Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz der Covid-19-Impfung gegen die Omikron-Variante reduziert ist. Mit einer Auffrischimpfung kann der Schutz erhöht werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) passen deshalb ihre Empfehlung an: Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird neu für alle ab 16 Jahren bereits ab vier statt sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen, vor allem für ältere Menschen.
Bisher waren Auffrischimpfungen ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen. Aktuelle Daten weisen verstärkt darauf hin, dass der Schutz vor Infektion und Erkrankung bei der Omikron-Variante des Covid-19-Virus deutlich geringer ist und rascher abnimmt als bei der Delta-Variante. Daten zeigen zudem, dass eine Auffrischimpfung den Schutz vor einer Infektion durch Omikron stark verbessern kann.
BAG und EKIF empfehlen deshalb für alle eine Auffrischimpfung bereits ab vier Monaten nach vollständiger Impfung. Eine Verkürzung des zeitlichen Intervalls ist besonders bei älteren Personen wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen zu schützen. Zudem kann ein kürzeres Intervall jetzt dazu beitragen, die Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante zu vermindern.
Schwer immundefizienten Personen wird im Hinblick auf die erwartete starke Ausbreitung der Omikron Variante nach drei mRNA-Impfdosen zur Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung ebenso empfohlen.
Personen, die eine Dosis des COVID-19-Impfstoffes von Janssen vor mindestens vier Monaten erhalten haben, wird auch eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen. Vorausgesetzt ein mRNA-Impfstoff ist nicht kontraindiziert und wird nicht aus anderen Gründen abgelehnt.
Genügend Impfstoff – auch für Auffrischimpfungen
Die Auffrischimpfung mit Impfstoff von Pfizer und Moderna ist durch Swissmedic erst sechs Monate nach der Grundimmunisierung zugelassen. Mit der Empfehlung von BAG und EKIF können verantwortliche Fachpersonen Auffrischungsimpfungen aber bereits vor Ablauf von sechs Monaten bzw. frühestens vier Monate nach der Grundimmunisierung verabreichen. Die Arztperson muss im Rahmen der Sorgfaltspflicht die Patientin, den Patienten auf den Off-Label-Use hinweisen (Informationspflicht) und deren bzw. dessen Zustimmung einholen.
Auch mit dem neuen Intervall von vier Monaten verfügt der Bund über genügend Impfstoffdosen, um alle Personen zu impfen, die dies wünschen.
Will man die Pandemie langfristig bekämpfen, ist es entscheidend zu verstehen, warum sich eine Mutante eher als eine andere durchsetzt. Eine vom Institut für Virologie und Immunologie (IVI) und der Universität Bern in Zusammenarbeit mit dem deutschen Friedrich-Loeffler-Institut geführte internationale Studie liefert dazu wichtige Antworten. Sie vergleicht parallel die Verbreitung und Übertragung verschiedener aufkommender Virusvarianten, ein Ansatz der sich auch auf neue Varianten wie Delta oder Omikron anwenden lässt. Die einzigartige Studie wurde kürzlich im Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlicht.
Das ständige Aufkommen neuer Varianten von SARS-CoV-2 schürt die Pandemie, was das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) und der Universität Bern zusammen mit internationalen Partnern veranlasst hat, die Varianten in Tiermodellen (in vivo) und in Modellen biophysikalischer Interaktionen und Zellkulturen (in vitro) zu untersuchen. Das Besondere an dieser neuen Studie besteht darin, dass die Varianten in den verschiedenen Modellen in direkte Konkurrenz gesetzt wurden. So lässt sich zeigen, welche Mutante gegenüber anderen bei der Verbreitung über echte Vorteile verfügt.
Der Studienleiter Charaf Benarafa erklärt es so: «Einzeln betrachtet erscheint jede Virusvariante genauso effizient in der Verbreitung und Übertragung wie das das ursprüngliche Virus: Es ist schwer, sie auseinanderzuhalten. Indem wir natürliche Wettbewerbsbedingungen schaffen, also eine Situation, in der eine aufkommende Variante und ihr Ausgangsstamm gleichzeitig präsent sind, lässt sich tatsächlich erkennen, welche Variante sich durchsetzen und sich somit bevorzugt verbreiten und übertragen wird. Die Herausforderung bei unserer Studie bestand darin, unterschiedliche experimentelle Modelle zu kombinieren, um die Mechanismen zu verstehen. Diese kombinierte Analyse hat es uns schliesslich ermöglicht, die Varianten besser zu unterscheiden. »
Alpha-Variante gewinnt in restriktiven Modellen, Beta ist die «grosse Verliererin»
Stehen die Varianten Alpha, Beta und das Ausgangsvirus in Konkurrenz, ist die Alpha-Variante klar im Vorteil. Charaf Benarafa erläutert: «Die für das Virus restriktiveren Modelle haben uns gezeigt, dass die Alpha-Variante dominiert, dass sie sich besser über die oberen Atemwege verbreitet und sich so leichter überträgt. Sämtliche Modelle haben Beta als «grosse Verliererin» ausgewiesen. Es scheint somit, dass Beta von epidemiologisch günstigeren Bedingungen für eine lokale Verbreitung profitiert hat. Im Gegensatz dazu hat die Alpha-Variante, die sich global verbreitet hat, durch Mutationen im Spike-Protein ein hohes intrinsisches Übertragungspotenzial gezeigt.
Unterdessen mutiert das Virus weiter
Vorherzusagen, welche Variante sich stärker verbreitet und warum, bleibt die grosse Herausforderung. Nur mit vertieften Studien lassen sich die Faktoren bestimmen, die mit einer Verbreitung zusammenhängen. Charaf Benarafa: «Dank dem Kombinieren von In-vitro- und In-vivo-Modellen konnten wir unsere Ergebnisse zur Erklärung der Dominanz der Alpha-Variante in immunologisch naiven Populationen konsolidieren. Heute, da ein grosser Teil der Bevölkerung geimpft ist, müssen wir auch die Auswirkungen der Immunität auf den Vorteil neu auftretender Mutanten in Betracht ziehen. »
Seit Anfang Dezember unterstützen Armeeangehörige die Gesundheitseinrichtungen der Kantone im Sanitätsdienst zur Bewältigung der Corona-Pandemie und bei den Anstrengungen zur Booster-Impfung. Aktuell stehen rund 296 Durchdiener und Freiwillige in den Kantonen Jura, Wallis, Neuenburg und Freiburg im Einsatz.
Zur Erfüllung weiterer bewilligter Gesuche der Kantone Aargau, Luzern und Nidwalden und weil sich abzeichnet, dass die Aufträge an die Armee zunehmen werden, bietet die Armee heute Teile des Spitalbataillons 66 als Milizformation mit hoher Bereit¬schaft zum Assistenzdienst ab dem 06. Januar 2022 (Teile des Bataillonsstabes), respektive ab dem 07. Januar (Teile der Stabskompanie sowie der Spitalkompanie 66/2) auf.
Damit werden ab dem 07. Januar weitere 147 Soldatinnen und Soldaten des Spitalbataillons 66 sowohl die Einsätze als auch Führung und den rückwärtigen Dienst für alle im Einsatz stehenden Armeeangehörigen sicherstellen. Das Aufgebot von Truppen erfolgt bedarfsgerecht.
Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2021 einen erneuten Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden beschlossen. Die Unterstützung erfolgt mit maximal 2500 Armeeangehörigen, die die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterstützen können.
Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen, weil ihre zivilen Mittel nicht ausreichen. Der Bundesratsbeschluss sieht das Aufgebot von Miliz mit hoher Bereitschaft vor.
Mit seinem Truppenbesuch will der Chef der Armee den im Einsatz stehenden Armeeangehörigen seinen Dank überbringen und die im vergangenen Jahr erbrachten Leistungen würdigen. Korpskommandant Thomas Süssli wird auf seinem Besuch von der Thurgauer Regierungsrätin Cornelia Komposch und der Schaffhauser Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter begleitet.
Als Erstes wird der Chef der Armee im Kosovo Halt machen, wo er die verschiedenen Standorte der Schweizer Armeeangehörigen besuchen und anschliessend an der Weihnachtsfeier des 45. SWISSCOY-Kontingents teilnehmen wird. Vorgesehen ist zudem ein bilaterales Gespräch mit dem Kommandanten der KFOR, dem ungarischen Generalmajor Ferenc Kajári, das die Sicherheitslage vor Ort und den Beitrag der Schweiz zur KFOR zum Gegenstand haben wird.
Am 23. Dezember wird der Chef der Armee nach Sarajevo in Bosnien und Herzegowina reisen und dort die Schweizer Armeeangehörigen des 35. Kontingents der EUFOR ALTHEA LOT treffen. Ein Gespräch mit dem Kommandanten der EUFOR, dem österreichischen Generalmajor Alexander Platzer, steht ebenfalls auf dem Programm.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wird ein strenges Schutzkonzept umgesetzt, sodass der Besuch unter angemessenen Bedingungen erfolgen kann.
Die Schweiz ist sowohl politisch als auch von den Investitionen im Kosovo, insbesondere den Überweisungen der albanischen Diaspora aus diesem Land, ein grosser Freund der Staatsbildung des Kosovo.
Wir haben mit Herr Kolly über einige Themen gesprochen, die die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, die albanische Diaspora in der Schweiz, Investitionen, die politische Situation und die Arbeit im Allgemeinen im Jahr 2021 betreffen.
Albinfo.ch: Herr Kolly, was war Ihr erster Eindruck vom Kosovo, als Sie zum Schweizer Botschafter ernannt wurden?
Es ist für mich ein grosses Privileg die Schweiz in Kosovo repräsentieren zu dürfen. Die Schweiz geniesst hier einen ausgezeichneten Ruf, und die Kosovaren sind uns gegenüber sehr wohlwollend und dankbar. Bei meiner Ankunft in Pristina war ich beeindruckt wie viele Kosvaren eine enge Bindung zu unserem Land haben, entweder, weil sie einst selbst dort gelebt haben oder weil mehrere ihrer Familienmitglieder in der Schweiz wohnen. Kaum zu glauben, aber wahr: Ich werde auf der Straße sogar immer wieder auf Schweizerdeutsch angesprochen! Weiter beindruckt war ich auch von der Dynamik in Pristina, wo ein vielfältiges kulturelles Angebot zur Verfügung steht. Darüber hinaus hat mir die kosovarische Jugend mit ihren vielfältigen Talenten und Fähigkeiten ebenfalls sehr imponiert, weswegen ich mich auch besonders freue, dass sich die Schweiz aktiv für die Schaffung von Arbeitsplätzen engagiert. Zudem, erforschen wir die Möglichkeit, die derzeitige Regierung bei der Entwicklung eines dualen Ausbildungssystems zu unterstützen. Im Generallen, ist es für mich von zentraler Bedeutung der neuen Generation bessere Perspektiven zu bieten und so den Brain-Drain zu begrenzen.
Albinfo.ch: Seit fast 14 Jahre bestehen diplomatische Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo. Wie beurteilen Sie die Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern seither?
Die Schweiz unterstützt Kosovo bereits seit 1998 mit humanitärer Hilfe. Seit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2008 sind unsere Beziehungen immer enger geworden. Unsere beiden Länder haben eine breite Palette von bilateralen Abkommen abgeschlossen, die von sozialen Angelegenheiten über den Schutz und die Förderung von Investitionen bis hin zur polizeilichen Zusammenarbeit reichen. Die Schweiz und Kosovo treffen sich jährlich zu einem Austausch über bilaterale und außenpolitische Fragen, sowie zu Migrationsfragen, die sich angesichts der starken menschlichen Bindungen zwischen unseren beiden Ländern, stellen. Auch offizielle Besuche finden regelmäßig statt. Ich selbst hatte 2020 die Ehre, die damalige Präsidentin des Schweizer Parlaments, Isabelle Moret, in Kosovo zu empfangen. Im Jahr 2021, war die Präsidentin des Kosovo, Vjosa Osmani indes für zwei Besuche in der Schweiz, wo sie auch den Bundespräsidenten Guy Parmelin sowie Bundesrat Ignazio Cassis, der für auswärtige Angelegenheiten zuständig ist, traf. Die Unterstützung beim europäischen Integrationsprozess des Kosovo und die Förderung von Stabilität und Sicherheit in der Region wird auch in Zukunft eine wichtige Priorität der schweizerischen Aussenpolitik bleiben. So empfangen wir in Kosovo auch regelmäßig Schweizer Vertreter, die sich für unsere Friedenspolitik, die internationale Zusammenarbeit oder für die Swisscoy engagieren. Diese umfasst derzeit 195 Schweizer Soldaten, darunter einige Doppelbürger.
Albinfo.ch: Die albanische Diaspora leistet viel für den schweizerischen Staat. Aber sie leistet auch viel für die kosovarische Wirtschaft – insbesondere durch Rimessen. Wie kommentieren Sie den Beitrag der Kosovarinnen und Kosovaren in der Schweiz und in Kosovo?
Im Schnitt trägt die kosovarische Diaspora rund 20% zum Bruttoinlandprodukt des Kosovo bei. Dies einerseits durch Geldüberweisungen und andererseits durch rege Ausgaben während den Ferien in Kosovo. Im Jahr 2020 kamen rund 22%, von den insgesamt fast 1 Mrd. CHF an Geldüberweisungen, aus der Schweiz. Die Diaspora leistet somit einen regen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Familien. Denn ohne diese Beihilfe wäre die kosovarischen Wirtschaft wohl noch härter von der Rezession getroffen worden. Auch im Jahr 2021 werden wohl vor allem die Ausgaben der Diaspora während den Sommermonaten das Wirtschaftswachstum kräftig ankurbeln (dieses Jahr könnte das Wirtschaftswachstum 8 % erreichen). Schliesslich ist es auch die Diaspora, die größtenteils hinter den Direktinvestitionen in Kosovo steht. Zudem sind auch die meisten in Kosovo aktiven Schweizer KMU, ebenfalls auf Diaspora Mitglieder zurückzuführen.
Albinfo.ch: Die Schweiz ist die zweitgrösste Investorin in Kosovo. Doch viele ausländische Unternehmen zögern, im Lande zu investieren. Ist Kosovo aus Ihrer Sicht ein geeignetes Investitionsstandort? Was muss das Land tun, um mehr Investoren aus dem Ausland anzuziehen?
Im Jahr 2020 wurde die Schweiz tatsächlich zum zweitgrößten ausländischen Investor in Kosovo (nach Deutschland und vor der Türkei). Obwohl die Gesamtsumme der Investitionen mit 600 Millionen CHF vergleichsweise immer noch bescheiden ist, macht sie doch 18.3% der gesamten ausländischen Investitionen in Kosovo aus. Wie die meisten Schwellenländer, bietet der Kosovo interessante Chancen aber auch potentielle Risiken für ausländische Investoren. Die Schweiz ist der drittgrösste bilaterale Entwicklungspartner des Kosovo und unterstützt unter anderem auch die Bemühungen der Regierung, das Investitionsklima zu verbessern. Dank der Schweizer Unterstützung wurde ein investitionsfreundlicherer Rechtsrahmen verabschiedet, sowie mehrere One-Stop-Shops eingerichtet und Online-Dienste entwickelt. Die kosovarischen Institutionen tragen natürlich die Hauptverantwortung für die Verbesserung der Rechtssicherheit und der politischen Stabilität, die für jeden Investor von entscheidender Bedeutung sind. Die bevorstehende Aufnahme von Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen dem Kosovo und den EFTA Staaten, ist ebenfalls ein ermutigendes Zeichen für die Entwicklung unserer bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.
Albinfo.ch: Die Schweiz ist eines der wichtigsten Partnerinnen von Kosovo bei der Korruptionsbekämpfung. Glauben Sie, dass das Korruptionsniveau in Kosovo weiterhin hoch ist?
Die Förderung der guten Regierungsführung in Kosovo ist seit 2007 eine der wichtigsten Prioritäten der Schweiz. Durch das Kooperationsprogramm leistet die Schweiz einen Beitrag zum Kampf gegen die Korruption, so werden zum Beispiel die verantwortlichen Institutionen aber auch investigative Medien unterstützt. Parallel dazu, unterstützt das Basel Institute for Governance die Generalstaatsanwaltschaft dabei unterschlagene Vermögenswerte zu identifizieren und zurückzufordern. Die Korruption in Kosovo ist nach wie vor eine Realität und hat lange Zeit die wirtschaftliche Entwicklung ausgebremst, jedoch ist sie weniger strukturell wie in anderen Ländern der Region. Die Absicht der derzeitigen Regierung, die Korruption auf höchster Ebene aktiv zu bekämpfen, dürfte daher zu einer Verbesserung der Situation führen.
Albinfo.ch: Letztes Jahr stiegen die kosovarischen Exporte in die Schweiz um 35%, ein Trend, der sich fortgesetzt hat. Ist das Ihrer Meinung nach ein positives Zeichen, wenn Kosovos Exporte in die Schweiz steigen und umgekehrt?
Im Jahr 2020 stieg die Schweiz auf Platz 4 der kosovarischen Warenexporte (insbesondere Möbel, Plastikmaterialien und Metalle), die mehr als 40 Millionen CHF betrugen. Noch auffälliger ist der deutliche Anstieg der Exporte in der Dienstleistungsindustrie, insbesondere im ICT-Bereich, die sich 2020 buchstäblich verdoppelt haben. Dank seiner jungen und qualifizierten Bevölkerung und dem Vorteil der geografischen Nähe (eine Überlegung, die im Zusammenhang mit der Pandemie an Bedeutung gewonnen hat) ist der Kosovo innerhalb weniger Jahre zu einer neuen “Near Offshore” Destination geworden. Die Tatsache, dass der Kosovo das Land mit der größten Anzahl an deutschsprachigen Personen in Südosteuropa ist, stellt einen klaren komparativen Vorteil im Vergleich mit den Nachbarsländern dar. Diese vielversprechenden Möglichkeiten und die Aussicht auf eine potentielle Ausweitung des Handelsvolumens haben auch dazu geführt, dass mehrere schweizerische und kosovarische Investoren im letzten Mai die Wirtschaftsvereinigung «Schweiz-Kosovo (OEZK)» gegründet haben.
Albinfo.ch: Herr Kolly, ich möchte Sie etwas ganz besonders fragen. Es geht um die Anstellung der Hausfrauen in Kosovo, eine fast vergessene Gruppe in der Politik des Landes. Sie unterstützen die Hausfrauen dabei, einer Arbeit nachzugehen. Das hat sich positiv auf die Hausfrauen ausgewirkt. Erzählen Sie uns von dieser Initiative. Wie kam es dazu?
Frauen sind im kosovarischen Arbeitsmarkt immer noch stark unterrepräsentiert. Für die Schweiz ist es deshalb von zentraler Bedeutung, Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und sie aktiv zu fördern. Momentan sind rund 60% der derzeit beschäftigten Frauen im Detailhandel tätig. Die Schweiz unterstützt diesen Sektor gezielt bei der Erarbeitung von Weiterbildungsangeboten, um bessere Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zu kreieren. Zudem haben wir auch die Ausbildung von über 700 Frauen im Konditorei- und Bäckereisektor finanziert, damit sie ein Geschäft eröffnen oder ausbauen können. Weiter werden auch Frauen im landwirtschaftlichen Bereich gefördert, wie etwa bei der Produktion von Heil- und Gewürzpflanzen. In den letzten vier Jahren haben dank der Schweizer Unterstützung rund 1.436 Frauen eine neue Arbeitsstelle gefunden. Um vorherrschende Vorurteile und Stereotypen in der Gesellschaft zu bekämpfen, hat die Schweiz auch eine Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Bildung von Mädchen durchgeführt.
Albinfo.ch: Wir stehen vor dem Jahreswechsel. Was haben Sie für eine Botschaft an die Kosovarinnen und Kosovaren und die albanische Diaspora in der Schweiz und darüber hinaus?
Für die Demokratie in Kosovo war das Jahr 2021 von grosser Bedeutung. Der reibungslose Ablauf der Parlaments- und Kommunalwahlen zeugen vom herrschenden Pluralismus und der politischen Emanzipation des Kosovo. Die Bürger und Bürgerinnen des Kosovo, inklusive der Mitglieder der Diaspora in der Schweiz, haben in großer Anzahl an den Wahlen teilgenommen. Mit ihrer Stimmabgabe waren sie somit auch wichtige Treiber für die neu eingeläutete Ära des Wandels. Ich bin überzeugt, dass die kosovarische Diaspora mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihrem Willen eine wichtige Schlüsselrolle zur Konsolidierung der Demokratie und der Wirtschaft in Kosovo spielen kann und wird.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF empfehlen die Covid-19-Impfung mit zwei Dosen auch für fünf- bis elfjährige Kinder. Die Eltern oder Erziehungsberechtigte können ihr Kind auf Wunsch nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung impfen lassen, sobald die Impfung zur Verfügung steht. Die Empfehlung beruht auf der Zulassung des mRNA-Impfstoffs Comirnaty® von Pfizer/BioNTech durch Swissmedic für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.
Die Empfehlung der EKIF und des BAG gilt besonders für Kinder dieser Altersgruppe, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits gesundheitlich stark belastet sind. Prioritär empfohlen ist die Impfung für Kinder mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Erwachsenen im selben Haushalt, wenn sich letztere beispielsweise wegen einer Immunschwäche nicht mit der Impfung schützen können.
Die Impfempfehlung gilt schliesslich besonders auch für von Covid-19 genesene Kinder dieser Altersgruppe, die selbst besonders belastet sind oder eng mit besonders gefährdeten, immungeschwächten – und deswegen nicht mit einer Impfung geschützten – Personen in Kontakt sind. Für diese Kinder genügt eine Impfstoffdosis.
Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.
Kinder können ab Januar geimpft werden
Für die Impfung von fünf- bis elfjährigen Kindern kommt ausschliesslich die spezielle Formulierung für Kinder von Comirnaty® zur Anwendung, wie sie am 10.12.2021 von Swissmedic zugelassen worden ist. Wie üblich liefert Pfizer diese Impfdosen drei bis vier Wochen nach der Zulassung. Die Comirnaty-Impfstoffe für Kinder stehen somit in der Schweiz ab Anfang Januar 2022 zur Verfügung.
Die Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren ist kostenlos. Die Finanzierung und Abrechnung der Kinderimpfungen erfolgt in gleicher Weise wie die Impfungen bei Erwachsenen. Die Schweiz hat genügend Impfstoffe bestellt, um Kindern in diesem Alter eine Impfung zu ermöglichen.
Die Kantone entscheiden und kommunizieren, ab wann und wo Eltern ihre Kinder für die Impfung anmelden können.
Bundesrat Ignazio Cassis hat heute das High-Level Officials Meeting zum Globalen Flüchtlingspakt virtuell eröffnet. In seiner Rede hob er die Initiativen hervor, die die Schweiz ergriffen hat, um den 2019 am Globalen Flüchtlingsforum eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Das von der Schweiz und dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) organisierte Treffen soll eine Bestandsaufnahme der Massnahmen zur verstärkten Unterstützung von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie ihrer Aufnahmeländer ermöglichen. Die grosse Mehrheit der 26 Millionen Flüchtlinge in der Welt lebt in Ländern, die an Krisengebiete angrenzen.
Seit dem Zweiten Weltkrieg waren noch nie so viele Menschen auf der Flucht vor Gewalt, Unterdrückung oder extremen Wetterbedingungen. EDA-Vorsteher Ignazio Cassis forderte die internationale Gemeinschaft in seiner Rede auf, die Flüchtlinge koordiniert zu unterstützen und auch den Aufnahmeländern zu helfen. «Nutzen wir unser kollektives Wissen um sicherzustellen, dass die Menschheit in Frieden und Sicherheit leben kann», sagte er. Die meisten Aufnahmeländer sind in einer sehr schwierigen Situation, die durch die Covid-19-Pandemie noch komplexer geworden ist.
Versprechen gehalten
Ziel des heutigen Treffens ist es, die im Rahmen des Globalen Flüchtlingspakts von 2018 erzielten Fortschritte zu überprüfen. Die Schweiz ist ihren Verpflichtungen nachgekommen und hat eine Reihe von konkreten Massnahmen umgesetzt. Sie hat sich beispielsweise dafür eingesetzt, Flüchtlingen den Zugang zu hochwertiger Bildung zu erleichtern, indem sie in Genf den Global Hub for Education in Emergencies (EiE) errichtet hat. Diese Initiative zielt darauf ab, mehr Engagement und Finanzmittel für die Bildung von jugendlichen Flüchtlingen zu mobilisieren. Die Schweiz hat ihr Bildungsengagement im Ausland ausgeweitet und unterstützt unter anderem eine Schule in Pakistan, die afghanische Flüchtlinge aufgenommen hat.
Klima und Innovation
Der Klimawandel vertreibt immer mehr Menschen auf der Suche nach Ressourcen wie Ackerland oder Trinkwasser. Als innovatives Land verfügt die Schweiz über solides Fachwissen, wenn es darum geht, technologische Lösungen für Herausforderungen in Bereichen wie nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Sanitärversorgung oder Energie zu entwickeln. «Um ihr Fachwissen zu teilen, hat die Schweiz vor Kurzem zusammen mit dem UNHCR den Geneva Technical Hub geschaffen, der in den Bereichen Klima und Innovation Vorzeigecharakter hat», erklärte Bundesrat Ignazio Cassis.
Unterstützung der Aufnahmeländer
86 Prozent der Flüchtlinge finden in Entwicklungsländern Zuflucht. Die Schweiz unterstützt die Neuansiedlungsaktivitäten des UNHCR, insbesondere durch die Bereitstellung von Expertinnen und Experten, und hilft interessierten Staaten bei der Einführung eines nationalen Neuansiedlungsprogramms.
Bundesrat Cassis wies darauf hin, dass das im Mai 2021 vom Bundesrat genehmigte Resettlementprogramm 2022–2023 die Aufnahme von 1600 Flüchtlingen vorsieht.
Die Schweizer Hotellerie verzeichnete in der Sommersaison 2021 (Mai bis Oktober) insgesamt 18,2 Millionen Logiernächte. Dies entspricht gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode einer Zunahme um 34,5% (+4,7 Millionen Logiernächte). Die ausländische Nachfrage legte um 78,8% auf 5,6 Millionen Logiernächte zu (+2,5 Millionen). Bei den inländischen Gästen stieg die Nachfrage um 21,3% (+2,2 Millionen) auf 12,7 Millionen Logiernächte. Dies geht aus den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
In der Sommersaison 2021 blieb die Nachfrage im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode weiterhin hoch. Ein sehr starker Anstieg wurde im Mai verzeichnet (+213,0%). Dieser Anstieg ist in Zusammenhang mit den 2020 geltenden pandemiebedingten Einschränkungen zu betrachten. In den Monaten Juni bis Oktober wurde ebenfalls eine steigende Nachfrage beobachtet. Diese reichte von 6,0% (Juli) bis 55,4% (Juni). Gegenüber der Sommersaison 2019 fielen die Logiernächte in der Sommersaison 2021 hingegen um 19,5% tiefer aus.
Steigende inländische Nachfrage
In der Sommersaison 2021 stieg die Logiernächtezahl der Schweizer Gäste gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode um 21,3% und kletterte damit auf den Rekordwert von 12,7 Millionen. Im Vergleich zu 2019 betrug die Zunahme 29,0%. Namentlich im Mai 2021 fiel die inländische Nachfrage mit einem Plus von 196,8% gegenüber Mai 2020 besonders hoch aus. Die Monate Juni (+48,8%), August (+13,5%), September (+3,0%) und Oktober (+14,8%) verzeichneten gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten ebenfalls ein Logiernächteplus, wenn auch in geringerem Ausmass. Einzig im Juli gingen die Logiernächte um 3,1% zurück. Dabei ist anzumerken, dass die Schweizer Gäste im Juli 2020 mit einem Plus von 35,0% gegenüber 2019 einen Rekordwert erreicht hatten.
Ausländische Nachfrage wieder erstarkt
Die ausländische Nachfrage nahm in der Sommersaison 2021 gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode deutlich zu (+78,8%). Alle Monate dieser Periode verzeichneten ein Plus. Besonders hoch war die Zunahme in den Monaten Mai (+321,3%) und Oktober (+161,3%). Dies ist auf die äusserst tiefe Logiernächtezahl der ausländischen Gäste im Vorjahr zurückzuführen. Trotz dieser Zunahme fiel die Logiernächtezahl in der Sommersaison 2021 gegenüber 2019 um 56,6% tiefer aus.
Differenziert nach Herkunft der Gäste nahm die Nachfrage in der Sommersaison 2021 gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode aus allen Kontinenten stark zu. Die Logiernächte der Gäste aus Europa legten um 51,0% zu (+1,5 Millionen). Sie machten mit 4,4 Millionen 79,0% aller ausländischen Logiernächte aus. Die Gäste aus Asien (+602,3% / +468 000 Logiernächte) und aus Amerika (+483,5% / +466 000) verbuchten ebenfalls mehr Logiernächte. Dennoch lag die Nachfrage aus diesen Kontinenten 2021 weit unter jener von 2019: Die Gäste aus Asien verzeichneten ein Logiernächteminus von 85,4%, jene aus Amerika von 74,0% und Besucherinnen und Besucher aus Europa von 32,5%.
Logiernächteplus in allen Tourismusregionen
In der Sommersaison 2021 wiesen alle Tourismusregionen gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode ein Logiernächteplus aus. Die drei städtischen Regionen Basel, Zürich und Genf verbuchten gegenüber 2020 sehr starke Zunahmen zwischen 75,8% und 136,8%. Verglichen mit der Sommersaison 2019 sind jedoch deutliche Rückgänge zu beobachten. Trotz des 2021 in allen Tourismusregionen verzeichneten markanten Anstiegs, legten die Logiernächte gegenüber 2019 lediglich im Tessin (+27,7%), im Jura & Drei-Seen-Land (+16,6%), in Graubünden (+13,5%) und in der Ostschweiz (+7,6%) zu.
Von Mai bis Oktober 2021 steigerte sich die inländische Nachfrage gegenüber 2020 in allen Tourismusregionen deutlich. Zehn der dreizehn Regionen verbuchten bei der inländischen Nachfrage sogar höhere Werte als 2019. Obschon die drei städtischen Regionen 2021 am stärksten zulegen konnten, blieb die Nachfrage noch unter jener von 2019. Die ausländischen Logiernächte nahmen gegenüber 2020 ebenfalls in allen Tourismusregionen deutlich zu, und auch hier waren die stärksten Zunahmen in den städtischen Regionen zu beobachten. Die ausländische Nachfrage lag jedoch in allen Tourismusregionen noch unter jener von 2019.
Die Welttourismusorganisation UNWTO hat im Rahmen ihrer «Best Tourism Villages»-Initiative die besten Tourismusdörfer der Welt gesucht. Die Schweiz als Mitgliedstaat der UNWTO durfte drei Kandidaten ins Rennen schicken, die am 2. Dezember 2021 alle ausgezeichnet wurden. Kein anderes Land war so erfolgreich wie die Schweiz.
Tourismusdörfer mit traditionellen Tätigkeiten wie der Land- und Forstwirtschaft, die zudem den Tourismus als Mittel nutzen, um ihr kulturelles Erbe zu fördern, zu bewahren und für eine nachhaltige touristische Entwicklung einsetzen, konnten sich bewerben. Die drei Schweizer Orte Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo überzeugten mit ihrer starken Ausrichtung auf die nachhaltige Entwicklung, ihrer Nähe zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten und der lokalen Wertschöpfung, die der Tourismus in den jeweiligen Regionen generiert.
Im Rahmen einer schweizweiten Ausschreibung wurden die drei Dörfer im Sommer 2021 von einer Jury bestehend aus Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, des Bundesamts für Umwelt BAFU und Schweiz Tourismus ausgewählt und bei der UNWTO eingereicht. Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo konnten sich mit ihren überzeugenden Dossiers gegen die anderen Schweizer Bewerber durchsetzen und schliesslich auch den Beratungsausschuss der UNWTO Initiative von ihrem Engagement im Bereich der nachhaltigen Entwicklung überzeugen.
An der Generalversammlung der UNWTO in Madrid, die diese Woche stattfindet, wurden nun die Gewinnerdörfer bekannt gegeben. Aus den über 170 eingegangenen Bewerbungen wurden 44 mit dem Label «Best Tourism Village» ausgezeichnet. Die Schweiz ist dabei das einzige Land, das drei erfolgreiche Dörfer ins Rennen geschickt hat.
Neben den heute verliehenen symbolischen Trophäen als Zeichen der Anerkennung profitieren die Gewinnerdörfer von weltweiten Medienkampagnen durch die UNWTO. Die Auszeichnung verleiht den Dörfern zusätzliche Visibilität und erlaubt ihnen sich entsprechend zu positionieren.
Die Covid-19-Impfung soll auch im Jahr 2022 für die Bevölkerung kostenlos sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Die Kosten der Impfungen werden weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), dem Bund und den Kantonen getragen.
Der Zugang zur Covid-19-Impfung soll auch im kommenden Jahr einfach und kostenlos sein. Der Einkauf der Covid-19-Impfstoffe wird weiter durch den Bund und die Organisation der Impfungen durch die Kantone erfolgen. Die Impfung zur Grundimmunisierung und die Auffrischimpfungen wird deshalb weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), dem Bund und den Kantonen getragen. Die OKP übernimmt die Kosten von Impfungen und Impfstoff für Personen, die in der Schweiz krankenversichert sind. Es wird für OKP-versicherte Personen keine Franchise erhoben. Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt.
Der Bund übernimmt jene Impfungen, die nicht über die OKP abgedeckt sind, wie etwa die Impfungen bei in der Schweiz lebenden Personen, die nicht-OKP-versichert sind, bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und deren engen Familienangehörigen, bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie die in Apotheken durchgeführten Impfungen. Dazu hat der Bundesrat die entsprechenden Regelungen in der Epidemienverordnung um ein Jahr verlängert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist per 1. Januar 2023 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2024 erfolgen. Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards.
Die Stärkung der Integrität und Transparenz des Finanzplatzes sowie die Bekämpfung von illegalen Finanzflüssen sind Bestandteile der Finanzmarktpolitik des Bundesrates. Diese soll dafür sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz weiterhin zu den weltweit führenden, modernen und global tätigen Finanzplätzen gehört. Mit der Einführung des AIA mit Entwicklungs- und Schwellenländern bekennt sich die Schweiz zu den internationalen Standards in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den AIA zusätzlich mit den folgenden zwölf Staaten und Territorien zu vereinbaren: Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldova, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine. Der Bundesrat wird vor einem ersten Datenaustausch mit diesen Partnerstaaten nochmals prüfen, ob die Voraussetzungen des AIA-Standards – insbesondere die Datensicherheit und die Vertraulichkeit – erfüllt sind.
Die Vernehmlassung dauert bis am 18. März 2022. Der Bundesrat plant, dem Parlament die Botschaft über die Einführung des AIA mit diesen Partnerstaaten im Herbst/Winter 2022 zu unterbreiten.
Wie bereits Ende Oktober kommuniziert, kommen kroatische Arbeitskräfte ab dem 1. Januar 2022 in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die entsprechende Teilrevision der Verordnung über den freien Personenverkehr verabschiedet, welche die Einführung der vollen Freizügigkeit für Kroatien ermöglicht.
Das Protokoll III zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Europäischen Union sieht eine schritt- und etappenweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Arbeitskräften und Dienstleistungserbringern aus Kroatien zum Schweizer Arbeitsmarkt vor.
Der Bundesrat hatte von der im Protokoll vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2017 für kroatische Staatsangehörige Einschränkungen wie Höchstzahlen für Bewilligungen oder eine vorgängige Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen beizubehalten.
An seiner Sitzung vom 1. Oktober 2021 hat der Bundesrat beschlossen, ab dem 1. Januar 2022 die uneingeschränkte Freizügigkeit für Kroatien einzuführen. Die Europäische Union wurde an der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 22. Oktober 2021 darüber in Kenntnis gesetzt. Kroatische Arbeitskräfte werden somit den Staatsangehörigen der übrigen EU/EFTA-Mitgliedstaaten gleichgestellt. An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat nun die dafür nötige Anpassung der entsprechenden Verordnung verabschiedet.
Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz auf eine Schutzklausel berufen und die Zahl der Bewilligungen für diese Personen ab dem 1. Januar 2023 und längstens bis Ende 2026 erneut begrenzen.
Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten. Dies hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der zuständigen Parlamentskommissionen an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht. Dafür werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste gestrichen.
Die Infektionen nehmen seit einigen Wochen stark zu. Neben lokalen Ausbrüchen hauptsächlich in Schulen sowie in Alters- und Pflegeheimen breitet sich das Virus auch wieder in der breiten Bevölkerung aus. In den letzten Wochen ist auch die Zahl der schweren Erkrankungen und damit der Druck auf den Intensivstationen wieder stark gestiegen. Bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in der Regel milde.
Der Bundesrat beurteilt die Situation derzeit als sehr kritisch. Das Auftreten der Omikron-Variante stellt zudem neue Anforderungen an die Pandemiebekämpfung. Die Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist.
Ziel: Spitäler entlasten Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitalstrukturen so gut wie möglich entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet. Um die Spitäler zu entlasten, bleibt die Impfung das beste Mittel. Wichtig ist zudem die rasche Auffrischimpfung. Der Bundesrat hat folgende Massnahmen beschlossen:
Ausweitung der Zertifikatspflicht Das Zertifikat belegt, dass jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Es reduziert das Übertragungsrisiko stark. Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab 11 Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Bevölkerung im privaten Bereich, insbesondere an Familienanlässen, besonders vorsichtig ist.
Ausweitung der Maskenpflicht Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen.
Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G Wo Maskentragen nicht möglich ist, ist besondere Vorsicht geboten. Es gelten deshalb Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.
Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist. Ein freiwilliger Einsatz der 2G-Regel wurde in der Konsultation gewünscht, unter anderem weil etwa in Discos ein Betrieb mit Sitzpflicht bei Konsumation nicht wirtschaftlich sei.
Dringliche Home-Office-Empfehlung Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Die grosse Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner hat sich gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Eine verbindliche Regelung hätte epidemiologisch den stärkeren Effekt als die Empfehlung.
Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die kürzere Gültigkeit erhöht die Aussagekraft der Testresultate; die Zeitdauer, in welcher Personen mit gültigem Testzertifikat infektiös werden können, wird dadurch stark reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen Gemäss einer Vorgabe des Covid-19-Gesetzes sind Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen und private Zusammenkünfte aufzuheben, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung «ausreichend geimpft» ist. Diese Bestimmung hat das Parlament im Rahmen der Beratungen in der Sommersession 2021 beschlossen. Nach den Anstrengungen der Kantone und des Bundes im Zusammenhang mit der Impfwoche, muss davon ausgegangen werden, dass die impfwilligen Personen ab 12 Jahren in der Schweiz geimpft sind. Dem Bundesrat ist es aufgrund der Vorgabe des Covid-19-Gesetzes nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht wünschenswerte Kapazitätsbeschränkungen anzuordnen, namentlich in Innenräumen. Deshalb werden die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.
Verzicht Testpflicht an Schulen Der Bundesrat verzichtet nach der Konsultation darauf, alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II zu verpflichten, repetitive Tests anzubieten. 17 von 26 Kantonen lehnten eine solche Verpflichtung ab. Der Bundesrat ist von der Wirksamkeit repetitiver Tests überzeugt. Mit diesen können Ansteckungen früh entdeckt und Übertragungsketten unterbrochen werden. Damit wird auch die Gefahr reduziert, dass Schulen geschlossen oder ganze Klassen in den Fernunterricht geschickt werden müssen.
Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bestätigt Fast alle Kantone sind mit den strategischen Grundsätzen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, die im Oktober 2020 vereinbart wurden, weiterhin einverstanden. Eine grosse Mehrheit ist zudem bereit, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, falls die Massnahmen auf Bundeseben aufgrund von regional ausgeprägten Veränderungen nicht ausreichen sollten.
Einreise: Quarantäne aufgehoben , Testpflicht verstärkt Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch die Einreisebestimmungen geändert. Ab morgen Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreisedurchzuführen. Mit diesem Test wird sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus
angesteckt haben, erkannt werden. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.
Nicht geimpften Drittstaatsangehörigen, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen – abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle) – verweigert. Betroffen sind insbesondere Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Die Liste der Risikoländer und Regionen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 aufgeführt. Sie wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.
Der Bundesrat hat am 30. November 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert. Der Kenntnisstand über die neue Variante ist noch tief. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante könnte für die Schweiz problematisch sein. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Konsultation zu verstärkten Massnahmen zu starten. Diese sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein.
Die Neuinfektionen und – zeitversetzt dazu – auch die Hospitalisationen sowie die Auslastung der Intensivpflegestationen nehmen stark zu. Setzt sich die Entwicklung mit der Geschwindigkeit der vergangenen Wochen fort, kann eine schweizweite Überlastung der Intensivpflegestationen nicht ausgeschlossen werden. Die neue Virusvariante Omikron könnte die Situation weltweit verschärfen. Sie wurde letzte Woche entdeckt und am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Die neue Variante weist mehr Mutationen auf als frühere besorgniserregende Varianten. Es besteht die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind und eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 weniger vor einer erneuten Infektion schützt. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist. Gesicherte Daten dürften in rund sechs Wochen vorliegen.
Bund hat sofort auf neue Variante reagiert
Der Bund hat nach Bekanntwerden der neuen Variante am 25. November 2021 umgehend Massnahmen ergriffen, um die Einschleppung und damit die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verzögern. So wurden am 26. November 2021 alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus Ländern, in denen die neue Virusvariante aufgetreten ist, müssen zudem alle Personen (auch geimpfte und genesene Personen, sowie Berufsreisende) einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.
Bundesrat will rasch handeln
Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung beschlossen, vorsorglich eine Konsultation zur Wiedereinführung bestimmter Massnahmen durchzuführen. Die Kombination einer raschen Zirkulation der Omikron-Variante und der bereits hohen Belastung der Spitäler könnte problematisch sein. Ziel der Massnahmen ist es, die Zirkulation der Delta-Variante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen, um eine längerfristige Überlastung der Spitalstrukturen zu vermeiden. In Ergänzung dazu sollen die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschränkungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden.
Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert zur Wiedereinführung gewisser Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt hatten.
Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich
Die Zertifikatsplicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. Damit würde die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten. Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden.
Ausweitung der Maskenpflicht
Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern soll zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden.
In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: so soll für Gastronomieangebote in Innenbereichen (auch in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen) eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt).
Massnahmen am Arbeitsplatz
Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkom-mens im öffentlichen Verkehr unterbreitet der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen drei Varianten:
Variante 1 sieht eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Variante 2 sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten für diese Personen von zu Hause aus nicht möglich, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Variante 3 sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante 3 Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.
Repetitive Testungen an Schulen
Alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.
Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate
Die Covid-19-Verordnung Zertifikate soll so angepasst werden, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Diese Verkürzung der Gültigkeitsdauern erhöht die Sicherheit der Testresultate.
Die Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein.
Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben
Nach der Impfwoche geht der Bundesrat davon aus, dass der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes vorschreibt. Dem Bundesrat ist es aufgrund dieser Vorgabe nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht angezeigte Kapazitätsbeschränkungen namentlich in Innenräumen anzuordnen.
Der Beitrag des Kosovo für die 94. Oscar-Verleihung am 27. März 2022 in Los Angeles – der Spielfilm «Hive» – erzählt eine Geschichte von Tapferkeit, Solidarität und Wiederaufbau. Es ist die wahre Geschichte von Fahrije Hoti, der Gründerin der landwirtschaftlichen Genossenschaft Krusha im Kosovo. Was aus der Not heraus begann, um den Lebensunterhalt der Kriegswitwen und -waisen im Dorf zu sichern, ist heute ein erfolgreiches, zu 100% von Frauen geführtes Unternehmen, das seine Produkte in über 200 Geschäften im Kosovo verkauft und in mehrere europäische Länder, einschliesslich der Schweiz, exportiert. Swisscontact ermöglichte der Kooperative den Bezug von Beratungsleistungen und den Kauf von neuen Maschinen für die Produktion
Eine frisch geteerte Nebenstrasse im Süden des Kosovo führt zu den neu eingeweihten Produktionsstätten einer der stärksten Marken des Landes: Kooperativa Bujqësore (KB) Krusha – die Agrargenossenschaft Krusha. Es begann im Jahr 2005, als Fahrije Hoti eine Vereinigung für die Kriegswitwen ihres Dorfes gründete, um sich gegenseitig beim Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen zu helfen. Sie begannen mit dem, was sie am besten kannten und ihr ganzes Leben lang getan hatten: Ajvar – eine rote Paprikapaste und Grundzutat der traditionellen Küche des Kosovo – und eingelegtes Gemüse herzustellen.
Im Jahr 2010 meldete Fahrije Hoti die landwirtschaftliche Genossenschaft als Unternehmen an und begann mit der Produktion grösserer Mengen, hauptsächlich für den Exportmarkt. Das Logo – die Zeichnung einer Frau in traditioneller Kleidung, die rote Paprikas hält – bildet alles ab, wofür diese Genossenschaft steht.
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Zunächst verwaltete Fahrije die Produktion in kleineren Räumlichkeiten, die mit Mitteln der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz modernisiert worden waren. Als die Nachfrage stieg, wurden grössere und modernere Anlagen benötigt. Im Jahr 2021 weihte Fahrije die neue Fabrik ein, die mit EU-Geldern und der Unterstützung von Freiwilligenorganisationen gebaut worden war. Die Fabrik bietet hervorragende Arbeitsbedingungen für die über 75 Frauen, die in der Produktion tätig sind, sowie für das Betriebsteam.
«Alles, was ich habe, habe ich meiner Arbeit in der Kooperative zu verdanken. Nicht nur ich, sondern alle Frauen, die hier angefangen haben zu arbeiten», sagt Fahrije.
Rechtzeitige und massgeschneiderte Unterstützung entscheidend für den Erfolg
«Wir brauchen keine Gelder oder Unterstützung. Wir brauchen Arbeit», sagt die Film-Fahrije. Fahrije im wirklichen Leben bestätigt das:
Seit 2015 begleitet Swisscontact die Kooperative Krusha im Rahmen des Projekts Promoting Private Sector Employment (PPSE) im Kosovo in vielfältiger Weise. Über eine vom Projekt beauftragte kosovarische Firma wurde die Genossenschaft bei der Verbesserung ihrer Prozesse, Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Ein Experte, der über das Senior Expert Contact-Programm von Swisscontact entsandt wurde, arbeitete mit Fahrije an der Optimierung ihres Geschäftsplans, ihres Markenauftritts und ihrer Marktposition. Ein weiterer Experte trug dazu bei, die Haltbarkeit der Produkte zu verbessern.
Im Jahr 2020 wurden die bäuerlichen Zulieferer von KB Krusha ausserdem vom Projekt mittels der Abgabe von 250 000 subventionierten Gemüsesetzlingen sowie Beratungsdiensten unterstützt. «Es war ein Erfolg, da die Landwirte die mit KB Krusha vereinbarte Liefermenge erreichen und sogar einen Überschuss erzielen konnten», sagt Fahrije. Vor Kurzem hat KB Krusha in Zusammenarbeit mit Swisscontact eine dringend benötigte Maschine zum Reinigen, Rösten und Schälen von Paprika für die Herstellung von Ajvar angeschafft.
Die Anlage beschleunigt den Prozess des Röstens, Schälens und Mahlens von Paprika und erhöht die Menge der pro Stunde verarbeiteten Paprika. «Diese neue Anlage röstet bis zu 1500 kg Paprika pro Stunde», sagt Fahrije Hoti.
«Mit den erhöhten Kapazitäten werden wir die Ajvar-Saison ausweiten, mehr Arbeiterinnen einstellen und mehr Bauern für grössere Gemüsemengen unter Vertrag nehmen», fügt sie hinzu. Zudem sind geröstete Paprikaschoten in kleinen Verpackungen ein neues Produkt, das dank der neuen Maschine in die Regale aufgenommen werden kann.
«Die Co-Investition in diese Maschinen hat sich gelohnt. Kein Rohprodukt geht verloren, die Produktionskapazität ist gestiegen, die Arbeit ist einfacher, die Arbeitsbedingungen sind besser. Der Unterschied ist wie Tag und Nacht», sagt Artan Zenuni, Fahrijes Stellvertreter.
Die massgeschneiderte und rechtzeitige Unterstützung der Kooperative hat den Unterschied gemacht – sie hat das Wachstum beschleunigt und gezeigt, dass Fahrije und ihre Kooperativenmitglieder nicht Opfer der Umstände, sondern Akteure des Wandels sind.
Geschlechternormen infrage stellen und eine neue Realität schaffen
«Sie sagen, wenn dein Mann noch leben würde, würde er sich für dich schämen», sagt eine Witwe aus dem Film. Fahrije hatte im wahren Leben mit schlimmeren Vorurteilen und Rückschlägen seitens der Gemeinschaft, vor allem der Männer, zu kämpfen, als sie begann, Ajvar auf den Märkten zu verkaufen. Der Druck wirkte sich auch auf ihre Tochter aus, die eines Tages wütend von der Schule zurückkam und ihre Mutter bat, ihr Geschäft einzustellen, da die Leute schlecht über sie redeten.
«Natürlich setzte ich die Arbeit fort, wenn auch nicht für mich allein, so doch für all die Witwen, die Arbeit brauchten, und ihre Kinder sowie für unsere geistige Gesundheit. Sechzehn Jahre später sind wir hier. Dieselben Bauern, die über unsere Arbeit gelacht haben, verkaufen jetzt jedes Jahr ihr Gemüse an KB Krusha. Einige ihrer Frauen arbeiten auch ständig hier, andere, sobald sie mit dem Gemüseanbau und dem Einlegen zu Hause fertig sind», sagt Fahrije. Mit den neuen Investitionen soll die Arbeitssaison für alle Beschäftigten auf 11 Monate im Jahr ausgedehnt werden.
Sie ist sehr stolz auf den Wandel, der sich in der Gemeinschaft vollzogen hat, und beeindruckt von der Wirkung, die die Geschichte der Frauen aus dem Dorf Krusha e Madhe auf internationaler Ebene erzielt hat.
Die Kraft der Gemeinschaft
«Du kannst das nicht allein schaffen. Hast du nicht um Hilfe gebeten? Wir tun das nicht nur für dich, sondern auch für uns. Für uns alle», sagen ihre verwitweten Kolleginnen im Film. Fahrije stimmt ihnen zu. Für sie war die wichtigste Auswirkung ihres Unternehmens, dass die Frauen einen Ort fanden, wo sie zusammen sein, ihre Last teilen und ein neues Leben beginnen konnten.
Sadbere Hoti ist eine der ersten Frauen, die seit 2008 für KB Krusha arbeiten. Als Kriegswitwe und Mutter einer Tochter war dies ihre erste ausserhäusliche Arbeit überhaupt.
Die beeindruckenden Fortschritte, die KB Krusha in den letzten 16 Jahren gemacht hat, sind ein starkes Beispiel dafür, dass die wirtschaftliche Befähigung von Frauen – unabhängig von den Umständen – der Schlüssel zur Überwindung der Armut für die Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt ist und zu mehr Gleichheit und Inklusion für alle führt.
Personen, die in der Schweiz leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen oder sich einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie eine Landessprache erlernt haben. Dafür kann der im Auftrag des SEM entwickelte fide-Test auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Auch Sprachprüfungen von anderen Anbietern, welche den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen, sind für die ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren anerkannt. Bisher gab es weder eine vom Bund entwickelte noch auf dem freien Markt verfügbare anerkannte Prüfung in der vierten Landessprache Rätoromanisch.
In Zusammenarbeit mit der vom SEM mandatierten Geschäftsstelle fide, dem Migrationsamt des Kantons Graubünden und der Lia Rumantscha hat das SEM die Examens da rumantsch im Rahmen des fide-Systems entwickeln lassen. Damit können nun Personen, welche in Bündner Gemeinden leben, in denen Rätoromanisch gesprochen wird, einen Sprachnachweis auf Rätoromanisch erbringen. Die Examens da rumantsch werden in den Idiomen Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter und Vallader sowie auf Rumantsch grischun angeboten. Die Prüfungen finden zweimal jährlich in Chur statt, die Daten werden auf der Webseite der Geschäftsstelle fide publiziert. Die Geschäftsstelle fide ist seit 2017 im Auftrag des SEM für die Qualitätssicherung in der Sprachförderung und beim Nachweis der Sprachkompetenzen zuständig.
Die Regelung zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollte vereinfacht werden, wobei die Patientensicherheit zu gewährleisten ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 den Bericht in Erfüllung des Postulats Stahl genehmigt. Eine Vernehmlassung zur Änderung des Heilmittelgesetztes (HMG) ist bis Anfang 2023 geplant.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in der Schweiz grundsätzlich untersagt. Die Kantone können ihn jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für Apotheken bewilligen. Die heutige Regelung verlangt, dass der Bestellung immer eine ärztliche Verschreibung beiliegt, unabhängig davon, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist oder nicht. Gleichzeitig lässt das HMG unter bestimmten Bedingungen den Online-Einkauf von Arzneimitteln zu.
Das 2019 vom Parlament angenommene Postulat Stahl 19.3382 beauftragte den Bundesrat, die Möglichkeiten für eine Zulassung des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu prüfen.
Wachsendes Interesse am Online-Handel
In seinem Bericht vertritt der Bundesrat den Standpunkt, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittel jederzeit gewährleistet sein müssen. Er anerkennt jedoch, dass die derzeitigen Bestimmungen des HMG unter Berücksichtigung des aktuellen Kontexts revidiert werden müssen. In den letzten Jahren hat der Online-Handel einen beträchtlichen Aufschwung erlebt, und die Entwicklung neuer digitaler Technologien im Gesundheitsbereich hat eine sicherere Fernbetreuung von Patientinnen und Patienten ermöglicht.
Die Coronavirus-Pandemie hat auch die Frage nach der Liberalisierung des Versandhandels wieder aktuell werden lassen.
Zudem wurde nach dem Inkrafttreten des revidierten HMG im Jahr 2019 die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an stationären Verkaufsstellen erleichtert. Diese Arzneimittel sind nun auch in Drogerien und nicht mehr nur in Apotheken erhältlich. Folglich möchte der Bundesrat auch die Zulassung des Versandhandels auf Drogerien ausweiten.
Eröffnung der Vernehmlassung für Anfang 2023 geplant
Der Bundesrat plant, bis Anfang 2023 einen Entwurf zur Änderung des HMG vorzulegen. Das Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Abgabe von Arzneimitteln unabhängig vom Vertriebskanal – Apotheke oder Drogerie – und von der verwendeten Kommunikationstechnologie ermöglichen, wobei die Patientensicherheit und die Qualität der abgegebenen Produkte während des gesamten Verkaufs- und Lieferprozesses gewährleistet sein müssen.
Aktuell sind rund 37 Prozent aller kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Schweiz ausschliesslich eigenfinanziert. Ihr Anteil hat seit 2016 stark abge-nommen. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, die am 23. November publiziert wurde. Die Corona-Pandemie hat die Schweizer Wirtschaft stark getroffen. Nahezu jedes zweite KMU hatte einen erhöhten Finanzierungsbedarf. Entsprechend war das Covid-19-Kreditprogramm des Bundes für viele KMU wichtig und wurde stark genutzt.
Der Anteil der KMU, die auf Fremdmittel verzichten, hat sich seit 2016 von 62 auf 37 Prozent reduziert. An Bedeutung gewonnen haben insbesondere Darlehen von Familien, Freunden oder Aktionären und das Leasing. Noch stärker haben die Covid-19-Kredite die Anzahl derjenigen KMU reduziert, die ausschliesslich eigenfinanziert sind. Bankfinanzierungen sind aber noch immer die zentrale Finanzierungsform von KMU. Das Gesamtvolumen für inländische Unternehmenskredite von Banken in der Schweiz hat sich seit 2015 von 325 Milliarden Franken um 28 Prozent auf 416 Milliarden Franken per Juni 2021 erhöht. Rund 87 Prozent des Gesamtvolumens fallen dabei auf KMU mit weniger als 250 Beschäftigten.
Anzahl der entmutigen KMU steigt an
Der aktuelle Zugang zu Bankkrediten ist gut. Lediglich drei Prozent aller Kreditanträge wurden abgelehnt, was auch international ein tiefer Wert ist. Auch sonst scheinen Schweizer KMU grundsätzlich zufrieden zu sein mit ihren Bankbeziehungen. Nur 1,4 Prozent der Unternehmen haben im vergangenen Jahr ihre Hausbank gewechselt.
Gleichzeitig hat die Gruppe der «entmutigten Kreditnehmer» auf 10 Prozent aller KMU weiter zugenommen. Dabei handelt es sich um Firmen mit einem Finanzierungsbedarf, welche aber aus verschiedenen Gründen keinen Kreditantrag stellen. Viele erwarten zu hohe Kosten oder bemängeln das umständliche Antragsverfahren. Zudem sind vielen entmutigten KMU die Anforderungen der Banken an die Sicherheiten zu hoch. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten im Bereich des Bürgschaftswesens für KMU wären deshalb auch Mobiliarsicherheiten oder die Verpfändung von immateriellen Vermögenswerten interessant. Schon heute können sich insgesamt fünf Prozent der befragten KMU in der Schweiz vorstellen, solche Instrumente im Bereich von Mobiliarsicherheiten oder der Verpfändung von immateriellen Vermögenswerten einzusetzen. Derzeit ist diese Art von Finanzierungen hierzulande rechtlich aber nicht erlaubt und entsprechend wenig bekannt.
Grosse Bedeutung der Covid-19-Kredite
Zwei Drittel der KMU geben an, dass sie von der Corona-Krise negativ betroffen sind. Die Covid-19-Kredite waren und sind für die Unternehmen und damit auch die Volkswirtschaft von grosser Bedeutung. 30 Prozent der KMU mit mehr als zwei Vollzeitstellen haben einen Covid-19-Kredit aufgenommen. Analysen haben nur einen temporären Substitutionseffekt von bestehenden Bankkrediten zugunsten von Covid-19-Krediten gezeigt. Elf Prozent der befragten KMU mit einem Covid-19-Kredit plant, diesen bereits bis Ende 2021 zurückzuzahlen. Acht Prozent der KMU glaubt nicht, dass sie die Kredite vollständig tilgen können.
Laufende Beobachtung durch SECO
Um die Finanzierungssituation von Schweizer KMU periodisch zu analysieren, hat das SECO in den vergangenen Jahren mehrere Umfragen in Auftrag gegeben. Die aktuelle Befragung wurde im Frühjahr 2021 durchgeführt. Insgesamt wurden 2’712 Schweizer KMU zu ihrem Finanzierungsbedarf sowie ihren Finanzierungsarten, -quellen und -bedingungen befragt. Daneben gab es bei der Befragung zwei Sonderteile zu den beiden Themen «Auswirkungen der Corona-Krise auf die KMU» und «Mobilien und immaterielle Vermögenswerte als Kreditsicherheiten». Aufgrund der Stichproben-Auswahl und des Gewichtungsverfahrens können die hier vorstellten Resultate als repräsentativ für die Schweizer KMU-Landschaft angesehen werden. Die Studie wurde vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern erstellt.
Nach Begutachtung der in den letzten Tagen nachgereichten Daten passt Swissmedic die Fachinformation des Covid-19 mRNA-Impfstoffs von Pfizer/BioNTech (Comirnaty®) an. Damit wird der Weg für einen breiteren Einsatz der Booster-Impfung freigemacht. Besonders gefährdete Personen können weiterhin ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten.
Swissmedic hat die von der Zulassungsinhaberin letzte Woche nachgereichten Unterlagen zur dritten Dosis geprüft und passt die Arzneimittelinformation an. Ab sofort kann Personen ab 16 Jahren eine Auffrischungsimpfung (Boosterdosis) verabreicht werden. Für besonders gefährdete Personen bleibt der Booster, wie im Swissmedic-Entscheid vom 26. Oktober 2021 vorgesehen, ab 12 Jahren möglich. Bedingung ist in jedem Fall, dass die zweite Dosis mindestens sechs Monate zurückliegt.
Dritte Impfung mit derselben Dosis
Swissmedic hat diese Entscheidung unter anderem basierend auf einer Studie mit 10’000 Teilnehmenden im Alter von 16-87 Jahren gefällt. Die Zwischenresultate dieser Studie haben keine Hinweise auf neue Risikoaspekte für den Impfstoff ergeben. Die Grundimmunisierung mit Comirnaty erfolgt mit zwei Dosen à 0.3 ml im Abstand von drei Wochen. Die nun zugelassene Auffrischimpfung mindestens sechs Monate danach kann den Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung weiter aufrecht erhalten.
Anwendung und Sicherheit der Covid-19 Impfstoffe
Basierend auf der Anpassung der Arzneimittelinformation durch Swissmedic konkretisiert die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) nun die Impfempfehlungen. Swissmedic überwacht Nutzen und Risiken des Impfstoffs zur Vorbeugung der Coronavirus-Krankheit in der Schweiz und international weiterhin sehr eng.
Ab dem 1. Dezember 2021 ist die neue Autobahnvignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe «Violett metallic». Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist hellblau, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.
Die vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2023 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Direkt auf die Scheibe kleben
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Personenwagen auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Fahrzeugbestandteil. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
Die Einführung der freiwilligen E-Vignette ist im Verlauf des Jahres 2023 geplant.
Der Bundesrat hat am 24. November 2021 die strategischen Ziele für die Swisscom AG für die Jahre 2022 bis 2025 festgelegt. Da sich die strategische Steuerung der Swisscom in der Vergangenheit bewährt hat, nahm der Bundesrat keine grundlegende Neuausrichtung vor. Er rückt jedoch die Zuverlässigkeit der Netzinfrastruktur stärker in den Vordergrund und hat auf Empfehlung der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen auch die Erreichbarkeit von Notrufnummern in den strategischen Zielen aufgenommen.
Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär erreichen will. Er verpflichtet sich damit gegenüber dem Unternehmen, der Öffentlichkeit und den Minderheitsaktionären zu einem transparenten, voraussehbaren Verhalten. Vor der Verabschiedung der strategischen Ziele konsultiert der Bundesrat jeweils die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen der eidgenössischen Räte.
Die Swisscom wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt und ist wettbewerbsfähig. Sie treibt den landesweiten Ausbau einer modernen, leistungsfähigen und sicheren Telekommunikationsinfrastruktur voran und sorgt für eine flächendeckende Grundversorgung ohne Abgeltung der öffentlichen Hand. Das Unternehmen ist finanziell gesund und schüttet eine attraktive Dividende aus. Für seine rund 16’000 Angestellten in der Schweiz ist Swisscom ein fortschrittlicher und beliebter Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat keine grundlegende Neuausrichtung der strategischen vorgenommen, sondern die Ziele inhaltlich nur punktuell angepasst.
Es ist wichtig, dass die Swisscom eine zukunftsgerichtete Netzinfrastruktur baut. Gleichzeitig dürfen aber die Stabilität und die Verfügbarkeit nicht zu kurz kommen. Als Folge der Netzausfälle gibt der Bundesrat in den strategischen Zielen der Zuverlässigkeit mehr Gewicht. Auf Empfehlung der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen nimmt der Bundesrat zudem die Erreichbarkeit von Notrufnummern in den strategischen Zielen auf. Swisscom nimmt diesbezüglich eine wichtige Aufgabe war, gemeinsam mit anderen Fernmeldedienstanbietern sowie Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS).
Zusätzlich hat der Bundesrat seine Erwartungen präzisiert, demnach Swisscom einen wesentlichen Beitrag zur landesweiten Erschliessung leistet und bei ihrer Organisation den Anliegen der Regionen Rechnung trägt, sofern dies betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.
Seit 1. Januar 2021 gelten die neuen Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Unternehmen. Der Bundesrat bringt in den strategischen Zielen neu seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Swisscom nach Ablauf der Frist eine Vorbildfunktion einnimmt.
Der Bundesrat legt wie bisher in den strategischen Zielen eine Obergrenze für die Verschuldung fest im Verhältnis zu Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Die Swisscom erstellt ihre Konzernrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die bisher zulässige Verschuldungsobergrenze von 2,1 x EBITDA wurde anhand der im Jahr 2017 geltenden Rechnungslegungsvorschriften festgelegt. Per 1. Januar 2019 wurden die Standards für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen angepasst (IFRS 16). Insbesondere müssen seither die Leasingverbindlichkeiten als Verbindlichkeit ausgewiesen werden. Neu wird in der verwendeten Definition der Nettoverschuldung dieser Standard berücksichtigt, was zu einer Erhöhung des Zielwerts um 0,3 auf 2,4 x EBITDA führt.
Die Swisscom AG ist eine an der Schweizer Börse kotierte Aktiengesellschaft. Die schweizerische Eidgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Mehrheit der Anteile zu halten. Gegenwärtig beträgt der Anteil des Bundes am Aktienkapital von Swisscom 51%.
An seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat die aktuelle Lage der Pandemie vertieft analysiert. Er schätzt die epidemische Situation als kritisch ein. Angesichts der aktuell relativ tiefen Belastung der Intensivpflegestationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten und der grossen regionalen Unterschiede hält er eine schweizweite Verschärfung der Massnahmen derzeit nicht für angezeigt. Er hält an der mit den Kantonen vereinbarten Zusammenarbeit fest, wonach bei regional unterschiedlicher Entwicklung der Pandemie die Kantone die notwendigen Massnahmen ergreifen. Mit kantonalen Massnahmen und der konsequenten Umsetzung der Basismassnahmen durch die Bevölkerung wie Abstand halten, Maske tragen, Lüften und Testen will der Bundesrat eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindern.
Die Anzahl Neuinfektionen steigt seit Mitte Oktober 2021 markant an, vor allem bei den jüngeren Altersgruppen. Die täglichen Neuinfektionen haben einen neuen Jahreshöchststand erreicht und die exponentielle Entwicklung setzt sich fort. Die Zahl der Hospitalisationen steigt etwas verzögert ebenfalls kontinuierlich an, hauptsächlich bei den ältesten Bevölkerungsgruppen.
Grund für den Anstieg der Infektionen ist die Deltavariante. Sie ist viel ansteckender als frühere Virusvarianten und führt zu mehr schweren Krankheitsverläufen. Weil infizierte Personen häufiger und länger intensiv behandelt werden müssen, werden die Intensivstationen stärker belastet. Weitere Gründe sind die vergleichsweise tiefe Durchimpfung und der vermehrte Aufenthalt in Innenräumen während der kalten Jahreszeit.
Grosse regionale Unterschiede
Im Unterschied zu früheren Phasen der Pandemie steigen die Zahlen je nach Region unterschiedlich stark. Die Zahl der 14-täglichen Infektionen pro 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner ist in einigen Kantonen rund sechsmal höher als in den Kantonen mit tiefer Inzidenz. Auch bei den Hospitalisierungen sind grosse regionale Unterschiede festzustellen. Dabei zeigt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Impfquote und der epidemischen Lage.
Situation ist kritisch
Angesichts der aktuell relativ tiefen Belastung der Intensivpflegestationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten und der grossen regionalen Unterschiede, ist für den Bundesrat noch nicht der Moment für schweizweite Verschärfungen der Massnahmen gekommen.
Der Bundesrat schätzt die Situation aber als kritisch ein. Sie dürfte sich in den nächsten Wochen weiter verschärfen. Die erhöhte Viruszirkulation bei den jüngeren Altersgruppen dürfte zu einer erhöhten Übertragung des Virus auf die Risikogruppen und einem – möglicherweise sehr raschen – Anstieg der Hospitalisierungen führen. Der Bundesrat hält es für möglich, dass sich diese Entwicklung mit einer Verhaltensänderung der Bevölkerung und regionalen Verschärfungen der Massnahmen abwenden lässt.
Der Bundesrat hält an der vor Jahresfrist mit den Kantonen verabschiedeten Strategie fest: Bei regional ausgeprägten Anstiegen übernehmen die Kantone die Federführung und ergreifen Massnahmen, damit die Situation nicht ausser Kontrolle gerät. Im Vordergrund stehen dabei die Ausweitung der Maskenpflicht, namentlich auch in Schulen, die Home-Office-Pflicht oder Kapazitätsbeschränkungen. Einige Kantone haben bereits Massnahmen getroffen.
Aufforderung zu repetitiven Tests
Viele Kantone führen in den Schulen repetitive Tests durch und haben die Zertifikatspflicht für Mitarbeitende und Besuchende in Gesundheitseinrichtungen eingeführt. Der Bundesrat erinnert jene Kantone, die dies noch nicht getan haben, erneut daran, die Empfehlungen zu repetitiven Tests und zum Schutz von Heimen und Spitälern umzusetzen. Er fordert zudem die Kantone auf, die Spitalstrukturen auf eine erneute sehr hohe Belastung vorzubereiten – im Wissen, dass die Möglichkeiten dazu beschränkt sind. Weiter soll auch die Impfung weiter gefördert und die Auffrischimpfungen so rasch wie möglich durchgeführt werden. Besonders gefährdeten Personen müssen geschützt werden.
Basismassnahmen konsequent einhalten
Schliesslich weist der Bundesrat auf die hohe Bedeutung der Basismassnahmen hin und fordert die Bevölkerung auf, diese konsequent umzusetzen. Dazu gehören Maske tragen, regelmässiges Lüften von Innenräumen, Handhygiene, Abstandhalten und sofortiges Testen bei Symptomen.
Strategie mit Risiken
Im Mai 2021 legte der Bundesrat nach Konsultation der Kantone seine Corona-Strategie fest. Darin geht er davon aus, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Virus in Kontakt kommen werden – geschützt mit der Impfung oder ungeschützt durch eine Infektion. Sobald die Bevölkerung ab 12 Jahren Zugang zur Impfung hat, richten sich die Massnahmen darauf aus, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Strategie Risiken birgt: Es ist schwierig, ein hohes Infektionsgeschehen zuzulassen und gleichzeitig die Überlastung der Spitäler ganz auszuschliessen. Nur wenn die kantonalen Massnahmen und die Verhaltensänderungen nicht greifen sowie die Situation in den Spitälern dies erfordern, wird der Bundesrat schweizweit verschärfte Massnahmen in Konsultation schicken.