Tagung: Wie das Velo in den Alpen zu einem nachhaltigeren Tourismus beiträgt

Verkehr und Tourismus wirken sich klimatisch und ökologisch stark auf die sensiblen Alpen aus. Die Ansprüche für touristische Nutzungen, insbesondere hinsichtlich Mobilität, wachsen, während der Raum und die ökologischen Kapazitäten begrenzt sind. Diesem Spannungsfeld widmete das Bundesamt für Raumentwicklung ARE am 22. April 2021 die online-Konferenz «MoVe the Alps». Dabei stand der nachhaltige Velotourismus im Zentrum des internationalen Austausches. Unterstützt haben die Tagung das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention und das Bundesamt für Strassen ASTRA.

Das Velo befindet sich im Aufwind und nimmt im Zug der Covid-19-Pandemie noch mehr Fahrt auf. Sowohl im Alltag als auch in der Freizeit und in den Ferien ist das Velo ein bevorzugtes Fortbewegungsmittel – oft auch in alpinen Regionen. Fahren Feriengäste mit dem Velo, stossen sie kaum Treibhausgase aus. Dies kann dazu beitragen, dass die Schweiz und ihre alpinen Nachbarstaaten ihre Klimaziele erreichen. Zugleich ist der Velotourismus mit Herausforderungen verbunden: Der Verlad von Velos im öffentlichen Verkehr stösst insbesondere zu Stosszeiten an Kapazitätsgrenzen und ebenso ist die Einbindung des Velos bei der Planung von Infrastrukturen lückenhaft. Zu diesen Themen tauschten sich rund 150 Vertreterinnen und Vertreter des Tourismus, von Verbänden, Bahngesellschaften und der Verwaltung aus dem ganzen Alpenraum an der Tagung «MoVe the Alps» aus. Die Tagung fand im Rahmen des Schweizer Vorsitzes der Alpenkonvention statt. Der Klimaschutz im Alpenraum ist einer der Schwerpunkte des Vorsitzes.

Die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler, ging in ihrem Grusswort auf die Velomitnahme im öffentlichen grenzüberschreitenden Verkehr ein. Sie forderte die Tourismus- und Veloakteure auf, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, Schnittstellen zu verbessern. Eine gute Koordination zwischen Bund und Ländern, so der Bundesvorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Frank Hoffmann, sei Bedingung dafür, dass der Velotourismus zur Verkehrswende beitragen könne. Ed Lancaster, Direktor von EuroVelo, stellte das Projekt vor, das EuroVelo-Netzwerk in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) zu integrieren und das TEN-V mit zusätzlicher Veloinfrastruktur zu ergänzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertieften zudem die Frage, wie sich Tourismusgebiete als Velodestinationen positionieren und dadurch zur Regionalentwicklung beitragen können. Dass digitale Entwicklungen den Velotourismus künftig stark mitprägen werden, zeigte Lukas Stadtherr, Geschäftsleitungsmitglied von SchweizMobil, am Beispiel von SchweizMobil, das Angebote für den Velo- und Fussverkehr aufgebaut hat und auf ihrer Website abrufbar hält.

Die Förderung des klimafreundlichen Verkehrs, ob im Velotourismus oder bei der Verlagerungspolitik, nimmt für das ARE als Gesamtverkehrskoordinatorin des Bundes und als Koordinatorin für die Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik der Schweiz eine zentrale Rolle ein. Mit der «MoVe the Alps»-Tagung hat das ARE einen Dialog zur Förderung des klimafreundlichen Verkehrs im alpinen Tourismus angestossen, den es in den nächsten zwei Jahren des Schweizer Vorsitzes der Alpenkonvention weiterführen wird.

Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Der Bundesrat hat das Drei-Phasen-Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.

Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger sind Schliessungen und Kapazitätsbeschränkungen notwendig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens (Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) zu verhindern. Der Bundesrat zeigt anhand eines Drei-Phasen-Modells (s. Details im Faktenblatt) den strategischen Weg auf, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz vor Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.

Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen

Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig, das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 Prozent liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird. Aufgrund des Schutzbedürfnisses der noch nicht geimpften Risikopersonen, der Öffnungen per 19. April 2021 und der ohnehin fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein. Der Bundesrat wird am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und allenfalls ein Öffnungspaket in die Konsultation senden.

Bis dahin müssen die aktuell bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten werden, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen und in der Folge einen Anstieg der Hospitalisierungen und Todesfälle zu vermeiden. Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen.

Stabilisierungsphase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung

Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden muss, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt. Deshalb hat der Bundesrat auch für diese Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der Schutzphase; die Richtwerte für den Re-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch unverändert.

In der Stabilisierungsphase stehen grosse Impfstoffmengen zur Verfügung. Während dieser Phase erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) ist davon auszugehen, dass alle impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase hängt von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es kann angenommen werden, dass die vollständige Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen kommt und die Verimpfung planmässig voranschreitet.

Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung. Voraussetzung ist, dass in den Bildungseinrichtungen und den Betrieben Testkonzepte vorliegen, die ein regelmässiges Testen erlauben. Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.

Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).

Normalisierungsphase: Aufhebung der Massnahmen Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen) sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt.

Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren. Es ist davon auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je grösser der Anteil dieser Personen ist, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und desto höher wird auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen. Mit der kostenlosen Impfung steht eine hoch wirksame Möglichkeit zur Verfügung, sich individuell vor einer Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen. Diese Tatsache wird der Bundesrat bei seinen zukünftigen Entscheiden berücksichtigen und gleichzeitig den persönlichen Impfentscheid jeder und jedes einzelnen respektieren. Um eine erneute Krankheitswelle und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, ist es aber von grösster Bedeutung, dass sich möglichst viele Menschen in der Schweiz impfen lassen.

Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

1485 Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz ausgewertet: Bis zum 20. April 2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 1’485 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. Die Meldungen bestätigen das aus den Zulassungsstudien bekannte respektive in den Arzneimittelinformationen aufgeführte Nebenwirkungsprofil und ändern das positive Nutzen-Risiko Verhältnis der beiden eingesetzten mRNA-Impfstoffe nicht.

706 Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 761 auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 18 Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert. Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 145 Meldungen (9,8 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Gemäss Informationen des BAG wurden bis einschliesslich 18. April 2021 etwa 2,1 Millionen Impfdosen in der Schweiz verabreicht und etwa 769’000 Personen vollständig geimpft. Da Meldungen zu unerwünschten Wirkungen oft erst mit Verzögerung bei Swissmedic eingereicht werden und auch die sorgfältige Auswertung der Meldungen Zeit braucht, ist es nicht möglich, die hier dargestellten Meldungen direkt mit den verabreichten Impfungen zu vergleichen. Retrospektiv zeigt sich jedoch eine ungefähre Melderate von einer Meldung pro 1’000 verimpften Dosen.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (67,9 %), in 28,7 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,4 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben.

Die Betroffenen waren im Mittel 64,8 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 41,6 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen (n = 537) lag das mittlere Alter bei 68,5 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall (n = 64) bei 82,0 Jahren.

Mit 948 (63,8 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 537 Meldungen (36,2 %) wurden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Fällen wurden die Personen entweder im Krankenhaus behandelt oder die Reaktionen wurden aus anderen Gründen als medizinisch bedeutsam eingestuft. In den meisten Fällen waren die Betroffenen aber nicht gefährdet.

In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 3’851 Reaktionen in den 1’485 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,6 Reaktionen pro Meldung). Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen in Fällen, die als schwerwiegend eingestuft wurden, waren Fieber (80), Luftnot (39), Kopfschmerzen/Migräne (37), Herpes Zoster Reaktivierung (34), Schüttelfrost (28), Überempfindlichkeit (27) /anaphylaktische Reaktionen (13), Erbrechen (28), Muskelschmerzen (27), Unwohlsein (25) und Blutdruckerhöhung (25). Da eine Meldung in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion enthält, werden Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen sowohl in Fällen berichtet, die insgesamt als schwerwiegend eingestuft werden als auch in nicht-schwerwiegenden Fällen.

Es wurden 61 Fälle von Herpes Zoster gemeldet. Herpes Zoster wird durch eine Reaktivierung von Varicella-Zoster-Viren (VZV) verursacht. Die primäre Infektion mit VZV führt zur Windpockenerkrankung. Risikofaktoren für einen Herpes Zoster sind u. a. immunsuppressive Behandlungen, Diabetes mellitus, weibliches Geschlecht, psychologischer Stress oder mechanische Verletzungen. Die Inzidenz von Herpes Zoster steigt mit dem Lebensalter von 3 pro 1’000 bei 40 bis 50-Jährigen auf 10 pro 1000 bei den über 80-Jährigen. Die Betroffenen in den gemeldeten Fällen waren im Mittel 72 Jahre alt. Aufgrund der Häufigkeit des Auftretens von Herpes Zosters in den vorwiegend geimpften Altersgruppen ist schon rein statistisch eine gewisse Anzahl von Herpes Zoster-Fällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung zu erwarten. Derzeit wird weiter untersucht, ob die Meldungen Hinweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Impfungen und dem Auftreten von Herpes Zoster sind.

Beim Covid-19 Impfstoff von Moderna machen Berichte über Lokalreaktionen an der Injektionsstelle, einschliesslich verzögert auftretenden, einen deutlich grösseren Teil an den Meldungen aus als bei Comirnaty®, zu dem eher Allgemeinreaktionen gemeldet werden.

In 64 der schwerwiegenden Fälle sind die Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 82 Jahre alt und hatten mehrheitlich schwere Vorerkrankungen. Diese Fälle wurden besonders sorgfältig analysiert. Nach jetzigem Kenntnisstand führten unabhängig von den Impfungen auftretende Erkrankungen wie z.B. Infektionen, kardiovaskuläre Ereignisse oder Erkrankungen der Lungen und Atemwege zum Tod. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war. Die Arzneimittelbehörden anderer Länder sowie die WHO kommen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Bewertung von Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den in der Schweiz zugelassenen Covid-19 Impfstoffen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Zur Bewertung der Sicherheitsaspekte der Covid-19 Impfstoffe steht Swissmedic darüber hinaus in einem intensiven regelmässigen Austausch mit anderen internationalen Arzneimittelbehörden.

Durch die Meldungen liegt jetzt ein klareres Bild der Sicherheit der Impfstoffe in der täglichen Anwendung vor, dass das bekannte Nebenwirkungsprofil weitgehend bestätigt. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Klimaschutz: Simonetta Sommaruga am Klima-Treffen von John Kerry

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat heute am Roundtable des US-Sondergesandten für das Klima, John Kerry, teilgenommen. Das Treffen fand anlässlich des «Leaders Summit on Climate» statt, zu welchem US-Präsident Joe Biden 40 Staatsoberhäupter eingeladen hatte. Bei den Gesprächen ging es um die verstärkten Klimaziele der grössten Volkswirtschaften sowie die Vorteile, die sich aus den Klimaschutzmassnahmen ergeben. Bundesrätin Sommaruga begrüsst das neue Klimaziel der USA. Sie wies am Roundtable zudem darauf hin, dass sich die Schweiz für die kommende UNO-Klimakonferenz COP26 griffige Marktregeln für Klimaschutzprojekte im Ausland erhofft. Dies dient dazu, den Schutz der Umwelt und Menschenrechte sicherzustellen.

Auf Einladung von US-Präsident Joe Biden fand am 22.und 23. April der virtuelle «Leaders Summit on Climate» statt. Für die Schweiz nahm Bundesrätin Simonetta Sommaruga am 23. April am Roundtable-Treffen teil, das vom US-Sondergesandten für das Klima, John Kerry, geleitet wurde. Wichtiges Thema der Gespräche waren die wirtschaftlichen Vorteile des Klimaschutzes. Durch die Abkehr von Öl, Gas und anderen fossilen Energien und die Stärkung innovativer Technologien sowie der erneuerbaren Energien entstehen zahlreiche neue Arbeitsplätze.

Die USA verkündeten am Treffen ihr neues Klimaziel. Sie wollen bis 2030 die Treibhausgase im Vergleich zu 2005 um 50-52 Prozent reduzieren und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Bundesrätin Sommaruga begrüsste den Wiedereintritt der USA in das Pariser Übereinkommen. Sie würdigte deren neues Klimaziel und bekräftigte die Wichtigkeit ehrgeiziger Klimaziele aller Staaten. Die Schweiz setzt zur Stärkung des Klimaschutzes auf das CO2-Gesetz, über das die Stimmbevölkerung am 13. Juni abstimmt. Es beruht auf Anreizen, Innovation und dem technologischen Fortschritt und schafft so Aufträge und Arbeitsplätze mit Zukunft.

Bundesrätin Sommaruga kam ausserdem auf die kommende UNO-Klimakonferenz COP26 zu reden. Sie betonte, dass es griffige Regeln für die Marktmechanismen unter dem Pariser Übereinkommen braucht, damit bei Klimaschutzprojekten im Ausland Naturschutz und Menschenrechte respektiert und die doppelte Zählung von erzielten Emissionsverminderungen verhindert werden. Die Schweiz hat im Herbst 2020 mit Peru und Ghana wegweisende Klimaschutzabkommen abgeschlossen, welche die Einhaltung dieser Kriterien sicherstellen.

Zum Klimagipfel eingeladen waren die 40 Staats- und Regierungschefs der Länder mit dem grössten Treibhausgasausstoss sowie einzelner besonders ambitionierter oder durch den Klimawandel besonders gefährdeter Länder.

Impfen für das Allgemeinwohl

Über 1.7 Millionen Menschen sind in der Schweiz nun gegen das Coronavirus geimpft. Weitere sollen folgen. Trotz vertrauenswürdigen Informationsquellen und der unendlichen Möglichkeit sich schlau über den Impfstoff zu machen, sträuben sich einige Mitglieder:innen unserer Gesellschaft, sich impfen zu lassen. Wir haben Herr Basil Caduff, ehemaliger Oberarzt des Spital Limmattal und nun Leiter des Impfzentrums Dietikon, getroffen und gebeten Klarheit zu schaffen. Er fasst nochmals alle nötigen Informationen über die verschiedenen Impfstoffe zusammen und bittet die gesamte Schweizer Bevölkerung, insbesondere Albaner:innen, sich impfen zu lassen, denn nur so kann die Pandemie kontrolliert werden.

albinfo.ch: Sie sind leitender Arzt hier im Impfzentrum Dietikon, welches unter der Führung des Spital Limmattal steht, stimmt das?

Dr. Basil Caduff: Das Spital Limmattal ist ein Partner von uns, das Konzept ging aber von der Stadt Dietikon aus. Sie wollten ein Impfzentrum eröffnen welches unter der medizinischen Aufsicht eines Spitals agiert. Dank meiner ehemaligen Funktion als Oberarzt im Spital Limmattal darf ich nun dieses Impfzentrum leiten.

Dr. Basil Caduff: Woher kam der Entschied in Dietikon ein Impfzentrum zu eröffnen?

Die Stadt Dietikon hat die Initiative ergriffen, zusammen mit dem Vorsteher der Sicherheits- und Gesundheitsabteilung Heinz Illi welcher auch im Stadtrat sitzt. Herr Illi ist dann somit auf das Spital Limmattal zugegangen um es um medizinische Unterstützung zu beten.

albinfo.ch: Welchen Impfstoff verabreichen Sie hier im Impfzentrum?

Dr. Basil Caduff: Zurzeit verabreichen wir ausschliesslich den Corona-Impfstoff von Pfizer Biontech. Ab dem 5. Mai rechnen wir auch mit der Zufuhr des Impfstoffes von Moderna, dann wird vielleicht auch gleich ein Wechsel stattfinden.

albinfo.ch: Wieso der Wechsel zu Moderna?

Dr. Basil Caduff: Das kommt auf die Lieferkapazität des Impfstoffes an. Falls der Bund eine grössere Lieferung erhält, kann es sein, dass wir komplett auf Moderna wechseln. Moderna ist in der Lagerung auch simpler da es nicht sehr tiefe Raumtemperaturen benötigt. Ansonsten sind diese beiden Impfstoffe sehr ähnlich.

albinfo.ch: Die Swissmedic ist stets dran die Nebenwirkungen zu aktualisieren, welche konnten Sie schon von geimpften Personen aufzeichnen?

Dr. Basil Caduff: Ganz grob gesagt treten dieselben Nebenwirkungen auf wie bei der herkömmlichen Grippeimpfung, nur dass sie bei der Corona-Impfung ein wenig ausgeprägter ausfallen können. Am häufigsten aufgetreten bis jetzt sind zum Beispiel leichtes Fieber, schwerer Arm (an welchem die Impfung verabreicht wurde) und Trägheit. Meiner Erfahrung nach ein wenig widersprüchlich zu den Studien, ist die Häufigkeit der aufgetretenen Nebenwirkungen. Ich persönlich bin auch geimpft und habe zwei Tage nach der zweiten Dosis eine sechsstündige Wanderung durchgeführt (lacht). Bis dato sind schweizweit nur knapp über 1200 Fälle bekannt bei denen die Nebenwirkungen schwerwiegender waren als die bisher genannten. Nach der Verabreichung des Impfstoffes von Atrazeneca, welches in der Schweiz noch nicht zugelassen ist, wurden hingegen auch schon Hirnthrombosen dokumentiert. Daher wurde Atrazeneca in mehreren Ländern nicht zugelassen.

albinfo.ch: Schlussfolgerung; besser Impfen als an Covid zu erkranken.

Dr. Basil Caduff: Genau. Die Wahrscheinlichkeit, eine Thrombose aufgrund der Impfung zu erhalten ist nicht vergleichbar mit der Gefahr an Corona zu erkranken welche auch Thrombosen auslösen kann. Bei einem schweren Verlauf einer Covid-Infektion können auch solche Thrombosen im Hirn wie auch im Herz und weiteren Organen auftreten. Wenn man die Faktoren gegenüberstellt, sich impfen zu lassen oder nicht, dann spricht deutlich mehr für die Impfung.

albinfo.ch: Woher kommt die Angst vor der Corona-Impfung?

Dr. Basil Caduff: Der Informationsüberfluss spielt da bestimmt eine grosse Rolle. Solche selbst ernannten Expert:innen die stets widersprüchliche Meinungen vertreten tragen auch einiges dazu bei. Was mir oft zu Ohren kommt ist die Befürchtung, dass der Impfstoff das Genom des Menschen angreift und verändert und dies auch an zukünftige Generationen überträgt, was absolut unwahr ist.

albinfo.ch: Stufen Sie dies als irrationale Angst ein oder geht das schon in die Richtung der Verschwörungstheorie?

Dr. Basil Caduff: Ich denke nicht, dass es um Verschwörungstheorien handelt, sondern dass dies schlicht ein Produkt von Fehlinformationen ist. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass wenn man liest, dass die zu verabreichende Ribonukleinsäure „mRNA“, die genetische Information für den Aufbau eines Proteins trägt, welches die Antikörper gegen den Virus aufbauen soll, dass das angsteinflössend sein kann. Wenn verstanden wird, was die Wirkung des Impfstoffes ist und wie diese funktioniert, sollte das aber kein Problem darstellen.

albinfo.ch: Ist das mRNA gefährlich?

Dr. Basil Caduff: Nein, das dient lediglich als Bote für das Immunsystem. Es signalisiert unserem Immunsystem, dass es Antikörper gegen Corona herstellen soll. Das ist technisch sehr raffiniert, denn es gibt andere Impfstoffe für Viren, in denen eine kleine Dosis des Virus den Patient:innen verabreicht wird um diesen dann unschädlicher zu machen.

albinfo.ch: Das ist aber bei der Covid-Impfung nicht der Fall?

Dr. Basil Caduff: Bei Pfizer Biontech und Modern nicht. Die Hersteller von Atrazeneca und Johnsons & Johnson hingegen setzten aber auf diese Methode. Sie nehmen einen anderen ungefährlichen Virus und setzen diesem eine Information zu, welches dem Immunsystem signalisieren soll, Antikörper für Covid zu produzieren.

albinfo.ch: Bedenken kommen auch aufgrund der Geschwindigkeit, in welcher der Impfstoff hergestellt wurde. Denken Sie, dass dies die Glaubwürdigkeit in Sachen Effizienz und Effektivität in Frage stellt?

Dr. Basil Caduff: Letzteres sollte nicht in Frage gestellt werden. Es gibt ja Studien die aufweisen, dass, Dank der in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe, in 95% der Fälle genügend Antikörper hergestellt werden, sodass Geimpfte weder ansteckend noch erkrankungsgefährdet sind.

Bei Johnson & Johnson hingegen erhält man eine Sicherheit von nur 65%, aufgrund dieser Tatsache hat der Bund diesen Impfstoff auch nicht bestellt.

albinfo.ch: Ist das die schnellst hergestellte Impfung bisher?

Dr. Basil Caduff: Absolut! Das ist ein gewaltiger Fortschritt für die humanitär Medizin. Bei der herkömmlichen Grippeimpfung zum Beispiel muss jedes Jahr neu evaluiert werden, welcher Virenstamm das Potential für eine Verbreitung aufweist, um diesen dann zu bekämpfen. So müssen im Frühling schon Grippeimpfungen für den kommenden Winter verabreicht werden.  Bei der Kreierung der Ribonukleinsäure „mRNA“ hingegen funktioniert das viel schneller, da lediglich nur ein gewisses Protein angepasst werden muss.

albinfo.ch: Wie lange dauert die Entwicklung eines Impfstoffs im Normalfall?

Dr. Basil Caduff: Von der Idee bis hin zur Umsetzung kann dies bis zu zehn Jahre dauern, daher ist die schnelle Entwicklung der Covid-Impfung auch ein Wahrzeichen einer neuen Epoche. Ein gutes Beispiel dafür ist zum Beispiel der russische Impfstoff „Sputnik“. Der Impfstoff wurde entwickelt und ohne relevante Testung freigegeben. Selbst westliche Mediziner:innen und Fachzeitschriften haben sie dafür gelobt, denn die Wirkung von Sputnik ist vergleichbar mit der von Moderna und Pfizer Biontech.

albinfo.ch: Gibt es da Aussichten auf eine Zulassung von Sputnik in der Schweiz?

Dr. Basil Caduff: Das kann ich leider nicht sagen, mir fehlen diesbezüglich Informationen, jedoch habe ich aber gelesen, dass nun ein dritter Impfstoff, diesmal vom Hersteller Novavax, der auch auf der Basis der Ribonukleinsäure „mRNA“ agiert, einen Antrag auf Zulassung in der Schweiz gestellt hat.

albinfo.ch: Wie sieht es aus mit der Empfänglichkeit von Mutationen von Covid, müssen sich bereits geimpfte Personen, bei einer starken Mutation, wieder impfen lassen?

Dr. Basil Caduff: Das ist eine sehr gute und schwierige Frage. Die Hauptmutation zurzeit ist wohl die britische. Ca. 80% der jetzigen Erkrankten tragen diese Mutation in sich. Gegen diese wirkt der Impfstoff. Sollten weitere, schwere Mutationen aufkommen, würde die Impfung diese abgeschwächter aufnehmen. Vielleicht werden wir dann in Zukunft, wie bei der normalen Grippeimpfungen, vorausschauend potentielle Virenstämme mit jährlichen Impfungen bekämpfen. Das steht aber noch in den Sternen.

albinfo.ch: Welche Allergien sollten vor der Impfung berücksichtigt werden?

Dr. Basil Caduff: Einfache Allergien wie Hautausschläge sind zum Beispiel harmlos. Bei schwereren Allergien muss eruiert werden, was genau die Allergieauslöser sind, dies betrifft aber eine sehr kleine Gruppe und diese Menschen wissen auch meist, dass sie auf gewisse Medikamente und Impfungen allergisch reagieren. Wir sind aber natürlich auch auf solche Situationen vorberietet.

albinfo.ch: Welche Medikamente würden Sie denjenigen die jetzt Zuhause mit Fieber im Bett liegen empfehlen?

Dr. Basil Caduff: Alles was fiebersenkend wirkt wie zum Beispiel Paracetamol. Natürlich ist genügend Trinken auch ausschlaggebend für eine schnellere Genesung.

albinfo.ch: Wie viele Impfungen verabreichen Sie täglich hier im Impfzentrum?

Dr. Basil Caduff: Wir haben die Kapazität um tausend Impfungen am Tag zu verabreichen. Wir limitieren uns selbst aber auf 800 und effektiv täglich zurzeit sind es 200. Kommt natürlich auch auf die Belieferung an.

albinfo.ch: Welcher Zeitabstand bis zur zweiten Impfung wird empfohlen?

Dr. Basil Caduff: Rund einen Monat nach der ersten Impfung sollte die zweite verabreicht werden.

albinfo.ch: Wie sieht es aus mit der Angst vor Langzeitfolgen der Impfung?

Dr. Basil Caduff: Die Impfung produziert Antikörper, welche im Körper bleiben, diese lösen aber keine Probleme aus. Bei den über 1.7 Millionen verabreichten Impfungen in der Schweiz und den weltweiten, konnten bis jetzt keine Langzeitfolgen erkannt werden, für das fehlen uns aber noch Informationen. Aus Wissenschaftlicher Logik aus, wird da auch nicht viel an Langzeitfolgen erwartet. Hingegen ist Long-Covid problematischer. Da können über Monate hinweg noch Symptome vorhanden sein.

albinfo.ch: Dies wird unsere Leser:innen bestimmt beruhigen. Glauben Sie, dass gewisse Völkergruppen der ganzen Impfsache mit mehr Vorsicht gegenübertreten?

Dr. Basil Caduff: Hier im Impfzentrum behandeln wir zurzeit schon vermehrt Schweizer:innen und vermissen auch besonders albanisch sprechende Menschen.

albinfo.ch: Woher kommt der Mangel an albanisch sprechenden Personen?

Dr. Basil Caduff: Ich denke, dass dies aufgrund von fehlenden Informationen und der Sprachbarriere kommt. Falls jemand kein oder nur wenig Deutsch spricht und versteht, ist natürlich gehemmter das Impfzentrum aufzusuchen als andere.

albinfo.ch: Bei vielen Albaner:innen herrscht der Unmut, dass die Impfung unfruchtbar mache, inwiefern stimmt das?

Dr. Basil Caduff: Genau diese Frage stellen sich wirklich viele Albaner:innen und dazu kann ich nur sagen, dass das ein totaler Blödsinn ist und wissenschaftlich überhaupt nicht widerlegt, die Impfung macht nicht unfruchtbar!

albinfo.ch: Wie würden Sie die albanische Bevölkerung dazu ermutigen, sich impfen zu lassen?

Dr. Basil Caduff: Meiner Meinung nach gibt es da zwei Punkte. Einerseits ein egoistischer, um sich selbst zu schützen und ein selbstloser, denn um eine Pandemie in den Griff zu kriegen, braucht es eine Immune Bevölkerung.

 

 

 

Der erste albanische Radiologe in der Schweiz mit eigener Praxis!

Der renommierte Radiologe aus dem Kosovo, Dr. Habib Jakupi, hat seine Berufsausbildung in Deutschland absolviert und medizinische Erfahrungen im Kosovo, in Deutschland und der Schweiz gesammelt. Er spricht in unserem Interview über seine bisherige medizinische Karriere, über die Praxis, die er nach dem Krieg im Kosovo, mit der Vision, den Kosovo zu reformieren, eröffnet hatte, Medizin und auch über sein Praktikum in der Schweiz. Genauer gesagt, hier in Zürich ist er Gründer und Inhaber von zwei radiologischen Praxen, von denen eine den Namen “ZEMRA” trägt. Im folgenden Interview enthüllt er auch die volle Bedeutung dieses Namens…

Albinfo.ch: Dr. Habib Jakupi ist ein bekannter Name in der kosovarischen, in der deutschen und seit kurzem auch in der Schweizer Medizin. Können Sie uns für diejenigen, die Sie nicht kennen, etwas über sich erzählen?

Dr. Habib Jakupi: Ich wurde in Vushtrri geboren. Dort habe ich die Grund- und weiterführende Schule abgeschlossen. Ich habe die medizinische Universität in Pristina und die Spezialisierung in Radiologie in Deutschland absolviert.

Albinfo.ch: Sie haben in den bekanntesten Krankenhäusern der Schweiz und in Deutschland gearbeitet und tun dies weiterhin. Können Sie Ihre Arbeit als Radiologe beschreiben?

Dr. Habib Jakupi: Die Radiologie ist ein Zweig der Medizin, der sich mit der Diagnose von Krankheiten durch Fotografien / Bilder befasst, beginnend mit den einfachsten wie Röntgenbilder bis hin zur Ultraschall- oder Mehrschichtbildgebung wie CT (Computertomographie) und MRT (Magnetresonanztomographie). Meine Aufgabe als Radiologe ist es, die Diagnose der Krankheit der Patient:innen anhand dieser Untersuchungsmethoden zu bestimmen.

Albinfo.ch: Was war, mit fast 35 Jahren Erfahrung in der Medizin, Ihr grösster beruflicher Erfolg?

Dr. Habib Jakupi: Die Arbeit der Radiolog:innen bei der Feststellung der Diagnose des Patienten ist eine sehr herausfordernde Aufgabe, die eine solide Vorbereitung benötigt. Unter anderem sind gute Arbeitsbedingungen, die Befolgung der aktuellen Literatur, Besuche von verschiedenen Kongressen und Symposien, eine kontinuierliche berufliche Ausbildung, Kontakte und Konsultationen mit Kolleg:innen und erfordert und das Internet. Der größte Erfolg für die Radiolog:innen ist die rechtzeitige Feststellung der Diagnose der Patient:innen, da dies der erste Schritt in die richtige Richtung ist – um mit der Therapie und Behandlung zu beginnen.

Albinfo.ch: Worauf sind Sie stolz?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi Ein Arzt hat im Berufsleben keine Zeit, um stolz zu sein! Er wird sich für seine Arbeit viel verantwortlicher fühlen. Denn der Erfolg der Behandlung der Patient:innen hängt direkt von seiner diagnostischen Fähigkeiten ab. Vor jedem Fall oder Patient:innen sollten alle Medikamente bereit liegen. Daher ist die Konzentration, die bei der Arbeit benötigt wird, maximal.

Albinfo.ch: Sie haben sich zunächst in Deutschland niedergelassen, sind dann in den Kosovo zurückgekehrt, wo Sie das Privatkrankenhaus “Euromed” eröffnet haben. Warum haben Sie beschlossen, Deutschland zu verlassen und in den Kosovo zurückzukehren?

Dr. Habib Jakupi: Deutschland war meine Wahlheimat, in der ich als junger Arzt angesichts des wissenschaftlichen und entwicklungspolitischen Niveaus sowie der grossen Tradition des Wissens und der Arbeit dort alle Möglichkeiten für Bildung und beruflichen Aufstieg gefunden habe. Und als der Moment kam und ich nach dem erfolgreichen Abschluss als Facharzt und als Partner des DIRANUK-Institutes in Bielefeld zurückkehrte, dachte ich, dass dies das Ziel war, von dem ich geträumt hatte. Aber nur zwei Jahre später, als unser geliebtes Kosovo befreit wurde und nach meinem ersten Besuch dort im Jahr 1999, erkannte ich, dass mein wahrer Traum etwas anderes war: Mein Traum war es das in Deutschland gewonnene Wissen und die gesammelten Erfahrungen an meinem Volk anzuwenden. Bis dahin konnten sie mit diesen modernen diagnostischen Methoden nicht behandelt werden. Auf diese Weise wurde Anfang 2000 die Euromed-Praxis in Prishtina (zusammen mit zwei Kollegen aus dem Kosovo) und später 2006 das Euromed-Krankenhaus in Fushë Kosovë (mit mehreren Kollegen aus dem Kosovo, Deutschland, der Schweiz, Österreich, der Türkei) gegründet.

Albinfo.ch: : “Euromed” war eines der beliebtesten Krankenhäuser in den Nachkriegsjahren im Kosovo und eine enorme Investition dieser Zeit. Geht es mit dem gleichen Erfolg weiter?

Dr. Habib Jakupi:  Aufgrund der Arbeitsweise und den Standards aus Deutschland wurde das Euromed Hospital von allen im Kosovo sehr gut aufgenommen. Insbesondere das Angebot einer modernen bildgebenden Diagnostik, aber auch chirurgische, orthopädische, gynäkologische und kardiologische Behandlungen. Durch die Einbeziehung von Expert:innen aus Westeuropa wurden die Voraussetzungen geschaffen, sodass viele Patient:innen im Kosovo sehr erfolgreich behandelt werden konnten, ohne dass eine Behandlung ausserhalb des Kosovo erforderlich war. Diese erfolgreiche Kombination ebnete den Weg für den Fortschritt und die Einrichtung des “Euromed” -Krankenhauses, welches die erfolgreiche Behandlung von Tausenden von Patient:innen im Kosovo ermöglichte.

Albinfo.ch: Aber in der Zwischenzeit haben Sie beschlossen, den Kosovo zu verlassen und wieder umzuziehen, diesmal in die Schweiz. Warum haben Sie diesen Schritt gewagt und wo ist Ihr Zuhause?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi: Die Erfahrung, die ich im Kosovo gemacht habe, war eine aussergewöhnliche. Eine Zeit voller Arbeit und Engagement mit vielen guten Kolleg:innen im Dienste der Patient:innen aus allen Teilen des Kosovo und darüber hinaus. Es war die Zeit, als die Grundlage für die neue kosovarische Gesundheitsversorgung geschaffen wurde, ausgehend von der Rechtsgrundlage, der Gesetzgebung usw. Ich weiss sogar, dass es Zeit war, ein neues Gesundheitssystem zu schaffen, das dem neuen Staat und den Patient:innen und Bürger:innen dienen würde. In meiner Vision waren Reformen und Fortschritte in diesem Bereich notwendig. Ausgehend von der Regierung und dem Gesundheitsministerium, der Ausarbeitung moderner Gesundheitsgesetze, der Schaffung eines modernen Gesundheitssystems mit funktionaler und stabiler Infrastruktur, dem Gesundheitsinformationssystem bis hin zum Krankenversicherungssystem für alle Bürger:innen. Nach langer Arbeit, die 2012 erfolgreich gekrönt wurde, mit der Genehmigung des neuen Gesundheitsgesetzes in der Versammlung, welches die Voraussetzungen für die Verwirklichung der oben erwähnten Vision schaffen sollte, wurde dies nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts leider unmöglich. Im Dezember 2012 wurde der Entscheid und der Reformartikel des neuen Gesetzes aufgehoben.

Meiner Meinung nach war der Status quo rechtlich konkretisiert, und ich sah keine Möglichkeit, dass sich die Gesundheit des Kosovo in den nächsten 10 bis 15 Jahren verbessern würde. Auf diese Weise bin ich 2013 zurück in den Westen gegangen. Insbesondere in der Schweiz.

Albinfo.ch: Was ist der Unterschied zwischen der deutschen Medizin, der im Kosovo und der der Schweiz?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi: Es gibt verschiedene Gesundheitssysteme. Obwohl es viele Ähnlichkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz gibt, müssen wir die lange Stagnation bei uns akzeptieren, die bis 1999 die Schuld anderer und ab 1999 unsere eigene Schuld war.

Albinfo.ch: Was fehlt der Kosovarischen Medizin?

Dr. Habib Jakupi: : Was im Kosovo fehlt, sind: ein echtes Gesundheitssystem einer freien europäischen Gesellschaft, eine Krankenversicherung für Bürger:innen, ein Gesundheitsinformationssystem und ein Qualitätssystem für die Grund- und Weiterbildung und vieles mehr.

Albinfo.ch: Ich kann mich der Frage der Pandemie nicht entziehen. Wie beurteilen Sie diese Situation, diejenigen, die nicht an Covid-19 glauben, den Impfstoff und wie das Kosovo und die Schweiz mit der Corona-Krise umgehen?

Dr. Habib Jakupi: Eine Pandemie ist eine massive Krankheit, die die öffentliche Gesundheit in grossen geografischen Gebieten gefährdet und in diesen Dimensionen die Menschheit ungefähr einmal in 100 Jahren “befällt”. Diejenigen, die nicht glauben: ich denke, es ist das Ergebnis von Unwissenheit, Unwissenheit; ein Weg, der Realität und dem falschen Ansatz zu entkommen, das eigene Unglück und das der Menschheit zu verspotten. Pandemiemanagement: eine Herausforderung für alle! Normalerweise ist diese Herausforderung sogar noch grösser, wenn sie mit einigen Merkmalen kombiniert wird, wie z. B. zurückhaltenden oder falschen Ansätzen, mangelnde Entschlossenheit und Stabilität, mangelnde Sicht für weitsichtigen Ansatz usw.

Albinfo.ch: Jetzt haben Sie in der Schweiz zwei radiologische Praxen eröffnet. Können Sie uns etwas mehr über diese beiden erzählen?

Dr. Habib Jakupi: Nach der Erteilung einer Lizenz für Privatarbeit im Kanton Zürich im Jahr 2019 konnte die erste radiologische Praxis eines Arztes albanischer Herkunft in der Schweiz eröffnet werden. In der ersten Praxis an der Mühlebachstr. 7, in Zürich (in der Nähe des Opernhauses) haben wir begonnen, radiologische Untersuchungen für die MRT anzubieten (vollständige Untersuchungen mit dieser Methode). Während wir Anfang dieses Jahres (ab dem 01.03.2021) mit der zweiten Praxis, ebenfalls in Zürich, an der Hardturmstrasse 131. begonnen haben. Mit dem Unterschied, dass wir hier vollständige radiologische Methoden anbieten, angefangen mit digitalem Röntgen, Ultraschall, Mammographie mit Tomosynthese, Osteodensitometrie, Computertomographie (CT) bis hin zur Magnetresonanztomographie (MRT). Für mich ist dies der Moment der professionellen Erfüllung des Angebots für alle Patient:innen aus der ganzen Schweiz und ausserhalb (wir haben gelegentlich Patient:innen aus den umliegenden Ländern, aber auch weiter entfernt, sogar aus dem Kosovo).

Albinfo.ch: Was bedeutet der Name der Verordnung “Zemra” und warum in der albanischen Sprache?

Dr. Habib Jakupi: Es ist eine Kombination der Wörter Zürich, Euromed und Radiologie, die wir versehentlich entdeckt haben und die zu einem albanischen Wort abgekürzt werden können – HERZ, das auch ein Wort ist, das Nähe, Respekt, Liebe, Wahrheit, Ausdauer usw. vermittelt. Und ich glaube, es ist für jeden unserer Patient:innen leicht zu verstehen.

Albinfo.ch: Für welche Probleme und Behandlungen oder für welche Arten von Dienstleistungen können Patient:innen an Ihre Praxis überwiesen werden?

Dr. Habib Jakupi: Für alle Arten der Fotografie in der Radiologie, angefangen von Röntgen bis Magnetresonanz. Von Kopf bis Fuß. Von leichten bis schwereren Krankheiten.

Albinfo.ch: Haben Sie konkrete Pläne die Anzahl der Praxen zu erhöhen?

Dr. Habib Jakupi: Jeder hat einen speziellen Sektor für die Entwicklung von Ideen, Projekten, Plänen usw. Ich glaube, dass dieser Sektor der Ausgangspunkt ist, von dem aus die Erfolge und Erfolge in jedem Bereich beginnen. Meine Idee ist es, so nah wie möglich an Menschen zu sein. Jetzt in Zürich an zwei Standorten. In Zukunft ist dies auch an anderen Standorten möglich. Seien Sie versichert, ich werde Sie wissen lassen, wenn wir mit dem nächsten Projekt fertig sind.

Albinfo.ch: Wie vertraut sind Sie mit der Schweiz und wie viele Möglichkeiten bietet sie für Ihre berufliche Arbeit. Können Sie einen Vergleich mit Deutschland anstellen?

Dr. Habib Jakupi: Ich fühle mich an meinen Beruf als Radiologe gewöhnt. Auch habe ich mich auch gut an den Bezirk, die Gesellschaft, die Kultur und den Alltag hier in der Schweiz gewöhnt. Nur meine Sprache bleibt das Hochdeutsch.

Albinfo.ch: Wird die Schweiz das Land sein, in dem Sie sich pensionieren lassen werden?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi: Als wir im Kosovo waren, sind wir zum Skifahren in die Schweiz gekommen, dort habe ich meiner Frau gesagt, dass wir nach der Pensionierung in die Schweiz ziehen werden. Die Tatsache, dass ich mehr als 16 Jahre vor meiner Pensionierung in die Schweiz gekommen bin und jetzt mit meiner Frau hier wohne, bestimmt nicht unbedingt, wo wir zum Zeitpunkt der Pensionierung leben werden. Vielleicht sind die meisten von uns im Kosovo! Dort haben wir Kinder, Enkelkinder und Verwandte und viele Erinnerungen. Bis heute haben wir aber viele Patient:innen im Kosovo, die wir durch die teleradiologische Methode mit den gleichen Methoden wie hier diagnostizieren, d.h. von Röntgenstrahlen bis zur Magnetresonanztomographie (untersucht bei Euromed in Fushe Kosova). Unsere Beziehungen zum Kosovo bleiben auf ewig.

Welche medizinischen Dienstleistungen bieten sie an und wo befinden sie sich?

Dr. Habib Jakupi:

www.praxisZEMRA.ch

www.limmatradiologie.ch

Këtu, në këto dy adresa të internetit do t`i gjeni të gjitha metodat dhe gamën e ofertave ekzaminuese që ne ofrojmë.

Unter folgenden Links finden Sie unser gesamtes Angebot.

Praxis Zemra Radiologie

Mühlebachstrasse 7, 8008 Zürich

 [email protected] 

+41 (0)44 510 29 58

Limmat Radiologie

Hardturmstrasse 131, 8005 Zürich

+ 41 (0) 44 532 12 12

Deutch: Adriatik Salihi

Foto: Armend Berisha

Die Schweiz hilft dem Kosovo, Arbeitsplätze zu schaffen

Die Schweiz unterstützt weiterhin das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Kosovo, berichtet albinfo.ch.

In den letzten vier Jahren hat die Schweiz über 8.500 Bürger des Kosovo durch den Erwerb von Arbeitsplätzen unterstützt.

Erfahren Sie im folgenden Video mehr über die Bemühungen der Schweiz zur Verbesserung der Jugendbeschäftigung im Kosovo:

 

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Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April

Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.

Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin fragil und hat sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert. Vier von fünf Richtwerte für Öffnungsschritte sind derzeit nicht erfüllt. Es ist zudem noch nicht klar, ob es über die Ostertage zu vermehrten Ansteckungen im Familien- und Freundeskreis gekommen ist.

Voraussetzungen für moderaten Öffnungsschritt

Der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt dennoch gegeben. Der Wiederanstieg der Hospitalisationen erfolgt im Vergleich zu den Fallzahlen relativ langsam und die Durchimpfung schreitet bei den Risikopersonen gut voran: fast 50 Prozent der über 80-Jährigen und rund 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen Personen sind vollständig geimpft. Ausserdem sind die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativ stabil.

In seiner Beurteilung hat der Bundesrat auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen berücksichtigt, insbesondere auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Öffnungsschritt orientiert sich am Öffnungspaket II, das Mitte März in Konsultation geschickt, aber nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden ist. Es ermöglicht Aktivitäten mit moderatem Risiko, bei denen das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands mit wenigen Ausnahmen einfach möglich ist.

Öffnungsschritt mit kalkuliertem Risiko

Der Bundesrat ist sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst. Wenn die Hospitalisierungen zunehmen, betrifft dies immer mehr auch jüngere Personengruppen. So sind heute mehr als die Hälfte der hospitalisierten Personen unter 65 Jahre alt. Je nach Entwicklung in den Spitälern besteht die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Der Bundesrat appelliert an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, insbesondere Risikopersonen, die in den nächsten Wochen vollständig geimpft und damit gut vor einer Infektion und einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt sein werden.

Restaurantterrassen wieder offen.

Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen

Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben.

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen

Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Testoffensive: Keine Quarantäne für Unternehmen

Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können die Heime die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Covid-19 Infektion genesen sind.

Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln

Der Bundesrat hat heute auch Entscheide zur Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19 gefällt. Monoklonale Antikörper-Kombinationstherapien sollen in der Schweiz möglichst bald verfügbar sein. Der Bund wird die Kosten für diese Behandlungen in einer ersten Phase bis zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherer übernehmen.

Das EDI wird zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem EFD vertieft zu prüfen, in welcher Form der Bund die Herstellung und Entwicklung von Covid-19-relevanten Arzneimitteln (inkl. Impfstoffe) in der Schweiz stärken kann. Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März 2021 hat der Bund dazu einen grösseren Spielraum erhalten.

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

1’174 Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz ausgewertet: Bis zum 6. April 2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 1’174 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. Die Meldungen bestätigen das aus den Zulassungsstudien bekannte respektive in den Arzneimittelinformationen aufgeführte Nebenwirkungsprofil und ändern das positive Nutzen-Risiko Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe nicht.

577 Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 580 auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 17 Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert. In einem kleineren Teil der Meldungen werden explizit Reaktionen nach der zweiten Impfdosis beschrieben (n=79 zu Comirnaty, n=78 zu Moderna). Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 92 Meldungen (7,8 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Gemäss Informationen des BAG wurden bis einschliesslich 4. April 2021 etwa 1,6 Millionen Impfdosen in der Schweiz verabreicht und etwa 604’000 Personen vollständig geimpft. Da Meldungen zu unerwünschten Wirkungen oft erst mit Verzögerung bei Swissmedic eingereicht werden und auch die sorgfältige Auswertung der Meldungen Zeit braucht, ist es nicht möglich, die hier dargestellten Meldungen direkt mit den verabreichten Impfungen zu vergleichen. Retrospektiv zeigt sich jedoch eine ungefähre Melderate von einer Meldung pro 1’000 verimpften Dosen.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (68,6 %), in 28,3 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,2 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben.

Die Betroffenen waren im Mittel 64,9 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 41,7 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen (n = 396) lag das mittlere Alter bei 69,3 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall (n=55) bei 83,7 Jahren.

Mit 778 (66,3 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 396 Meldungen (33,7 %) wurden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Fällen wurden die Personen entweder im Krankenhaus behandelt oder die Reaktionen wurden aus anderen Gründen als medizinisch bedeutsam eingestuft. In den meisten Fällen waren die Betroffenen aber nicht gefährdet.

In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 2’960 Reaktionen in den 1’174 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,5 Reaktionen pro Meldung). Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen in Fällen, die als schwerwiegend eingestuft wurden, waren Fieber (56), Luftnot (31), Kopfschmerzen/Migräne (28), Herpes Zoster Reaktivierung (26), Überempfindlichkeit (22) /anaphylaktische Reaktionen (12), Erbrechen (20), Ermüdung (19), Blutdruckerhöhung (19), Infektion mit Covid-19-Erkrankung (17)1), und Schwindel (18). Da eine Meldung in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion enthält werden Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen sowohl in Fällen berichtet, die insgesamt als schwerwiegend eingestuft werden als auch in nicht-schwerwiegenden Fällen.

Es wurden 44 Fälle von Herpes Zoster gemeldet, von denen 26 als schwerwiegend eingestuft wurden, die meisten davon aus medizinischen Gründen. Herpes Zoster wird durch eine Reaktivierung von Varicella-Zoster-Viren (VZV) verursacht. Die primäre Infektion mit VZV führt zur Windpockenerkrankung. Risikofaktoren für einen Herpes Zoster sind u. a. immunsuppressive Behandlungen, Diabetes mellitus, weibliches Geschlecht, psychologischer Stress oder mechanische Verletzungen. Die Inzidenz von HZ steigt mit dem Lebensalter von 3 pro 1’000 bei 40 bis 50-Jährigen auf 10 pro 1000 bei den über 80-Jährigen. Die Betroffenen in den gemeldeten Fällen waren im Mittel 72 Jahre alt und der Zoster trat zwischen ein und 43 Tagen nach der Impfung auf. Derzeit wird weiter untersucht, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Impfungen und dem Auftreten von Herpes Zoster besteht.

Beim Covid-19 Impfstoff von Moderna machen Berichte über Lokalreaktionen an der Injektionsstelle, einschliesslich verzögert auftretenden, einen deutlich grösseren Teil an den Meldungen aus als bei Comirnaty®, zu dem eher Allgemeinreaktionen gemeldet werden. Hier könnte es sich jedoch zum Teil um «stimulierte Meldungen» handeln, aufgrund von unseren Informationen vom 19.2.2021 zu verzögerten Lokalreaktionen, die häufiger nach dem Moderna Impfstoff beobachtet wurden.

In 55 der schwerwiegenden Fälle sind die Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 84 Jahre alt und hatten mehrheitlich schwere Vorerkrankungen. Diese Fälle wurden besonders sorgfältig analysiert. Nach jetzigem Kenntnisstand führten unabhängig von den Impfungen auftretende Erkrankungen wie z.B. Infektionen, kardiovaskuläre Ereignisse oder Erkrankungen der Lungen und Atemwege zum Tod. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war. Die Arzneimittelbehörden anderer Länder sowie die WHO kommen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Bewertung von Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den in der Schweiz zugelassenen Covid-19 Impfstoffen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern nichts am positiven Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe. Durch die Meldungen liegt jetzt ein klareres Bild der Sicherheit der Impfstoffe in der täglichen Anwendung vor, dass das bekannte Nebenwirkungsprofil weitgehend bestätigt. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

 

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1) Bei diesen Meldungen handelt es sich um Covid-19 Erkrankungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind. Da die geimpften Personen vor der Impfung nicht getestet werden und der Schutz vor einer Erkrankung vom Körper zuerst aufgebaut werden muss, kann es vorkommen, dass in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung eine Covid-19 Erkrankung auftritt. Diese hat jedoch kausal nichts mit der Impfung zu tun. Covid-19 Impfstoffe enthalten anders als Lebendimpfstoffe (z. B. gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR)) keine (abgeschwächten) Viren und können daher keine Covid-19 Erkrankung auslösen.

Die Bevölkerung der Schweiz wächst trotz vermehrter Todesfälle

Gemäss den provisorischen Ergebnissen 2020 der Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) des Bundesamtes für Statistik (BFS) wuchs die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz per Ende 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,7% auf 8,7 Millionen Personen. Die Zahl der Todesfälle stieg auf 76 000 an, während die Eheschliessungen, Geburten und Scheidungen zurückgingen.

Am 31. Dezember 2020 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8 667 100 Personen, gegenüber 8 606 000 Ende 2019 (+61 100 Personen, +0,7%). Die Bevölkerungszunahme entspricht derjenigen von 2018 und 2019 und ist damit erneut eine der schwächsten der letzten zehn Jahre.

Stark rückläufige Auswanderungen

Die internationalen Wanderungen tragen zur Bevölkerungsentwicklung bei. 2020 verzeichnete die Schweiz 163 000 Einwanderungen (25 600 schweizerische und 137 400 ausländische Staatsangehörige) sowie 106 500 Auswanderungen (25 800 bzw. 80 700). Der Wanderungssaldo ist nach wie vor positiv (+56 500), doch im Vergleich zu 2019 wurde sowohl bei den Einwanderungen als auch bei den Auswanderungen eine Abnahme registriert (–3,9% bzw. –15,6%).

Im Jahr 2020 wanderten Schweizer Staatsangehörige im Vergleich zum Vorjahr häufiger ein (+6,7%) und weniger aus (–17,7%). Bei den Ausländerinnen und Ausländern gingen sowohl die Einwanderungen als auch die Auswanderungen zurück (–5,6% bzw. –14,9%).

Mehr Todesfälle und weniger Geburten

2020 sind in der Schweiz 76 000 Menschen gestorben, dies sind 8200 mehr als im Vorjahr (+12,1%). Diese starke Zunahme hängt mit der Covid-19-Pandemie zusammen. Bei den Männern erhöhte sich die Anzahl Todesfälle im Vergleich zu 2019 stärker als bei den Frauen (+14,6% gegenüber +9,9%). Bei den Personen ab 65 Jahren stiegen die Todesfälle um 12,7% von 59 400 im Jahr 2019 auf 66 900 im Jahr 2020. Zum Vergleich: Die Todesfälle von 0- bis 64-Jährigen nahmen lediglich um 8,2% zu, von 8400 auf 9100. Nahezu in allen Kantonen wurde ein Anstieg der Todesfälle verbucht. Einzige Ausnahme war der Kanton Nidwalden, in dem 2020 zwei Todesfälle weniger registriert wurden als 2019, was einem Rückgang von 0,6% entspricht.

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geburten lassen sich erst ab Ende 2020 bzw. in den ersten Monaten 2021 eindeutig feststellen. Die Anzahl Geburten in der Schweiz ging von 86 200 im Jahr 2019 leicht auf 85 500 zurück (–0,8%). 72,4% der Geburten erfolgten innerhalb einer Ehe, 27,6% waren nicht ehelich. Gemäss den provisorischen Zahlen lag die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau 2020 bei 1,46. Einen Anstieg der Geburten gegenüber 2019 verzeichneten die Kantone Graubünden (+0,2%), St. Gallen (+1,0%), Solothurn, Nidwalden, Schaffhausen, Wallis, Schwyz und Obwalden (jeweils mehr als 2%).

Der Geburtenüberschuss – die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen – belief sich 2020 auf 9500 Personen, gegenüber 18 400 im Vorjahr. Dieser Rückgang von 48% war hauptsächlich auf den Anstieg der Todesfälle zurückzuführen. Damit liegt der Geburtenüberschuss auf dem tiefsten Niveau seit 2004. In den Kantonen Tessin, Bern, Basel-Landschaft, Neuenburg, Graubünden, Jura, Basel-Stadt, Schaffhausen und Glarus war der Geburtenüberschuss sogar negativ, d.h. es starben mehr Menschen als Kinder geboren wurden.

Sinkende Lebenserwartung

Zwischen 2019 und 2020 sank die Lebenserwartung der Männer bei Geburt von 81,9 auf 81,1 Jahre (–0,8 Jahre), jene der Frauen von 85,6 auf 85,2 Jahre (–0,4 Jahre). Diese Abnahmen lassen sich mehrheitlich mit den steigenden Sterberaten im hohen Alter erklären. So ging die verbleibende Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei den Männern um 0,7 Jahre (von 20,0 auf 19,3 Jahre) und bei den Frauen um 0,5 Jahre zurück (von 22,7 auf 22,2 Jahre).

Auf kantonaler Ebene verringerte sich die Lebenserwartung der Männer bei Geburt in den Kantonen Obwalden (–2,5 Jahre), Tessin (–2,3) sowie Genf (–2,2) am stärksten, diejenige der Frauen in den Kantonen Jura (–1,8), Genf (–1,5) und Schwyz (–1,4).

Rückläufige Eheschliessungen und Scheidungen

Der Rückgang der Anzahl Eheschliessungen und Scheidungen im Lauf des Jahres 2020 hing vermutlich mit der Covid-19-Pandemie zusammen.

Es wurden 34 900 Ehen geschlossen, 10,4% weniger als 2019. Die Zahl der Eheschliessungen ging generell zurück, sowohl zwischen zwei Schweizer Staatsangehörigen (17 800; –5,2%) als auch zwischen ausländischen (5200; –15,6%) und zwischen gemischt-nationalen Paaren (11 900; –15,0%). Gemäss den provisorischen Zahlen waren Männer bei der Erstheirat im Durchschnitt 32,3 und Frauen 30,2 Jahre alt. Im Vergleich zu 2019 registrierten fast alle Kantone bei den Eheschliessungen rückläufige Zahlen; einzige Ausnahmen sind Nidwalden (+1,6%) und Graubünden (+2,0%).

2020 wurden 16 100 Scheidungen ausgesprochen; dies entspricht einer Abnahme um 4,7% im Vergleich zum Vorjahr. Während die Scheidungen von Schweizer und gemischt-nationalen Paaren gegenüber 2019 zurückgingen (–6,7% bzw. –7,4%), nahmen sie bei den ausländischen Paaren zu (+2,9%). Die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung stieg zwischen 2019 und 2020 von 15,4 auf 15,6 Jahre, was darauf hindeutet, dass sich mehr lang verheiratete Paare scheiden liessen.

Bei Fortsetzung der 2020 beobachteten Trends ist davon auszugehen, dass zwei von fünf Ehen (39,2%) irgendwann mit einer Scheidung enden. Nicht in allen Kantonen ging die Zahl der Scheidungen zurück. Schwyz, Solothurn, Uri, Bern, Jura, Luzern, Glarus, Basel-Landschaft, Obwalden und Appenzell Innerrhoden verbuchten mehr Scheidungen als 2019.

Coronavirus: Verstärkte Unterstützung für den Kulturbereich

Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich. An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat er die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben für den Kulturbereich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Seit mehr als einem Jahr sehen sich viele Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht. Parlament und Bundesrat haben daher beschlossen, die bestehenden Unterstützungsmassnahmen zu verstärken.

Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen. Diese Unterstützung wird rückwirkend auf den 1. November 2020 eingeführt und den Kulturschaffenden somit ohne Unterbruch seit Beginn der Pandemie ausgerichtet.

Auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden gelockert. Die Vermögensgrenze wird von 45 000 auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20 000 statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben. Ferner wird nur das frei verfügbare Vermögen (Liegenschaften sind davon ausgenommen) für die Beurteilung der Gesuche einbezogen. Suisseculture Sociale und die Kantone können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität sicherzustellen, wenn 30 Tage nach der Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

Seit Beginn der Pandemie wird der Kulturbereich zusätzlich zu den Unterstützungen für die Gesamtwirtschaft mit spezifischen Massnahmen unterstützt. Kulturunternehmen und Kulturschaffende können Ausfallentschädigungen beantragen, die bis zu 80 Prozent ihrer Verluste decken und zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen von den Kantonen finanziert werden. Solche Entschädigungen erhalten auch im Laienbereich aktive Kulturvereine. Kulturschaffende können des Weiteren Nothilfe zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. 2020 hat der Bund für diese Unterstützungsmassnahmen 280 Millionen Franken aufgewendet. 2021 wurden bisher 130 Millionen Franken bereitgestellt.

Aktuelle Zahlen zu Auslandschweizerinnen und schweizern

Nahezu zwei Drittel von ihnen lebten in Europa, hauptsächlich in Frankreich. Der Anteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hat gegenüber 2019 um 0,7% zugenommen. Deutlich stärker ist die Zunahme bei den Personen ab 65 Jahren (+2,8%). Der Frauenanteil bleibt insgesamt höher als der Männeranteil. Soweit die Ergebnisse der Auslandschweizerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

2020 waren 776 300 Schweizerinnen und Schweizer bei einer zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet, was gegenüber 2019 einem Anstieg von 0,7% entspricht. Dieser Anstieg fiel jedoch geringer aus als in den Jahren 2019 und 2018 (+1,4% bzw. +1,1%).

Immer mehr in Europa

Gegenüber 2019 wurde in Europa (+1,4%) und in Ozeanien (+0,7%) eine Zunahme an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern verbucht, während ihre Zahl in Amerika (–0,2%), Asien (–1,0%) und Afrika (–2,9%) zurückging.

Von den 490 800 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die in Europa leben (63%), haben sich 200 900 in Frankreich und seinen Überseegebieten niedergelassen. Dort lebte 2020 die grösste Schweizer Auslandsgemeinschaft. Es folgen Deutschland (94 600 Personen), Italien (50 200), das Vereinigte Königreich (37 700) und Spanien (24 500). In allen genannten Ländern ist die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen angestiegen; am stärksten in Deutschland (+2,5%), am geringsten in Frankreich (+0,5%).

285 500 Schweizerinnen und Schweizer leben auf einem anderen Kontinent, namentlich Amerika (24%), Asien (7%), Ozeanien (4%) und Afrika (2%). Die beliebtesten Länder dieser Kontinente sind die Vereinigten Staaten (81 300 Personen), Kanada (40 600), Australien (25 700) und Israel (21 400). In allen diesen Ländern ist ein Wachstum zu beobachten. Am stärksten war dieses in Israel mit 2,6% mehr Schweizerinnen und Schweizern als 2019.

Zunahme der älteren Bevölkerung

Ende 2020 waren 21,1% der Auslandschweizerinnen und -schweizer minderjährig, d.h. unter 18 Jahre alt; das entspricht 163 800 Personen. Diese Zahl blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Rund 440 000 Personen waren 18 bis 64 Jahre alt (56,7%) und 172 500 Personen 65 Jahre oder älter (22,2%). Am deutlichsten zugenommen hat mit einem Plus von 2,8% gegenüber dem Vorjahr die ältere Altersgruppe, während es bei den 18- bis 64-Jährigen lediglich 0,2% waren. Insgesamt wurden 662 Hundertjährige und Ältere gezählt, was einer Quote von 9 von 10 000 im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizern entspricht. In der Schweiz liegt die Quote lediglich bei 2 von 10 000 Personen.

Mehrheitlich Frauen

2020 wurden weltweit mehr Auslandschweizerinnen als Auslandschweizer gezählt (54% gegenüber 46%).  Dies trifft ebenfalls auf die Kontinente Europa, Amerika, Afrika und Ozeanien zu (mit Frauenanteilen von 52% in Afrika bis 56% in Europa). Demgegenüber wurden in Asien mehr Männer (55%) registriert.

bfs.admin.ch

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz – Update

862 Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz ausgewertet: Bis zum 23. März 2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 862 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. Die Meldungen bestätigen das aus den Zulassungsstudien bekannte respektive in den Arzneimittelinformationen aufgeführte Nebenwirkungsprofil. Sie geben bisher keine Hinweise auf neue Sicherheitsprobleme und ändern das positive Nutzen-Risiko Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe nicht.

460 Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 393 auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 9 Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert. In einem kleineren Teil der Meldungen werden explizit Reaktionen nach der zweiten Impfdosis beschrieben (n=49 zu Comirnaty, n=21 zu Moderna). Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 57 Meldungen (6,6 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Gemäss Informationen des BAG wurden bis einschliesslich 21.März 2021 etwa 1,25 Millionen Impfdosen in der Schweiz verabreicht und etwa 466’000 Personen vollständig geimpft. Da Meldungen zu unerwünschten Wirkungen oft erst mit Verzögerung bei Swissmedic eingereicht werden und auch die sorgfältige Auswertung der Meldungen Zeit braucht, ist es nicht möglich, die hier dargestellten Meldungen direkt mit den verabreichten Impfungen zu vergleichen. Retrospektiv zeigt sich jedoch eine ungefähre Melderate von einer Meldung pro 1’000 verimpften Dosen.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (67,9 %), in 28,2 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,9 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben.

Die Betroffenen waren im Mittel 64,4 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 42,7 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen (n = 263) lag das mittlere Alter bei 70,6 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall (n=37) bei 83,8 Jahren.

Mit 599 (69,5 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 263 Meldungen (30,5 %) wurden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Fällen wurden die Personen entweder im Krankenhaus behandelt oder die Reaktionen wurden aus anderen Gründen als medizinisch bedeutsam eingestuft. In den meisten Fällen waren die Betroffenen aber nicht gefährdet.

In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 2’154 Reaktionen in den 862 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,5 Reaktionen pro Meldung).

Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen in Fällen, die als schwerwiegend eingestuft wurden, waren Fieber (38), Luftnot (25), Überempfindlichkeit (19) /anaphylaktische Reaktionen (9), Infektion mit Covid-19-Erkrankung (16)1), Erbrechen (12), Schwindel (12), Kopfschmerzen/Migräne (17) und Herpes Zoster Reaktivierung (8). Da eine Meldung in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion enthält werden Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen sowohl in Fällen berichtet, die insgesamt als schwerwiegend eingestuft werden als auch in nicht-schwerwiegenden Fällen.

In 37 der schwerwiegenden Fälle sind die Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 84 Jahre alt und hatten mehrheitlich schwere Vorerkrankungen. Diese Fälle wurden besonders sorgfältig analysiert. Nach jetzigem Kenntnisstand führten unabhängig von den Impfungen auftretende Erkrankungen wie z.B. Infektionen, kardiovaskuläre Ereignisse oder Erkrankungen der Lungen und Atemwege zum Tod. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war. Die Arzneimittelbehörden anderer Länder sowie die WHO kommen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Bewertung von Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den in der Schweiz zugelassenen Covid-19 Impfstoffen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern am positiven Nutzen-Risiko-Profil der Covid-19 Impfstoffe nichts. Durch die Meldungen liegt jetzt ein klareres Bild der Sicherheit der Impfstoffe in der täglichen Anwendung vor, dass das bekannte Nebenwirkungsprofil weitgehend bestätigt. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

 

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1) Bei diesen Meldungen handelt es sich um Covid-19 Erkrankungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind. Da die geimpften Personen vor der Impfung nicht getestet werden und der Schutz vor einer Erkrankung vom Körper zuerst aufgebaut werden muss, kann es vorkommen, dass in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung eine Covid-19 Erkrankung auftritt. Diese hat jedoch kausal nichts mit der Impfung zu tun. Covid-19 Impfstoffe enthalten anders als Lebendimpfstoffe (z. B. gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR)) keine (abgeschwächten) Viren und können daher keine Covid-19 Erkrankung auslösen.

Covid-19 Impfstoff von Johnson & Johnson: Swissmedic genehmigt den dritten Impfstoff gegen eine Covid-19 Erkrankung

Am 7. Dezember 2020 reichte die Firma Janssen-Cilag AG des Gesundheitskonzerns Johnson & Johnson bei Swissmedic ein Zulassungsgesuch für seinen Impfstoffkandidaten (Ad26.COV2.S) ein. Swissmedic lässt den Impfstoff «COVID-19 Vaccine Janssen» nach einer sorgfältigen Prüfung aller eingereichten Unterlagen befristet zu. Das beratende externe Swissmedic Expertengremium HMEC (Human Medicines Expert Committee) hat an einer ausserordentlichen Sitzung den Entscheid gestützt.

Der Impfstoff wird einmal verabreicht (Einmaldosis) und ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Er basiert auf einem humanen Adenovirus (menschliches Schnupfenvirus), das den Bauplan der Spike-Proteine des Coronavirus SARS-CoV-2 enthält, auf deren Grundlage in den menschlichen Immunzellen die gewünschte Immunantwort gegen das Virus ausgelöst wird.

Die eingereichten Studiendaten zeigen 14 Tage nach der Impfung in allen untersuchten Altersgruppen eine Wirksamkeit zwischen 64,2 % (Altersgruppe 18 bis 64 Jahre) und 82,4 % (65 Jahre und älter). Schwere und kritische Verläufe der Covid-19 Krankheit können mit dieser Impfung (zu fast 85 %) verhindert werden. Ausserdem wurde eine gute Wirkung bei den in Brasilien und Südafrika dominierenden Mutationen (SARS-CoV-2 Varianten) nachgewiesen.

Die in den klinischen Studien am häufigsten dokumentierten Nebenwirkungen waren Kopfschmerzen, Mattigkeit, Schmerzen an der Einstichstelle oder Übelkeit. Die meisten Impfreaktionen traten innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach der Impfung auf und waren von kurzer Dauer (1 bis 2 Tage).

Der Impfstoff kann bei -25 °C bis -15 °C gefroren gelagert und tiefgekühlt oder aufgetaut bei 2 °C bis 8 °C transportiert werden. Nach der Entnahme aus dem Gefrierschrank kann der ungeöffnete Impfstoff bis zu 3 Monate im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Swissmedic prüfte auch dieses Zulassungsgesuch stark beschleunigt im rollenden Verfahren. Resultate der fortlaufenden Studien und Antworten auf gestellte Fragen wurden von der Firma laufend eingereicht und von Swissmedic begutachtet, sobald sie verfügbar waren.

Mit der Zulassung des Covid-19 Impfstoffs von Johnson & Johnson hat Swissmedic drei von vier bisher eingereichten Gesuchen für Covid-19 Impfstoffe positiv beurteilt. Bereits zugelassen wurden die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech (Comirnaty) und Moderna. Das Gesuch von AstraZeneca wird aktuell noch geprüft.

Bundesrat Ignazio Cassis empfängt den Aussenminister von Nordmazedonien

Die Schweiz und die Republik Nordmazedonien unterhalten gute bilaterale Beziehungen mit einem Schwerpunkt in der internationalen Zusammenarbeit. Gegenstand des Gesprächs zwischen Aussenminister Ignazio Cassis und seinem Amtskollegen Bujar Osmani in Bern war neben den fortschreitenden Reformplänen der Regierung von Nordmazedonien auch die Perspektive der Republik im EU-Beitrittsprozess sowie der zukünftige Vorsitz des Landes in der OSZE 2023.

Neues Kooperationsprogramm
Die Schweiz wird Nordmazedonien im Rahmen eines neuen Kooperationsprogrammes der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) weiterhin bei der Umsetzung von Reformen in den Bereichen Gouvernanz und Wirtschaftsentwicklung unterstützen. Das Kooperationsprogramm Nordmazedonien 2021-2024 steht in Einklang mit den aktuellen Zielen der Schweizer Aussenpolitik und der daraus abgeleiteten Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024. Das Programm wird in Kürze vorgestellt. Die bisherigen Schwerpunkte im Bereich der demokratischen Regierungsführung, der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und des Umweltschutzes werden weiter verfolgt. Zusätzlich fokussiert die Schweiz in der Region auf die Digitalisierung und die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Engagement der Schweiz im Westbalkan
Für die Schweiz sind Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung im benachbarten Westbalkan von grosser Bedeutung. Rund 500’000 Menschen mit Wurzeln in dieser Region leben in der Schweiz.

Nicht wegschauen, sondern handeln

Aussagen wie «Jemand, der den Propheten beschimpft, beleidigt oder seine Religion in irgendeiner Weise schlecht macht, muss getötet werden», ist nur eine der sehr erschreckenden Phrasen des Schreibens. Der «Tagesanzeiger» berichtete diese Woche über das Buch, dass Muslimen erklären, wann und wie sie ihre Frauen züchtigen dürfen, wie auch mit sogenannten «Ungläubigen» vorgegangen werden kann und welche Methoden dabei angewandt werden dürfen.

Das Buch, dass bisher in der Moschee in Seebach sowie auch online verkauft wurde steckt voller Hass, voller Verachtung und schürt dort weitere Angst, wo unsere Gesellschaft sie bereits gefürchtet hat. Dass solche Publikationen geprüft und auch verboten gehören, steht ausser Frage.  Denn sie repräsentieren in keinster Weise die dort angepriesene «Religionsfreiheit», noch haben sie mit solchen Texten das Recht auf «Meinungsfreiheit» verloren. Hier ist die Rede von Hasstiraden, dem Aufruf zur Gewalt und im schlimmsten Fall, sogar Mord.

In persönlicher Hinsicht ist für mich besonders die Tatsache verstörend, dass das Buch ausverkauft ist. Dies zeigt einmal mehr auf, mit welcher Wucht die Unterdrückung der Frau in den verschiedenen Kreisen vorangeht. Dies muss unterbunden werden – denn Sexismus, Gewalt und Terror, was dieses Buch schlussendlich darstellt, hat nirgendwo einen Platz: weder in der Religion noch in unserer Gesellschaft.

Es ist wichtig, solche Vorgänge früher zu erkennen, diese an der Quelle zu unterbinden und vor allem: eine Rechtslage zu schaffen, in denen Taten und Veröffentlichungen wie diese strafbar sind. Dafür setze auch mich politisch ein – denn jede Gewalttat ist eine zu viel. Sei es nun der Akt des Anpreisens und Verkaufens dieses Buches oder die schlagende Hand selbst.

Kein Mensch in unserem Land darf Opfer von Gewalt oder Hass werden – dafür müssen wir als Gesellschaft kämpfen und uns einsetzen.

Mehr denn je zeigt uns diese Situation auf, dass die Politik und die Institutionen sich mit dem Thema Islam in der Schweiz beschäftigen müssen. Nur durch eine geregelte Zusammenarbeit können wir das Treiben solcher privaten Organisationen unterbinden.

Wenn Sie selbst von Gewalt oder häuslicher Gewalt betroffen sind, melden Sie sich unter der Notrufnummer 112 oder 117. Auch Die Dargebotene Hand ist Ihnen unter 143 für Sie da.

  • Die Autorin ist die Vorsitzende der FDP in Wallisellen, Zürich. Sie schrieb diese Stellungnahme für albinfo.ch als Antwort auf eine in den Schweizer Medien veröffentlichte Nachricht über das Buch “Ilmihal für Frauen” in deutscher Sprache, das in der “Albanischen Moschee” in Seebach, Zürich, zum Verkauf stand. Dieses Buch proklamiert Gewalt gegen Ungläubige und Frauen.

Die Kraft der Krise

Kunst und Krise sind zwei Begriffe, die in der Berichterstattung der letzten Monate häufig ein Tandem bilden. Besonders im Kontext sinkender Umsätze und mangelnder Möglichkeiten Kunst außerhalb des digitalen Raumes einem breiteren Publikum zu präsentieren. Dabei wird oft übersehen, dass Kunst und Krise seit jeher miteinander verwoben sind und gemeinsam ein explosives Potential bergen, wenn es darum geht Letztere zu verarbeiten, ungewöhnliche Perspektiven einzunehmen und neue Wege zu beschreiten.

“Predator”

Die bewegendsten Werke sind inspiriert von persönlichen oder politisch-gesellschaftlichen Sinn-(Krisen). Man denke an Frieda Kahlos Die zerbrochene Säule, die Ballade Tears in heaven von Eric Clapton, an Hermann Hesses Der Steppenwolf oder aber an Pablo Picassos Guernica.

Dementsprechend ist es wenig verwunderlich, wenn Künstler gerade jetzt ihre Instrumente in die Hand nehmen, in Zeiten rassistischer Anschläge, politischer Umwälzungen und nicht zuletzt von Covid-19 und mit ihrer Kunst reflektieren und Stellung beziehen.

Einer von ihnen ist der Hamburger Künstler Shuk Orani. Betrachtet man seine jüngsten Werke, wie auch den über die letzten Jahre gewachsenen Werkzyklus Transcendence so wird schnell klar, dass es für Orani nur eine Richtung gibt: die Tiefe.

In einer kaleidoskopischen Palette neoexpressionistischer Darstellungsformen, zwischen scharfen Farbkontrasten und entartet- figurativen Motiven die, wie eine klaffende Wunde aus der Leinwand herauszubrechen scheinen oder sich im Narrativ der Farben fast gänzlich auflösen, liegt das emotionale Spannungsfeld mit dem Orani spielt- samt seiner transformativen Kraft.

“Gravity”

Auf der einen Seite steht das auf den ersten Blick statisch anmutende Werk Gravity. Betrachtet man es eingehender so wird klar, dass es hier um das zähe Ringen zweier ebenbürtiger Kräfte geht. Die Polarität der Farben sowie ihre eindeutige Trennung sind Einflüsse aus Mark Rothkos Farbfeldmalerei. Rothkos Ziel war es, jenseits figurativer Ablenkung, Betrachter und Bild eine ganz persönliche Beziehung aufbauen zu lassen. Auf der anderen Seite des Spektrums seiner jüngsten Werke steht Oranis Battlefield. Fast collagenartig zusammengesetzt steht der verwundete Ritter und versucht der Zweidimensionalität der Leinwand zu entfliehen. Er ist Täter und Opfer zugleich. Die Sinnlosigkeit der Gewalt offensichtlich anklagend und außerhalb des Rahmens nach besseren Alternativen suchend. Das verzerrte, fast entarteten Motiv, die Konzentration auf die reine Kreativität, erinnert an Willem de Koonings Frauenwerke der 50er Jahre. Aber auch an dessen Ausbrechen aus gängigen Normvorstellungen.

“Battlefield”

Die Themen Kampf und Zerfall aber auch die Schärfung von Wahrnehmung und eine Neukonstruktion der Wirklichkeit spiegeln sich nicht nur in Shuk Oranis jüngsten Werken aus 2020 wider.

Mit seinem über die letzten Jahre gewachsenen Werkzyklus Transcendence fordert Orani den Einzelnen heraus und dazu auf nach innen zu kehren und seine ganz persönlichen Schichten zu ergründen. Sich zu hinterfragen und starre Muster abzulegen, sich zu transformieren um sich selbst in einer neuen Bewusstseinsebene unmittelbar und authentisch erleben zu können. Transcendence bedeutet eine Grenzüberschreitung nach innen und die Auseinandersetzung mit den weltlichen Begrenzungen menschlicher Erfahrungen, das Sprengen von Normketten und das Auflösen anachronistischer Machtstrukturen, die das Individuum in ein Vakuum der Beschränktheit ja fast Benommenheit drängen- abgespalten von sich selbst und emotional isoliert von seiner natürlichen Umgebung. Zum Teil sind Oranis farbintensiven Werke aus Transcendence durch figurative Überlappungen, die in und übereinendergreifen durchbrochen. Schicht für Schicht wird das Unbewusste freigelegt.

“Silentstorm”

Orani malt mit Öl auf Leinwand und ist für seine großformatigen Werke, die teilweise bis zu acht Meter breit sind, bekannt. Auch die enorme Leinwandgröße scheint sagen zu wollen, dass wir alle die Möglichkeit nutzen sollten aus verkrusteten Strukturen auszubrechen und dass Krisen auch Wachstumschancen in sich tragen.

Oranis Werke waren bereits in einer Reihe internationaler Museen und Galerien vertreten. Darunter das Musée du Louvre, die Welper Gallery und die Robert Gallery. Einige Werke aus seinen Zyklen Landschaften und World wurden international ausgestellt, unter anderem im Museum of Contemporary Art Bejing in 2016.

Einige Stücke aus Transcendence werden voraussichtlich im September 2021 im größten russischen Privatmuseum Erarta in Sankt Petersburg ausgestellt. Orani ist ebenfalls eingeladen an dem 2007 ins Leben gerufenen Projekt Hermitage 20/21 teilzunehmen. Ziel des Projekts ist es zeitgenössische Kunst zu sammeln, auszustellen und zu studieren sowie die Sammlung zeitgenössischer Kunst der Petersburger Eremitage zu erweitern. Darüber hinaus ist eine Ausstellung in Südkorea, voraussichtlich im Oktober 2021, im Haegeumgang Museum geplant.

“Transcendence”

Das Netzwerkprojekt Art Intégré ist ein weiteres Beispiel für Oranis unermüdlichen Einsatz für die Neu-Perzeption von Kunst(-objekten) im öffentlichen Raum und als integratives Element innerhalb der Architektur. Dabei soll die Zusammenarbeit zwischen Künstlern und Architekten protegiert werden, um (Bau-)Projekte mit Identität zu realisieren.

Oranis Wirken, auch über die Leinwand hinaus stimmt, trotz Krise, hoffnungsvoll.

 

 

 

 

Covid-19-Impfstoff: Bund schliesst weiteren Vertrag mit Pfizer ab

Der Bund arbeitet intensiv dran, der Schweizer Bevölkerung möglichst schnell eine Covid-19-Impfung anzubieten. Dank der bisherigen Verträge mit verschiedenen Herstellern wird die Impfstoffmenge in der Schweiz bis im Sommer 2021 stark ansteigen. Nun schloss der Bund einen weiteren Vertrag mit Pfizer/BioNTech über 3 Millionen Impfdosen ab. Damit verdoppelt der Bund seine Bestellmenge bei Pfizer/BioNTech. Die zusätzlichen Impfdosen werden ab April in die Schweiz geliefert.

Da die Impfstoffproduktion und -Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, prüft der Bund weiterhin unterschiedliche Impfstofftechnologien verschiedener Impfstoffhersteller. Zurzeit setzt der Bund insbesondere auf mRNA-Impfstoffe für die Schweizer Bevölkerung. Diese Impfungen erweisen sich als hochwirksam und gut verträglich. Deshalb hat der Bund mit Pfizer/BioNTech einen weiteren Vertrag über zusätzliche 3 Millionen Impfdosen abgeschlossen. Damit erhöht sich die mit Pfizer vereinbarte Liefermenge auf 6 Millionen Dosen. Der Pfizer/BioNTech-Impfstoff verfügt über eine Wirksamkeit von 95 Prozent und wird seit Dezember in der Schweiz geimpft. Die zusätzlichen Dosen werden ab April schrittweise ausgeliefert.

Breites Impfstoffportfolio

Bisher hat der Bund mit fünf Impfstoffherstellern Verträge abgeschlossen: Moderna (insgesamt rund 13,5 Millionen Impfdosen), Pfizer/BioNTech (neu insgesamt 6 Millionen Impfdosen), AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen) und Curevac (5 Millionen Impfdosen) sowie Novavax (6 Millionen). Der Bezug der Impfstoffe bei verschiedenen Herstellern soll sicherstellen, dass auch bei Lieferschwierigkeiten genügend Impfdosen eines zugelassenen Impfstoffs der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Bund steht weiterhin mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch.

Weiter beteiligt sich die Schweiz an der internationalen COVAX-Initiative, um dadurch Zugang zu Impfstoffen für bis zu 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu erhalten. Gleichzeitig unterstützt die Schweiz damit wirtschaftlich schwächere Länder, die mit der COVAX-Initiative einen Zugang zu Covid-19-Impfstoffen erhalten.

Bis im Sommer sollen alle Personen in der Schweiz eine Impfung erhalten haben, die eine wollen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Lieferungen der Hersteller wie vorgesehen eintreffen, die Impfkapazitäten der Kantone gross genug sind und die zusätzlichen Impfstoffe (Curevac, Novavax) zugelassen werden.

mRNA-Impfstofftechnologie

BioNTech/Pfizer, Moderna und Curevac setzen auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.

Bundesrat will Öffnungen mit Testoffensive begleiten – Gratistests für alle

Der Bundesrat will mit einer massiven Ausweitung des Testens die Öffnungsschritte begleiten. Damit mehr getestet wird, schlägt er vor, dass der Bund die Kosten sämtlicher Tests übernimmt. Um die Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen zu verbessern, sollen Unternehmen und Schulen wiederholt Tests durchführen. Unternehmen, die häufig testen, können von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit werden. Zudem will der Bundesrat jeder Person fünf Selbsttests pro Monat gratis abgeben, sobald verlässliche Tests zur Verfügung stehen. Damit alle Personen sich sofort testen lassen können, werden alle Tests in Apotheken oder Testzentren kostenlos sein, auch für Personen ohne Symptome. Die Kosten für diese Ausweitung werden auf über eine Milliarde Franken geschätzt. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 12. März definitiv entscheiden.

Um Infektionsketten gezielt zu unterbrechen, muss rasch identifiziert werden können, wer das Virus in sich trägt. Das Testen ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Nachdem nun die Test- und Laborkapazitäten verfügbar sind und bald auch Selbsttests genutzt werden können, will der Bundesrat das Testen mit kostenlosen Tests für alle massiv ausweiten. Damit soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden. Weil die ansteckenderen Virusvarianten sich immer stärker ausbreiten, muss die Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen verstärkt werden.

Kostenloses Testen ab dem 15. März vorgesehen
Der Bundesrat hat die Teststrategie mehrmals ausgeweitet. Heute finanziert der Bund nicht nur die Tests von Personen mit Symptomen, sondern auch Tests von symptomlosen Personen in Altersheimen und Schulen sowie zur Bekämpfung von lokalen Ausbrüchen. Neu soll der Bund ab dem 15. März die Kosten sämtlicher Tests übernehmen.

Wiederholte Tests in Unternehmen und an Schulen
Die mobile Bevölkerung in Unternehmen und Schulen soll wiederholt mittels gepoolten Speichel-Proben getestet werden. Bei dieser Testform werden die Proben der Testpersonen nicht einzeln, sondern in einer einzigen Sammelprobe analysiert. Damit kann der Material- und Zeitaufwand stark reduziert werden. Die wiederholte Testung in Betrieben ist kein Ersatz für Schutzkonzepte, sondern dient als zusätzlicher Schutz. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Kantone sollen Unternehmen, die häufig testen, von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreien können.

Selbsttests für alle
Der Erfolg der Pandemiebekämpfung beruht seit Beginn auch auf der Eigenverantwortung der Bevölkerung. Der Bundesrat will auch den Zugang zu Selbsttests erleichtern. Alle Personen sollen sich regelmässig testen können, auch wenn sie keine Symptome haben. Jede Person soll monatlich fünf Selbsttests beziehen können. Weil für die Anwendung von Selbsttests bei Personen ohne Symptome noch nicht genügend Informationen vorliegen, hat das Bundesamt für Gesundheit noch keine derartigen Tests genehmigt. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass der Bund auch die Kosten für alle Schnelltests in Apotheken und Testzentren übernimmt. Diese Regel gilt auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Ausweitung der Teststrategie mit Risiken verbunden
Die Ausweitung der Teststrategie ist mit gewissen Risiken verbunden, denn jedes Testresultat ist nur eine Momentaufnahme. Ausserdem sind Selbsttests deutlich weniger verlässlich als PCR-Tests. Ein negativer Test darf nicht zu falscher Sicherheit und unvernünftigem Verhalten führen. Das Tragen einer Maske und das Abstandhalten werden weiterhin nötig sein. Wichtig ist zudem, dass Personen mit einem positiven Schnelltest oder Selbsttest einen PCR-Test machen und sich sofort in Isolation begeben. Noch offen ist, ob ein negatives Testresultat als Voraussetzung für die Teilnahme an gewissen Veranstaltungen oder den Zugang zu gewissen Bereichen definiert werden darf.

Kosten von schätzungsweise eine Milliarde Franken
Die Kosten für die Ausweitung der Teststrategie belaufen sich für das Jahr 2021 auf schätzungsweise über eine Milliarde Franken. Grundlage bildet das Covid-19-Gesetz, das bis Ende Jahr befristet ist.

Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem Übertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.

Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Konsultation: Gewisse Anliegen der Kantone aufgenommen
Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure berücksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten Öffnungsschrittes, bei den Erleichterungen für junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im Freien. Der Bundesrat verzichtet angesichts der fragilen epidemiologischen Lage hingegen auf eine Öffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat.

Richtwerte für Öffnungsschritt am 22. März
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.

Coronavirus: Bundesrat plant ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Die Zahl der Neuansteckungen, ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Situation analysiert. Er schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden. In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. Zudem sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.

Die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Damit hat auch der Druck auf das Gesundheitssystem abgenommen. Die epidemiologische Lage bleibt aber unsicher, da sich die neuen Virusvarianten weiter in der Schweiz ausbreiten; ihr Anteil an den Neuansteckungen verdoppelt sich laut der COVID-19 Science Task Force im Moment rund alle 10 bis 14 Tage. Gemäss deren Berechnungen dürfte sich in den nächsten Wochen die Reduktion der Fallzahlen verlangsamen. Auch ein Wiederanstieg der Ansteckungen ist nicht ausgeschlossen. Die Anzahl der geimpften Personen in der Schweiz ist noch zu gering, um die epidemiologische Situation zu beeinflussen.

Öffnungsstrategie: Risikobasiert und schrittweise
Der Bundesrat schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor. Als erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden. Bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen daraufhin sukzessive weitere Aktivitäten zugelassen werden. Die weiteren Öffnungsschritte folgen im Abstand von jeweils einem Monat, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Damit bleibt zwischen den Schritten genügend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten.

Mit diesem vorsichtigen Vorgehen will der Bundesrat eine schrittweise Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglichen und gleichzeitig eine dritte Erkrankungswelle möglichst vermeiden.

So wird das Risiko beurteilt
Die Öffnungsschritte sollen national einheitlich aufgrund einfacher Prinzipien erfolgen. Ausschlaggebend für eine frühe Öffnung ist zum einen, ob bei einer bestimmten Aktivität eine Maske getragen werden kann und Abstandhalten möglich ist. Zum anderen zählen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl der Personen sowie ob eine Aktivität drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei bewegt. Der Bundesrat berücksichtigt aber auch, welche Massnahmen aus gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Perspektive besonders belastend sind, etwa für junge Menschen.

Erster Öffnungsschritt: Läden, Museen, Zoos
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.

Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Die psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.

Konsultation der Kantone
Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden.

Einreiseregeln für Kinder präzisiert
Der Bundesrat hat im Weiteren die seit dem 8. Februar 2021 geltenden Einreisebestimmungen präzisiert und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltest als Testnachweis für die Einreise zugelassen.