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Kennenlernen, Informieren, Vernetzen: Die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse
Der Lehrermangel im Kanton Zürich ist nach wie vor ein wichtiges Thema. Doch es gibt auch Lösungsansätze, wie die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse zeigt. Hier (www.guidele.com) haben stellensuchende, neugierige und andersgebildete Personen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Schulleitungen der Zürcher Volksschule zu knüpfen und sich direkt vor Ort über mögliche Quereinstiege und Begleitangebote zu informieren
Lehrermangel war und ist ein grosses Thema im Kanton Zürich. Letztes Jahr gab es kurz vor Schuljahresbeginn 2022/2023 noch 500 unbesetzte Stellen, was für viele Schulen eine grosse Herausforderung darstellte. Doch dieses Jahr gibt es bereits handfeste Lösungsansätze.
So findet in Kemptthal die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse statt. Diese richtet sich an alle, die eine Stelle als Lehrer:in suchen oder sich für einen Quereinstieg interessieren. An verschiedenen Ständen können potenzielle Arbeitgeber:innen kennengelernt und Informationen über Begleitangebote eingeholt werden. Der Anlass ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. Es gibt sogar Verpflegungsmöglichkeiten und eine Kinderbetreuung vor Ort.
Die Messe wird vom Volksschulamt Kanton Zürich (VSA), dem Verband Schulpräsidenten Zürich (VSZ), dem Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich (VSLZH) und angela works in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und Unterstrass.edu koordiniert und durchgeführt. Wenn Sie also auf der Suche nach einer Stelle als Lehrer:in sind oder sich für einen Quereinstieg interessieren, dann ist die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse in Kemptthal genau das Richtige für Sie.
Kommen Sie vorbei und knüpfen Sie erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgeber:innen!
Neben der Möglichkeit, potenzielle Arbeitgeber:innen kennenzulernen und Informationen über Begleitangebote einzuholen, bietet die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse auch einen Raum für Gespräche über Fragen, die einen davon abhalten, in den Beruf einzusteigen.
Hier können Sie mit anderen Menschen sprechen, die vielleicht ähnliche Bedenken hatten und trotzdem den Schritt gewagt haben. Oder Sie haben die Möglichkeit, mit Personen zu sprechen, die bereits erfolgreich einen Quereinstieg in den Beruf geschafft haben.
Denn es ist nie zu spät, sich für die Zukunft der Bildung zu engagieren und etwas zu bewegen. Wir ermutigen Sie, sich auf die Suche nach Ihrem Traumberuf als Lehrer:in zu begeben und sich mit Herzblut für die Bildung der Zukunft zu engagieren. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren!
10 Mai 2023
ADRESSE
The Valley
Kemptpark 2
8310 Kemptthal
https://www.guidle.com/de/veranstaltungen/kemptthal/1-kantonale-lehrpersonen-stellenmesse_AtgqeXY
(Driter Gjukaj)
SICPA SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen verurteilt
Die SCIPA SA (SICPA) akzeptiert mit dem Strafbefehl wegen Widerhandlung wegen Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 322septies StGB, dass sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern. Die BA verurteilt das Unternehmen deshalb zu einer Busse in der Höhe von CHF 1 Million und gemäss Art. 71 Abs. 1 StGB zu einer Ersatzforderung im Umfang von CHF 80 Millionen.
Organisatorische Mängel
Aufgrund der festgestellten organisatorischen Mängel war es Angestellten der SICPA möglich, im Zusammenhang mit Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Bestechungszahlungen an Amtsträger vorzunehmen. Die organisatorischen Mängel zeigten sich insbesondere in den Bereichen Corporate Governance, Risk Management und Compliance.
Bestechung fremder Amtsträger
Namentlich der ehemalige Verkaufsleiter der SICPA machte sich dies gemäss Strafbefehl zunutze und wurde von der BA gemäss Art. 322septies StGB der Bestechung fremder Amtsträger für schuldig befunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 170 Tagen verurteilt, die bedingt ausgesprochen wurde. Zwischen 2009 und 2011 hatte er auf den Märkten Kolumbien und Venezuela an dortige hochrangige Amtsträger Bestechungszahlungen geleistet. Das gegen denselben ehemaligen Verkaufsleiter geführte Verfahren wegen Verdachts der Veruntreuung und Geldwäscherei wird gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt, da kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt.
Strafverfahren eingestellt
Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der SICPA wird ebenfalls gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt. Die BA verpflichtet ihn zur Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten und spricht ihm keine Entschädigung zu.
Die SICPA und der ehemalige Mitarbeiter haben erklärt, auf eine Einsprache gegen die Strafbefehle zu verzichten. Damit erwachsen diese in Rechtskraft.
In Bern soll ein Erinnerungsort für die Opfer des Nationalsozialismus entstehen
Die Forderung, in der Schweiz einen Ort zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus zu schaffen, geht auf zwei Motionen aus dem Jahr 2021 zurück (Mo Heer 21.3181 und Mo. Jositsch 21.3172). Der Bundesrat erachtet es als eine wichtige Aufgabe, die Erinnerung an die Folgen des Nationalsozialismus, namentlich an den Holocaust und das Schicksal der sechs Millionen getöteten Jüdinnen und Juden und aller anderen Opfer des nationalsozialistischen Regimes, wachzuhalten. Dies ist heute besonders wichtig, da es kaum noch Überlebende und Zeitzeugen gibt und Holocaustrelativierung und Antisemitismus wieder zunehmen.
Erinnerungsort in der Stadt Bern
Das EDA hat in den letzten Monaten mit diversen interessierten Gruppen und Institutionen Gespräche über einen möglichen Standort für den Erinnerungsort geführt. Schliesslich konnte mit der Stadt Bern ein idealer Partner für die Realisierung des Mahnmals gefunden werden. Der Erinnerungsort soll an einem zentralen Standort in der Stadt Bern entstehen, der für alle zugänglich ist.Der Bund beteiligt sich an der Konzeptionierung, dem öffentlichen Wettbewerb und der Realisierung des Erinnerungsortes mit 2,5 Millionen Franken. Für den Unterhalt des Mahnmals wird die Stadt Bern zuständig sein.
Wichtiges Zeichen
Mit der Realisierung eines Erinnerungsortes setzt der Bund zusammen mit der Stadt Bern ein Zeichen gegen Völkermord, Antisemitismus und Rassismus und für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und individuelle Grundrechte. Der Erinnerungsort soll zudem den Austausch und die Debatte fördern und über die Landesgrenzen hinaus eine Wirkung entfalten.
Der Bundesrat unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen auch die Planung und Realisierung eines nationalen grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Vernetzungsortes. Das EDA wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Jahr Optionen für eine Mitfinanzierung eines nationalen Projektes in St. Gallen vorzuschlagen.
Berufsberater entwickelt Berufswahl-App auf albanisch
In einer Welt, in der sich alles schnell verändert, hat auch die Berufswahl Einfluss auf die digitale Revolution. Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Berufswahl aus? Simon Schmid, Experte in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, gibt uns seine Ansichten darüber.
Albinfo.ch: Lieber Herr Schmid, was hat sich im Berufsfindung von früher verglichen zu heute verändert? Und was bedeuten diese Veränderungen für Eltern, die sprachlich nicht mit dem Schulwandel nachkommen?
Simon Schmid: «Die Berufswahl komme viel zu früh» sagen viele Leute und meinen damit, dass sich Jugendliche in diesem Alter noch nicht für einen Beruf oder einen schulischen Bildungsweg entscheiden können. Diese Aussage trifft vielleicht zu, wenn die Jugendlichen sich selbst überlassen werden und zu wenig Unterstützung durch Eltern und Schule erfahren. Die Berufswahl heute ist ein faszinierender und spannender Prozess in der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Die Berufswahl ist ein Familienprojekt, dass von den Schulen mitunterstützt wird. Die Verantwortung liegt bei den Eltern, denn diese leben ihren Kindern jeden Tag vor, wie sie zum eigenen Beruf und zur Arbeitswelt stehen, ob sie zufrieden sind und schlussendlich entschieden sie mit der Unterzeichnung des Lehrvertrags über die Zukunft ihres Kindes. Darum ist umso wichtiger, dass Eltern ihre Verantwortung als wichtigste Gesprächspartner wahrnehmen und sich in die Entscheidungsfindung der Jugendlichen frühzeitig einbringen.
Das Schweizerische Bildungssystem mag vielen Eltern mit Migrationshintergrund, beim ersten Eindruck, als kompliziert erscheinen. Eine etwas vertieftere Auseinandersetzung damit zeigt, dass es ungeahnte Möglichkeiten für die Jugendlichen und auch ihre Eltern bietet. So können die Jugendlichen ohne Druck ihre Schul- respektive Berufswahl gemäss den momentanen Neigungen und Fähigkeiten treffen. Und die Eltern erhalten die Gewissheit, dass jeder Ausbildungsabschluss mehrere Anschlusslösungen bietet. So lässt sich eine berufliche Laufbahn nach dem Motto: «Lebenslanges Lernen» schrittweise realisieren, ohne einem permanenten Leistungsdruck ausgesetzt zu sein. Eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung ist damit sichergestellt.
Ich kenne mehrere Personen, welche in der Sek B oder C gestartet sind und heute im als Pilot im Cockpit bei der Swiss oder Helvetic sitzen. Mein Traumberuf war Erfinder. So reparierte ich in meiner Lehre Videorecorder und Fernsehgeräte um zu verstehen, wie Hightech-Geräte funktionieren. Dank der BMS konnte ich dann später Film studieren und arbeitete unter anderem fürs Schweizer Fernsehen und machte mich bald selbstständig. Heute bin Mitinhaber der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in Bülach und erfinde mit meinem Team das erste digitale Berufswahl-Lernmedium der Schweiz. Mit 14 Jahren hätte ich mir das nie vorstellen können. Doch ich konnte schrittweise darauf aufbauen.
Wichtig ist, dass die Eltern, spätestens ab der Oberstufe die angebotenen Lernmedien für die erste Berufswahl kennen und auch nutzen, damit die Berufswahl ihres Kindes zum erfolgreichen Berufswahlprojekt wird. Seit über 40 Jahren begleiten wir Jugendliche und ihre Eltern im Berufswahlprozess. Mit dem ersten digitalen Berufswahl-Lernmedium www.profolio.ch werden die Jugendlichen in motivierenden Challenges da abgeholt wo sie gerade im Berufswahlprozess stehen. Auch die Eltern werden in den Berufswahlprozess mit dem Schweizer Bildungssystem eingeführt und dies in über 12 Sprachen inklusive Albanisch. Zudem haben wir ein Youtube-Video speziell für Eltern erstellt, welches mehrsprachig untertitelt ist: https://www.youtube.com/watch?v=DoRJ2UoH9H8
Profolio.ch – Unterricht
albinfo.ch: Wie steht es um den Ruf von Bewerbungsdossier bei denen nicht Müller oder Meier draufsteht sondern andere Nachnamen? Kann man heute von mehr Chancengleichheit und einem besseren Ruf von SchülerInnen mit Migrationshintergrund reden oder ist alles wie vor 20 Jahren?
Simon Schmid: Matchentscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Jugendlichen wissen, wer sie sind, was sie können und was sie wollen! Damit diese drei W glaubhaft präsentiert werden können, ist es unabdingbar, dass sich die Jugendlichen, mit sich selbst und ihren Stärken auseinandergesetzt haben und in der Lage sind ihr Selbstbild mit Fremdbilder, wie etwa der Eltern, Lehrpersonen und auch ausserschulischen Bezugspersonen wie etwa der Fussballtrainerin oder Grossmutter, kritisch zu vergleichen und daraus die Basis für ihr Kurzportrait zu erstellen. Dies bedingt eine rechte Portion Arbeit an der eigenen Persönlichkeit, die Jugendliche mit entsprechender Unterstützung durch Eltern und Lehrpersonen gut leisten können.
In Profolio finden die Jugendlichen und alle weiteren beteiligten Gesprächspartner die dafür notwendigen Impulse, Übungen und Informationen. In einem zweiten Schritt geht es darum, dass sich die Jugendlichen mit der Bildungs- und Berufswelt vertieft beschäftigen. Wer sich einigermassen kennt, kann auch recht gut einen Filter über das weite Spektrum der Berufswelt legen und sich diejenigen Ausbildungen heraussuchen, die er oder sie näher kennen lernen möchte. Ziel ist es, seine Neigungen und Fähigkeiten mit den Anforderungen der Berufsausbildungen abzugleichen. Dafür stehen wiederum die entsprechenden Challenges im Berufswahl-Lernmedium zur Verfügung, damit das dritte W, Was will ich? nicht zum Zufallstreffer wird.
Bei beiden Schritten ist enorm wichtig, dass sich alle Vertrauenspersonen von den Jugendlichen befragen lassen und ihre Meinung in den entsprechenden Challenges einbringen. Dies gibt den Jugendlichen das nötige Selbstvertrauen für eine überzeugende Bewerbung. Dann gilt es nur noch das passende Format als Türöffner zu finden. Nicht immer muss dies schriftlich geschehen. Wir empfehlen ein Telefonat vorab oder gar einen persönlichen Besuch, wenn dies möglich ist. Wichtig ist es in der ersten Runde im Bewerbungsprozess aufzufallen und aus der Masse heraus zu leuchten. Dies kann ebenso gut mit einem Video, einer eigenen Website oder auf eine andere kreative Weise geschehen, in der der nicht geschriebene Namen sondern die Persönlichkeit im Vordergrund steht.
albinfo.ch: Können Sie uns von positiven Erfahrungen berichten, wo Schülerinnen und Schüler durch Ihre Arbeit zu Ihrem Traumstelle gefunden haben, obwohl es vielleicht schwierig schien?
Simon Schmid: Da fällt mir zum Beispiel ein Gymnasiast ein, der unbedingt Medizin studieren wollte. Leider hat er zweimal die Zulassungsprüfung (Numerus Clausus) fürs Medizinstudium nicht bestanden. So dass ihm nur noch der Weg an eine Hochschule im Ausland übrigblieb. Doch rasch merkte er, dass ihm das Studieren im Ausland nicht liegt und er wollte wieder zurück nach Zürich. Ich durfte ihn im Prozess begleiten, eine Alternative zu finden und so kam er auf das Pharmaziestudium an der ETH Zürich. Heute macht er seinen Master an der Harvard Medical School in Massachusetts.
(Autor: Driter Gjukaj)
Arben Shabani, verantwortlich für 700 Mitarbeiter
Arben Shabani ist ein erfolgreicher Manager, der bei Hitachi Energy, einem grossen internationalen Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz, arbeitet. Er leitet dort eine grosse Einheit den insulated switchgear Schaltanlagen (GIS) mit über 700 Mitarbeitern, die weltweit Hochspannungsschaltanlagen-Leistungsschalter und -Verteiler von 66.000 bis 1.100.000 Volt entwickelt.
Arben spricht im Interview für Albinfo.ch über seinen Lebensweg, die Motivation, die er hatte, um dorthin zu gelangen, wo er heute ist, über Herausforderungen und seine Zukunftspläne.
Albinfo.ch: Wie haben Sie es geschafft, einen wichtigen Bereich Schweizer Unternehmen mit Hunderten von Mitarbeitern zu leiten?
Arben Shabani: Als ich mit 16 Jahren in die Schweiz kam, habe ich zuerst in Integrationskursen die deutsche Sprache gelernt. Da ich keine reguläre Schule besucht hatte, begann ich eine Berufsausbildung (Lehre) beim internationalen Unternehmen ABB. Dort
begann meine berufliche Ausbildung und Karriere, und ich hatte, nach Abschluss der Ausbildung die Möglichkeit, alle 3-4 Jahre, eine andere Position in einem grossen Unternehmen von Weltruf auszuüben . Ich habe zahlreiche Kunden, Fabriken und Lieferanten in vielen Ländern besucht und habe so meine Leidenschaft für unterschiedliche Kulturen und Länder entdeckt. In diesen Jahren habe ich auch mein Studium der Elektrotechnik abgeschlossen und einen Master of Science in Economics Wirtschaft and Management gemacht. Heute leite ich bei Hitachi
Energy eine grosse Einheit mit über 700 Mitarbeitern, die weltweit Hochspannungsschaltanlagen, vovon 66.000 bis 1.100.000 Volt entwickelt.
Albinfo.ch: Wie bewerten Sie die Energiethematik und die jüngsten Entwicklungen bei der
Energiewende?
Arben Shabani: Die Produktion von grünem Strom hat die Stromübertragung dezentralisiert und erfordert neue Technologien wie Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Die Elektrifizierung von Fahrzeugen oder Rechenzentren erhöht den Energiebedarf. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass über den Aufbau neuer Erzeugungskapazitäten nachgedacht werden muss, und Sanktionen gegen Russland haben
riesige Flüssigerdgasprojekte (LNG) angespornt, wie sie in Katar und den USA installiert werden.
Albinfo.ch: In dieser Firma sind auch Albaner beschäftigt, wie sind Ihre Erfahrungen damit?
Arben Shabani: Wir haben in der Schweiz einige Albaner angestellt, die sehr kompetent sind und unterschiedliche Positionen und Funktionen einnehmen. Wir haben auch Beispiele bei Hitachi Energy in verschiedenen Ländern beim Bau von Fabriken oder für die Marktentwicklung in China, Brasilien und Kolumbien. Albaner sind im Allgemeinen sehr fleissig, motiviert und bilden sich stetig weiter.
Albinfo.ch: Welche Werte haben Sie erfolgreich gemacht?
Arben Shabani: Lust auf Arbeit und der Wille, etwas Besonderes zu leisten, Respekt vor Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur, Belastbarkeit und die Fähigkeit, aus jeder Situation zu lernen.
Albinfo.ch: Robert Orben hat ein Sprichwort: „Jeden Morgen wache ich auf und schaue mir die Liste der reichsten Menschen in Forbes an. Wenn ich mich dort nicht wiederfinde, gehe ich und arbeite härter.” Aus welchem Grund gehst du jeden Morgen zur Arbeit?
Arben Shabani: … „(lache schmunzelt), Nein, meine Motivation ist nicht, der Reichste zu sein. Ich motiviere mich in dem ich etwas entwickle, entdecke oder implementiere, dass der Gesellschaft hilft, effizienter und komfortabler zu leben oder handeln.
Arben Shabani erklärt seine Erfolgsstrategie in drei einfachen Sätzen: “Versuche, ohne zu zögern”, “Wähle den richtigen Pfad und nicht den einfachsten” und “Strebe nach Fortschritt, stagniere nicht”. Er betont, dass heutzutage Bildung allein nicht ausreicht, um erfolgreich zu sein. Es ist ebenso wichtig, offen zu sein für unterschiedliche Kulturen, Überzeugungen und
Meinungen. Darüber hinaus ist Networking ein Schlüsselfaktor, um voranzukommen.
Wermuth: Die SP Schweiz steht eindeutig hinter Abschaffung der Visapflicht für Kosova
In einem exklusiven Statement für albinfo.ch begrüsst Cédric Wermuth die Aufhebung des Visaregimes für den Kosovo durch das EU-Parlament.
“Die Abschaffung der Visapflicht für Menschen aus dem Kosova ist nichts als richtig. Erstens erfüllt der Kosova seit langem alle Bedingungen, der Schritt war längst überfällig. Zweitens ist das für Menschen mit Familie im Kosova eine grosse Erleichterung. Drittens wird damit der Kosova besser an Europa angebunden.
Nicht nur das Reisen wird für Kosovar:innen leichtern, sondern auch der Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen mit dem übrigen Europa. Das ist zentral für die Zukunft des Landes und seiner Jugend.
Die negativen Reaktionen aus der FDP sind für mich unverständlich. Sie zeigen eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber der albanisch-kosovarischen Community in der Schweiz und wenig Bewusstsein für die historischen Umstände. Tatsächlich war Kosova das letzte Land, dem diese Visa-Liberalisierung vorenthalten wurde. Das war schlicht eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung gegenüber allen anderen Staaten im Westbalkan. Dass man hier jetzt versucht Ängste zu schüren ist billiger Wahlkampf – einmal mehr auf dem Buckel der MIgrant:innen.
Die SP Schweiz steht eindeutig hinter diesem Schritt und erhofft sich, dass die europäischen Institutionen nun die Integration des Kosova auf allen Ebenen beschleunigen”.
Die Schweizer Einbürgerung im Fokus der aktuellen albinfo.ch-Ausgabe
Eines der Hauptthemen dieser Ausgabe ist die Einbürgerung oder «Beantragung der Schweizer Staatsbürgerschaft» wie dieser Prozess besser bekannt ist. Dem Thema sind ein Leitartikel und ein ausführlicher Bericht gewidmet, der auf den Schwierigkeiten einiger Albaner der zweiten Generation bei der Einbürgerung basiert.
Die Berichte einiger von ihnen wurden in den Medien breit diskutiert und haben zu Diskussionen über die strikten Verfahren zur Einbürgerung geführt, die in der Schweiz befolgt werden. Insbesondere einige ländliche Gemeinden im östlichen und zentralen Teil der Schweiz gehen in diese Richtung und gehen sogar einen Schritt über die sehr strikten Regeln hinaus, die der Staat für die Einbürgerung von Ausländern vorgibt.
In dieser Ausgabe des Magazins wurden auch verschiedene Themen behandelt, die hauptsächlich mit den Leistungen von Menschen aus unserer Gemeinschaft in der Schweiz und darüber hinaus definiert sind.
In diesem Zusammenhang stellt die Präsentation des Energieexperten Arben Shabani ein besonderes Thema dar. Wie im Titel auf der Titelseite zu lesen ist, leitet Arben eine Einheit von mehr als 700 Mitarbeitern in der Einheit des Giganten Hitachi in Oerlikon, Zürich.
Des weiteren ist ein besonderes Thema dieser Ausgabe der Artikel über die mittlerweile bekannte Entwicklerin des ChatGPT-Programms.
Im weiteren Verlauf der Themen des Magazins haben wir das Porträt der albanisch-schweizerischen Regisseurin Elena Avdija, die den Schweizer Preis für den besten Film des Jahres (Cascadeuse) gewonnen hat.
Suela Jorgaqi, eine Frau aus Tirana, die seit einigen Jahren Leiterin einer bekannten Bibliothek in Zürich ist, wird in dieser Ausgabe vorgestellt. Es folgen Interviews mit dem Kinderpsychiater Xhida Lumi, dem Regisseur Fisnik Maxwile, der für den Hauptpreis für den Schweizer Film des Jahres nominiert war.
Wie immer gibt es in dieser Ausgabe auch Standardrubriken wie: Ex Libris, Kinema, Fjalëkryqi, Horoskopi, usw.
Das Magazin kann, wie bisher fast überall dort, wo Albaner häufig anzutreffen sind, kostenlos bezogen werden, während es auf Bestellung gegen Gebühr nach Hause geliefert werden kann.
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Hana Ramosaj enthüllt die Geheimnisse für perfekte Events
Geboren in Peja, Kosovo, emigrierte Hana Ramosaj im Alter von 8 Jahren in die Schweiz. Hier schloss sie eine berufliche Ausbildung zur Apothekerin ab, was ihr eine Anstellung ermöglichen würde. Neben dem Wunsch, den weissen Kittel zu tragen, lebte jedoch tief in ihr die Leidenschaft für die Organisation von Veranstaltungen.
Von Apothekerin zur Veranstaltungsplanerin
Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Apothekerin entschied sich Hana Ramosaj, im Bereich Management und Marketing tätig zu werden, für die sie weitere Schulungen absolvierte. Ihre Erfolge führten dazu, dass sie beschloss, die Firma für Eventmanagement “La Perle Events GmbH” zu gründen.
“Nach Abschluss der Grundschule habe ich eine berufliche Ausbildung in Pharmazie absolviert. Aber auch nach verschiedenen Schulungen in Management, Marketing und meiner Erfahrung im Bereich Pharmazie hat meine Leidenschaft für Organisationen und Veranstaltungen nicht nachgelassen, daher entschied ich mich, unabhängig zu arbeiten. So gründete ich meine Firma für die Organisation verschiedener Veranstaltungen, “LA PERLE EVENTS GmbH“. Als Veranstaltungsfirma sind wir auf die Planung und Organisation verschiedener Ereignisse spezialisiert”, sagt Hana gegenüber albinfo.ch.
Sie erklärt weiter, dass die Firma die Organisation verschiedener Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, private Veranstaltungen, Geburtstage, Galadinners, humanitäre Veranstaltungen usw. übernimmt.
Die von dieser Firma organisierten Veranstaltungen können von 10 Personen bis zu Hunderten / Tausenden besucht werden und finden nur in der Schweiz statt.
“La Perle Events” – eine Perle von Hana
Die unermüdliche Arbeit auf der Suche nach Perfektion ist es, was das Unternehmen von Hana Ramosaj auszeichnet.
“Perfektionismus und Engagement in jedem Detail der Arbeit machen mich stolz. Ich persönlich kann in stressigen Situationen ruhig bleiben und finde immer eine Lösung. Durch den persönlichen Kontakt mit dem Kunden, die Diskussion von Wünschen und Konzepten, die Planung und Umsetzung mit viel Kreativität und Freude sorge ich dafür, dass jede Veranstaltung unvergesslich wird”, sagt sie gegenüber albinfo.ch.
Hana hat hinzugefügt, dass das Ziel jeder Veranstaltung, die ihr Unternehmen übernimmt, darin besteht, dass der Kunde mit der Arbeit zufrieden ist. Sie gibt dem Team, mit dem sie zusammenarbeitet, die Anerkennung für das Überwinden von Herausforderungen.
“Für uns ist jedes Ereignis einzigartig und erfordert einen personalisierten Ansatz, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Wünsche des Kunden erfüllt werden.
Mit einem spezialisierten und erfahrenen Team können Sie sicher sein, dass jede Veranstaltung bei allen Teilnehmern eine besondere Erinnerung hinterlassen wird”, sagt sie.
ROZAFË REXHEPAJ
Stromverbrauch 2022 um 1,9% gesunken
Bern, 20.04.2023 – Im Jahr 2022 lag der Stromverbrauch in der Schweiz mit 57,0 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) unter dem Niveau des Vorjahres (-1,9%). Die inländische Erzeugung (nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen) betrug 57,9 Mrd. kWh. Der physikalische Stromimportüberschuss lag bei 3,4 Mrd. kWh.
Der Landesverbrauch lag 2022 bei 61,3 Mrd. kWh. Nach Abzug der Übertragungs- und Verteilverluste von 4,3 Mrd. kWh ergibt sich ein Stromendverbrauch von 57,0 Mrd. kWh. Das sind 1,9% oder 1,1 Mrd. kWh (entspricht etwa dem Jahresverbrauch von 220‘000 Haushalten) weniger als 2021 (58,1 Mrd. kWh). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr betrugen +1,2% im ersten Quartal, -0,3% im zweiten, -0,6% im dritten und -7,2% im warmen vierten Quartal.
Im 2022 wirkten die allgemeine Wirtschafts- sowie die Bevölkerungsentwicklung verbrauchssteigernd. Hingegen wirkten die eher warme Witterung, Effizienzsteigerungen und die Stromsparappelle verbrauchssenkend.
- Wirtschaftsentwicklung:Das Bruttoinlandprodukt (BIP) nahm 2022 gemäss den ersten provisorischen Ergebnissen um 2,1% zu (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO).
- Bevölkerungsentwicklung:Die Bevölkerung der Schweiz nahm 2022 gemäss den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) vom 4. April 2023 um 0,82% zu.
- Witterung:2022 nahmen die Heizgradtage gegenüber dem Vorjahr um 17,2% ab (siehe Tabelle im Anhang). Da in der Schweiz gegen 10% des Stromverbrauchs für das Heizen verwendet werden, wirkt diese Entwicklung verbrauchssenkend.
Zu den Bestimmungsfaktoren der Stromverbrauchsentwicklung werden die jährlichen Ex-Post-Analysen des Energieverbrauchs weitere Aufschlüsse liefern können (Publikation im Oktober 2023).
Inländische Elektrizitätsproduktion 2022
Die Elektrizitätsproduktion (Landeserzeugung) sank 2022 um 1,1% auf 63,5 Mrd. kWh (2021: 64,2 Mrd. kWh). Nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 5,6 Mrd. kWh ergibt sich eine Nettoerzeugung von 57,9 Mrd. kWh. In drei von vier Quartalen lag die Landeserzeugung unter dem entsprechenden Vorjahreswert (-10,3%; -2,2%; -1,5%; +11,6%).
Die Wasserkraftanlagen (Laufkraftwerke und Speicherkraftwerke) produzierten 15,2% weniger Elektrizität als im Vorjahr (Laufkraftwerke -8,7%, Speicherkraftwerke -20,1%). Im 1. und 3. Quartal produzierten die Wasserkraftwerke deutlich weniger Elektrizität als in den entsprechenden Vorjahresquartalen (-22,4% resp. -23,0%). Hinweis: Das neue Pumpspeicherkraftwerk «Nant de Drance» ist seit Juli 2022 Teil der Elektrizitätsstatistik.
Die Stromproduktion der vier schweizerischen Kernkraftwerke stieg um 24,7% auf 23,1 Mrd. kWh (2021: 18,5 Mrd. kWh). Dies unter anderem, weil im Kernkraftwerk Leibstadt, das im Vorjahr wegen Revisionsarbeiten mehrere Monate lang stillstand, der Kondensator ausgetauscht und das Umwälzsystem erneuert wurde, wodurch die Leistung leicht erhöht und der Eigenverbrauch gesenkt wurde. 2022 lag die Verfügbarkeit des schweizerischen Kernkraftwerkparks bei 89,5% (2021: 71,9%).
An der gesamten Elektrizitätsproduktion waren die Wasserkraftwerke zu 52,8% (davon Laufkraftwerke 24,4%, Speicherkraftwerke 28,4%), die Kernkraftwerke zu 36,4% sowie die konventionell-thermischen und erneuerbaren Anlagen zu 10,8% beteiligt.
Importüberschuss im Jahr 2022
Bei physikalischen Importen von 33,1 Mrd. kWh und physikalischen Exporten von 29,7 Mrd. kWh ergab sich 2022 ein Importüberschuss von 3,4 Mrd. kWh (2021: Importüberschuss von 2,4 Mrd. kWh). Im ersten und im vierten Quartal (Winterquartale) importierte die Schweiz per Saldo 5,6 Mrd. kWh (2021: 5,7 Mrd. kWh), im zweiten und dritten Quartal exportierte sie per Saldo 2,2 Mrd. kWh (2021: 3,3 Mrd. kWh).
Der Erlös aus den handelsbasierten Stromexporten betrug gemäss den Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) 8’420 Mio. Franken (26,69 Rp./kWh). Für die handelsbasierten Stromimporte fielen Ausgaben von 8’349 Mio. Franken an (23,42 Rp./kWh). Somit ergab sich im Jahr 2022 für die Schweiz ein kleiner positiver Aussenhandelssaldo von 71 Mio. Franken (2021: negativer Aussenhandelssaldo von 258 Mio. Franken) [Quelle: BAZG / swissimpex; Stand: 1.4.2023]. Auffällig ist dabei, dass sich die Preise im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben.
BA reicht Anklage gegen eine Person ein wegen Unterstützungshandlungen für den IS und die Al-Qaïda
Angeklagte Tatbestände und beschuldigte Person
Die BA hat den Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Zürich wegen des mehrfachen Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (nachfolgend «AQ/IS-Gesetz»), wegen des mehrfachen Beschaffens und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) sowie wegen Betrugs (Art. 146 StGB) angeklagt.
Bei der beschuldigten Person handelt es sich um einen in der Schweiz bereits wegen des Verstosses gegen das AQ/IS-Gesetz rechtskräftig verurteilten Rückkehrer aus dem IS-kontrollierten Gebiet in Syrien. Er wurde im Oktober 2019 im Rahmen einer koordinierten Operation* festgenommen und befand sich ab diesem Zeitpunkt bis im Juli 2020 in Untersuchungshaft. Danach wurde er unter Auflage verschiedener Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen.
Mehrfacher Verstoss gegen das AQ/IS-Gesetz
Die BA wirft dem Beschuldigten unter diesem Anklagepunkt zusammengefasst Folgendes vor:
- Das Anwerben von mehreren Personen für den IS respektive das Bestärken von mehreren Personen in ihrer Befürwortung des IS: Der Beschuldigte war gemäss Anklage Teil einer Gruppierung von der IS-Ideologie zugeneigten Personen aus dem Grossraum Zürich und nahm innerhalb der Gruppierung eine tragende Rolle ein, indem er bestimmend auf die anderen Personen einwirkte. Die BA wirft ihm vor, verschiedene Angehörige dieser Gruppierung in ihrer Befürwortung des IS gefestigt, den Gemeinschaftssinn der Gruppierung gestärkt zu haben sowie bestrebt gewesen zu sein, Neumitglieder zu gewinnen und den Kreis der IS-Anhängerschaft zu vergrössern.Er soll dies insbesondere getan haben, indem er mehreren Personen aus dieser Gruppierung IS-verherrlichende Propaganda vorspielte oder die Personen dazu aufforderte, IS-Propaganda abzuspielen. Des Weiteren habe er den Mitgliedern der Gruppierung die Lektüre von Publikationen des IS empfohlen, diese zur Auseinandersetzung mit der IS-Ideologie aufgefordert und Hinweise zum Auffinden von Kanälen und Videos des IS gegeben. Zudem habe er auch sie aufgefordert, IS-Gedankengut zu verbreiten.
Der Beschuldigte machte sich gemäss Anklage dafür sein Ansehen als Rückkehrer aus dem Gebiet des IS in Syrien zunutze. Zudem soll er sein grosses Wissen über den IS sowie seine gute Vernetzung im In- und Ausland mit IS-Exponenten und IS-Unterstützern genutzt haben, um den Personen das Gedankengut des IS näher zu bringen und Gleichgesinnte untereinander zu vernetzen.
- Die Verbreitung von Propaganda für den IS und die Al-Qaïda: Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, über soziale Medien mehrere Video- und Bilddateien mit Propaganda für den IS und die Al-Qaïda verbreitet zu haben. Dies mit dem Ziel, die beiden verbotenen Organisationen zu glorifizieren, ihre Stärke zu demonstrieren und ein Leben auf ihrem Herrschaftsgebiet als erstrebenswertes Ziel darzustellen.
- Die Sammlung von Spendengeldern zugunsten des IS: Der Beschuldigte wird sich zudem vor Gericht wegen zwei Spendensammlungen zu Gunsten des IS zu verantworten haben, in welche er in einer Koordinations- und Leitungsfunktion involviert gewesen sein soll. Ihm wird vorgeworfen, zwecks Unterstützung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer in der Türkei sowie der Befreiung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer aus der Gefangenschaft einen Gesamtbetrag von CHF 9’000.00 gesammelt und an Mittelspersonen weitergeleitet zu haben.
Die BA wirft dem Beschuldigten vor, mit diesen Tathandlungen den IS und die Al-Qaïda in ihrer Anziehungskraft gegenüber bestehenden und potenziellen Mitgliedern bzw. Unterstützern gestärkt und diese in der Entfaltung deren kriminellen Aktivitäten unterstützt zu haben.
Gewaltdarstellungen
Indem sich der Beschuldigte weiter mehrere Video- und Bilddateien mit verbotenen Gewaltdarstellungen beschafft haben und diese über soziale Medien veröffentlicht und damit anderen Personen zugänglich gemacht haben soll, wird er sich auch wegen verbotener Gewaltdarstellungen vor Gericht zu verantworten haben.
Betrug
Unter diesem Tatbestand wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, verschiedenen Ärzten einen Unfall vorgetäuscht zu haben. Den dadurch erschlichenen Unfallschein soll er bei einer Schweizer Unfallversicherung eingereicht und von dieser zu Unrecht Taggeldleistungen in der Höhe von rund 15’000 Franken bezogen haben.
Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
Alt Bundesrätin Elisabeth Kopp ist verstorben
Als das Parlament am 2. Oktober 1984 Elisabeth Kopp im ersten Wahlgang in den Bundesrat wählte, war das nicht nur für die Zürcher FDP-Politikerin persönlich ein Freudentag. Die Wahl war auch ein Meilenstein für die Gleichstellung der Frauen in der Schweiz: 13 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts schaffte erstmals eine Frau die Wahl in die Landesregierung.
Elisabeth Kopp studierte Rechtswissenschaften in Zürich. Die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn 1956 motivierte sie als junge Frau, sich für Flüchtlinge, Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Auch der Umweltschutz sowie die Gleichberechtigung der Frauen und insbesondere die Einführung des Frauenstimmrechts waren ihr wichtige Anliegen.
Ihre politische Karriere begann sie als Gemeinderätin in Zumikon, später wurde sie Gemeindepräsidentin. 1979 schaffte sie die Wahl in den Nationalrat, 1984 wurde sie zuerst Vizepräsidentin der FDP Schweiz und dann Bundesrätin. In der Landesregierung stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vor. Sie führte dieses kompetent und engagiert. Unter ihrer Federführung erhielt die Schweiz ein neues Gesetz, dank dem Asylgesuche rascher behandelt werden konnten. Entschieden trat sie gegen die Volksinitiative “für die Begrenzung der Einwanderung” an, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 1988 ablehnten. Daneben setzte sie sich auch als Bundesrätin für die Gleichstellung der Frauen ein, so insbesondere für das neue Eherecht.
1988 war bekannt geworden, dass Elisabeth Kopp ihren Ehemann in einem Telefonanruf wegen einer möglichen Verwicklung in Geldwäscherei zum Rückzug aus einem Unternehmen aufgefordert hatte. Der öffentliche Druck bewog sie schliesslich 1989 zum Rücktritt aus dem Bundesrat, obwohl sie jede moralische oder rechtliche Schuld stets zurückwies. Ein Jahr später wurde sie vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.
Nach ihrem Rücktritt zog sich Elisabeth Kopp aus der Öffentlichkeit zunächst weitgehend zurück. Später äusserte sie sich gezielt zu Anliegen, die ihr am Herzen lagen. So setzte sie sich 2004 für die Einführung der Mutterschaftsversicherung ein. In Vorträgen und Diskussionen war ihr die Gleichstellung der Frauen auch noch in den letzten Jahren ein wichtiges Thema. Und sie ermutigte die Frauen, in die Politik zu gehen.
Zum 50jährigen Jubiläum des Frauenstimmrechts vor zwei Jahren erinnerte sie sich zurück an ihr politisches Engagement während des Studiums. Ein Mitstudent habe sie gefragt, warum sie sich für das Frauenstimmrecht einsetze. Sie sei doch eine ganz normale Frau. Eben deshalb, habe sie ihm geantwortet. Heute sei es für ihre Enkelinnen keine Frage mehr, dass sie sich am politischen Geschehen beteiligen. Und das sei gut so.
Elisabeth Kopp starb am Karfreitag nach langer Krankheit.
Erleichterte Bewilligungsverfahren für Erwerbstätige aus Drittstaaten
Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten können in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn dafür ein Bedarf besteht und dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt. In einem im Auftrag des Nationalrats verfassten Bericht vom 4. März 2022 hat der Bundesrat aufgezeigt, mit welchen Massnahmen der Abbau administrativer Hürden vorangetrieben, die Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden können. Er hat das EJPD beauftragt, einzelne dieser Massnahmen direkt umzusetzen und andere vertieft zu prüfen.
Erleichterte Verfahren in Berufen mit grossem Fachkräftemangel
Das EJPD hat den Bundesrat an seiner Sitzung über die inzwischen unternommenen Schritte informiert. Seit dem 1. Februar 2023 können die kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden der Situation jener Unternehmen Rechnung tragen, die qualifizierte Fachkräfte in besonders vom Fachkräftemangel betroffenen Berufen suchen. Konkret können sie in solchen Berufen die Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen und an den Nachweis des Vorrangs von inländischen Arbeitnehmenden grosszügiger auslegen.
Dazu hat das EJPD nach einer Konsultation der Kantone die Weisungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst. Den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von bereits in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung können die Kantone seither ebenfalls vereinfacht bewilligen. Weiter wird seit dem 1. Februar 2023 das Verfahren für einen Teil der Arbeitsbewilligungsgesuche verkürzt, so dass diese nicht mehr der Zustimmung des Bundes bedürfen.
Kontingentssystem wird nicht in Frage gestellt
Die Einführung eines Express-Gebührenzuschlags für die beschleunigte Bearbeitung von Arbeitsbewilligungsgesuchen lehnen die Kantone ab. Der Bundesrat hat daher entschieden, darauf zu verzichten. Stattdessen werden sich die Kantone und das EJPD bis Ende 2023 über optimale Methoden in Bezug auf Bearbeitungsfristen und Verfahren austauschen.
Eine im Jahr 2022 vom EJPD durchgeführte Umfrage bei Kantonen und Sozialpartnern hat gezeigt, dass das heutige System mit Kontingenten den Zweck der Steuerung der Zuwanderung gut erfüllt und gleichzeitig flexibel ist. Dennoch wird das EJPD punktuelle Verbesserungen umsetzen. So soll die jährliche Kontingentsfestlegung künftig noch stärker evidenzbasiert erfolgen. Die Zuteilung von Ergänzungskontingenten aus der Bundesreserve an die Kantone wird weiter vereinfacht.
Die Schullaufbahn von Mr. Bean
Albinfo porträtiert heute die schulische Laufbahn von Rowan Atkinson, besser bekannt als Mr. Bean. Atkinson hatte während seiner Schulzeit mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen, vor allem aufgrund seines Stotterns und Aussehens. Obwohl seine Lehrer ihn als durchschnittlich und unauffällig betrachteten, erkannten sie auch sein Potenzial und seine Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Wegen seines Stotterns rieten sie ihm jedoch davon ab, sich für Studiengänge im Bereich Sprache und Theater einzuschreiben und empfahlen stattdessen Studiengänge mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt.
Wer war Rowan Atkinson?
Er war als Fremder bekannt und galt als sehr schüchternes und zurückgezogenes Kind ohne viele Freunde während seiner Schulzeit. Einer seiner Lehrer erklärte, dass er sich in die Wissenschaft vertiefte, da an ihm nichts Besonderes zu sehen war. Doch er bewies allen das Gegenteil, als er während seines Studiums an der Oxford University sein Interesse an Schauspielerei entdeckte. Aufgrund seiner Sprechstörung konnte er jedoch nicht auftreten und schrieb sich in einen naturwissenschaftlichen Masterstudiengang ein. Obwohl er von seinem Traum, Schauspieler zu werden, nicht loslassen konnte, wurde er von vielen Fernsehsendungen abgelehnt und fühlte sich am Boden zerstört. Trotz allem glaubte er an sich selbst und seine Fähigkeiten, Menschen zum Lachen zu bringen. Er konzentrierte sich auf seine eigenen Comedy-Skizzen und entdeckte dabei einen Weg, sein Stottern zu überwinden und seine Schauspielkunst zu perfektionieren. Während seines Masterstudiums erschuf er den seltsamen, surrealen und nun sprechenden Charakter, der als Mr. Bean bekannt ist und eine Inspiration für sein Schauspiel wurde.
Was kann dieses Beispiel für Schüler mit dieser Auffälligkeit bedeuten?
Seine Geschichte zeigt, dass auch Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen und anderen Schwierigkeiten ihre Talente und Leidenschaften finden und erfolgreich verfolgen können, wenn sie die eigenen Ziele nicht aus den Augen verlieren und an sich selbst glauben. Eltern und Lehrer können dazu beitragen, indem sie Verständnis und Unterstützung zeigen und ihnen helfen, ihre Stärken zu entdecken und auszubauen.
Atkinson wurde von vielen Fernsehsendungen abgelehnt, aber er gab nicht auf. Er konzentrierte sich auf seine originalen Comedy-Skizzen und fand einen Weg, sein Stottern zu überwinden, indem er seinen Charakteren eigene Sprechweisen gab. Mr. Bean machte ihn schließlich weltberühmt.
Doch was ist «Stottern» eigentlich?
Stottern ist eine Sprachentwicklungsstörung, die bei Kindern auftreten kann. Es führt dazu, dass die Betroffenen Schwierigkeiten haben, fließend und ohne Unterbrechungen zu sprechen. Das kann im Alltag sehr belastend sein und das Selbstbewusstsein des Kindes beeinträchtigen.
Als Eltern ist es wichtig, das Stottern nicht zu ignorieren, sondern das Kind dabei zu unterstützen, positiv damit umzugehen. Es ist auch wichtig, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem das Kind sich sicher fühlt und nicht gemobbt wird.
Wenn Kinder stottern, sollten Eltern einfühlsam und geduldig sein und sich Zeit nehmen, um mit ihrem Kind zu sprechen. Ein wichtiger Tipp ist, dem Kind in Ruhe zuzuhören und nicht zu unterbrechen. Ein weiterer Tipp ist, dem Kind Zeit zu geben, um seine Gedanken zu sammeln und sich auszudrücken, ohne es unter Druck zu setzen.
In der Schule können Lehrer helfen, indem sie das Kind nicht blosstellen oder es zum Sprechen drängen. Es ist wichtig, das Kind zu ermutigen, sich auszudrücken und ihm positive Rückmeldung zu geben. Eine gute Idee ist auch, das Kind zu ermutigen, seine Stärken und Interessen zu entdecken und auszubauen.
Die Geschichte von Rowan Atkinson, auch bekannt als Mr. Bean, ist ein inspirierendes Beispiel dafür, dass Kinder mit Stottern und anderen Schwierigkeiten ihre Talente und Leidenschaften finden und erfolgreich verfolgen können, wenn sie in einem unterstützenden Umfeld aufwachsen.
Schweizer Filmpreis 2023: Quartz-Trophäen für «Drii Winter» und «Cascadeuses»
«Drii Winter» (hugofilm features GmbH, Christof Neracher) von Michael Koch wurde als bester Spielfilm 2023 ausgezeichnet. Die Quartz-Trophäe für den besten Dokumentarfilm ging an Elena Avdija für «Cascadeuses» (Bande à part Films Sàrl, Agnieszka Ramu, Marie-Lou Pahud).
«Je suis Noires» von Juliana Fanjul und Rachel M’Bon (Akka Films Sàrl, Palmyre Badinier, Philippe Coeytaux, Nicolas Wadimoff) erhielt den Preis in der Kategorie «Bester Kurzfilm». «The Record» von Jonathan Laskar (Papier perforé / Punched paper films, Sophie Laskar-Haller, Jonathan Laskar) wurde in der Kategorie «Bester Animationsfilm» ausgezeichnet. Als bester Abschlussfilm wurde «Ours» von Morgane Frund (Hochschule Luzern HSLU – Studienbereich Video) gewürdigt.
Mit Preisen in drei Kategorien wurde der Spielfilm «La Ligne» von Ursula Meier ausgezeichnet: Geehrt wurden Stéphanie Blanchoud als beste Darstellerin für ihre Rolle als Margaret, Elli Spagnolo als beste Nebendarstellerin für ihre Rolle als Marion sowie Stéphanie Blanchoud, Ursula Meier und Antoine Jaccoud für das beste Drehbuch. Den Preis für den besten Darsteller erhielt Manfred Liechti für seine Rolle als Peter K. im Spielfilm «Peter K. – Alleine gegen den Staat».
Zwei Quartz-Trophäen gingen an Carmen Jaquiers Spielfilm-Regiedebüt «Foudre»: an Nicolas Rabaeus für die beste Filmmusik sowie an Carlos Ibañez-Diaz und Denis Séchaud für den besten Ton. Silvan Hillmann wurde für «Unrueh» mit dem Preis für die beste Kamera ausgezeichnet, Karine Sudan mit dem Preis für die beste Montage im Film «(Im)mortels».
Der Spezialpreis der Akademie wurde in diesem Jahr an Barbara Fischer und Giles Foreman für ihre Arbeit als Acting Coachs verliehen. Die Laudatio für Ruth Waldburger, die mit dem Ehrenpreis für ihr Lebenswerk als Filmproduzentin geehrt wurde, hielt Bundespräsident Alain Berset, Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern EDI.
Die nächste Ausgabe des Schweizer Filmpreises findet am Freitag, 22. März 2024 in Zürich statt.

Alle Auszeichnungen des Schweizer Filmpreises 2023:
Bester Spielfilm: DRII WINTER von Michael Koch (hugofilm features GmbH, Christof Neracher)
Bester Dokumentarfilm: CASCADEUSES von Elena Avdija (Bande à part Films Sàrl, Agnieszka Ramu, Marie-Lou Pahud)
Bester Kurzfilm: JE SUIS NOIRES von Juliana Fanjul, Rachel M’Bon (Akka Films Sàrl, Palmyre Badinier, Philippe Coeytaux, Nicolas Wadimoff)
Bester Animationsfilm: THE RECORD von Jonathan Laskar (Papier perforé / Punched paper films, Sophie Laskar-Haller, Jonathan Laskar)
Bestes Drehbuch: LA LIGNE – Stéphanie Blanchoud, Ursula Meier, Antoine Jaccoud
Beste Darstellerin: Stéphanie Blanchoud (Margaret) in LA LIGNE
Bester Darsteller: Manfred Liechti (Peter K.) in PETER K. – ALLEINE GEGEN DEN STAAT
Beste Nebendarstellerin: Elli Spagnolo (Marion) in LA LIGNE
Beste Filmmusik: FOUDRE – Nicolas Rabaeus
Beste Kamera: UNRUEH – Silvan Hillmann
Beste Montage: (IM)MORTELS – Karine Sudan
Bester Ton: FOUDRE – Carlos Ibañez-Diaz, Denis Séchaud
Bester Abschlussfilm: OURS von Morgane Frund (HSLU Studienbereich Video)
Spezialpreis der Akademie:
Barbara Fischer, Acting Coach
Giles Foreman, Acting Coach
Ehrenpreis
Ruth Waldburger, für ihr Lebenswerk als Produzentin
Wahl der Gewinnerinnen und Gewinner
Das Eidgenössische Departement des Innern wählt unter den nominierten Filmen die Gewinnerinnen und Gewinner basierend auf den Empfehlungen der rund 500 zahlenden Mitglieder der Schweizer Filmakademie aus. Für den Gewinn des Filmpreises werden keine zusätzlichen Geldbeträge ausgerichtet.
Die Ehrung des einheimischen Filmschaffens wird vom Bundesamt für Kultur BAK mit den Partnerinnen SRG SSR und Association «Quartz» Genève Zürich realisiert und in Zusammenarbeit mit Swiss Films, der Schweizer Filmakademie und den Solothurner Filmtagen organisiert.
Juradossier: Der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier wird wie geplant am 1. Januar 2026 erfolgen
Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zum Konkordat über den Wechsel von Moutier waren sich die beiden Kantonsregierungen uneinig über die Regelung der Finanzströme aus dem Finanz- und Lastenausgleich. Deshalb wurde Ende letzten Jahres um eine Mediation des Bundes gebeten. Es war wichtig, eine rasche Lösung zu finden, damit der Wechsel der Gemeinde Moutier am 1. Januar 2026 vollzogen werden kann. Die beiden Kantonsregierungen hatten ihren Willen zur Einhaltung des Zeitplans bekräftigt.
Am 22. März 2023 in Bern konnte im Rahmen der Tripartiten Jurakonferenz, die erstmals unter dem Vorsitz von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stattfand, eine Übereinkunft erzielt werden. Die Kantonsregierungen von Bern und Jura haben beschlossen, die Modalitäten des Konkordatsentwurfs Mitte Mai an einer gemeinsamen Medienkonferenz bekanntzugeben.
Im Anschluss an die Vernehmlassung und nach dessen Unterzeichnung durch die Regierungen beider Kantone soll das Konkordat den beiden Kantonsparlamenten zur Genehmigung unterbreitet werden. Danach wird in den Kantonen Bern und Jura eine Volksabstimmung durchgeführt. Schliesslich werden die Eidgenössischen Räte im Jahr 2025 einen Bundesbeschluss über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura genehmigen können.
Taskforce will mit Teilabgabe von Medikamenten Engpässe überbrücken
Grundsätzlich sind Arzneimittel in der für die Therapie kleinstmöglichen Originalpackung abzugeben. Die Abgabe von Teilmengen ist für Ausnahmefälle vorgesehen und wird deshalb restriktiv angewandt. Aufgrund der aktuellen Versorgungsstörungen kann nicht mehr sichergestellt werden, dass alle Packungsgrössen lieferbar sind. Es besteht die Gefahr, dass bei der Abgabe von Originalpackungen mehr Medikamente als für die Therapie notwendig abgegeben und die Restmengen anschliessend entsorgt werden müssen.
Die Taskforce unter der Leitung der Wirtschaftlichen Landesversorgung WL empfiehlt daher, für Medikamente mit Versorgungsengpässen die Verschreibung bzw. Abgabe von Teilmengen gezielt anzuwenden, wenn die für eine Therapie korrekte Packungsgrösse nicht lieferbar ist. Mit dieser Massnahme können die verfügbaren Medikamente auf eine grössere Anzahl Patientinnen und Patienten verteilt werden. Weiter wird verhindert, dass angebrauchte Packungen ungenutzt entsorgt werden müssen.
Keine Mengenbeschränkung
Die Menge der verschriebenen bzw. abgegebenen Arzneimitteln richtet sich weiterhin nach den therapeutischen Richtlinien. Der Bund macht keine Vorschriften über die für eine Therapie abzugebende Menge. Dieser Entscheid liegt unverändert bei den medizinischen Fachpersonen und richtet sich nach der für einen Therapieerfolg notwendigen Menge. So kann auch bei Personen mit chronischen Beschwerden oder Erkrankungen auf die Abgabe von Teilmengen verzichtet werden, da bei ihnen keine Restmengen entstehen.
Die Patientinnen und Patienten werden nach wie vor die für eine erfolgreiche Therapie notwendige Menge an Arzneimitteln erhalten.
Einhaltung der Heilmittelsicherheit
Aus Gründen der Heilmittelsicherheit eignen sich nicht alle Arzneimittel für die Abgabe von Teilmengen. Flüssigkeiten, Brausetabletten oder auch Tabletten und Kapseln in Mehrdosenbehältnissen kommen für eine Teilabgabe nicht in Frage. Tabletten und Kapseln, die in einem sogenannten «Blister» verpackt sind – also in einer Durchdrückpackung – dürfen nicht aus diesem Blister herausgedrückt werden. Der Blister ist der Patientin oder dem Patienten unversehrt zu übergeben.
Apotheken und Arztpraxen mit Patientenapotheke müssen die in Teilmengen abgegebenen Medikamente gemäss der Originalpackung beschriften, kontrollieren und dokumentieren. Durch die Dokumentation ist auch die Rückverfolgbarkeit der Teilmenge sichergestellt, falls es zu einem Rückruf des Arzneimittels kommen sollte. Den Patientinnen und Patienten sind mit der Teilmenge die mit der Originalpackung erhältlichen Informationen, konkret die Patienteninformation («Beipackzettel») abzugeben.
Zu beachten ist, dass nicht alle Kantone das System der sogenannten «Selbstdispensation», also der direkten Abgabe von Medikamenten durch die Arztpraxen, kennen. In diesem Bereich ist das kantonale Recht massgebend. Ärztinnen und Ärzte, welche zur Selbstdispensation berechtigt sind, sind jedoch ebenfalls aufgefordert, Teilmengen abzugeben.
Bund und Berufsverbände publizieren Wirkstoff-Liste
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) publiziert die «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe» auf der BWL-Website (Aktuelle Versorgungsstörungen) und in den sozialen Medien. Apotheken und Ärzteschaft werden von ihren Berufsverbänden über Änderungen in dieser Liste informiert. Die Liste wird monatlich aktualisiert.
Neben der neuen Teilmengenliste werden auf der BWL-Website weiterhin Listen von lebenswichtigen Arzneimitteln sowie Impfstoffen publiziert, welche von Versorgungsstörungen betroffen sind. Mit diesen Listen informiert die Meldestelle Heilmittel der WL seit 2015 die verschiedenen Akteure wie Apotheken, Ärzteschaft oder Spitäler über Versorgungsprobleme und allfällige Alternativen.
Weiterhin angespannte Situation bei den Medikamenten
In den letzten Monaten hat sich die bereits angespannte Versorgungssituation bei Arzneimitteln weiter verschärft und zunehmend auch den ambulanten Bereich beeinträchtigt. Der Fachbereich Heilmittel der WL stufte die Situation Ende Januar 2023 als problematisch ein und setzte die «Taskforce Engpass Medikamente» ein. In der Taskforce sind Bund, Kantone und Industrie vertreten; sie deckt sowohl die Human- wie auch die Tiermedizin ab.
Im Rahmen dieser Taskforce werden kurzfristige Massnahmen zu einer Entlastung der Situation geprüft. Für die langfristige Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln konkretisieren das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das BWL zudem die Massnahmen, die dem Bundesrat mit dem Versorgungsbericht 2022 vorgeschlagen worden sind.
Die nun vorliegende Empfehlung zur Teilabgabe von Medikamenten wird mit Bick auf das Patientenwohl auch vom Berufsverband der Ärzteschaft FMH und vom Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse mitgetragen, die ebenfalls Mitglied der Taskforce sind. Dies ist wichtig, da die Ärztinnen und Ärzte sowie die Apothekerinnen und Apotheker den aus der Empfehlung entstehenden Mehraufwand zu leisten haben.
Die Massnahme ist zeitlich beschränkt und wird mit einer Stabilisierung der Versorgungssituation für die betroffenen Wirkstoffe wieder aufgehoben. Die Wirtschaftliche Landesversorgung wird entsprechend informieren.
Bundesrat verabschiedet Bericht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland
An seiner Sitzung vom 17. März 2023 hat der Bundesrat einen Bericht über die Ausübung des Stimmrechts durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verabschiedet. Der Bericht gibt einen Überblick zur aktuellen Praxis und stellt fest, dass die Stimmunterlagen bei der überwiegenden Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten rechtzeitig eintreffen. Weiter analysiert er mögliche Organisations- und Verfahrensänderungen.
Der Bericht «Die Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland: Grundlagen, aktuelle Praxis und Handlungsoptionen» geht auf das Postulat 20.4348 Silberschmidt zurück. Es hat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob der Versand der eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsunterlagen an Auslandschweizerinnen und -schweizer und die Stimmabgabe aus dem Ausland vereinfacht werden können.
Für den Bericht wurde erhoben, wann die Stimmunterlagen den Auslandschweizerinnen und -schweizern tatsächlich zugestellt werden. Zu diesem Zweck wurden die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Luzern, Freiburg, Aargau, Tessin und Genf gefragt, wann sie die Stimmunterlagen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021 erhalten haben. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Stimmunterlagen bei einer überwiegenden Mehrheit der Auslandschweizerinnen und -schweizer rechtzeitig eintreffen. Lediglich in entlegenen Ländern wie zum Beispiel Australien, Neuseeland, die Philippinen, Südafrika und Uruguay blieb den Auslandschweizerinnen und -schweizern teilweise wenig Zeit für die Stimmabgabe oder die Stimmunterlagen trafen zu spät ein.
Der Bericht untersucht verschiedene Optionen zur Beschleunigung der Zustellung – zum Beispiel der Einsatz des EDA-Kurierdienstes, die Vorverlegung des Versands oder die Zustellung an eine Adresse im Inland. Er kommt zum Schluss, dass die elektronische Stimmabgabe weiterhin der erfolgversprechendste Weg ist, um den von langen Postwegen betroffenen Auslandschweizer Stimmberechtigten die Stimmabgabe zu erleichtern. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 3. März 2023 wurde drei Kantonen der Einsatz von E-Voting im Versuchsbetrieb und mit einem limitierten Elektorat ab Juni 2023 ermöglicht. Dieser Weg ist weiterzuverfolgen.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich in einem Stimmregister eintragen lassen. Als Stimmgemeinde gilt die letzte Wohnsitzgemeinde in der Schweiz oder, falls keine solche besteht, eine der Heimatgemeinden. Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. September 2022 waren rund 214’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in einem Stimmregister eingetragen.
Asylstatistik Februar 2023
Im Februar 2023 wurden in der Schweiz 1681 Asylgesuche registriert, 842 weniger als im Vormonat (-33,4 %). Gegenüber Februar 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 377 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im Februar wurde zudem 1874 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.
Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Februar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 310 Gesuchen (197 weniger als im Januar), Afghanistan (295 Gesuche; -499), Marokko (179 Gesuche; +27), Algerien (159 Gesuche; -39) und Eritrea (156 Gesuche; +21).
Von den 1681 im Februar gestellten Gesuchen waren 1350 Primärgesuche (Januar 2023: 2170 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Februar 2023 waren: Afghanistan (277, -477), die Türkei (236, -201), Marokko (179, +28), Algerien (158, -34) und Syrien (51, -9). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).
Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Februar 2023 insgesamt 2177 Asylgesuche: Es wurden 740 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 563 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 452 Personen erhielten Asyl und 675 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 465 auf 12 303 ab.
Ausreisen
Im Februar haben 878 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 949 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 161 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 398 Personen ersucht und 41 Personen wurden in die Schweiz überstellt.
Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.
Im Februar stellten 2040 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 1874 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 78 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.
In 9592 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1290 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Februar hatten insgesamt 65 134 Personen den Schutzstatus S.
Gemeinsam gegen Rassismus: Merita Shabanis Plädoyer für eine offene Bildung
Die internationale Woche gegen Rassismus steht bevor und verschiedene Akteure aus der Schweiz engagieren sich für das Thema, darunter auch Merita Shabani, Bildungsschaffende und stv. Chefredakteurin von baba news. In einem Interview mit Albinfo erläutert sie ihre Rolle bei einer Podiumsdiskussion in Bern zum Thema Antirassismus an Schulen und betont die Bedeutung einer gemeinsamen Beteiligung von Eltern, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern.
Könnten Sie uns etwas über Ihren schulischen Werdegang erzählen und wie Sie zur baba academy gekommen sind?
Mein schulischer Werdegang verlief ähnlich wie bei vielen anderen Menschen. Ich habe meine Oberstufe in Bern abgeschlossen, was man unschwer an meinem Dialekt hören kann. Nach der Sekundarschule besuchte ich die Wirtschaftsmittelschule ebenfalls in Bern, schloss dann die Berufsmittelschule (BMS) ab und absolvierte ein Praktikum. Später folgte ein Sprachaufenthalt in San Francisco, bevor ich mein Wirtschaftsstudium in Fribourg begann.
Das Studium habe ich dann doch nicht abgeschlossen. Ich bin am Mathematikmodul gescheitert. Meinen Traumberuf übe ich heute dennoch aus. Ich habe bei baba news als Protagonistin angefangen. Das heisst, ich war zu Beginn viel vor der Kamera. Später übernahm ich immer mehr Aufgaben und merkte, dass das genau das ist, was ich auch wirklich machen möchte. Heute bin ich stellvertretende Chefredaktorin bei baba news. Ich mache Interviews, schneide Videos, halte Workshops und Referate.
Welche Bedeutung hat die Aktionswoche gegen Rassismus in Bern für Ihre Arbeit und welche Botschaft steckt dahinter?
Wir wollen gesellschaftliche Glaubenssätze, die in der Schweiz stark verankert sind, offen und direkt zur Diskussion stellen. Ein Beispiel dafür ist der Glaube an eine meritokratische Gesellschaft, in der man alles erreichen kann, wenn man nur hart genug an sich arbeite und es auch wirklich wolle. Statistiken* zeigen jedoch eine andere Realität: Der soziale und berufliche Aufstieg ist für viele Schülerinnen und Schüler in der Schweiz aufgrund von Faktoren wie dem Bildungs- und Berufsstand ihrer Eltern, ihrem Geschlecht oder ihren fremd klingenden Familiennamen erschwert.
Es ist sehr wichtig, genau hinzuschauen, die Problematik beim Namen zu nennen und Wege aufzuzeigen, wie Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler geschaffen werden kann und rassismusbedingte Bildungsungleichheiten konstruktiv und erfolgreich angegangen werden können. Es geht nicht darum, dass alle Schülerinnen und Schüler den akademischen Weg einschlagen müssen, sondern darum, denjenigen, die es möchten, ihre Chance und vor allem ihre Zeit nicht zu rauben.
Andererseits möchten wir auch auf den finanziellen Aspekt dieser Arbeit aufmerksam machen. Denn die damit einhergehende Arbeit bedarf verschiedener Ressourcen, spezialisiertem Know-how und Menschen, die sich täglich für einen gerechteren Bildungszugang einsetzen. Und das alles kostet Geld. Oft ist aber die Erwartungshaltung, dass solche Arbeit ganz selbstverständlich und gratis getätigt werden sollte, am besten von den Betroffenen selbst. Dieses Narrativ möchten wir an der Podiumsdiskussion ebenfalls aufgreifen und besprechen.
Bildung ist etwas Zentrales, und wir müssen uns gemeinsam als Gesellschaft, Institution, Eltern, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler gegen Rassismus engagieren, damit diese Chancengerechtigkeit gewährleistet wird. Es reicht nicht zu sagen, dass man nicht rassistisch ist oder rassistisch handelt. Wir sind alle rassistisch sozialisiert und müssen deshalb das Thema aktiv angehen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen erhalten mitzuwirken. Sei es in Bezug auf Bildung oder gesellschaftliche Teilhabe.
Welche Rolle spielt die Sprache im Kontext von Rassismus und wie kann sie dazu beitragen, Vorurteile abzubauen?
Im Kontext von Rassismus spielt Sprache eine überaus wichtige Rolle, da sie sowohl zur Verbreitung von Vorurteilen und Diskriminierung als auch zur Aufklärung und Sensibilisierung beitragen kann. Um Vorurteile abzubauen und sich gegen rassistische Äusserungen und Handlungen zu wehren, ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler benennen können, was sie erleben. Im Rahmen unserer baba academy bieten wir zum einen Workshops für Lehrpersonen an zum Thema «Unbewusste Vorurteile und wie sich diese auf die Chancengleichheit auswirken» und zum anderen bieten wir für Schülerinnen und Schüler den Workshop Stop-Hate-Speech an.
Hier lernen wir, dass es verschiedene Formen von Diskriminierung gibt, wie wir Hate-Speech erkennen, was implizite Botschaften sind, wer über wen spricht und welche Auswirkungen das haben kann und schliesslich, was man gegen Hate-Speech tun kann.
Zudem möchten wir sie empowern, in dem wir aufzeigen, dass sie sich beispielsweise gegen Rassismus wehren können und nicht alles erdulden müssen. Eine offene Kommunikation und das Ansprechen von Diskriminierung sind daher sehr wichtig, um gezielt gegen Diskriminierung vorzugehen und sie zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Eltern, Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter:innen und andere Bezugspersonen den Schülerinnen und Schülern zuhören und ihre Wahrnehmung ernst nehmen. Denn spricht man ihnen diese Wahrnehmung ab, verlieren sie irgendwann die Fähigkeit sich selbst zu vertrauen.
Quellenangabe zur Podiumsdiskussion:
*Statistische Quellenangaben:
In einem Bericht des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) aus dem Jahr 2018 wurde festgestellt, dass die Bildungsmobilität in der Schweiz geringer ist als in anderen Ländern. Insbesondere Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsstand haben es schwerer, sozial aufzusteigen. Der Bericht ist hier verfügbar: https://www.snf.ch/de/die-snf/ueber-uns/newsroom/Seiten/news-180620-medienmitteilung-bildungsmobilitaet.aspx
Eine Studie der Eidgenössischen Hochschule für Technik (ETH) aus dem Jahr 2020 ergab, dass der Bildungserfolg in der Schweiz stark von der sozialen Herkunft abhängt. Die Studie zeigt auch, dass Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit fremd klingenden Familiennamen oft benachteiligt sind. Die Studie ist hier verfügbar: https://www.ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2020/05/soziale-herkunft-bildungserfolg-schweiz.html
(Von: Driter Gjukaj)
Familiennachzug in die Schweiz – was Sie wissen müssen
Die Fachstelle für Migrations- und Rassismusfragen (FMR) und die Einwohnerdiensten, Migration und Fremdenpolizei (EMF) laden zu einer Informationsveranstaltung zum Familiennachzug ein. An der Informationsveranstaltung erhalten Sie Hinweise zum Ausländerrecht, zum Freizügigkeitsabkommen und zu Angeboten für nachgezogene Familienangehörige.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 11. Mai 2023 in der Französische Kirche le Cap. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite Familiennachzug.
Ritalin für «freche und schwierige Schüler»!
Dr. Nicole Brown hat festgestellt, dass viele ADHS-Patienten einkommensschwach sind und in stressigen Umgebungen aufwachsen. Trauma und Stress können mit den Symptomen von ADHS verwechselt werden. Eine umfassendere, auf Traumata ausgerichtete Behandlung sollte in Betracht gezogen werden, um die zugrunde liegenden Ursachen zu behandeln. Lehrpersonen und Eltern sollten eine angemessene Sprache verwenden und sich dafür einsetzen, dass Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten eine angemessene Behandlung und Unterstützung erhalten. Eltern sollten ermutigt werden, sich aktiv für ihre Kinder einzusetzen und sich nicht von gesellschaftlichem Druck oder Stigmatisierung abhalten zu lassen.
Dr. Nicole Brown hat während ihrer Facharztausbildung am Johns Hopkins Hospital in Baltimore festgestellt, dass viele ihrer Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) einkommensschwach sind und in Umgebungen mit Gewalt und Stress aufwachsen. Brown stellte fest, dass Trauma und chronischer Stress oft mit den Symptomen von ADHS verwechselt werden, insbesondere bei Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen.
Brown empfiehlt daher, genauer auf Traumata zu achten und eine umfassendere, auf Traumata ausgerichtete Behandlung zu planen. Es ist wichtig, solche Kinder nicht als hoffnungslose Fälle abzuschreiben, sondern eine auf Traumata ausgerichtete Therapie in Betracht zu ziehen, die die zugrunde liegenden Ursachen behandelt. Eltern und Pädagogen sollten sich fragen, ob sie wirklich in der Lage sind, Kinder mit Traumata oder chronischem Stress zu verstehen, und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe holen. Es kann schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn Kinder falsch diagnostiziert werden oder nicht richtig verstanden werden. Quellen: American Psychiatric Association. (2013). Diagnostic and statistical manual of mental disorders (5th ed.). Arlington, VA: American Psychiatric Publishing. National Institute of Mental Health. (2020). Attention-Deficit/Hyperactivity Disorder (ADHD). https://www.nimh.nih.gov/health/topics/attention-deficit-hyperactivity-disorder-adhd/index.shtml
Eine kritische Haltung gegenüber dem Notensystem und der Art und Weise, wie Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten in Schulen behandelt werden, ist sicherlich auch angebracht.
Kinder, die in der Schule aufgrund ihres schulischen Verhaltens einen schlechten Ruf haben, können schwerwiegende individuelle und gesellschaftliche Konsequenzen erfahren. Eine kritische Betrachtung des Schulsystems und seiner Behandlung von Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten kann daher sogar notwendig werden.
Leider sind Lehrpersonen und Eltern oft geizig mit ihren Worten und verwenden abwertende Adjektive wie “frech” oder “schwierig”, um Schüler mit herausforderndem Verhalten zu beschreiben. Diese unangemessene Kommunikation kann dazu führen, dass diese Schüler ausgegrenzt werden und ihre Aussichten auf gute oder bessere Noten verlieren.
Dies kann zu einem Verlust der intrinsischen Motivation führen und dazu führen, dass Kinder in der Schule nicht mehr erfolgreich sind. Darüber hinaus können Schüler, die fälschlicherweise als ADHS-Patienten abgetan werden, Medikamente verschrieben bekommen, die ihre Symptome nicht heilen, sondern nur unterdrücken.
Um dieser Situation entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass Lehrpersonen und Eltern eine angemessene Sprache verwenden und sich dafür einsetzen, dass Schüler mit Verhaltensaufälligkeiten eine angemessene Behandlung und Unterstützung erhalten. Nur so können sie in das soziale Gefüge einer Klasse integriert werden und eine bessere schulische Zukunft haben.
Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern sich bewusst sind, dass es oft andere Möglichkeiten gibt, um Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten zu helfen. Statt sich auf Noten und Leistungen zu konzentrieren, sollten Schulen und Lehrkräfte Möglichkeiten finden, um diese Kinder individuell zu unterstützen und zu fördern. Das kann zum Beispiel durch lösungsfokussierte Therapien, spezielle Programme und Trainings oder andere Methoden geschehen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind.
Eltern sollten ermutigt werden, sich aktiv für ihre Kinder einzusetzen und sich nicht von gesellschaftlichem Druck oder Stigmatisierung abhalten zu lassen. Eltern sollten sich bewusst sein, dass es in Ordnung ist, um Hilfe zu bitten und Unterstützung zu suchen, wenn es um die Bedürfnisse ihrer Kinder geht. Nur wenn Eltern selbstbewusst und stark hinter ihren Kindern stehen und sich für sie einsetzen, können sie sicherstellen, dass ihre Kinder die bestmögliche Unterstützung und Betreuung erhalten.
Driter Gjukaj


















