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Die Sommerausgabe von Albinfo.ch kommt mit der Botschaft: „Halt in Pristina“

Die neueste Ausgabe des Magazins Albinfo.ch, liegt heute, wie üblich zu dieser Zeit, Anfang Juli, im Fokus der Expat-Sommerferien, bereit für die Hände der Leser. Die Redaktion hat sich dieses Mal besonders auf einen Punkt konzentriert: den Besuch in Pristina. Daher steht der symbolische Titel „Halt in Pristina“ auf dem Cover des Magazins und einmal im Editorial der Ausgabe.

Wie bekannt ist, ist Pristina, insbesondere sein Flughafen, für die überwiegende Mehrheit der Reisenden, der erster Berührungspunkt mit der Heimat. Täglich landen hier Dutzende Flugzeuge aus vielen Ländern der Welt, hauptsächlich aus der Schweiz, Deutschland, Österreich…, wo sich auch unsere meistgelesenen Blätter befinden. Daher hat die Botschaft „Halt in Pristina“ für viele Auswanderer immer die Bedeutung des ersten Kontakts mit dem Heimatland.

Und Pristina ist für viele von uns, die wir im Ausland leben, der andere Name, mit dem wir die Sehnsucht nach Wurzeln und Erinnerungen an die Jugend verbinden … Stets diesem Motto folgend präsentiert es weiterhin das touristische, kulturelle und kulinarische Angebot von Pristina. In zahlreichen Artikeln, die ausschliesslich von unseren Journalisten und Mitarbeitern verfasst wurden, werden verschiedene Segmente dieses Angebots im Detail vorgestellt…

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, worum es geht, lesen Sie die Sonderausgabe von Albinfo.ch, die Sie wie gewohnt an vielen von Albanern frequentierten Orten in der Schweiz und in Fluglinien (mit Air Pristina) finden. In dieser Sonderausgabe gibt es ausserdem permanente Kolumnen sowie Themen aus Kultur, Sport, Wirtschaft etc. Die Redaktion von albinfo.ch wünscht allen Lesern erholsame Sommerferien und fordert auf: Halt (auch) in Pristina!

«Welche Schule wünscht sich die Schweiz?» diese Studie sorgt für Aufsehen

Die Schweizer Bildungslandschaft steht niemals still und ist ständigem Wandel unterworfen. Inmitten dieser notwendigen und wichtigen Diskussionen hat die Stiftung Mercator Schweiz mit einer repräsentativen Studie eine zentrale Frage aufgeworfen: Welche Schule wünscht sich die Schweiz eigentlich? Die Ergebnisse dieser Studie haben nicht nur breites Medienecho erzeugt, sondern betreffen auch uns alle – Schüler, Eltern, Lehrer und politische Entscheidungsträger.

Albinfo.ch ist entschlossen, den Kern dieser Frage zu erforschen und insbesondere die Bedürfnisse zu beleuchten, die hinter dem Wunsch nach einer zukunftsfähigen Bildung stehen. Im folgenden Interview haben wir das Privileg, mit Herrn Daniel Auf der Maur, Stiftung Mercator Schweiz, einen spannenden Einblick in die Studie «Welche Schule will die Schweiz?» zu gewinnen.

Welche Rolle haben Sie bei der Stiftung M.S., und können Sie uns etwas über Ihren Hintergrund erzählen?
Auf der Maur: Ich arbeite seit 5 Jahren bei der Stiftung Mercator Schweiz am Thema Schule und Lernen. Vorher war ich 6 Jahre Schulleiter an einer Sekundarschule, und am Anfang viele Jahre Sekundarlehrer.

Was hat Sie dazu bewogen, die Studie “Welche Schule will die Schweiz?” ins Leben zu rufen, und welche Ziele verfolgen Sie damit?
Auf der Maur: Wir haben immer wieder festgestellt, dass das Thema Zukunft von Schule auf vielen Ebenen diskutiert wird – in Politik, Bildungsverwaltung, unter Lehrer:innen. Doch die wichtigste Zielgruppe neben den Kindern, diejenige der Eltern, bleibt meist aussen vor. Dieser Gruppe im speziellen und der erwachsenen Bevölkerung allgemein wollten wir damit eine Stimme geben. Unser Ziel ist es, dass wir möglichst alle Teile der Zivilbevölkerung in diese Diskussion einbeziehen. Die Resultate bereichern den Diskurs darüber, welche Art von Schule wir uns in Zukunft vorstellen.

Wie würden Sie die aktuelle Situation der öffentlichen Schulen in der Schweiz beschreiben?
Auf der Maur: Das ist eine komplexe Frage. Auf mich wirkt es, wie wenn niemand so richtig zufrieden wäre. Viele der Beteiligten stehen unter hohem Druck – die Kinder & Jugendlichen zuallererst, dann aber auch ihre Eltern, die Lehrer:innen und viele Schulleiter:innen. Alle hetzen durch den Stoff, dies aber mit wenig Freude, die Angst vor dem Nichtgenügen überwiegt.
Trotzdem dreht sich die Diskussion in den Medien immer um die gleichen Themen wie Klassengrösse, schwieriges Verhalten, Lehrermangel. Dieses triste Bild finden wir schade, denn es gibt auch viele ganz schöne Beispiele, und Lehrer:in oder Coach oder Lernbegleiter:in ist eigentlich ein wundervoller Beruf!

Welche Bedürfnisse von Eltern sehen Sie als besonders unerfüllt im Zusammenhang mit dem Schulsystem?
Auf der Maur: Da ist die Studie relativ klar, wir identifizieren zwei grosse Bereiche:
Eltern möchten, dass ihr Kind gemäss seinen individuellen Fähigkeiten lernen kann. Dieses Bedürfnis sehen sie noch nicht genügend eingelöst.
Ein zweites grosses Thema ist die Kommunikation: Eltern erwarten von der Schule transparentere Kommunikation, und sie möchten stärker einbezogen werden, wenn es um Entscheidungen rund um ihr Kind geht. Dieser Wunsch ist am ausgeprägtesten bei Eltern mit Kindern in der Primarschule. Es liegt auf der Hand, dass diese Aussage mit dem Übergang von der Primarschule in die Oberstufe respektive ans Gymnasium in Zusammenhang steht.

Welche Gründe haben Eltern in Ihrer Studie am häufigsten genannt, um ihre Kinder in Privatschulen oder durch Homeschooling/Unschooling zu schicken,
Auf der Maur: Ich beschränke mich auf die Privatschulen, da die Zahlen zum Homeschooling so gering sind. Die Eltern schreiben privaten Schulen eine höhere Kompetenz zu, mit Unterschiedlichkeit umzugehen. Das Individualisierte Lernen sehen sie an Privatschulen besser umgesetzt. Ein weiterer Grund ist das grössere Vertrauen in die Lehrer:innen, und gemäss ihrer Einschätzung ist die Kommunikation an Privatschulen transparenter.

Und wie stehen diese Gründe im Zusammenhang mit den finanziellen Aspekten des Schulsystems, insbesondere der staatlichen Finanzierung?
Auf der Maur: Eine knappe Mehrheit von 53% ist dafür, dass nur die öffentlichen Schulen über Steuergelder, also durch den Staat, finanziert werden. Aber die Mehrheit ist nicht mehr so gross wie in früheren Befragungen. Für uns ist das Resultat trotzdem wichtig. Wir deuten es so, dass für die Befragten die Volksschule nach wie vor eine Säule der Gesellschaft sein muss.
Welche Eltern wünscht sich die Schweiz, wenn es um die Einschulung von Kindern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch geht?
Auf der Maur: Die Studie macht darüber keine Aussagen. Aber wir fänden es schön, wenn sich Eltern von nicht deutschsprachigen Kindern ihrer Wichtigkeit bewusst sind. Es ist für das Kind sehr wichtig, dass sich die Eltern aktiv in die sprachliche und schulische Entwicklung eingeben.

(Driter Gjukaj)

Vom Bildungsverlierer zur erfolgreichen Akademikerin, Edona Duhanaj will Chancengleichheit für alle

Das schweizerische Bildungssystem steht vor vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf Chancengleichheit und die Rolle der Eltern dabei ist zentral. Im deutsch-albanischen Interview mit Edona Duhanaj, einer PH-Dozentin, werden wichtige Fragen zur sprachlichen Förderung, Bildungsungleichheit und zum Umgang mit Herausforderungen in der Schule näher beleuchtet.

albinfo.ch: Teilen Sie uns doch Ihre eigene Schulbiografie mit und was ihre Beweggründe waren, sich im Sektor Bildung und Erziehung beruflich zu engagieren?

Duhanaj: Kurz vor meinem sechsten Geburtstag bin ich gemeinsam mit meiner Mutter und meinen (dazumal) zwei Geschwistern als Familiennachzug während des Kosovo-Krieges in die Schweiz eingereist. Mein Vater lebte und arbeitete bereits seit den 80er Jahren hier.

Wir kamen gegen Ende des Sommers und der Schulunterricht hatte bereits begonnen. Da ich bereits schreiben und rechnen konnte, wurde ich nach meiner Ankunft in die 2. Kindergartenstufe eingeteilt. Ich habe mich gut eingefunden, wenn auch zu Beginn Deutsch eine Barriere darstellte.

Im Verlauf der obligatorischen Schulzeit habe ich allerdings immer wieder gespürt, dass meine Gesamtleistungen verglichen zu meinen Mitschüler:innen als schlechter eingestuft wurden. Augenscheinlich wurde das gegen Ende der Mittelstufe, als es um den Übergang in die Oberstufe ging. Ich kann mich beispielsweise noch gut daran erinnern, als ich von der Sekundarschule an die Bezirksschule wechseln wollte* . Obschon mein Schnitt bei einer 5.2 lag, hat mein damaliger Lehrer meinen Eltern von einem Schultypwechsel abgeraten. Seine Begründung war, dass es besser sei, eine gute Sekundarschülerin als eine schlechte Bezirksschülerin zu sein (…). Schliesslich haben sich meine Eltern glücklicherweise durchgesetzt und ich habe die Bezirksschule erfolgreich abgeschlossen. Danach habe ich eine Lehre mit Berufsmatura absolviert und kurzzeitig im KV-Bereich gearbeitet, um mir mein Bachelorstudium finanzieren zu können. Beim Entscheid zunächst eine Lehre mit Berufsmatura zu machen und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu studieren, spielten mehrere Faktoren eine Rolle: Einerseits komme ich aus einer einfachen Arbeiterfamilie, in der zuvor keine junge Frau studiert hat. Andererseits war mein Vater eine lange Zeit Alleinverdiener, während sich meine Mutter zuhause um meine stark pflegebedürftigen Grosseltern gekümmert hat. Gleichzeitig besuchten meine drei jüngeren Geschwister die obligatorische Schule oder waren noch in der Berufsausbildung. Es war also klar für mich, dass ich sie nicht noch zusätzlich damit belaste.

Nach meinem Bachelor in Pädagogik habe ich als Klassenlehrerin im Kanton Zürich gearbeitet und mich während dieser Zeit stets weitergebildet und in diversen Schulbereichen zu den Themen Bildungsungleichheiten, (kritische) Migration und Zweitspracherwerb engagiert. Bereits da wusste ich, dass ich noch einen vertiefenden Master in diese Richtung angehen möchte. So habe ich mich nach einigen Jahren Berufspraxis dazu entschlossen, Erziehungswissenschaften zu studieren. Während meines Masterstudiums war ich weiterhin als Lehrperson tätig. Das war teilweise sehr streng.

Das erziehungswissenschaftliche Studium war persönlich wie auch beruflich eine enorme Bereicherung für mich. Das lag nicht nur an den Inhalten, sondern auch an den Dozent*innen. Während dieser Zeit habe ich mich dann vermehrt mit bildungspolitischen Themen auseinandergesetzt und ein Interesse für die Lehre entwickelt. Das eine führte schliesslich zum anderen und so erhielt ich die Möglichkeit, an der Pädagogischen Hochschule in Bern die Module Wissenschaftliches Arbeiten und Kommunikation am Institut für Primarstufe im Bereich Sozial- und Erziehungswissenschaften auf Bachelorniveau zu dozieren.

Im kommenden Studienjahr wechsle ich an die Pädagogische Hochschule St. Gallen, wo ich am Institut für die Sekundarstufe I im Bereich Erziehungswissenschaften als Dozentin auf Bachelor- und Masterebene für diverse schulpädagogische Module tätig sein werde. Darauf freue ich mich schon jetzt sehr! (* Die Oberstufe der aargauischen Volksschule gliedert sich in die drei Schultypen Real-, Sekundar-, und Bezirksschule, wobei die Realschule den tiefsten und die Bezirksschule den höchsten Schultyp darstellt.).

albinfo.ch: Inwiefern ist das schweizerische Bildungssystem darauf ausgerichtet, Chancengleichheit zu gewährleisten? Gibt es tatsächlich Unterschiede in den Bildungschancen zwischen verschiedenen Schulregionen und welche Rolle spielt dabei der Bildungshintergrund der Familie?

Duhanaj: Auf bildungspolitischer Ebene wird Chancengleichheit als Bildungsziel formuliert, an der sich die Volksschule orientieren und jede Form der Diskriminierung abwenden soll. In der Realität zeichnet sich leider ein anderes Bild ab. Studien der letzten Jahre zeigen nahtlos auf, dass gerade Kinder aus sozial weniger privilegierten Familien – unabhängig von ihren tatsächlichen Leistungen – generell schlechter bewertet werden als jene aus eher privilegierten Familien. Das hat Auswirkungen bei der Selektion: Kinder aus sozial schwachen Familien werden eher in tiefere Schulstufen eingeteilt. Überdies scheinen auch die ethnische Zugehörigkeit sowie das Geschlecht schulische Leistungen zu beeinflussen. Das Zusammenwirken dieser drei (aber auch anderer) benachteiligenden Kategorien verstärkt zudem die (Bildungs-)Ungleichheit. Besonders hart scheint es junge Männer aus ärmeren Verhältnissen und mit Migrationshintergrund zu treffen: Sie gehen in unserem Bildungssystem als «Bildungsverlierer» hervor.

Auch der Ort, wo man wohnt, scheint hinsichtlich gleicher Bildungschancen eine wichtige Rolle zu spielen. Das zeigt folgendes Beispiel auf: Die Quote von Kindern mit einer Lernbehinderung variiert teilweise stark zwischen den Kantonen (aber auch Gemeinden und Schulen). So gilt im Kanton Appenzell Ausseroden jedes zweihundertste Kind und im Kanton Waadt jedes fünfundzwanzigste Kind als «lernbehindert». «(Lern-)Behinderung» ist sozial konstruiert, das heisst, dass es an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten auch etwas anderes bedeutet. Gleichwohl ist es in der Schweiz auch so, dass ortsabhängig Gemeinden den Schulen unterschiedlich viele resp. wenige unterstützende Ressourcen zusprechen und sich auch deshalb die Unterschiede ergeben.

Ferner zeigt der diesjährige Bildungsbericht Schweiz 2023 auf, dass Kinder aus benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund deutlich öfters sonderbeschult werden, wohingegen um ein Vielfaches mehr Kinder ohne Migrationshintergrund schulisch integriert werden. Das ist deshalb so problematisch, weil angenommen werden kann, dass Kinder die mithilfe integrierter Massnahmen die obligatorische Schulzeit beenden, einen Sekundarabschluss II machen können. Dahingegen wird prognostiziert, dass für Sonderbeschulte, die einen angepassten Lehrplan hatten, eine berufliche Grundbildung nur in Ausnahmefällen realisierbar sein wird.

Die Annäherung an Chancengleichheit bleibt also weiterhin eine der wichtigsten und grössten Herausforderungen im Bildungswesen.

albinfo.ch: Wie geht man als Eltern damit um, wenn das eigene Kind sich in der Schule unfair benotet fühlt oder sich allgemein von einer Lehrperson benachteiligt fühlt? Wie eröffnet man so ein Thema mit dem Kind, wie geht man konkret vor und wie bringt man dem eigenen Kind bei, mit diesem Thema abzuschliessen, ohne dass es zur Hauptthematik beim Mittagstisch wird?

Duhanaj: Ich denke, in solchen Situationen ist es wichtig zunächst mit dem Kind darüber zu sprechen und zu klären, weshalb es so fühlt. Im Anschluss und möglichst frühzeitig soll ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Lehrperson aufgesucht werden, damit sich kein Groll aufstaut. Damit wäre niemandem geholfen und besonders Kinder spüren unausgesprochene Spannungen und wissen nicht, wie sie im Schulalltag damit umgehen sollen.

Die Eltern sollen sich zudem vorgängig auch überlegen, wie sich diese Benachteiligung für das Kind zeigt, um konkrete Beispiele im schulischen Gespräch einbringen zu können. Geht es beispielsweise um Noten, hilft es bestimmt einige Lernzielkontrollen mitzunehmen und sich Unklarheiten von der betreffenden Lehrperson erklären zu lassen. Falls dies nicht weiterhilft, ist die Schulsozialarbeit eine gute Anlaufstelle. Oder auch gerade bei zwischenmenschlichen Konflikten macht es Sinn, die Schulsozialarbeiter*in miteinzubeziehen. In jeder Schule gibt es solche Anlaufstellen, welche das Kind je nach Bedarf, allein oder in Begleitung aufsuchen kann. Die Schulsozialarbeit unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht und kann in solchen Fällen als neutrale Instanz zwischen den Parteien vermitteln. Viel wichtiger ist aber, dass sie geschult ist, schwierige Themen kindsgerecht anzusprechen.

albinfo.ch: Angesichts der vielen Eltern, die mit dem Schweizer Schulsystem nicht vertraut sind und mit verschiedenen Themen konfrontiert werden, wäre es hilfreich, ein “Sorgetelefon” auf Deutsch und Albanisch einzurichten. Viele Eltern verharren aus Mangel an Wissen in einer Art “Geduld”. Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll und machbar, eine solche Unterstützung anzubieten oder gibt es so etwas bereits?

Duhanaj: Das ist leider kein Einzelfall und mehr ein strukturelles Problem. Es gibt immer noch viele, die mit dem schweizerischen Schulsystem nicht vertraut sind. Deshalb bräuchte es hier niederschwellige Angebote an Schulen, bei denen sich Eltern kostenlos Hilfe holen und sich informieren können. Hilfreich ist zudem, wenn diese Angebote von Menschen, die einen ähnlichen Hintergrund hatten und mit denen sich Schüler*innen und Eltern identifizieren können, durchgeführt werden. Menschen mit Migrationshintergrund kennen beispielsweise die (auch interkulturellen) Hürden des Schulsystems und können vermitteln.

albinfo.ch: Deutsch als Zweitsprache ist fest im Lehrplan 21 verankert. Welche Bedeutung hat eine erfolgreiche sprachliche Förderung von Kindern und welche negativen Folgen können auftreten, wenn das Erlernen der deutschen Sprache während der obligatorischen Schulzeit scheitert?

Duhanaj: Eltern sollen mit ihren Kindern grundsätzlich in der Sprache sprechen, die sie am besten beherrschen. Das aus dem Prinzip, weil bereits vorhandene kognitive sprachliche Strukturen auf neue Sprachen sozusagen transferiert werden. Dafür braucht es aber zunächst eine solide Basis, welche die Eltern dem Kind mittgeben sollen.

Ein Irrglaube ist es allerdings, dass das Kind bei Kindergarteneintritt noch genug Zeit hat, sich die Schulsprache anzueignen. Das höre ich in letzter Zeit von jungen Eltern unseres Kulturkreises wieder öfters. Im Kindergarten wird das Kind bereits schulsprachliche Lücken aufweisen, die bis zur Primarschulzeit nicht aufgeholt werden können. Überdies können mangelnde oder nicht vorhandene schulsprachliche Kompetenzen in der Vorschulzeit auch andere negative Effekte haben. Beispielsweise kann es dazu führen, dass das Kind sich nicht getraut zu sprechen und deshalb wenig Anschluss findet. Sinnvoll ist deshalb, wenn zuhause beispielsweise die albanische, türkische, kroatische (oder eine andere Familiensprache) gesprochen und in anderen Kontexten, etwa wenn das Kind mit Gleichaltrigen spielt, beim gemeinsamen Backen oder bei anderen Aktivitäten, konsequent die Schulsprache geübt wird.

(Driter Gjukaj)

Unsere Besorgnis bezüglich der EU-Position i.S. Serbien und Kosovo

Sehr geehrte Frau Präsidentin der Europäischen Kommission,
Wir teilen mit Ihnen die Sorge über die angespannte Lage in der Republik Kosovo und danken Ihnen und der Europäischen Union (EU) für alle bisherigen Bemühungen zur Deeskalation. Es gehört zur Rolle der Europäischen Union von allen beteiligten Parteien konkrete Schritte einzufordern und diese auchdurchzusetzen. Allerdings befremdet uns die Tatsache, dass dies aktuell nur sehr einseitig geschieht.
Der laufende Dialog zwischen Serbien und Kosovo wurde auch von uns mit viel Hoffnung begleitet. Die Haltung des EU-Chefdiplomaten Josep Borrell und seines Sondergesandten Miroslav Lajčák droht aber diese Hoffnung zu ersticken. Die serbische Seite verweigert seit Jahren grundlegende Zugeständnisse.
Mehr noch, Präsident Vučić provoziert in Nordkosovo bewusst Chaos und Gewalt, wenn er innenpolitisch darauf angewiesen ist. Nicht selten kündete er vermeintliche Zusagen gleich bei seiner Rückkehr nach Belgrad öffentlich wieder auf. Unverständlicherweise beharren die EU-Vertreter allerdings trotzdem sehr einseitig auf Zugeständnisse seitens der kosovarischen Regierung. Wir teilen selbstverständlich Ihre Forderung nach Gleichberechtigung der serbischen Minderheit im Kosovo. Diese
muss garantiert und durchgesetzt werden, das steht ausser Frage. Aber das Vorgehen der kosovarischen Regierung im Norden des Landes basiert auf der kosovarischen Verfassung und den Prinzipien des Rechtsstaates.
Die letzte Woche angekündigten, zusätzlichen einseitigen Massnahmen gegenüber der Republik Kosovo lösen bei uns grosses Erstaunen aus. Sie sind in keiner Weise ein Beitrag zur Stärkung von Rechtsstaat und Demokratie oder zur Lösung des Konflikts. Mit dieser willkürlich wirkenden, wenig nachvollziehbaren Politik gegenüber der Republik Kosovo und dem gleichzeitigen Appeasement gegenüber der Vučić-Regierung konterkariert die EU ihre klare Haltung in der Ukraine. Sie fällt ausgerechnet jener Regierung im Westbalkan in die Rücken, die sich wohl am entschiedensten auf die Seite der Ukraine und der europäischen Demokratie stellt. Das ist für uns als überzeugte Europäerinnen und Europäer enttäuschend.
Wir bitten Sie, Frau Präsidentin, die angekündigten Massnahmen und die Haltung der Europäischen Union zu überdenken. Die Republik Kosovo und vor allem ihre Bürgerinnen und Bürger haben es verdient, dass Europa ihnen die Türe öffnet und sie nicht im Stich lässt.

Hochachtungsvoll,
Matthias Aebischer, Nationalrat, Sozialdemokratische Partei
Laurence Fehlmann-Rielle, Nationalrätin, Sozialdemokratische Partei
Roland Fischer, Nationalrat, Grünliberale Partei
Claudia Friedl, Nationalrätin, Sozialdemokratische Partei
Niklaus Gugger, Nationalrat, Evangelische Volkspartei
Natalie Imboden, Nationalrätin, Grüne Partei
Marc Jost, Nationalrat, Evangelische Volkspartei
Graf Maya, Ständerätin, Grüne Partei
Fabian Molina, Nationalrat, Sozialdemokratische Partei
Eric Nussbaumer, Nationalrat, Sozialdemokratische Partei
Priska Seiler Graf, Nationalrätin, Sozialdemokratische Partei
Carlo Sommaruga, Ständerat, Sozialdemokratische Partei
Cédric Wermuth, Nationalrat, Sozialdemokratische Partei
Kopie an:
– Herr Bundespräsident Alain Berset
– Herr Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten
– Herr Botschaft Petros Mavromi

Anerkennung für Rinor Abazi: Ehrung vom Bund für herausragende Arbeit zu Demokratie und Gesellschaft

Wie würden Sie sich selbst beschreiben?

Mein Name ist Rinor Abazi (18), ich wohne im Kanton Bern, komme aber ursprünglich aus Therandë, Kosova. Ich habe soeben das französische Gymnasium in Biel/Bienne mit einer “sehr guten” Auszeichnung abgeschlossen, da ich einen Gesamtdurchschnitt von 5,4 hatte. Ich hatte Wirtschaft und Recht als Wahlfach und werde mein Studium im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an der Universität St. Gallen weiterführen. Zudem habe ich an Debattierwettbewerben wie dem Schweizer Wettbewerb “Jugend debattiert” teilgenommen und regionale Erfolge erzielt.

Was waren Ihre Beweggründe, eine Arbeit im Bereich soziale Gerechtigkeit und der Erforschung von Missständen zu verfassen?

Als Albaner waren wir während des grössten Teils unserer Geschichte sozialen Ungerechtigkeiten und Missbrauch ausgesetzt. Unsere Gegner haben immer versucht, diese Ungerechtigkeiten vor der Welt zu verbergen, und es ist ihnen gelungen, uns grösstenteils zum Schweigen zu bringen, aber jetzt denke ich, dass wir handeln und uns auch auf akademischer Ebene verteidigen müssen, vor allem, wenn es immer noch Ungerechtigkeiten wie die Passivierung von Wohnadressen von Albanern (gezielte politisch-statistische Vernachlässigung von Bürger:innen einer Minderheit) gibt, während wir sprechen. Ich glaube, wir sollten nicht länger zulassen, dass andere unsere Geschichte schreiben, wie sie es in den letzten vier Jahrhunderten getan haben. Stattdessen müssen wir uns selbst behaupten und Gerechtigkeit für das Unrecht erlangen, das andere uns so lange angetan haben, indem wir schreiben und der Welt von dem Missbrauch berichten, dem einige unserer Landsleute ausgesetzt sind. Ich hatte die Gelegenheit, im Rahmen meiner Maturaarbeit über ein solches Thema zu schreiben, und das habe ich getan.

Wie fühlen Sie sich angesichts der Anerkennung, die Sie von hochrangigen Politikern erhalten haben?

Ich fühle mich sehr geehrt und bin dankbar, dass mein Werk von hochrangigen Politikern in der Schweiz anerkannt wurde. Es erfüllt mich mit grossem Stolz zu wissen, dass meine Arbeit bei Personen, die in der Schweiz wichtige Positionen innehaben, Anklang gefunden hat.

Diese Anerkennung hat eine besondere Bedeutung, weil sie nicht nur den Wert meiner Forschung unterstreicht, sondern auch die Bedeutung, die diese Politiker der Gerechtigkeit und der Demokratie beimessen, selbst wenn sie über die Grenzen der Schweiz hinausgeht.

Was hat Sie dazu motiviert, die schweigende administrative ethnische Säuberung in Südserbien zu erforschen und darüber aufzuklären?

Ich habe beschlossen, mich mit diesem Thema zu befassen, da es der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist und es sich um eine eher zwielichtige Praxis handelt, die lange Zeit aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwunden ist. Ich selbst habe zum ersten Mal von diesem Thema erfahren, dank einer albanischen Geschichtssendung mit dem Titel “Gjurmë Shqiptarë” (“Albanian Traces/Footprints” auf Englisch), in dem Reporter dieses Phänomen direkt in der betroffenen Region untersuchten. Diese fragwürdige und sehr gut versteckte Praxis weckte mein Interesse an einer weiteren Untersuchung der Geschehnisse und führte schliesslich zu dieser Arbeit. Meine Hauptmotive für diesen Artikel waren die Aufdeckung und Sensibilisierung für eine Praxis, die es nicht mehr geben sollte, insbesondere im Jahr 2022.

Ich wollte mit dieser Arbeit vor allem einen Beitrag zur albanischen Sache leisten, denn über solche Ungerechtigkeiten wird nicht einmal von den Albanern selbst viel gesprochen. Tatsächlich wissen die meisten Albaner entweder nichts von diesem grossen Thema oder es ist ihnen einfach egal, da es sie nicht direkt betrifft. Daher wollte auch ich das Bewusstsein für ein Thema schärfen, das den meisten Menschen unbekannt ist, und es scheint, dass wir langsam, aber sicher Erfolg haben, denn am 6. Juli 2022 wurde im Europäischen Parlament eine neue Entschliessung verabschiedet, in der das Thema der Passivierung albanischer Wohnadressen erwähnt wird. Nach einem Jahrzehnt der Nachlässigkeit ist dies endlich ein erster Schritt in die richtige Richtung seitens der internationalen Gemeinschaft.

Wie glauben Sie, dass solche Auszeichnungen und Forschungsarbeiten dazu beitragen können, das Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeiten zu schärfen und positive Veränderungen herbeizuführen?

Solche Auszeichnungen und Forschungsarbeiten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, das Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeiten zu schärfen und positive Veränderungen anzustossen. Durch die Anerkennung und Ehrung von Personen, die sich der Erforschung und Bewältigung gesellschaftlicher Probleme widmen, unterstreichen diese Preise die Bedeutung der Forschung als Katalysator für den gesellschaftlichen Wandel.

Erstens bin ich der Meinung, dass diese Preise die Aufmerksamkeit auf die spezifischen Forschungsbereiche lenken, die ausgezeichnet werden, und ein Schlaglicht auf soziale Ungerechtigkeiten werfen, die andernfalls vielleicht unbemerkt geblieben wären oder übersehen worden wären. Sie schaffen Plattformen für die Diskussion und Verbreitung der Ergebnisse und ermöglichen es einem breiteren Publikum, sich der Herausforderungen bewusst zu werden, mit denen marginalisierte Gemeinschaften oder unterrepräsentierte Gruppen konfrontiert sind.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass Auszeichnungen und Forschungsarbeiten einen Welleneffekt auslösen können, der andere dazu inspiriert, Massnahmen zu ergreifen und zu einem positiven Wandel beizutragen. Wenn Menschen sehen, dass ihre Mitmenschen für ihre Bemühungen zur Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten anerkannt werden, weckt dies ein Gefühl der Möglichkeit und motiviert andere, sich der Sache anzuschliessen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Auszeichnungen und Forschungsarbeiten wie diese die Macht haben, das Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeiten zu schärfen und positive Veränderungen auf verschiedene Weise voranzutreiben. Sie lenken die Aufmerksamkeit auf kritische Themen, verstärken die Stimmen der Forscher, inspirieren andere zum Handeln und Fördern die Zusammenarbeit und den Dialog. Durch die Anerkennung und Ehrung derjenigen, die sich der Erforschung und Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten widmen, tragen diese Preise zum Aufbau einer gerechteren Gesellschaft bei.

Welche Botschaft möchten Sie speziell an Eltern und Lehrpersonen für Heimatliche Sprache und Kultur, wenn es um die Bedeutung von Zweisprachigkeit und historisches Bewusstsein für die Zukunft der Diaspora geht?

Den Eltern und den Lehrkräften für albanische Sprache und Kultur möchte ich die grosse Bedeutung der Zweisprachigkeit und des Geschichtsbewusstseins für die Zukunft der albanischen Diaspora in der Schweiz und darüber hinaus verdeutlichen.

Die Zweisprachigkeit spielt eine wichtige Rolle bei der Bewahrung des reichen kulturellen Erbes des albanischen Volkes. Unsere Sprache macht uns einzigartig und stolz darauf, Albanerinnen und Albaner zu sein. Indem wir dafür sorgen, dass die jüngere Generation die albanische Sprache neben der in ihrem Umfeld vorherrschenden Sprache beherrscht, ermöglichen wir ihr, sich mit ihren Wurzeln zu verbinden und ein starkes Identitätsgefühl zu entwickeln. Die Zweisprachigkeit ermöglicht es dem Einzelnen, die Unterschiede zwischen den Generationen zu überbrücken und erleichtert die Weitergabe von kulturellem Wissen, Werten und Traditionen.

Auch das historische Bewusstsein ist für die Zukunft der albanischen Diaspora von entscheidender Bedeutung. Das Verständnis für die Geschichte, die Kämpfe und die Errungenschaften unserer angestammten Gemeinschaft ist für die Bewahrung unserer kulturellen Identität und die Stärkung künftiger Generationen von entscheidender Bedeutung. Geschichtsbewusstsein hilft dem Einzelnen, Stereotypen zu hinterfragen, Diskriminierung zu bekämpfen und ein eigenes Bild zu zeichnen, das unseren Erfahrungen entspricht. Indem wir uns unsere Geschichte zu eigen machen, schaffen wir in der albanischen Diaspora ein Gefühl der Widerstandsfähigkeit, des Stolzes und der kulturellen Kontinuität. Wir vergessen nicht, woher wir kommen.

Lieber Rinor Abazi vielen Dank für das Interview und im Namen von Albinfo viel Erfolg für die Zukunft.

Driter Gjukaj

 

Schulabschlussfest der absm vom 29. Juni 2023

Am 29. Juni 2023 fand das jährliche Schulabschlussfest für unsere Kursteilnehmenden und die Kinder aus unserer Spielgruppe der absm Basel im Restaurant «L’ESPRIT» im Gundeli statt. Mehr als hundertfünfzig Gäste aus aller Welt, darunter Kursteilnehmer*innen, Freundinnen und Freunde des Vereins, Vertreter der Politik, Kulturschaffende und Mitarbeiter*innen der absm haben an der Feier teilgenommen.

Herr Besim Pajaziti vom Vorstand der absm begrüsste die Gäste. Danach sprach Thomas Kessler, ehemaliger Integrationsbeauftragter und Leiter Kantons- und Stadtentwicklung des Kantons Basel-Stadt, über die Geschichte der Integration in Basel-Stadt sowie über die notwendigen Schritte der Integrationspolitik für die Zukunft.  Gleichzeitig blickte Herr Kessler auf die langjährige Zusammenarbeit mit der absm zurück, stets mit dem Ziel, die Integration für Migrantinnen und Migranten zu erleichtern.

Im Anschluss folgten mehrere musikalische Darbietungen. Zuerst präsentierte Olviia Tsymbaliuk (Gesang, Bandura) in Begleitung von Tetyana Mykhalynyuk (Klavier) zwei traditionelle ukrainische Lieder. Nun kamen die Gäste in den Genuss einer grossartigen Darbietung von Elina Duni, einer preisgekrönten albanisch-schweizerischen Sängerin und Musikerin, die sich zwischen Jazz, Pop und traditionellen Liedern aus Albanien, dem Kosovo, der Schweiz und weiteren internationalen Einflüssen bewegt.

Die Stücke aus aller Welt verknüpfte sie gekonnt zu einem filigranen Gesamtkunstwerk, welches bewegte und berührte. Als spezielle Darbietung hat sie für unsere ukrainischen Gäste ein Lied auf Italienisch gesungen, welches an die Fluchtthematik anknüpft.

Zum krönenden Abschluss folgte der Auftritt des ukrainischen Chors Perespiv, der Sängerinnen  vereint, die in der ganzen Schweiz wohnen. Sie möchten nicht nur Ukrainer*innen, sondern auch Schweizer*innen mit der ukrainischen Musik bekannt machen. Der Chor präsentierte ukrainische Volkslieder aus verschiedenen Epochen und vermochte das Publikum mitzureissen und miteinzubeziehen. Das Chorprojekt ermöglicht den Schutzsuchenden, ukrainisches Liedgut zu pflegen und ihre Friedensbotschaft weiterzutragen.

Im Anschluss an das Festprogramm klang der Abend mit einem Apéro und gemütlichen Beisammensein der Gäste und Mitwirkenden aus.

10 Jahre erfolgreiche Geschäftstätigkeit der “Anrotec GmbH”

Am Dienstag, den 6. Juni 2023 um 13:23 Uhr, feierte die Firma “Anrotec GmbH” in Ebikon den 10. Jahrestag ihrer Gründung. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Heizungs-, Lüftungs- und Klimaplanung sowie Energieberatung.

Unter den zahlreichen Gästen, darunter Freunde, Geschäftsleute und Geschäftspartner, befanden sich auch prominente Stand-up-Comedians, die hauptsächlich aus Gjilan, der Heimatstadt von Visari, angereist waren. Die Jubiläumsparty fand im Innenhof der modernen Büros der Firma Anrotec in Ebikon statt.

Die Party wurde von Schauspieler Fatmir Spahiu moderiert, während der renommierte Journalist Enver Robelli Grussworte sprach. Die Schauspieler aus Gjilan, Kushtrim Qerimi, Ernest Zymberi und Alban Shahiqi, präsentierten humorvolle Spots. Anschliessend betrat der bekannte Schauspieler und Schriftsteller Çun Lajçi die Bühne und trug vor dem Publikum ein künstlerisches Rezital vor.

Die “Anrotec GmbH” ist ein Unternehmen mit Sitz in Ebikon, das vor zehn Jahren von Visar Robelli aus Gjilan gegründet wurde und sich auf Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Energieberatungsplanung spezialisiert hat. Wohnhäuser, Wohngebäude und Hotels gehören zu den Einrichtungen, für die die “Anrotec GmbH” bereits über 10 Jahre Erfahrung auf dem Schweizer Baumarkt verfügt.

Albinfo.ch: Sehr geehrter Visar, als Sie vor 10 Jahren die “Anrotec GmbH” gründeten, waren Sie allein. Heute haben Sie mehrere Mitarbeiter. Ihr Unternehmen zählt mittlerweile zu den seriösesten und spezialisiertesten Planungsunternehmen für Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Energieberatung. Können Sie uns sagen, wie Sie das erreicht haben?

Visar Robelli: Die Anrotec GmbH ist ein junges, dynamisches Unternehmen mit ausgewiesenen Experten. Wir entwickeln und realisieren optimierte und nachhaltige Energiekonzepte für Neu- und Umbauten im privaten und öffentlichen Bereich. Unsere langjährige Erfahrung in der Energieberatung und Bautechnikplanung sowie ein kompetentes Partnernetzwerk runden unser umfassendes Angebot ab. Durch kontinuierliche Weiterbildung und Spezialisierung haben wir ein fundiertes Know-how aufgebaut, das zu unserem Erfolg führt.

Albinfo.ch: Hatten Sie bei der Gründung des Unternehmens vor 10 Jahren die Vision, dass die “Anrotec GmbH” wachsen und nach 10 erfolgreichen Jahren stehen würde?

Visar Robelli: Als Startup war es unser Ziel, zufriedene Kunden zu haben und Mehrwert zu generieren. Durch Kundenzufriedenheit können wir Erfolge erzielen und nachhaltig wachsen.

Albinfo.ch: Natürlich ist der Erfolg eines Unternehmens nicht immer einfach. Es erfordert viel Arbeit und Engagement. Mit welchen Herausforderungen sind Sie auf dem Weg Ihres Unternehmens konfrontiert gewesen?

Visar Robelli: Im Laufe von 10 Jahren standen wir vor verschiedenen Herausforderungen, insbesondere bei der Suche nach professionellen und kompetenten Mitarbeitern.

Albinfo.ch: Welches war das erste Projekt, das Sie mit Ihrem Unternehmen gestartet haben?

Visar Robelli: Wenn wir unser Archiv öffnen, finden wir eines der ersten Projekte: die Planung der Lüftungsanlagen des Bahnhofs SBB Niederurnen, 8867 Niederurnen.

Albinfo.ch: Wie bewerten Sie die Energiethematik und die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Energiewende?

Visar Robelli: Die Energiewende ist aktuell in vollem Gange. Effiziente Heizsysteme sind in Neubauten verpflichtend, und die meisten Kantone haben ihre Energiegesetze geändert. Photovoltaikanlagen sind ebenfalls vorgeschrieben. Auch in der Automobilindustrie ist dies alltäglich zu sehen. Elektroautos sind immer häufiger anzutreffen. Vor etwa 8 Jahren sind wir auf Elektroautos umgestiegen.

Albinfo.ch: Wer sind die Personen, die Sie unterstützen und Ihnen bei der Führung Ihres Unternehmens zur Seite stehen?

Visar Robelli: An dieser Stelle möchten wir natürlich unsere Familie erwähnen, die an uns geglaubt und uns motiviert hat. Wir möchten aber auch unseren langjährigen und neuen Kunden danken, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Albinfo.ch: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit albanischen Unternehmen hier in der Schweiz?

Visar Robelli: Wir arbeiten mit vielen albanischen Unternehmen zusammen und haben stets positive Erfahrungen gemacht.

 

Albinfo.ch: Wenn Sie auch im Kosovo investiert haben, welche Aktivitäten führen Sie dort durch? Welche Fortschritte gibt es in Bezug auf Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik im Kosovo?

Visar Robelli: Im Kosovo haben wir lediglich eine Wohnung gekauft und nach unseren Wünschen erweitert. In technischer Hinsicht besteht noch Optimierungspotenzial. In den letzten Jahren haben wir jedoch immer mehr Projekte im Kosovo geplant. Dabei nutzen wir unseren reichen Erfahrungsschatz aus der Schweiz.

Fotografie von Alba Cakiqi

Wer Gesetzen unterworfen ist, soll über diese mitbestimmen können

Der parlamentarische Weg ist gescheitert. Exponentinnen und Exponenten verschiedener Parteien haben in den letzten Monaten und Jahren versucht, das Schweizer Bürger:innenrecht fairer zu gestalten. Alle mit einem Resultat: Sie waren im Parlament chancenlos. Kein Wunder, denn das Parlament entspricht auch nicht der aktuellen Bevölkerung in diesem Land. Nur die wenigsten mussten selbst eine Einbürgerung durchlaufen. Deshalb haben wir den Verein Aktion Vierviertel ins Leben gerufen.

Dass das Parlament dermassen an einer inklusiven Demokratie vorbei politisiert, ist tragisch, feiern wir doch heuer das 175-jährige Jubiläum des modernen Bundesstaates. Damals war die Schweiz das einzige Land in Europa, in dem die demokratische Revolution erfolgreich war. Die Schweiz wurde so nach den USA zur zweitältesten Demokratie der Welt – zumindest für die Schweizer Männer. Nach dem Motto Stillstand ist Rückschritt geriet die Schweiz jedoch mit den Jahren ins Hintertreffen. So führte die Schweiz das Frauenstimmrecht als eines der letzten Länder in Europa ein. Ähnlich sieht es nun mit der Erlangung des Schweizer Bürger:innenrechts aus. Obwohl die Schweiz eines der vielfältigsten Länder überhaupt ist, hat sie eines der strengsten Einbürgerungsgesetze in Europa. Das ist ein krasser Widerspruch zum demokratischen Selbstverständnis, mit verheerenden Konsequenzen.

Ohne diese Menschen würde unser Land schlicht nicht funktionieren.

Mehr als zwei Millionen Menschen – ein Viertel der Bevölkerung – haben insbesondere wegen dieses restriktiven Einbürgerungsgesetzes keinen Schweizer Pass. Sie sind hier geboren, als Kinder in die Schweiz gekommen oder als Erwachsene eingewandert. Sie sind in der Schweiz zu Hause und haben hier ihren Lebensmittelpunkt. Sie arbeiten hier, zahlen Steuern und sind ein wichtiger Bestandteil dieses Landes und unserer Gesellschaft.

Ohne diese Menschen würde unser Land schlicht nicht funktionieren. Weder in der Pflegebranche (das wurde uns spätestens während der Pandemie deutlich) noch in der Baubranche oder vielen anderen Bereichen. Trotzdem lassen wir diese Menschen nicht mitbestimmen, zum Beispiel darüber, was mit ihren Steuergeldern geschieht. Sie können weder die «Volksvertreter:innen» am 22. Oktober wählen (weil sie offenbar nicht zum Volk gezählt werden), noch können sie sich selbst in die wichtigen Gremien wählen lassen. Wenn sie vollwertige Mitglieder der Schweiz werden wollen und das Einbürgerungsgesuch stellen, so werden ihnen Bedingungen gestellt, welche selbst viele gebürtige Schweizer:innen nicht erfüllen.

Die Schweiz ist bunt, vielfältig und nicht zuletzt auch deshalb erfolgreich.

Das zeigt vor allem etwas: Unser Bürger:innenrecht braucht dringend ein Update. Politische Partizipation zählt zu den Grundpfeilern der Demokratie: Wer Gesetzen unterworfen ist, soll über diese mitbestimmen können. Ein vereinfachter und rascher Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht Teilhabe für alle und schafft so die Voraussetzung für eine lebendige und moderne Demokratie. Und wenn dieses Demokratie-Update nicht aus dem Parlament kommen kann, so muss es von der Strasse kommen.

Aus diesem Grund hat die zivilgesellschaftliche Bewegung Aktion Vierviertel eine «Demokratie-Initiative» lanciert. Die Schweiz ist bunt, vielfältig und nicht zuletzt auch deshalb erfolgreich. Nun ist es an uns, dass auch unser Bürger:innenrecht mitzieht. Denn wie sagte schon Mani Matter: Machets, anders wirds nid anders!

Arbër Bullakaj ist Präsident der Aktion Vierviertel und Mitinitiator der Demokratie-Initiative

Erschienen am 15.06.2023 im Tagesanzeiger

Das Resettlement-Programm wird 2024–2025 weitergeführt

An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für das Resettlement-Programm der Jahre 2024 und 2025. In diesem Zeitraum kann die Schweiz bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Das Programm wird jedoch erst nach Absprache mit den Kantonen und Gemeinden aktiviert und unter der Voraussetzung, dass sich die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich deutlich entspannt hat.

Im Jahr 2019 sprach sich der Bundesrat für die weitere Beteiligung der Schweiz an den Resettlement-Aktivitäten des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) aus. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), alle zwei Jahre ein entsprechendes Aufnahmekontingent innerhalb der Bandbreite von 1500 bis 2000 Personen vorzuschlagen. Diese Kontingente werden nach Konsultation einer Begleitgruppe festgelegt, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie weiterer Organisationen besteht.

Im laufenden Programm (2022–2023) sollen bis zu 1820 Flüchtlinge in der Schweiz aufgenommen werden. Per 1. April 2023 hat das EJPD jedoch auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) und in Absprache mit den Kantonen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen. Bisher haben 980 Personen im Rahmen des Programms Schutz in der Schweiz gefunden.

Für eine optimale Planung muss der Bundesrat bereits heute den Rahmen des nächsten zweijährigen Programms (2024–2025) festlegen. Dieses Programm, das ein Aufnahmekontingent von bis zu 1600 Flüchtlingen vorsieht, wird jedoch erst nach Konsultation der Kantone, Städte und Gemeinden aktiviert. Neue Flüchtlingsgruppen werden nur aufgenommen, wenn sich die Situation im Asylbereich soweit beruhigt hat, dass die Betreuung dieser schutzbedürftigen Personen gewährleistet ist.

Die geografischen Schwerpunkte werden die gleichen sein wie im laufenden Programm. Berücksichtigt werden die Regionen, in denen der Bedarf am höchsten ist. Mindestens 90 Prozent der neu anzusiedelnden Flüchtlinge sollen Personen sein, die von anhaltenden Konflikten und persönlicher Verfolgung im Nahen Osten und entlang der zentralen Mittelmeerroute betroffen sind. Die Schweiz wird sich auf drei bis fünf Erstaufnahmeländer konzentrieren, um eine wirksame Umsetzung des Programms sicherzustellen. Bis zu 10 Prozent des Kontingents kann für Personen verwendet werden, deren Neuansiedlungsbedarf sich aus unvorhergesehenen Situationen ergibt und die sich ausserhalb der definierten Erstaufnahmeländer befinden.

Mit dem Resettlement werden Erstfluchtstaaten unterstützt, in denen mehr als 80 Prozent aller Flüchtlinge weltweit leben. Dieses humanitäre Instrument trägt auch zur Bekämpfung des Menschenschmuggels bei. In erster Linie sollen Frauen, Kinder und besonders schutzbedürftige Familien aus Krisenregionen aufgenommen werden.

Für eine Neuansiedlung in der Schweiz müssen die betroffenen Personen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Neben der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das UNHCR sind dies insbesondere eine erhöhte Schutzbedürftigkeit, der im Erstaufnahmeland nicht entsprochen werden kann, und die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz. Zudem werden Resettlement-Flüchtlinge einer eingehenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Parlament verlängert Swisscoy-Einsatz im Kosovo um Dreu Jahre

Schweizer Armeeangehörige werden weitere drei Jahre als Teil der Kosovo-Schutztruppe KFOR Dienst tun. Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz bis Ende 2026 zu verlängern.

Als Zweitrat beschloss der Nationalrat am Donnerstag die Verlängerung mit 122 zu 44 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion, die Enthaltungen von den Grünen. Der Ständerat hatte der Verlängerung des Mandats bereits in der Frühjahrssession zugestimmt.

Mit dem Swisscoy-Einsatz beweise die Schweiz, dass sie ihren Teil zur Stabilität in den Ländern des Westbalkans und der Sicherheit in Europa beitrage, argumentierte der Bundesrat. Dies sei gerade angesichts des Ukraine-Kriegs wichtig.

Bereits in der Ständeratsdebatte im März hatte Verteidigungsministern Viola Amherd gesagt, eine Eskalation in der Region würde den Migrationsdruck auf die Schweiz stark erhöhen.

UM 30 ANGEHÖRIGE AUFSTOCKEN

Mit dem Parlamentsbeschluss erhält die Landesregierung auch das Recht, das Schweizer Kontingent bei der multinationalen KFOR-Truppe der Nato während der Laufzeit des Mandats unbefristet um bis zu 30 Armeeangehörige aufzustocken.

Eine SVP-Minderheit beantragte ohne Erfolg, nicht auf das Geschäft einzutreten, da Auslandeinsätze der Schweizer Armee mit der Neutralität unvereinbar seien. Ebenfalls keinen Erfolg hatte Erich Hess (SVP/BE) mit einem Rückweisungsantrag und der Forderung nach einem Rückzug der Swisscoy aus Kosovo bis Ende 2025.

Ebenso abgelehnt wurde ein Rückweisungsantrag der Grünen. Sie verlangten einen finanziellen Beitrag an die zivile Friedensförderung im Kosovo im gleichen Umfang wie für den Swisscoy-Einsatz. Verworfen wurde auch der Antrag, die Verlängerung des Einsatzes dem Referendum zu unterstellen.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1999 an der Nato-geführten KFOR. Gegenwärtig beträgt der Maximalbestand von Swisscoy 195 Armeeangehörige. Das Parlament musste den Einsatz bewilligen, da er länger als drei Wochen dauert und mehr als 100 Armeeangehörige umfasst. Das aktuelle Mandat läuft Ende 2023 aus.

Zwischenfall beim Training der Patrouille Suisse

Heute Vormittag haben sich zwei Flugzeuge des Typs F-5 Tiger bei einem Training der Patrouille Suisse im Raum Baar/Zug touchiert. Sämtliche Flugzeuge konnten anschliessend sicher landen und die Piloten blieben unverletzt. Die Militärjustiz hat die Untersuchungen aufgenommen.

Beim Training für das Display am Eidgenössischen Jodlerfest in Zug am kommenden Wochenende touchierten sich zwei Flugzeuge des Typs F-5 Tiger in der Luft.

Bei einem F-5 Tiger ist die Flugzeugnase abgebrochen und an die Fassade eines Hauses geprallt. Beim Aufprall zersprangen auch die Scheiben des Hauses und durch die Glassplitter wurde eine Person leicht verletzt. Bei der Touchierung der beiden Flugzeuge wurde der Bremsschirm des einen Flugzeuges ausgelöst und ist ebenfalls auf den Boden gefallen.

Alle sechs am Displaytraining involvierten Flugzeuge F-5 Tiger konnten in Emmen landen. Die Piloten bleiben unverletzt.

Die Militärjustiz hat die Untersuchungen aufgenommen.

Die Luftwaffe hat entschieden, den Flugbetrieb der Patrouille Suisse zu sistieren. Somit findet die geplante Flugvorführung am Jodlerfest in Zug am Wochenende nicht statt.

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Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im vergangenen Jahr ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht und die Kontrolltätigkeit weiter erhöht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

Die Kontrolltätigkeit im FlaM-Bereich konnte im Vorjahresvergleich erhöht werden. Die Vollzugsorgane kontrollierten 2022 die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 165 845 Personen und dies in 37 134 Unternehmungen. Dies sind 4 % mehr Unternehmen als noch ein Jahr zuvor. Sie kontrollierten 7 % der Schweizer Arbeitgeber, 27 % der Entsandten und 32 % der selbständigen Dienstleistungserbringer. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35 000 Kontrollen wurde überschritten. Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich 17 % (2021 21 %). Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne eine leichte Zunahme der Lohnunterbietungen von 13 % auf 16 % fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei 10 %. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei 7 % der 4492 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2021: 6 % von 4596 Kontrollen). Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im Jahr 2022 1581 Verständigungsverfahren eröffnet. 87 % der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebern lag diese Quote bei 60 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Verfahren erfolgreich abgeschlossen (82 % bzw. 60 % im Jahr 2021).

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.

Bekämpfung der Schwarzarbeit für einen fairen Schweizer Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung haben die kantonalen Kontrollorgane das Kontrollvolumen im Jahr 2022 ebenfalls deutlich erhöht. Die Betriebskontrollen nahmen im Vorjahresvergleich mit 13 761 Kontrollen um 14 % und die Personenkontrollen mit 41 925 Kontrollen um 23 % zu. Die Betriebs- und Personenkontrollen überstiegen somit auch das Vorkrisenniveau von 2019. Die Kontrollschwerpunkte lagen generell erneut im Bauhaupt-, Bauneben- und Gastgewerbe sowie im Handel. Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2022 insgesamt 13 147 Verdachtsmomente an die zuständigen Fachbehörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Dies entspricht einer minimalen Abnahme von rund einem Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bei der Anzahl Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen war mit 3044 Rückmeldungen ebenfalls eine Abnahme festzustellen (Rückgang um rund 7 % gegenüber dem Vorjahr). Die grösste Abnahme war dabei im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beobachten (-11 %).

Die Zahl der Nutzer des vereinfachten Verfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen entwickelte sich im Jahr 2022 rückläufig. Sie sank gegenüber dem Jahr 2021 von 98 305 auf 73 779 Arbeitgebende. Diese Abnahme könnte auf die Anpassung des Geschäftsmodells eines marktführenden Plattformunternehmens in der Reinigungsbranche zurückzuführen sein.

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.

Bundesrat erleichtert mit revidierter Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen

Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete vor grosse Herausforderungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.

Aktuell leben rund 250 Wölfe und 26 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft will der Bundesrat mehr Wolfsabschüsse ermöglichen. Er hat am 2. Juni 2023 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und sie auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.

Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hatte der Bund zudem anfangs April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Mio. Fr. für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden damit verschiedene Sofortmassnahmen, welche die Kantone beantragen können.

Schadenschwellen gesenkt

Gemäss der vom Bundesrat am 2. Juni 2023 revidierten Jagdverordnung ist neu der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können.

Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.

Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe.

Schliesslich kann zudem ein Wolf eines Rudels unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich.

Diese Anpassungen der Jagdverordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025–2028

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 (BFI-Botschaft) eröffnet. Geplant sind Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken. Mit seiner BFI-Politik schafft der Bund nachhaltige Perspektiven für Individuen, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Ziele, Massnahmen und Fördermittel sind langfristig angelegt und über alle Förderbereiche hinweg ausgewogen. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. September 2023.

Eine langfristig angelegte und verlässliche Förderung von Bildung, Forschung und Innovation zählt zu den Erfolgsrezepten der Schweiz. Die vorläufige Bilanz der Förderperiode 2021-2024 zeigt ein Schweizer BFI-System, das insgesamt in guter Verfassung und international wettbewerbsfähig ist. In der BFI-Botschaft 2025-2028 will der Bundesrat am Ziel festhalten, das er für die Jahre 2021-2024 definiert hat: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation.»

Um dies zu erreichen, plant der Bundesrat in den Jahren 2025-2028 Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken für den BFI-Bereich. Am 10. März 2023 hatte der Bundesrat im Rahmen seiner Entscheide zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen ein Wachstum von nominell zwei Prozent für diesen Politikbereich festgelegt. Mit seinen Entscheiden zur Haushaltsbereinigung hatte er auch festgehalten, dass die finanzielle Lage des Bundeshaushalts schwierig bleibt. Generell soll im BFI-Bereich eine Stop-and-go-Politik vermieden werden. Ob die Obergrenze für die BFI-Botschaft jedoch ausgeschöpft werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Finanzlage des Bundes ab.

In der Förderperiode 2025-2028 adressiert der Bundesrat wichtige Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erweist sich der Bund im Bereich der Berufsbildung wie auch der Hochschulen als verlässlicher Partner der Kantone. Auch der ETH-Bereich wird mit einem soliden Wachstum ausgestattet. Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Bundesrat bei der Weiterbildung, die mit Blick auf das lebenslange Lernen wichtig ist.

Der Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandort steht international unter Druck. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit legt der Bundesrat einen Schwerpunkt bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung, das heisst bei der Mittelausstattung für die Förderorgane für Forschung und Innovation, Schweizerischer Nationalfonds (SNF) und Innosuisse. Davon profitieren Hochschulen, KMU, Start-ups und weitere Akteure.

Mit zwölf Finanzbeschlüssen, die dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft nach der Vernehmlassung vorgelegt werden, sollen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert werden. Nicht Gegenstand der BFI-Botschaft sind Kredite, die durch völkerrechtliche Verträge gebunden sind oder mit separaten Anträgen an das Parlament beantragt werden (z.B. EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation bzw. Übergangsmassnahmen, solange die Assoziierung nicht möglich ist). Auch die Mittel für Ressortforschung – Forschung, die durch die Bundesverwaltung initiiert und teilweise selbst durchgeführt wird – werden ausserhalb der BFI-Botschaft durch die zuständigen Verwaltungseinheiten beantragt. Neben den finanziellen Mitteln für die nächste Vierjahresperiode beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen in gesetzlichen Grundlagen.

Für die BFI-Botschaft 2025-2028 wird erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Botschaft wird vom Bundesrat voraussichtlich Ende Februar 2024 an die eidgenössischen Räte verabschiedet werden.

Die Aufstiegsgeschichte von Zidan im Schweizer Fussball

Gemeinsam mit Albinfo werfen wir einen Blick auf die aussergewöhnliche Sportkarriere von Zidan Tairi und wie seine Leidenschaft für Fussball sein Leben veränderte. Erfahren Sie, wie seine Familie und der FCZ seine Entscheidung beeinflusste, den Weg zum Fussballprofi einzuschlagen.

Albinfo.ch: Welche drei Erfahrungen haben Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt?

 Tairi: Es gibt drei entscheidende Erfahrungen, die mich auf meinem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt haben. Die erste war ein internationaler Turniermoment, der mich als besten Spieler von insgesamt 40 verschiedenen Mannschaften auszeichnete. Diese Anerkennung war ein wichtiger Meilenstein für mich und bestärkte mich in meinem Talent und meiner Leidenschaft für den Fussball. Die zweite prägende Erfahrung ereignete sich, als ich im zarten Alter von 12 Jahren einen Vertrag von Adidas erhielt. Dieses Ereignis war nicht nur eine grosse Ehre, sondern auch ein Beweis dafür, dass meine Fähigkeiten und mein Potenzial erkannt wurden. Schliesslich war die Aufnahme in die Schweizer Nationalmannschaft U15 eine unvergessliche Erfahrung. Es war ein stolzer Moment, für mein Land auf dem Spielfeld zu stehen und mich mit den besten Nachwuchsspielern zu messen. Diese drei Erfahrungen haben meinen Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere massgeblich geprägt und mir gezeigt, dass harte Arbeit, Leidenschaft und Talent in Kombination zu aussergewöhnlichen Ergebnissen führen können.

Albinfo.ch: Wann wussten Sie, dass Sie Ihre Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollten?

 Tairi: Seit meinen ersten Tagen beim FC Zürich wusste ich, dass ich meine Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollte. Der Verein bot mir nicht nur eine professionelle Umgebung, um meine Fähigkeiten zu entwickeln, sondern auch die Möglichkeit, mich mit talentierten Spielern zu messen und mich stetig zu verbessern. Jeder Moment auf dem Spielfeld und jede Trainingseinheit verstärkte meinen Wunsch, Fussballprofi zu werden. Die Atmosphäre, die Begeisterung der Fans und die unvergesslichen Siege gaben mir das Gefühl, dass dies der richtige Weg für mich war. Seitdem habe ich hart daran gearbeitet, meine Fähigkeiten zu verfeinern und meine Karriere voranzutreiben.

Albinfo.ch: Hängt der Name “Zidane” mit dem Wunsch Ihrer Eltern zusammen, dass Sie ein Fussballstar werden? Wie steht Ihre Familie zu Ihren sportlichen Erfolgen?

 Tairi: Der Name “Zidan” wurde von meinem Vater gewählt, der selbst ein grosser Fan des legendären Fussballers Zinédine Zidane ist. Es ist sicherlich kein Zufall, dass mein Vater meinen Namen in Verbindung mit seiner Bewunderung für diesen herausragenden Spieler ausgewählt hat. Doch während mein Name eine gewisse symbolische Bedeutung hat, steht meine Familie vor allem für bedingungslose Unterstützung zu mir und meinen sportlichen Erfolgen. Sie haben mich immer zu 100 Prozent unterstützt und ermutigt, sowohl in guten als auch in schwierigen Zeiten. Ohne ihre ständige Unterstützung und Motivation wäre ich nicht da, wo ich heute bin. Ich bin zutiefst dankbar für meine Familie und ihre bedeutsame Rolle in meiner Fussballkarriere.

Albinfo.ch: Gab es während Ihrer Karriere schwierige Momente, die Sie überwinden mussten? Wie sind Sie damit umgegangen?

Tairi: In meiner Fussballkarriere gab es definitiv schwierige Momente, die ich überwinden musste. Eines dieser Momente ereignete sich während meiner Zeit in der U15 beim FC Zürich, als ich mit Wachstumsstörungen zu kämpfen hatte. Diese Herausforderung dauerte etwa 2 bis 3 Monate und war eine mentale und physische Belastung. Es war nicht einfach, mit den körperlichen Veränderungen und den damit verbundenen Einschränkungen umzugehen. Doch ich wusste, dass ich nicht aufgeben durfte, wenn ich meine Ziele erreichen wollte. Es erforderte viel Geduld, Durchhaltevermögen und mentale Stärke, um diese Phase zu überwinden. Ich musste Pausen machen und mich auf meine Genesung konzentrieren. Glücklicherweise dauerten die Wachstumsstörungen nicht lange, und ich konnte gestärkt aus dieser Herausforderung hervorgehen. Diese Erfahrung hat mich gelehrt, dass man niemals aufgeben darf, auch wenn der Weg steinig ist, und dass mentale Stärke genauso wichtig ist wie körperliche Fitness.

Albinfo.ch: Wie sehr spielte Ihre Herkunft aus Gostivar während Ihrer Schul- und Sportzeit eine Rolle und wie hat sie Ihre Karriere beeinflusst?

 Tairi: Meine Herkunft aus Gostivar spielte während meiner Schul- und Sportzeit keine direkte Rolle und hat meine Karriere nicht unmittelbar beeinflusst. Obwohl Gostivar eine Stadt mit einer lebendigen Fussballkultur ist, wurde meine Leidenschaft für den Sport nicht ausschliesslich durch meine Herkunft geprägt. Es waren vor allem meine eigenen Ambitionen, meine Leidenschaft zum Sport und die Unterstützung meiner Familie und Trainer, die meine Karriere vorangetrieben haben. Dennoch bin ich stolz auf meine Herkunft und trage sie in meinem Herzen. Die Kultur und die Menschen in Gostivar haben mir Werte wie Hingabe, Ehrgeiz und Respekt vermittelt, die mir auf meinem Weg geholfen haben. Es ist wichtig, meine Wurzeln zu schätzen und die Vielfalt des Fussballs zu feiern.

Driter Gjukaj

Verbot von Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten, die Minderjährige erreicht

Der Bundesrat möchte Jugendliche vor dem Tabakkonsum schützen. Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat er an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen die Online-Werbung sowie Festivals. Die entsprechende Botschaft wird an das Parlament überwiesen.

In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

Online-Werbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten. Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt.

Die Tabakindustrie muss zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. Die neuen Verfassungsartikel verlangen, dass jegliche Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr. 2022 haben 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren in der Schweiz in den letzten 30 Tagen Zigaretten geraucht. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten konsumiert. Tabakwerbung spielt beim Entscheid, mit dem Rauchen anzufangen, eine bedeutende Rolle.

2021 hat das Parlament das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, zu Testkäufen oder zur Meldung von Produkten an das Bundesamt für Gesundheit. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet und im Sommer zur Vernehmlassung vorgelegt. Sowohl Gesetz als auch Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Die Umsetzung der Initiative wird voraussichtlich 2026 erfolgen.

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Schweizerische Arbeitskräfteerhebung im 1. Quartal 2023

Im 1. Quartal 2023 stieg die Erwerbstätigenzahl in der Schweiz gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 2,1%. Im gleichen Zeitraum sank die Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamts (ILO) in der Schweiz von 4,6% auf 4,3% und in der EU von 6,2% auf 6,0%. Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik hervor.

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz 5,238 Millionen Personen erwerbstätig, 2,1% mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die Zahl der erwerbstätigen Männer stieg um 2,3%, jene der erwerbstätigen Frauen um 1,9%. Ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) belief sich die Zunahme zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 auf 2,6% (Männer: +2,1%; Frauen: +3,3%). Saisonbereinigt erhöhten sich die Erwerbstätigenzahl und die Anzahl VZÄ zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 um je 1,2 Prozent.

Schweizerische und ausländische Arbeitskräfte

Zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 nahm sowohl die Zahl der schweizerischen Erwerbstätigen (+0,6%) als auch die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen (+5,2%) zu. Unter den ausländischen Erwerbstätigen war die Zunahme bei den Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthaltern am stärksten (Ausweis L, seit weniger als zwölf Monaten in der Schweiz: +16,0%). Darauf folgten Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder L, seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz: +9,2%), Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G: +6,2%) und Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C: +1,3%).

Erwerbslosigkeit in der Schweiz und in Europa

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz gemäss Definition des ILO 216 000 Personen erwerbslos. Das sind 11 000 weniger als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Erwerbslosen an der Erwerbsbevölkerung lag bei 4,3% und damit tiefer als im 1. Quartal 2022 (4,6%). Saisonbereinigt ging die Erwerbslosenquote gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 0,3 Prozentpunkte von 4,4% auf 4,1% zurück. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal sank die Erwerbslosenquote gemäss ILO im 1. Quartal 2023 sowohl in der EU (von 6,2% auf 6,0%) als auch in der Eurozone (EZ20: von 6,8% auf 6,6%).

Jugenderwerbslosigkeit

Die Jugenderwerbslosenquote gemäss ILO (15- bis 24-Jährige) stieg in der Schweiz zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 von 7,2% auf 7,8%. In der EU und in der Eurozone wurde im gleichen Zeitraum ebenfalls eine Zunahme verzeichnet (EU: von 14,2% auf 14,4%; EZ20: von 14,3% auf 14,4%).

Erwerbslosigkeit nach verschiedenen Merkmalen

Die Erwerbslosenquote gemäss ILO ging zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 sowohl bei den Männern (von 4,6% auf 4,2%) als auch bei den Frauen (von 4,7% auf 4,5%) zurück. Bei den 50- bis 64-Jährigen verringerte sie sich stärker (von 4,3% auf 3,7%) als bei den 25- bis 49-Jährigen (von 4,5% auf 4,1%). Bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung nahm die Erwerbslosenquote ab (von 9,3% auf 8,4%), ebenso bei Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (von 4,4% auf 3,8%). Bei Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe nahm sie hingegen zu (von 3,3% auf 3,5%). Zudem sank sie sowohl bei den Schweizerinnen und Schweizern (von 3,4% auf 3,2%) als auch bei den Ausländerinnen und Ausländern (von 7,9% auf 7,3%). Im 1. Quartal 2023 lag die Erwerbslosenquote gemäss ILO bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen bei 5,7% und bei den Personen aus Drittländern bei 11,0%.

Dauer der Erwerbslosigkeit

Im 1. Quartal 2023 waren 72 000 Personen langzeiterwerbslos gemäss ILO (mindestens ein Jahr), das sind 22 000 Personen weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Der Anteil der Langzeiterwerbslosen an der Gesamtzahl der Erwerbslosen sank von 41,6% auf 33,5%. Die Mediandauer der Erwerbslosigkeit verringerte sich von 228 auf 175 Tage.

Gemeinsam gegen Angriffe auf Geldautomaten

Die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten in der Schweiz ist so hoch wie noch nie: 56 Angriffe wurden im Jahr 2022 verübt. Die Tendenz ist steigend. Beinahe die ganze Schweiz ist betroffen. Die Täter gefährden auch unbeteiligte Dritte. Für die Bekämpfung der Angriffe ist neben der Strafverfolgung die Prävention unverzichtbar. Deshalb wurde unter der Leitung von fedpol ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche durchgeführt.

Die Schweiz gerät immer stärker in den Fokus von Angriffen auf Geldautomaten. Mit ihrer geografischen und wirtschaftlichen Lage ist die Schweiz ein attraktives Ziel für organisierte Netzwerke, die hinter den Angriffen stecken. Seit 2018 nimmt die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten zu. Die Täter setzen vermehrt Sprengstoff ein und gefährden dadurch unbeteiligte Dritte an Leib und Leben.

Akteure vereint

Die nationale und internationale Kooperation sowie repressive Massnahmen sind für die wirksame Bekämpfung der Geldautomaten-Sprengungen essentiell. Es braucht aber zusätzlich präventive Massnahmen und eine enge Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Akteuren, damit die Schweiz für Geldautomaten-Angreifer unattraktiv wird. Deshalb hat fedpol ein strategisches Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen durchgeführt:

  • Euronet Services Schweiz GmbH
  • Raiffeisen Schweiz
  • Schweizerische Bankiervereinigung
  • Schweizerische Bundesbahnen
  • Schweizerischer Versicherungsverband
  • SIX Group Services Ltd

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens sind sich einig, dass die Entwicklung der Lage in der Schweiz beunruhigend ist und präventive Massnahmen nötig sind – insbesondere zum Schutz unbeteiligter Dritter, aber auch zur Aufrechterhaltung der Bargeldversorgung. Die Zusammenarbeit, die Diskussion von Massnahmen und der Erfahrungsaustausch zwischen nicht-polizeilichen Akteuren aus der Branche und den Polizeien sollen zukünftig an Experten-Treffen weitergeführt werden.

Sonderzeichen im Namen: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenstandsregister

Ab Anfang 2025 soll in sämtlichen Personenregistern der Schweiz ein erweiterter Zeichensatz zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen können damit alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet.

Anfang 2025 geht das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb. Dabei handelt es sich um eine neue Softwarelösung, die das aktuell laufende System Infostar 13 ersetzen soll.

Eine wichtige Neuerung ist der einheitliche Zeichensatz für alle Personenstandsregister. Bis auf wenige Ausnahmen können künftig sämtliche Sonderzeichen europäischer Sprachen aufgenommen werden. Dies ermöglicht es den betroffenen Personen, ihre Zivilstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunde und Familienschein) und Ausweispapiere (z. B. Pass und Identitätskarte) mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen.

Zeichensatz wird um zahlreiche Sonderzeichen erweitert

Heute können gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen, etwa der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć), in den Schweizer Registern nicht erfasst werden. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2021 entschieden, den zur Verfügung stehenden Zeichensatz zu erweitern. Er hat die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu ändern und die dafür notwendigen technischen Anpassungen für sämtliche Personenregister in der Schweiz in die Wege zu leiten.

Die technischen Anpassungen der Registeranwendungen sind bereits weit fortgeschritten. Infostar NG wird seinen Betrieb jedoch nicht wie vorgesehen Anfang 2024 aufnehmen, sondern voraussichtlich ein Jahr später. Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, soll die Anpassung der Namensschreibweise sechs Monate nach der Inbetriebnahme von Infostar NG beantragt werden können.

Bundesrat will Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren

Damit das neue Infostar NG inklusive des einheitlichen Zeichensatzes eingeführt werden kann, müssen die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) punktuell revidiert werden. Zusätzlich zu den Grundlagen für die Sonderzeichen werden deshalb verschiedene weitere Änderungen vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen will der Bundesrat die Zusammenarbeit und Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren und effizienter ausgestalten. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 1. September 2023.

Im Rahmen dieser Vernehmlassung stellt sich ausserdem die Frage, ob auch künftig nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht den Beruf der Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten ausüben dürfen. Derzeit ist das sogenannte Bürgerrechtserfordernis in der ZStV geregelt. Künftig müsste eine solche Voraussetzung auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.

Revision der Führerausweisvorschriften: Bundesrat setzt zweites Paket in Kraft

An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Präzisiert werden unter anderem Regelungen bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, bei praktischen Prüfungen sowie beim Entzug eines Führerausweises. Das Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen. Am 14. Dezember 2018 hat er ein erstes Paket beschlossen und gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt. Kernpunkte waren die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nun setzt der Bundesrat das zweite Paket in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Umtausch des blauen Papierführerausweises: Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Nachvollzug von EU-Recht bei den Führerausweiskategorien: Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1. Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen. Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen. Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen. Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will, muss künftig die Kategorie D erwerben. Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt, muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren. Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024.
    Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids: Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises: Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Motorräder (Kat. A) und für Personenwagen (Kat. B): Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten). Inkrafttreten 1. März 2024

Kosovarische Holzverarbeitungsindustrie im Rampenlicht: eine Erfolgsgeschichte in der Schweiz!

Unter den vielen Dingen, die Ferizaj nach dem Krieg auszeichnen, ist die rasche Entwicklung der Holzverarbeitungsindustrie. Es handelt sich um Dutzende von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in den letzten zwanzig Jahren in der Stadt und in ihren umliegenden Dörfern “explodiert” sind und sich einen Namen für die Qualität ihrer Produkte gemacht haben, hauptsächlich von Haushaltsgegenständen, aber auch von Türen, Fenstern, Treppen usw.

Sevdail Tahiri, drejtor i platformës mediale albinfo.ch online dhe print

Die Existenz einer erfolgreichen Fabrik für die Holzverarbeitung (Tefik Çanga) vor den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und die volkstümliche Tradition der handwerklichen Holzverarbeitung bilden die Grundlagen für diesen Erfolg in dieser Region.

Eine Präsentation von Produzenten dieses Wirtschaftszweigs, die gestern in Zurzach (AG) in der Schweiz von der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online organisiert wurde, diente als Spiegelbild dieser Entwicklung.

Vertreter von etwa dreissig Unternehmen, die meisten von ihnen aus Ferizaj, kamen in die Schweiz, um hier die gute Nachricht über die Qualität ihrer Produkte zu bringen. Sie hatten die Möglichkeit, mit entsprechenden Geschäftsvertretern der Albaner in der Schweiz zu kommunizieren, Ideen auszutauschen und gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen mit ihnen abzuschliessen. Einen Tag zuvor besuchte die Gruppe im Rahmen ihres Besuchs in der Schweiz auch einige Unternehmen in Albanerbesitz, die in dieser Branche sehr erfolgreich tätig sind.

Die Veranstaltung in Zurzach und der gesamte Besuch fanden im Rahmen des Projekts “Förderung von Beschäftigungs- und Wachstumsmöglichkeiten” – FEGO statt, das von Swisscontact in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ferizaj und dem Holzverarbeiterverband Kosovos implementiert wird.

Bei der Eröffnung der Veranstaltung sagte Sevdail Tahiri, Direktor der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online, unter anderem: “Albinfo.ch hat die Produzenten aus dem Kosovo kontinuierlich unterstützt, aber auch im Allgemeinen Produkte “Made in Kosovo” in der Schweiz und in der Diaspora beworben. In diesem Rahmen findet auch diese B2B-Veranstaltung statt, an der etwa 30 Unternehmen aus dem Kosovo teilnehmen.

Merita Pinta – Prima Pflege

Produzenten von Holzprodukten aus dem Kosovo sind nicht zum ersten Mal mit ihren Angeboten in der Schweiz vertreten. Die meisten von ihnen haben sich bereits erfolgreich auf dem Baumarkt in der Schweiz etabliert. Dies spiegelt die Qualität der Produkte “Made in Kosovo” wider, aber auch, dass sie den neuesten Trends in der Holzproduktion folgen.

Sami Kastrati – shefi i misionit të Konsullatës në Cyrih
Balton Dergutit, Drejtor i Drejtorisë së Zhvillimit Ekonomik në Komunën e Ferizajt

Der Leiter der Mission des Kosovo-Konsulats in Zürich, Sami Kastrati, begrüsste die Gäste aus dem Kosovo und erinnerte daran, dass die Holzverarbeitungsbranche im Kosovo in den letzten Jahren aus gutem Grund Erfolge verzeichnet und zu einem wichtigen Faktor für die kosovarischen Exporte in den Westen und insbesondere in die Schweiz geworden ist. Er sagte, dass das neue Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Kosovo, zusammen mit der Aufhebung der Visumpflicht, diesen positiven Entwicklungen noch mehr Rückenwind geben wird.

Egzon Fejzullahu – Swisscontact
Arieta Vula Pozhegu, Drejtoreshë Ekzekutive e Shoqatës së Përpunuesve të Drurit

In einem informellen Teil des Treffens präsentierten die Holzverarbeiter ihre Produkte den Geschäftspartnern aus der Schweiz durch Kataloge und aktive Gespräche, die im Rahmen der Veranstaltung ermöglicht wurden.

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Rexhep Berisha – Albanische Business Netzwerk in der Schweiz
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Fotografe: Fiona Murtaj/albinfo.ch

EDA-Staatssekretärin Livia Leu führt politische Konsultationen mit Kosovo

EDA-Staatssekretärin Livia Leu hat am 9. Mai 2023 in Bern mit dem kosovarischen Vize-Aussenminister Kreshnik Ahmeti politische Konsultationen geführt. Im Zentrum des Treffens standen verschiedene Aspekte der vielfältigen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo. Ebenfalls besprochen wurden die Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien, die Schweizer Unterstützung für den EU-Normalisierungsprozess zwischen den beiden Ländern und die Folgen des Krieges gegen die Ukraine für den Westbalkan.

Die regelmässigen politischen Konsultationen erlauben es, die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo sowie Themen von gegenseitigem Interesse zu vertiefen.

Ein wichtiger Punkt betraf den EU-Normalisierungsprozess zwischen Kosovo und Serbien. Eine nachhaltige Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Staaten ist aus Sicht des EDA eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität in der ganzen Region. Staatssekretärin Leu nutzte den Austausch mit Vizeminister Kreshnik Ahmeti, um sich ein Bild über die aktuelle Situation zwischen Kosovo und Serbien zu machen und die Unterstützung der Schweiz für den Normalisierungsprozess zu betonen. Beide Seiten erörterten die aktuelle Lage im Westbalkan und das Gesuch des Kosovo auf eine Mitgliedschaft im Europarat, das die Schweiz unterstützt. Staatssekretärin Leu und Vize-Aussenminister Ahmeti besprachen die weiteren Schritte im Aufnahmeverfahren. Ebenfalls erörtert wurde die Rolle der Schweiz als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats.

Ein weiteres Thema war das Schweizer Militärkontingent an der Kosovo Force (KFOR), welche im Auftrag des UNO-Sicherheitsrats seit 1999 für die Sicherstellung eines friedlichen und sicheren Umfelds in der Region unabdingbar ist.

Die Schweiz engagiert sich seit 1998 im Kosovo. Einst humanitär geprägt, ist das heutige Schweizer Engagement vor allem eine Unterstützung für den Kosovo hinsichtlich der weiteren Integration in Europa und allgemein ein Beitrag zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven der Region. Die Schweiz investiert im Rahmen eines vierjährigen gemeinsamen Programmes der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) im Staatssekretariat des EDA, des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sowie des Staatssekretariats für Migration (SEM) 86 Millionen CHF.

Im Bereich der zivilen Friedensförderung bemüht sich die Schweiz, eine multiethnische, auf Toleranz und Diversität aufgebaute Gesellschaft zu fördern. Auf dem Gebiet der Vergangenheitsarbeit nimmt die Schweiz in Kosovo eine bedeutende Rolle ein und steht im politischen Diskurs ein für einen inklusiven und transformativen Ansatz der Vergangenheitsarbeit mit Berücksichtigung aller Opferkategorien.

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