Coronavirus: Bundesrat weitet Übernahme der Impfkosten aus

Der Bundesrat hat den Kreis der Personen ausgedehnt, die sich in der Schweiz kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen können. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 entschieden. Der Bund übernimmt die Kosten für die Impfung neu auch für Personen, die in der Schweiz leben, aber nicht obligatorisch krankenversichert sind, etwa Diplomatinnen und Diplomaten. Ebenfalls kostenlos ist die Impfung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die nicht in der Schweiz versichert sind und in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten.

Ziel der ausgeweiteten Kostenübernahme für Impfungen ist ein einfacher Zugang für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch nicht krankenversichert sind. Das betrifft in erster Linie Diplomatinnen und Diplomaten sowie Mitarbeitende internationaler Organisationen. Dasselbe soll auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten, die in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten und an ihrem Wohnort krankenversichert sind. Betroffen von der neuen Regelung sind schätzungsweise 150’000 Personen. Würde für sie alle eine Einzelrechnung ausgestellt, so wären die administrativen Kosten höher als für das Impfen selber. Verschiedene Nachbarländer kennen eine ähnliche Regelung. Der Bundesrat rechnet mit zusätzlichen Kosten von 3.5 Millionen Franken. Die Regelung gilt rückwirkend auf den 4. Januar 2021.

Bund übernimmt Testkosten für Personen ohne Symptome und passt Quarantäneregeln an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst. Der Bund übernimmt neu die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen. Zudem passt er die bisherige Quarantäneregelung an: Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Ausserdem regelte der Bundesrat, dass Ordnungsbussen verhängt werden können, wenn bestimmte Massnahmen nicht eingehalten werden. Damit Impfungen auch in Apotheken möglich sind, übernimmt der Bund auch dort die Kosten.

Mehr als die Hälfte der Covid-19-Übertragungen dürfte durch Personen ohne Symptome stattfinden, die gar nicht merken, dass sie infiziert sind. Der Bund hat deshalb Mitte Dezember das Testen von Personen ohne Symptome im Rahmen von Schutzkonzepten, etwa in Alters- und Pflegeheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz zugelassen. Um den Anreiz für solche Tests zu erhöhen, übernimmt der Bund neu die Kosten dafür. Die Tests können vom Personal selbst vor Ort vorgenommen und negative Resultate dieser Schnelltests müssen nicht gemeldet werden. Wird jemand positiv getestet, muss ein PCR-Test durchgeführt und das Resultat gemeldet werden.

Die erweiterte Teststrategie soll auch dazu beitragen, lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, etwa in Schulen. Dies nicht zuletzt auch, weil sich die neuen, ansteckenderen Varianten des Coronavirus in der Schweiz weiter verbreiten. Der Bund übernimmt auch in diesen Fällen die Kosten für die Testung von Personen ohne Symptome. Der Kanton muss dem BAG ein Konzept vorlegen, etwa dazu wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden.

Die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit werden entsprechend angepasst. Die erweiterte Teststrategie erfordert eine Änderung der Covid-19-Verordnung 3, die morgen Donnerstag, 28.1.2021 in Kraft tritt.

Quarantäneregel angepasst
Die bisherige Regelung der Kontaktquarantäne wird durch eine Test- und Freigabestrategie ergänzt. Gemäss der bis anhin geltenden Regelung muss sich eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Neu kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen Antigen-Schnelltest oder eine molekularbiologische Analyse (PCR-Test) durchführt und das Resultat negativ ist. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (10. Tag) muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten, ausser sie hält sich in der eigenen Wohnung oder Unterkunft (z.B. Ferienwohnung, Hotel) auf. Bei einem positiven Test muss sich die Person unverzüglich in Isolation begeben.

Verkürzte Reisequarantäne
Die neue Test- und Freigabestrategie gilt auch für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Sie müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Die Kontrolle erfolgt vor dem Einsteigen ins Flugzeug.

Breitere Erfassung der Kontaktdaten
Bisher werden nur die Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten oder -gebieten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. In Zukunft müssen auch Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten angeben, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Sämtliche Kontaktdaten werden neu mittels eines elektronischen Einreiseformulars erfasst. Dadurch können Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.

Die vom Bundesrat beschlossenen Quarantäne- und Einreiseregeln erfordern eine Anpassung der betreffenden Covid-19-Verordnungen. Sie treten am 8. Februar 2021 in Kraft.

Ordnungsbussen: Straftatbestände explizit aufgeführt.
Ab dem 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken. Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann etwa, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt. Ordnungsbussen sind zudem möglich für Teilnahme an unzulässigen Veranstaltungen oder die Durchführung einer verbotenen privaten Veranstaltung. Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse soll die Einhaltung der Massnahmen in der Gesellschaft fördern und die Strafverfolgungsbehörden entlasten.

Bund übernimmt Kosten für Impfung in Apotheken
Der Bund übernimmt ab dem 1. Februar auch die Kosten für Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker und zwar zu denselben Bedingungen wie für Impfungen in Impfzentren. Dies erlaubt den Kantonen, die Apotheken in ihre Impforganisation zu integrieren.

Prüfung von Atemschutzmasken
Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis in Lagerbeständen des Bundes oder der Kantone, sollen nachträglich geprüft werden können. Erfüllen diese Atemschutzmasken die nachträgliche Prüfung nicht, dürfen diese nicht benutzt werden. Der Bundesrat hat heute die Covid-19-Verordnung 3 entsprechend geändert. Zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurden wegen des hohen Bedarfs beim Gesundheitspersonal in grossen Mengen Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis eingekauft.

Nur langsame Abnahme der Fallzahlen
Die epidemiologische Lage entspannt sich in der Schweiz nur langsam, insbesondere bei der Zahl der Neuansteckungen. Deutlicher ist die Abnahme bei den Hospitalisationen und den Todesfällen. Auf den Intensivstationen bleibt die Belastung allerdings unverändert hoch. Der Anteil der neuen Virusvarianten verdoppelt sich nach wie vor jede Woche. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung mit Sorge. Sein Ziel bleibt eine rasche und deutliche Abnahme der Fallzahlen.

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Der Bundesrat hat zudem heute entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen.

Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur 2019

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung ab 15 Jahren in der Schweiz verwenden regelmässig mehr als eine Sprache. Damit hat der Anteil Mehrsprachiger 2019 im Vergleich zu 2014 leicht zugenommen. Englisch ist die am stärksten verbreitete Nichtlandessprache wie auch die am häufigsten gelernte Sprache in der Schweiz. Jede fünfte Person ab 25 Jahren lernt eine oder mehrere Sprachen oder vertieft ihre Sprachkenntnisse, wobei berufliche Gründe Hauptmotivation dafür sind. Das zeigen erste Ergebnisse der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur des Bundesamts für Statistik (BFS), die 2019 zum zweiten Mal durchgeführt wurde.

68% der Bevölkerung verwenden im Austausch mit ihren Angehörigen, bei der Arbeit oder beim Medienkonsum in der Freizeit – sei es beim Radiohören, Fernsehen, Lesen oder Internetsurfen – mindestens einmal pro Woche mehr als eine Sprache. 38% brauchen regelmässig zwei, 21% drei, 6,4% vier und 1,7% fünf oder mehr Sprachen. 32% gaben an, eine einzige Sprache zu verwenden, bei der letzten Erhebung im Jahr 2014 waren es 36%.

Alter, Bildungsstand und Migrationsstatus beeinflussen Mehrsprachigkeit

Der Anteil Personen mit einer einzigen regelmässig verwendeten Sprache steigt mit dem Alter; in der Gruppe der 15-24-Jährigen beträgt er 13%, bei den Personen ab 75 Jahren hingegen fast das Fünffache (64%). Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe verwenden eher regelmässig mehrere Sprachen als Personen mit tieferem Bildungsstand (76% gegenüber 59% mit Abschluss auf Sekundarstufe II resp. 72% ohne nachobligatorische Ausbildung).

Unter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist die regelmässige Verwendung mehrerer Sprachen überdurchschnittlich stark verbreitet: 41% der Erstmigrantinnen und -migranten sowie 49% der zweiten oder dritten Generation benutzen regelmässig mindestens drei Sprachen; dies gilt nur für rund einen Fünftel der Personen ohne Migrationshintergrund (21%).

Landessprachen und Dialekte stark verbreitet

76% der Bevölkerung in der Schweiz verwenden regelmässig Deutsch, 65% Schweizerdeutsch, 39% Französisch, 15% Italienisch sowie 1,9% Tessiner oder bündneritalienischen Dialekt und 0,9% Rätoromanisch. Die jeweilige(n) Lokalsprache(n), also Deutsch und Schweizerdeutsch in der Deutschschweiz (97% und 89%), Französisch in der Romandie (99%) und Italienisch sowie Tessiner/ bündneritalienische Dialekte in der italienischsprachigen Region (100% und 36%), werden von grossen Mehrheiten regelmässig verwendet.

Jugendsprache Englisch

Englisch kommt als häufigste Nichtlandessprache bei 45% der Bevölkerung in der Schweiz regelmässig zum Einsatz. In der deutschen Sprachregion ist die regelmässige Verwendung des Englischen noch stärker verbreitet als in italienisch- resp. französischsprachigen Gebieten (46% vs. 37% resp. 43%). In der Gruppe der 15-24-Jährigen wird Englisch von fast drei Vierteln mindestens einmal pro Woche gesprochen, geschrieben, gelesen oder gehört, wobei es 2014 rund 10 Prozentpunkte weniger waren (62%). Deutlich weniger ältere Personen verwenden diese Sprache regelmässig: ab 75 Jahren benutzen nur noch 15% mindestens einmal wöchentlich Englisch.

Sprachkenntnisse werden hauptsächlich aus beruflichen Gründen erweitert

In der Schweiz lernt jede fünfte Person ab 25 Jahren eine (oder mehrere) Sprache(n) oder vertieft ihre Sprachkenntnisse. Besonders verbreitet ist das Sprachenlernen bei den Jüngeren: 29% der 25-39-Jährigen erweitern ihre Sprachkenntnisse. Unter den Personen mit einem obligatorischen Schulabschluss lernen rund 12% eine Sprache, während es bei denjenigen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe mehr als doppelt so viele sind (26%). Die am häufigsten gelernte Sprache bei Personen ab 25 Jahren ist Englisch (34%). Danach folgen Deutsch und Französisch mit je 15%, weitere 11% resp. 8,6% entfallen auf Spanisch und Italienisch. Hauptmotivation für das Erlernen einer Sprache ist der Beruf (34%), die Gründe fallen aber je nach Sprache unterschiedlich aus.

Fast die Hälfte der Kinder kommt zuhause mit mehreren Sprachen in Kontakt

Bei unter 15-Jährigen wird zuhause mehrheitlich Schweizerdeutsch gesprochen (57%). Es folgen Französisch (28%), Deutsch (16%) und Italienisch (8,8%), während die häufigste Nichtlandessprache wiederum Englisch ist (7,5%). Aber auch Albanisch (6,7%), Portugiesisch (4,9%), Spanisch (4,9%), Bosnisch-Kroatisch-Montenegrinisch-Serbisch (3,8%) und Türkisch (2,8%) sowie über 70 weitere Sprachen werden bei der jüngsten Generation zuhause gesprochen. 33% der unter 15-Jährigen kommen zuhause mit zwei, ein Zehntel sogar mit drei oder mehr verschiedenen Sprachen in Kontakt. In der Gesamtbevölkerung beläuft sich der Anteil Personen mit mehr als einer zuhause gesprochenen Sprache auf 32%.

HUUMë, Geben Sie Ihrer Haut bisschen Liebe! 

In einer ruhigen Gasse im Herzen Prishtinas, ist ein Plakat zu sehen, welches Sie in die Welt von natürlich hergestellten Körperpflegeprodukten bringt. Und das Beste daran? Alles wurde im Kosovo hergestellt.

Die Haut ist das grösste Organ des Menschen. Haben Sie gewusst, dass unsere Haut nach Kontakt mit einem Produkt, 60% von diesem innerhalb der ersten 20 Sekunden aufnimmt? Aus diesem Grund ist es für Arbërore Riza so wichtig, den sicheren Gebrauch ihrer einzigartigen Produktlinie zu garantieren.

Zu den Inhaltstoffen der HUUMë Produkte gehören: Kokos-, Oliven-, Sonnenblumen- und Jojobaöle sowie Shea- und Kokosbutter. Die Produkte werden zu 98% aus EU-Ländern importiert. Mit einem Zertifikat wird sichergestellt, dass alle Zutaten aus biologischem und natürlichem Ursprung sind. HUUMë verdankt seinen Namen seinem Hauptwirkstoff, Humë, oder im deutschen auch als Tonerde bekannt.

Alles begann in einer kleinen Küche …

“Mit unermüdlichem Engagement, Leidenschaft und viel Liebe für das, was wir tun, sind wir stolz darauf, Qualität anbieten zu können, die durch die reichhaltige Liste gesunder Inhaltsstoffe getestet wurde, die wir in all unseren Produkten verwenden”, sagt Arbërore.

Alles begann im Jahr 2018 in der kleinen Küche ihres Hauses, aber mit einer grossen Vision und einer starken Mission: aussergewöhnliche und handgefertigte Produkte herzustellen und diese preisgünstig zu verkaufen.

 

Heute können Sie das ganze Sortiment im Laden oder im Online-Shop finden. Ob für die Selbstpflege oder als Geschenk, für jeden ist etwas dabei. HUUMë bietet Haar-, Gesichts- und Körperseife, Lippenbalsam, Deodorant, Gesichtsmasken, feuchtigkeitsspendende Körperlotionen, Öle fürs Gesicht und Badesalze an. Trotz des breiten Angebots, sind noch viele neue Produkte zu erwarten.

Jede Formel für die Herstellung eines Produkts wird von Apothekern und Technologen des Unternehmens genehmigt und im Institut für Gesundheit in Skopje getestet.

HUUMë Produkte haben eine lange Haltbarkeit und werden nicht an Tieren getestet. Denn das Ziel vom HUUMë ist nicht nur, um die Haut und Haare des Kunden, sondern auch um das gesamte Ökosystem zu kümmern. Nebst der 100% natürlichen Produkten, zielt das Unternehmen darauf hin, auf eine vollständig umweltfreundliche Verpackung umzusteigen.

«Umweltfreundlich» scheint das Schlüsselwort für die Identität, Vision und Werte der HUUMë Marke aus dem Kosovo zu sein. Tatsächlich ist es für Arbërore sehr wichtig, dass das Produkt nicht nur zum Wohle von Gesundheit und Natur, sondern auch aus einem anderen Grund qualitativ hochwertig ist. «Mit unserer unermüdlichen Arbeit und unseren Produkten haben wir den Weg gelegt, um Barrieren zu beseitigen, die die lokale Produktion nicht wertschätzen.»

HUUMë erinnert dich an Düfte aus der Vergangenheit

Ein weiteres Ziel von Arbërore besteht darin, das Verbraucherverhalten zu beeinflussen und die Vorteile der Verwendung von mehr Haar- und Hautpflegeseife als je zuvor zu erkennen. “Ich erinnere mich als ich anfing, meine ersten Seifen zu Hause herzustellen. Ich hatte ein besonderes Gefühl für diese und behandelte sie, als wären sie unantastbar und sehr teuer. Sie waren sehr wertvoll für mich”, sagte Arbërore.

Dies ist die Quelle des Firmennamens – HUUMë. “Die Generation der Grosseltern und darüber hinaus hat die persönliche Hygiene mit grünem Ton, der sich rund um die Flüsse befindet, aufrechterhalten. Ich habe jedoch auch ein weiteres U hinzugefügt, denn wenn wir das Wort Huma, im albanischen humë betonen, verlängern wir irgendwie das U. “Ë” ist der Buchstabe, der für mich die Einzigartigkeit der albanischen Sprache darstellt, und ich wollte, dass der Name des Unternehmens vollständig original ist. Dies ist die Geschichte des Namens HUUMë “, sagt Arbërore.

So begann die Verwirklichung der Leidenschaft in einen Beruf und in eine bekannte Marke.

HUUMë Produkte

12 Arten von Seifen für Körper, Haare, Gesicht

2 Arten von Lippenbalsam

3 Arten von Festkörpercremes (Body Butterstick)

1 Art Deo

7 Arten von Gesichtsmasken

3 Arten von Badesalzen

2 Arten von Produkten für Gesichtsdampf aus aromatischen Pflanzen, die auch durch inhalieren wirken

Make-up Reinigungsöl für alle Hauttypen

 

So kaufen Sie Geschenke bei HUUMë

Adresse: Sheshi Nënë Tereza, 49/B3-1, Prishtinë, 10 000, Kosovo

Tel.: +383 (0) 49 403 303

E-Mail: [email protected]

FB: https://www.facebook.com/huumenatural

Instagram: https://www.instagram.com/huumenatural/

Instagram: https://www.instagram.com/huumenatural_sweden/

Web: www.huumenatural.com

 

Wer ist Arbërore Riza

Nach einer langen Karriere in der Welt der Medien, verschiedener Organisationen und lokaler Institutionen entschied sich Arbërore, die nächste Herausforderung zu starten: die des Unternehmertums. Während ihres 10-jährigen Aufenthalts in London lernte sie die natürlichen Inhaltsstoffe von Körperpflegeprodukten und Kosmetika besser kennen. Mit der Zeit wurde dieses Interesse zu einem persönlichen Hobby und begann während ihrer Freizeit Geschäfte zu besuchen, die solche Produkte anboten. Anschließend begann Arbërore, sich intensiver mit Lesungen und Schulungen zu befassen und experimentierte auch mit verschiedenen Produkten. Jetzt hat sich HUUMë einen starken Namen geschaffen.

 

 

 

Coronavirus: Bund baut Unterstützung über das Härtefallprogramm aus

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750’000 Franken je Unternehmen erhöht. Die Verordnungsänderung erlaubt es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen. Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein.

Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie umfangreiche Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab. Beide Massnahmen wurden in der Wintersession noch substanziell verstärkt. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.

In den Kantonen sind zudem Härtefallprogramme angelaufen, für die insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung stehen, wovon der Bund gut drei Viertel trägt (1,9 Mrd.). In mehr als der Hälfte der Kantone werden bereits im laufenden Monat erste Härtefallhilfen ausbezahlt. Im Februar werden bis auf wenige Ausnahmen alle Kantone in der Lage sein, über das Härtefallprogramm Beiträge auszuzahlen. Die kantonalen Programme eignen sich somit gut, um den Betrieben, die von Covid-19 besonders stark betroffen sind, rasch zu helfen.

Angesichts der durch sanitarische Massnahmen verursachten wirtschaftlichen Einbussen hat der Bund die Bedingungen, unter welchen ein Unternehmen Anrecht auf Härtefallgeld hat, noch einmal gelockert und die Bemessung der Hilfen angepasst. Die Verordnungsänderung erlaubt es den Kantonen, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen. Die Änderungen wurden im Austausch mit den Kantonen erarbeitet. So unterstützt der Bund die Kantone bei der raschen Umsetzung ihrer Programme. Die wichtigsten Punkte:

  • Bei Schliessung kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr nötig: Jene Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden (insbesondere Restaurants, Bars und Discotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe) gelten neu automatisch als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
  • Berücksichtigung von Umsatzrückgängen 2021: Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrückgänge erleiden, können neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, dürften damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen.
  • Dividendenverbot verkürzt: Weiter wird das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen oder Kapitaleinlagen von Eigentümern zurückzubezahlen, auf 3 Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt.
  • Administrative Erleichterungen: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.
  • Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht: Neu können Kantone für alle Unternehmen Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (bisher 10 %) und bis zu 750’000 Franken je Unternehmung (bisher: 500’000 Fr.) leisten.  Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Auch lässt sich damit eine allfällige Verlängerung der Schliessungen über Ende Februar 2021 hinaus abdecken. Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe sogar auf 1,5 Million Franken erhöhen, sofern die Eigentümer mindestens in gleichem Umfang frisches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten.

Der Bundesrat hat entschieden, die 750 Millionen «Bundesratsreserve», welche das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht, auch für die kantonalen Härtefallprogramme einzusetzen und damit die ersten drei Mitteltranchen zu ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst später entscheiden.

Zudem wird der Bundesrat im Sinne einer Eventualplanung prüfen, ob es sinnvoll wäre, die Covid-Solidarbürgschaften im Falle einer dritten Welle mit einer starken Verschlechterung der Wirtschaftslage zur Sicherung der Liquidität und zur Stützung der Wirtschaft zu reaktivieren, und wie ein solches Programm auszugestalten wäre.

Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung.

Wo kann ich ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen?

Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton, in welchem das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, zu richten. Sie finden die kantonalen Kontaktdaten auf covid19.easygov.swiss. Die Verordnung des Bundes regelt, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit sich der Bund an den Kosten der kantonalen Härtefallregelungen beteiligt.

Coronavirus: Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Der Bundesrat hatte am 11. und 18. Dezember 2020 die schweizweiten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schliessen. Trotz dieser Verschärfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden. Die epidemiologische Lage bleibt äusserst angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.

Neue, hochansteckende Virusvarianten: Es droht ein erneuter Anstieg
Zusätzlich ist die Schweiz mit zwei neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten konfrontiert. Diese erhöhen das Risiko eines weiteren, schwierig zu kontrollierenden Anstiegs der Fallzahlen. In mehreren Ländern, wo die neuen Varianten breit zirkulieren, sind die Fallzahlen in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen. Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass die Entwicklung in der Schweiz anders verlaufen wird als in diesen Ländern. Die Übertragbarkeit der neuen Varianten ist nach ersten Einschätzungen 50 bis 70 Prozent höher.

Der Bundesrat erachtet diese Entwicklungen als höchst beunruhigend, auch wenn es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass die neuen Varianten gefährlicher sind und schwerere Krankheitsverläufe verursachen. Er setzt alles daran, die Kontakte mit weitergehenden Massnahmen stark zu reduzieren und damit die Ausbreitung der neuen Virusvarianten zu verlangsamen. Deshalb hat er zusätzliche Massnahmen beschlossen.

Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

Home-Office-Pflicht
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.

Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.

Pandemie prägt Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020

Das SECO hat am 8. Januar 2021 die neusten Zahlen zum Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020 publiziert. Die Arbeitsmarktentwicklung war 2020 durch die Covid-19 Krise geprägt. Dank massivem Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) konnten die negativen Auswirkungen der Krise auf die Unternehmen und die Arbeitnehmenden sehr stark abgedämpft werden. Gleichwohl stieg die Zahl der registrierten Stellensuchenden und Arbeitslosen ab Mitte März, ausgehend von einem tiefen Ausgangsniveau, steil an. Gemäss den Erhebungen des SECO resultierte im Jahresdurchschnitt 2020 eine Arbeitslosenquote von 3,1%.

Ab Juni nahm die Zahl der Stellensuchenden dann nur noch leicht zu und bei den Arbeitslosen waren zeitweise leichte Rückgänge zu verzeichnen. Mit 163’545 lag die Arbeitslosenzahl Ende Dezember 2020 um 46’268 bzw. um 39,5% höher als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Stellensuchenden lag mit 260’318 um 67’363 bzw. um 34,9% über dem Wert von Dezember 2019. Ein ähnlich hoher Wert war zuletzt im Februar 1997 mit 251’377 Stellensuchenden gemessen worden.

Rückblick: Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit im Jahr 2020

Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl für 2020 beläuft sich auf 145‘720 Personen und liegt damit um 38’788 Personen oder 36,3% höher als 2019. Für das Berichtsjahr 2020 resultiert daraus im Jahresmittel eine Arbeitslosenquote von 3,1%, was einer Zunahme um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2019 (2,3%) entspricht. Die Anzahl der Stellensuchenden lag im Jahresdurchschnitt 2020 bei 230’017. Gegenüber 2019 war somit eine Zunahme um 48’219 Personen (+26,5%) zu verzeichnen.

Die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) liegt im Mittel 1,0 Prozentpunkte höher als im Vorjahr und steigt damit auf einen Jahresdurchschnittswert von 3,2%. Die Arbeitslosenquote der älteren Arbeitnehmer (50- bis 64-Jährige) hat mit einem Jahresdurchschnitt von 2,9% ebenfalls zugenommen (+0,7 Prozentpunkte gegenüber 2019).

Dass die Arbeitslosigkeit im Zuge des massiven Rückgangs der Wertschöpfung im ersten Halbjahr 2020 nicht noch stärker zugenommen hat, ist auf den massiven Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zurückzuführen. Ausgehend von einem sehr tiefen Niveau im Februar (5’045), schnellte die Zahl der Arbeitnehmenden mit KAE im März auf 1,0 Millionen und im April auf einen historischen Höchstwert von rund 1,3 Millionen hoch. In den Monaten Mai bis September ging diese Zahl im Zuge der Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen dann wieder deutlich zurück; im Oktober wurde bislang für 219’388 Arbeitnehmende KAE abgerechnet. In den Wintermonaten dürfte dieser Wert v.a. auf Grund der zweiten Welle der Covid-19 Pandemie und damit verbundenen Massnahmen nochmals deutlich ansteigen. Im Monat November waren 645’493 Arbeitnehmende zum Bezug von KAE vorangemeldet.

Der Bund stattete die Arbeitslosenversicherung wegen der coronabedingten Auswirkungen mit einer ausserordentlichen Zusatzfinanzierung in der Höhe der für die Abrechnungsperioden des Jahres 2020 geleisteten Kurzarbeitsentschädigungen aus. Somit wird der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung das Rechnungsjahr 2020 gemäss aktuellen Schätzungen mit einem Gesamtertrag von 19,02 Mrd. Franken (2019: 8,06 Mrd.) und einem Gesamtaufwand von 18,83 Mrd. Franken (2019: 6,50 Mrd.) mit einem Einnahmenüberschuss von 0,19 Mrd. Franken (2019: 1,56 Mrd.) abschliessen.

Die Haupteinnahmen bestehen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebern von 7,49 Mrd. Franken (2019: 7,38 Mrd.) und dem COVID-19-Bundesbeitrag von 10,78 Mrd. Franken. Die Hauptausgaben beinhalten üblicherweise die Arbeitslosenentschädigungen, die sich 2020 auf 6,38 Mrd. Franken beliefen (2019: 4,83 Mrd.). Im letzten Jahr war die Kurzarbeitsentschädigung mit 10,78 Mrd. Franken (2019: 0,03 Mrd.) der mit Abstand höchste Ausgabenposten.

Sollte der Arbeitslosenversicherung aufgrund der coronabedingten Auswirkungen auch im Jahr 2021 eine Überschuldung drohen, haben Bundesrat und Parlament die Möglichkeit, in Kenntnis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden finanziellen Lage über eine weitere ausserordentliche Zusatzfinanzierung zu entscheiden.

Arbeitslosigkeit: Kennzahlen für Dezember 2020

Registrierte Arbeitslosigkeit im Dezember 2020: Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Dezember 2020 163’545 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 10’275 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,3% im November 2020 auf 3,5% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 46’268 Personen (+39,5%).

Jugendarbeitslosigkeit im Dezember 2020: Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) erhöhte sich um 204 Personen (+1,2%) auf 17’694. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Anstieg um 5’304 Personen (+42,8%).

Arbeitslose 50-64 Jahre im Dezember 2020: Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre erhöhte sich um 3’241 Personen (+7,7%) auf 45’530. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme um 12’391 Personen (+37,4%).

Stellensuchende im Dezember 2020: Insgesamt wurden 260’318 Stellensuchende registriert, 9’179 mehr als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode stieg diese Zahl damit um 67’363 Personen (+34,9%).

Gemeldete offene Stellen im Dezember 2020: Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt nun neu ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen verringerte sich im Dezember um 3’635 auf 25’226 Stellen. Von den 25’226 Stellen unterlagen 13’246 Stellen der Meldepflicht.

Abgerechnete Kurzarbeit im Oktober 2020: Im Oktober 2020 waren 219’388 Personen von Kurzarbeit betroffen, 15’197 Personen mehr (+7,4%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe erhöhte sich um 2’663 Einheiten (+13,2%) auf 22’853. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 940’177 (+7,9%) auf 12’812’300 Stunden zu. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Oktober 2019) waren 129’600 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’772 Personen in 113 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im Oktober 2020: Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Oktober 2020 ausgeschöpft hatten, auf 2’245 Personen.

Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben

Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt. Der Bundesrat plant deshalb, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Er hat dazu am 6. Januar 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden. Gleichzeitig wird er den Kantonen auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen. Der Bundesrat hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.

Die Infektionszahlen spiegeln die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wieder. Zwar sind die Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es wurden aber auch deutlich weniger Tests durchgeführt. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen ist nicht ausgeschlossen. Ausserdem erhöht auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. Die epidemiologische Lage bleibt angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.

Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen
Bereits heute ist absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssen. Er schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden Planungssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13. Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden.

Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation gegeben, damit er, wenn nötig, rasch reagieren kann. Die Verschärfungen betreffen die Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sollen die Kantone sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.

Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz
Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Er hat die Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechend angepasst. Sie tritt am Samstag, 9. Januar in Kraft.

2021 – Neujahrsansprache von Bundespräsident Guy Parmelin

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Schweiz und im Ausland

Wir haben ein dunkles Jahr hinter uns. Die Gesundheitskrise hat uns schwer getroffen. Viele Familien haben einen nahen Menschen verloren. Viele konnten von ihm nicht Abschied nehmen, wie sie es sich gewünscht hätten. Für sie wird das vergangene Jahr für immer verbunden sein mit diesem schmerzlichen Verlust. Die Mitarbeitenden in Spitälern und Pflegeheimen kamen an den Rand ihrer Kräfte und sind es heute noch. Andere durften lange gar nicht mehr arbeiten, waren in Kurzarbeit oder haben sogar ihre Stelle verloren. Traditionsunternehmen sind verschwunden. Auch unser Bildungssystem wurde auf eine harte Probe gestellt. Kurz: Die Pandemie hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt.

Selten haben wir Vergleichbares erlebt: Unsere Tätigkeiten kamen zum Stillstand. Die ganze Gesellschaft befand sich in noch nie dagewesener Isolation. Wir mussten lernen, ohne Händeschütteln auszukommen. Dieses wichtige Begrüssungsritual gefährdete plötzlich unsere Gesundheit. All das war und ist für uns umso schwieriger, weil wir Menschen – so hat es schon Aristoteles gesagt – «von Natur aus gesellige Wesen sind».

Sie haben sicher Verständnis: Zu Beginn dieses neuen Jahres möchte ich mich nicht allzu enthusiastisch äussern. Vieles ist ungewiss und die Lage bleibt prekär. Trotzdem möchte ich Ihnen von Herzen meine besten Wünsche überbringen. Ich denke insbesondere an die Menschen, die einsam oder krank sind. Ich denke an die, die unter dem Verlust eines nahen Bekannten leiden. Und ich denke an alle, denen der ungewohnte Alltag Sorgen macht. Ich möchte Ihnen heute erneut versichern, dass der Bundesrat Sie so gut wie möglich unterstützt und nach Lösungen für heute und morgen sucht.

Persönlich verspüre ich trotz allem etwas wie Zuversicht und Optimismus. Das sage ich nicht, weil es gut tönt, sondern aus Überzeugung: Unser Land hat in der Vergangenheit Vieles richtig gemacht. Wir haben zahlreiche Erfindungen auf den Markt gebracht. Für alle ist «Swiss made» der Inbegriff von Qualität und Zuverlässigkeit. Das zeigt sich auch an der Tatsache, dass 28 Nobelpreisträger aus der Schweiz kommen.

Die Schweiz geht vorwärts und wird auch in Zukunft vorwärtsgehen. Ich bin überzeugt, unser gutes Bildungssystem hilft uns dabei: Bildung ist unsere universelle Sprache. Sie ist Voraussetzung für Dialog und Austausch. In einer Zeit äusserst labiler Kräfteverhältnisse garantiert Bildung den Zugang zu Kompromissen. Sie ebnet den Weg zum friedlichen Lösen von Konflikten. Bildung ist im Grunde der Schlüssel für den Zusammenhalt unseres Landes.

Wir Schweizerinnen und Schweizer müssen zusammenstehen. Nur so können wir als Land einstehen für die Interessen von uns allen: für unsere Gesundheit und unser wirtschaftliches Wohlergehen, für Frieden und Verbundenheit, für Freiheit und Unabhängigkeit, – kurz: für alles, was uns seit Langem lieb und teuer ist.

An diesem 1. Januar schlagen wir im Buch unserer Geschichte eine neue Seite auf. Zwar wird damit die gegenwärtige Situation nicht auf einen Schlag besser. Aber wir dürfen nicht resignieren. Ich rufe Sie auf, unser Schicksal als Gemeinschaft zu tragen. Jetzt ist der Moment gekommen zusammenzustehen – trotz der immer noch nötigen Vorsicht im Zusammensein. Nur wenn wir zusammenhalten, können wir als Schweizer Bevölkerung dereinst wieder gemeinsame Erfolge feiern.

Es ist mir wirklich wichtig, dass wir eine geeinte Schweiz sind, geeint in unserer Vielfalt: Stadt und Land, Alt und Jung, Wohlhabende und weniger Wohlhabende.

In dieser Hoffnung wünsche ich allen:

Buon ann

Bonne année

Bun Onn

Es guets Nöis

Coronavirus: Der Bundesrat verschärft die Massnahmen nicht

Der Bundesrat hat eine detaillierte Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation vorgenommen. Diese bleibt aufgrund des hohen Ansteckungsniveaus und des Auftretens von zwei neuen Virusvarianten in der Schweiz besorgniserregend. Der Bundesrat ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die am 18. Dezember 2020 getroffenen Massnahmen, d.h. die Schliessung der Restaurations-, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe angemessen sind und nicht verschärft werden müssen.

Gemäss Entscheid vom 18. Dezember 2020 wurde der Bundesrat am 30. Dezember 2020 schriftlich über eine allenfalls erforderliche Verschärfung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus informiert. Nach einer detaillierten Analyse der epidemiologischen Situation ist er zum Schluss gekommen, dass die für eine solche Verschärfung festgelegten Kriterien nicht erfüllt sind. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die aktuellen Massnahmen beizubehalten. Er verfolgt die Situation weiterhin aufmerksam und wird am 6. Januar 2021 die Lage neu beurteilen.

Der Reproduktionswert des Virus ist aktuell unter 1 (0,86 am 18.12.2020). Dieser Rückgang sowie die geringe Zahl der neu gemeldeten Fälle in den letzten Tagen sind jedoch mit grosser Vorsicht zu betrachten. Sie lassen sich zu einem beträchtlichen Teil durch den Rückgang der durchgeführten Tests während der Feiertage sowie die Verzögerung bei den Meldungen der neuen Fälle, Hospitalisationen und Todesfälle erklären.

Neue Varianten des Coronavirus

Nach dem Auftreten neuer Varianten des Coronavirus in Grossbritannien und in Südafrika hat der Bundesrat am 21. Dezember 2020 Massnahmen ergriffen, um deren Verbreitung in der Schweiz möglichst zu verhindern oder zu verlangsamen. Bisher wurden dank der intensivierten Sequenzierung der positiven Tests sieben mit dieser neuen Variante infizierte Personen identifiziert.

Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sind die neuen Varianten des Coronavirus deutlich ansteckender als die bisher bekannte Form. Hingegen gibt es keine wissenschaftliche Bestätigung, dass sie schwerere Erkrankungen hervorrufen oder die bisher entwickelten Impfstoffe gegen Covid-19 nicht wirken würden.

Der Bundesrat hält fest, dass die am 18. Dezember 2020 ergriffenen Massnahmen daher umso wichtiger sind, um die Zahl der neuen Fälle zu begrenzen und die Verbreitung dieser neuen Varianten zu verlangsamen. Im Übrigen blieben die Hygiene- und Verhaltensregeln unverzichtbar für den Schutz gegen das Virus und die Bekämpfung der Epidemie.

Weiter gilt es auch, die Zahl der Tests zu erhöhen und das Contact Tracing zu verstärken. Das Bundesamt für Gesundheit, die Kantone und die wissenschaftliche Task Force arbeiten eng zusammen, um die Empfehlungen entsprechend den neusten Entwicklungen anzupassen. Sollten sich diese neuen Varianten weiter ausbreiten, sind weitere Massnahmen nicht auszuschliessen.

Covid-19: Zwei Proben mit Variante aus Südafrika entdeckt

In Grossbritannien und Südafrika wurde in den vergangenen Tagen unabhängig voneinander je eine neue Variante des Coronavirus entdeckt. Seit dem 24.12. wurde in der Schweiz in drei Proben die Variante aus Grossbritannien gefunden. Bei weiteren Sequenzierungen wurden nun zum ersten Mal in zwei Proben die neue Variante aus Südafrika nachgewiesen.

Nach den beiden bereits an Heiligabend gemeldeten Fällen der Grossbritannien-Variante in Zürich und Graubünden ist in den vergangenen Tagen ein weiterer Fall im Fürstentum Liechtenstein hinzugekommen, wie Analysen des Universitätsspitals Basel zeigen. Die betroffene Person befindet sich in Isolation.

Im Rahmen ihrer Forschungsarbeit hat die ETH Zürich darüber hinaus rund 500 Proben von positiv getesteten Personen sequenziert. Mithilfe dieses Verfahrens können die beiden Varianten entdeckt werden. Bei zwei Proben wurde die Variante aus Südafrika gefunden. Die britische Variante wurde nicht nachgewiesen. Eine der beiden positiv getesteten Personen hält sich im Kanton Schwyz auf. Die zweite Person befindet sich in Frankreich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist in Kontakt mit den Schwyzer und den französischen Behörden.

Das BAG erinnert daran, dass sich alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus Grossbritannien oder Südafrika auf dem Luft- oder Landweg in die Schweiz einreisen für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Diese Regel gilt auch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die nach den Weihnachtstagen aus den beiden Ländern in die Schweiz zurückreisen.

«BÄRENWALD Prishtina» – der Ort, an dem die Natur mit den Besuchern spricht

«BÄRENWALD», nur 20 Kilometer von Prishtina entfernt, im Dorf Mramor, entfaltet sich vor den Besuchern wie eine meisterhaft gemalte Landschaft, die inmitten eines dichten Waldes zum Leben erweckt wurde. Wenn Sie sich dem Eingang für Besucher nähern, bemerken Sie neben der natürlichen Schönheit sofort die Ordnung und Sauberkeit, die in jeder Ecke und jedem Element dieses Ortes herrscht und welcher im Kosovo, aus vielen Gründen besonders ist.

Heim und Rehabilitation für missbrauchte Bären

Hier ist die ewige Heimat von 20 Bären aus dem Kosovo und Albanien, die aus Käfigen und miserablen Bedingungen gerettet wurden, in denen sie zuvor gehalten wurden. Nun hat jeder Bär mindestens 5.000 m² zur verfügbar, um ein ruhiges und ungestörtes Leben in Freiheit und in ihrem natürlichen Lebensraum zu genießen. «BÄRENWALD Prishtina» hat diesen Lebensraum so gestaltet, dass jedes Tier genug Freiraum hat, ohne sich gegenseitig zu stören.

«Die Bären sind im Rehabilitationsprozess und die ersten drei Jahre sind die schwierigsten. Weil sie so lange in Gefangenschaft gelebt haben, haben sie die Fähigkeit verloren, allein in der Natur zu überleben, aber auch die Angst vor dem Menschen. Deshalb werden sie ihr ganzes Leben hier verbringen», sagt Afrim Mahmuti, Manager dieses Zentrums.

“BÄRENWALD Prishtina” ist ein Projekt der globalen Tierschutzorganisation «VIER PFOTEN» aus Österreich. Die Mission der Organisation ist es, Tiere zu entdecken, die unter menschlichen Handlungen leiden, sie zu retten und zu schützen. Die Rettung von Bären, welche in Restaurants im Kosovo als Unterhaltungsform für Kunden gehalten wurden, wurde zum Ausgangspunkt dieses Ortes, der 2020 zu einer der beliebtesten Touristenattraktionen im Kosovo geworden ist.

Täglich kümmern sich sieben spezialisierte Betreuer um die Gesundheit und das emotionale Wohlbefinden des Bären. Die Ernährung der Bären ist gut untersucht: 85% sind Obst und Gemüse, während Bären im Herbst kalorienreichere Lebensmittel erhalten, um sich auf den Winterschlaf vorzubereiten. Bären haben regelmäßige tierärztliche Kontrollen, Gesundheits- und Verhaltensüberwachung.

«Wir sind anders als der Zoo», erklärt Afrim Mahmuti. «Wir zwingen Bären nicht, für Besucher herauszukommen. Sie haben ihre eigenen Höhlen, die von uns geschaffen wurden oder die sie selbst graben. Sie haben ihre eigenen Spielsachen und nur wenn sie wollen, erscheinen sie den Besuchern.»

Zentrum für Umwelterziehung «SCHÄTZE DER NATUR» – Wir lernen etwas über Natur in der Natur

Allein im Jahr 2019 wurde der «Bärenwald» von 43.000 Besuchern, davon rund 8.000 Schülern, in von Schulen organisierten Gruppen besucht. Die Wochenenden sind voller Besucher, hauptsächlich Familien. Im Sommer kommen die meisten Besucher aus der Diaspora. Jeden Tag kommen Gruppen von Erwachsenen und Kindern, um auf dem «Bärenwaldpfad» spazieren zu gehen, das Zentrum zu besuchen, in dem es viele Informationen über das Bärenleben und die Naturpflege gibt und einen unterhaltsamen Tag inmitten der Natur zu verbringen.

Aber es macht nicht nur Spaß. Jedes Element in diesem Raum wird geschaffen und positioniert, um kraftvolle Botschaften zu vermitteln, dass Mensch, Tier und Natur auf der Erde als ein einziges System existieren und wie wichtig es für den Menschen ist, naturfreundlich zu sein und besser auf sich selbst aufzupassen. Im pädagogischen Restaurant erhalten sie den Eindruck, als wären Sie mit Bären im Wald. Eine «Höhle» im Inneren sagt den Kindern, wie sich der Bär fühlt. Verschiedene Lehrvideos verbreiten wichtige Informationen über Bären. Bücher, Poster und andere Lehrmaterialien befinden sich überall im Bildungszentrum «Schätze der Natur». Das Fachpersonal des Zentrums verwaltet die Besuche und teilt die Informationen. Kinder können Teil der «Waldschule» sein – Unterrichtsstunden in der Natur – oder dem Programm «Schatzsuche» im Zentrum folgen, wo sie das Zertifikat «Held der Natur» erhalten können!

Das Konzept des «Bärenwaldes» wird ständig erweitert. Im Juli dieses Jahres wurde der «Naturpfad» eingeweiht. Auf den 400 Metern dieses Weges begegnen Besucher Innovationen wie Ameisenhügel, Labyrinth, Bärenhöhle, in denen der Herzschlag eines Bären, Spinnennetz oder Vogelnester zu hören sind. Dazu sind auch Beobachtungspunkte errichtet worden. Überall auf dem Weg befinden sich verschiedene Informationstafeln. Möglich wurde diese Erweiterung durch die Kooperationsvereinbarung zwischen «VIER PFOTEN» und der Schweizerischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit im Rahmen des Swisscontact-Projekts im Kosovo zur Förderung der Beschäftigung im privaten Sektor.

«Die Finanzierung durch die Schweizer Regierung hat das Umweltprogramm als eines unserer Ziele ergänzt», sagt Afrim. Diese Erweiterung ermöglicht es dem «Bärenwald» seinen Besuchern das ganze Jahr über ein noch reichhaltigeres Angebot an Unterhaltung und Umwelterziehung zu bieten, was zu einem attraktiveren Reiseziel wird.

Außerdem hat die Gemeinde Prishtina das Land (16 ha) zur Nutzung für 99 Jahren freigegeben und die Asphaltierung der Straße von einer Länge von 2,7 km finanziert, welche den BÄRENWALD Prishtina mit der Hauptstraße verbindet.

Die meisten Mittel, die für das Wohlergehen und das Überleben des «Bärenwaldes» benötigt werden, stammen von privaten Spendern aus Europa. «Private Spenden, ob in individueller oder organisierter Form, sind für unsere Existenz und die Fortsetzung der Mission der Organisation von entscheidender Bedeutung», sagt Afrim.

Die von COVID-19 geschaffene Situation hat sich auch auf die BÄRENWALD Prishtina ausgewirkt, da die Zahl der Besucher mehrere Monate lang erheblich zurückgegangen ist und das Zentrum, wegen offizieller Maßnahmen, manchmal seine Türen schließen musste. Daher erhält die Unterstützung durch private Spender für dieses Zentrum eine andere Bedeutung und Dimension.

Modernes Modell für nachhaltiges Management

In Übereinstimmung mit dem Pro-Natur-Ansatz des Bärenwaldes, orientiert sich dieses Zentrum zunehmend an nachhaltigen Bewirtschaftungs- und Selbstversorgungsmanagementpraktiken. Afrim Mahmuti weist darauf hin, dass sie eine Kläranlage installiert haben. Gereinigtes Wasser wird zur Bewässerung der zentralen Räume verwendet.

Ein kleiner Garten im Herzen des Waldes bietet erhebliche Mengen an frischem Gemüse, dass die Küche des Restaurants «Schätze der Natur» versorgt und wirft zugleich Portion vegetarisches Essen für Bären aus.

Im Rahmen des Umweltbildungsprogramms wurde ein Abfallrecyclingsystem eingerichtet. Hier wird der Abfall in Dosen, Papier, Glas und Kunststoff getrennt. Darüber hinaus werden diese klassifizierten Abfälle von einem, auf Recycling spezialisiertem Unternehmen, entsorgt. Die Lebensmittelabfälle werden kompostiert und zur Düngung für den zentralen Garten genutzt oder an lokale Dorfbewohner verteilt, welche Gemüse und Obst für das zentrale Restaurant produzieren.

«Bärenwald» hat die Lizenz als selbsterzeugender Stromverbraucher von Sonnenkollektoren mit einer Leistung von 30 kW erhalten. Das nächste Projekt ist die Installation von 10 kW Solarmodulen, um 100% der Energieerzeugung für den eigenen Bedarf zu decken. Es wird erwartet, dass die Energiekosten aus dem öffentlichen Stromnetz (aus Braunkohle) bis 2021 Null betragen werden.

Nehmen Sie eine Erinnerung mit

Im Zentrum «Schätze der Natur» gibt es auch einen Souvenirladen. Bären und Natur sind das Hauptsymbol in allen hier verkauften Souvenirs, und die Gewinne aus dem Verkauf gehen an das Wohl der Bären und das Wohl des Zentrums. Mit dem Kauf eines Souvenirs helfen Besucher auch Frauen, die diese Souvenirs mit ihren eigenen Händen herstellen. In der Tat ist es die Mission vom Bärenwald, Frauen auf dem Land zu unterstützen, die Familien unterstützen und nur ihre eigenen Produkte verkaufen: Kunsthandwerk, Dekorationen oder Naturprodukte wie verschiedene Tees.

Alles in diesem Zentrum fungiert als Lebenszyklus: der Mensch zur Verteidigung der Tierwelt und der Natur; Natur, die die Fülle an Produkten, Wasser und Sonne spendet, und ein System, in dem Familien in der Region Arbeit finden oder ihre Produkte verkaufen können.

«Bärenwald» ist das einzigartigste Reiseziel im Kosovo, wo Besucher die Schönheit des Waldes genießen und von dort zurückkehren, inspiriert von mehr Liebe zur Natur und positiven Botschaften, um ihn zu schützen.

 

Covid-19: Neue Variante des Coronavirus in zwei Proben in der Schweiz entdeckt

In Grossbritannien und Südafrika wurde in den vergangenen Tagen unabhängig voneinander je eine neue Variante des Coronavirus entdeckt. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Varianten deutlich ansteckender sind und das Virus sich dadurch wesentlich schneller ausbreitet, als dies bei der bisherigen Variante des Coronavirus der Fall war. In der Schweiz wurden nun zum ersten Mal in zwei Proben die neue Variante aus Grossbritannien nachgewiesen.

Nach Bekanntwerden der neuen Variante in Grossbritannien hat die Schweiz sehr schnell Massnahmen ergriffen, um allfällige Mutationen des Virus zu finden. So werden verschiedene Proben von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen aktuell durch Sequenzierung auf eine allfällige Mutation des Virus untersucht. Dadurch soll festgestellt werden, ob eine positiv getestete Person Trägerin der neuen Variante des Coronavirus ist, die in Grossbritannien zum ersten Mal auftrat.

In zwei Proben von positiv getesteten Personen konnte die betreffende Mutation nachgewiesen werden. Diese Personen haben einen Wohnsitz in Grossbritannien und wurden in der Schweiz positiv auf das Coronavirus getestet. Die Proben wurden im Nationalen Referenzzentrum für neuauftretende Viruskrankheiten in Genf sequenziert. Die Personen sind dem BAG namentlich bekannt. Die Kantone, aus denen diese Proben stammen, wurden durch das BAG darauf aufmerksam gemacht, dass diese ansteckendere Variante allenfalls bei ihnen zirkulieren könnte.

Das BAG geht davon aus, dass sich die positiv getesteten Personen in Isolation befinden. Ein Kanton hat dies für eine der beiden Personen bereits bestätigt. Deren Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Ein zweiter Kanton ist aktuell daran, die betroffene Person zu kontaktieren.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 23. Dezember 2020 Britinnen und Briten und auch Gäste aus Südafrika in der Schweiz mit einer SMS-Nachricht über die für sie geltenden Corona-Regeln informiert. In der Nachricht wird die angeschriebene Person darüber informiert, dass sich alle Reisenden aus Grossbritannien oder Südafrika, die am oder nach dem 14. Dezember 2020 in die Schweiz gekommen seien, ab dem Ankunftsdatum für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen.

Ein spannender Beitrag über die Sprachentwicklung der albanischen Kinder in der Schweiz

Driter Gjukaj, angehender Primarlehrer aus der Schweiz, hat einen Podcast (Interviewreihe) über die Sprachentwicklung der albanischen Kinder in der Diaspora erstellt. Im Interview mit Albinfo.ch berichtet er uns über seine Erfahrungen während der Realisierung seines Projektes.

Gjukaj redet auch über die Rolle der Eltern während der Einschulung und über die Wichtigkeit, dass interessierten Eltern professionelle Beratungsangebote für die Umgebungssprache ihrer Kinder zugänglich gemacht werden sollte.

Wie kamst du zu der Idee einen solchen Podcast zu erstellen?

Der Podcast entwickelte sich im Verlauf meines Studiums an der Pädagogischen Hochschule in Zürich.

Thematisch interessierte ich mich für Schwierigkeiten in der Transititonphase aus Sicht des Kindes. Dabei fokussierte ich mich auf die Perspektive von Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, in meinem Fall Kinder aus albanischsprachigen Familien. Um Antworten zu meiner Leitfrage zu finden, habe ich vier verschiedene Familien und ihre Kinder während der Einschulungsphase  begleitet und porträtiert. Meine Beobachtungen und Befunde habe ich in einem abschliessenden Interview zusammen mit der Logopädin und Expertin für frühe Sprachbildung Frau Ivana Chatton besprochen. Während dieser Zeit musste ich in den sozialen Netzwerken nach freiwilligen Familien für meine Interviewreihe suchen und dabei wurde ich von einer engagierten Journalistin in der Diaspora kontaktiert, namentlich Frau Hava Kurti Krasniqi. Sie ermutigte mich meine Resultate zu veröffentlichen. Daher kam auch meine Idee auf meine Interviewreihen in Form eines Podcasts zusammenzufassen.

Auf welche Befunde bist du gestossen?

Zusammengefasst bin ich auf drei verschiedene Resultate gestossen. Während der ersten Recherche habe ich einen Vergleich zwischen Kindern, die vor Schulbeginn in Familien nur auf Albanisch erzogen wurden, mit Kindern, die zu Hause während der Vorschulzeit Albanisch und Deutsch sprachen, gemacht. Das Ergebnis war erstaunlich, denn Erfolg oder Misserfolg in der Übergangsphase aus Sicht von Kindern hängt, gemäss meinen Ergebnissen, nicht davon ab, ob ein Kind zu Hause in einer oder in zwei Sprachen erzogen wird. Für beide Arten des Spracherwerbs gibt es Beispiele, die von einem erfolgreichen Übergang in der Schule sprechen, sowie Beispiele mit langfristigen Sprachschwierigkeiten.

In der zweiten Untersuchung habe ich die Tatsache analysiert, warum bei vielen Minderheiten auf der ganzen Welt festgestellt werden kann, dass Kinder mit Migrationshintergrund bereits in der ersten und zweiten Generation besser und häufiger in der Landessprache oder in der Schulsprache kommunizieren und warum die erste Sprache (in unserem Fall die albanische Sprache) schrittweise verloren geht. Im Bereich der Sprachentwicklungswissenschaft wird dieses Phänomen als Phänomen der subtraktiven Zweisprachigkeit definiert. Dies ist der Fall, wenn Kinder in der Diaspora nur die Amtssprache (Deutsch) lernen, während die Muttersprache (Albanisch) weder in der Schule noch ausserhalb der Schule professionell gefördert wird. Beim gegenteiligen Phänomen wird von der Entwicklung einer additiven Zweisprachigkeit gesprochen. In diesem Fall wird die zweite Sprache, Deutsch, auf Grundlage der albanischen Muttersprache gelernt. Daher verläuft die Sprachentwicklung aufeinander aufbauend und parallel.

Für die parallele Sprachentwicklung ist eine professionelle Beratung der Eltern erforderlich. Woher sollten Eltern mit einsprachiger Sozialisation (nur Albanisch) über die schulischen Bedürfnisse und Schwierigkeiten zweisprachiger Kinder (Albanisch und Deutsch) Bescheid wissen?

In der dritten Untersuchung sprach ich mit Frau Chatton über Kinder, die beide Sprachen mischen, und darüber, was in diesen Fällen von uns als Eltern oder Lehrpersonen verlangt wird. Frau (kein Punkt) Chatton sagt, dies sei eine natürliche Entwicklung zweisprachiger Kinder. Für die Eltern ist es wichtig, Verständnis dafür zu zeigen, dass das Kind auch weiss, wie man sich in einer Fremdsprache (Deutsch) ausdrückt, und dass die Pädagogen die Vielfalt der Sprachen in ihrem Klassenzimmer respektieren sollten. Die gleichzeitige Verwendung zwischen der Erst- und Zweitsprache von bilingualen Kindern sollte keinesfalls vollständig verboten werden. Optimalerweise sollte dieser Fall verwendet werden, um mit dem zweisprachigen Kind in einem Dialog über Sprachvielfalt zu treten. „Ah du hast ein Deutsches Wort verwendet, weißt du auch wie man dieses Wort auf Albanisch übersetzt?“ Wenn beispielsweise ein Kind während eines Gesprächs auf Albanisch ein deutsches Wort bringt, definieren wir als Experten dieses Phänomen als “Code-Switching”. Dies ist keinesfalls eine Schwäche oder eine Sprachstörung, sondern eine positive Eigenschaft, die zweisprachige Kinder mitbringen. Dieses Phänomen kann in vielen mehrsprachigen Familien und Kulturen beobachtet werden und ist normal. Wenn das Kind die beiden Sprachen zusammen verwendet, ist es hier wichtig, auch die Verwendung der richtigen Grammatik zu berücksichtigen. Für eine grosse Anzahl von Migrantenkindern, fügt Frau Chatton hinzu, ist es zu einer Art Trend geworden, “nicht grammatisch” zu sprechen. Solange ein Kind jedoch bewusst zwischen beiden Grammatikstrukturen unterscheiden kann, ist dieses Phänomen auch keine Schwäche, sondern eine charakteristische Stärke zweisprachiger Kinder. Experten sprechen in diesem Fall auch über die metalinguistische Bewusstheit.

Planen Sie es ins Albanische zu übersetzen? Dritër Gjukaj:

Ich würde diesen Podcast gerne ins Albanische übersetzen. Es ist aber eher eine Frage des Aufwandes und der Zeit, ob ich mich auf ein weiteres Projekt einlassen werde. Was ich präsentiere, entwickelte sich innerhalb eines Semesterstudiums. Dieses Thema hat mich in diesem Schuljahr in meiner Rolle als Vater von zwei schulpflichtigen Kindern beschäftigt, und ich bin sicher, dass es in Zukunft auch ein Thema für andere Familien sein wird, daher teile ich meine Erkenntnisse gerne weiter.

Albinfo.ch: Wie wichtig ist es für albanische Kinder, in der Schweiz ihre Muttersprache zu lernen? Dritër Gjukaj: Jede Familie sollte sich diese Frage selbst stellen und sich der eigenen Verantwortung sowohl in ihrer Rolle als Eltern als auch in ihrer Rolle als Mitglieder einer sprachlichen Minderheit in der Schweiz bewusst sein. Meiner Meinung nach sind meine Ergebnisse selbsterklärend. Für mich ist es wichtig, dass sich meine Kinder sowohl auf Albanisch als auch auf Deutsch gut und kompetent ausdrücken können. Soziologie spricht davon, dass Minderheiten nur so stark sein können, wie ihr Herkunftsland (dh verantwortliche Institutionen) sie auch aktiv unterstützt und stärkt. Während meiner Arbeit habe ich auf den zweisprachigen Unterricht in Amerika (Portugiesisch-Englisch) und in Deutschland (Türkisch-Deutsch) aufmerksam gemacht, die Studienergebnisse haben dabei deutlich gezeigt, dass es sehr wohl Minderheiten gibt, die in der Lage sind, ihre Kinder in der Diaspora in zwei Sprachen erfolgreich zu erziehen. (Additiver Bilingualismus)

Wer ist Dritër Gjukaj? Ich bin in der Schweiz aufgewachsen und ich habe hier in Zürich das Gymnasium abgeschlossen. Mein Grossvater Tahir Gjukaj wanderte 1973 in Embrach ein und meine drei Kinder leben nach ihm bereits in der vierten Generation in der Schweiz. Ich bin sehr stolz auf meine kosovarischen Wurzeln. Daher versuche ich zusammen mit meiner Ehefrau unsere Kinder auch im Alltag unsere Sprache und Kultur zu vermitteln. Im Jahr 2023 können wir das 50-jährige Bestehen der Familie Gjukaj in der Schweiz feiern. Ich habe im Jahr 2016 angefangen an der Pädagogischen Hochschule in Zürich zu studieren. Während dem Studium habe ich in Zürich-Leimbach und Wettingen als Primarlehrer gearbeitet. Ich werde voraussichtlich im Sommer 2021 meine Ausbildung abschliessen.

Podcast:

https://www.youtube.com/watch?v=rSYnPle13Pg&feature=youtu.be

 

 

Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika

Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat heute, 21. Dezember 2020, Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung der neuen Virusvariante möglichst zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab heute ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Damit sind insbesondere touristische Reisen aus diesen Ländern ausgeschlossen.

Der Bundesrat hat ausserdem in der Covid-19-Verordnung 3 das Flugverkehrsverbot zwischen der Schweiz und Grossbritannien und Südafrika verankert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte gestern die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern per Sonntag, 20. Dezember 2020, Mitternacht eingestellt.

Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.

Der Bundesrat hat schliesslich den Entzug des Freizügigkeitsprivilegs für Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1.1.2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.

Die Behörden Grossbritanniens und Südafrikas wurden vorgängig über die Massnahmen informiert.

Die neue Variante des Coronavirus ist nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckender als die bekannte Form. Wie weit sie sich ausserhalb von Grossbritannien und Südafrika schon verbreitet hat, ist unklar. In der Schweiz wurde bisher keine Mutation nachgewiesen.

Swissmedic erteilt Zulassung für den ersten Covid-19-Impfstoff in der Schweiz

Swissmedic hat den Impfstoff von Pfizer/BioNTech zugelassen. Gemäss den vom Schweizerischen Heilmittelinstitut ausgewerteten Daten liegt der Impfschutz sieben Tage nach der zweiten Impfung bei über 90 Prozent. Es handelt sich um die weltweit erste Zulassung in einem ordentlichen Verfahren.

Zwei Monate nach Gesuchseingang hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, gestützt auf eine sorgfältige Prüfung der laufend eingereichten Unterlagen, die Zulassung für den Corona-Impfstoff Comirnaty® (BNT162b2) erteilt. Die bis jetzt vorliegenden Daten zeigten in allen untersuchten Altersgruppen eine vergleichbare, hohe Wirksamkeit und erfüllten die Anforderungen an die Sicherheit.«Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist gerade im Hinblick auf eine Zulassung von Impfstoffen eine notwendige Voraussetzung», sagt Swissmedic Direktor Raimund Bruhin. «Dank des rollenden Verfahrens und unseren flexibel aufgestellten Teams konnten wir dennoch auch rasch entscheiden und dabei den drei wichtigsten Anforderungen Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität vollumfänglich Rechnung tragen». Angesichts der Folgen der Pandemie stelle die rasche Zulassung einen Meilenstein für die öffentliche Gesundheit dar.

Rascher und hoher Impfschutz
Personen ab 16 Jahren können gegen das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden, unter Beachtung der offiziellen Impfempfehlungen des Bundes. Für einen optimalen Impfschutz werden zwei intramuskulär verabreichte Impfungen im Abstand von mindestens 21 Tagen empfohlen. Gemäss den von Swissmedic ausgewerteten Studiendaten liegt der Impfschutz sieben Tage nach der zweiten Verabreichung bei Erwachsenen über 90 Prozent.

Swissmedic hat sich seit Beginn der Pandemie intensiv auf Zulassungsgesuche für Covid-19-Arzneimittel vorbereitet und früh eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, die Firmen und Forschergruppen in wissenschaftlichen und regulatorischen Fragen berät. Das Mitte Oktober eingereichte Zulassungsgesuch für BNT162b2 (Comirnaty), einen mRNA-Impfstoff, wurde rollend begutachtet («Rolling Submission»).

Grünes Licht auch von unabhängigem Beratergremium
Nachdem Swissmedic letzte entscheidende Daten und Antworten zu gestellten Fragen vom Hersteller erhalten und durch die eigenen Experten begutachtet hatte, haben die externen Impfstoff-Experten des unabhängigen wissenschaftlichen Swissmedic-Beratergremiums (Human Medicines Expert Committee, HMEC) an der ausserordentlichen Sitzung vom Freitag, 18. Dezember 2020 ihrerseits eine eingehende Begutachtung vorgenommen und – in Übereinstimmung mit der internen Beurteilung empfohlen, den Corona-Impfstoff Comirnaty® zuzulassen. Swissmedic hat die Zulassung in der Folge heute erteilt.

Nach der minutiösen Prüfung der verfügbaren Informationen kommt Swissmedic zum Schluss, dass der Covid-19-Impfstoff von Pfizer/Biontech sicher ist. Sein Nutzen überwiegt die Risiken. Um das Arzneimittel zuzulassen, prüften Expertinnen und Experten der Swissmedic die vorliegenden Studiendaten nach folgenden Kriterien: qualitativ (Zusammensetzung und Herstellung), nicht-klinisch (Pharmakologie und Toxikologie) sowie klinisch (Immunogenität, Sicherheit und Wirksamkeit).

Sicherheit: Nebenwirkungen im Fokus
Wie bei allen Arzneimitteln, die neu auf dem Markt sind, überwacht Swissmedic die Sicherheit des Impfstoffs genau und wird, wenn nötig, sofort Massnahmen ergreifen, sollten Sicherheitssignale auftreten. Die häufigsten in den Zulassungsstudien dokumentierten Nebenwirkungen sind vergleichbar mit jenen nach einer Grippeimpfung.

Swissmedic betreibt für medizinische Fachpersonen ein spezielles Online-System (ElViS) zur Meldung vermuteter unerwünschter Wirkungen. Empfängerinnen und Empfänger von Impfstoffen wird empfohlen, sich bei stärkeren oder ungewöhnlichen Symptomen nach einer Impfung an ihr Impfzentrum, Spital, Arzt oder Apotheker wenden.

Geknüpft an die Zulassung verlangt die Swissmedic von der Zulassungsinhaberin weiterhin kontinuierliche Informationen über die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität ihres Impfstoffs zur erheben.

Die anderen Zulassungsgesuche für Pandemieimpfstoffe werden unter Einsatz aller Ressourcen mit hoher Priorität weiter behandelt. Swissmedic wird über weitere Zulassungen von Pandemieimpfstoffen informieren, sobald neue Daten vorliegen. Dabei berücksichtigt Swissmedic auch die internationalen Entwicklungen in diesem Umfeld.

swissmedic.ch

 

Covid-19-Impfstrategie: Besonders gefährdete Personen sollen zuerst geimpft werden

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfstrategie festgelegt, die für die Covid-19-Impfung gelten soll. Prioritär geimpft werden besonders gefährdete Personen, also ältere und Menschen mit Vorerkrankung. In zweiter Priorität das Gesundheitspersonal und Menschen, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben. Ziel ist es, so die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren und das Gesundheitssystem zu schützen.

Die Entwicklung verschiedener Impfstoffe gegen Covid-19 ist weit fortgeschritten. In der Schweiz laufen die letzten Vorbereitungen, damit mit den ersten Impfungen im Januar gestartet werden könnte. Voraussetzung ist, dass Swissmedic nach Prüfung aller klinischen Daten einen ersten Impfstoff zulassen kann.

Nun haben das BAG und die EKIF die Impfstrategie publiziert. Sie beinhaltet sowohl übergeordnete Impfziele als auch die Definition der Zielgruppen und der spezifischen Impfziele.

Erstes Ziel einer Impfung gegen Covid-19 ist es, besonders gefährdete Personen zu schützen und damit schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren. Damit soll als zweites Ziel die Belastung der Spitäler und Pflegeheime reduziert und das Funktionieren des Gesundheitssystems gewährleistet bleiben. Drittes Ziel ist schliesslich, die negativen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die Covid-19-Impfung ist insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):

1. Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z. B. Behindertenheime) und deren Personal
5. Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.

Kinder und Jugendliche gehören noch nicht zu Zielgruppen der Impfstrategie, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorliegen.

Impfempfehlung abhängig von Wirkung und Verfügbarkeit

Die Impfstrategie bildet die Grundlage für die Impfempfehlungen. Die EKIF wird für jede Zielgruppe Impfempfehlungen aussprechen, sobald alle Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit vorliegen. Je nachdem, wie viele Impfstoffdosen in einer ersten Phase zur Verfügung stehen, muss zwischen den Zielgruppen und innerhalb der Zielgruppen weiter priorisiert werden.

Die Covid-19-Impfung wird für die Bevölkerung gratis sein. Die Kosten für die Impfstoffe, die Impfung und das notwendige Material werden von Bund, Kantonen und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Die Impfung ist von Franchise und Selbstbehalt befreit.

Informationen für Bevölkerung und Fachpersonen

Eine Impfpflicht ist seitens Bund nicht vorgesehen. Der Bund setzt auch bei der Covid-19-Impfung auf transparente und verständliche Information. Jede und jeder soll selber entscheiden können, ob sie oder er sich impfen lassen will.

Auf der Coronavirus-Impfen-Webseite publiziert das BAG laufend Informationen, um über die Ziele der Covid-19-Impfung, über die einzelnen Impfstoffe und über den Stand der Arbeiten zu orientieren. Zusätzlich wird das BAG eine breite Bevölkerungskampagne starten.

Zur Unterstützung des Gesundheitspersonals, das Covid-19-Impfungen durchführen wird, erarbeitet das BAG mit Vertretern der Kantone, Ärzteschaft und weiteren Partnern Informationsmaterial und Checklisten.

Enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure

Sobald die Zulassung sowie die Impfempfehlungen vorliegen und die ersten Impfstoffe in der Schweiz eintreffen, soll rasch mit den Covid-19-Impfungen begonnen werden.

Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung sind die Kantone zuständig. Die Vorbereitungsarbeiten erfolgen in enger Absprache mit dem BAG, der Armeeapotheke und weiteren Akteuren.

Alt Bundesrat Flavio Cotti verstorben

Flavio Cotti war ein Vollblutpolitiker. Seit seiner Jugend hat er sich der Politik verschrieben. Und von Anfang an hat er seinen Sinn für Pragmatismus und Offenheit bewiesen und insbesondere seine angeborene Fähigkeit, Beziehungen über gegnerische Lager hinweig zu knüpfen. Ein Beispiel unter vielen: Die überparteiliche Tessiner Jugendbewegung, an deren Spitze er war, lancierte eine Volksinitiative für das Frauenstimmrecht im Kanton Tessin. Das war 1966. In der Schweiz wurde das Frauenstimmrecht 1971 eingeführt.

Flavio Cotti wurde schon mit 36 Jahren in die Tessiner Kantonsregierung gewählt.  Nachdem er sich als Politiker auf Gemeinde- und Kantonsebene bewiesen hatte, wurde er 1983 in den Nationalrat gewählt; 1984 wurde er Präsident der CVP Schweiz. Danach dauerte es nicht mehr lange, und er wurde 1986 in den Bundesrat gewählt. Nach dem Rücktritt von Nello Celio im Jahr 1973 war damit der Kanton Tessin wieder in der Landesregierung vertreten.

Von 1987 bis 1993 stand Flavio Cotti dem Eidgenössischen Departement des Innern vor, danach dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Als Vorsteher des EDA bewies er sich als Politiker von Format und als ein Staatsmann, der über sein Lager hinaus geschätzt wurde.

In seiner Zeit als EDA-Vorsteher musste er schwierige Themen an die Hand nehmen, insbesondere die Auseinandersetzung mit den nachrichtenlosen Vermögen. Er bewies dabei Mut und den bestimmten Willen, Licht in das dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte während des Zweiten Weltkriegs zu bringen.

An der Spitze der Schweizer Diplomatie hatte er 1996 auch die Präsidentschaft der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa inne, in einem Jahr, das der schweizerischen Aussenpolitik erneut Glanz verlieh: 1996 wurde das Dayton-Abkommen unterzeichnet, das den Bürgerkrieg in Jugoslawien beendete. 1998, ein Jahr vor seinem Rücktritt aus dem Bundesrat, brachte Flavio Cotti die Bilateralen I mit der Europäischen Union zum Abschluss.

Als Vorsteher des EDA reiste Flavio Cotti viel, traf zahlreiche Persönlichkeiten wie den Papst, Nelson Mandela, Shimon Peres und Yasir Arafat. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit dem deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl. Er bewunderte dessen Fähigkeit, Deutschland zu einer vorbildhaften europäischen Demokratie zu machen.

Flavio Cotti bekleidete zweimal das Amt des Bundespräsidenten: 1991, im Jahr der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft, und 1998, im Jahr der 150-Jahr-Feier des Bundesstaates.

Tief verwurzelt in der katholischen Kultur und geprägt von einem starken christlichen Humanismus, zeigte Flavio Cotti während seinen Jahren im Bundesrat seinen Sinn für Offenheit und Pragmatismus und bewies, dass er keine Angst hatte vor Veränderungen. Wer ihn gekannt hat und die Gelegenheit hatte, mit ihm zusammenzuarbeiten, erinnert sich an Flavio Cotti als einen Bewahrer mit progressiven Ideen und als verbindende Persönlichkeit. Alt Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnert gerne daran, dass Flavio Cotti es war, der die ersten Schritte in der schweizerischen Drogenpolitik eingeleitet und die Grundlagen für das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geschaffen hatte.

1999 verliess Flavio Cotti die Bühne der Bundespolitik. In den folgenden Jahren hatte er mehrere Mandate in der Privatwirtschaft inne. Er war nach seinem Rücktritt sehr zurückhaltend, insbesondere in den Medien, doch blieb er ein aufmerksamer Beobachter des politischen Geschehens. Und im September 2017, als die Menge Ignazio Cassis in Bellinzona mit Stolz empfing, reichte auch Flavio Cotti dem neuen Bundesrat die Hand, dem ersten Tessiner, der mehr als 20 Jahre nach ihm in den Bundesrat einzog.

Flavio Cotti starb im Spital La Carità in Locarno im Kreis seiner Familie an den Folgen einer Corona-Erkrankung.

Die Geste der Doppeladler ist gegen niemanden gerichtet

Mit Besorgnis und Unverständnis haben wir von der Entscheidung der SPAR Handels AG Kenntnis genommen, das Produkt «Shqip King» mit der Abbildung der Geste, die den albanischen Doppeladler darstellt, aus dem Sortiment zu nehmen. SPAR Handels AG spricht vom Doppeladler als eine Geste mit «heikler Symbolik», die «viel Konfliktpotential» bringe.

Diese Geste – die zum Doppeladler geformten Hände – symbolisiert für die Albaner weltweit den Doppeladler der albanischen Nationalflagge, das Symbol der albanischen Identität.
Die zum Doppeladler geformten Hände als Geste ist eine Modeerscheinung der Generation, welche nach 1990 geboren ist. Sie ist gegen niemanden gerichtet, ist nicht beleidigend und sollte von keiner Seite als störend empfunden werden. Vielmer ist der «flatternde Doppeladler» eine Geste der Freude, eine Grussform, ein Ausdruck und ein Symbol von einem Stückchen albanischer Identität von Secondos, nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.

Jeden Versuch, dieses Symbol zu problematisieren und als «heikel» darzustellen, empfinden wir als einen Angriff auf unsere Identität, Kultur und Geschichte. Im Grunde trägt die SPAR Handels AG mit diesen voreiligen und nicht durchdachten Schritten zur Bildung der öffentlichen Meinung insofern bei, dass diese Geste etwas Schlimmes sein soll, die es aus dem öffentlichen Raum zu verbannen gilt.
Übrigens, der Doppeladler ist (nicht nur) auf der offiziellen Flagge Albaniens abgebildet. Diese Flagge bzw. dieses Symbol hängt zusammen mit anderen 192 Flaggen der anderen anerkannten Staaten vor dem Sitz der Vereinigten Nationen in New York und in Genf. Wieso die Nachbildung des Doppeladlers durch zusammegefaltete Hände «heikel» sein und «viel Konfliktpotential» haben soll, können wir beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Aus den Medien haben wir entnommen, dass die SPAR Handels AG ihre Entscheidung vor allem auf einen Brief einer Mitarbeiterin aus der Filiale in Gossau stützt, die sich scheinbar an diesem Symbol gestört hat. Wir wissen nicht, wer die Mitarbeiterin ist und was ihre Motive waren. Sich aber an der Symbolik einer anderen Identität gestört zu fühlen, ist ein Zeichen von Rassismus und Intoleranz gegenüber Menschen anderer Herkunft.

In der Schweiz leben ca. 300’000 Albaner. Einige davon sind sicher geschätzte Mitarbeiter von SPAR Handels AG und tragen zu ihrem Erfolg bei.

Die albanische Gemeinschaft in der Schweiz fühlt sich von der Begründung der Entscheidung tief betroffen und beleidigt. Die SPAR Handels AG schuldet der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz eine öffentliche Entschuldigung.

Von «heikler Symbolik» oder «einer negativ interpretierbaren» Geste des Doppeladlers zu sprechen und dies in den Vordergrund ihrer Entscheidungsfindung zu stellen, ist einfach inakzeptabel.

Der Rat der Albanerinnen und Albaner der Schweiz wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiterverfolgen und entsprechend handeln.

Freundliche Grüsse
Rat der Albaner der Schweiz

Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus

Es gibt verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus’. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln.

 Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen gelten.

Details zu den Änderungen der Massnahmen

Änderungen vom 12. Dezember 2020:

 Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.

Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Veranstaltungen verboten

Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Sport und Kultur: höchstens zu fünft

Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

bag.admin.ch

 

Aktionstag «Darüber reden. Hilfe finden.»

Das Coronavirus ist nicht nur eine Gefahr für unsere körperliche Verfassung. Es drückt bei vielen Menschen auch aufs
Gemüt.

Geht es Ihnen nicht gut oder sorgen Sie sich um jemanden? Suchen Sie das Gespräch. Das folgende PDF informiert, wo Sie Hilfe finden.

Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit (PDF, 931 kB, 09.12.2020)

Worum geht es beim Aktionstag «Darüber reden. Hilfe finden.»?

Viele Menschen in der Schweiz leiden seelisch unter den Auswirkungen der Coronavirus-Krise. «Darüber reden. Hilfe finden.» heisst der Aktionstag, an dem verschiedene Akteure die psychische Gesundheit thematisieren. Personen in schwierigen Situationen erfahren so Solidarität und können sich über konkrete Hilfsangebote informieren. Der Tag sensibilisiert auch dafür, im eigenen Umfeld aufmerksam zu sein und Hilfe zu leisten.

«Darüber reden. Hilfe finden.» organisieren wir im Auftrag des Bundesrats. Es handelt sich um eine gemeinsame Aktion des BAGs mit den Hilfsorganisationen Dargebotene Hand, Pro Juventute, Pro Senectute, Pro Mente Sana, Caritas und Schweizerisches Rotes Kreuz sowie vielen weiteren Akteuren.

Psychische Gesundheit enttabuisierenAm 10. Dezember kommen psychisch belastete Personen, Angehörige und Fachpersonen zu Wort. Sie können von ihren Erfahrungen und ihrem Umgang mit der speziellen Situation in Zeiten des Coronavirus berichten. Spezialisierte Organisationen zeigen, mit welchen Angeboten sie Betroffene unterstützen und welche Anlaufstellen einfach zugängliche Hilfe anbieten.

Covid-19-Impfstoff: Bund sichert weitere Moderna-Impfdosen

Der Bund arbeitet intensiv daran, der Schweizer Bevölkerung schnellen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen zu gewährleisten. Da die Covid-19-Impfstoffentwicklung- und Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, verfolgt der Bund verschiedene Stossrichtungen. Nun konnte der Bund 3 weitere Millionen Impfdosen von Moderna sichern.

Wie Pfizer/BioNTech setzt Moderna auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.

Weitere Gespräche mit Impfstoffherstellern

Bisher hat die Schweiz Verträge mit drei Impfstoffherstellern unterschrieben, deren Produkte in der klinischen Entwicklung weit fortgeschritten sind. Nebst Moderna (insgesamt rund 7,5 Millionen Impfdosen), handelt es sich dabei um die Impfstoffhersteller Pfizer/BioNTech (rund 3 Millionen Impfdosen) und AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen).

Alle drei Impfstoffhersteller befinden sich zurzeit im Zulassungsverfahren bei Swissmedic. Zusätzlich ist die Schweiz Mitglied der COVAX-Initiative, um dadurch Zugang zu Impfstoffen für bis zu 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu erhalten.

Der Bund steht weiterhin mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch. Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, welche Impfstoffe sich durchsetzen werden, strebt der Bund mehrere SARS-CoV-2-Impfstoffe verschiedener Technologien (mRNA, proteinbasiert, vektorbasiert) an.