittelverluste haben ausserdem ökonomische Folgen. Weggeworfene Lebensmittel verursachen überall entlang der Produktions- und Wertschöpfungskette Kosten, was sich in den Endpreisen für die Konsumentinnen und Konsumenten niederschlägt.
Aktionsplan mit zwei Phasen
In der Schweiz gibt es bereits zahlreiche Massnahmen und Initiativen, mit denen die Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten reduziert werden soll. Diese haben jedoch meist nur eine geringe Reichweite oder lokale Wirkung. Der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung, den der Bundesrat am 6. April 2022 verabschiedet hat, soll die Verminderung von Lebensmittelverlusten beschleunigen. Er richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelbranche sowie an Bund, Kantone und Gemeinden. Der Aktionsplan ist in zwei Phasen (2022–2025 und 2026–2030) gegliedert.
In der ersten Phase wird eine branchenübergreifende Vereinbarung abgeschlossen, die das Gastgewerbe, den Vertrieb, die verarbeitende Industrie und die Landwirtschaft betrifft. Die Reduktionsziele müssen durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Dazu gehören beispielsweise eine verbesserte Angabe der Haltbarkeitsdauer für bestimmte Produkte, das vermehrte Spenden von unverkauften Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen, die Optimierung von Verpackungen oder eine bessere Anbauplanung. Die öffentliche Hand kann zudem dazu beitragen, Initiativen aus der Wirtschaft zu stärken, indem sie bestehende Hindernisse und Interessenskonflikte beseitigen. Damit der Fortschritt langfristig gewährleistet werden kann, sind überdies Massnahmen vorgesehen, mit denen die Kompetenzen von Fachleuten in relevanten Branchen weiterentwickelt und Haushalte besser informiert und mit Know-how ausgestattet werden sollen.
Zwischenbilanz im Jahr 2025
Im Jahr 2025 wird der Bund prüfen, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen. Um das Ziel einer Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 erreichen zu können, müssten diese bis 2025 um rund 25 Prozent verringert werden. Sollte sich herausstellen, dass die bestehenden Massnahmen nicht ausreichen und die Lebensmittelverluste nicht rasch genug reduziert werden können, so kann der Bund in der zweiten Phase zusätzliche Massnahmen ergreifen.
Ende 2021 lebte mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit im Ausland. Der Anteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hat gegenüber 2020 um 1,5% zugenommen. Die meisten von ihnen lebten in Europa und waren – unabhängig von ihrem Wohnkontinent – zwischen 18 und 64 Jahre alt. Viele von ihnen haben mehrere Staatsangehörigkeiten, was die Vielfalt der Bevölkerung der Schweiz widerspiegelt. Dies geht aus den Ergebnissen der Auslandschweizerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
2021 waren 788 000 Schweizerinnen und Schweizer bei einer zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet, was gegenüber 2020 einer Zunahme um 1,5% entspricht. Dieser Anstieg ist vergleichbar mit der Entwicklung im Jahr 2019 (+1,4%).
64% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben in Europa
Gegenüber 2020 nahm die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Europa (+2,2%), Asien (+0,7%), Ozeanien (+0,6%) und Amerika (+0,2%) zu, während sie in Afrika (–0,6%) zurückging.
Ein Grossteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer lebte 2021 auf dem europäischen Kontinent (501 600 Personen, 64%). In Frankreich ist die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen am höchsten (203 900). Es folgen Deutschland (96 600 Personen), Italien (50 500), das Vereinigte Königreich (38 900) und Spanien (25 100). In allen diesen Ländern nahm die Zahl zu, am stärksten im Vereinigten Königreich (+3,0%), am schwächsten in Italien (+0,8%). Portugal weist eine geringe Anzahl von Schweizer Staatsangehörigen auf (5400), gehörte 2021 aber europaweit zu den Ländern mit der stärksten Zunahme (+14,1%).
Hinter Europa folgt der amerikanische Kontinent
286 300 Schweizerinnen und Schweizer leben auf einem anderen Kontinent, namentlich Amerika (23,0%), Asien (6,8%), Ozeanien (4,2%) und Afrika (2,4%). Ausserhalb von Europa finden sich die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den Vereinigten Staaten (81 800 Personen), Kanada (40 800), Australien (25 800) und Israel (22 100). In allen genannten Ländern ist ein Wachstum zu beobachten. Am stärksten war dieses in Israel, wo 2021 3,0% mehr Schweizerinnen und Schweizern gemeldet waren als 2020.
Über alle Kontinente hinweg betrachtet waren 21,1% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unter 18 Jahre alt, während der Anteil der 18- bis 64-Jährigen bei 56,4% und jener der Personen ab 65 Jahren bei 22,5% lag. Gegenüber 2020 sind die entsprechenden Bestände um 1,4%, 1,1% bzw. 2,7% gestiegen. Wie bereits im Vorjahr war die Zunahme in der ältesten Altersgruppe am markantesten.
Immer mehr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben mehrere Pässe
Drei Viertel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (590 500 Personen) verfügen über mindestens eine zweite Staatsangehörigkeit.
Am höchsten ist der Anteil in Amerika (80,0%). In mehr als der Hälfte der amerikanischen Länder liegt der Anteil an Schweizer Staatsangehörigen mit mehreren Pässen bei mindestens 75%. In Südamerika, insbesondere Chile und Argentinien, sind Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten besonders stark vertreten (91,3% bzw. 94,2%).
Am niedrigsten ist ihr Anteil hingegen in Asien (63,1%). In einem Grossteil der asiatischen Länder haben die dort lebenden Schweizerinnen und Schweizer keine weitere Staatsangehörigkeit. Einige Länder weisen dennoch einen hohen Anteil an Schweizer Staatsangehörigen mit mehreren Pässen auf, insbesondere Israel (85,0%).
Seit 2017 ist die Anzahl Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten weltweit um 5,3% gestiegen. Während ihre Zahl in Asien (+6,7%), Europa (+6,5%), Ozeanien (+4,8%) und Amerika (+2,9%) zugenommen hat, war in Afrika ein Rückgang um 2,8% zu beobachten.
Mehr Auswanderungen, weniger Einwanderungen
Der Wanderungssaldo der Schweizerinnen und Schweizer ist seit 1992 negativ, d.h. es wandern mehr Schweizer Staatsangehörige aus als ein. 2020 war die Zahl der Auswanderungen aufgrund der weltweiten Pandemie rückläufig, während bei den Einwanderungen ein Anstieg registriert wurde. Dadurch verringerte sich der Wanderungssaldo um 279 Personen.
Gemäss den provisorischen Ergebnissen der Statistik der Bevölkerung und Haushalte nahm die Zahl der Auswanderungen 2021 wieder um 11,5% zu und jene der Einwanderungen um 12,5% ab. 2021 verliessen 28 700 Personen die Schweiz und 22 300 kamen neu ins Land. Der Wanderungssaldo belief sich auf –6431 Personen (2019: –7397).
„Wir haben als Gesellschaft das Kriegstrauma des Kosovo-Krieges noch nicht bewältigt“, ist die Psychologin Xhevahire Balaj überzeugt. Als 18jährige erlebte sie 1998 den Krieg in ihrer Heimat und kam als Flüchtling in die Schweiz. Heute ist sie Trauma Therapeutin in Kosovo. „Wer Krieg erlebt hat, weiss, wie wichtig und wie kostbar Frieden ist“, sagt sie in einem Gespräch in Pristina kurz nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine, „aber leider ist die Realität eine andere.“
Die Nachricht vom Einmarsch der russischen Armee in der Ukraine am 24. Februar 2022 hat bei Xhevahire Balaj heftige Gefühle ausgelöst. „Ich spüre starkes Mitgefühl mit den Menschen in der Ukraine, ich kann nachempfinden, was diese Menschen durchmachen, die wir auf Fernsehbildern und Fotos sehen, auf der Flucht, in Unterständen und inmitten von zerstörten Häusern. Dies alles schwemmte aber bei mir – und wohl bei den meisten Menschen, die Krieg erlebten – auch traumatische Erinnerungen an die eigenen Kriegserlebnisse hoch, es sind die gleichen Bilder, die wir jetzt sehen.“ Sie stelle fest, dass viele von ihren Patientinnen und Patienten sehr verängstigt und retraumatisiert auf die Kriegsnachrichten aus der Ukraine reagierten. Sie selbst schütze sich vor einer Überflutung durch die Kriegsberichterstattung, die ja viel umfassender sei als während des Kosovo-Krieges, als es noch nicht all die neuen Kommunikationsmittel gab, sie schaue nur wenige Nachrichten. Und sie rät auch ihren Patientinnen, bewusst zu wählen, welche Nachrichten sie schauen und lesen wollen und wie viel sie ertragen. Ganz wichtig sei auch, dass die Erwachsenen gegenüber Kindern aufmerksam seien, ihnen zuhörten, mit ihnen sprechen und sie nicht unbesehen den Kriegsbildern auf Handys und am Fernsehen aussetzten.
Krieg in Kosovo
Krieg in Ukraine
Krieg und Flucht in die Schweiz
Xhevahire ist mit acht Geschwistern in einem Dorf im Osten von Kosovo aufgewachsen, wo bereits 1998 – eine Jahr vor der NATO-Intervention – Krieg herrschte. Der 29.Mai 1998 bleibt in ihrem Gedächtnis für immer haften: An diesem Tag beschoss das serbische Militär ihr Dorf, und während Xhevahire und eine ihrer Schwestern zu verwundeten Nachbarn gerufen wurden, um zu helfen, wurde ihre Mutter von Schüssen so schwer verletzt, dass sie noch am gleichen Tag starb. In der darauffolgenden Nacht flüchtete die Familie Balaj mit der ganzen Dorfbevölkerung in die Berge, von Dorf zu Dorf über viele Stationen, an die sie nur noch verschwommene Erinnerungen hat, und schliesslich überquerten sie die Grenze nach Albanien.
Vater Balaj wollte mit den älteren Geschwistern in der Nähe der Grenze zu Kosovo das Kriegsende abwarten, um danach so schnell wie möglich nach Hause zurückzukehren. Aber die zwei Jüngsten der Familie, Xhevahire und ihr zwei Jahre jüngerer Bruder, sollten versuchen, die Schweiz zu erreichen, wo bereits zwei Brüder lebten. Mit Schleppern gelangten die beiden Jugendlichen mit anderen Flüchtlingen über das Mittelmeer nach Italien und weiter per Auto in die Schweiz.
An den Aufenthalt im Erstaufnahmezentrum in Basel erinnert sich Xhevahire ungern. „Um das Zentrum herum patrouillierten Securitas-Männer mit Hunden, und in ihren Uniformen erinnerten sie mich an die serbische Polizei unter der wir jahrelang gelitten hatten. Ich hatte grosse Angst. Im Zentrum war alles fremd für mich, die medizinische Untersuchung am ersten Tag, dann die grossen Schlafräume, die wir mit so vielen unbekannten Menschen aus der ganzen Welt teilten, das lange Anstehen fürs Essen, welches so anders war als die Speisen, die ich kannte.“
Nach einiger Zeit erreichten ihre Brüder, dass die Geschwister bei ihnen wohnen konnten, Xhevahire beim Bruder in Bern, ihr jüngerer Bruder bei jenem in Münchenbuchsee. „Tagsüber war ich allein im Studio meines Bruders, der arbeitete“, erzählt sie. „Es war schlimm für mich, nichts tun zu können, nicht in die Schule zu gehen, keine Kontakte zu haben. Ich versuchte mit Hilfe des Fernsehens ein wenig Deutsch zu lernen, aber es war schwierig. Mit meinem Vater und den Geschwistern, die in Deutschland Unterschlupf gefunden hatten, als der Krieg weiter andauerte, konnte ich nur alle zwei, drei Wochen telefonieren, denn dies kostete damals viel. Einmal pro Monat konnte ich auf dem Sozialamt Geld abholen, aber dort fühlte ich mich wie eine Nummer, nicht wie ein Mensch. Die Beamtin fragte nicht ein einziges Mal, wie es mir gehe.“
Es waren für die junge Xhevahire lange Monate der Isolation und der Trauer um ihre verstorbene Mutter und um die verlorene Heimat. Besser ging es ihr, als sie nach fast einem Jahr während einem halben Jahr einen Kurs für asylsuchende Jugendliche besuchen konnte, wo sie Deutsch lernte und andere Aktivitäten stattfanden. Sie hatte das Glück, nach Ablauf der sechs Monate weitere drei Monate als Assistentin im darauffolgenden Kurs mitmachen zu können.
Rückkehr nach Kosovo
Im Sommer 2000, ein Jahr nach Kriegsende, meldete sie sich für die freiwillige Rückkehr nach Kosovo. Bei der Rückkehrberatung von Caritas lernte ich Xhevahire Balaj zufällig kennen. Ich holte dort die Löhne für die Angestellten des Büros in Pristina ab. Da es noch keine Bankverbindungen gab im kriegsversehrten Land, brachte ich das Bargeld nach Pristina, weil ich für meine Arbeit als Journalistin öfters dorthin reiste.
Xhevahire traf ich erst etwa ein Jahr später wieder, als sie im Herbst 2001 an der Universität Pristina Psychologie studierte. Sie war aus der Schweiz zunächst in ihr Dorf in der Region Dukagjini zurückgekehrt, wo ihr Vater und die Geschwister alle in einem notdürftig eingerichteten Raum neben dem zerstörten Wohnhaus lebten. Der Neuanfang war schwierig für alle, und Xhevahire litt wieder darunter, dass sie weder arbeiten noch studieren konnte. Doch nach einem Jahr konnte sie dank der Unterstützung durch einen Hilfsvereins aus der Schweiz das Psychologiestudium beginnen. Es war der erste Lehrgang dieses Faches an der Universität Pristina, die nach dem Abzug der serbischen Administration nach Kriegsende langsam wieder eingerichtet wurde.
„Ich hatte vor dem Krieg den festen Wunsch, Medizin zu studieren, aber die Kriegserlebnisse haben mich und meine Wünsche verändert, jetzt wollte ich mich lieber um die psychische Gesundheit der Menschen kümmern“, erklärt Xhevahire ihre Berufswahl. Es waren keine einfachen Studienjahre, in Kosovo musste alles wieder neu aufgebaut werden, die ganze Infrastruktur, die Ämter und Institutionen, die seit Aufhebung der Autonomie von Kosovo im Jahr 1989 bis zum Kriegsende 1999 mehrheitlich von serbischen Angestellten besetzt gewesen waren. Es fehlte an so vielem, an Waren, an Strom und an Wasser. Die StudentInnen froren im Studentenhaus und in den Lehrsälen, das Essen in der Mensa war kümmerlich. Aber Xhevahire biss sich durch, ihre Motivation war stark, und sie wollte auch ihren Unterstützerinnen aus der Schweiz beweisen, dass sich der Einsatz lohnte. Bereits während des Masterstudiums begann sie in der Nicht-Regierungsorganisation „Children for tomorrow“ in Gjakova zu arbeiten, wo traumatisierte Kinder und Jugendliche Unterstützung fanden. Nach sechs Jahren übernahm sie die Leitung des Psychologischen Dienstes im Training Center der Diakonie in Mitrovica. Berufsbegleitend bildete sie sich in Seminaren des Zentrums für Traumatologie und Trauma Therapie Niedersachsen weiter. Nach neun Jahren bei der Diakonie machte sie sich letzten Herbst selbständig. Nun bietet sie Therapie, vor allem Trauma Therapie, in einer psychologischen Praxis in Pristina an, macht ausserdem Supervision und Trainings für verschiedene Teams, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Weiter ist sie Mitglied der von der Regierung eingesetzten Kommission, welche die Entschädigungsanträge von im Krieg vergewaltigten Frauen bearbeitet.
Hilfe für traumatisierte Menschen
Um ihre eigene traumatische Geschichte zu bewältigen, hatte Xhevahire Balaj über Jahre in Therapie und Ausbildung an sich gearbeitet. Nach dem Krieg nahm sie zudem mehrere Male an internationalen Friedenscamps in Teufen teil und konnte dank Unterstützung durch schweizerische Freunde während der Semesterferien Psychotherapiestunden in der Schweiz besuchen.
Auf die Frage, ob ihre eigenen traumatischen Erlebnisse bei ihrer Arbeit hilfreich seien, überlegt Xhevahire einen Moment. „Ich glaube ja, es hilft mir, ich habe viele traumatisierte Patientinnen und ich kann mich in ihre Situation einfühlen. Andererseits muss ich aufpassen, dass ich trotzdem eine gesunde Distanz halte, damit es nicht zu Gegenübertragungen kommt.“
Traumatische Erlebnisse haben nicht bei allen Menschen gleich dramatische Folgen. Was ist wichtig und hilfreich nach solchen Erfahrungen, frage ich die Psychologin. „Wer als Kind sichere Bindungen hatte, hat bessere Voraussetzungen, ein Trauma verarbeiten zu können als Kinder, die in ungesicherten Verhältnissen aufwachsen.“ Bei ihrer Arbeit als Therapeutin versuche sie, den Menschen zu helfen, eine innere, emotionale und körperliche Sicherheit zu finden. „Dabei helfen Visualisierungen. Aber auch die äussere Sicherheit, die familiäre, die soziale und die ökonomische Sicherheit sind wichtig.“ Und wer von starken, beängstigenden Gedanken überflutet werde, von der Angst, traumatische Erlebnisse würden wieder passieren, müsse lernen, Distanz dazu zu finden und sie zum Beispiel bildlich in einen Tresor schliessen, damit sie ihn nicht mehr unkontrolliert überfallen.
Wenn sie an die Flüchtlinge aus der Ukraine denkt, hofft Xhevahire, „dass sie fern von ihrer Heimat in eine Umgebung kommen, in der sie sich sicher fühlen können, an einen Ort, wo sie unterstützt und als Menschen wahrgenommen werden, nicht nur als Nummern – und dass der Krieg bald beendet wird.“
Die Schweiz und die Republik Kosovo wollen ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärken. Die kosovarische Justizministerin Albulena Haxhiu und der Schweizer Botschafter in der Republik Kosovo, Thomas Kolly, haben am 5. April 2022 in Pristina einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet. Der Bundesrat hatte den Vertrag am 4. März 2022 genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Schon heute arbeiten die Schweiz und die Republik Kosovo gestützt auf das jeweilige nationale Recht bei der Aufdeckung und der Verfolgung von Straftaten zusammen. Der bilaterale Rechtshilfevertrag schafft für die Strafrechtszusammenarbeit eine umfassende völkerrechtliche Grundlage. Ziel ist es, die Rechtshilfezusammenarbeit der Justizbehörden beider Staaten zu fördern und zu erleichtern.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens sowie des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren, namentlich indem er formale Erfordernisse verringert, beispielsweise durch den Verzicht auf Beglaubigungen. Gleichzeitig hält er die Anforderungen an Rechtshilfeersuchen detailliert fest, insbesondere beim Datenschutz. Zudem bezeichnet der Vertrag in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Mit Blick auf die Menschenrechte wendet auch Kosovo die EMRK-Standards an. Werden Verstösse gegen diese vermutet, kann die Rechtshilfe verweigert werden.
Erstmals in einen bilateralen Rechtshilfevertrag aufgenommen wurde eine Bestimmung, welche die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht. Diese Rechtshilfemassnahme ist seit dem 1. Juli 2021 im schweizerischen Rechtshilfegesetz vorgesehen.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald in beiden Staaten die nach dem jeweiligen Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz ist die Genehmigung durch das Parlament erforderlich. In der Folge wird der Vertrag, wie bei solchen Abkommen üblich, dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Umsetzung erfordert keine gesetzgeberischen Anpassungen.
Diversen Berichterstattungen der Medien in albanischer Sprache konnte jahrelang wiederholt entnommen werden, dass die Anzahl der Kinder mit albanischen Wurzeln, welche den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (nachfolgend HSK genannt) besuchen, sehr niedrig war. Auch diverse Gespräche mit den Eltern vieler Kinder führten zum selben Ergebnis. Auf die Frage, weshalb die Eltern ihre Kinder für den Besuch des Unterrichtes in HSK nicht anmelden, erfolgte unter anderem die Antwort, dass sie befürchten, die Kinder seien mit der regulären Schule und zusätzlich mit dem Unterricht in HSK überfordert wären. Konfrontiert wurden sie mit diversen Statistiken und Fachliteratur, welche belegen, dass dies nicht der Fall ist. Viel mehr ist das Beherrschen der Muttersprache für das Erlernen anderer Sprachen förderlich. Demnach sollte der Besuch des Unterrichtes in HSK dazu führen, dass die Kinder andere Sprachen, z.B. die deutsche Sprache, besser lernen.
Aufgrund der damaligen Aktualität und Dringlichkeit des Themas, organisierte am 11. Dezember 2016 der Rat der Albaner der Schweiz gemeinsam mit dem Albanischen Lehrer und Elternverband „Naim Frashëri“ in der Schweiz eine Konferenz mit dem Thema „Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur“. Ich nahm daran auch teil. An diesem Tag erfuhr ich erstmals, dass von sämtlichen Kindern in der Schweiz, welche im schulpflichtigen Alter sind und deren Eltern albanisch sprechend sind, lediglich knapp über 3% den Unterricht in HSK besuchen! Es kann sein, dass diese ca. 3% aktuell etwas höher oder aber auch niedriger sein könnten. Jedenfalls liegen mir keine aktuellen Statistiken vor.
Seitdem habe ich mit einigen Eltern über diese verschwindend kleine Anzahl der Kinder, welche den Unterricht in HSK besuchen, gesprochen. Nach wie vor kamen die hartnäckigen – und unberechtigten – Sorgen der Überforderung der Kinder hervor. Eine der besten Möglichkeiten, um diesen Sorgen zumindest etwas entgegenzuwirken war, eine Umfrage mit albanischen Studierenden in der Schweiz durchzuführen.
Eine erste Stichprobe mit wenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ergab, dass die Mehrheit der befragten Studierenden, den Unterricht in HSK mindestens sechs Monate besucht haben. Das war für mich eine Überraschung. Anschliessend wurde die Umfrage mit einer grösseren Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederholt. Dank der grossen Unterstützung seitens des albanischen Studentenvereines in Zürich „Studenti“ konnte die anonyme Umfrage durchgeführt werden. Daran nahmen 49 Studierende und Personen, welche studiert haben, teil. Davon konnten 47 Antworten ausgewertet werden. Von diesen 47 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben 24 angegeben, den Unterricht in HSK mindestens ein Jahr besucht zu haben, was einem Anteil von 51% entspricht. Der überwiegende Teil gab an, den Unterricht in HSK mindestens drei Jahre besucht zu haben.
Rufen wir an dieser Stelle die oben genannten ca. 3% des Anteiles der Kinder mit albanischen Wurzeln, welche sich im schulpflichtigen Alter befinden, in Erinnerung. Stellt man das Ergebnis der vorgenannten Umfrage von 51% gegenüber den ca. 3%, so fällt auf, dass der Anteil der Studierenden und derjenigen, welche studiert haben, um das mehrfache höher ist. Diese Umfrage beansprucht nicht, eine grossangelegte wissenschaftliche Studie zu sein, dennoch kann diese dahingehend interpretiert werden, dass zumindest ein kleiner Hinweis vorliegt, dass der Besuch des Unterrichtes in HSK wenigstens keine Überforderung der Kinder in der regulären Schule darstellt. Über 51% der befragten Studierenden und Personen, welche studiert haben, haben den Unterricht in HSK besucht und dennoch die Schule erfolgreich abschliessen und studieren können.
Ein grosser Dank geht auch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Umfrage, welche sich Zeit für die Teilnahme genommen haben und an Rabit Rezdepi für seine Unterstützung.
Der Online-Schalter EasyGov.swiss wird gemäss einer am 29. März 2022 publizierten SECO-Studie von den Nutzern aus der Wirtschaft sehr geschätzt. Seit Bestehen generiert EasyGov für die Schweizer Unternehmen einen Nutzen von rund 27 Mio. Franken, was einem jährlichen Nutzen von rund 8.3 Mio. Franken entspricht. Im Mittel ergeben sich etwa 1’300 Franken pro Jahr, die ein Unternehmen durch die aktive Nutzung des Angebots einsparen kann. Aktuell zählt das Portal bereits über 55’000 registrierte Unternehmen.
EasyGov spricht mittlerweile einen breiten Nutzerkreis an, der sich aus den unterschiedlichsten Unternehmen (Rechtsformen, Branchen etc.) zusammensetzt. Unternehmen aus allen Kantonen sind vertreten, wobei aus Zürich und Bern die grösste Anzahl Nutzer kommt. Im Untersuchungszeitraum von November 2017, als der Online-Schalter EasyGov lanciert wurde, bis Ende August 2021 haben sich auf EasyGov rund 48’000 Unternehmen registriert. Das sind etwas weniger als 10 Prozent aller Schweizer marktwirtschaftlichen Unternehmen.
Betreibungsbegehren werden am Häufigsten genutzt
Bis Ende August 2021 wurden rund 46’000 Dienste über EasyGov abgeschlossen, etwa zur Hälfte Betreibungsbegehren (51%), gefolgt von Anmeldungen im Zuge der Unternehmensgründung (41%). Damit machen diese beiden Kategorien über 90 Prozent der in Anspruch genommenen Dienste aus. Danach folgen Handelsregister-Mutationen und Arbeitszeitgesuche. Ergänzend werden die Informationsangebote von EasyGov gerne genutzt. Wie die Nutzerbefragung zeigt, greift etwa ein Viertel der Nutzer gezielt auf EasyGov zu, um Informationen zu erhalten.
Während Einzelfirmen vor allem bei den Unternehmensgründungen die weitaus stärkste Nutzergruppe bilden, sind die Aktiengesellschaften bei den Betreibungsbegehren, aber auch bei vielen anderen Diensten, beispielsweise Arbeitszeitgesuchen oder Handelsregistermutationen die stärkste Nutzergruppe.
Hohe Kundenzufriedenheit
Die Kundenzufriedenheit bei EasyGov ist hoch. Mehr als die Hälfte der registrierten Unternehmen gibt an, sehr beziehungsweise eher zufrieden zu sein. Etwa ein Viertel bezeichnete sich als neutral, weniger als 10 Prozent sehen sich selbst als unzufrieden. Die direkte Zufriedenheitsabfrage auf EasyGov, bei der die Nutzer direkt nach Abschluss eines Dienstes Sterne vergeben können, zeichnet ein noch positiveres Bild: Bei über 60 Prozent der Bewertungen wurden alle fünf möglichen Sterne, also die Bestnote, vergeben. Dies signalisiert eine sehr hohe Zufriedenheit direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Dienstes. Zudem geben über 60 Prozent der Nutzer an, dass EasyGov ihnen einen grossen bis sehr grossen Mehrwert bringt. Als grösster Effizienzgewinn wird die Zeitersparnis gesehen.
Die Analyse der Befragung weist aber auch auf Optimierungsmöglichkeiten hin. Neben der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit besteht bei den Nutzern insbesondere der Wunsch nach einem Ausbau des Angebots mit weiteren Behördentransaktionen und einer Weiterentwicklung in Richtung einer zentralen Plattform für staatliche Behördendienstleistungen.
Zusammenfassende Grössen
Bislang wurden über EasyGov rund 46‘000 Behördendienstleistungen abgeschlossen.
Damit wurde über die bisherige Laufzeit von EasyGov mit der sich stetig weiterentwickelnden Angebotspalette und steigenden Nutzerzahlen den Unternehmen CHF 27 Mio. an Nutzen bzw. Einsparungen generiert.
Mit der aktuellen Angebotspalette und den aktuellen Nutzerzahlen kann mit einem Nutzen von etwa CHF 688‘000.- pro Monat gerechnet werden (Beispielmonat Juni 2021). Das entspricht rund CHF 8.3 Mio. an Nutzen pro Jahr.
Im Schnitt über alle Unternehmen, die bereits aktiv einen Dienst über EasyGov abgeschlossen haben, liegt der generierte Nutzen durch abgeschlossene Dienste bei etwa CHF 1’300.- pro nutzendem Unternehmen.