Das Konsulat der Republik Kosovo in Zürich, feierte den 15. Jahrestag der Unabhängigkeit und den 25. Jahrestag des UCK-Epos mit einem offiziellen Empfang.
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Das Konsulat der Republik Kosovo in Zürich, feierte den 15. Jahrestag der Unabhängigkeit und den 25. Jahrestag des UCK-Epos mit einem offiziellen Empfang.
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Der Impfstoff wird in einer Dosis von 0,5 ml verabreicht. Er enthält 25 Mikrogramm mRNA Original Spikevax und 25 Mikrogramm mRNA, die auf die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 abzielen. «Spikevax Original / Omicron BA.4-5» ist für Personen ab 18 Jahren bestimmt, die eine primären Impfzyklus und / der vorherigen Auffrischimpfung mit Spikevax oder einem anderen zugelassenen Impfstoff erhalten haben.
Die Injektionsdispersion enthält sowohl Boten-RNA (mRNA) des ursprünglichen Covid-19-Impfstoffs als auch Boten-RNA, der für das Spike-Protein der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 kodiert. Swissmedic hat bei der Entscheidung die klinischen Daten zu Spikevax Original / Omicron BA.4-5 berücksichtigt.
Der Impfstoff wurde so angepasst, dass er den Varianten von SARS-CoV-2 besser entspricht. Die in der Antikörperkonzentration gemessene Schutzwirkung des bivalenten Impfstoffs gegen die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 des SARS-CoV-2-Virus ist höher, als die Wirkung des originalen Impfstoffs. Das Sicherheitsprofil des angepassten Impfstoffs ist mit dem der ursprünglichen mRNA-Impfstoffe vergleichbar. Im Ausland wurden nach der Verimpfung des angepassten Impfstoffs keine neuen Sicherheitssignale festgestellt.
Unterschiedliche Zulassungsmethoden
Im Ausland wurden die Impfstoffe gegen BA.4 / BA.5-Varianten bereits zugelassen. Die Zulassung erfolgte basierend auf extrapolierten Daten und nicht auf klinischen Studien. Ferner können internationale Entscheidungen auch von Faktoren bestimmt werden wie der Berücksichtigung der lokalen pandemischen Situation oder den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies erlaubt daher eine Notfallzulassung, auch wenn die pandemische Situation nicht mehr prekär ist. Diese im Ausland möglichen Zulassungsmethoden hat der Gesetzgeber im HMG explizit nicht vorgesehen.
Der Gesetzgeber in der Schweiz hat im Heilmittelgesetz (HMG) definiert, dass die Zulassungsprüfung von Arzneimitteln auf klinischen Studien basieren muss. Swissmedic prüft, ob bei Anträgen die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität der Arzneimittel belegt werden können. Diese Zulassungsmethode wurde auch bei der Prüfung der Impfstoffe gegen BA.4 / BA.5-Varianten berücksichtigt. Daher kann dies in der Schweiz zu längeren Zulassungsprüfungen als im Ausland führen.
«Der Körper der Frau im Sport», «Förderung von Mädchen und jungen Frauen» oder «Vielfalt leben». So heissen drei der vielen neuen digitalen Lernbausteine, die Jugend+Sport zur Verfügung stellt. Der jüngste Baustein «Der Körper der Frau im Sport» wurde gemeinsam mit dem Sportdachverband Swiss Olympic erarbeitet.
Die abwechslungsreichen Online-Kursmodule stehen Leiterinnen und Leitern, Sportfunktionären, Lehrpersonen oder Eltern kostenlos zur Verfügung und zeigen, wie wichtig die Mädchen- und Frauenförderung in der Ausbildung des grössten Sportförderungsprogramms der Schweiz ist. Denn Mädchen und junge Frauen treiben in der Schweiz nach wie vor weniger Sport als Knaben und junge Männer in der gleichen Alterskategorie. Dies zeigen unter anderem die Zahlen der SOPHYA-Studie (Swiss Children’s Objectively Measured Physical Activity), die im Herbst 2022 publiziert wurden.
Dieser Diskrepanz soll in den kommenden Jahren mit unterschiedlichen Massnahmen begegnet werden. Denn Sport und Bewegung wirken sich, in einem geschützten und sicheren Rahmen betrieben, positiv auf die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aus. Davon sollen Mädchen und Knaben gleichermassen profitieren, weshalb sich das BASPO für eine konsequente Förderung von Mädchen und jungen Frauen einsetzt. Konkrete Handlungsempfehlungen dafür werden unter anderem basierend auf dem Grundlagenbericht «Förderung von Mädchen und jungen Frauen im Sport» aus dem Jahr 2020 erstellt.
Tausende Leiterinnen und Leiter durchlaufen jährlich eine J+S-Ausbildung. In der Ausbildung wird Wissen über die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen im Sport vermittelt. So lernen Leitende, welchen Einfluss körperliche Veränderungen in der Pubertät auf das Training im Verein haben können und wie sie eine offene Haltung im Umgang damit entwickeln. Ausserdem lernen sie, Trainingslektionen so zu gestalten, damit sich Mädchen und junge Frauen sicher fühlen. So kann es beispielsweise eine Lösung sein, gezielt ein Training ohne Jungen anzubieten, damit Geschlechterstereotypen keine Rolle spielen.
Auch an der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen werden Frauen gezielt gefördert. Die Hochschule ist ebenfalls Teil des BASPO und hat mehrere Massnahmen ergriffen, um mehr Studentinnen für die Bachelor- und Masterstudiengänge zu gewinnen. Unter anderem wurde die Eignungsabklärung für ein Studium in Magglingen angepasst. So ist zum Beispiel Fussball, der in der Schweiz vorwiegend von Männern ausgeübt wird, nicht mehr Teil der Eignungsabklärung. Zudem legen alle Frauen die Aufnahmeprüfungen am selben Tag ab. Sie sollen sich so weniger ausgestellt und beobachtet fühlen und sich auf den Sport konzentrieren können.
In den letzten Jahren wurde das Thema Frauen in den Studiengängen am Bachelor-Informationsanlass speziell thematisiert. Dabei kamen auch Studentinnen zu Wort, die zu Fragen Auskunft gegeben und von ihren Erfahrungen erzählt haben.
Der Bund hat im Januar 2023 bekannt gegeben, wie ethische Grundlagen im Schweizer Sportsystem stärker und verbindlicher verankert werden. Teil der revidierten Sportförderungsverordnung ist auch die Forderung an Sportorganisationen, dass Frauen und Männer zu je 40 Prozent in den Leitungsorgangen der jeweiligen Organisation vertreten sein müssen. Verbindlich ist die Quote für den Dachverband Swiss Olympic sowie für die nationalen Sportverbände.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 formuliert. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten drei Jahren und aufgrund der Epidemiologie anderer respiratorischer Viren gehen BAG und EKIF davon aus, dass das Coronavirus saisonal bedingt weniger zirkulieren wird. Ab Anfang April 2023 wird eine Covid-19-Impfung lediglich bestimmten Personen mit Risikofaktoren empfohlen.
Sowohl das individuelle Infektionsrisiko als auch die Belastung des Gesundheitssystems werden im Frühling und Sommer 2023 als gering eingeschätzt. Die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten lösen im Vergleich zu früheren Virusvarianten eher milde Infektionen aus. Für Personen ohne Risikofaktoren besteht kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. BAG und EKIF sprechen deshalb für diese Personen im Frühling und Sommer 2023 keine Impfempfehlung aus.
Für besonders gefährdete Personen ist eine Covid-19-Impfung lediglich dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Die letzte Impfung oder die letzte bekannte Infektion müssen mindestens sechs Monate zurückliegen.
Weiterhin empfohlen bleibt die Covid-19-Impfung für schwer immundefiziente Personen.
Die Wirkung der Impfung auf die Übertragung der derzeit zirkulierenden Viren wird als minimal eingeschätzt. Die Impfstrategie des BAG und der EKIF hat weiterhin zum Ziel, schwere Erkrankungen zu vermindern und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Sollte es wider Erwarten zu einer Ausbruchswelle kommen, würden die Impfempfehlungen angepasst werden.
Jedes Land legt die Bestimmungen zur Einreise, wie etwa eine Covid-19-Impfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, selbst fest. Es ist Aufgabe der Reisenden, sich über die Bestimmungen zu informieren und sich – falls notwendig – impfen zu lassen. Die Kosten für Reiseimpfungen gehen zu Lasten der geimpften Person.
Die Gesamteinnahmen des BAZG sind 2022 von 23,5 Milliarden auf 24,3 Milliarden Franken gestiegen und haben damit ihren Aufwärtstrend seit 2019 (23,0 Mrd. Fr.) fortgesetzt. Der Anstieg ist primär auf die zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zurückzuführen (2022: 12,2 Mrd. Fr. / 2021: 11,3 Mrd. Fr.), die fast die Hälfte der Einnahmen des BAZG ausmacht. Daneben setzen sich die Einnahmen des BAZG im Wesentlichen aus der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer, der Schwerverkehrsabgabe und den Einfuhrzöllen zusammen. Die Zollanmeldungen im Handelswarenverkehr nahmen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zu (2022: 54 Mio. / 2021: 50,7 Mio.).
Zunehmende Migration
Die Zahl der Aufgriffe wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz hat sich 2022 fast verdreifacht und ihren 2021 begonnenen Trend damit fortgesetzt (2022: 52 077 / 2021:18 859 / 2016: 48 838). Bereits seit dem zweiten Halbjahr 2021 waren mehr Migrantinnen und Migranten über die Ostgrenze aus Österreich irregulär in die Schweiz eingereist. An der Südgrenze zu Italien begannen die Fälle irregulärer Einreisen im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2022 zuzunehmen. Es handelte sich dabei hauptsächlich um afghanische, tunesische und marokkanische Staatsangehörige. 2022 wurden zudem 476 Fälle von Verdacht auf Schleusertätigkeit (2021: 478) verzeichnet und der zuständigen Kantonspolizei gemeldet.
Seit Beginn des Ukraine-Konflikts unterstützt das BAZG das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Identifizierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine und bei der Prüfung von Dokumenten. Bei den ordentlichen Asylverfahren leistet es ebenfalls Unterstützung.
Kontrolle der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt
Dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurden im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt 72 Verstösse gegen das Embargogesetz gemeldet. Das SECO ist damit beauftragt, die gegen Russland verhängten Sanktionen durchzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Dafür arbeitet es eng mit den involvierten Bundesstellen, darunter das BAZG, zusammen.
Schutz der Pflanzengesundheit
Im Rahmen seines Umweltschutzauftrages verzeichnete das BAZG 2022 im Reiseverkehr 4873 Fälle, in denen Pflanzen, Früchte, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Samen aus Drittländern (ausserhalb der EU und EFTA) verbotenerweise in die Schweiz eingeführt wurden (2021: 4451). Die 2020 in Kraft getretene Pflanzengesundheitsverordnung, die die Einschleppung von Schadorganismen und Pflanzenkrankheiten verhindern soll, scheint bei den Reisenden noch zu wenig bekannt zu sein.
Zunahme von Fälschungen im Handelswarenverkehr
Das BAZG stellte im Handelswarenverkehr 2022 erneut deutlich mehr Sendungen mit Fälschungen sicher als im Jahr zuvor (2022: 7964 / 2021: 5959). Im Reiseverkehr ging die Zahl der Fälle hingegen etwas zurück (2022: 2517 / 2021: 2881). 2022 wurden insgesamt 43 098 gefälschte Markenartikel sichergestellt (2021: 33 285), davon 37 664 im Handelswarenverkehr (2021: 27 354).
Mehr Betäubungsmittel sichergestellt, aber weniger Medikamente
Im Bereich Betäubungsmittel war der mengenmässig grösste Zuwachs beim Kokain zu verzeichnen. Fast 160 Kilogramm wurden im Laufe des Jahres entdeckt. Zudem wurde eine grosse Kokainmenge im Rahmen einer Polizeiaktion sichergestellt. Die Zahl der Sicherstellungen von Betäubungsmitteln im Postverkehr nimmt weiter zu. Es handelt sich dabei oft um Sendungen aus Nordamerika, teils mit mehreren Kilogramm Marihuana. Die Fälle werden anschliessend an die zuständige Kantonspolizei übergeben. Bei den Medikamenten und Dopingmitteln war ein deutlicher Rückgang der Sicherstellungen zu verzeichnen (2022: 7806 / 2021: 11 263).
Digitalisierung weiter auf dem Vormarsch
Die im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT entwickelten digitalen Dienste haben 2022 ein starkes Wachstum verzeichnet. Im Handelswarenverkehr wurde die App «Activ», die einen Grenzübertritt ohne Anhalten ermöglicht, deutlich mehr genutzt. Dies erklärt sich unter anderem durch ein im Zoll Süd lanciertes Pilotprojekt mit Italien. Die Zahl der per App vorgenommenen und automatisch an der Grenze aktivierten Zollanmeldungen hat sich gegenüber 2021 verdreifacht (2022: 50 360 / 2021: 16 369). Im Reiseverkehr nahmen die Zollanmeldungen durch Reisende mit der App «QuickZoll» (2022: 53 453 / 2021: 31 835) und der Umsatz daraus (2022: 5,1 Mio. Fr. / 2021: 2,9 Mio. Fr.) kräftig zu.
Bei der App «Via», mit der die pauschale Schwerverkehrsabgabe für ausserhalb der Schweiz immatrikulierte Wohnmobile und Reisebusse selbständig bezahlt werden kann, war die Zahl der generierten Quittungen rund dreimal so hoch wie im Vorjahr (2022: 50 360 / 2021: 16 369), ebenso wie der Ertrag aus der App (2022: 2,4 Mio. Fr. / 2021: 0,8 Mio. Fr.). Auch der Anteil der Personen, die für die Bezahlung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) den European Electronic Toll Service (EETS) nutzen, erhöhte sich gegenüber 2021 von 33 auf 45 Prozent.
Darüber hinaus steht im Bereich der Digitalisierung der Zollverfahren in diesem Jahr ein wichtiger Meilenstein bevor: Passar 1.0, die erste Version des neuen Warenverkehrssystems, wird im Juni eingeführt.
Das Konsulat der Republik Kosovo in Zürich, feierte den 15. Jahrestag der Unabhängigkeit und den 25. Jahrestag des UCK-Epos mit einem offiziellen Empfang.
An dieser Feier nahmen Vertreter lokaler Behörden des Gastlandes, diplomatische Vertreter sowie Landsleute teil, die in der Schweiz leben und arbeiten.
Ein besonderer Gast aus dem Kosovo war der erste stellvertretende Ministerpräsident der Regierung der Republik Kosovo, Herr Besnik Bislimi, während von der Schweizer-Seite der Co-Vorsitzende der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Kosovo im Nationalrat, Herr Cédric Wermuth, der sich auch mit Ansprachen an die Anwesenden wandte, zusammen mit dem Leiter des Konsulats in Zürich, Herrn Sami Kastrati.
Moderiert wurde der Abend von der Abgeordneten im Kantonsrat des Kantons Zürich, Frau Qëndresa Sadriu-Hoxha die auch über sich und ihrer Reise erzählte.
Bei diesem Empfang wurde den Gästen Wein aus dem Kosovo serviert, während die bekannte Musikgruppe ‘’Ethnically Plugged’’ für die Darbietung alter albanischer Lieder sorgte.
Anlässlich des 15. Jahrestages der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo feierte die Botschaft der Republik Kosovo in Bern gestern Abend einen festlichen Empfang.
Viele Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kultur waren bei dieser Veranstaltung anwesend. Daran nahmen Diplomaten und Abgeordnete sowie Vertreter von Schweizer Institutionen teil, schreibt albinfo.ch.
Ebenso waren Mitglieder der albanischen Diaspora, Führungskräfte aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die in der Schweiz tätigen Medien sowie Schweizer Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen eingeladen.
Nachdem die Gäste angekommen waren, begann die Zeremonie in einer feierlichen Atmosphäre mit Glückwünschen und der Live-Interpretation der kosovarischen Hymne durch das DUO EAST.
Gastgeber dieser Zeremonie war der Botschafter der Republik Kosovo in der Schweiz, Herr Sami Ukelli. In seiner Glückwunschrede betonte er die diplomatischen Errungenschaften, die durch die guten Beziehungen zwischen dem Kosovo und der Schweiz erreicht wurden. Ukelli dankte ausserdem allen Freunden des Kosovos, die zur Freiheit, Unabhängigkeit und zum demokratischen Aufbau des Landes beigetragen haben.
„An diesem Jahrestag gedenken wir mit tiefer Dankbarkeit allen Freunden des Kosovos, die zur Freiheit, Unabhängigkeit und zum demokratischen Aufbau des Kosovo beigetragen haben“, sagte Ukelli unter anderem.
Besondere Erwähnung fand die Rolle der kosovarischen Diaspora beim Imagewandel und der Anerkennung des Kosovos über die Grenzen hinweg, durch Wirtschaft, Kunst, Kultur und Sport. Ukelli hob jedoch auch hervor, dass in wirtschaftlicher Hinsicht noch Verbesserungen notwendig seien und appellierte an die kosovarische Diaspora in der Schweiz, als Brücke zur Schweizer Gesellschaft zu dienen und in den kosovarischen Markt zu investieren.
„Was wir als Gemeinschaft noch verbessern müssen, liegt in der wirtschaftlichen Ebene, bei Investitionen und im Handelsaustausch. Das Potenzial der albanischen Diaspora in der Schweiz ist so gross, dass sie als Brücke zur Schweizer Gesellschaft dienen sollte. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um den kosovarischen Markt attraktiver zu machen, damit sie kommen und in unser neues Land investieren“, fügte Botschafter Sami Ukelli in seiner Rede vor dem Publikum hinzu.
Die Anwesenheit von Schweizer Diplomaten, darunter auch Frau Livia Leu, Staatssekretärin für auswärtige Angelegenheiten und Chefunterhändlerin für die Verhandlungen mit der Europäischen Union, unterstrich die Bedeutung des Abends. In ihrer Rede erinnerte Leu an die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovos durch die Schweiz im Jahr 2008 und betonte, dass dies im Dienste von Frieden und Stabilität erfolgte und positive Auswirkungen auf das Kosovo im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern hatte.


Die Feier zum 15. Jahrestag der Unabhängigkeit wurde von leichter Musik begleitet und bot den Gästen eine Gelegenheit für freundschaftliche Begegnungen.





Alisa Buzhala
Foto: Armend Berisha
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Im Januar 2023 wurden in der Schweiz 2523 Asylgesuche registriert, 169 weniger als im Vormonat (-6,3%). Gegenüber Januar 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 1077 gestiegen.
Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Januar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 794 Gesuchen (9 mehr als im Dezember), die Türkei (507 Gesuche; -36), Algerien (198 Gesuche; +77), Marokko (152 Gesuche; +56) und Eritrea (135 Gesuche; +12).
Von den 2523 im Januar gestellten Gesuchen waren 2170 Primärgesuche (Dezember 2022: 2348 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Januar 2023 waren: Afghanistan (754, -12), die Türkei (437, -18), Algerien (192, +72) sowie Marokko (151, +57), Iran (62, +11) und Tunesien (62, +19). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Januar 2023 insgesamt 2027 Asylgesuche: Es wurden 694 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 587 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 399 Personen erhielten Asyl und 571 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 529 auf 12 768 zu.
Im Januar haben 1025 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1060 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 173 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 400 Personen ersucht und 41 Personen wurden in die Schweiz überstellt.
Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.
Im Januar stellten 2181 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2146 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 67 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.
In 8967 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1205 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Januar hatten insgesamt 63 964 Personen den Schutzstatus S.
Der Bundesrat passt die ordentlichen AHV/IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung an, wobei jeweils auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) abgestützt wird. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2023 mit einer Erhöhung der Minimalrente um 30 Franken und der Maximalrente um 60 Franken (bei voller Beitragsdauer). Weil der Preisindex im Jahr 2022 ausnahmsweise mehr anstieg als der Lohnindex, hatte die Anpassung nach dem Mischindex zur Folge, dass die Renten um 2,5% angehoben wurden, während die Teuerung in diesem Jahr 2,8% betrug. Die Rentenanpassung vermochte die Teuerung also nicht vollständig auszugleichen. In Erfüllung einer Motion hat der Bundesrat nun eine Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie sieht eine zusätzliche, ausserordentliche Rentenanpassung vor, so dass die Teuerung vollumfänglich ausgeglichen wird.
Die zuhanden des Parlaments verabschiedete befristete Änderung des AHV-Gesetzes sieht eine einmalige Anpassung der Alters- und Hinterlassenenrenten vor. Diese Anpassung gilt auch für die Renten der IV. Für diese ausserordentliche Erhöhung wird nur der Preisanstieg, nicht aber das Lohnwachstum berücksichtigt. So werden die Renten um die mit der ordentlichen Rentenanpassung per 1. Januar 2023 nicht ausgeglichene Teuerung erhöht. Für den Fall, dass die Gesetzesänderung in der Frühlingssession 2023 vom Parlament verabschiedet wird, könnte der Teuerungsausgleich frühestens per 1. Juli 2023 umgesetzt werden. Die zusätzliche Rentenerhöhung soll ab dann ausbezahlt werden. Sie soll so berechnet sein, dass sie auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni 2023 kompensiert.
Für die Berechnung der neuen Renten wird auf die Teuerung des Jahres 2022 abgestellt, welche sich auf 2,8 Prozent belief. Die Differenz zur bereits vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent beträgt 0,3 Prozentpunkte. Die darauf gestützten Berechnungen ergeben eine Erhöhung der monatlichen Minimalrente um 5 Franken. Für den Fall, dass die Änderung per 1. Juli 2023 in Kraft tritt, umfasst die Teuerungsanpassung eine zusätzliche Erhöhung um 2 Franken, um auch die Monate Januar bis Juni 2023 zu berücksichtigen. Insgesamt wird damit die Minimalrente um 7 Franken von 1225 auf 1232 Franken erhöht, die Maximalrente entsprechend um 14 Franken von 2450 auf 2464 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Diese ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung ändert den Rhythmus der ordentlichen Rentenanpassungen unter Berücksichtigung des Mischindexes nicht. Sie soll bis zur nächsten ordentlichen Rentenanpassung gelten, die voraussichtlich per 1. Januar 2025 vorgenommen wird.
Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen berücksichtigt werden, sollen um denselben Prozentsatz erhöht werden wie die Renten. Diese Beträge werden auf Verordnungsebene angepasst. Entsprechend angepasst werden ebenfalls weitere Leistungen der AHV und IV, die direkt auf der Basis der AHV-Minimalrente berechnet werden. Hingegen werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge sowie die Beiträge von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen an die AHV, IV und EO nicht verändert.
Die vorgesehene zusätzliche Erhöhung der Renten über die ordentliche Rentenanpassung hinaus führt in den Jahren 2023 und 2024 zu Mehrkosten für die AHV von insgesamt 418 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich jährlich mit einem Beitrag in der Höhe von 20,2% an den Ausgaben der AHV. Diese zusätzliche Erhöhung der Renten soll jedoch ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. Die IV trägt Mehrausgaben von insgesamt 54 Millionen Franken. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von rund 2,5 Millionen Franken zulasten des Bundes und 0,9 Millionen Franken für die Kantone.
Heute ist ein besonderer Tag – nicht nur ist heute der Geburtstag meiner Tochter, sondern es ist auch der internationale Gedenktag der Muttersprache. Als zweisprachiger Vater in der Schweiz stelle ich mir kritische Fragen zur Thematik.
Obwohl Albanisch im nationalen Ranking der Fremdsprachen gleich nach Englisch an zweiter Stelle im deutschsprachigen Raum steht, erhalten die meisten Kinder zuhause keinen angemessenen Förderung der Muttersprache und auch nach ihrer Einschulung kommt der HSK-Unterricht nur bedingt ihren schulischen Bedürfnissen nach. Dadurch verlieren viele schrittweise ihre Muttersprache Albanisch und wechseln zur dominierenden Sprache Deutsch.
Weniger als 1% der Literatur in der Schweiz ist albanischsprachig, was im krassen Widerspruch zum gesellschaftlichen Wandel steht.
Als zweisprachige Väter haben wir eine Verantwortung, zeitgemässe Antworten auf folgende Fragen zu finden: Wie können wir sicherstellen, dass die Erhaltung der Erstsprache auch für unsere Kinder attraktiv ist bzw. sinnvoll erscheint? Wie fördern wir unsere Kindern, auch wenn die Ressourcen auf institutioneller Ebene (Herkunftsland, HSK-Unterricht) begrenzt sind? Wie können wir unsere Kinder unterstützen, wenn sie mit Druck zuhause oder mit Einschränkungen ihrer Muttersprache in der Schule konfrontiert sind?
Es ist wichtig, dass wir uns als zweisprachige Väter bewusst machen, wie wertvoll die Muttersprache ist – nicht nur für unsere Kinder, sondern auch für die gesamte Gesellschaft. Auch wenn wir vergleichsweise mit ungünstigen Voraussetzungen die gleichen Pflichten erfüllen müssen, wie alle anderen zweisprachigen Väter auch, so sollten wir dennoch unser Bestes geben, um die Muttersprache unserer Kinder zu erhalten.
Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die nächste Generation unsere Sprache und Kultur weiterträgt – und das beginnt damit, dass wir uns heute diese wichtigen Fragen stellen.
Driter Gjukaj
Aus Albanien nach Italien, England und nun ist die Schweiz seine Heimat. Aus einer erfolgreichen Unternehmerfamilie und zwei Master im Rucksack hat er nun seinen richtigen Ort (Schweiz) und Platz (smzh) gefunden.
Albinfo.ch: Sehr geehrter Herr Gerveni, Welcher Weg hat Sie zur smzh geführt?
Edmond Gerveni: In meinen früheren Lebenserfahrungen, bei denen ich zwischen Albanien, Italien und England umgezogen bin und mich dabei in Betriebswirtschaft, Politik und Diplomatie ausbildete, habe ich eine einzigartige, globale Perspektive geschenkt bekommen, mit der ich Herausforderungen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachte und somit schnelle und innovative Lösungen anbieten kann.
Als dynamisches, professionelles und gut vernetztes Finanzzentrum machte mich London mit der Finanzbranche vertraut, die ich bis heute als ansprechend empfinde. Mein unternehmerischer Hintergrund brachte mich jedoch zurück in mein Heimatland Albanien, wo ich mehrere Jahre lang die finanziellen Aktivitäten mehrerer Familienunternehmen in den Bereichen Schifffahrt, Transport und Gastgewerbe überwachte und verwaltete. Alle diese Erfahrungen haben schlussendlich meine Bestrebungen beeinflusst und mich dazu motiviert, einen professionelleren Weg in der Schweiz einzuschlagen. Hier absolvierte ich zusätzlich zu meinen vorherigen Ausbildungen, einen Master of Science in Banking and Finance. Mit dem gefüllten Rucksack an Informationen und Know-how, stellte ich fest, dass die ideale Grundlage, um mein gesamtes Wissen nun endlich auch in der Praxis vollumfänglich anwenden zu können, die smzh war. Hier fand ich Die Kombination von Professionalität, unermüdlichem Einsatz zu inspirieren und eine angenehme Zusammenarbeit, die ideale Voraussetzungen für Wachstum und Fortschritt sind.
Als Bereichsleiter von smzh habe ich nun das Glück, eng mit unserem CEO, Herrn Hasani, und CFO, Herrn Schuler, zusammenzuarbeiten und die strategische Ausrichtung sowie den Fortschritt unseres Unternehmens zu besprechen. Gerade in dieser Zusammenarbeit bin ich immer wieder von ihrem unerschütterlichen Engagement und der Förderung einer positiven und produktiven Unternehmenskultur beeindruckt. Sowohl Herr Schuler als auch Herr Hasani zeigen ein aussergewöhnliches Mass an Professionalität sowie Engagement und sind ständig bestrebt, ihre Mitarbeiter zu inspirieren, um letzten Endes zum Erfolg unseres Unternehmens beizutragen. Ihr Ansatz zur Gestaltung einer effektiven Unternehmenskultur inspiriert mich und wird weiterhin mein persönliches und berufliches Wachstum stark beeinflussen.
Albinfo.ch: Was hat Sie von Albanien in die Schweiz geführt?
Edmond Gerveni: Der Entschluss, in die Schweiz zu ziehen, wurde von zwei wichtigen Faktoren angetrieben: meine persönliche Entfaltung und die Möglichkeiten für meine Familie. Ich schätze die zahlreichen Möglichkeiten, die die Schweiz bietet, insbesondere in den Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit und Bildung. Ich fühle mich privilegiert, meine Familie in einem so unterstützenden und bereichernden Umfeld aufwachsen zu sehen. Im Vergleich zu anderen Ländern der Welt ragt die Schweiz als helles Beispiel für Stabilität und Sicherheit hervor.
Albinfo.ch: Gibt es Berührungspunkte in Ihrer täglichen Arbeit, bei denen Sie neben Deutsch auch Ihre Muttersprache Albanisch als Ressource nutzen?
Edmond Gerveni: Die Nützlichkeit, albanisch sprechen zu können, hat sich bei zahlreichen Gelegenheiten als sehr hilfreich dargestellt – insbesondere im Zusammenhang mit der grossen albanisch-sprachigen Gemeinschaft in der Schweiz. Auch Sie benötigen beispielswiese Unterstützung rund um die Themen Finanzen und Vorsorge, bevorzugen es aber teilweise, in ihrer Muttersprache zu kommunizieren. So nützen mir meine Albanisch Kenntnisse auch regelmässig im Beruf.
Albinfo.ch: Welche Erfahrungen ermutigen Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn, das Richtige zu tun und Menschen helfen zu können?
Edmond Gerveni: Es kommt nicht selten vor, dass Einzelpersonen ihr Potenzial und ihre Fähigkeiten unterschätzen. Unsere Aufgabe besteht darin, die effektiven Möglichkeiten eines Einzelnen zu erkennen und hervorzubringen, was zwangsläufig zu positiven Ergebnissen führen wird.Wir sind hier, ob es darum geht, ein Unternehmen von Grund auf aufzubauen, indem wir uns auf die wichtigsten Komponenten konzentrieren oder um die richtigen Finanzierungslösungen für junge Paare zu finden, damit diese zu stolzen Hausbesitzern werden können wie auch um Einzelpersonen dabei zu unterstützen, sich eine bessere Zukunft zu sichern, indem sie erfolgreiche Spargewohnheiten, wie einen umfassenden Vorsorgeplan, umsetzen. Wir sind bestrebt, unsere Kunden kompetent zu beraten und unterstützen sie bei jedem Schritt ihrer Lebensphase.
Albinfo.ch: Wenn Sie Ihre Dienstleistungen Privatkunden oder KMU anbieten, wenn diese noch keine Erfahrung mit smzh haben, was sind die drei Merkmale, sowohl für Familien- als auch für Unternehmensbudgets, die Unterstützung benötigen?
Edmond Gerveni: Mit unseren 360° Check-up für Privatpersonen und unserem KMU-Check-up werden je nach Kundenbedürfnissen drei wichtige finanzielle Punkte angesprochen:
Eine Beurteilung der aktuellen Situation des Kunden in Bezug auf Finanzen, Versicherungen, Steuern und Altersvorsorge – dies ist der erste informative Schritt, den wir in Kombination mit den Bedürfnissen und den Wünschen des Kunden herauskristallisieren können, um realistische Ziele nicht nur im finanziellen Kontext, sondern auch darüber hinaus zu setzen. Anschliessend wird ein umfassender, massgeschneiderter Finanzplan mit entsprechenden Massnahmen erstellt, der von den kurzfristigen bis hin zu den langfristigen Zielen reicht.
Albinfo.ch: Was macht Ihrer Meinung smzh gegenüber anderer Finanzdienstleister besonders?
Edmond Gerveni: Die unabhängige Beratung, die wir als Finanzberater anbieten, bezieht sich auf einen Ansatz, der über traditionelle Finanzplanungs- und Investment-Management-Dienstleistungen hinausgeht. Dieser Ansatz konzentriert sich auf die Bereitstellung eines aussergewöhnlichen und personalisierten Kundenerlebnisses, das sowohl die finanziellen Bedürfnisse und Ziele, als auch das allgemeine Wohlbefinden und den Lebensstil der Kunden berücksichtigt. Eine intensive und ehrliche Beziehung zu unseren Kunden durch die Bereitstellung von Know-how, eine regelmässige Kommunikation, Transparenz in unseren Beratungslösungen und vor allem Reaktionsfähigkeit.
Albinfo.ch: Sie sprechen von umfassenden Lösungen – erklären Sie das unseren Lesern.
Edmond Gerveni: Umfassende Finanzlösungen beziehen sich auf einen ganzheitlichen und integrierten Ansatz der Finanzplanung, der alle Aspekte der finanziellen Situation eines Kunden berücksichtigt. Dieser Ansatz bietet vollständige und massgeschneiderte Lösungen, die auf die persönlichen Ziele, Bedürfnisse und Umstände des Kunden zugeschnitten sind. Er deckt alle Themen von Finanzen und Investitionen, über Versicherungen und Altersvorsorge, bis hin zu Steuern und Recht, sowie Immobilien und Hypotheken und mehr ab.
Unsere Experten widmen sich der Bereitstellung von personalisiertem Service und innovativen Lösungen, die den finanziellen und persönlichen Bedürfnissen jedes einzelnen Kunden gerecht werden. Wir sind sehr stolz auf die positiven Ergebnisse, die wir für unsere Kunden erzielen, und betrachten jeden erfolgreichen Fall als weitere Erfüllung unserer Mission, das Leben derer, die wir begleiten, positiv zu beeinflussen.
In einfachen Worten: Ob es sich um eine Einzelperson oder ein KMU handelt, unsere Aufgabe besteht darin, Klarheit über komplexe und zusammenhängende Themenfelder zu geben, so dass die Kunden auf Anhieb sehen, welche heutigen Entscheidungen sich wie in Zukunft auswirken wird.
In einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite schreibt die Schweizerische Botschaft im Kosovo: “Herzlichen Glückwunsch zum 15. Jahrestag der Republik Kosovo! Die Schweiz gehörte zu den frühen Anerkennern der Eigenstaatlichkeit des Kosovo und engagiert sich weiterhin für die Stärkung ihrer bilateralen Beziehungen zum Kosovo” .
Dritëro Gjukaj und Pranvera Salihi, ein Autorenpaar aus der Ostschweiz, kündigen die Veröffentlichung ihres zweisprachigen Kinderbuches an: «Es erfüllt uns mit Stolz, ein Kinderbuch herauszugeben, das sich besonders an die jüngste Leserschaft richtet» so die beiden Autoren im Interview mit Albinfo. Dritëro Gjukaj ist freischaffender Publizist und Primarlehrer, während Pranvera Salihi als Oberstufenlehrerin in einem Bundesasylzentrum tätig ist.
albinfo.ch: Was inspirierte Sie ein Kinderbuch zu schreiben?
Dritëro: «Unsere gemeinsamen Kinder können heute auf eine fünfzigjährige schweiz-kosovarische Familiengeschichte zurückblicken, und wir wollten diesen besonderen Tag mit einem Beitrag zur Erhaltung der albanischen Muttersprache würdigen.»
Pranvera: Zudem beschäftigen wir uns beruflich und privat sehr intensiv mit Kinderliteratur und wir haben festgestellt, dass es an Kinderbüchern mangelt, die die Lebenswelten und Sprachgeschichte unserer eigenen Kinder angemessen widerspiegeln.
albinfo.ch: Was war ein Schlüsselmoment, dass euer Buchprojekt ins Rollen brachte?
Pranvera: Ein Schlüsselmoment, der das Buchprojekt ins Rollen brachte, war eine Zeichnung von einem kleinen Hirten, gefolgt von einem langwierigen Prozess des Transkribierens und der handgefertigten Illustrationen. Schliesslich übergaben wir fertige Produkt einer profesionellen Illustrationen, die den Text und die Bilder grafisch digitalisierte. Das Märchen wird von zwei Bildern einer Familie umrahmt, die über ihre eigene Familiengeschichte nachdenkt und sie mündlich reflektiert.
Dritëro: Die Kerngeschichte des Kinderbuches handelt von einem kleinen Hirten, der im Wald seine Schafherde verliert und unerwartet Hilfe von den Tieren im Wald erhält.
Skizze, @Dritëro Gjukaj Pranvera Salihi
albinfo.ch: Warum haben Sie sich entschieden, das Buch zweisprachig auf Deutsch und Albanisch zu veröffentlichen?
Dritëro: Wir haben uns bewusst dafür entschieden, das Kinderbuch zweisprachig auf Deutsch und Albanisch zu veröffentliche, um die Bedeutung beider Sprachen für zweisprachige Kinder zu betonen und zu fördern. Es ist uns wichtig, dass Kinder beide Sprachen gleichwertig beherrschen und keine der beiden Sprachen vernachlässigt wird.
Pranvera: Zudem möchten wir zweisprachigen Kindern und ihren Familien eine Möglichkeit bieten, ihre Muttersprache zu erhalten und zu fördern. Wir sind uns bewusst, dass die Sprachentwicklung im familiären und im schulischen Umfeld oft unter Druck gerät, weshalb wir mit unserem Buch eine positive Botschaft für zweisprachige Leserinnen und Leser senden möchten.
albinfo.ch: Welcher Erziehungsstil prägt das Kinderbuch?
Dritëro: Das Kinderbuch ist besonders für Eltern geeignet, die ihren Kindern die Vorteile einer guten zweisprachigen Erziehung ermöglichen wollen. Dahinter steckt ein anderer Erziehungsstil, als wie man es aus einer einsprachig sozialisierten Erziehung kennen könnte. Konkret ist es uns als Autorenpaar wichtig Sprachvielfalt offen und konstruktiv zu begegnen und beispielsweise Regeln für den Sprachgebrauch im Alltag gemeinsam mit den Kindern aufzustellen und diese einzuhalten.
Rückseite des Buches, @Dritëro Gjukaj Pranvera Salihi
albinfo.ch: Was sind die wichtigsten Botschaften, die Sie mit dem Buch vermitteln möchten?
Dritëro: Insgesamt war es uns wichtig, mit unserem Buch die Botschaft zu vermitteln, dass Zweisprachigkeit eine Chance und keine Last ist und dass es wichtig ist, die Erstsprache zu wertschätzen und gemeinsam mit der Zweitsprache zu fördern. Wir hoffen, dass unser Buch dazu beitragen wird, dass Kinder ihre kulturelle Identität und Sprachgeschichte positiv erleben und sich in beiden Sprachen sicher und wohl fühlen.
Pranvera: Ein weiteres Ziel unseres Kinderbuches ist es, die Bedeutung von Familiengeschichte und -traditionen zu betonen und diese mündlich weiterzugeben. Durch den illustrierten Familiendialog am Ende des Märchens sollen Kinder ermutigt werden, über die eigene Familiengeschichte nachzudenken und diese in ihre Identität zu integrieren.
Autorenpaar, @Dritëro Gjukaj Pranvera Salihi
Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen EKFF möchte die Diskussion zu einer umfassenden Elternzeit auf nationaler Ebene mit einem paritätisch aufteilbaren Modell stärken. Eine nationale Elternzeit unterstützt die Arbeitsmarktpartizipation der Mütter und wirkt sich positiv auf die Familien und die Gesellschaft aus. Die EKFF setzt in ihrem Modell die gemeinsame Betreuungsverantwortung der Eltern ins Zentrum. Sie plädiert wie bereits im Jahr 2010 für 22 zusätzliche Wochen zu den heutigen 16 Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubswochen.
Seit 2010 ist die Unterstützung einer nationalen Elternzeit ein Kernanliegen der Kommission. Mit verschiedenen Publikationen zu Modellvorschlägen, zum Nutzen und zur Finanzierung einer Elternzeit liefert sie Informationen für eine öffentliche Debatte. Diese hat im vergangenen Jahr aufgrund der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs und aufgrund von kantonalen Elternzeitvorstössen wieder Schwung erhalten. Die kantonalen Begehren scheitern jedoch meist. Neben dem Kostenargument wird auch entgegengehalten, dass es eine nationale Lösung und nicht 26 kantonale Lösungen braucht. Die EKFF hat in diesem Zusammenhang ihr seit 2010 propagiertes 38 Wochen-Modell im vergangenen Jahr weiterentwickelt und den veränderten Bedürfnissen der Eltern, Wirtschaft und Gesellschaft angepasst.
Das adaptierte Modell schränkt die freie Aufteilung der Wochenzeit gegenüber den früheren EKFF-Modellen weiter ein. In Ländern mit Elternzeit hat sich nämlich gezeigt, dass sich die freie Wahl nachteilig auf den Bezug von Elternzeit durch die Väter auswirkt und somit eine erhöhte Arbeitsmarktpartizipation der Mütter mit all den negativen Konsequenzen wie einer unbefriedigenden Laufbahnperspektive, einem tieferen Lohn und letztlich auch einer unzureichenden Altersvorsorge verhindert. Die Aufteilung der Wochen ist nun entweder paritätisch mit je 19 Wochen für beide Eltern oder auch variabel möglich. Mütter können mit dem neuen Modellvorschlag von 16 bis 23 Wochen und Väter von 15 bis 22 Wochen Elternzeit profitieren. Die heutigen Errungenschaften, d.h. die 14 Wochen Mutterschafts- und zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, werden beibehalten.
Die Kommission macht im Positionspapier «Elternzeit – Worauf wartet die Schweiz?» gleichzeitig Verbesserungsvorschläge zur Ausgestaltung der Elternurlaube. Diese be-treffen den Kündigungsschutz für die Väter, die Anspruchsleistungen bei vorzeitiger reduzierter Wiederaufnahme der Tätigkeit, die Flexibilisierung des Bezugs, die Voraussetzungen zur Anspruchsberechtigung aufgrund der wachsenden familialen Vielfalt und die Verlängerung des gleichzeitigen Bezugs bei erhöhtem Unterstützungsbedarf.
Gesellschafts- und familienpolitische Fragen
Die EKFF ist eine ausserparlamentarische Kommission, die sich für familienfreundliche Rahmenbedingungen einsetzt. Als Fachkommission stellt sie spezifisches Fachwissen im Bereich Familienpolitik bereit, auf welches Politik und Verwaltungsbehörden zurückgreifen können.
Knapp jede dritte, in der Schweiz lebende Person ist nach eigenen Angaben von Diskriminierung und Gewalt betroffen. Die Zahl bleibt damit gegenüber den Vorjahren auf hohem Niveau stabil. Bei der Mehrheit der Diskriminierungen geben die Betroffenen ethno-rassistische Motive an, vor allem Nationalität (50%), aber auch Hautfarbe, körperliche Merkmale (19%), Religion (17%) oder ethnische Herkunft (15%). Personen mit Migrationshintergrund sind dabei überdurchschnittlich stark betroffen, unter ihnen liegt der Anteil bei 40%. Auffallend sind die Werte bei den 15-24-Jährigen. So geben über 50% der Personen in dieser Altersgruppe an, Diskriminierung oder Gewalt erfahren zu haben. Gegenüber 2020 nahm ihr Anteil um 6 Prozentpunkte zu (von 48% 2020 auf 54% 2022).
Die Ergebnisse 2022 der Erhebung «Zusammen leben in der Schweiz» zeigen, dass die bisherigen Trends weiter anhalten. Die Indexe zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind stabil und die negativen Einstellungen gegenüber Gruppen und Minderheiten nehmen weiter leicht ab. Negative Stereotype insbesondere gegenüber Muslimen und Musliminnen, aber auch Juden und Jüdinnen, halten sich jedoch hartnäckig.
Die Mehrheit der Wohnbevölkerung der Schweiz (60%) ist sich einig, dass Rassismus in der Schweiz ein aktuelles und ernstzunehmendes Problem darstellt. Der Bevölkerungsanteil, welcher der Meinung ist, dass die Massnahmen zur Rassismusbekämpfung nicht ausreichen, steigt seit 2018 tendenziell leicht an (2018: 31%, 2020: 32%, 2022: 34%). Bei den 15-24-Jährigen sind es 2022 gar 47%.
Die Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz»
Die Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS) liefert seit über 10 Jahren Erkenntnisse zu gesellschaftlichen Entwicklungen in Bezug auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung. Die Erhebung wird im Auftrag der Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB und dem SEMvom Bundesamt für Statistik durchgeführt.
Registrierte Arbeitslosigkeit im Januar 2023 – Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Januar 2023 100’776 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 3’835 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 2,1% im Dezember 2022 auf 2,2% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 21’492 Personen (-17,6%).
Jugendarbeitslosigkeit im Januar 2023
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) erhöhte sich um 266 Personen (+3,0%) auf 9’039. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 1’361 Personen (-13,1%).
Arbeitslose 50-64 Jahre im Januar 2023
Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre erhöhte sich um 815 Personen (+2,8%) auf 30’038. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Abnahme um 7’830 Personen (-20,7%).
Stellensuchende im Januar 2023
Insgesamt wurden 169’516 Stellensuchende registriert, 1’612 mehr als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 37’351 Personen (-18,1%).
Gemeldete offene Stellen im Januar 2023
Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im Januar um 3’337 auf 51’810 Stellen. Von den 51’810 Stellen unterlagen 33‘442 Stellen der Meldepflicht.
Abgerechnete Kurzarbeit im November 2022
Im November 2022 waren 1’536 Personen von Kurzarbeit betroffen, 358 Personen weniger (-18,9%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 8 Einheiten (-4,6%) auf 167. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 13’247 (-13,8%) auf 83’081 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (November 2021) waren 2’290’283 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 44’753 Personen in 7’384 Betrieben verteilt hatten.
Aussteuerungen im November 2022
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats November 2022 ausgeschöpft hatten, auf 6’602 Personen.
Ab dem 3. März 2023 wird die neue Schweizer Identitätskarte (ID) ausgestellt. Wie der neue Schweizer Pass, vereint auch die neue ID modernste Sicherheitsmerkmale mit einem neuen Design. Die Gebühren für die neue ID bleiben gleich. Alle bisher ausgestellten Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit.
Wie bereits der neue Pass, der vor vier Monaten eingeführt wurde, ist die Schweizer ID mithilfe modernster Sicherheitstechniken auf den neusten Stand gebracht worden. Einige Sicherheitselemente sind im Material enthalten, andere werden bei der Kartenherstellung oder auch bei der Personalisierung der Karte erzeugt. Zum ersten Mal in der Schweizer Ausweisgeschichte bildet die neue Schweizer Identitätskarte zusammen mit dem neuen Reisepass eine Ausweisfamilie mit einheitlichem Design.
Wie der Pass wird auch die neue ID vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ausgestellt. Im BBL wird die Karte mit personenbezogenen Daten wie dem Namen der Karteninhaberin oder des Karteninhabers, dem Gültigkeitsdatum und dem Passfoto personalisiert.
Ab dem 3. März 2023 wird die neue 🇨🇭 #Identitätskarte ausgestellt. Zusammen mit dem neuen #Pass bildet sie eine Familie von Identitätsdokumenten mit einheitlichem Design. Weitere Informationen 👉 https://t.co/otgyC5GWGD pic.twitter.com/p6dsXGMxhF
— fedpol (@fedpolCH) February 6, 2023
Bezug der neuen ID
Alle bisher ausgestellten Identitätskarten bleiben bis zum darauf eingetragenen Ablaufdatum gültig. Personen, die eine neue Identitätskarte beziehen möchten, können diese ab dem 3. März 2023 bei einem Passbüro oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland beantragen. In einigen Kantonen stellen auch die Wohnsitzgemeinden Identitätskarten aus. Weiterhin können auch Kombiangebote, die einen Reisepass und eine Identitätskarte umfassen, in den kantonalen Passbüros bestellt werden
Swiss Online School setzt auf eine 100% digitales Schulmodell und erfährt damit Erfolg. Schulleiter, Milan Schmed erklärt gemeinsam mit Albinfo.ch, warum ein solche Schule heutzutage notwendig ist.
albinfo.ch: Herr Schmed ein erster Blick auf Ihre Plattform lässt manche Zeitgenossen schnell ins Staunen geraten. Hat der aktuelle Schulwandel durch Ihre Online-Schule einen neuen Peak erreicht?
M. Schmed: Die Swiss Online School sieht sich nicht als Konkurrenz zu klassischen Schulsettings, sondern als Ergänzung. Wir haben viele Schüler*innen auf der ganzen Welt verteilt, welche genau unser Konzept zu lernen brauchen. Sie möchten individuell und zeitunabhängig arbeiten können. Wir nutzen die technischen Hilfsmittel so, dass Sie für unsere Schüler*innen einen Mehrwert erzeugen. Es ist nicht unser Ziel einfach alles zu digitalisieren. Wir bieten aber weltweit schon einer grossen Anzahl von Schüler*innen ein Bildungssetting, was ihrer Art zu lernen sehr entgegenkommt.
albinfo.ch: wie sieht eine herkömmliche Unterrichtswoche eines Ihrer SuS aus und welchen Stellenwert hat die soziale Interaktion der SuS mit Peers und ihren Lehrpersonen in der realen Welt?
M. Schmed: Unsere Schüler*innen loggen sich am morgen zu einer belieben Zeit ein. Für mich ist es immer noch sehr unverständlich, dass in vielen Schulen der Unterricht um 0730 beginnt. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, dass nicht alle so früh am morgen lernen können. Nach dem Einloggen entscheiden die Schüler*innen, was sie heute lernen möchten. Dies erfolgt alles selbstorganisiert. Die einzelnen Themen sind dann so aufgebaut, dass man einem Lernpfad folgt, der didaktisch clever aufgebaut ist. Wir haben überall eine lernphysiologisch optimale Rhythmisierung angewendet und die Lerninhalte sind grösstenteils barrierefrei. Durch unser System wird die tote Zeit, in der zum Beispiel eine Lehrperson im Klassenverband etwas erklärt, der oder die Schüler*in aber schon starten könnte, auf null minimiert. Dies beschleunigt das Lernen und verkürzt die Lernzeit. Dies wiederum ermöglicht mehr Freizeit, welche für soziale Interaktionen genutzt werden kann. Ausserdem organisieren wir alle zwei Wochen einen Live-Event, welche z.B. in einem Museum stattfindet.
albinfo.ch: Stichwort KI und Chatbot. Haben diese beiden Begriffe auch bereits in Ihr digitales Klassenzimmer einen Platz gefunden?
M. Schmed: Wir sind sehr darauf bedacht, dass die technischen Hilfsmittel, die jetzt schon vorhanden sind, für unserer Schüler*innen einen Mehrwert erzeugen. Mir ist schon häufig aufgefallen, dass in Schulen Tools angewendet werden, nur damit man sie anwendet, ohne, dass die Schüler*innen davon profitieren. Daher nutzen wir digitale Hilfsmittel sehr bedacht. Unserer Schüler*innen haben auch viele Aufgaben, welche ausserhalb der digitalen Welt stattfinden. KI ist bei uns nicht geplant einzusetzen. Einen Chatbot vermeiden wir bewusst, da wir auf eine asynchrone Kommunikation setzen, um der «gelernten Hilfslosigkeit» vorzubeugen. Unser Ziel ist es so viel Selbstwirksamkeitsempfinden zu entwickeln, wie nur möglich, denn das ist der Schlüssel zur intrinsischen Motivation und zu Happyness!
albinfo.ch: Nehmen wir an ein Elternpaar, dass nur Albanisch spricht und keine Affinität zur digitalen Welt besitzt, meldet das eigene Kind an Ihrer Schule. Ist das Kind zuhause nicht vollkommen auf sich allein gestellt?
M. Schmed: Ab der 4. Klasse können unserer Schüler*innen den Inhalt problemlos selbstständig lernen. Die Kinder haben verschiedene Möglichkeiten mit uns Kontakt aufzunehmen, wir antworten immer sehr schnell, aber eben, wie oben erwähnt, nicht direkt. Es kommt immer wieder vor, dass unsere Schüler*innen zuerst eine Frage stellen und kurz danach uns schreiben, dass sie das Problem selbst gelöst haben. Genau diesen Vorgang möchten wir unterstützen. Die Feedbacks, welche wir erhalten, sind durchwegs positiv und sowohl Schüler*innen, als auch Eltern fühlen sich sehr gut betreut. Selbstorganisation ist für viele eine neue Erfahrung, welche in einem klassischen Schulsetting nicht immer gegeben ist. Durch unser durchdachtes Konzept schaffen unserer Schüler*innen praktisch alles selbstständig und auf ihre individuelle Art und Weise. Dies löst ein hohes Selbstwirksamkeitsempfinden aus, was jedem Individuum zeigt, dass es etwas kann. Es gibt keine bessere Motivation! Sollte ein*e Schüler*in nicht weiterkommen, stehen wir zur Verfügung.
albinfo.ch: Welches Schlüsselereignis, bewegte Sie zur Vision einer digitalen Schule und was unterscheidet Ihre Schule von der herkömmlichen Schule(Volksschule)?
M. Schmed: Ich arbeite seit nun über 20 Jahren in der Bildung. Ich bin sowohl in Schulen, aber auch in der Lehre an einer Pädagogischen Hochschule tätig. Im Lehralltag ist mir Aufgefallen, dass ich alle Schüler*innen, unabhängig von ihren kognitiven Fähigkeiten, zum gleichen Lernziel bringe. Der Unterschied macht ausschliesslich die Geschwindigkeit aus. Mit den heutigen technischen Hilfsmitteln können wir Lerninhalte so aufbereiten, dass allen individuellen physiologischen Lerntypen gedient ist. Das heutige Bildungssystem stereotypisiert zu stark. Nur weil jemand langsam lernt, heisst es nicht, dass er nicht Raketenbauer werden könnte. Diese zeitliche Limitation schadet der Gesellschaft, da ein unnötiger Druck ausgeübt wird. Unserer Schüler*innen lerne häufig auch am Wochenende, einfach weil sie gerne lernen. Wir sind zu 100% ort- und zeitunabhängig. Unsere Schüler*innen lernen, wann und wo sie wollen und dies tun sie sehr erfolgreich, ohne, dass jemand den Lehrerfinger zeigen muss. Ich würde behaupten, dass mit unserer Art zu lernen der Fachkräftemangel behoben werden könnte. Die frühe Stereotypisierung verhindert eine Entfaltung des vollen Potentials eines Individuums.
albinfo.ch: Wie steht es mit Kindern aus, die besondere Bedürfnisse haben, beispielsweise Hochbegabung. Begleiten Sie auch solche Kinder durch ihren schulischen Werdegang?
M. Schmed: Wir haben viele Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen. Hochbegabte schätzen, dass sie in ihrem Tempo schnell lernen können und von niemandem aufgehalten werden. Kinder und Jugendliche mit Asberger schätzen, dass sie nicht abgelenkt werden. Sportler können von überall aus lernen, gerade Einzelsportler sind immer wieder unterwegs und müssen bei der Rückkehr nicht viel Stoff aufholen. Aber auch langsame Lerner profitieren davon, dass sie nicht Mitte Juli fertig sein müssen, sondern bei Bedarf auch 1.5 Jahre in einer Klass sein können. Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Kinder und Jugendliche besondere Bedürfnisse haben, denn jedes Individuum lernt auf seine eigene Art und Weise. Die Swiss Online School spricht mit ihrem Lernkonzept viele verschiedene Bedürfnisse an. Wir gehen immer davon aus, dass Kinder und Jugendliche eine Begleitung brauchen, dabei fragen sie selten danach. Wir haben aber ein sehr breites Wissen über die weltweite Bildungslandschaft, daher können wir alle unsere Schüler*innen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die ihnen offen stehen, sehr kompetent beraten.
Interview geführt: Driter Gjukaj
Mehr als ein Dreivierteljahrhundert nach der Befreiung der Konzentrationslager sollte die historische Wahrheit über die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands unumstritten sein. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass die Geschichte zu unheilvollen Zwecken umgeschrieben wird. So zieht Russland, um seine militärische Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen, eine verbrecherische Parallele, indem es behauptet, die demokratisch gewählte Regierung in Kiew bestehe aus Nazis. Diese angebliche «Entnazifizierung» ist nicht nur ein plumper Vorwand, um das Nachbarland zu dämonisieren und anzugreifen. Sie ist auch eine Verdrehung der Geschichte und zeugt von einem eklatanten Mangel an Respekt gegenüber den Opfern von Nazi-Deutschland.
Die Geschichtsverfälschung macht die Erinnerungsarbeit nötiger denn je. Wenn die Orientierung verloren geht, wenn Verantwortlichkeiten verschwimmen, wenn Verschwörungstheorien an die Stelle von Fakten treten, besteht eine reale Gefahr. Aus diesem Grund müssen wir aufklären, reflektieren und diskutieren – und dies unablässig.
Die Wahrheit zu verteidigen und der Holocaust-Opfer zu gedenken – das bedeutet heute auch, den Geist des Widerstands und der Tapferkeit zu würdigen. Vor 80 Jahren begann der Aufstand im Warschauer Ghetto. Im Januar 1943, als fast 300 000 Menschen bereits in die Vernichtungslager deportiert worden waren, attackierte eine kleine Gruppe von jüdischen Widerstandskämpferinnen und -kämpfern, mit Pistolen bewaffnet, Nazi-Wachen. Alle Kämpferinnen und Kämpfer starben, aber diese mutige Tat bestärkte die Bewohnerinnen und Bewohner des Ghettos darin, Widerstand zu leisten, indem sie sich den Befehlen widersetzten, sich versteckten und unterirdische Bunker bauten.
Nachdem die Nazis die Deportationen für eine Weile unterbrochen hatten, beschlossen sie, sie im April wieder aufzunehmen. Sie lösten damit einen Aufstand aus. Und obwohl sie den Aufständischen weitaus überlegen waren, verzeichneten sie zahlreiche Verluste und konnten den Widerstand erst nach 27 Tagen erbitterten Kampfes brechen. Das Ghetto wurde schliesslich dem Erdboden gleichgemacht und mehr als 40 000 Überlebende wurden deportiert und ermordet.
Diese kollektive Entscheidung, sich der Brutalität der Nazis zu widersetzen, trotz der äusserst ungünstigen Machtverhältnisse, ist ein mutiger Akt, der bis heute nachhallt. Das Beispiel der Warschauer Widerstandskämpferinnen und -kämpfer zeigt uns den Wert der menschlichen Würde und erinnert uns an unsere eigene Verantwortung: die Verantwortung, uns mit all unseren demokratischen Mitteln Antisemitismus, Rassismus und Barbarei entgegenzustellen, entschieden und unmissverständlich.
Die Situation, mit der wir uns heute konfrontiert sehen, ist zwar eine ganz andere, doch wir leben in Zeiten der Instabilität, die dazu verleiten, andere auszugrenzen oder sich auf sich selbst zurückzuziehen. Wir müssen daher unsere Bemühungen im Kampf gegen Diskriminierung, Hass und Gewalt verstärken und wir müssen den gegenseitigen Respekt, die Vielfalt und den Dialog fördern. Das erfordert Entschlossenheit und Beharrlichkeit.
Der Bundesrat setzt sich klar für diese Werte ein – sowohl in der Schweiz als auch in den internationalen Gremien, in denen die Schweiz für die Achtung der Menschenrechte, den Schutz der Zivilbevölkerung und einen dauerhaften Frieden eintritt. Mit dem Ziel, diese Werte, die in der Charta der Vereinten Nationen verankert sind, zu fördern, wurde die Schweiz am 1. Januar 2023 zum ersten Mal in ihrer Geschichte Mitglied des UNO-Sicherheitsrats. Wir dürfen nicht aufhören, uns die Lehren ins Bewusstsein zu rufen, die aus der Geschichte des Holocaust gezogen werden müssen. Wir alle müssen uns immer und überall dafür einsetzen, dass sich Antisemitismus und Rassismus nicht ungehindert ausbreiten können.
In der Schweiz wurden 2022 rund 24’500 neue Asylgesuche gestellt. Gegenüber 2021 war dies eine Zunahme von rund 64 Prozent. Hinzu kamen knapp 75’000 Gesuche für den Schutzstatus S von Menschen aus der Ukraine. Die wichtigsten Herkunftsländer der Asylsuchenden waren Afghanistan und die Türkei. Die wichtigsten Gründe für die Zunahme waren die verstärkte Migration über die Balkanroute und das Wegfallen der Covid-bedingten Reiseeinschränkungen. Das SEM rechnet auch 2023 mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl neuer Asylgesuche. Im wahrscheinlichsten Szenario «mittel» wären es 27’000 (+/-3000) neue Gesuche, im annähernd so wahrscheinlichen Szenario «hoch» 35’000 (+/-5000) neue Gesuche.
Entscheidend sein wird, wie sich die Migration aus der Türkei nach Griechenland und Bulgarien und die anschliessende Weiterwanderung über die Balkanroute entwickelt, ebenso die Ausweichbewegung aus der Türkei über den Seeweg direkt nach Italien. Mitentscheidend ist der Umfang der Migration aus Nordafrika in Richtung Süditalien, aus visumsbefreiten Staaten wie Georgien, Venezuela oder Kolumbien in Richtung Europa sowie die Asyl- und Rückführungspraxis der Nachbarstaaten. In allen Szenarien für 2023 ist wiederum damit zu rechnen, dass die Zahl neuer Asylgesuche zunächst etwas zurückgeht, bevor sie im Frühjahr und im Sommer ansteigt. Gegen das Jahresende ist wieder mit einem Rückgang der Asylgesuche zu rechnen.
Was die Schutzsuchenden aus der Ukraine betrifft, ist es schwierig, eine längerfristige Prognose zu stellen. Im wahrscheinlichsten Szenario geht das SEM davon aus, dass bis Ende März 2023 monatlich 2500 bis 5000 Anträge für einen Status S gestellt werden. Danach dürfte die Zahl kontinuierlich zurückgehen und im Herbst 2023 bei etwa 1000 bis 1500 Anträgen pro Monat liegen. Diese Annahme setzt voraus, dass der Krieg in der Ukraine in seiner jetzigen Intensität anhält. Bund (mit Unterstützung des SEM durch die Armee, den Zivildienst und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG), Kantone, Städte und Gemeinden werden auch weiterhin eng zusammenarbeiten, um die grossen Herausforderungen, welche auch 2023 auf die Schweiz zukommen, bewältigen zu können. Das dafür zuständige Gremium ist weiterhin der SONAS unter der Leitung der Staatssekretärin für Migration.
Die Schulbiografie von Marijeta Cerkini liest sich wie ein Märchen und die Geschichte zeigt auch erneut auf, dass der schulische Aufstieg zur Tertiärstufe nicht immer mit der Einteilung in die Sek A oder das Gymnasium erfolgen muss.
albinfo.ch: Liebe Frau Cerkini welchen Weg haben Sie eingeschlagen um heute als Lehrerin tätig zu werden?
M. Cerkini: Mein Name ist Marijeta Cerkini und ich habe an der Universität Luzern Religionspädagogik studiert sowie den CAS in Schulsozialarbeit an der OST SG absolviert. Wie es dazu kam? Nach der Oberstufe, in einer Realklasse, habe ich die Ausbildung auf der Schweizerischen Post gemacht, anschliessend die Berufsmaturität, ich dachte mir, hei ich bin gut in der Schule und im Betrieb, wieso nicht einfach weitermachen. Nachdem ich die Berufsmaturität bestanden habe, besuchte ich das allgemeinbildende Studienjahr an der Pädagogischen Maturitätsschule. Anschliessend führte mich mein Weg weiter an die Universität, wie vorher schon beschrieben
albinf.ch: Welche Wege stehen Schüler:innen nach der Oberstufe offen und gibt es für jeden Schüler:in eine passende Lösung?
M. Cerkini: Momentan arbeite ich als Klassenlehrperson einer 3. Kleinklasse. Meine Schüler:innen haben nach der Oberstufe die Möglichkeit eine Lehrstelle zu machen, wobei zwischen EBA und EFZ-Ausbildungsanforderungen unterschieden werden muss. Wobei EBA für eine zweijährige Grundbildung steht, die zu einem anerkannten Abschluss, zum eidgenössischen Berufsattest führt. EFZ bedeutet «Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis» und beinhaltet erweiterte Anforderungen in der Berufslehre.
Wenn die Schüler:innen noch nicht so weit sind für eine der beiden Ausbildungsformen, dann haben sie die Möglichkeit eine Vorlehre zu absolvieren. Die Vorlehre ist ein Angebot mit einem Schul- und einem Praktikumsteil. An einem Schultag pro Woche wird in Niveauklassen gearbeitet. Die Lernenden haben die Möglichkeit, zwischen folgenden drei Schwerpunktbereichen zu wählen: Dienstleistungsorientiert, technisches oder gesundheitlich-soziales Profil.
Eine dritte und weniger bekannte Option ist eine Lehrstelle mit IV (Invalidenversicherung). Für Schüler:innen mit besonderen Beeinträchtigungen (AD(H)S, Sehbehinderung, psychische Erkrankung oder Autismus) werden dabei Ausbildungen in einem geschützten Rahmen ermöglicht und die Anforderungen werden individuell an den oder der Auszubildende:n angepasst.*
albinfo.ch: Der Entscheid in die Kleinklasse eingeteilt zu werden, ist für viele Teenager und ihre Eltern oft belastend, können Sie die Sorgen der Betroffenen verstehen?
M. Cerkini: Als Lehrerin in einer Kleinklasse sehe ich mich als Unterstützung für Schüler:innen, die zusätzliche Hilfe benötigen. Ich begegne ihnen auf Augenhöhe und versuche ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen. Mein Ziel ist es, ihnen bei ihren Problemen zur Seite zu stehen, sie zu stärken und dafür zu sorgen, dass sie an sich selbst glauben. Ich sehe mich als Coach und setze auf Beziehungsarbeit, um ein geborgenes und verständnisvolles Lernklima zu schaffen.
Ich möchte auch den Eltern und Schüler:innen verdeutlichen, dass die Bildung mit dem Abschluss der Oberstufe nicht endet, sondern erst richtig beginnt. Ich möchte ihnen Wege aufzeigen, um weiter zulernen und ihnen vermitteln, dass die Möglichkeiten in der Schweiz vielfältig sind, auch wenn man die Matura nicht auf direktem Weg erworben hat. Als Kind einer albanischen Migrantenfamilie kenne ich die Herausforderungen, die mit mangelnder Unterstützung einhergehen. Meine Eltern konnten mir bei Hausaufgaben in Deutsch oder Englisch nicht helfen, obwohl sie mich immer ermutigt haben, zu lernen und die Bedeutung von Bildung betont haben. Das Bildungssystem kann für manche Familien neu und ungewohnt sein, aber heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, um Unterstützung zu erhalten. Der Abschluss einer Oberstufe in einer Kleinklasse hat nicht mehr den gleichen negativen Ruf wie früher und bietet viele Vorteile. Durch die kleineren Lerngruppen kann besser auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schüler:innen eingegangen werden. Es ist wichtig, dass Familien erfahren, dass der Schulwandel auch als Chance betrachtet werden kann und dass die soziale Mobilität durch eine Einteilung in eine Kleinklasse nicht verunmöglicht wird, sondern lediglich nur über Umwege erreichbar bleibt.
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albinfo.ch: Frau Cerkini können Sie Ihre Aufwertung der Kleinklassen auch mit einer Erfolgsgeschichte belegen?
M. Cerkini: Ja. Meine Cousine ist für mich ein inspirierendes Beispiel. Sie hat erfolgreich die Kleinklasse abgeschlossen und danach Praktika im Altersheim und im Kinderspital absolviert. Später schloss sie eine berufliche Grundbildung als Assistentin für Gesundheit und Soziales ab (EBA) und nach einigen Jahren Berufserfahrung hat sie sich dazu entschieden, ihre Ausbildung fortzusetzen und zurzeit absolviert sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ). Ich bin sehr stolz auf sie, da sie trotz Schwierigkeiten ihren Weg weiterverfolgt hat. Durch ihre Erfolgserlebnisse kann sie sich jetzt auch vorstellen, eines Tages zu studieren. Es ist traurig, dass manchen Schüler:innen in Kleinklassen das Gefühl vermittelt wird, nicht gut genug zu sein. Ich freue mich, dass meine Cousine diese Muster durchbrochen hat und an sich geglaubt hat.
*Auf Deutsch und Albanisch bietet hierfür T.Lulaj kostenlos Beratung auf einem sehr hoch qualifizierten Niveau. Vertiefte Infos zur Person und seiner Arbeit: https://ojs.szh.ch/zeitschrift/article/view/1115/1111
Interview geführt: Driter Gjukaj