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Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus: Umsetzung des Impulsprogramms – Fortführung
Während fünf Jahren kann der Bund Projekte und Programme von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft finanziell unterstützen, welche die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben

Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft mit einem Impulsprogramm. Er setzt dafür während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Die ersten Projekte, insgesamt neun, wurden 2019 finanziert. In diesem Jahr erhalten sechzehn Projekte eine Finanzierung im Rahmen des Impulsprogramms. Die Anträge zur finanziellen Unterstützung von Projekten, die 2021 umgesetzt werden sollen, können ab dem 1. April 2020 eingereicht werden.
Während fünf Jahren kann der Bund Projekte und Programme von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft finanziell unterstützen, welche die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Der Bundesrat hat am 16. Mai 2018 die dafür nötige Verordnung gutgeheissen. Mit den im Rahmen des Impulsprogramms zur Verfügung stehenden Mitteln konnten 2019 neun Projekte unterstützt werden, die von kantonalen Behörden, Städten und Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt wurden.
Bewilligte Projekte der zweiten Ausschreibung
Im Rahmen der zweiten Ausschreibung, die bis Ende Juni 2019 dauerte, gingen bei der Geschäftsstelle Sicherheitsverbund Schweiz zahlreiche Gesuche sowohl von kantonalen und kommunalen Behörden als auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen ein. Diese Anträge um finanzielle Unterstützung haben den vorgesehenen Betrag von einer Million Schweizer Franken beträchtlich überschritten.
Nach dem Prozess der Priorisierung wurden sechzehn Anträge, davon drei von Städten, vier von Kantonen, sieben von zivilgesellschaftlichen Organisationen und zwei von Universitäten, bewilligt. Sie wurden nach den folgenden Kriterien beurteilt: Projektlaufzeit, substanzielle Weiterentwicklung oder Weiterführung bestehender Projekte oder Programme, konkrete Umsetzung einer Massnahme des NAP, Multiplikationseffekt oder Vorbildcharakter des Projekts und sein Ziel (dass es nicht nur die Bekämpfung von religiöser Radikalisierung zum Inhalt hat), und schliesslich die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips. Zudem müssen Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden realisiert werden.
Ausschreibungen in den nächsten Jahren
Die Umsetzung des nationalen Impulsprogramms dauert noch bis Mitte 2023. Gesuche zur finanziellen Unterstützung von Projekten, die im Jahr 2021 realisiert werden sollen, können bei der Geschäftsstelle Sicherheitsverbund Schweiz vom 1. April 2020 bis am 30. Juni 2020 eingereicht werden. Alle Informationen betreffend die Einreichung von Gesuchen um Finanzhilfe sowie die erforderlichen Dokumente sind auf der Webseite des Sicherheitsverbunds Schweiz zu finden.
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