Coronavirus: Minute für Minute
Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus
Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Es gibt verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus’. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln.
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen gelten.
Details zu den Änderungen der Massnahmen
Änderungen vom 12. Dezember 2020:
Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Sport und Kultur: höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Weitere aus Coronavirus: Minute für Minute
E-Diaspora
-
Genf: Fortsetzung einer Erfolgsserie: Albanisch-schweizerisches Forum über Immobilien und Finanzen Das Forum Real Estate, ein Forum über Immobilien, Investitionen und Finanzen, das in Genf abgehalten wurde,...
-
Alle Zweifel bezüglich Antisemitismus sind ausgeräumt, “Baba News” kann die Durchführung der Kurse fortsetzen
-
Botschaft des Kosovo in Bern, Empfang zum Unabhängigkeitstag und zum Jubiläum der UÇK-Epopöe
-
Duffeyz im Rückspiegel: Von der Lehrabbrecherin zur Bachelor-Absolventin für Design
-
Multimedia-Künstler Shuk Orani präsentiert seine persönliche Ausstellung “EXPERIENCE”
Leben in Österreich
-
Österreichische Persönlichkeiten gratulieren den Kosovaren zur Visaliberalisierung Albinfo.at hat die Botschaften mehrerer österreichischer Persönlichkeiten und Politiker erhalten, die im Laufe der Jahre einen...
-
Lukas Mandl: „Visa-Liberalisierung ist kein Geschenk, Sie haben es verdient“
-
Behindertengleichstellungsgesetz: Bundesrat will Schutz vor Diskriminierung stärken
-
Schweiz und Österreich festigen Kooperation zur Eindämmung der Sekundärmigration
-
Schweiz und Österreich vereinbaren Aktionsplan gegen irreguläre Migration