Es gibt verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus’. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln.
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen gelten.
Details zu den Änderungen der Massnahmen
Änderungen vom 12. Dezember 2020:
Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Sport und Kultur: höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Worum geht es beim Aktionstag «Darüber reden. Hilfe finden.»?
Viele Menschen in der Schweiz leiden seelisch unter den Auswirkungen der Coronavirus-Krise. «Darüber reden. Hilfe finden.» heisst der Aktionstag, an dem verschiedene Akteure die psychische Gesundheit thematisieren. Personen in schwierigen Situationen erfahren so Solidarität und können sich über konkrete Hilfsangebote informieren. Der Tag sensibilisiert auch dafür, im eigenen Umfeld aufmerksam zu sein und Hilfe zu leisten.
«Darüber reden. Hilfe finden.» organisieren wir im Auftrag des Bundesrats. Es handelt sich um eine gemeinsame Aktion des BAGs mit den Hilfsorganisationen Dargebotene Hand, Pro Juventute, Pro Senectute, Pro Mente Sana, Caritas und Schweizerisches Rotes Kreuz sowie vielen weiteren Akteuren.
Psychische Gesundheit enttabuisierenAm 10. Dezember kommen psychisch belastete Personen, Angehörige und Fachpersonen zu Wort. Sie können von ihren Erfahrungen und ihrem Umgang mit der speziellen Situation in Zeiten des Coronavirus berichten. Spezialisierte Organisationen zeigen, mit welchen Angeboten sie Betroffene unterstützen und welche Anlaufstellen einfach zugängliche Hilfe anbieten.
Der Bund arbeitet intensiv daran, der Schweizer Bevölkerung schnellen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen zu gewährleisten. Da die Covid-19-Impfstoffentwicklung- und Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, verfolgt der Bund verschiedene Stossrichtungen. Nun konnte der Bund 3 weitere Millionen Impfdosen von Moderna sichern.
Wie Pfizer/BioNTech setzt Moderna auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.
Weitere Gespräche mit Impfstoffherstellern
Bisher hat die Schweiz Verträge mit drei Impfstoffherstellern unterschrieben, deren Produkte in der klinischen Entwicklung weit fortgeschritten sind. Nebst Moderna (insgesamt rund 7,5 Millionen Impfdosen), handelt es sich dabei um die Impfstoffhersteller Pfizer/BioNTech (rund 3 Millionen Impfdosen) und AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen).
Alle drei Impfstoffhersteller befinden sich zurzeit im Zulassungsverfahren bei Swissmedic. Zusätzlich ist die Schweiz Mitglied der COVAX-Initiative, um dadurch Zugang zu Impfstoffen für bis zu 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu erhalten.
Der Bund steht weiterhin mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch. Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, welche Impfstoffe sich durchsetzen werden, strebt der Bund mehrere SARS-CoV-2-Impfstoffe verschiedener Technologien (mRNA, proteinbasiert, vektorbasiert) an.
Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibt äusserst angespannt. Der Bundesrat ruft deshalb die Kantone, in denen sich die Lage verschlechtert, dazu auf, sofort zu handeln. Er hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember zudem neue Massnahmen beschlossen. Ziel ist die Fallzahlen weiter zu reduzieren, insbesondere noch vor den Feiertagen. Die Regeln für Läden werden ab Mittwoch, 9. Dezember, verschärft und die Kapazität der geschlossenen Bahnen in den Skigebieten begrenzt.
In einigen Kantonen stagniert die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus auf hohem Niveau oder sie steigen gar wieder an. Die Situation in den Spitälern ist noch immer sehr angespannt. In gewissen Spitälern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden und das Gesundheitspersonal ist stark belastet.
Der Bundesrat ist besorgt über diese Entwicklung. Er fordert deshalb die Kantone auf, sofort zu handeln und strengere Massnahmen zu beschliessen, wenn die Lage sich verschlechtert oder auf hohem Niveau stagniert. Kriterien sind unter anderem die Anzahl Ansteckungen, die Reproduktionszahl, die Hospitalisationen sowie die Inzidenz. Der Bundesrat ist überzeugt, dass nur mit raschem Handeln strengere Massnahmen verhindert werden können. Er wird an einer ausserordentlichen Sitzung am Dienstag, 8. Dezember, eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am 11. Dezember strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen getroffen haben.
Weniger Personen in den Läden Die Festtags- und Ferienzeit birgt mit den vermehrten Einkäufen und privaten Treffen zusätzliche Risiken. Der Bundesrat verstärkt deshalb nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen. Er hat die Covid-19-Verordnung entsprechend angepasst. Um die Menschen noch besser zu schützen, wird die Zahl der Personen reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde. Dies soll zudem die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen.
Neue Regeln für Restaurants In Restaurants müssen in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obligatorisch erhoben werden, so wie dies verschiedene Kantone bereits eingeführt haben. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde ausnahmsweise von 23 Uhr auf 01 Uhr verlängert, um das Risiko von ungeordneten Treffen im privaten Umfeld zu reduzieren.
Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.
Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten. Die Grenze von 10 Personen wird beibehalten. Um die Anzahl Kontakte und Personenströme weiter zu
reduzieren, soll zudem die Home-Office-Empfehlung konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat ruft hierzu nochmals die Arbeitgeber auf, wenn möglich Home-Office zu ermöglichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es möglichst einfach gemacht werden, ihre Kontakte vor den Festtagen auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Kontaktreduktion ist gerade dann besonders sinnvoll, wenn Treffen mit Personen aus der Risikogruppe geplant sind.
Skigebiete offen, falls Fallzahlen sinken Skigebiete sollen für den Inlandtourismus offen sein können. Wo die epidemiologische Lage kritisch ist, muss diese erst mit Massnahmen verbessert werden. Die Skigebiete benötigen ab dem 22. Dezember für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Ziel ist, eine Verbreitung des Virus in den Tourismusgebieten zu verhindern.
Für Skigebiete gelten keine Kapazitätsbegrenzungen. In allen geschlossenen Transportmitteln, also z.B. in Zügen, Kabinen und Gondeln dürfen aber ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.
Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht. Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist. Im Innenbereich und auf den Terrassen gelten zudem die bestehenden Regeln weiter: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch, ausgenommen Eltern mit Kindern.
Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden. Die Kantone müssen zudem dem Bund über die Anzahl Kontrollen, die ausgesprochenen Mahnungen und Bewilligungsentzüge sowie über die Auslastung der Spitäler Bericht erstatten.
Viele der albanischen Auswanderer in westlichen Ländern, die aus verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Gründen ausgewandert sind, haben ihre Familienmitglieder zurückgelassen. In vielen Fällen waren dies die Eltern, die sie zurückliessen, und die später zu den Großeltern von den fern entfernten Enkelkinder wurden.
Die Reisen zurück in die Heimat finden meist anlässlich von Kinder- oder Schulferien, aber auch im Falle eines Todesfalls statt.
So beginnt auch Shotes Geschichte in “Bürde & Segen”. Nach der Nachricht vom Tod ihrer Großmutter reisen die Familienmitglieder in den Kosovo, um an ihrer Beerdigung und der darauffolgenden Zeremonie teilzunehmen.
Die Projekte, die Shote in der Schweiz beschäftigten, musste sie für eine Weile zurückstellen, um an der Trauerfeier dabei sein zu können. Doch die Reise, so zeigte sich, würde alles im Leben von Shote auf den Kopf stellen: Ein altes Notizbuch der Grossmutter, welches ihr Onkel ihr zum Abschied vor ihrer Rückreise in die Schweiz mitgab, führte Shote auf ein Lebensprojekt, das nicht nur unbekannt sondern vor allem sehr verlockend schien.
Foto: Erkan SimsirDer Weg, um das fehlende Etwas zu finden
Tirana, Korça, Gjirokastra, Saranda, Shkodra und Ulqini waren die Namen einiger Städte in albanischen Ländern, deren Besuch ein langjähriger, aber geheimer Wunsch der Großmutter gewesen war. Für Shote war das Notizbuch mit den Destinationen wie das Vermächtnis ihrer Grossmutter, das, wie wir im Roman lesen werden, zu einer Aufgabe werden sollte, die Shote erfüllen wollte.
Die Frage, die sich uns stellte war, was Shote genau erfüllen wollte? Das Vermächtnis ihrer Grossmutter? Sich selbst – im Wissen, dass Shote ihr Leben lang nach Erfüllung suchte – oder beides zusammen?
Zurück in der Schweiz ist Shote hin und her gerissen zwischen den Notizen und den Wünschen ihrer Großmutter und ihrer eigenen Projekten. Ein Jahr nach der Todesfeier beschliesst sie schliesslich, dem unbekannten Weg zu folgen, auf die Reise ihrer Großmutter zu gehen und gleichzeitig diesem Gefühl, dass ihr immer etwas fehlte, auf den Grund zu gehen.
“Bürde & Segen” beschreibt dann Shotes Reise in etwa 30 verschiedenen Städte in Albanien, im Kosovo, in Montenegro und in Nordmazedonien. Tatsächlich präsentiert die Autorin Shqipe Sylejmani durch die Hauptfigur des Romans Shote einen Teil von sich selbst – ein im Exil aufgewachsenes Mädchen, das sich nie erfüllt fühlte, und in ihre Heimat zurückkehrte, um das ihr Fehlende zu finden.
Foto: Erkan Simsir
“Die albanische Kultur und Geschichte ist zu schön, um nicht erzählt zu werden”, sagt Shqipe für albinfo.ch und erzählt uns, dass vor allem Anekdoten und Kurzgeschichten ein wichtiger Bestandteil des Romans sind. Diese werden von Menschen aus verschiedenen Städten, die Shote im Buch besucht, erzählt und interpretiert – sie dienen als Lösung oder als Botschaft für die verschiedenen Lebensfragen, die im Roman behandelt werden.
Eine etwas andere Art der Buchvernissage
Wie das Buch selbst hatte auch die Buchvernissage zum Roman, die am 22. Oktober 2020 in Zürich stattfand, ihre eigenen Besonderheiten. Wie üblich las auch hier die Autorin den Gästen aus dem Buch vor – doch dieses Mal waren in der Halle die Gäste in begrenzter Anzahl und mit Masken zu sehen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie zum Einsatz kamen. Während der Lesung wurde Shqipe Sylejmani von der Sängerin Arjeta Zuta und dem Pianisten Leutrim Aliji begleitet.
Um auf den im Buch oft behandelten Migrationshintergrund zurückzukommen, wiederholt die Autorin, dass eine schmerzhafte Geschichte damit verbunden ist. Viele Auswanderer hätten ihre Heimat verlassen und waren auf ihrer Suche nach einem besseren Leben oft mit ungewohnten Situationen konfrontiert. Sie nennt die erste und teils sogar zweite Generation von Auswanderern als zum Teil «verlorene Generationen», da sie nur ihre Körper im Exil hatten, während ihre Gedanken und Herzen in ihrer Heimat waren.
Sie wolle mit dem Roman die Gelegenheit nutzen, um den jüngeren Generationen die Wichtigkeit und den Wert des Heimatlands näherzubringen.
Doch kehren wir noch einmal zum Buch zurück.
Foto: Valentina Pezzo
Warum “Bürde und Segen”?
“Bürde & Segen” ist ein Buch, das den Leser auf eine Reise entführt. Dieses Abenteuer soll die Schönheit der Orte in Albanien, im Kosovo, in Montenegro und in Nordmazedonien zeigen, einschließlich der dunklen Kapitel, die Albaner in verschiedenen Perioden durchgestanden haben. Und wie jede Reise bietet auch diese wunderbare Erinnerungen an die besondere albanische Musik, die Gastfreundschaft der Menschen, Geschichten und Anekdoten, die uns daran erinnern, wie wundervoll unsere Heimat ist “, erklärt die Autorin.
Für sie, als Albanerin, die selbst fern der Heimat aufgewachsen ist, hat “Bürde & Segen” auch eine andere Bedeutung. Diese hängt mit der damaligen Entscheidung ihrer Eltern zusammen, auszuwandern.
“Die Bürde ist, dass sie die Heimat und die Familie zurückgelassen haben, wo wir unser Herz und unsere Seele haben. Und der Segen liegt in der Tatsache, dass sie ihren Familien aus der Ferne helfen und die Freiheit und Perspektive genießen konnten, die die Orte bieten, an denen sie jetzt leben “, sagt Shote alias Shqipe, die ihr Leben in der Schweiz als eine Aufgabe sieht, Grosses zu erreichen.
Die Autorin ist zufrieden mit ihrem ersten Buch
Sie sei zufrieden und glücklich, dass nun ein Teil der albanischen Kultur in der Schweiz Platz gefunden habe. Denn jedes in der Schweiz veröffentlichte Buch, wird in die Schweizer National Bibliothek aufgenommen. So würde die albanische Kultur und ihr Werk für immer in der wohl wertvollsten Literatursammlungen des Landes Platz finden.
Foto: Erkan Simsir
Shqipe Sylejmani wurde in Prishtina (Kosovo) geboren. Sie kam mit 4 Jahren in die Schweiz, nachdem ihr Vater, ein Mitarbeiter der Tageszeitung “Rilindja”, beschloss in die Schweiz auszuwandern. Mit dieser Zeitung hatte Shqipe Sylejmani auch lesen gelernt. Während ihres Journalismus- und Kommunikationsstudiums in Zürich, arbeitete sie für mehrere bekannte Medien in der Schweiz und in New York.
“Bürde & Segen” ist das erste Buch der Autorin, das in deutscher Sprache verfasst wurde, während die Vorbereitungen für die Übersetzung ins Albanische und Englische begonnen haben. Das Buch sei noch nicht abgeschlossen, sagt die Autorin und deutet darauf hin, dass wir bald vielleicht sogar den zweiten Teil des Buches erwarten können. Oder wie Shqipe Sylejmani am Ende des Romans erwähnt, wenn sie während des Besuchs am Grab ihrer Großmutter das vollendete Notizbuch vorstellt. Dies in der Hoffnung, dass die Grossmutter mit der Verwirklichung des Vermächtnisses zufrieden sein möge: Sie verspricht ihr, dass “die Reise gerade erst begonnen hat”.
Foto: Valentina Pezzo
Wer ist Shqipe Sylejmani?
Shqipe Sylejmani wurde in Prishtina im Kosovo geboren. Sie kam mit 4 Jahren in die Schweiz, nachdem ihr Vater, ein Mitarbeiter der Tageszeitung “Rilindja”, beschloss in die Schweiz auszuwandern. Mit dieser Zeitung hatte Shqipe Sylejmani auch lesen gelernt. Während ihres Journalismus- und Kommunikationsstudiums in Zürich, arbeitete sie für mehrere bekannte Medien in der Schweiz und in New York.
Der Weg zu sich selbst
“Bürde & Segen” beschreibt Shotes Reise in etwa 30 verschiedenen Städte in Albanien, im Kosovo, in Montenegro und in Nordmazedonien. Tatsächlich präsentiert die Autorin Shqipe Sylejmani durch die Hauptfigur des Romans Shote einen großen Teil von sich selbst: ein im Exil aufgewachsenes Mädchen, das sich nie erfüllt fühlte, und in ihre Heimat zurückkehrte, um das ihr Fehlende zu finden.
Bern, 23.11.2020 – Im Rahmen seines offiziellen Besuchs in Tirana traf Bundesrat Ignazio Cassis am 23. November 2020 den albanischen Premierminister Edi Rama, den amtierenden Aussenminister Gent Cakaj und den Präsidenten Ilir Meta. Im Zentrum der Gespräche standen das Engagement der Schweiz in Albanien, der OSZE-Vorsitz Albaniens und die Kandidatur beider Länder für den UNO-Sicherheitsrat. Zudem besuchte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein DEZA-Projekt zur Renovierung zerstörter Häuser.
#OSCE chairmanship and #EU integration of the Western Balkans – excellent discussion with my 🇦🇱 counterpart and Prime Minister @ediramaal Looking forward to the (virtual) @OSCE Ministerial Conference in a fortnight! pic.twitter.com/Ok0ie47XZI
Seit einem halben Jahrhundert pflegen die Schweiz und Albanien diplomatische Beziehungen und einen engen bilateralen Austausch. 1970 nahmen die beiden Länder offiziell ihre diplomatischen Beziehungen auf, 1992 eröffnete die Schweiz ihre erste Botschaft in Tirana. Für Bundesrat Ignazio Cassis war die Reise angesichts der Feierlichkeiten zum 50. Geburtstag entsprechend ein spezieller Anlass. «Es freut mich ausserordentlich, dieses Jubiläum mit einem Besuch zu begehen. 50 Jahre diplomatische Beziehungen sind auch ein halbes Jahrhundert freundschaftliche Verbundenheit. Gerade die vergangen zwölf Monate haben unsere gegenseitige Solidarität eindrücklich unter Beweis gestellt: nach dem schweren Erdbeben vor einem Jahr schickte die Schweiz gleichentags humanitäre Hilfe, und auch während der COVID-19-Pandemie war unser Austausch intensiv.»
Honoured to receive 🇨🇭FM @ignaziocassis. Expressed our gratitude for financial & political support to 🇦🇱. Agreed to further deepen our result-based cooperation. Highly valued our work within @OSCE. Exchanged support to serve in #UNSC too. Looking forward to enhance our coop. pic.twitter.com/wYTBb7pRGN
Treffen mit Ministern und Höflichkeitsbesuch beim Präsidenten
Bei den offiziellen Gesprächen standen Themen aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Berufsbildung auf dem Programm. Mit dem albanischen Premierminister Edi Rama besprach Bundesrat Cassis zudem die Herausforderungen der letzten Monate sowie den diesjährigen OSZE-Vorsitz Albaniens. Der Vorsteher des EDA hob dabei die Schweizer Unterstützung des albanischen Vorsitzes hervor und lobte die geleistete Arbeit. Premierminister Rama bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und gab seinerseits einen Überblick über die wichtigsten Themen der bevorstehenden Ministerkonferenz am 3. Dezember 2020.
Der Austausch mit dem amtierenden Aussenminister Gent Cakaj bot Gelegenheit, sich über bilaterale Themen sowie die politische Situation in Albanien und im gesamten Westbalkan auszutauschen. Zusammen mit Präsident Ilir Meta blickte BR Cassis auf die 50 Jahre der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien zurück. Von 1970 bis heute wurden die sehr guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern weiter ausgebaut und gestärkt.
Einblick in die humanitäre Hilfe vor Ort
Zum Abschluss seiner offiziellen Reise besuchte Bundesrat Cassis ein von der Schweiz unterstütztes Projekt zur Renovierung zerstörter Häuser. Im November 2019 waren bei einem Erdbeben in Albanien über 50 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 30’000 Menschen hatten ihr Zuhause verloren. Gemeinsam mit dem albanischen Minister für Wiederaufbau, Arben Ahmetaj, machte sich Bundesrat Cassis vor Ort ein Bild von der Schweizer Soforthilfe. «Nur wenige Stunden nach dem schweren Erdbeben war ein Team der Humanitäre Hilfe des Bundes nach Tirana gereist. In der Zwischenzeit hatten unsere Mitarbeitenden vor Ort mit Kooperationspartnern und den lokalen Behörden Kontakt aufgebaut. So konnte sichergestellt werden, dass Hilfe umgehend dorthin gebracht wurde, wo die Menschen sie am meisten brauchten», lobte Bundesrat Cassis die damalige gute Zusammenarbeit in dieser schwierigen Zeit.
Visiting a rebuilt house destroyed by the 2019 earthquake with Arben Ahmetaj Minister of Reconstruction. Albania is a priority country for @SwissDevCoop . Pleased to see how 🇨🇭 cooperation has helped people in 🇦🇱 to rebuild their lives. pic.twitter.com/NACaPM0K8t
Langjährige Partner der internationalen Zusammenarbeit
Die Entwicklung Albaniens sowie die Stabilität des Westbalkans und die europäische Annäherung der dortigen Länder ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Seit 1995 engagiert sie sich im Rahmen ihrer Strategie für Internationale Zusammenarbeit (IZA) in der Region. Albanien selbst ist unter anderem ein Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Seit 1996 hat die Schweiz rund 345 Millionen Franken in die Entwicklung des Landes investiert und gehört neben Deutschland zu den wichtigsten bilateralen Geldgebern Albaniens. Bundesrat Cassis unterstrich die Bereitschaft der Schweiz, Albanien weiterhin in seinen Reformbemühungen zu unterstützen und würdigte die stabilisierende Rolle, die Albanien im Westbalkan spielt. «Ich bin stolz, dass wir Albanien auf dieser Reise begleiten dürfen. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen, demokratische Strukturen und Institutionen aufzubauen, um so auch die Integration in die europäische Familie zu fördern».
Trotz Fortschritten bei der Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 leben weltweit rund 600 Millionen Menschen in extremer Armut. Covid-bedingt steigt diese Zahl zum erstem Mal seit Jahrzehnten wieder stark an. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) spielt bei der Armutsbekämpfung eine entscheidende Rolle. Der Bundesrat hat am 18. November daher einen Beitrag von 52,7 Millionen Franken an das UNDP beschlossen.
Die Weltbank geht davon aus, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu 115 Millionen Menschen wieder in die extreme Armut zurückfallen können. Damit steigt die Zahl der davon Betroffenen zum ersten Mal seit 1998 wieder an. Die UNO schätzt, dass 10,3 Milliarden US-Dollar nötig sind, um die humanitären Bedürfnisse sowie die längerfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen, die Covid-19 in den ärmsten Ländern verursacht, zu decken. 2030 werden geschätzt 80 Prozent der ärmsten Menschen in fragilen oder von Konflikten betroffenen Kontexten bzw. Regionen leben.
Mit ihrer Unterstützung des UNDP im Umfang von 52,7 Millionen Franken für das Jahr 2021 leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Covid-19-Krise und zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030. Das UNDP unterstützt Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung und der Überwindung struktureller Hindernisse zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung. Es fördert beispielsweise die Konfliktprävention, stärkt die demokratische Regierungsführung und die Kapazitäten für Krisenbewältigung. Mit seinen Zielen handelt das UNDP im Einklang mit den Interessen der Schweiz; es reduziert Ungleichheit, Armut, Konflikte und weitere Bedrohungen, die sich weit über die Entwicklungsländer hinaus auswirken.
2018 bis 2019 hat das UNDP den Zugang zur Grundversorgung von 48 Millionen Menschen, die Hälfte davon Frauen, verbessert. In 28 krisenbetroffenen Ländern hat es für fünf Millionen Menschen einen Arbeitsplatz oder eine bessere Existenzgrundlage geschaffen. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit unterstützten UNDP-Projekte Wahlprozesse in 23 Ländern und trugen dazu bei, 28 Millionen Stimmberechtigte neu zu registrieren, davon 48 Prozent Frauen. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie übernimmt das UNDP eine führende Rolle: Es analysiert die sozioökonomischen Auswirkungen auf über 60 Länder und koordiniert die mittelfristige sozioökonomische Unterstützung der UNO. Rund zehn Prozent der Kernbeiträge des UNDP wurden für die Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verwendet.
Das UNDP ist seit 1974 ein strategischer Partner der Schweiz und gehört zu den prioritären multilateralen Organisationen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz. Die Arbeit des UNDP steht im Einklang mit den Zielen der IZA-Strategie 2021–2024, nämlich die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung sowie Frieden und Rechtsstaatlichkeit zu fördern, den Klimawandel und dessen Auswirkungen zu bekämpfen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften. Damit der Schweizer Beitrag zu überzeugenden Ergebnissen für die armen und verletzlichen Bevölkerungsgruppen führt, bringt sich die Schweiz in den Leitungsorganen des UNDP aktiv ein. Sie setzt sich ein für die Stärkung der Wirksamkeit und der Reformbestrebungen des UNDP und beteiligt sich an der Erarbeitung des strategischen Plans 2022–2025.
Der Bund will der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu einem sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoff gewährleisten. Dazu hat der Bundesrat bereits einen ersten Kredit von 300 Millionen Franken bewilligt. An der Bundesratssitzung vom 11. November hat er entschieden, diesen Betrag um 100 Millionen Franken zu erhöhen, um ausreichend Spielraum für weitere Beschaffungen zu haben. Bisher hat der Bund mit zwei Impfstoffherstellern einen Vertrag abgeschlossen.
Noch kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Unternehmen bzw. welche Impfstoffe sich am Ende durchsetzen und der Schweizer Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden können. Der Bund setzt bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen deshalb auf mehrere Hersteller. Wie bei jeder Impfung gilt, dass der verwendete Impfstoff sicher und wirksam sein muss. Dies sind auch die Grundbedingungen für eine Zulassung durch Swissmedic.
Um die Beschaffungsstrategie des Bundes umzusetzen, müssen weitere Reservationsverträge eingegangen werden. Damit gehen zusätzliche finanzielle Verpflichtungen einher. Der Bundesrat hat deshalb den Kredit für den Zugang zu Covid-19-Impfstoffen um 100 auf 400 Millionen Franken angehoben. Der Betrag stammt aus bereits bewilligten Covid-19-Krediten, welche im Armeebudget eingestellt sind.
Zugang zu mehreren Millionen Impfdosen gesichert
Bisher hat der Bund mit zwei Impfstoffherstellern Verträge abgeschlossen. Bei der Firma Moderna hat er sich den Zugang zu 4,5 Millionen Impfdosen gesichert. Mit dem britischen Pharmaunternehmen AstraZeneca und der schwedischen Regierung vereinbarte er die Lieferung von bis zu 5,3 Millionen Impfdosen. Hinzu kommt die Teilnahme an der internationalen COVAX-Initiative, ein globales Einkaufsprogramm, um Covid-19-Impfstoffe für bis zu 20 Prozent der Bevölkerung zu beschaffen. Dies würde im Idealfall bis zu 3.2 Millionen zusätzlichen Impfdosen gleichkommen.
Nebst Prävention ist auch die Behandlung von Covid-19-Infekten relevant. Deshalb sicherte sich der Bund im Sommer 2020 ein Immunotherapeutikum von Molecular Partners. Das Medikament könnte in gewissen Fällen auch prophylaktisch zum Schutz vor einer Infektion verabreicht werden.
Der Bund steht im Gespräch mit weiteren Herstellern von vielversprechenden Impfstoffkandidaten, um zusätzliche Verträge abzuschliessen. Die Impfstrategie und die Impfempfehlungen werden von den einzelnen Impfstoffen abhängen und die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen – dies unter engem Einbezug der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF).
Wann ein Impfstoff zur Verfügung steht, kann heute noch nicht gesagt werden. Das Bundesamt für Gesundheit geht indes davon aus, dass im ersten Halbjahr 2021 erste Impfungen in der Schweiz durchgeführt werden können.
Die Mitglieder des Bundesrates sowie Bundeskanzler oder Bundeskanzlerinnen haben nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt ist geregelt im Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen (SR 172.121) und in der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen (SR 172.121.1). Gesetz und Verordnung enthalten keine Bestimmungen für den Fall, dass eine Magistratsperson ihren Anspruch auf die Auszahlung des Ruhegehalts nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt eine nachträgliche Auszahlung beantragt.
Weil das geltende Recht zu dieser Frage schweigt, ist die Rechtslage durch Auslegung zu ermitteln. Auf ein entsprechendes Gesuch hatte der Bundesrat am 1. Juli 2020 die geltenden Bestimmungen zunächst grosszügig ausgelegt und der beantragten nachträglichen Auszahlung über fünf Jahre hinaus zugestimmt, sofern die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) diesem Entscheid zustimmen würde. Im Weiteren entschied der Bundesrat schon damals, die rückwirkende Auszahlung von Ruhegehältern für die Zukunft auszuschliessen. Die Bundeskanzlei wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) eine entsprechende Anpassung der Regelungen auszuarbeiten.
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) hat sich am 2. September 2020 mit dem Ruhegehaltssystem für Magistratspersonen befasst. Sie hat dem Bundesrat empfohlen, auf eine nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern für ehemalige Mitglieder des Bundesrats zu verzichten. Die FinDel hat dem Bundesrat überdies empfohlen, den Grundsatz der Sparsamkeit nach Artikel 12 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes (SR 611.0) zu beachten und jeweils nicht mehr Ruhegehalt auszuzahlen, als durch eine enge Auslegung der Bestimmungen tatsächlich geschuldet sei.
Der Bundesrat teilt die Ansicht der FinDel, dass die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern nicht dem Sinn und Zweck der Ruhegehaltregelung entspricht. Er ist jedoch der Ansicht, dass unter den geltenden Bestimmungen ein rechtlicher Anspruch auf eine nachträgliche Auszahlung des Ruhegehaltes innerhalb einer Verjährungsfrist von fünf Jahren besteht. Er stützt sich dabei auf zwei externe Rechtsgutachten und eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz.
Dies berücksichtigend, hat der Bundesrat entschieden, bis zum Vorliegen einer Regelung, die die nachträgliche Auszahlung ausschliesst, bei einem entsprechenden Antrag Ruhegehälter höchstens bis fünf Jahre nachträglich auszubezahlen. Bei Ansprüchen, die weiter zurückreichen, wird die Einrede der Verjährung erhoben; das bedeutet, dass solche Ansprüche abgewiesen werden.
Für das laufende Jahr rechnet der Bund mit einem Defizit von 20 Milliarden Franken. Davon sind 18,1 Milliarden auf die ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Budgetiert war ein Überschuss von 0,3 Milliarden. Die Unsicherheit ist aber noch immer gross, der Anstieg der Corona-Fallzahlen kann bis Ende Jahr noch grössere Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben.
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 über die aktuelle Hochrechnung informiert. Auf Basis der Zahlen bis Ende September rechnet der Bund für 2020 im ordentlichen Haushalt mit einem Finanzierungsdefizit von 1,9 Milliarden Franken. Im ausserordentlichen Haushalt fallen die umfangreichen Massnahmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Pandemie an. Diese belaufen sich gemäss den Schätzungen auf 18,1 Milliarden Franken. Die in den Nachträgen vorgesehenen ausserordentlichen Ausgaben (30,9 Mrd. inkl. Kompensationen) werden damit aus heutiger Sicht nicht ausgeschöpft. Insgesamt dürfte ein Finanzierungsdefizit von 20 Milliarden Franken resultieren.
Aufgrund des aktuellen starken Anstiegs der Corona-Fallzahlen sind die Schätzungen, die auf Zahlen von Ende September beruhen, mit grosser Unsicherheit behaftet.
Fussball vermittelt grundlegende Werte, die für ein respektvolles, tolerantes und faires Miteinander massgeblich sind und lehrt uns Menschen, uns gegenseitig mit Anstand und Respekt zu behandeln.
Was aber am letzten Wochenende auf dem Sportplatz Rankhof passiert ist, verurteilen wir auf das Schärfste. Dies hat weder mit unserem geliebten Sport im Allgemeinen noch mit der Unterstützung einer Mannschaft zu tun.
Der Fussballverband Nordwestschweiz hat nun anhand der Fakten entschieden, dass die Konsequenzen alleine der FC Eri (SC Basel Nord) tragen wird. Diese Entscheidung überraschte uns nicht im Geringsten, da wir uns nichts zu Schulden haben kommen lassen.
Der FC Tetova Basel wurde nicht nur Opfer eines böswilligen und beispiellosen Vorfalls der “Fans” des FC Eri (SC Basel Nord) bei dem es neben der Gewalt gegen unsere Spieler auch zu einer schmutzigen Mediengewalt durch Blick, 20min und viele albanischsprachige pseudo News Portale. Diese haben trotz unserer Unschuld einen immensen Imageschaden verursacht.
Als 2-facher Fairplay Preis Gewinner verurteilen wir Gewalt auf das Schärfste. FC Tetova Basel ist mehr als nur eine Fussballmannschaft. Unser Leitbild lautet: «Wir integrieren uns durch Fussball – Wir helfen mit Fussball».
Lieber Blick , 20 Minuten und andere News Portale aus Nordmazedonien: NEIN, so sind wir nicht!
FC Tetova Basel ist kein Verein der Gewalt gutheisst. Wir sind ein kleiner, gut organisierter Verein mit Integrität und Respekt.
So sind wir:
Wir haben im Jahr 2019 ein Fastenbrechen organisiert und gesponsert, wo circa 300 Mitbürger teilgenommen haben.
Wir haben uns für Albanien eigesetzt als das Land nach dem grossen Erdbeben 2019 in Schutt und Asche lag.
Wir haben zu Beginn der Coronakrise über 1000 Schutzmasken, Handschuhe und Overalls an verschiedene Basler Gesundheitsinstitutionen u. a. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt gespendet.
All das haben wir sehr gerne für die Gesellschaft gemacht und nun in euren Zeitungen mit einem solch negativen Ereignis in Verbindung gebracht zu werden, zerstört all unsere Bemühungen.
Gewalt und Rassismus haben in unserer Gesellschaft sowie im Sport nichts zu suchen!
Wie eingangs erwähnt, ist uns die Unterstützung der Fans und unserer Sponsoren sehr wichtig. Beide sind ein fester Bestandteil unseres aktiven Vereinslebens und aus unserem Fussball nicht mehr wegzudenken. Diejenigen jedoch, die glauben, den Fussballsport als Bühne für unsportliches Verhalten missbrauchen zu können, die haben auch beim FC Tetova Basel keinen Platz!
Die Französischen Behörden haben Freitagnachmittag die Schweizer Behörden darüber informiert, dass die Schweizer Geisel in Mali tot ist. Sie wurde offenbar von Entführern der islamistischen Terrororganisation Jama’at Nasr al-Islam wal Muslimin (JNIM) vor rund einem Monat umgebracht.
«Mit grosser Betroffenheit habe ich vom Tod unserer Mitbürgerin erfahren», sagte Bundesrat Ignazio Cassis. «Ich verurteile diese grausame Tat und spreche den Angehörigen mein tief empfundenes Beileid aus.»
Die genauen Umstände der Tötung der Schweizer Geisel sind derzeit noch unklar. Die Information über die Tötung haben die französischen Behörden von der kürzlich freigelassenen französischen Geisel erhalten.
Schweiz fordert Übergabe der sterblichen Überreste
Die Schweizer Behörden unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) setzen alles daran, mehr über die Umstände der Tötung und über den Verbleib der sterblichen Überreste zu erfahren. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, die sterblichen Überreste der Schweizer Geisel zu erhalten. Dafür wird das EDA auch an die Transitionsregierung in Mali gelangen.
Interdepartementale Taskforce im Einsatz
Zusammen mit den zuständigen malischen Behörden und mit Partnern haben die Schweizer Behörden in den vergangenen vier Jahren daran gearbeitet, dass die Schweizer Bürgerin freigelassen wird und zu ihrer Familie zurückkehren kann. Mitglieder des Bundesrates haben sich persönlich und wiederholt bei den zuständigen malischen Behörden für die Freilassung eingesetzt. Im Einsatz stand eine interdepartementale Taskforce unter der Leitung des EDA. Die Taskforce umfasste unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des EDA, des Bundesamts für Polizei (fedpol), des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) und der Bundesanwaltschaft. Auch standen die Behörden in ständigem Kontakt mit der Familie des Opfers.
Landfrauen bleibt wenig Zeit, die Welt zu erkunden. SRF schickt ehemalige Teilnehmerinnen der Sendung «SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» auf eine Reise in ein fremdes Land. In der ersten Folge geht es für Brigitte Inderbitzin, 34, und Theresia Hollenstein, 47, in die albanischen Alpen.
«Faleminderit» heisst «danke» auf Albanisch und ist für die beiden Schweizer Landfrauen ein echter Zungenbrecher. Theresia Hollenstein aus Brülisau AI sass vor dieser Reise noch nie in einem Flugzeug. Brigitte Inderbitzin, 34, ist schon ein wenig herumgekommen, aber Fremdsprachen haben die beiden Landfrauen bis jetzt keine gebraucht. Auf dem Hof in Valbona wird jedoch nur Albanisch gesprochen.
Und spätestens beim Schweizer Abschlussessen, wenn die Landfrauen ihre Gastgeberinnen und Gastgeber bekochen, müssen sie sich mit Händen und Füssen verständigen. Es entbrennt geradezu ein Kampf um die Vorherrschaft in der Küche.
Kol und Leze Gjoni führen nämlich nebst dem Hof ein renommiertes Gasthaus in den albanischen Alpen. Das heisst, die Schweizer Landfrauen müssen nicht nur für ihre Gastgeber, sondern auch für 30 Gäste kochen. Kol und Leze bezweifeln aber, dass die Schweizerinnen die Aufgabe meistern, und kochen parallel zu ihnen ein albanisches Menu.
Es wird wortwörtlich hitzig in der engen Küche. Doch so schnell wirft die beiden Schweizer Landfrauen nichts mehr aus der Bahn: Sie haben ein Wettrennen auf albanischen Schotterpisten hinter sich, damit sie die Fähre für die Weiterfahrt erwischen, sind 1000 Höhenmeter gewandert, um einen fantastischen Blick auf die montenegrinischen Berge zu erhaschen, und haben in einem 16 Grad kalten Bergfluss gebadet. Einzig die Hofschlachtung der Geiss für das Abschlussessen brachte die beiden Landfrauen an ihre Grenze.
Wenn Brigitte und Theresia zum Schluss der Sendung ins adriatische Meer eintauchen, sind sie aber vor allem glücklich, dass sie dieses Abenteuer gewagt haben und sich von der grossen albanischen Gastfreundschaft überraschen lassen durften.
In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Die Liste dieser Staaten und Gebiete wird am 28. September 2020 aktualisiert. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf. Wer muss in Quarantäne?
Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne.
Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf einer Liste definiert.Diese Liste wird aufgrund der epidemiologischen Lage regelmässig aktualisiert.
Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist.
Prüfen Sie die Liste, welche bei Ihrer Einreise gültig ist: Haben Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete aufgehalten? Wenn ja, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in Quarantäne zu gehen und Ihre Einreise den kantonalen Behörden zu melden. Folgen Sie den Anweisungen unter Vorgehen nach der Einreise.
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus.
Die Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.
Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Nachbarstaaten der Schweiz. Bei diesen werden nicht ganze Staaten, sondern die Gebiete aufgeführt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Häufige Fragen und Antworten (FAQ).
Ab dem 28. September 2020 nicht mehr auf der Liste: Kosovo, San Marino.Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in fetter Schrift hervorgehoben.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Videobotschaft für die Generaldebatte der 75. Generalversammlung der UNO
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Präsident der Generalversammlung,
Sehr geehrter Herr Generalsekretär der Vereinten Nationen,
Sehr geehrte Staats- und Regierungspräsidentinnen und –präsidenten,
Exzellenzen,
Meine Damen und Herren,
Es gibt Momente, die ganze Generationen prägen. Die Gründung der Vereinten Nationen vor 75 Jahren war ein solcher Moment. Dafür müssen wir unseren Eltern dankbar sein. Dürfen wir uns heute trotzdem einen kritischen Blick auf die UNO erlauben? Ja, wir dürfen… Wir müssen sogar.
Auch 75 Jahre später gibt es immer noch Kriege, mehr Flüchtlinge und Vertriebene als je zuvor, eine Klimakrise, für die noch keine Lösung in Sicht ist, Millionen von Menschen, die Hunger leiden, und die Gleichstellung von Frauen und Männern ist immer noch nicht Realität.
Wir könnten die UNO dafür kritisieren – aber wen meinen wir im Grunde, wenn wir von der «UNO» sprechen? – Wir sprechen im Wesentlichen von uns selbst, denn die UNO das sind ihre Mitgliedstaaten. Und diese behindern oft die Arbeit der UNO. Sie blockieren Entscheide oder setzen diese nicht um, sie torpedieren Resolutionen und verstossen gegen deren Grundsätze.
Dies schwächt die UNO. Und dadurch schwächen wir uns alle. Wenn wir eine starke UNO wollen, müssen wir, die Mitgliedstaaten, die Organisation mit Entschlossenheit unterstützen und gemeinsam ihre Ziele verfolgen. Denn die Ziele der UNO sind auch unsere Ziele.
Meine Damen und Herren
Wir leben in einer Zeit geopolitischer Spannungen. Viele Staaten erleben zudem eine immer stärkere innenpolitische Polarisierung.
Die UNO ist heute mehr denn je unverzichtbar für die Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt. Sie steht für die Einhaltung der Menschenrechte, für eine nachhaltige Entwicklung sowie eine regelbasierte internationale Ordnung. Wir täten also gut daran, gemeinsam die Ziele der UNO zu verfolgen, denn sie kommen uns allen zugute und stärken uns.
Mein Land ist stolz auf den Beitrag, den es zur Erreichung der UNO-Ziele leistet, auch wenn dies nicht immer einfach ist. Es ist schwierig, die gemeinsam vereinbarten Ziele – zum Beispiel im Klimabereich oder bei der Geschlechtergleichstellung – in nationale Politiken zu überführen. Aber dafür wurden wir alle, Politikerinnen und Politiker, gewählt: um unserer jeweiligen Bevölkerung und der Menschheit im Allgemeinen ein menschenwürdiges Leben in Freiheit und Sicherheit zu bieten.
Mein Land tritt auch für eine regelbasierte internationale Ordnung ein. Wir engagieren uns für das humanitäre Völkerrecht und die Konfliktprävention und bieten unsere guten Dienste dort an, wo sie erwünscht sind. Mein Land ist bereit, noch mehr Verantwortung zu übernehmen, und aus diesem Grund kandidiert die Schweiz zum ersten Mal für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat für den Zeitraum 2023–2024.
Selbstverständlich unterstützt die Schweiz vorbehaltlos den Aufruf des UNO-Generalsekretärs zu einem globalen Waffenstillstand. Aber was können wir über einen solchen Aufruf hinaus sonst noch tun?
Wir müssen noch mehr in die Konfliktprävention investieren. Auch hier müssen die Menschenrechte im Zentrum unseres Handelns stehen. Das «internationale Genf» trägt in diesem Sinn auch zur Konfliktprävention bei, indem es zum Beispiel den Menschenrechtsrat oder das Sekretariat des Waffenhandelsvertrags beherbergt.
Der Internationale Strafgerichtshof setzt sich für die Umsetzung des humanitären Völkerrechts ein, indem er die schlimmsten Verbrechen verfolgt. Wir bestätigen hier unsere Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof als integralen Bestandteil einer regelbasierten internationalen Ordnung. Um den Austausch über gute Praktiken zur Einhaltung dieser humanitären Normen zu erleichtern, veröffentlichte die Schweiz als eines der ersten Länder einen freiwilligen Bericht über deren nationale Umsetzung. Die Schweiz würde sich freuen, wenn andere Länder ihrem Beispiel folgen würden.
Auch wenn es richtig ist, Konflikte zu vermeiden versuchen und alles zu unternehmen, um die schlimmsten humanitären Folgen zu lindern, ist es auch wichtig, die anhaltenden Konflikte dauerhaft zu lösen. Als Hauptstadt des Friedens trägt das «internationale Genf» dazu bei, indem es den Konfliktparteien einen Rahmen bietet, der einen Dialog erlaubt.
Die Friedenspolitik der Schweiz beruht auf den Grundpfeilern ihrer politischen Kultur. Dazu gehören Gewaltenteilung, Dialogbereitschaft, Toleranz und Berücksichtigung der Interessen aller. Die Schweiz beabsichtigt, ihre Kapazitäten und Expertise in den Bereichen der Mediation und Fazilitation weiter zu stärken, um all jene zu unterstützen, die Konflikte mittels Dialog beilegen wollen.
Meine Damen und Herren
Das «internationale Genf» trägt nicht nur zu Frieden und Sicherheit in der Welt bei, sondern ist auch der Sitz der Weltgesundheitsorganisation, die seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie eine so entscheidende Rolle spielt.
Die gegenwärtige Gesundheitskrise hat weltweit unsägliches Leid verursacht. Es sind die Schwächsten, die am stärksten betroffen sind: das Kind im überfüllten Flüchtlingslager, die alleinerziehende Mutter, die ihre Arbeit verloren hat, der Jugendliche, dessen Berufsaussichten zunichtegemacht wurden, oder ältere und kranke Menschen, die besonders gefährdet sind.
Mein Land ist bestrebt, diese Pandemie so gut wie möglich zu meistern.
Die Weltgesundheitsorganisation spielt bei der Bekämpfung dieser Pandemie eine zentrale Rolle. Als Gaststaat der WHO und anderer internationaler Organisationen im Gesundheitsbereich setzt sich die Schweiz dafür ein, dass diese Organisationen wirksam vorgehen können. Dafür muss die WHO über genügend Ressourcen verfügen und von uns allen unterstützt werden, damit sie ihre Reformen umsetzen kann. Ist es fair, von dieser Organisation so viel zu verlangen, wenn sie doch zu 80 Prozent von freiwilligen Beiträgen abhängt?
Neben der notwendigen Bekämpfung der aktuellen Pandemie geht es heute auch darum, über die Welt nach der Krise nachzudenken, die nicht mehr ganz die gleiche sein wird. Jede Krise ist schmerzhaft, aber auch ein Moment des Wandels, der es uns erlaubt, uns neu zu erfinden.
Erfinden wir uns also neu und orientieren wir uns dabei an den Zielen, die wir uns bei der Gründung der UNO vor 75 Jahren gesetzt haben.
Meine Damen und Herren
Es gibt Momente, die ganze Generationen prägen. In solchen Momenten sind entschlossene und mutige Handlungen gefragt. Das gilt auch heute. Für mein Land gehören die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Klimaübereinkommens von Paris sowie ein verstärktes Engagement für den Frieden zu den dringlichsten Aufgaben.
Als politische Vertreterinnen und Vertreter unserer Länder liegt es in unserer Verantwortung, die richtigen Entscheide zum Wohl der Menschheit und der Erde zu treffen. Nehmen wir diese Verantwortung wahr.
Stärken wir die Handlungsfähigkeit der UNO und sorgen wir dafür, dass die Generationen von morgen stolz sein können auf die Entscheide, die wir heute fällen.
Die mittlere Prämie beläuft sich 2021 auf 316,50 Franken. Nach den moderaten Zunahmen in den Jahren 2019 und 2020 liegt auch der Anstieg von 0,5 Prozent im Jahr 2021 unter dem Mittel der letzten Jahre. Im Durchschnitt ist die mittlere Prämie seit 2010 jährlich um 3,2 Prozent und seit Inkrafttreten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 jährlich um 3,7 Prozent gestiegen.
Die Prognosen zeigen: In neun Kantonen (AG, AI, AR, BS, NE, OW, SH, SZ, ZH) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der mittleren Prämie unter oder bei 0 Prozent und in zehn Kantonen (BE, FR, GE, GL, GR, SG, SO, UR, VD, ZG) zwischen 0 und 1 Prozent. In den übrigen sieben Kantonen (BL, JU, LU, NW, TG, TI, VS) beträgt der Anstieg über 1 Prozent. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat alle Prämien für ein Jahr genehmigt.
Die mittlere Prämie für Erwachsene (375.40 Franken) und jugendliche Erwachsene (265.60 Franken) erhöht sich leicht im Vergleich zum vergangenen Jahr, nämlich um 0.4 Prozent. Die Prämie für Kinder sinkt leicht um 0.1 Prozent und beträgt 99.70 Franken.
Auswirkungen der Pandemie auf die Kosten
Langfristig widerspiegelt der Prämienanstieg den Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Prämien für 2021 werden so berechnet, dass sie die geschätzten Kosten im Jahr 2021 decken. Derzeit lassen sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kosten im Jahr 2020 noch nicht ermitteln. Es bestehen noch viele Unsicherheiten und es ist noch zu früh, um die effektiven Kosten abzuschätzen. Sollten die Leistungskosten im Jahr 2020 höher oder tiefer ausfallen, als sie bei der Festlegung der Prämien geschätzt wurden, verändert sich die Höhe der Reserven entsprechend.
Für einen freiwilligen Reserveabbau
Die von den Versicherern aufgebauten Reserven übersteigen 2020 die 11-Milliarden-Schwelle. Das BAG hat in dieser Prämienrunde einen Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen von 183 Millionen Franken und einen freiwilligen Reserveabbau von 28 Millionen Franken genehmigt. Das entspricht einer Gesamtsumme von 211 Millionen Franken, die an die Versicherten zurückfliesst.
Die soliden finanziellen Verhältnisse der Krankenkassen sind an sich positiv. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass eine Mehrheit der Versicherer noch über zu hohe Reserven verfügt. Derzeit sieht die Gesetzgebung keine für die Krankenversicherer verbindliche Massnahme zum Reserveabbau vor. Der Bundesrat hat jedoch an seiner Sitzung vom 18. September 2020 eine Anpassung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) vorgeschlagen, um den Krankenversicherern den Anreiz zu geben, die Prämien möglichst kostengerecht zu berechnen und so übermässige Reserven zu vermeiden. Die Krankenversicherer sollen leichter auf den freiwilligen Reserveabbau zurückgreifen können. Die Vorlage befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
Zweites Massnahmenpaket des Kostendämpfungsprogramms
Die Krankenversicherungsprämien stellen eine immer grössere Belastung für die Haushalte dar. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts steigen die Kosten im Gesundheitswesen auch in Zukunft weiter an. Ziel des Bundesrates ist, dass die Kosten nur in einem medizinisch begründbaren Umfang steigen. Er hat im vergangenen Jahr ein erstes Paket mit neun Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten verabschiedet. Dieses ist derzeit in Beratung im Parlament. Im vergangenen August hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket, dessen Sparpotenzial auf eine Milliarde Franken geschätzt wird, in die Vernehmlassung geschickt.
Wechsel der Grundversicherung
Bis Ende Oktober müssen die Krankenversicherer ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen jede Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.
Priminfo.ch
Auf www.priminfo.ch steht der Bevölkerung ein Prämienrechner zur Verfügung. Grundlage sind alle vom BAG genehmigten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 2021. Die Versicherten finden auf dieser Website die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Sie können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotenzial berechnen. Dazu genügt die Angabe von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell, Franchise und aktuellem Krankenversicherer. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann beim Krankenversicherer online eine Offerte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an den Krankenversicherer senden. Das verursacht keine Kosten für die Krankenversicherer.
Prämienberatung
Die Dokumentation “Prämienberatung” liefert Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist auf dem Internet unter www.priminfo.ch zu finden. Das BAG stellt auf www.priminfo.ch überdies Prämienübersichten zur Verfügung. Diese können auch in Papierform beim Bundesamt für Gesundheit bestellt werden.
Hotline
Das BAG hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können:
Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 464 88 02; Italienisch: 058 464 88 03.
Alle Prämiendaten können überdies vom Open-Data-Portal heruntergeladen werden (www.opendata.swiss).
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat am Freitag, 18. September 2020, den österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz zu einem offiziellen Besuch in der Schweiz empfangen. Neben der Bundespräsidentin nahmen die Bundesräte Ueli Maurer und Alain Berset an einem Mittagessen mit Bundeskanzler Kurz auf dem Landgut Lohn teil. An den offiziellen Gesprächen waren Bundespräsidentin Sommaruga, Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrätin Karin Keller-Sutter beteiligt.
Im Zentrum der Diskussionen standen der Umgang mit der Corona-Pandemie, Klima- und Umweltfragen, die bilateralen Beziehungen sowie europapolitische und internationale Themen. Beide Seiten würdigten die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Österreich. Diese haben in den schwierigen Frühlingsmonaten eine enge Zusammenarbeit erleichtert. So haben Österreich und die Schweiz einander etwa bei der Repatriierung der im Ausland blockierten Staatsangehörigen unterstützt.
Für die Schweiz bleibt der enge Austausch mit Österreich und den anderen europäischen Partnern bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie wichtig. Die Schweiz unterstützt das Bemühen der EU-Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission, die Quarantäneregeln auf kontinentaler Ebene besser zu koordinieren. Die gute Zusammenarbeit in der Krisenphase sei eine gute Grundlage für weitere pragmatische Lösungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU, betonte die Schweizer Delegation.
Alpenländer sind vom Klimawandel besonders betroffen
Beim Austausch über die Umwelt- und Verkehrspolitik wies Bundespräsidentin Sommaruga auf die Notwendigkeit hin, zum Schutz der Alpen die Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene weiter zu stärken. Die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) mit den drei Basistunneln (Lötschberg, Gotthard, Ceneri) verbessere die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn. Bundespräsidentin Sommaruga kündete zudem an, den Vorsitz der Alpenkonvention im nächsten Jahr zu nutzen, um ein Treffen der Verkehrs- und Umweltminister der Alpenländer zu organisieren und den Klima- und Alpenschutz weiter voranzubringen. Österreich und die Schweiz sind als Alpenländer vom Klimawandel besonders betroffen.
Die Mitglieder des Bundesrates erläuterten Bundeskanzler Kurz zudem die anstehenden europapolitischen Entscheide in der Schweiz. Ebenfalls zur Sprache kam die europäische Migrationspolitik. Die beiden Seiten tauschten sich namentlich über die anstehende Reform des Dublin-Systems aus, wobei die Schweiz die von der EU-Kommission geplante Dublin-Reform im Grundsatz unterstützt.
Im Anschluss an das Treffen im Lohn wird der österreichische Bundeskanzler Kurz am Freitagnachmittag für einen Austausch über das Funktionieren föderalistischer Staaten in Krisenlagen mit Bundeskanzler Walter Thurnherr zusammenkommen.
Nach dem verheerenden Grossbrand im Durchgangslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos in der Nacht auf den 9. September 2020 hat die Schweiz rasch reagiert und der griechischen Regierung umgehend humanitäre Hilfe angeboten. Neben der Hilfe vor Ort beteiligt sich die Schweiz zudem bei der Aufnahme von 400 unbegleiteten Minderjährigen. Das SEM hat die Aufnahme von rund 20 Kindern und Jugendlichen aus dem niedergebrannten Durchgangslager in Aussicht gestellt. Eine vollständige Umverteilung der Migrantinnen und Migranten von Moria steht auf EU-Ebene derzeit nicht im Vordergrund. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 11. September 2020 entsprechend informiert.
Nach dem Grossbrand in der Einrichtung Moria auf der Insel Lesbos ist die Lage unübersichtlich und das genaue Ausmass des Schadens noch nicht bekannt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass ein grosser Teil des Lagers Moria zerstört oder zumindest für eine längere Zeit unbewohnbar ist. Der Bund ist besorgt über diese Entwicklung. Er verfolgt die Situation laufend und die betroffenen Departemente stimmen sich dabei ab. Die Schweiz steht in engem bilateralen Kontakt mit Griechenland und ist im Gespräch mit der Europäischen Union.
Hilfe vor Ort steht im Zentrum
Im Vordergrund steht derzeit die humanitäre Hilfe vor Ort. Es geht vor allem darum, unverzüglich die Unterbringung, Versorgung und den Schutz der Migrantinnen und Migranten sicherzustellen. Bereits in den frühen Morgenstunden des 9. September 2020 gab es daher erste Kontakte mit den zuständigen griechischen Behörden.
In Absprache mit den griechischen Behörden wird das EDA nun rund eine Tonne Hilfsmaterial liefern. Ein Flugzeug des Lufttransportdienstes des Bundes fliegt am Freitagnachmittag, 11. September 2020, nach Athen. An Bord führt es gemäss der Anfrage der griechischen Behörden Schlafsäcke, Schlafmatten, Wasserkanister, Küchenutensilien und andere Hilfsgüter mit. Zwei Spezialisten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) sind ebenfalls im Flugzeug dabei. Damit es auf die dringendsten Bedürfnisse der vom Brand betroffenen Menschen reagieren kann, hat das EDA bis zu einer Million Franken für die humanitäre Hilfe bereitgestellt.
400 unbegleitete Minderjährige evakuiert
Besonders prekär ist die Situation nach dem Brand für 400 unbegleitete Minderjährige. Diese besonders vulnerablen Kinder und Jugendlichen sollen umgehend evakuiert und in anderen europäischen Ländern aufgenommen werden. Die EU unter deutscher Ratspräsidentschaft hat die Koordination der Arbeiten für die Aufnahme dieser Minderjährigen an die Hand genommen. Das SEM hat auf eine informelle Anfrage Deutschlands bereits reagiert und eine Beteiligung der Schweiz an diesen Bemühungen mit der Aufnahme von rund 20 Minderjährigen in Aussicht gestellt. Eine vollständige Umverteilung der Migrantinnen und Migranten von Moria steht auf EU-Ebene derzeit nicht im Vordergrund.
Schweiz engagiert sich seit Jahren in Griechenland
Die Schweiz unterstützt Griechenland seit Jahren. Im humanitären Bereich unterstützt die Schweiz Aktivitäten zur Verbesserung der Situation von Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen auf den griechischen Inseln. Sie zielt auch darauf ab, die lokale griechische Bevölkerung zu unterstützen. Im Asylbereich hat das SEM im April 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Franken für Projekte von Hilfsorganisationen bereitgestellt, die vor allem Kindern und Jugendlichen in den Camps auf den Inseln in der griechischen Ägäis zugutekommen. Es werden damit auch Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in den Unterbringungsstrukturen finanziert. Zudem hat die Schweiz 2020 bereits 52 unbegleitete minderjährige Asylsuchende aus Griechenland aufgenommen, die familiäre Verbindungen in die Schweiz haben. Dieses Engagement wird fortgesetzt.
Daneben setzt sich die Schweiz auf europäischer Ebene seit Jahren mit Nachdruck für eine nachhaltige Reform des Dublin-Systems ein, die zu einer gerechteren Verteilung der Verantwortung im Asylbereich und zu mehr Solidarität führen soll. Die Europäische Kommission hat für das Jahr 2020 die Präsentation des Pakts für Migration und Asyl angekündigt. Dieser soll neue Vorschläge enthalten und die Debatte über eine Dublin-Reform wieder in Gang bringen.
An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat über die Quarantäneregeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten entschieden: Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft. Gleichzeitig wird die Liste der Risikogebiete aktualisiert.
Seit dem 6. Juli 2020 müssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne. Mit dieser Massnahme des Bundesrats soll die Einschleppung des Coronavirus und die Verbreitung in der Schweiz möglichst verhindert werden. Bei Nachbarstaaten verfolgt der Bundesrat nun einen regionalen Ansatz. Von Nachbarländern werden nur einzelne Regionen auf die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, so wie dies bereits verschiedene Länder tun.
Ausnahmen für Grenzregionen Die Grenzregionen der Nachbarstaaten können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden. Mit dieser differenzierten Regelung trägt der Bundesrat dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzregionen Rechnung. Gleichzeitig reagiert der Bundesrat damit auf die steigenden Infektionszahlen in der Schweiz und in verschiedenen Nachbarstaaten, insbesondere in Frankreich.
Seit Juni steigen die Neuinfektionen in der Schweiz stetig an. Während Anfang Juni 98 Fälle pro Woche gemeldet wurden, waren es Ende August 1844, also mehr als das 18-fache. In Frankreich steigen die Fallzahlen noch stärker an und die Zahl der Neuinfektionen über zwei Wochen hinweg liegt in fast allen Regionen Frankreichs deutlich über dem Grenzwert von 60 pro 100’000 Personen (14-Tage-Inzidenz). Auch in einzelnen Bundesländern in Österreich ist ein Anstieg über den Grenzwert zu beobachten, ebenso in mehreren Kantonen der Schweiz.
Mit der Regionalisierung sind Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten zur Quarantäne verpflichtet, nicht aber aus den grenzüberschreitenden Lebensräumen. Der Bundesrat setzt in der Umsetzung weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Diese soll Reisen in Risikogebiete wenn immer möglich unterlassen oder sich nach einer solchen Reise in Quarantäne begeben. Bereits heute sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Die Kantone haben sich mehrheitlich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Einige Kantone befürchten jedoch, dass die neue Ausnahmeregelung für die Grenzregionen zu einem Mehraufwand führt und die Akzeptanz der Quarantänebestimmungen schwächt.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.
Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird.
Der Bundesrat hat in der Covid-19-Verordnung «Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» schliesslich auch die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne angepasst. So können die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.
Coronavirus-Tests: Bund senkt Tarife Der Bundesrat hat an seiner Sitzung ferner entschieden, den Tarif für eine molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) von 95 auf 82 Franken und jenen für eine serologische Analyse (Antikörper-Test) von 39 auf 25 Franken zu senken. Er hat zudem verschiedene Abläufe präzisiert.
Die weltbekannte Sängerin und Botschafterin der UNICEF UK Rita Ora, welche ursprünglich aus dem Kosovo stammt, hat eine Nachricht an alle Bewohner*innen Kosovos mit dem Aufruf zur Einhaltung der Schutzmassnahmen vor COVID-19 gesendet.
«Es besorgt mich sehr, dass so viele Menschen im Kosovo vom Coronavirus betroffen sind», sagt Rita in der Videonachricht, welche sich unten angehängt befindet. «Wenn ich nicht zu Hause bin, trage ich meine Maske, damit ich nach Kosovo zurückkehren und mit euch gemeinsam das Ende dieses Virus feiern kann», fährt sie fort.
Sie ruft alle dazu auf, die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 einzuhalten:
Die Maske zu tragen;
Social Distancing zu betreiben;
Auf die persönliche Hygiene zu achten.
Das UNICEF-Büro fordert in Zusammenarbeit mit USAID im Kosovo alle dazu auf, die Schutzmassnahmen zu respektieren und die Kinder des Kosovo heute zu schützen, damit diese morgen wie Weltstars scheinen können.
Das BIP der Schweiz ging im 2. Quartal 2020 um –8,2 % zurück, nach –2,5 % (revidiert) im Vorquartal.* Die Wirtschaftsaktivität im Inland war im Zuge der Pandemie und der Eindämmungsmassnahmen stark eingeschränkt. Gleichzeitig stürzte die Weltwirtschaft in eine scharfe Rezession. Im internationalen Vergleich blieb der BIP-Rückgang in der Schweiz aber verhältnismässig begrenzt.
Im 2. Quartal erlitt das BIP der Schweiz den stärksten Rückgang seit Beginn der Aufzeichnung der Quartalszahlen 1980. Gegenüber der Situation vor der Corona-Krise im 4. Quartal 2019 brach das BIP in der ersten Jahreshälfte 2020 kumuliert um –10,5 % ein. Die Branchenstruktur der hiesigen Wirtschaft trug aber dazu bei, dass der Rückgang im internationalen Vergleich verhältnismässig glimpflich ausfiel.
Die gewichtige Pharmabranche steigerte ihre Umsätze und verhinderte damit einen noch kräftigeren Einbruch im Total des verarbeitenden Gewerbes (–9,0 %). Indessen mussten die konjunktursensitiven Industriebereiche, wie jene der Maschinen und Metalle sowie der Präzisionsinstrumente und Uhren, im Zuge der internationalen Wirtschaftskrise herbe Rückschläge hinnehmen. Die Warenexporte** (–9,4 %) gingen entsprechend stark zurück.
Der Dienstleistungssektor war im 2. Quartal am stärksten von den gesundheitspolitischen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen; die Wertschöpfung brach auf breiter Basis ein. Aber auch in diesem Sektor erwies sich die Schweizer Branchenstruktur im internationalen Vergleich als stabilisierend. So ging die Wertschöpfung im Gastgewerbe (–54,2 %) wie im Transport- und Kommunikationssektor (–21,7 %) ausserordentlich stark zurück. Der BIP-Anteil der tourismusorientierten Dienste ist hierzulande aber geringer als in den meisten Nachbarländern. Auch vermeldete der Handel (–3,6 %) einen vergleichsweise glimpflichen Rückgang der Wertschöpfung. Zum einen konnte der Transithandel erheblich wachsen. Zum anderen entwickelte sich der Detailhandel vergleichsweise solide, auch angesichts der geschlossenen Gastronomiebetriebe und der Reisebeschränkungen. Einen kräftigen Rückgang registrierten schliesslich auch der Gesundheitssektor (–8,6 %) und die unternehmensnahen Dienstleistungen (–8,6 %). Entsprechend gingen auch die Dienstleistungsexporte (–15,9 %) stark zurück.
Die gesundheitspolitischen Eindämmungsmassnahmen begrenzten die privaten Konsumausgaben (–8,6 %). Im Zuge geschlossener Geschäfte und Lokale sowie anderer Einschränkungen, namentlich im Gesundheitswesen und im Reiseverkehr, gingen die Ausgaben in den meisten Konsumbereichen ausserordentlich stark zurück. Alternative Vertriebswege wie der Onlinehandel konnten die Ausfälle nur teilweise wettmachen. Ebenfalls stark rückläufig entwickelten sich die Bauinvestitionen (–4,0 %) und die Ausrüstungsinvestitionen (–11,7 %). Der Staatskonsum wuchs nur geringfügig (+0,2 %). In Summe registrierte die inländische Endnachfrage (–7,4 %) einen historischen Rückgang. Entsprechend brachen auch die Importe von Waren*** (–14,3 %) und von Dienstleistungen (–22,2 %) ein.