Bundesrätin Keller-Sutter nimmt am Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg teil

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich am 8. Juni in Luxemburg mit den Innenministerinnen und -ministern der Schengen-Staaten getroffen. Hauptthema des Ratstreffens war die neue Strategie der EU-Kommission für einen krisenfesten Schengen-Raum. Ebenfalls diskutiert wurde die Bekämpfung des Terrorismus. Im Rahmen von verschiedenen bilateralen Treffen konnte sich die Vorsteherin des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zudem mit ihren Amtskollegen aus Slowenien, Österreich und Griechenland austauschen.

“Nach mehr als einem Jahr Videokonferenzen konnten wir uns endlich wieder persönlich treffen. Digital ist gut, genauso entscheidend ist aber der informelle und persönliche Austausch mit den Ministerinnen und Minister”, betonte Bundesrätin Keller-Sutter. Das Treffen in Luxemburg fand zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wieder vor Ort statt.

Neue Schengen-Strategie im Zentrum

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die neue Schengen-Strategie, welche die EU-Kommission letzte Woche vorgestellt hatte. Mit einem effizienteren und koordinierten Schutz der Aussengrenze sowie einer verstärkten Zusammenarbeit sollen die Sicherheit und die Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raumes verbessert werden. Für Bundesrätin Keller-Sutter ist klar: “Die Optimierung der Zusammenarbeit an den EU-Aussengrenzen und im Schengen-Raum ist im Interesse der Schweiz”.

Terrorismus gemeinsam bekämpfen

Im Übrigen tauschten sich die Ministerinnen und Minister über verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität aus. Etwa soll die polizeiliche Zusammenarbeit und der Informationsaustausch verstärkt werden. Als assoziiertes Mitglied des Schengen-Raums will die Schweiz bei der Terrorbekämpfung eine aktive Rolle spielen.

Bilaterale Treffen mit mehreren Ministerinnen und Ministern

Bundesrätin Keller-Sutter hatte in Luxemburg zudem die Gelegenheit für einen ersten Austausch mit dem slowenischen Innenminister Ales Hojs. Slowenien wird ab Anfang Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen.

Mit Karl Nehammer, Österreichischer Bundesminister für Inneres, und Notis Mitarachis, Asyl- und Migrationsminister Griechenlands, besprach sie die Arbeiten für das neue Migrations- und Asylpaket sowie die Thematik der Sekundärmigration. Karin Keller-Sutter betonte dabei, dass sich die Schweiz weiterhin für eine europäische Lösung und eine faire Aufteilung der Verantwortung zwischen den Schengen-Staaten einsetzt. Die Schweiz spielt hier eine konstruktive Rolle und setzt sich für ein krisenfestes europäisches Asylsystem ein.

Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit im Pandemiejahr 2020

Die Covid-19-Pandemie hat die Kontrolltätigkeit der Vollzugsstellen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) erschwert. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen verfehlten sie die Vorgaben knapp. Gleichzeitig blieben die Verstossquoten im Vorjahresvergleich praktisch unverändert, wie die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 2. Juni 2021 publizierten Berichte für das Jahr 2020 zeigen.

Während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie waren die meisten Vollzugsstellen aufgrund der sanitären Einschränkungen gezwungen, ihre Aktivitäten deutlich zu reduzieren und in einigen Fällen sogar ganz einzustellen. Dennoch überprüften die Vollzugsorgane im Jahr 2020 die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 34’126 Unternehmen und 132’922 Personen in der Schweiz (2019: 41’305 Unternehmen und 165’969 Personen). Sie kontrollierten damit 6% der Schweizer Arbeitgeber, 30% der Entsandten und 30% der selbständigen Dienstleistungserbringer. Damit wurde die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35’000 Kontrollen aus den eingangs erwähnten Gründen leicht unterschritten.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug gemäss den Paritätischen Kommissionen die Verstossquote im Entsendebereich im Jahr 2020 wie schon im Vorjahr 21%. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne ave GAV und ohne Normalarbeitsverträge eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15% auf 13% fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern stellten die TPK einen leichten Anstieg der Lohnunterbietungen von 10% auf 12% fest. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer wurde über alle Branchen hinweg bei 8% der 4’862 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2019: 8% von 5’993 Kontrollen).

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Sie wurden auch im vergangenen Jahr gezielt und in enger Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen umgesetzt.

Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2020 insgesamt 10’345 Betriebs- und 29’405 Personenkontrollen durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um 15 % bei den Betriebs- und um 16 % bei den Personenkontrollen. Die Kantone kontrollierten schwerpunktmässig Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel.

Die Kontrollorgane wiesen 10’716 Verdachtsmomente und 3’316 Rückmeldungen der Spezialbehörden (z.B. AHV-Ausgleichskasse) über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen aus. Dies bedeutet eine Abnahme von 15 % bzw. 1.2 % im Vergleich zum Kontrolljahr 2019. Zu berücksichtigen ist, dass die Verdachtsmomente auf Abklärungen der Kontrollorgane vor der Weiterleitung der Fälle an die Spezialbehörden beruhen und daher für sich alleine keine Schlüsse über die Entwicklung der Schwarzarbeit zulassen.

Wie bereits im Vorjahr stieg die Nutzung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens: 2020 nutzten 15 % mehr Arbeitgebende die Möglichkeit, die Löhne ihrer Mitarbeitenden über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abzurechnen (93’482 Arbeitgebende).

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisteten mit ihrem Einsatz im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit. In Zusammenarbeit mit den Spezialbehörden tragen sie wesentlich zu einem fairen Wettbewerb und einem gesunden Sozialstaat in der Schweiz bei.

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 2. Juni 2021 wurden 2’701 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 7’065 Reaktionen in den 2’701 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,6 Reaktionen pro Meldung). Mit 1’751 (64,8 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 950 (35,2 %) Meldungen wurden als schwerwiegend eingestuft.

Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 413 Meldungen (15,3 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Die Betroffenen waren im Mittel 62,8 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 33 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen lag das mittlere Alter bei 66,5 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei 83,6 Jahren.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen, in einigen Meldungen wurde das Geschlecht nicht angegeben. 1’120 (41,5 %) der Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 1’538 (56,9 %) auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 43 (1,6 %) der Fälle wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Covid-19 Impfstoff von Pfizer/BioNTech in der Schweiz für Jugendliche freigegeben

Swissmedic genehmigt Indikationserweiterung von «Comirnaty®» für 12 bis 15-Jährige: Swissmedic hat das von Pfizer am 7. Mai 2021 eingereichte Gesuch für die Indikationserweiterung sorgfältig geprüft und kann die befristete Zulassung des Covid-19 Impfstoffs von Pfizer/BioNTech zur Prävention der Coronavirus-Krankheit für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren erweitern.

Swissmedic prüfte das Gesuch für die Indikationserweiterung beschleunigt im rollenden Verfahren. Die Resultate der fortlaufenden Studie über Jugendliche wurden eingereicht und begutachtet. Der Impfstoff muss – wie auch bei Personen über 16 Jahren – zweimal verabreicht werden. Bei der untersuchten Altersgruppe hat der Impfstoff in der klinischen Studie eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent gezeigt. Die jungen Studienteilnehmenden erhielten die gleiche Dosis wie Erwachsene und die Immunreaktion war mit den älteren Studienteilnehmenden (16 bis 25 Jahre) vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen bei Jugendlichen entsprachen den in klinischen Studien mit 16 bis 25-jährigen und Erwachsenen gemeldeten unerwünschten Wirkungen. Am häufigsten traten Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Fieber oder Gelenkschmerzen auf. Die Nebenwirkungen dauerten in der Regel ein bis drei Tage und können nach der zweiten Dosis ausgeprägter sein.

Reisen während der Corona-Pandemie

Aufgrund der Pandemie sind Reisen ins Ausland zwar erschwert, jedoch nicht unmöglich. Die meisten Länder setzen einen negativen Covid-Test oder sogar schon Impfungen voraus. Für diejenigen Länder, welche die Einreise mit einem negativen Corona-Test erlauben, erleichtert Viselio die Reise mit vor Ort Testzentren am Flughafen Zürich und bald auch in Luzern und Basel. CEO und Co-Founder von Viselio Niklas Zeller, klärt uns im Interview über ihre Vorgehensweise und Methoden auf.

albinfo.ch: Welche Testzentren stehen unter Ihrer Obhut und wo sind diese für Reisende auffindbar?

Niklas Zeller: Wir betreiben aktuell zwei Testzentren am Flughafen Zürich, dabei befindet sich das eine auf der Landseite des Flughafens im Hotel Radisson Blu, das andere Testzentrum befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens.

In unserem Testzentrum im Hotel Radisson Blu bieten wir unter anderem den günstigsten PCR-Test der Schweiz für bloss CHF 119.- spezifisch für Reisende an. Das ist deutlich günstiger als die marktüblichen 156 Franken oder mehr, welche viele Testzentren verlangen.

Für Personen, die nicht in der Nähe des Flughafens wohnen bieten wir ebenfalls die Möglichkeit an sich das Entnahme-Kit nach Hause zu bestellen und die Probe anschliessend per Post an unser Partnerlabor zu senden.

Die Eröffnung weiterer Standorte in der gesamten Schweiz steht unmittelbar bevor.

Welche Arten von Tests führen Sie durch?

Wir führen sowohl RT-PCR Tests durch, sowie Antigen Schnelltests durch. Beim PCR-Test geben wir unseren Kunden dabei die Wahl zwischen einem Test, der in der EU analysiert wird und einem Test, der in unserem Partnerlabor in Kloten analysiert wird.

Sie werben mit niedrigen Kosten und Schnelligkeit, was unterscheidet Ihre Vorgehensweise von anderen Testzentren?

Gemeinsam mit unserem tschechischen Partnerlabor haben wir ein Angebot schaffen können, welches schnelle Umlaufzeiten und einen auf Reisende zugeschnittenen Befund garantiert. Das Partnerlabor hat sich unseren Bedürfnissen angepasst und beginnt schon bei Eintreffen der Proben um 04:30 mit der Analyse. So können wir ein Resultat bis spätestens um 12:00 am Folgetag garantieren.

Indem die Proben im Ausland und nicht in der Schweiz analysiert werden können wir unseren Kunden einen Preis bieten, der unter dem durch das BAG vergütete Preis von 156.50.- liegt.

Was sind die konkreten Preise?

Ein PCR Speicheltest, der in unserem EU-Partnerlabor analysiert wird, kostet CHF 119.- mit Vorregistrierung. Eine PCR-Analyse in der Schweiz kostet CHF 155.-. Den Schnelltest bieten wir für CHF 70.- an.

Viselio AG betreiben ein Corona-Testzentrum am Flughafen Zürich (im Hotel Radisson Blu). Kloten, 27.5.2021
Photo Siggi Bucher

Wie viel Zeit vor dem Abflug sollte für den Test eingeplant werden?

Für die meisten Destinationen, inkl. Kosovo und Albanien dürfen zwischen der Entnahme der Probe und der Einreise nicht mehr als 72 Stunden verstrichen sein. Daher ist es für Reisende wichtig den Test gut zu planen. Unsere garantierten Umlaufzeiten helfen dabei natürlich.

Wie hoch sind die Wartezeiten bei einer Testdurchführung ohne Voranmeldung?

Da bei Personen ohne Vorregistrierung die für den Test nötigen Daten vor Ort erfasst werden müssen kann es vor Ort durchaus zu Wartezeiten kommen. Wir versuchen eine möglichst hohe Quote an vorregistrierten Kunden zu haben, da wir so Menschenansammlungen vermeiden können. Die Voranmeldung wird ebenfalls mit einem Rabatt von CHF 20.- incentiviert.

Wie sollten Menschen, die schon geimpft sind, vorgehen?

Leider bedeutet eine Impfung nicht, dass man vom PCR-Test befreit ist. Das ist Stand heute auch für den Kosovo und Albanien nicht der Fall. Per Ende Mai sind jedoch Geimpfte bei der Rückreise in die Schweiz von der Einreisequarantäne bei Risikoländern befreit – gut zu wissen, sollte der Kosovo wider Erwarten wieder auf der Quarantäneliste landen.

Für wie lange werden Ihre Testzentren am Flughafen Zürich beständig bleiben?

Bis Tests für Reisen nicht mehr von Nöten sein werden, aktuell gehen wir davon aus, dass unser Angebot sicher noch bis in den Herbst hinein nötig sein wird. Denn aktuell bieten nur sehr wenige Länder Impferleichterungen für Geimpfte an, zusätzlich werden uns die verschiedenen Virusvarianten und die Verhinderung von Einschleppungen wohl noch länger beschäftigen.

Wie sehen die weiteren Schritte Ihrer Testzentren aus?

Aktuell arbeiten wir daran weitere Standorte in der gesamten Schweiz zu eröffnen, unsere ersten Neueröffnungen werden Basel und Luzern. Unser Ziel ist es über ein Netzwerk von 5-6 Standorten in der gesamten Schweiz zu verfügen.

Was bietet noch Viselio

Viselio bietet nicht nur Covid-Tests, sondern unterstützt rundum das Thema Visum. Weitere Informationen zu Viselio und Corona erhalten Sie auf der Website: https://www.viselio.com/testing-covid19/

 

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Coronavirus: Der vierte Öffnungsschritt ab Montag wird grösser als geplant

Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.

Die epidemiologische Lage entspannt sich weiter, die Fallzahlen sinken. Zudem haben bis Ende Monat die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen abgeschlossen. Damit ist die Schutzphase, die erste Phase in der Ausstiegsstrategie des Bundesrats, abgeschlossen. Es beginnt die zweite Phase, die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhält. Um die laufende Impfkampagne nicht zu gefährden, ist weiterhin Vorsicht geboten. Insbesondere der freiwillige Einsatz von Schnelltests kann einen Beitrag dazu leisten, die Ansteckungen weiter zu reduzieren.

Der Bundesrat hat den nächsten Öffnungsschritt etwas grösser ausgestaltet als noch in der Konsultation vorgesehen. Er reagiert damit auf die günstige Situation und geht auf Rückmeldungen aus der Konsultation ein. Die Kantone begrüssen den Öffnungsschritt insgesamt. Auch die einzelnen Anpassungen stossen mehrheitlich auf Zustimmung.

Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden, Maske und Abstand genügen.

Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. In der Konsultation hat der Bundesrat ein Maximum von 30 vorgeschlagen. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.

Private Treffen: innen 30, aussen 50 PersonenDer Bundesrat erhöht die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Dies wurde von einer grossen Mehrheit der Kantone gefordert. Für private Treffen hatte der Bundesrat in der Konsultation keine Änderungen vorgesehen.

Restaurants: auch Innenräume wieder offen, draussen 6er-Tische

Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten. In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen.

Amateursport: Grössere Gruppen, Wettkämpfe mit Publikum

Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, müssen aber mit Abstand ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.Laienkultur: Grössere Gruppen möglich

Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 50 Personen erhöht. Aufführungen von Laienkulturschaffenden sind wieder möglich. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

Hochschulen, höhere Fachschulen, Weiterbildung: Präsenzunterricht ausgeweitet

An Hochschulen, höheren Fachschulen und an Weiterbildungsinstitutionen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Quarantäne: Keine Quarantäne für Geimpfte und GeneseneGenesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht in relevantem Masse weiter übertragen können, sind sie neu ebenfalls während sechs Monaten von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.

Ein weiterer Öffnungsschritt vor dem Sommer

Weil der Öffnungsschritt Ende Mai nun grösser als geplant ausfällt, ist vor der Sommerpause nur noch ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt geplant. Dies war auch ein Wunsch der Kantone. Damit können auch die Auswirkungen dieses Öffnungsschritts besser beobachtet werden und die Umsetzung der Regelung muss nicht innert kurzer Zeit mehrfach angepasst werden. Der Bundesrat schickt das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet darüber am 23. Juni.

Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung). Er hat nach der Konsultation seine Vorschläge angepasst. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor.

1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021

Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, wie in der Konsultation vorgeschlagen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600 wie ursprünglich geplant. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft. Bei Veranstaltungen im Freien wird die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben.

2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021

Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt, wie vorgeschlagen bei 3’000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen, etwa für Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske.

Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.

3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10’000 Personen

Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10’000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. Der dritte Schritt ist eng mit dem Eintritt in die Stabilisierungsphase verknüpft, wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind.

Schutzschirm: Franchise und Selbstbehalt reduziertUm die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe geplant werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.

Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1’000 Personen pro Veranstaltungstag.

Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Der Bundesrat hat nach der Konsultation Franchise und Selbstbehalt reduziert. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Fach- und Publikumsmessen

Die Kapazitätsbeschränkungen für die Durchführung von grossen Fach- und Publikumsmessen sollen neu analog den Kapazitätsbeschränkungen von Einkaufszentren festgelegt werden. Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren können, müssen solche Veranstaltungen neu eine Bewilligung des Kantons erhalten.

Wie erhalten Sie eine Anstellung als Arzt oder Ärztin in der Schweiz?

Wenn Sie überlegt haben, Ihren medizinischen Beruf in der Schweiz auszuüben, aber noch nicht den richtigen Weg gefunden haben, stellt Ihnen albinfo.ch das Unternehmen vor, welches Ärzt:innen in gute und dauerhafte Positionen vermittelt.

Albinfo.ch: Wann wurde Go2Legal gegründet? Welche Dienstleistungen bietet Go2Legal seit seiner Gründung bis heute an? 

Die Go2Legal AG wurde 2019 gegründet und beschäftigt sich mit der Vermittlung von Ärzt:innen in Festanstellungen. Für unsere Vermittlungskund:innen überarbeiten wir die Lebensläufe und stellen unsere Kandidat:innen unserer Kundschaft vor.

Wir bewerben Sie auf offene Stellen oder initiativ in entsprechenden Häusern, je nach Wunsch. So können sich Ärzt:innen um ihre Patient:innen kümmern und wir regeln den Stellenwechsel.

Da wir zusätzlich zu unseren HR-Kenntnissen auch über juristisches Know How verfügen, gehen unsere Tätigkeiten über die einer normalen Personalvermittlung weit hinaus.

So erledigen wir für unsere Kund:innen die Diplomanerkennungen bzw. medizinischen Registrierungen, helfen bei Einwanderungsfragen bis hin zum Zügeln und erklären auch die Arbeitsverträge. Wir sind also eine auf Ärzt:innen spezialisierte Personalvermittlung und Kanzlei.

Albinfo.ch: Aus welchen Ländern vermitteln Sie Ärzt:innen und in welchen Ländern bieten Sie Stellenangebote an? 

Wir vermitteln aktuell Ärzt:innen welche bereits in der Schweiz leben, sowie auch in Deutschland, Österreich, Ungarn, Polen, Rumänien, Frankreich, Portugal und Grossbritannien. Die Schweiz ist mit Ihrer Entlöhnung und den Arbeitsbedingungen der wohl attraktivste Ort für Ärzt:innen in Europa. In Deutschland müssen niedergelassene Ärzt:innen pro Tag etwa 40-50 Patient:innen behandeln. In der Schweiz werden die Patient:innen meist im 30 Minuten Takt einbestellt. Die Arbeitsbelastung ist also weniger als die Hälfte.

Das Feedback von den eingewanderten Ärzt:innen ist hervorragend. Insgesamt ist die Work-Life-Balance wesentlich besser. Ein gutes Gehalt schadet nie.

Albinfo.ch: Erledigt Ihr Unternehmen alle Arbeitsabläufe wie Vertragsfindung, Visum usw.? 

Es muss unterschieden werden zwischen der Personalvermittlung, welche für die Kandidat:innen kostenlos ist. Hierzu gehört die Erstellung der Unterlagen bis hin zur letztlichen Vehandlung des Arbeitsvertrages. Bei entsprechender Vermittlung erstatten wir auch unsere Aufwandskosten der Diplomanerkennung zurück. Die Legal Services, unter anderem mit Visumverfahren werden von uns auch angeboten, sind jedoch kostenpflichtig.

Albinfo.ch:Vermitteln Sie Mitarbeiter:innen nur mit langfristigen oder kurzfristigen Verträgen? 

Wir vermitteln in langfristige Festanstellungen.Der Markt für Honorarärzt:innen ist in der Schweiz nicht so ausgeprägt wie in anderen europäischen Ländern. Wenn man eine neue Arbeitsstelle in Betracht zieht, sollte man uns ansprechen, idealerweise nicht zwei Wochen vor Beendigung des alten Vertrages.

Albinfo.ch: In welchen Fachgebieten sind Sie bei der Ärztevermittlung am meisten gefragt? 

Am meisten gefragt sind Kinderärzt:innen, Kinder und Jugend-Psychiater:innen, Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen und Internist:innen bzw. praktische Ärzt:innen.  Auch Gynäkolog:innen, Geriatrie und Anästhesist:innen mit Notfallerfahrung sind gefragt.

Albinfo.ch: Wie viele Personen sind an einer Vermittlung durch Ihr Unternehmen interessiert? 

Wie erhalten pro Woche 5-15 Kontakte. Hiervon muss dann selektiert werden, wer die Chance erhält ein/e Vermittlungskandidat:in zu sein und wem wir nur im Bereich der Legal Services zur Seite stehen können. Für eine/n Vermittlungskandidat:in müssen wir mit einem Aufwand von mindestens 25 Stunden rechnen. Insoweit können wir nicht für jeden Lebenslauf ein solches zeitliches und damit auch finanzielles Wagnis eingehen.

Ein Punkt welcher häufig die Vermittlungschancen stark schmälert sind häufige Wechsel. Es muss aus dem Lebenslauf hervorgehen, dass die Kandidat:innen auch bleiben können.  Andernfalls sieht der Arbeitgeber keinen Grund unsere Tätigkeit zu entlöhnen, wenn er fürchten muss, dass die Kandidat:innen in einem Jahr wieder geht.

Albinfo.ch: Und wie hoch ist das Durchschnittsalter der Menschen, die Ihre Dienste nutzen? 

Ein Durchschnittsalter läge wohl in der Altersgruppe von 36-45 Jahren. Es kommt aber auch vor, dass Ärzt:innen in den letzten Jahren ihrer Tätigkeit nochmals etwas wagen möchten.

  1. a) Wie ist das Verfahren zur Anerkennung von Diplomen? 

 Die Diplomanerkennung in der Schweiz ist problemlos möglich für europäische Staatsbürger:innen (bzw. der Ehepartner:innen) mit europäischem Diplom.

Wenn das Diplom nicht aus Europa stammt, kann dies dadurch überwunden werden, indem ein europäischer Staat dieses Diplom aus einem nicht EU-Land bereits anerkannt hat und diese Person über eine 3 jährige Erfahrung in Vollzeit innerhalb der letzten 5 Jahre verfügt.

Wenn die europäische Staatsbürgerschaft nicht vorliegt, bzw. das Diplom nicht in der EU anerkannt wurde bleibt nur noch die medizinische Registrierung.

Mit dieser können die Ärzt:innen als Assistenzärzt:innen in der Schweiz arbeiten. Dies ist allerdings nicht in allen Kantonen zugelassen.

Unsere Kund:innen erhalten eine Liste wo eine Bewerbung überhaupt möglich ist.

Manche Kantone knüpfen diese Zulassung als Assistenzärzt:innen auch daran, dass die Ärzt:innen dann noch 36 oder 60 Monaten die eidgenössische Prüfung voll oder teilweise belegen.

Es ist eine gute Möglichkeit für die betroffenen Ärzt:innen die hohe Ausbildung nicht gänzlich zu verlieren.

Wir führen diese Verfahren regelmässig kostenpflichtig durch. Eine Vermittlung dieser Assistenzärzt:innen tätigen wir jedoch nicht.

  1. b) Wie lange dauert dieses Verfahren?

 Das Verfahren der Diplomanerkennung dauert 3 Monate ab dem Zeitpunkt ab dem alle Unterlagen vorliegen. Das Verfahren der medizinischen Registrierung dauert länger als 6 Monate.

  1. c) Was bieten Sie Ihren Kund:innen, um sie zu binden?  

Unsere Kund:innen erhalten im erfolgreichen Vermittlungsfall die bei uns entstanden Kosten der Diplomanerkennung zurückerstattet. Ausserdem werden sie an unserer Provision beteiligt.

Sie erhalten bei voller Stelle 3000 CHF- im Teilzeitmodell entsprechend anteilig.

Ebenso honorieren wir, wenn Sie uns empfehlen.

Hier erhalten sie bei einer vollen Stelle ihres Freundes 1000 CHF- im Teilzeitmodell entsprechend anteilig.

  1. d) Was ist eine erfolgreiche Vermittlung? 

All diese Begünstigungen können natürlich nur ausgekehrt werden, wenn die Vermittlung erfolgreich gewesen ist. Bei den Kosten der Diplomanerkennung ist dies bei drei Monaten der ungekündigten Anstellung über uns der Fall. Bei den Gutscheinen werden sechs Monate der ungekündigten Tätigkeit benötigt.

LIDA ELEZAJ

Wirtschaftsjuristin 

Gerade für meine albanischen Landsleute möchte ich in der Stellenvermittlung tätig werden. Das Vermitteln von neuen Chancen ist besonders spannend und erfüllend.

Ausserdem beschäftige ich mich mit den Diplomanerkennungen und medizinischen Registrierungen, Berufsausübungsbewilligungen oder den rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre individuelle Aus- bzw. Einwanderung. Nach meinem Jus-Studium in Neuenburg mit Spezialisierung auf die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität habe ich den Weg nach Basel gewagt und vertiefe täglich meine Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit grosser Freude und Engagement werde ich Sie bei Ihren juristischen oder beruflichen Anliegen begleiten, sei es auf Deutsch, Französisch oder auf Albanisch.

 

 

 

Frauen leisteten 50% mehr Haus- und Familienarbeit als Männer im Jahr 2020 – aber Männer legen zu

Die zeitliche Gesamtbelastung für bezahlte und unbezahlte Arbeit betrug im Jahr 2020 sowohl bei Frauen als auch bei Männern ab 15 Jahren rund 46 Stunden pro Woche. Frauen wendeten durchwegs mehr Zeit für Haus- und Familienarbeit auf (28,7 Std. pro Woche gegenüber 19,1 Std.). Umgekehrt setzten Männer im Durchschnitt mehr Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit ein (25,3 Std. pro Woche gegenüber 15,8 Std.). Seit 2010 nimmt der Zeitaufwand der Männer für Haus- und Familienarbeit jedoch stetig zu und ihre Erwerbsarbeitszeit nimmt ab. Dies sind einige Ergebnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Männer ab 15 Jahren investierten im Jahr 2020 19,1 Stunden pro Woche in Haus- und Familienarbeit. Seit 2010 ist dieser Wert konstant gestiegen (2010: 16,2 Std.; 2016: 17,9 Std.). Bei Frauen lag der Zeitaufwand für Haus- und Familienarbeit im Jahr 2020 mit 28,7 Std. pro Woche hingegen nur wenig höher als 2010 (27,9 Std.) und 2016 (28,1Std.).

Hausarbeiten bleiben mehrheitlich Frauensache

Was die Hausarbeit betrifft, so wurde 2020 nach wie vor am meisten Zeit für die Mahlzeitenzubereitung aufgewendet (Frauen 7,8 Std., Männer 4,5 Std. pro Woche). Dahinter folgt der Zeitaufwand für Putzen (Frauen 4,5 Std., Männer 2,1 Std. pro Woche). In die Einkäufe investierten Frauen 2,1 Stunden und Männer 1,9 Stunden pro Woche, für Waschen und Bügeln setzten Frauen 2,0 Stunden pro Woche ein, die Männer 0,6 Stunden.

Für Pflanzen, Garten und Haustiere setzten Frauen 2,6 Stunden pro Woche ein, Männer ihrerseits 1,9 Stunden. Für handwerklichen Arbeiten hingegen investierten Männer mehr Zeit als Frauen (1,6 Std. gegenüber 1,0 Std.). Bei den administrativen Arbeiten war das Verhältnis mehr oder weniger ausgeglichen (Männer: 1,4 Std., Frauen: 1,3 Std. pro Woche).

Seit 2010 steigt der Zeitaufwand der Männer im Vergleich zu demjenigen der Frauen besonders deutlich bei der Mahlzeitenzubereitung inklusive Abwaschen (+1,7 Std. pro Woche) sowie in etwas geringerem Masse beim Putzen und Aufräumen (+0,5 Std. pro Woche).

Hohe Arbeitsbelastung für Eltern mit Kindern im Haushalt

Zusammengenommen betrug die bezahlte Erwerbsarbeit und die unbezahlte Haus-, Familien- und Freiwilligenarbeit für Mütter in Paarhaushalten mit jüngstem Kind unter 15 Jahren im Jahr 2020 durchschnittlich 69,7 Stunden pro Woche (Haus- und Familienarbeit: 52,3 Stunden; Erwerbsarbeit: 16,1 Stunden; institutionalisierte und informelle Freiwilligenarbeit: 1,3 Stunden).

Väter in derselben Familiensituation hatten eine Arbeitsbelastung von 68,1 Stunden pro Woche. Davon machte die Erwerbsarbeit 35,4 Stunden aus, die Haus- und Familienarbeit 31,7 Stunden und die Freiwilligenarbeit 1,0 Stunde.

Alleinlebende Mütter mit jüngstem Kind unter 15 Jahren wendeten 68,4 Stunden pro Woche für die gesamte bezahlte und unbezahlte Arbeit auf: 46,7 Stunden pro Woche für die Haus- und Familienarbeit, 20,4 Stunden für die Erwerbsarbeit und 1,3 Stunden für Freiwilligenarbeit.

Unterschiedliche Entwicklung bei Müttern und Vätern seit 2010

Zwischen 2010 und 2020 hat nach Geschlecht betrachtet bei den Paarhaushalten mit jüngstem Kind unter 15 Jahren eine unterschiedliche Entwicklung stattgefunden. Väter haben deutlich mehr in die Haus- und Familienarbeit investiert (+5,2 Std. pro Woche), während Mütter in diesem Zeitraum «nur» 1,2 Stunden mehr dafür aufgewendet haben. Zwischen 2010 und 2020 ist bei den Müttern zudem eine Zunahme der Erwerbsarbeit von 2,7 Stunden zu verzeichnen (2010: 13,4 Std., 2020: 16,1 Std.); bei den Vätern hingegen ging diese um 4,2 Stunden zurück (2010: 39,6 Std., 2020: 34,4 Std.).

Für Hausarbeiten wendeten Mütter mit Partner und jüngstem Kind unter 15 Jahren aber immer noch fast doppelt so viel Zeit auf wie die Väter (30,2 Std. gegenüber 17,0 Std. pro Woche im Jahr 2020). Bei der Kinderbetreuung investierten Mütter rund die Hälfte mehr Zeit als die Väter (22,3 Std. gegenüber 14,7 Std. pro Woche).

Unbezahlte Arbeit im Rentenalter bleibt bedeutend 

Bei den 65- bis 74-Jährigen Frauen betrug die zeitliche Gesamtbelastung durch bezahlte und unbezahlte Arbeit im Jahr 2020 31,5 Stunden pro Woche, bei den gleichaltrigen Männern 27,1 Stunden. Die Haus- und Familienarbeit macht in dieser Altersgruppe bei Frauen und Männern den grössten Teil aus: Frauen wendeten dafür 26,5 Stunden pro Woche auf, Männer 19,6 Stunden.

Der durchschnittliche Zeitaufwand für bezahlte Arbeit nimmt mit dem Pensionierungsalter stark ab. Hingegen leisten Personen zwischen 65 und 74 Jahren den höchsten Zeitaufwand für Freiwilligenarbeit. So setzten Frauen im Jahr 2020 3,4 Stunden pro Woche für Freiwilligenarbeit ein, Männer 2,6 Stunden (Durchschnittswert der gesamten Altersgruppe – freiwillig engagierte und nicht engagierte Personen). 75-Jährige und ältere Frauen wendeten insgesamt 22,6 Std. pro Woche auf für unbezahlte und bezahlte Arbeit, Männer dieser Altersgruppe 19,7 Stunden.

Gut vier von zehn Personen übernehmen Freiwilligenarbeit

2020 führten 41,0% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren mindestens eine unbezahlte Freiwilligenarbeit aus (institutionalisierte und/oder informelle) und setzten dafür im Durchschnitt 4,1 Stunden pro Woche ein. 2016 lagen diese Werte bei 42,7%, respektive 4,3 Stunden. Längere Zeitvergleiche bei der Freiwilligenarbeit sind nur bedingt möglich.

Die institutionalisierte Freiwilligenarbeit in Vereinen und Organisationen war 2020 aufgrund der Covid-19-bedingten Schutzmassnahmen für die Bevölkerung relativ stark eingeschränkt. Dies zeigt sich vor allem bei Sport- und Kulturvereinen, wo ein Rückgang von 6,2% respektive 4,5% im Jahr 2016 auf 5,0% respektive 3,5% im Jahr 2020 festzustellen ist. Alles in allem engagierten sich im vergangenen Jahr 15,9% der ständigen Bevölkerung ab 15 Jahren für Vereine oder Organisationen, 2016 waren es noch 19,5% gewesen.

Einen Anstieg zu verzeichnen gab es dagegen bei informellen Freiwilligenarbeiten wie Nachbarschaftshilfe, Kinderbetreuung, Dienstleistungen oder Pflege und Betreuung von Verwandten und Bekannten, die nicht im selben Haushalt leben. So leisteten im Jahr 2020 32,5% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren solche Dienste gegenüber 31,7% im Jahr 2016. Verglichen mit 2016 nahmen die informellen Hilfeleistungen der mittleren Altersgruppen (25- bis 64-Jährige) zu, bei den Personen ab 65 Jahren gingen sie jedoch zurück. Letzteres steht in Zusammenhang mit der Einschränkung von Kontakten und der Mobilität allgemein als Schutzmassnahme vor Covid-19 besonders für ältere Bevölkerungsgruppen.

Krenar Sinani, macht seine Leidenschaft für BMW-Fahrzeuge zum Beruf

Albaner:innen erfahren immer mehr Anerkennung in der Schweiz. Dank ihres Engagements und ihren Talenten für die jeweilig ausgeübten Berufe. Albaner:innen sind mittlerweile in vielen Sektoren vertreten sowohl in der Wirtschaft wie auch in typisch handwerklichen Berufen. Mit diesen Errungenschaften vertritt eine neue, junge und bestens integrierte Genration das ursprüngliche Herkunftsland.

Albaner:innen haben bewiesen, dass die Integration in eine neue Kultur bestens funktioniert. Sie passen sich jeder Situation an, ohne sich von ihren Wurzeln zu lösen.

Als Beweis für erfolgreiches integrieren dient nun auch Krenar Sinani, der aus einem Bergdorf Namens «Rainica» im Kosov stammt. Der Albaner arbeitet nicht nur für die Binelli Group, den grössten Schweizer BMW Group Partner, sondern wurde auch zum erfolgreichsten BMW-Verkäufer gekürt und trägt nun den Titel «der Stolz von BMW»

Krenar Sinan ist in Bern aufgewachsen und zog 2000 mit seiner Familie nach Dietikon, Zürich. Die Leidenschaft für BMW-Autos ist laut Krenar ein Phänomen, das bei den meisten Albanern:innen aufzutreten scheint.

“Ich wollte schon immer ein Luxusauto wie einen BMW”, sagt er. Seine Leidenschaft für Autos entfachte sich schon in jungen Jahren. Aus diesem Grund wusste er, dass seine berufliche Laufbahn in dieser Branche stattfinden würde.

2007 begann Krenari seine Lehre als Detailhandelsfachmann für Automobilteile bei der Binelli Group, da wusste er schon, dass er eines Tages ein Bestandteil einer Luxusautomarke wie BMW sein wird.

Welches Fahrzeug konnte er als erstes verkaufen?

Sein grosser Wunsch, Teil dieser Marke zu sein, liess ihn nie sein Ziel aus den Augen zu verlieren und schaffte es so seine Ausbildung zum Detailhandelsfachmann für Automobilteile erfolgreich zu absolvieren. Dank seines Engagements baten ihn seine Vorgesetzten eine weitere zweijährige Ausbildung anzuhängen, um seinen Traum Als Automobilverkäufer verwirklichen zu können. Dies führte nun zu seinem Status als erfolgreichster Verkäufer der Binelli Group.

An die Anfänge seines Erfolgs in dieser Branche erinnert sich Krenari als wäre es gestern gewesen. An einer Autoausstellung in Zürich konnte er 2013 ein Fahrzeug der Marke «Skoda» verkaufen. An diesen Moment erinnert er sich gern. Die Zeit als er als Automobilverkäufer anfing, war für Krenar sehr herausfordernd, da er damals der einzige Albaner im Team war. Heute gilt er als Experte und geniesst nicht nur nationale Anerkennung, sondern wurde auch schon europaweit für seine Leistungen geehrt. Krenar ist äusserst leidenschaftlich was seinen Beruf angeht und geniesst die Nähe zu seinem immer mehr wachsenden Kundenstamm. Er möchte für all jene da sein, die sich für die Marke BMW interessieren und begeistern.

Foto Armend Berisha

Wer sein Fahrzeug beim Krenar bezieht, erhält auch das Rundumpaket.

Das Pandemiejahr hat dank seines Ehrgeizes seinen Erfolg nicht gebremst. Er ist auf dem besten Weg seinen Verkaufsrekord zu brechen.

Der erfolgreiche Autoverkäufer sagt, dass das Gerücht, dass nur Albaner:innen schnelle BMWs fahren, ein Klischee sei. «Albanische Käufer:innen bevorzugen weisse oder schwarze BMWs, die mit allen Optionen ausgestattet sind». Auch sagt er, mit einem Lachen: «Diese Fahrzeuge bitten fast schon, günstiger zu sein “. Auch sagt er, dass diese nach “Kauf mich!” schreien. Da er für jede Anfrage der Käufer:innen verantwortlich ist, auch nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, sei das sehr relevant für ihn.

Er bestätigt, dass albanische Käufer:innen pünktlicher und regelmässiger bezahlen. Es kommt selten vor, dass ein Auto aufgrund von Überschuldung beschlagnahmt wird.

“Ein teures Auto zu leasen ist nicht einfach, weil wir strenge Kontrollkriterien haben”, sagt Krenar und bestreitet die Gerüchte, dass jeder ein Luxusauto von BMW fahren kann.

Foto Armend Berisha

Weshalb ein Leasing?

Aber warum bietet die “Binelli Group” nicht auch Autokredite, sondern nur Leasingmöglichkeiten an? “Wir schützen immer die Interessen der Kund:innen, weil Banken das Auto stets aufgrund des Kaufwertes bewerten. Bei Krediten hingegen nimmt der Wert des Fahrzeuges ab, sobald es den Ausstellungsraum verlässt. Darüber hinaus ist die Versicherung Vollkasko eine 4-jährige Garantie und inkludiert kostenlosen Service für 10 Jahre, erklärt der albanische Spezialist für die BMW M-Serie.

Der Wert solcher Autos liegt bei bis zu 300 Tausend Franken, da Albaner:innen leidenschaftlich gerne Autos der BMW M-Serie erwerben. Als grosser Fan dieser Serie hat Krenari einen BMW-M5 für sich bestellt. In der ganzen Schweiz gibt es nur 5 Autos dieses Typs. Als junger Mann hatte er im Alter von 18 Jahren einen Mini Cooper erhalten, ein Geschenk von seinem Vater.

Der BMW-Experte liebt die Überraschungen, die albanische Eltern ihren Kindern bereiten. “Ihre Augen leuchten, wenn sie ihre Autos erhalten”, sagt er. “Es gibt Albaner:innen, die es nicht wagen M-Fahrzeuge, aufgrund der Meinung ihrer Vorgesetzten, zu ergattern”.

Krenari kann man nur kennenlernen, falls ein Termin bei ihm gebucht wird. So kann er den Titel als erfolgreichster BMW-Verkäufer beibehalten.

Foto Armend Berisha

Er wird von Kund:innen sowohl auch von Partner:innen geschätzt

Diejenigen, die Krenar kennen und mit ihm zusammenarbeiten, schätzen ihn als einen glücklichen Menschen ein, welcher BMW-Autos bis ins kleinste Detail kennt. Mit seinen fundierten Kenntnissen in der Automobilbranche hatte er auch grosse Unternehmen davon überzeugt, mit der Binelli Group in Zürich zusammenzuarbeiten.

Zurzeit gebühren ihm meistens albanisch sprechende Kund:innen Respekt.

Ein gutes Beispiel dafür ist das in Rümlang lebend Ehepaar Kqiku, welches gerade ihr Traumauto im Showroom der Binelli Group in Zürich gekauft hat. Aber warum genau von Krenar?

“Krenar ist der beste Verkäufer, den ich je getroffen habe”, sagt Herr Kqiku beim Ausprobieren des BMW 840i Gran Coupé, welchen er bereits schon kaufen wollte. Er sagt mit Stolz, dass er seinen BMW gegen kein anderes Auto austauschen würde, da dieses sowohl von Jung als auch von Alt geliebt werden würde.

Krenari ist verheiratet und hat eine 3-jährige Tochter. Er sagt auch, dass er seinen Erfolg seiner Familie zu verdanken hat, die ihn stets unterstützt hat.

 

Verurteilungen gehen 2020 um 11% zurück

Im Jahr 2020 wurden rund 95 000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen. Dies entspricht einem Minus von 11% im Vergleich zum Jahr 2019. Am stärksten rückläufig sind die Verurteilungen aufgrund des Ausländer- und Integrationsgesetzes (–17%). Bei den Strafen sind es insbesondere die Freiheitsstrafen mit einer Dauer von über zwei Jahren, die viel weniger häufig verhängt wurden (–27%). In 1841 Urteilen wurde eine Landesverweisung angeordnet (–12%). Dies geht aus der Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Die Ergebnisse der Strafurteilsstatistik für das Jahr 2020 lassen vermuten, dass die Covid-19-Pandemie einen grossen Einfluss auf die Verurteilungszahlen gehabt hat. Die aktuelle Statistik liefert aber noch kein abschliessendes Bild. Ob es z.B. wirklich zu weniger Straftaten kam oder ob es nur einen Rückstand bei der Erledigung der Strafverfahren gegeben hat, kann erst beurteilt werden, wenn alle Straftaten aus dem Jahr 2020 abgehandelt worden sind. Dies wird aber mindestens noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.

In allen Bereichen deutliche Abnahmen zu verzeichnen 

Eine niedrigere Anzahl Verurteilungen zeigt sich sowohl beim Strafgesetzbuch (StGB) als auch bei den wichtigsten Nebengesetzen. Besonders stark ausgeprägt ist die Abnahme bei den Verurteilungen aufgrund des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG: –17%) und des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; –14%).

Aber auch die Verurteilungen wegen Straftaten des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weisen einen starken Rückgang auf (–13%). Vor allem die Verurteilungen aufgrund von Fahren in fahrunfähigem Zustand (insbesondere alkoholisiert oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln) sind um 15% gesunken. Dies kann zumindest teilweise auf die Schliessung der Restaurants und Bars zurückgeführt werden. Das kleinste Minus weisen die Verurteilungen aufgrund des StGB (–5%) aus.

Grösstes Minus bei ausländischen Personen ohne B- oder C- Ausweis

Betrachtet man die verurteilten Personen, dann zeigt sich, dass der Rückgang bei den verurteilten Ausländerinnen und Ausländern ohne B- oder C- Ausweis (StGB: –12%; SVG: –21%; BetmG: –21%) sehr viel ausgeprägter ist als bei den Schweizerinnen und Schweizern und ausländischen Personen mit B- oder C- Ausweis (StGB: –3%; SVG: –9%; BetmG: –8%).

Ein auf den ersten Blick etwas unerwartetes Bild zeigen die Verurteilungen aufgrund von einer groben Verletzung der Verkehrsregeln (oft Geschwindigkeitsübertretungen). Hier zeigt sich bei Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürgern sowie bei Personen ausländischer Nationalität mit B- oder C- Ausweis gar ein Anstieg bei den Verurteilungen (+3%), während bei Ausländerinnen und Ausländern ohne B- oder C- Ausweis 25% weniger Verurteilungen ergangen sind.

Auch hier liefern die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie einen möglichen Erklärungsansatz: Zum einen haben die Grenzschliessungen zu weniger Durchfahrten durch die Schweiz geführt. Zum anderen ist davon auszugehen, dass in der Schweiz wohnhafte Personen, vermehrt die öffentlichen Verkehrsmittel gemieden haben und dafür öfter mit dem Auto gefahren sind.

Starker Rückgang bei Freiheitsstrafen von über zwei Jahren

Aufgrund der geringeren Zahl von Verurteilungen wurden auch weniger Strafen ausgesprochen. Die Verteilung auf die unterschiedlichen Strafarten blieb dabei im Jahr 2020 weitgehend unverändert im Vergleich zum Vorjahr, wurde doch erneut in 70% aller Verurteilungen eine bedingte Geldstrafe als Hauptstrafe ausgesprochen.

Auffallend ist aber: Bei den Freiheitsstrafen von über zwei Jahren ist der Rückgang mit –27% besonders hoch (von 865 im Jahr 2019 auf 630 im Jahr 2020). Hier gilt es in den Folgejahren zu beobachten, ob die Verringerung eher darauf zurückzuführen ist, dass die Strafverfahren bei schwerwiegenderen Straftaten pandemiebedingt verzögert abgeurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden, oder ob es wirklich weniger schwere Straftaten gegeben hat.

Auch Landesverweisungen wurden weniger ausgesprochen

Im Jahr 2020 wurden 1841 Landesverweisungen ausgesprochen. Auch hier sind die Zahlen im Vergleich zu 2019 rückläufig (–12%). Wie auch in den Vorjahren handelt es sich hauptsächlich um obligatorische Landesverweisungen (90%), die bei Verurteilungen von ausländischen Personen ohne B- oder C- Ausweis ausgesprochen wurden (81%).

Bei 61% aller Verurteilungen mit einer Katalogstraftat gemäss Artikel 66a des StGB wurde eine Landesverweisung verhängt (Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung). Dieser Anteil ist sehr stark von der gleichzeitig ausgesprochenen Strafe abhängig. Bei Geldstrafen liegt die Anwendungsrate bei 5%, bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten bei 45% und bei Freiheitsstrafen ab sechs Monaten bei 86%.

Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird auf 24 Monate erhöht

In der Frühjahrssession 2021 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, bei Bedarf die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf bis zu 24 Monate zu erhöhen, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig sein. Letztmals wurde die KAE im Jahr 2009 auf 24 Monate erhöht. Der Bundesrat hat nun am 12. Mai 2021 von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und dazu die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung ergänzt.

Der Bundesrat hat diesen Entscheid auf der Basis verschiedener arbeitsmarktlicher Szenarien geführt. Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer von aktuell 18 auf 24 Monate sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern. Weitere Massnahmen der Covid-Verordnung ALV sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat im Juni entscheiden.

Die vollständige Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung soll dem Bundesrat Ende Juni 2021 vorgelegt werden. Bei seinem Entscheid wird der Bundesrat die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeitsmarktliche Auswirkungen berücksichtigen.

Statistischer Bericht 2021: Wie leben Familien in der Schweiz von heute?

Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren machen in der Schweiz knapp ein Drittel der Privathaushalte aus. Die grosse Mehrheit der Kinder lebt mit beiden Eltern zusammen. 13% leben in Einelternhaushalten und 6% in Patchworkfamilien. Obwohl Sozialtransfers die Armutsquote erheblich senken, befinden sich viele Einelternhaushalte in einer schwierigen Situation. Sie sind häufiger armutsgefährdet, auf Sozialhilfe angewiesen und mit ihrem Leben im Allgemeinen weniger zufrieden. Dies sind ausgewählte Ergebnisse aus dem statistischen Familienbericht 2021 des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Kinder im Haushalt beeinflussen die Rollenverteilung der Eltern. 78% der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 25 Jahren arbeiten Teilzeit. Bei den Frauen ohne Kinder im Haushalt sind es 40%, wenn sie mit einem Partner zusammenwohnen, und 31%, wenn sie alleine leben. Männer arbeiten seltener Teilzeit, der Anteil der teilzeiterwerbstätigen Väter mit Kindern unter 25 Jahren liegt bei 12%.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Paarhaushalten mit Kleinkindern weichen die Vorstellungen von der besten Aufteilung der Erwerbsarbeit und das tatsächliche Erwerbsmodell stark voneinander ab. 46% würden es bevorzugen, wenn beide Eltern Teilzeit erwerbstätig wären. In der Realität dominiert aber das Modell «Vater Vollzeit und Mutter Teilzeit», das von 49% der Paare mit Kindern unter vier Jahren gelebt wird. Nur bei 10% arbeiten beide Eltern Teilzeit.

Schweiz liegt bei Betreuung durch Grosseltern über europäischem Durchschnitt

In der Schweiz wird für gut ein Drittel der Kinder unter drei Jahren ein formelles Betreuungsangebot in Anspruch genommen. Dies entspricht dem europäischen Durchschnitt von 35%. Neben der formellen Betreuung in einer Kindertagesstätte oder durch eine in einem Netzwerk organisierte Tagesfamilie spielen auch andere Betreuungsformen eine wichtige Rolle: 40% der Kinder unter drei Jahren werden in der Schweiz ausschliesslich durch Grosseltern, andere Privatpersonen sowie unabhängige Tagesfamilien betreut oder nutzen diese Betreuungsform in Kombination mit einer formellen Betreuung. Im europäischen Durchschnitt sind es 28%.

Ein Fünftel der Einelternhaushalte sind auf Sozialhilfe angewiesen

Viele Einelternhaushalte haben eine angespannte Einkommenssituation: 23% haben Schwierigkeiten oder grosse Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen, während es bei Paarhaushalten mit Kindern 13% und bei Paarhaushalten unter 65 Jahren ohne Kinder 7% sind. Einelternhaushalte sind – zusammen mit alleinlebenden Personen – besonders oft von Einkommensarmut betroffen. 21% werden von der Sozialhilfe unterstützt. Der Anteil ist damit deutlich höher als bei allen anderen Haushaltsformen. Für alleinlebende Eltern ist es oft schwierig, Familienpflichten und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen und der betreuende Elternteil (meistens die Mutter) kann oft nur eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit ausüben. Dies kann nicht immer ausreichend über Alimente kompensiert werden.

Familiensituation hat grossen Einfluss auf Wohlbefinden

Die familiäre Situation und insbesondere das Bestehen einer Paarbeziehung hat auch einen grossen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden. Personen in Einelternhaushalten und alleinlebende Personen bezeichnen ihren allgemeinen Gesundheitszustand seltener als gut oder sehr gut (75% bzw. 78%) als Personen in Paarhaushalten mit Kindern (83%) und Personen in Paarhaushalten ohne Kinder (81%).

Zudem ist der Anteil der Einelternhaushalte und der alleinlebenden Personen unter 65 Jahren, die mit ihrem jetzigen Leben sehr zufrieden sind, mit 24% deutlich weniger hoch als jener der Personen in Paarhaushalten mit oder ohne Kinder (38% bzw. 41%). Das gilt gleichermassen für die Zufriedenheit mit den persönlichen Beziehungen und der Wohnsituation.

Informelle Unterstützung: ein wichtiges Element der Beziehungen zwischen den Generationen

18% der Personen im Alter von 25 bis 80 Jahren helfen mindestens einmal wöchentlich einer aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkten Person in ihrem Umfeld. Unabhängig vom Alter engagieren sich Frauen etwas häufiger als Männer (20% gegenüber 15%).

Für welche Personen die Unterstützung geleistet wird, hängt stark vom Alter ab. Die 25- bis 44- und die 45- bis 64-Jährigen unterstützen vor allem ihre kranken oder gebrechlichen Eltern oder Schwiegereltern (48% bzw. 65%). Bei den 65- bis 80-Jährigen verlieren die Eltern an Bedeutung, weil sie teilweise bereits verstorben sind. Die Hilfe kommt bei dieser Altersgruppe am häufigsten nicht verwandten Personen wie etwa Freunden oder Nachbarn zugute (42%).

Die “gesicherten Wege” des Kosovo bieten maximales Adrenalin 

Nol Krasniqi erforscht seit über zehn Jahren die Natur des Kosovo und ist ein Wegweiser für viele Gruppen. Neben seiner Leidenschaft für die Natur ist Noli einer der bekanntesten Bergsteiger und Wanderer mit Fachkenntnissen im Bau und Betrieb von Klettersteigen. 

 Seit seinem 17. Lebensjahr war Noli Teil von Bergsteiger- und Wandergruppen. Dann begann er als Bergführer zu arbeiten, obwohl er nie gedacht hatte, dass dies zu seiner Vollzeitkarriere werden würde. Jetzt ist er Führer und Mitbegründer eines Unternehmens für Outdoor-Tourismusaktivitäten. 

Die Vision zum Bau der Klettersteige in der Rugova-Schlucht war eine langjährige Idee des Vereins, dem Noli angehörte. Sie wagten die ersten Schritte im Jahr 2011, als sie zum ersten Mal die Dolomiten in Italien besuchten, um sich solche Konstruktionen genauer anzusehen, dann einen Grundkurs belegten und in den Kosovo zurückkehrten, um loszulegen.  

Jeder Klettersteig hat seine eigene Schönheit 

Der erste im Kosovo gebaute Klettersteig heißt “Via Ferrate Ari” und war im Zeitraum 2013 bis 2014 in Betrieb. Für Noli hat jeder Klettersteig seinen eigenen Charme, aber die Klettersteighöhlen bieten mehr Adrenalin als alles andere. 

 “Wenn wir einen Vergleich von 2013 anstellen, als wir den ersten Klettersteig eröffneten, sehen wir, dass die Zahl der Tourist*Innen (vor der Pandemie) jedes Jahr gestiegen ist, so dass der Bau dieser Attraktionen die Zahl der Tourist*Innen stark beeinflusst hat.” Sagt Noli, für den das Kosovo der Führer der Klettersteige im Balkan ist. “In jeder Ecke des Kosovo befindet sich ein Klettersteig”, sagt er. Darüber hinaus hat das Kosovo viele andere Gebiete mit Potenzial für den Bau anderer Klettermöglichkeiten, aber diese Ideen müssen immer von anderen Innovationen begleitet werden. 

 Der Klettersteig stärkt das Tourismusgeschäft 

“Die Erhöhung der Anzahl der Klettersteige steigert nicht nur das Angebot der Touristenattraktionen, was sich dann auch auf die Anzahl der Besucher*Innen auswirkt, sondern beeinflusst auch positiv alle Unternehmen im Tourismussektor im Kosovo tätig sind, da die Betreiber auch andere Dienstleistungen und Produkte verkaufen“, sagt Noli  

Peja ergänzt sein Angebot an Outdoor-Tourismus ständig. Neben dem Klettersteig finden wir in der Rugova-Schlucht auch die tibetische Brücke und die Zipline. 

“Die Zipline im Kosovo ist die einzige international zertifizierte im Balkan. Als wir uns für die Zipline entschieden, stellten wir fest, dass die Realisierung schwierig war, da uns Fachwissen und Beratung beim Bau fehlten. Die Unterstützung für dieses Vorhaben wurde uns von der Schweizer Organisation “Swisscontact” bereitgestellt, nicht nur finanziell, sondern vor allem durch einen Experten, der professionelle Beratung zu dessen Konstruktion und Zertifizierung anbot “, sagt Noli. 

Als Führer mit über zehnjähriger Erfahrung definiert Noli drei Schlüsselpunkte, mit denen das Kosovo international gefördert werden kann: Berge, Abenteuertourismus und Kultur. 

 Was ist “Via Ferrata 

 Die “Via Ferrate” oder auf Deutsch “Klettersteig” ist ein Weg, der sich in steilen und felsigen Abschnitten befindet und von Wanderern genutzt werden kann, die auf der Suche nach Adrenalin und Abenteuer sind. Der Weg besteht hauptsächlich aus einem Metalldraht, der entlang des gesamten Felswegs verläuft, sowie aus Treppen, mit denen die Höhe problemlos erreicht werden kann. Wenn man beim Klettern die erforderliche Sicherheitsausrüstung verwendet, wird man ein unvergessliches Vergnügen erleben. 

 

Bundesrat verabschiedet Strategie für kommende Monate und startet Konsultation zum vierten Öffnungsschritt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 das 3-Phasen-Modell verabschiedet, das die Strategie für die kommenden Monate festlegt. Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter Öffnungsschritt erfolgen. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können. Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.

Die epidemiologische Lage entspannt sich, sowohl bei den Fallzahlen, als auch bei den Hospitalisierungen und der Auslastung der Intensivstationen. Die Bevölkerung setzt die Schutzmassnahmen gut um, der Öffnungsschritt vom 19. April 2021 hat sich bislang nicht negativ auf die Entwicklung der Epidemie ausgewirkt. Der Bundesrat sieht gute Chancen, dass sich die Situation in den Spitälern in den nächsten Wochen weiter entspannt und Ende Mai ein nächster Öffnungsschritt möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Impfkampagne in hohem Tempo weitergeführt werden kann und sich alle – speziell die Risikogruppen – besonders gut schützen, bis sie geimpft sind. Der Bundesrat gibt folgende Vorschläge in Konsultation.

Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen 300 Personen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dasselbe gilt für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religiöse Veranstaltungen. Andere Veranstaltungen, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Da bei privaten Veranstaltungen das Übertragungsrisiko höher ist, bleibt es im Innern bei maximal 10 Personen und draussen bei 15 Personen.

Restaurants: Innenräume offen, wenn die Fallzahlen nicht steigen

Der Bundesrat schlägt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können. Dieser Teil des Öffnungsschritts ist aus epidemiologischer Sicht am heikelsten, weil sich viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Maske in Innenräumen treffen. Eine Eröffnung Ende Mai setzt deshalb voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wiederum wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben. Die Kantone sind dafür zuständig, die Einhaltung der Schutzkonzepte zu kontrollieren.

Amateursport: Grössere Gruppen und Fussballspiele in allen Ligen

Neu dürfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen. Damit auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden können, gilt für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.

Für Sport in Innenräumen gilt weiterhin: wenn ohne Maske, dann höchstens 15 Personen im gleichen Raum. Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Laienkultur: Grössere Gruppen möglich

Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben, die für die Auftritte nötig sind, beträgt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen – sowohl in Innenräumen als auch draussen. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

Keine Homeoffice Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Hürden für die Testung in Betrieben weiter zu senken, übernimmt der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Hochschulen: Präsenzunterricht ausgeweitet

An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Wellnessanlagen offen

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu öffnen. Es gelten 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand.

Keine Quarantäne für Geimpfte

Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter übertragen können. Geregelt wird, für welche Impfstoffe und für welche Dauer diese Ausnahmen gelten.

Der Bundesrat passt zudem im Hinblick auf die Sommerferien die Reisehinweise des Bundes an. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen Regionen der Welt das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht. Vor Auslandreisen sind die Informationen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG sowie insbesondere die aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu beachten. Wer aus einem dieser Staaten oder Gebiete in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne. Abgeraten wird von Reisen in Staaten oder Gebiete mit neuartigen Virusmutationen. Diese Staaten und Gebiete werden auf einer Liste festgehalten.

3-Phasen-Modell verabschiedet

Der Bundesrat hat heute auch seine Strategie für die kommenden Monate verabschiedet. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können (siehe Faktenblatt). Dieses 3-Phasen-Modell ist in der Konsultation gut aufgenommen worden. Fast alle Kantone sind mit dem Modell einverstanden und begrüssen die Strategie, weshalb nur noch geringe Anpassungen vorgenommen wurden. Ein Grossteil der Kantone ist sich bewusst, dass mit dem Modell auch Risiken verbunden sind – etwa dass Personen, die sich nicht impfen lassen können, längerfristig einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Die erste Phase (Schutzphase) dauert so lange, bis alle besonders gefährdeten Personen, die das möchten, vollständig geimpft sind. Diese Phase wird voraussichtlich Ende Mai 2021 beendet sein. In der zweiten Phase (Stabilisierungsphase) erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die dritte Phase (Normalisierungsphase). Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren.

Weitere Öffnungsschritte in Planung

Der Bundesrat sieht in der zweiten und dritten Phase weitere Öffnungsschritte vor. Am 26. Mai wird er definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen fällen; zu dieser Vorlage wird aktuell die Konsultation ausgewertet. Die Konsultation zum nächsten Öffnungsschritt will der Bundesrat voraussichtlich am 11. Juni starten und dann am 18. Juni darüber entscheiden. Für dieses Öffnungspaket vorgesehen sind weitere Erleichterungen unter anderem für Sport und Kultur sowie Veranstaltungen. Im Sommer wird der Bundesrat auch die mittelfristige Planung diskutieren und sich mit den nötigen Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Winter befassen.

Anpassungen in verschiedenen Covid-19-Verordnungen

Noch vor dem Entscheid über den vierten Öffnungsschritt hat der Bundesrat verschiedene technische Anpassungen in Covid-19-Verordnungen vorgenommen. Gründe sind unter anderem neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder sommerliche Aktivitäten.

–       Neu gelten Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und genesen sind, während sechs statt wie bisher drei Monaten nicht mehr als besonders gefährdete Personen.

–       Im Hinblick auf die Badesaison wird für Badeanstalten die Möglichkeit geschaffen, für gewisse Teile des Aussenbereichs wie zum Beispiel die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.

–       Für Reisende, die aus einem Staat oder Gebiet einreisen, in dem eine besorgniserregende Sars-CoV-2 Variante verbreitet ist, werden die Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz eingeschränkt.

–       Die Versicherer erhalten neu die Kompetenz, die Kosten der zuviel bezogenen Selbsttests direkt bei der versicherten Person zurückzufordern. Die Kosten für nötige Mahnungen übernimmt der Bund.

Covid-19-Impfstoff: Weiterer Vertrag mit Moderna sichert Impfstoff für 2022

Der Bund hat einen weiteren Vertrag mit dem Biotech-Unternehmen Moderna abgeschlossen. Damit ist die Schweizer Bevölkerung auch im Jahr 2022 mit genügend mRNA-Impfstoff versorgt. Der neue Vertrag sieht die Lieferung von insgesamt 7 Millionen Dosen in den ersten Monaten des Jahres 2022 vor. Weiter steht dem Bund die Option für zusätzliche 7 Millionen Dosen im weiteren Verlauf des Jahres 2022 offen.

Der Bund arbeitet intensiv daran, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Covid-19 Impfstoff auch in Zukunft zu gewährleisten. Mit dem neuen Vertrag ist die Schweiz gut gegen zukünftige Virusmutationen gerüstet. Zurzeit forscht Moderna an einer Auffrischimpfung, die auch Virusvarianten berücksichtigt. So kann der hohe Impfschutz auch im kommenden Jahr sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein angepasster Moderna-Impfstoff vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic geprüft und für die Bevölkerung zugelassen wird.

Hochwirksam und gut verträglich

Zurzeit setzt der Bund insbesondere auf mRNA-Impfstoffe zum Schutz der Schweizer Bevölkerung. Diese Impfungen erweisen sich als hochwirksam und gut verträglich. Der Impfstoff von Moderna basiert auf dieser Impfstofftechnologie. Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, die im Jahr 2020 mit Moderna einen Vertrag abgeschlossen hatten. Da die Impfstoffproduktion und -Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, berücksichtigt der Bund weiterhin unterschiedliche Impfstofftechnologien verschiedener Impfstoffhersteller. Der Bund bleibt mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch.

Breites Impfstoffportfolio

Bisher hat der Bund mit fünf Impfstoffherstellern Verträge abgeschlossen: Moderna (13.5 Millionen Impfdosen für das Jahr 2021 und 7 Millionen für das Jahr 2022), Pfizer/BioNTech (rund 6 Millionen Impfdosen), AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen), Curevac (5 Millionen Impfdosen) sowie Novavax (6 Millionen). Zurzeit sind bei den Kantonen die Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer im Einsatz; Zulassungen weiterer Covid-19 Impfstoffe stehen noch aus. Der Bezug der Impfstoffe bei verschiedenen Herstellern soll sicherstellen, dass auch bei Lieferschwierigkeiten genügend Impfdosen eines zugelassenen Impfstoffs zur Verfügung stehen.

Die Schweiz hat im Jahr 2021 genügend Impfstoffe, um auch Kindern und Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen – sofern die Impfstoffe für diese Zielgruppe zugelassen werden. Für das Jahr 2022 werden ebenfalls ausreichend Impfstoffe besorgt, um der gesamten Bevölkerung der Schweiz einen sehr hohen Impfschutz anzubieten.

Der Bund wird eine Weitergabe von Impfstoffen an andere Länder prüfen, sollten diese in der Schweiz nicht benötigt werden.

mRNA-Impfstofftechnologie
Wie BioNTech und Curevac, setzt Moderna auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.

Wechsel bei der Geschäftsführung der Eidgenössischen Migrationskommission EKM

Bettina Looser ist seit über fünfzehn Jahren im Themenfeld der Migration tätig. Nach einem Lehrerinnendiplom und mehrjähriger Lehrtätigkeit studierte sie Europäische Ethnologie und Germanistik an der Universität Zürich, wo sie mit einem Lizentiat abschloss. Sie arbeitete anschliessend als Journalistin für diverse Tageszeitungen und Magazine. Seit 2005 ist Bettina Looser an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen als Fachbereichsleiterin und Dozentin für «Migration und Heterogenität» sowie «Gesellschaft und Bildung» tätig. Sie leitet den CAS «Bildung und Flucht» und ist Delegierte von swissuniversities für Bildung und Migration sowie für Hochschuldidaktik. Im Bereich Migration und Integration hat sie verschiedene interdisziplinäre Projekte entwickelt. Bettina Looser hat sich kontinuierlich weitergebildet und unter anderem den CAS Politik der Universität St. Gallen absolviert. Ausserdem ist sie Erziehungsrätin des Kantons Schaffhausen und Autorin mehrerer Publikationen zu den Themen Bildung und Migration.

Das Präsidium der Eidgenössischen Migrationskommission EKM hat sich für Bettina Looser aufgrund ihrer ausgezeichneten Qualifikationen und ihrem grossen Erfahrungshintergrund entschieden. Es ist überzeugt, dass mit dieser Wahl die Kontinuität für die anspruchsvollen Aufgaben, die die Geschäftsführung der EKM mit sich bringt, gewährleistet ist. Die 51-jährige Bettina Looser wird die Stelle auf den 1. September 2021 antreten.

Simone Prodolliet, die seit 2003 die Geschäftsführung der EKM innehatte, wird ordentlich pensioniert. Sie wird bis Mitte Oktober die Geschäfte der Kommission weiterführen und ihre Nachfolgerin in die Arbeiten einführen.

SEM lässt Gewaltvorwürfe untersuchen

Verschiedene Medien erheben Vorwürfe wegen angeblicher, exzessiver Gewaltanwendung in Bundesasylzentren. Staatssekretär Mario Gattiker hat Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer damit beauftragt, diese Einzelfälle zu untersuchen. Die Öffentlichkeit wird nach Abschluss der Untersuchung über die Ergebnisse informiert. Zudem werden die internen Abläufe im Sicherheitsbereich überprüft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist bereits daran, verschiedene Massnahmen zur Prävention von Gewalt in den Bundesasylzentren umzusetzen.

In Medienberichten wird der Vorwurf erhoben, dass in einzelnen Bundesasylzentren (BAZ) gegenüber einzelnen Asylsuchenden unverhältnismässiger Zwang angewendet wurde, dass die Besinnungsräume nicht vorschriftsgemäss eingesetzt und dass Einsatzprotokolle betreffend Zwangsanwendung durch die Sicherheitsdienstleister nicht korrekt erstellt wurden. Zu mehreren dieser Vorfälle wurden Strafanzeigen eingereicht, sie sind Gegenstand laufender Strafuntersuchungen. Um diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen, hat der Direktor des SEM, Staatssekretär Mario Gattiker, eine externe Untersuchung in die Wege geleitet, die von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer durchgeführt wird. Er hat den Auftrag, die Vorwürfe umfassend abzuklären und einen Bericht zu erstellen. Über die Ergebnisse wird die Öffentlichkeit nach Abschluss der Untersuchung informiert.

Parallel dazu findet derzeit bereits ein internes Audit zur Überprüfung der internen Abläufe und deren Umsetzung im Sicherheitsbereich statt. Die Resultate und allfällige Verbesserungsvorschläge sollen ebenfalls in einem Bericht festgehalten werden. Neben den internen Strukturen sollen auch die Rekrutierung von Sicherheitsbeauftragten und deren Aus- und Weiterbildung für den Einsatz in den BAZ überprüft werden.

Externe Beschwerdestelle wird geprüft

Das SEM steht für einen respektvollen Umgang mit den Asylsuchenden ein. Gewaltsame Konflikte zwischen Asylsuchenden wie auch zwischen Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den BAZ sollen wenn immer möglich verhindert werden. Um in diesem Bereich weitere Verbesserungen zu erreichen, hat das SEM bereits ein Gewaltpräventionskonzept erarbeitet. Mit einer Reihe von Massnahmen sollen die Risikofaktoren auf individueller, sozialer und institutioneller Ebene weiter reduziert werden. Einzelne Massnahmen werden bereits umgesetzt. So werden in den Bundesasylzentren seit einigen Monaten zusätzliche Betreuungspersonen eingesetzt, die den Auftrag haben, mögliche Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Die ersten Rückmeldungen sind positiv, die Zahl der Eskalationen und Polizeieinsätze hat sich schon reduziert. Zudem haben die Sicherheitsbeauftragten die Anweisung, in Konfliktsituationen immer Betreuungspersonen beizuziehen, um die Situation zu deeskalieren. Weitere Pilotprojekte sind der Einsatz muslimischer Seelsorger in den Bundesasylzentren der Westschweiz oder eine regelmässige Sucht-Sprechstunde.

Darüber hinaus prüft das SEM derzeit unter Einbezug externer Fachpersonen, eine externe Beschwerdestelle für Asylsuchende einzurichten. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, unkorrektes Verhalten ausserhalb der SEM-Strukturen zu melden. Selbstverständlich steht es ihnen auch jederzeit frei, eine Strafanzeige einzureichen.

Schweizer Unterstützung für die Tourismusentwicklung in der Region Peja

Seit 2014 kooperiert die Swisscontact-Organisation mit der Gemeinde Peja und Vertretern des Privatsektors bei der Weiterentwicklung des Tourismus in dieser Region. Im Rahmen des von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Schweiz (DEZA) finanzierten Projekts Förderung der Beschäftigung in der Privatwirtschaft («Promoting Private Sector Employment», PPSE) wurden in Peja eine Reihe von Aktivitäten im Bereich der Tourismusförderung entwickelt, die zur Steigerung von Beschäftigung und Einkommen für die lokale Gemeinschaft beigetragen haben. Diese Aktivitäten konzentrieren sich auf die Koordination und Verwaltung des Reiseziels, dessen Förderung, die Verbesserung des touristischen Angebots und touristische Dienstleistungen. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Peja und Tourismusakteuren wurden mehrere Produkte entwickelt, die zur Bereicherung des touristischen Angebots beitragen, die Zahl der Touristen erhöhen, die länger bleiben und mehr am Zielort ausgeben. Solche Kooperationsaktivitäten haben auch die Verbesserung der Touristenattraktionen sowie die internationale Förderung des Kosovo und von Peja als Reiseziele beeinflusst.

Dies ist eine Liste der Aktivitäten und Produkte, die mit Unterstützung von Swisscontact entwickelt wurden:

Klettersteige

Zipline

Die Radavc Höhle

Abenteuerpark Peja

Schneeschuhwandern

Gesundheitstourismus

Nachtskifahren und rollendes Material

Radfahren / Touren

Eigene Führungen

Wegmarkierung

Ausbildung von Bergführern

Renovierung von zehn Gästehäusern in der Region Cursed Mountains

Destination Management je nach Besucheranzahl

Förderung des touristischen Angebots

Die Brückenbauer: Pensionierte Experten auf ihrer Mission im Kosovo

Sie fördern die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung, indem sie Menschen bei ihren Bemühungen unterstützen, sich in das lokale Wirtschaftsleben zu integrieren. Im Interview für albinfo.ch spricht Jane Achermann, Global Programme Manager Senior Expert Contact (SEC) über die Mission des Senior Expert Contact Service im Kosovo.

Albinfo.ch:  Wie würden Sie die Mission des Senior Expert Contact Service in zwei Sätzen beschreiben?

Jane Achermann: Pensionierte Expertinnen und Experten setzen mit ehrenamtlichen Beratungseinsätzen Impulse, welche die Firmen und Institutionen in unseren Partnerländern bei ihrer ökonomischen Weiterentwicklung unbürokratisch und direkt unterstützen. Unser ‘Slogan’ lautet: Mit Expertise Unternehmertum fördern – Fachwissen praktisch und ehrenamtlich weitergeben

Albinfo.ch: Wie ist die Idee zur Schaffung dieses Dienstes entstanden? Welcher Bedarf wurde identifiziert, der den Anstoss für die Implementierung dieses Dienstes gab?

Jane Achermann: Das SEC war eine Initiative von Unternehmensberater Heini Stettbacher und des Swissair-Piloten Theo Schwarzenbach und wurde bereits 1979 von Swisscontact implementiert. Die Idee damals war, das Wissen von pensionierten Schweizer Fachkräften zu nutzen, um technische Probleme innerhalb von Entwicklungsprojekten zu beheben, die öfters dafür verantwortlich waren, das zum Beispiel ganze Lehrwerkstätte stillstanden.

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Albinfo.ch: Welche strategische Bedeutung hat der Senior Expert Contact Service für die Swisscontact-Organisation, aber auch für die Unterstützung, die die Schweizer Regierung an die Welt verteilt?

Jane Achermann: Das SEC ist organisationsintern volumenmässig ein kleines Programm. Es ist jedoch von Wichtigkeit, da es das älteste noch laufende Programm ist und das einzige, in welchem Freiwillige zum Einsatz kommen und somit die Schweizer Zivilgesellschaft aktiv in die Entwicklungszusammenarbeit einbindet. Das SEC ist ein Instrument für Swisscontact, um einen direkten Kontakt zu KMU in unseren Partnerländern zu etablieren. 

Albinfo.ch: Wie lange sind Sie schon im Kosovo tätig?

Jane Achermann: Swisscontact hat seit 2002 ein Büro im Kosovo. Dann begann auch gleich das SEC Einsätze im Kosovo durchzuführen.

Albinfo.ch: Was ist der Umfang des Senior Expert Contact Service im Kosovo?

Jane Achermann: Mit unseren Kolleginnen und Kollegen des Swisscontact-Büros in Prishtina setzen wir jährlich bis zu zwölf SEC-Einsätze um. Zur Hälfte für ein laufendes Projekt, das von Swisscontact implementiert wird, zur anderen für KMU, die nicht unbedingt eine bereits bestehende Verbindung zu Swisscontact haben müssen. Momentan, aufgrund der weltweiten Reisebeschränkungen, werden SEC-Einsätze virtuell durchgeführt.

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Albinfo.ch: In welchen Bereichen bieten Sie Fachwissen an?

Jane Achermann: So ziemlich in allen Bereichen, die Sie sich vorstellen können. Vom Käser zur Architektin zum Mikrobiologen, von der Schreinerin zum Spitalmanager oder zur Betriebsökonomin. Wir sind nachfrageorientiert. Die KMU in unseren Partnerländern, sprich unsere Kunden, sagen uns, was für Fachwissen sie benötigen. Unser Job ist es, die richtigen Profile für sie zu finden. Unser Interesse ist es, für unsere Kunden die beste Unterstützung zu finden – und nicht unseren Expertinnen und Experten einen Einsatz zu ermöglichen. Wichtig ist es im Auge zu behalten, dass unsere Einsätze immer von beratender Natur sind und nicht reine operative Arbeitseinsätze, und dass unser Fokus die Stärkung der lokalen Privatwirtschaft als Ziel hat.

Albinfo.ch: Wie funktioniert dieser Service?

Jane Achermann: In unseren SEC-Fokusländern, Kosovo ist eines davon, sind wir mit sogenannten SEC-Koordinatorinnen und -Koordinatoren vor Ort vertreten. Diese gehen auf potenzielle Kunden zu und stellen unser Angebot vor. Selbstverständlich dürfen auch die KMU direkt mit unseren Koordinatorinnen Kontakt aufnehmen. Als ersten Schritt füllen die Kunden eine detaillierte Einsatzanfrage aus, die von den Koordinatorinnen geprüft und uns ans Head Office in Zürich weitergeleitet wird. Auch wir prüfen die Anfrage. Danach tauchen wir in unsere Datenbank ein und identifizieren einen geeigneten und verfügbaren Experten oder Expertin. Den Lebenslauf der Person unserer Wahl wird mit dem Kunden geteilt. Der muss auch mit der Wahl einverstanden sein. Es findet ein erster Austausch zwischen Kunde und Expertin statt, meist um sich fachlich auszutauschen, aber auch um zu sehen, ob es menschlich passt und die Erwartungen beidseitig erfüllt werden können. Danach gilt es, die Verträge zu erstellen und die logistischen Schritte zu organisieren. Für Einsätze in SEC-Fokusländern übernimmt das SEC die administrativen Kosten sowie die internationale Reise, die Reiseversicherung und eine Spesenpauschale für die Expertin. Der Kunde übernimmt die Kosten für lokalen Transport sowie Verpflegung und Unterkunft während des Einsatzes. Bei Folgeeinsätzen muss der Kunde zusätzlich noch einen kleinen monetären Beitrag bezahlen. 

Albinfo.ch: Kann jedes Unternehmen diese Unterstützung beantragen oder haben sie bestimmte Kriterien?

Jane Achermann: Das SEC bietet fachliche Beratungen für KMU, die sich eine solche zu Marktpreisen nicht leisten könnten und/oder die Expertise lokal nicht vorhanden ist. Die Grösse des Unternehmens spielt also eine Rolle. Der Sektor, in welchem das Unternehmen tätig ist, spielt hingegen generell keine grosse Rolle, solange die Tätigkeiten legal und allgemein vertretbar sind, versteht sich. Das Unternehmen muss ausserdem bereits operativ sein und soll bei Wachstum Aussicht auf Arbeitsplatzschaffung im Land haben. Zu den Soft Factors gehören Grundkenntnisse von Schweizer Sprachen oder Englisch sowie ein grosses Engagement, Offenheit für eine Beratung und evtl. Veränderungen im Betrieb und Verfügbarkeit und Verpflichtung gegenüber unseren Experten und Expertinnen.

Albinfo.ch: Warum ist dieser Service für Unternehmen nützlich?

Jane Achermann: Unternehmen können sehr kostengünstig von jahrzehntelanger, praktischer Erfahrung einer fachkundigen, praxisorientierten Fachperson profitieren. SEC-Einsätze sind hands-on, praktisch und lösungsorientiert. Die Ergebnisse sind nicht seitenlange Berichte, sondern konkrete Tipps und Tricks vor Ort. Da unsere Expertinnen und Experten freiwillig, also ohne Entgelt, arbeiten, kann von einer hohen Motivation ausgegangen werden. Ausserdem eröffnet ein SEC-Einsatz dem Management der Unternehmen die Möglichkeit, eine unabhängige, frische Sicht von aussen zu erlangen.

Albinfo.ch: Das Kosovo hat eine bedeutende Diaspora in der Schweiz und anderen europäischen Ländern. Es gibt Mitglieder der Diaspora, die Unternehmen im Kosovo gegründet haben. Haben sie das Recht, von diesem Service zu profitieren?

Jane Achermann: Ja klar! Wir haben so schon sehr schöne Erfolgsstories geschrieben. Ausserdem dürfen sich Mitglieder der Diaspora natürlich auch als freiwillige Expertinnen und Experten registrieren. Das würde uns sehr freuen und gewiss auch mögliche sprachliche Hindernisse mit den Kunden während des Einsatzes aus dem Weg räumen.

Albinfo.ch:Wie würden Sie die Auswirkungen des Senior Expert Contact-Dienstes im Kosovo beschreiben?

Jane Achermann: Von landesweiten systemischen Auswirkungen durch das SEC zu sprechen wäre falsch. Hingegen kann und hat das SEC punktuell, also für einzelne Kunden, schon viel bewirken können. Dazu führen wir regelmässig Wirkungsstudien durch. Diese sind aber weltweit angelegt und nicht spezifisch für den Kosovo. Jeder Einsatz, jede Firmengeschichte, jede Erfahrung ist wieder anders. Am besten, Sie interviewen einmal direkt unsere Kunden im Kosovo!?

Albinfo.ch: Wie können interessierte Unternehmen Sie kontaktieren?
Jane Achermann: Am besten durch unsere Koordinatorinnen vor Ort. Im Kosovo sind dies unsere geschätzten Kolleginnen:
Linda Baleta, Tel: +383(0)38220403 Ext: 111 | Mob: +383(0)44161230 | email: 
[email protected]

Und

Yllza Kelmendi Tel: +383(0)38220403 Ext: 111 | Mob: +383(0)44597282 | email: [email protected]

 

Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahmen und auf viele weitere erfolgreiche SEC-Einsätze im Kosovo!

Jane Achermann

Global Programme Manager Senior Expert Contact (SEC)

Swisscontact

SWISS FOUNDATION FOR TECHNICAL COOPERATION

Hardturmstrasse 123, CH-8005 Zurich

Tel.: +41 44 454 17 63

Skype: janeachermann_swisscontact

www.seniorexpertcontact.org

 

 

Covid-19 in Indien: Die Schweiz schickt Hilfe zur Unterstützung der indischen Krankenhäuser

Die Schweiz unterstützt Indien, das aufgrund der COVID-19-Krise im Gesundheitswesen mit einer dramatischen Situation konfrontiert ist. Die Humanitäre Hilfe der Schweiz wird in den nächsten Tagen mehrere hundert Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräte nach Indien liefern. Der Bund stellt dem Land damit Unterstützung im Umfang von einer Million Franken zur Verfügung.

Die gesundheitliche Lage in Indien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verschlechtert sich seit einigen Tagen. Mehr als 17 Millionen Menschen sind mit COVID-19 infiziert, mehr als 300’000 neue Ansteckungsfälle kommen jeden Tag hinzu. Die Schweiz reagierte schnell mit einem Angebot zur Unterstützung der indischen Regierung. Diese hat dem Angebot der Schweiz am Mittwoch offiziell zugestimmt.

Die Humanitäre Hilfe der Schweiz, die zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gehört, hat einen Betrag von einer Million Schweizer Franken bereitgestellt, um der indischen Bevölkerung zu helfen. Das Geld wird für den Transport von Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräten in die indische Hauptstadt Neu-Delhi verwendet. Neu-Delhi ist von der aktuellen Krise besonders stark betroffen. Die Ausrüstung wird mit Unterstützung des Indischen Roten Kreuzes verteilt, das für die Koordination der internationalen Hilfe zuständig ist.

Der Bundesrat beschliesst nationale Gleichstellungsstrategie

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern. Sie konzentriert sich auf vier zentrale Themen: die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Prävention von Gewalt und die Bekämpfung von Diskriminierung. Die vorrangigen Massnahmen der Strategie werden bis Ende Jahr konkretisiert und sollen bis 2023 verabschiedet oder umgesetzt werden. Ende 2025 wird eine erste Bilanz zur Strategie gezogen.

Seit der Einführung des Frauenstimmrechts vor 50 Jahren hat die Schweiz in der Gleichstellung viele Fortschritte gemacht. Vollständig erreicht ist sie allerdings noch nicht. Um die Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Sein Ziel: «Frauen und Männer beteiligen sich gleichgestellt am wirtschaftlichen, familiären und gesellschaftlichen Leben. Sie geniessen während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit und verwirklichen sich in einem respektvollen Umfeld ohne Diskriminierung und Gewalt.» Die Strategie konzentriert sich auf vier Handlungsfelder:

Berufliche Gleichstellung weiter fördern

Der Bundesrat will die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor beseitigen und eine ausgewogenere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern erreichen. Weitere Ziele im beruflichen und öffentlichen Leben sind die Verbesserung der Rentensituation von Frauen sowie die ausgewogenere Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien. Dazu gehört etwa ein höherer Frauenanteil in Führungspositionen von Hochschulen oder die Förderung von Männern in Gesundheits- und Bildungsberufen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter fördernDie Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen weiter verstärkt werden. Elternurlaube, familienfreundliche Arbeitszeiten und die soziale Sicherheit für Eltern und betreuende Angehörige sollen gefördert werden. Ziel des Bundesrats ist es zudem, das Armutsrisiko von Familien, insbesondere von alleinerziehenden Müttern und Vätern, zu reduzieren.

Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt verstärken

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren und die persönliche Sicherheit der Frauen zu verbessern. Massnahmen zum Opferschutz sollen verstärkt sowie Täter und Täterinnen vermehrt zur Verantwortung gezogen werden. Dafür werden unter anderem Projekte zur Gewaltprävention gefördert und die statistische Datenerhebung über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird weiterentwickelt.

Bekämpfung von Diskriminierung verstärkenFrauen und Männer sollen während ihres ganzen Lebens die gleichen Chancen haben. Ziel ist deshalb auch, Diskriminierung und Sexismus zu beseitigen. So will der Bundesrat sicherstellen, dass im Bundesrecht keine Regelungen existieren, die geschlechterdiskriminierend sind. Ebenso sollen Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen entwickelt werden – beispielsweise im Gesundheitsbereich oder in zentralen Institutionen wie der Schweizer Armee. Diese sieht etwa ein Programm zur Identifizierung und Verhütung von Geschlechterdiskriminierungen vor.

Massnahmen bis Ende Jahr

Zu jedem dieser Ziele enthält die Strategie eine Reihe von Massnahmen, die sowohl national als auch international ausgerichtet sind. Sämtliche Departemente und die Bundeskanzlei sind beteiligt und für die Umsetzung von Massnahmen zuständig. Bis Ende 2021 wird die Gleichstellungsstrategie 2030 in einem detaillierten Massnahmenplan weiter konkretisiert. Ende 2025 wird eine Zwischenbilanz gezogen.

Enge Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden

Im Rahmen der Ausarbeitung der Strategie fand ein Austausch mit den Kantonen und Gemeinden sowie verschiedenen Interessengruppen statt. Diesen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen will der Bund intensivieren, ebenso den Austausch mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Gleichstellung noch nicht erreicht

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Bundesverfassung seit 1981 festgeschrieben. Trotzdem ist die Gleichstellung in der Schweiz noch nicht erreicht: Frauen verdienen im Durchschnitt 19 Prozent weniger als Männer. Über 55 Mal pro Tag wird eine Straftat im häuslichen Bereich begangen, in 70 Prozent der Fälle ist das Opfer weiblich. Fehlende Individualbesteuerung und erschwerte Vereinbarkeit halten Frauen oft vom Arbeitsmarkt fern und hindern viele Männer daran, mehr familiäre Aufgaben zu übernehmen. Die Folgen davon – Fachkräftemangel, finanzielles Risiko bei Trennung, Armut im Alter und einseitige Belastung des Mannes als «Hauptversorger» – haben negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft.

Coronavirus: Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021

Der Bundesrat will den Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Er legt dar, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können, auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe für die Kantone und nicht um einen Öffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung (Schutzschirm-Regelung). Die Kantone und die betroffenen Branchenverbände können sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.

Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind seit Ende Februar 2020 verboten – nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Mit der Zunahme der Impfungen und abhängig von der epidemiologischen Lage könnten sie ab Sommer 2021 wieder möglich werden. Wann und unter welchen Bedingungen, wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Juni entscheiden. Weil aber Grossveranstaltungen längere Vorbereitungen erfordern, will der Bundesrat den Organisatoren möglichst früh eine gewisse Planungssicherheit und den Kantonen eine Entscheidungshilfe geben.

«Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche

Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe bewilligt werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.

Der Bundesrat legt nun dar, wie der Schutzschirm umgesetzt werden soll. Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt. Weitere Bedingungen sind ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1’000 Personen pro Veranstaltungstag.

Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30 000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Mio. Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Bewilligung für Veranstaltungen mit 3000 Personen ab Juli

Die Kantone sollen ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen können, sofern diese nach dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden. Ab 1. September soll diese Obergrenze auf 10’000 Personen angehoben werden. Diese Daten und Teilnehmerzahlen sind kein Öffnungsplan: Ob solche Veranstaltungen dann auch wirklich durchgeführt werden können, wird der Bundesrat erst später entscheiden. Die Kantone müssen die Bewilligungen widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage so verschlechtert, dass die Durchführung der Grossveranstaltung nicht mehr möglich oder das Contact Tracing nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Falle greift der Schutzschirm.

Pilotphase im Juni mit 300 bis 600 Personen

Der Bundesrat hat auch festgelegt, welche Schutzmassnahmen erfüllt sein müssen, damit ein Kanton die Durchführung einer Grossveranstaltung bewilligen kann. Im Zentrum stehen strenge Schutzkonzepte und die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können, um das Übertragungsrisiko zu minimieren.

Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen ab Anfang Juni bis Ende Juni 2021 die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können. Ebenso soll geprüft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden können, praxistauglich ist. Der Bundesrat wird die Erfahrungen dieser Pilotveranstaltungen für die Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte berücksichtigen.

Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat (fälschungssicherer Impf-, Test- und Genesenennachweis) vorliegen, womit die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert wird.

Konsultation bis 10. Mai

Der Bundesrat hat bei den Kantonen, den Städten und Gemeinden, den Dachverbänden der Sozialpartner, den betroffenen Branchenverbänden und -organisationen in den Bereichen Veranstaltungen und Sport, dem Rat der Religionen sowie den zuständigen Sachbereichskommissionen die Konsultation gestartet. Den Entscheid fällt er voraussichtlich am 26. Mai 2021.