„Wir haben als Gesellschaft das Kriegstrauma des Kosovo-Krieges noch nicht bewältigt“, ist die Psychologin Xhevahire Balaj überzeugt. Als 18jährige erlebte sie 1998 den Krieg in ihrer Heimat und kam als Flüchtling in die Schweiz. Heute ist sie Trauma Therapeutin in Kosovo. „Wer Krieg erlebt hat, weiss, wie wichtig und wie kostbar Frieden ist“, sagt sie in einem Gespräch in Pristina kurz nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine, „aber leider ist die Realität eine andere.“
Die Nachricht vom Einmarsch der russischen Armee in der Ukraine am 24. Februar 2022 hat bei Xhevahire Balaj heftige Gefühle ausgelöst. „Ich spüre starkes Mitgefühl mit den Menschen in der Ukraine, ich kann nachempfinden, was diese Menschen durchmachen, die wir auf Fernsehbildern und Fotos sehen, auf der Flucht, in Unterständen und inmitten von zerstörten Häusern. Dies alles schwemmte aber bei mir – und wohl bei den meisten Menschen, die Krieg erlebten – auch traumatische Erinnerungen an die eigenen Kriegserlebnisse hoch, es sind die gleichen Bilder, die wir jetzt sehen.“ Sie stelle fest, dass viele von ihren Patientinnen und Patienten sehr verängstigt und retraumatisiert auf die Kriegsnachrichten aus der Ukraine reagierten. Sie selbst schütze sich vor einer Überflutung durch die Kriegsberichterstattung, die ja viel umfassender sei als während des Kosovo-Krieges, als es noch nicht all die neuen Kommunikationsmittel gab, sie schaue nur wenige Nachrichten. Und sie rät auch ihren Patientinnen, bewusst zu wählen, welche Nachrichten sie schauen und lesen wollen und wie viel sie ertragen. Ganz wichtig sei auch, dass die Erwachsenen gegenüber Kindern aufmerksam seien, ihnen zuhörten, mit ihnen sprechen und sie nicht unbesehen den Kriegsbildern auf Handys und am Fernsehen aussetzten.
Krieg in Kosovo
Krieg in Ukraine
Krieg und Flucht in die Schweiz
Xhevahire ist mit acht Geschwistern in einem Dorf im Osten von Kosovo aufgewachsen, wo bereits 1998 – eine Jahr vor der NATO-Intervention – Krieg herrschte. Der 29.Mai 1998 bleibt in ihrem Gedächtnis für immer haften: An diesem Tag beschoss das serbische Militär ihr Dorf, und während Xhevahire und eine ihrer Schwestern zu verwundeten Nachbarn gerufen wurden, um zu helfen, wurde ihre Mutter von Schüssen so schwer verletzt, dass sie noch am gleichen Tag starb. In der darauffolgenden Nacht flüchtete die Familie Balaj mit der ganzen Dorfbevölkerung in die Berge, von Dorf zu Dorf über viele Stationen, an die sie nur noch verschwommene Erinnerungen hat, und schliesslich überquerten sie die Grenze nach Albanien.
Vater Balaj wollte mit den älteren Geschwistern in der Nähe der Grenze zu Kosovo das Kriegsende abwarten, um danach so schnell wie möglich nach Hause zurückzukehren. Aber die zwei Jüngsten der Familie, Xhevahire und ihr zwei Jahre jüngerer Bruder, sollten versuchen, die Schweiz zu erreichen, wo bereits zwei Brüder lebten. Mit Schleppern gelangten die beiden Jugendlichen mit anderen Flüchtlingen über das Mittelmeer nach Italien und weiter per Auto in die Schweiz.
An den Aufenthalt im Erstaufnahmezentrum in Basel erinnert sich Xhevahire ungern. „Um das Zentrum herum patrouillierten Securitas-Männer mit Hunden, und in ihren Uniformen erinnerten sie mich an die serbische Polizei unter der wir jahrelang gelitten hatten. Ich hatte grosse Angst. Im Zentrum war alles fremd für mich, die medizinische Untersuchung am ersten Tag, dann die grossen Schlafräume, die wir mit so vielen unbekannten Menschen aus der ganzen Welt teilten, das lange Anstehen fürs Essen, welches so anders war als die Speisen, die ich kannte.“
Nach einiger Zeit erreichten ihre Brüder, dass die Geschwister bei ihnen wohnen konnten, Xhevahire beim Bruder in Bern, ihr jüngerer Bruder bei jenem in Münchenbuchsee. „Tagsüber war ich allein im Studio meines Bruders, der arbeitete“, erzählt sie. „Es war schlimm für mich, nichts tun zu können, nicht in die Schule zu gehen, keine Kontakte zu haben. Ich versuchte mit Hilfe des Fernsehens ein wenig Deutsch zu lernen, aber es war schwierig. Mit meinem Vater und den Geschwistern, die in Deutschland Unterschlupf gefunden hatten, als der Krieg weiter andauerte, konnte ich nur alle zwei, drei Wochen telefonieren, denn dies kostete damals viel. Einmal pro Monat konnte ich auf dem Sozialamt Geld abholen, aber dort fühlte ich mich wie eine Nummer, nicht wie ein Mensch. Die Beamtin fragte nicht ein einziges Mal, wie es mir gehe.“
Es waren für die junge Xhevahire lange Monate der Isolation und der Trauer um ihre verstorbene Mutter und um die verlorene Heimat. Besser ging es ihr, als sie nach fast einem Jahr während einem halben Jahr einen Kurs für asylsuchende Jugendliche besuchen konnte, wo sie Deutsch lernte und andere Aktivitäten stattfanden. Sie hatte das Glück, nach Ablauf der sechs Monate weitere drei Monate als Assistentin im darauffolgenden Kurs mitmachen zu können.
Rückkehr nach Kosovo
Im Sommer 2000, ein Jahr nach Kriegsende, meldete sie sich für die freiwillige Rückkehr nach Kosovo. Bei der Rückkehrberatung von Caritas lernte ich Xhevahire Balaj zufällig kennen. Ich holte dort die Löhne für die Angestellten des Büros in Pristina ab. Da es noch keine Bankverbindungen gab im kriegsversehrten Land, brachte ich das Bargeld nach Pristina, weil ich für meine Arbeit als Journalistin öfters dorthin reiste.
Xhevahire traf ich erst etwa ein Jahr später wieder, als sie im Herbst 2001 an der Universität Pristina Psychologie studierte. Sie war aus der Schweiz zunächst in ihr Dorf in der Region Dukagjini zurückgekehrt, wo ihr Vater und die Geschwister alle in einem notdürftig eingerichteten Raum neben dem zerstörten Wohnhaus lebten. Der Neuanfang war schwierig für alle, und Xhevahire litt wieder darunter, dass sie weder arbeiten noch studieren konnte. Doch nach einem Jahr konnte sie dank der Unterstützung durch einen Hilfsvereins aus der Schweiz das Psychologiestudium beginnen. Es war der erste Lehrgang dieses Faches an der Universität Pristina, die nach dem Abzug der serbischen Administration nach Kriegsende langsam wieder eingerichtet wurde.
„Ich hatte vor dem Krieg den festen Wunsch, Medizin zu studieren, aber die Kriegserlebnisse haben mich und meine Wünsche verändert, jetzt wollte ich mich lieber um die psychische Gesundheit der Menschen kümmern“, erklärt Xhevahire ihre Berufswahl. Es waren keine einfachen Studienjahre, in Kosovo musste alles wieder neu aufgebaut werden, die ganze Infrastruktur, die Ämter und Institutionen, die seit Aufhebung der Autonomie von Kosovo im Jahr 1989 bis zum Kriegsende 1999 mehrheitlich von serbischen Angestellten besetzt gewesen waren. Es fehlte an so vielem, an Waren, an Strom und an Wasser. Die StudentInnen froren im Studentenhaus und in den Lehrsälen, das Essen in der Mensa war kümmerlich. Aber Xhevahire biss sich durch, ihre Motivation war stark, und sie wollte auch ihren Unterstützerinnen aus der Schweiz beweisen, dass sich der Einsatz lohnte. Bereits während des Masterstudiums begann sie in der Nicht-Regierungsorganisation „Children for tomorrow“ in Gjakova zu arbeiten, wo traumatisierte Kinder und Jugendliche Unterstützung fanden. Nach sechs Jahren übernahm sie die Leitung des Psychologischen Dienstes im Training Center der Diakonie in Mitrovica. Berufsbegleitend bildete sie sich in Seminaren des Zentrums für Traumatologie und Trauma Therapie Niedersachsen weiter. Nach neun Jahren bei der Diakonie machte sie sich letzten Herbst selbständig. Nun bietet sie Therapie, vor allem Trauma Therapie, in einer psychologischen Praxis in Pristina an, macht ausserdem Supervision und Trainings für verschiedene Teams, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Weiter ist sie Mitglied der von der Regierung eingesetzten Kommission, welche die Entschädigungsanträge von im Krieg vergewaltigten Frauen bearbeitet.
Hilfe für traumatisierte Menschen
Um ihre eigene traumatische Geschichte zu bewältigen, hatte Xhevahire Balaj über Jahre in Therapie und Ausbildung an sich gearbeitet. Nach dem Krieg nahm sie zudem mehrere Male an internationalen Friedenscamps in Teufen teil und konnte dank Unterstützung durch schweizerische Freunde während der Semesterferien Psychotherapiestunden in der Schweiz besuchen.
Auf die Frage, ob ihre eigenen traumatischen Erlebnisse bei ihrer Arbeit hilfreich seien, überlegt Xhevahire einen Moment. „Ich glaube ja, es hilft mir, ich habe viele traumatisierte Patientinnen und ich kann mich in ihre Situation einfühlen. Andererseits muss ich aufpassen, dass ich trotzdem eine gesunde Distanz halte, damit es nicht zu Gegenübertragungen kommt.“
Traumatische Erlebnisse haben nicht bei allen Menschen gleich dramatische Folgen. Was ist wichtig und hilfreich nach solchen Erfahrungen, frage ich die Psychologin. „Wer als Kind sichere Bindungen hatte, hat bessere Voraussetzungen, ein Trauma verarbeiten zu können als Kinder, die in ungesicherten Verhältnissen aufwachsen.“ Bei ihrer Arbeit als Therapeutin versuche sie, den Menschen zu helfen, eine innere, emotionale und körperliche Sicherheit zu finden. „Dabei helfen Visualisierungen. Aber auch die äussere Sicherheit, die familiäre, die soziale und die ökonomische Sicherheit sind wichtig.“ Und wer von starken, beängstigenden Gedanken überflutet werde, von der Angst, traumatische Erlebnisse würden wieder passieren, müsse lernen, Distanz dazu zu finden und sie zum Beispiel bildlich in einen Tresor schliessen, damit sie ihn nicht mehr unkontrolliert überfallen.
Wenn sie an die Flüchtlinge aus der Ukraine denkt, hofft Xhevahire, „dass sie fern von ihrer Heimat in eine Umgebung kommen, in der sie sich sicher fühlen können, an einen Ort, wo sie unterstützt und als Menschen wahrgenommen werden, nicht nur als Nummern – und dass der Krieg bald beendet wird.“
Die Schweiz und die Republik Kosovo wollen ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärken. Die kosovarische Justizministerin Albulena Haxhiu und der Schweizer Botschafter in der Republik Kosovo, Thomas Kolly, haben am 5. April 2022 in Pristina einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet. Der Bundesrat hatte den Vertrag am 4. März 2022 genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Schon heute arbeiten die Schweiz und die Republik Kosovo gestützt auf das jeweilige nationale Recht bei der Aufdeckung und der Verfolgung von Straftaten zusammen. Der bilaterale Rechtshilfevertrag schafft für die Strafrechtszusammenarbeit eine umfassende völkerrechtliche Grundlage. Ziel ist es, die Rechtshilfezusammenarbeit der Justizbehörden beider Staaten zu fördern und zu erleichtern.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens sowie des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren, namentlich indem er formale Erfordernisse verringert, beispielsweise durch den Verzicht auf Beglaubigungen. Gleichzeitig hält er die Anforderungen an Rechtshilfeersuchen detailliert fest, insbesondere beim Datenschutz. Zudem bezeichnet der Vertrag in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Mit Blick auf die Menschenrechte wendet auch Kosovo die EMRK-Standards an. Werden Verstösse gegen diese vermutet, kann die Rechtshilfe verweigert werden.
Erstmals in einen bilateralen Rechtshilfevertrag aufgenommen wurde eine Bestimmung, welche die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht. Diese Rechtshilfemassnahme ist seit dem 1. Juli 2021 im schweizerischen Rechtshilfegesetz vorgesehen.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald in beiden Staaten die nach dem jeweiligen Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz ist die Genehmigung durch das Parlament erforderlich. In der Folge wird der Vertrag, wie bei solchen Abkommen üblich, dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Umsetzung erfordert keine gesetzgeberischen Anpassungen.
Diversen Berichterstattungen der Medien in albanischer Sprache konnte jahrelang wiederholt entnommen werden, dass die Anzahl der Kinder mit albanischen Wurzeln, welche den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (nachfolgend HSK genannt) besuchen, sehr niedrig war. Auch diverse Gespräche mit den Eltern vieler Kinder führten zum selben Ergebnis. Auf die Frage, weshalb die Eltern ihre Kinder für den Besuch des Unterrichtes in HSK nicht anmelden, erfolgte unter anderem die Antwort, dass sie befürchten, die Kinder seien mit der regulären Schule und zusätzlich mit dem Unterricht in HSK überfordert wären. Konfrontiert wurden sie mit diversen Statistiken und Fachliteratur, welche belegen, dass dies nicht der Fall ist. Viel mehr ist das Beherrschen der Muttersprache für das Erlernen anderer Sprachen förderlich. Demnach sollte der Besuch des Unterrichtes in HSK dazu führen, dass die Kinder andere Sprachen, z.B. die deutsche Sprache, besser lernen.
Aufgrund der damaligen Aktualität und Dringlichkeit des Themas, organisierte am 11. Dezember 2016 der Rat der Albaner der Schweiz gemeinsam mit dem Albanischen Lehrer und Elternverband „Naim Frashëri“ in der Schweiz eine Konferenz mit dem Thema „Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur“. Ich nahm daran auch teil. An diesem Tag erfuhr ich erstmals, dass von sämtlichen Kindern in der Schweiz, welche im schulpflichtigen Alter sind und deren Eltern albanisch sprechend sind, lediglich knapp über 3% den Unterricht in HSK besuchen! Es kann sein, dass diese ca. 3% aktuell etwas höher oder aber auch niedriger sein könnten. Jedenfalls liegen mir keine aktuellen Statistiken vor.
Seitdem habe ich mit einigen Eltern über diese verschwindend kleine Anzahl der Kinder, welche den Unterricht in HSK besuchen, gesprochen. Nach wie vor kamen die hartnäckigen – und unberechtigten – Sorgen der Überforderung der Kinder hervor. Eine der besten Möglichkeiten, um diesen Sorgen zumindest etwas entgegenzuwirken war, eine Umfrage mit albanischen Studierenden in der Schweiz durchzuführen.
Eine erste Stichprobe mit wenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ergab, dass die Mehrheit der befragten Studierenden, den Unterricht in HSK mindestens sechs Monate besucht haben. Das war für mich eine Überraschung. Anschliessend wurde die Umfrage mit einer grösseren Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederholt. Dank der grossen Unterstützung seitens des albanischen Studentenvereines in Zürich „Studenti“ konnte die anonyme Umfrage durchgeführt werden. Daran nahmen 49 Studierende und Personen, welche studiert haben, teil. Davon konnten 47 Antworten ausgewertet werden. Von diesen 47 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben 24 angegeben, den Unterricht in HSK mindestens ein Jahr besucht zu haben, was einem Anteil von 51% entspricht. Der überwiegende Teil gab an, den Unterricht in HSK mindestens drei Jahre besucht zu haben.
Rufen wir an dieser Stelle die oben genannten ca. 3% des Anteiles der Kinder mit albanischen Wurzeln, welche sich im schulpflichtigen Alter befinden, in Erinnerung. Stellt man das Ergebnis der vorgenannten Umfrage von 51% gegenüber den ca. 3%, so fällt auf, dass der Anteil der Studierenden und derjenigen, welche studiert haben, um das mehrfache höher ist. Diese Umfrage beansprucht nicht, eine grossangelegte wissenschaftliche Studie zu sein, dennoch kann diese dahingehend interpretiert werden, dass zumindest ein kleiner Hinweis vorliegt, dass der Besuch des Unterrichtes in HSK wenigstens keine Überforderung der Kinder in der regulären Schule darstellt. Über 51% der befragten Studierenden und Personen, welche studiert haben, haben den Unterricht in HSK besucht und dennoch die Schule erfolgreich abschliessen und studieren können.
Ein grosser Dank geht auch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Umfrage, welche sich Zeit für die Teilnahme genommen haben und an Rabit Rezdepi für seine Unterstützung.
Der Online-Schalter EasyGov.swiss wird gemäss einer am 29. März 2022 publizierten SECO-Studie von den Nutzern aus der Wirtschaft sehr geschätzt. Seit Bestehen generiert EasyGov für die Schweizer Unternehmen einen Nutzen von rund 27 Mio. Franken, was einem jährlichen Nutzen von rund 8.3 Mio. Franken entspricht. Im Mittel ergeben sich etwa 1’300 Franken pro Jahr, die ein Unternehmen durch die aktive Nutzung des Angebots einsparen kann. Aktuell zählt das Portal bereits über 55’000 registrierte Unternehmen.
EasyGov spricht mittlerweile einen breiten Nutzerkreis an, der sich aus den unterschiedlichsten Unternehmen (Rechtsformen, Branchen etc.) zusammensetzt. Unternehmen aus allen Kantonen sind vertreten, wobei aus Zürich und Bern die grösste Anzahl Nutzer kommt. Im Untersuchungszeitraum von November 2017, als der Online-Schalter EasyGov lanciert wurde, bis Ende August 2021 haben sich auf EasyGov rund 48’000 Unternehmen registriert. Das sind etwas weniger als 10 Prozent aller Schweizer marktwirtschaftlichen Unternehmen.
Betreibungsbegehren werden am Häufigsten genutzt
Bis Ende August 2021 wurden rund 46’000 Dienste über EasyGov abgeschlossen, etwa zur Hälfte Betreibungsbegehren (51%), gefolgt von Anmeldungen im Zuge der Unternehmensgründung (41%). Damit machen diese beiden Kategorien über 90 Prozent der in Anspruch genommenen Dienste aus. Danach folgen Handelsregister-Mutationen und Arbeitszeitgesuche. Ergänzend werden die Informationsangebote von EasyGov gerne genutzt. Wie die Nutzerbefragung zeigt, greift etwa ein Viertel der Nutzer gezielt auf EasyGov zu, um Informationen zu erhalten.
Während Einzelfirmen vor allem bei den Unternehmensgründungen die weitaus stärkste Nutzergruppe bilden, sind die Aktiengesellschaften bei den Betreibungsbegehren, aber auch bei vielen anderen Diensten, beispielsweise Arbeitszeitgesuchen oder Handelsregistermutationen die stärkste Nutzergruppe.
Hohe Kundenzufriedenheit
Die Kundenzufriedenheit bei EasyGov ist hoch. Mehr als die Hälfte der registrierten Unternehmen gibt an, sehr beziehungsweise eher zufrieden zu sein. Etwa ein Viertel bezeichnete sich als neutral, weniger als 10 Prozent sehen sich selbst als unzufrieden. Die direkte Zufriedenheitsabfrage auf EasyGov, bei der die Nutzer direkt nach Abschluss eines Dienstes Sterne vergeben können, zeichnet ein noch positiveres Bild: Bei über 60 Prozent der Bewertungen wurden alle fünf möglichen Sterne, also die Bestnote, vergeben. Dies signalisiert eine sehr hohe Zufriedenheit direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Dienstes. Zudem geben über 60 Prozent der Nutzer an, dass EasyGov ihnen einen grossen bis sehr grossen Mehrwert bringt. Als grösster Effizienzgewinn wird die Zeitersparnis gesehen.
Die Analyse der Befragung weist aber auch auf Optimierungsmöglichkeiten hin. Neben der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit besteht bei den Nutzern insbesondere der Wunsch nach einem Ausbau des Angebots mit weiteren Behördentransaktionen und einer Weiterentwicklung in Richtung einer zentralen Plattform für staatliche Behördendienstleistungen.
Zusammenfassende Grössen
Bislang wurden über EasyGov rund 46‘000 Behördendienstleistungen abgeschlossen.
Damit wurde über die bisherige Laufzeit von EasyGov mit der sich stetig weiterentwickelnden Angebotspalette und steigenden Nutzerzahlen den Unternehmen CHF 27 Mio. an Nutzen bzw. Einsparungen generiert.
Mit der aktuellen Angebotspalette und den aktuellen Nutzerzahlen kann mit einem Nutzen von etwa CHF 688‘000.- pro Monat gerechnet werden (Beispielmonat Juni 2021). Das entspricht rund CHF 8.3 Mio. an Nutzen pro Jahr.
Im Schnitt über alle Unternehmen, die bereits aktiv einen Dienst über EasyGov abgeschlossen haben, liegt der generierte Nutzen durch abgeschlossene Dienste bei etwa CHF 1’300.- pro nutzendem Unternehmen.
Am 31. März 2022 endet das dritte Bundesratsaufgebot des Zivilschutzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie, welches am 10. Dezember 2021 lanciert wurde. Für das dritte Aufgebot hat der Zivilschutz 26’000 Diensttage geleistet, vor allem zur Unterstützung des Gesundheitswesens. Beim grössten und längsten Einsatz seiner Geschichte verzeichnet der Zivilschutz damit seit Februar 2020 total gegen 560’000 Diensttage, geleistet von 41’000 Dienstpflichtigen.
Im Herbst 2021 stieg die Anzahl der Covid-19-Fälle in allen Altersgruppen und in allen Kantonen an; auch die Hospitalisationen von Covid-19-Patienten und die Belegung der Betten in den Intensivstationen nahmen zu. Die Kantone verzeichneten einen wachsenden Unterstützungsbedarf im Gesundheitswesen und begannen, den Zivilschutz wieder vermehrt einzusetzen. Deshalb beschloss der Bundesrat am 10. Dezember 2021 ein drittes nationales Aufgebot von Zivilschutzangehörigen.
Der Zivilschutz wurde in der Folge hauptsächlich für Impfaktionen und die Unterstützung des Gesundheitswesens im Bereich der Grundpflege und der Logistik eingesetzt. Dabei galt das Subsidiaritätsprinzip: Der Zivilschutz unterstützte nur, wenn die betroffenen Institutionen ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigen konnten und zur temporären Überbrückung von personellen Engpässen. Aufgrund der Entwicklung der Pandemie und der Pandemiebewältigung nahm der Unterstützungsbedarf 2022 zusehends ab. Bis Ende März 2022 leisteten 2’400 Zivilschutzangehörige im Rahmen dieses dritten Bundesratsaufgebots rund 26’000 Diensttage.
Seit Februar 2020 im Einsatz
Der Zivilschutz stand schon seit Februar 2020 zur Bewältigung der Pandemie im Einsatz. Mit dem ersten Aufgebot wurde vor allem das Gesundheits- und Pflegepersonal in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen bei Aufgaben wie der Betreuung, der Triage und Zutrittskontrolle oder der Reinigung und Desinfektion unterstützt. Der Zivilschutz baute Notspitäler und Corona-Testzentren auf, unterstützte das Contact-Tracing sowie Hotlines für die Bevölkerung und übernahm Transportdienste und logistische Dienstleistungen.
Beim zweiten Aufgebot war der Zivilschutz in vielen Kantonen beim Aufbau und Betrieb der Test- und Impfzentren und in mobilen Impfequipen eingebunden. Einzelne Kantone bildeten Zivilschutzangehörige aus, selbst Impfungen vorzunehmen.
Drei Aufgebote für insgesamt 41’000 Zivilschutzangehörige
2020 standen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gegen 27’000 Zivilschutzangehörige 365’000 Diensttage im Einsatz. Bis zum Ablauf des zweiten Bundesratsaufgebots Ende Oktober standen 2021 nochmals 12’000 Zivilschutzangehörige im Einsatz und leisteten 167’000 Diensttage. 2022 waren nochmals 2’400 Zivilschutzangehörige mit 26’000 Diensttagen im Einsatz. Total wurden von Februar 2020 bis Ende März 2022 gegen 560’000 Einsatztage mit rund 41’000 Zivilschutzangehörigen geleistet.
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.
Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung ist es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und-patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.
Übergangsphase bis Frühling 2023 Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen Mit dem Wechsel in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone, so wie es das Epidemiengesetz vorsieht; grundsätzlich sind die Kantone zuständig dafür, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bund hat ein Grundlagenpapier erarbeitet, das die Ziele und die Aufgabenverteilung in der Übergangsphase festhält. Es ist bis am 22. April 2022 bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den Parlamentskommissionen in Konsultation.
SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App kann aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordert. Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrecht erhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet.
Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 Der Bundesrat hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) beruht in der Schweiz auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat. Dieses System hat sich bewährt und soll gestärkt werden. Die COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Komplexität sowie die Verletzlichkeit der Versorgungssysteme haben offensichtlich gemacht, dass die WL reformiert werden muss. Ein Ausbau und eine Optimierung der Organisation erweisen sich als unerlässlich. Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, die Führungsstruktur der WL anzupassen und die personellen Ressourcen aufzustocken.
Die Grundkonstruktion des Landesversorgungsgesetzes soll beibehalten werden. Nur durch die aktive Mitwirkung von Wirtschaft, Bund und Kantonen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kann die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden. Der Projektschlussbericht «Reform wirtschaftliche Landesversorgung 2021» stützt diese Erkenntnis, legt aber dar, dass die Führungs- und Organisationsstruktur der WL und die Unterstützung der Fachbereiche bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt.
Gegenwärtig wird die WL-Organisation vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL) in einem Nebenamt von 40% geleitet. Die Praxis hat gezeigt, dass das nicht ausreichend ist, um selbst in «normalen Zeiten» die Leitung der WL sicherzustellen und dem Anspruch an die Verfügbarkeit der Führungsperson gerecht zu werden.
Die Stelle der oder des Delegierten soll deshalb so schnell wie möglich in einem Vollzeitpensum besetzt werden. Die oder der Delegierte soll auch in Zukunft über eine ausgewiesene Wirtschaftskompetenz verfügen und in Wirtschaft und Politik gut vernetzt sein. Entsprechend werden auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft eng in das Auswahlverfahren bei der Stellenbesetzung einbezogen werden.
Unter der neuen Leitung soll auch die personelle Situation im BWL verbessert werden, was vor allem auch die Arbeit der Miliz in den Fachbereichen erleichtert. Zudem sollen die Kantone vermehrt einbezogen, die Kommunikation und Information intern und extern verstärkt sowie das Controlling und Risikomanagement verbessert werden. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Beendigung des Kalten Krieges wurde der Personalbestand im BWL von rund 50 Vollzeitstellen sukzessive auf heute knapp 32 Vollzeitstellen abgebaut. Anfänglich bestätigte sich die Einschätzung, dass sich die Risiken für die Versorgung des Landes vermindern würden. Sie musste aber aufgrund von Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen revidiert werden. Insbesondere die COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Komplexität und die Verletzlichkeit der globalen Versorgungssysteme aufgezeigt. Der Bundesrat hat im Grundsatz einer substantiellen personellen Verstärkung des BWL zugestimmt.
Um die Organisation und Funktionsweise der WL dauerhaft an die aktuellen Anforderungen anzupassen, ist eine Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes notwendig. Die Vernehmlassung soll noch in diesem Jahr eröffnet werden.
Der Auftrag der WL lautet, die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen, die für das Funktionieren des Landes unentbehrlich sind. Dazu gehören Grundnahrungsmittel, Energieträger und Heilmittel, aber auch Versorgungsinfrastrukturen wie Transportlogistik, Energienetze oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Aus Milizpersonal zusammengesetzte Fachbereiche definieren die Massnahmen zur Vorbereitung einer Versorgungskrise. Administrativ und rechtlich unterstützt werden diese vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), das die WL-Organisation auch beaufsichtigt.
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im Juni 2021 ein Projekt zur Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung gestartet. Der Schlussbericht wurde im Dezember 2021 fertiggestellt. Darin wird aufgezeigt, wie die zuvor geäusserten Empfehlungen von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) sowie einer Administrativuntersuchung zum BWL umgesetzt werden können. Der Bundesrat stützt seinen Beschluss auf diesen Umsetzungsplan ab.
An einem heissen Augusttag im Jahr 1997 betrat ich zum ersten Mal den Boden von Kosova, welches damals noch Kosovo-Metohija hiess und gespenstisch ruhig erschien. In einem Land leben zu müssen, dessen Namen man nicht in der eigenen Muttersprache aussprechen sollte und in der die eigene Identität verleugnet werden muss, ist eine grosse Qual. Dies war und ist für mich, als freier Schweizer, unvorstellbar. So zogen seit 1981 viele Kosovaren zwangsläufig den Weg in die Immigration, dem Leben in der Heimat vor. Besonders viele führte es in die Schweiz, wo auch bis 1992 noch Saisonniers aufgenommen wurden. Immer mehr der Männer zogen dann ihre Familien nach und hinzu kamen vermehrt Flüchtlinge, welche Schutz in der Schweiz suchten. Schon 1997 war die Beziehung der Kosovaren zu der Schweiz sehr eng und die darauffolgenden zwei Jahre machten sie zu einer der engsten, die zwischen Völkern möglich ist. Die Rolle der Schweiz beim Wiederaufbau und der Staatsbildung der Republik Kosova von 2008, setzte diesen gemeinsamen Weg bis zum heutigen Tag fort.
Nun 25 Jahre später, kommen die Kosovarischen Fussballspieler von Pristina in die Schweiz und sind stolz, Ihre Flagge zu zeigen und dankbar, ihr Land so nennen zu dürfen wie sie es in ihrer Muttersprache möchten. Ich verstehe die Herzen der Spieler und ihrer Fans und bin mit ihnen Stolz und dankbar. Das Fussballspiel vom 29. März ist ein Spiel zwischen Freunden und ein Beweis dafür, was Schicksal im positiven Sinn bedeuten kann.
Als Schweizer bin ich im Spiel klar für die Schweiz und es sind meine Hymne und meine berichtigten Gefühle für die Heimat. Meine Frau wird als gebürtige Kosovarin dieselben Gefühle für Kosova haben. Diese Gefühle sind berechtigt und wichtig und stellvertretend für unsere Träume und unseren Stolz stehen unserer Fussballspieler auf der Rasen. Unsere drei Kinder werden sich, wie viele der zweiten oder 3. Generation wohl etwas in einem Wechselbad der Gefühle befinden, und erst noch herausfinden, wie in einem solchen Moment ihr Herz schlägt. Doch egal für wen man ist, beide Teams stehen für Freiheit und Träume der Zuschauer und der Perspektiven beider Völker. Es wird ein Fair Play unter Freunden geben. Jene Fairness die es auf dieser Welt leider zu wenig gibt und von der wir mehr brauchen.
Ob Kosovaren oder Schweizer, setzen wir am 29. März ein echtes Zeichen für Freundschaft und Toleranz. Ich mag den Kosovaren ihre Tore gönnen und umgekehrt soll es auch so sein. Die bessere Mannschaft soll gewinnen und wichtig ist, dass diesmal alle freiwillig dort spielen, wo sie eben sind. Ich freue mich mit meiner Familie auf dieses Spiel, welches man sich 1997 nur erträumen durfte.
Es lebe der faire Sport und die kosovarisch-schweizerische Freundschaft!
Im Einklang mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene wird die Gültigkeit des Schweizer Covid-Zertifikats für genesene Personen auf 180 Tage beschränkt. Als Folge der Aufhebung der Zertifikatspflicht im Inland hat dies für genesene Personen in der Schweiz keine direkten Auswirkungen. Für die Einreise in Staaten, in denen heute das Schweizer Covid-Zertifikat anerkannt ist (sogenannte «EU-DCC-Staaten»), besteht in der Regel bereits heute eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. Für Reisende gelten weiterhin die jeweiligen Einreisebestimmungen der Zielländer.
Für die Einreise in die Schweiz hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die grenzsanitarischen Massnahmen (Quarantäne) aufgehoben. Weiterhin gelten aber Einreisebestimmungen für nicht-geimpfte Personen aus bestimmen Ländern ausserhalb des Schengen-Raums (Pandemiebedingte Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige unter: https://travelcheck.admin.ch/home).
Aufgrund der Entwicklung der epidemischen Lage mit weniger schweren Krankheitsverläufen nach einer Ansteckung mit der Omikron-Variante des Coronavirus hat der Bundesrat entschieden, in Abstimmung mit den Staaten des Schengen-Raums, die Einreisebestimmungen für genesene Personen zu lockern. Nebst geimpften Personen ist die Einreise aus Drittstaaten – wie zum Beispiel die USA, Indien oder Serbien – in die Schweiz neu auch für genesene Personen für einen bewilligungsfreien Kurzaufenthalt möglich. Dies betrifft vor allem Einreisen zu touristischen Zwecken.
Der Bundesrat hat am 18. März 2022 entschieden, die neuen Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits am 16. März 2022 Anhang 8 der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» angepasst und damit 197 natürliche Personen sowie 9 Organisationen den geltenden Sanktionen unterstellt. Im WBF sind die Arbeiten angelaufen, um die Verordnung gemäss dem Entscheid vom 18. März 2022 zu ergänzen.
Die EU beschloss am 15. März 2022 angesichts der anhaltenden Militärinvasion Russlands in der Ukraine eine weitere Ausweitung der Sanktionen gegenüber Russland. Bei diesem vierten Sanktionspaket handelt es sich neben der erwähnten, bereits umgesetzten Sanktionsliste um weitergehende Massnahmen im Güterbereich, Einschränkungen von Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen sowie ein Verbot der Erbringung von Ratingdiensten für russische Kunden oder Organisationen. Der Bundesrat hat am 18. März 2022 entschieden, auch diese EU-Sanktionsmassnahmen zu übernehmen. Die entsprechenden Massnahmen werden nach der Veröffentlichung der angepassten «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» in den nächsten Tagen in Kraft treten. Das darin enthaltene Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern betrifft nur einen geringen Anteil der weltweiten Exporte der Schweiz dieser Gütergruppe. Einzelne Unternehmen können jedoch stark davon betroffen sein.
Ebenfalls Teil des vierten EU-Sanktionspakets ist der Entzug der Meistbegünstigungsbehandlung gegenüber Russland im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Über diesen Teil wird der Bundesrat aufgrund einer Analyse des WBF entscheiden.
In den letzten Wochen ist der Schweizer Franken gegenüber dem Euro und anderen Währung stark gestiegen. Erstmals wurde der Franken mit dem Euro gleichgesetzt. Was sind die Gründe dafür, was bedeutet das für die Wirtschaft und insbesondere für die Schweizer Exportindustrie?
Zu diesen und weiteren Fragen sprach albinfo.ch mit Gzim Hasani, erfolgreicher Unternehmer, CEO und Partner der Swiss Management Zürich und Gründer und Managing Partner von IMPEGNO & Partners.
Albinfo.ch: Warum ist der Schweizer Franken im Moment so stark. Gründe?
Gzim Hasani: Der starke Franken ist ein Abbild der hohen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft sowie der makroökonomischen und politischen Stabilität. Der Franken wird als sichere Währung wahrgenommen und ist deshalb besonders in Krisenzeiten gefragt und wird unter anderem als «sicherer Hafen» bezeichnet.
Albinfo.ch: Kann sich der Wert des Schweizer Franken noch weiter erhöhen?
Gzim Hasani: Das ist aufgrund der aktuellen Situation ohne weiteres möglich. Viel wird davon abhängen wie sich die Situation in der Ukraine weiterentwickelt und die Unsicherheiten anhalten. Andererseits ist die Parität des Schweizer Franken zum Euro (1:1) auch eine wichtige psychologische Grenze und eine weitere Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro kann die Schweizer Exportindustrie belasten.
Albinfo.ch: Was ist zu tun, damit der Franken nicht weiter aufwertet?
Gzim Hasani : Natürlich würde ein Kriegsende die Unsicherheiten und Risiken reduzieren und die Aufwertung der Schweizer Franken würde gestoppt werden. Ein weiteres Mittel besteht durch Interventionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am Devisenmarkt um die Aufwertung des Schweizer Franken zu stoppen und damit unter anderem die Exportindustrie der Schweiz zu schützen.
Albinfo.ch: Welche Erwartungen haben Ökonomen in Bezug auf die Veränderungen der wichtigsten
Gzim Hasani : Weltwährungen infolge der russischen Invasion auf die der Ukraine.
Mit der Invasion in der Ukraine werden in erster Linie die Währungen in Europa mehr leiden als zum Bespiel der US-Dollar, da Europa wirtschaftlich mehr betroffen ist als die USA. Deshalb, sind der US-Dollar, der Japanische Yen und der Schweizer Franken als Fluchtwährung gesucht
Innerhalb von zwei Wochen haben über zwei Millionen Menschen die Ukraine in Richtung Schengen-Raum verlassen. Der Bundesrat erwartet, dass sie zunehmend auch in der Schweiz Schutz suchen. Ukrainerinnen und Ukrainer können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten.
Um den Geflüchteten schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Dieser gilt ab Samstag, 12. März 2022. Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen auch, Familienangehörige nachzuziehen. Er entspricht weitgehend jener Lösung, welche die EU-Mitgliedstaaten beschlossen haben.
Anpassungen bei Arbeitsmöglichkeiten und Reisefreiheit
Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.
Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben. Der Bundesrat erlaubt auch die selbständige Erwerbstätigkeit. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet. Das Staatssekretariat für Migration prüft derzeit mit den Kantonen, ob Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs nötig sind. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen.
Breite Unterstützung bei den Kantonen, Gemeinden, Städten und Hilfswerken
Der Bundesrat hat sich – vorbehältlich der Zustimmung in der Konsultation – bereits am 4. März 2022 für die Einführung des Schutzstatus S ausgesprochen. Inzwischen hat er Kantone, Gemeinden, Städte, Hilfswerke, das UNHCR dazu konsultiert. Die Einführung des Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine sowie die Anpassungen bei der Erwerbstätigkeit und der Reisefreiheit sind von der grossen Mehrheit der Konsultierten explizit befürwortet worden.
Anlässlich eines Covid-Tests am Samstagvormittag wurde Bundesrat Guy Parmelin positiv auf das Corona-Virus getestet.
Er liess sich testen, nachdem er leichte Symptome verspürte. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft Bildung und Forschung hat sich in Isolation begeben und wird seine Arbeit aus dem Homeoffice weiterführen.
Bundesrat Parmelin hat alle geplanten Veranstaltungen der nächsten Tage abgesagt.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hebt die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Zudem können Hilfsgütertransporte von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Das BAZG macht damit Gebrauch von den in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus humanitären Gründen.
Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht
Gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) hebt das BAZG die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Die Massnahme tritt sofort in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. Juni 2022. Weitere Informationen finden sich unter www.vignette.ch.
Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
Gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) kann das BAZG Hilfsgütertransporte von der LSVA befreien. Ein entsprechendes Gesuch ist vor dem Transport beim BAZG einzureichen, auf dem Schriftweg oder per Mail an [email protected]. Weitere Informationen finden sich unter www.bazg.admin.ch oder www.lsva.ch.
Der Bund hat sich zusammen mit Partnerorganisationen auf die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine vorbereitet. In den Bundesasylzentren stehen derzeit mehrere Tausend freie Unterbringungsplätze zur Verfügung, zusätzlich werden weitere Kapazitäten gesucht. Aus der Bevölkerung sind zahlreiche Angebote für eine private Unterbringung eingegangen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird diese koordinieren und Ukrainerinnen und Ukrainer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen vermitteln. Das SEM bedankt sich bei allen, die mithelfen, diese Herausforderung zu bewältigen.
Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben sich rund 700 vertriebene Personen in den Bundesasylzentren gemeldet. In einer ersten Phase waren es vor allem Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits über eine Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten in der Schweiz verfügen. Diese private Unterbringung ist möglich und die Behörden verdanken die grosszügige Hilfsbereitschaft.
Zunehmend melden sich nun auch Geflüchtete beim SEM, die keine Kontakte in der Schweiz haben und eine Unterkunft benötigen. Sie werden in einer ersten Phase in einem Bundesasylzentrum aufgenommen und betreut. Das SEM verfügt aktuell noch über mehrere Tausend freie Plätze.
Das SEM hat in den Bundesasylzentren in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen zusätzliche Ressourcen aufgebaut, damit die Registrierung und die Zuweisung einer Unterkunft rasch erfolgt. Das Ziel ist, dass alle Vertriebenen umgehend eine Unterkunft und jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen. In den Bundesasylzentren erhalten sie bei Bedarf auch medizinische Hilfe.
In den Bundesasylzentren sind ab sofort auch Mitarbeitende der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) präsent. Sie vermitteln den Ukrainerinnen und Ukrainern im Auftrag des SEM Unterkunftsplätze; sie tun dies in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Plätze können in kantonalen Strukturen oder bei Privatpersonen sein, die ihre Hilfe angeboten haben. Die SFH wird Kontakt aufnehmen mit möglichen Gastgebern und die Vermittlung von vertriebenen Personen aus der Ukraine an geeignete Orte übernehmen. Dafür arbeitet die SFH auch mit Nichtregierungsorganisationen wie Campax zusammen, die Hilfsangebote der Bevölkerung zusammengetragen haben. Falls die Geflüchteten in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht werden möchten, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Zudem können alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits bei Bezugspersonen wohnen, dies auch weiterhin tun. Das SEM bedankt sich bei den Kantonen, allen Partnerorganisationen und der Bevölkerung für die grosszügige Unterstützung.
Anlaufstellen für Geflüchtete
Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden (siehe Link “Asylregionen und Bundesasylzentren”). Weiter können an die Adresse [email protected] per Mail Anfragen eingereicht werden. Unter der Nummer 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr) ist zudem eine Telefon-Hotline im Aufbau, die ab morgen Dienstag operativ ist. Das SEM hat eine Task Force eingesetzt, die alle Anfragen so rasch als möglich beantwortet.
Weitere nützliche Informationen zur Ukraine-Krise und zur Einreichung von Unterbrigungsangeboten finden Sie hier: www.sem.admin.ch
Schutzstatus S für raschen und unbürokratischen Schutz
Der Bundesrat hat am Freitag darüber informiert, dass er so rasch als möglich den Schutzstatus S für alle Ukrainerinnen und Ukrainer aktivieren will, die aus ihrer Heimat in die Schweiz flüchten. Sobald dieser Status aktiviert ist, erhalten alle registrierten Personen aus der Ukraine den Schutz der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie bekommen damit ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, können ihre Familienangehörigen nachziehen, einer Erwerbsarbeit nachgehen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Aktuell läuft die Konsultation der Kantone und anderer Partnerorganisationen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit dem Unternehmen AstraZeneca Schweiz einen Vertrag für die Beschaffung von Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19 abgeschlossen. Es handelt sich um eine kombinierte Antikörperbehandlung mit Tixagevimab und Cilgavimab. Die Medikamente sind für Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem vorgesehen. Diese Personen können sich nicht mit einer Impfung vor einer Covid-19-Erkrankung schützen.
Gewisse Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem sprechen nicht auf die Impfung gegen das Coronavirus an und können so keinen genügenden Immunschutz aufbauen. Sie weisen damit ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf auf. Dies betrifft zum Beispiel Personen nach einer Organ- oder Stammzelltransplantation, Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die Medikamente einnehmen müssen, die das Immunsystem dämpfen, oder auch Personen mit angeborenen Immundefekten. Aus diesem Grund hat der Bund entschieden, Medikamente zu beschaffen, die präventiv eingesetzt werden können.
Das BAG hat nun einen Vertrag mit AstraZeneca zur Beschaffung der Antikörperkombination mit Tixagevimab und Cilgavimab für einige Tausend Patientinnen und Patienten abgeschlossen. Die beiden langwirksamen Antikörper werden in Kombination für die Prävention von COVID-19 eingesetzt. Dieses Arzneimittel bietet einen Schutz vor Infektion mit Covid-19 von mindestens sechs Monaten. Der Bund übernimmt die Kosten dieser Prävention, solange sie nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird. Die ersten Arzneimittel werden ab Mai 2022 für bestimmte Risikopatientinnen und
-patienten verfügbar sein.
Dieses Arzneimittel hat noch keine Zulassung erhalten und können nur ausnahmsweise verschrieben werden. Die Covid-19-Verordnung 3 sieht Ausnahmen vom üblichen Zulassungsverfahren vor, sofern das betreffende Arzneimittel gemäss den verfügbaren Daten die Verhütung und Bekämpfung von Covid-19 ermöglicht. Das Zulassungsgesuch wurde Anfang Februar bei Swissmedic eingereicht.
Anlässlich eines Covid-Tests am Mittwochnachmittag wurde Bundesrat Alain Berset positiv auf das Corona-Virus getestet. Er liess sich testen, nachdem er leichte Symptome verspürte.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat sich in Isolation begeben und wird seine Arbeit aus dem Homeoffice weiterführen. Zur Bundesratssitzung vom Freitag wird er zugeschaltet.
Bundesrat Berset hat alle geplanten Veranstaltungen der nächsten Tage abgesagt – unter anderem die Teilnahme an der Sitzung der UNO-Kommission für die Stellung der Frau (CSW) in New York.
Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Totalrevision der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» beschlossen und damit weitere Sanktionspakete der Europäischen Union gegenüber Russland übernommen. Die neu verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Die Sanktionsliste der Schweiz wurde erweitert. Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Auf Humanitäre Aktivitäten wird Rücksicht genommen.
Nachdem der Bundesrat am 28. Februar 2022 angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine entschieden hatte, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar 2022 zu übernehmen, sind die darin enthaltenen Massnahmen nun vollständig umgesetzt. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Änderungen treten am 4. März um 18:00 Uhr in Kraft und sind dann auf der untenstehenden Webseite einsehbar.
Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter nach Russland unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender verboten. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt. In diesem Zusammenhang wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln verboten.
Die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor nach Russland ist nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, untersagt. Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen sind ebenfalls verboten.
Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist verboten. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Auch sind Transaktionen mit der russischen Zentralbank nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat hat auch die Übernahme von Sanktionen im Finanzbereich beschlossen, welche die EU am 1. März 2022 verabschiedet hat, inklusive der entsprechenden Ausnahmen. Hiervon betroffen ist insbesondere das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT.
Der Bundesrat hat zudem entschieden, die von der EU am 28. Februar 2022 gelisteten Personen in den Anhang 8 der Verordnung zu übernehmen und damit die Vermögen von weiteren Personen mit engen Beziehungen zum russischen Präsidenten Putin zu sperren.
Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Bei Dual-Use-Gütern und strategischen Gütern wird das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wenn diese für militärische Zwecke oder militärische Endverbraucher bestimmt sind. Der Bundesrat ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die erlassenen Sanktionen humanitäre Aktivitäten nicht behindern. Für Sanktionsmassnahmen, welche diese beeinträchtigen könnten, hat er humanitäre Ausnahmen vorgesehen.
Der Bundesrat verfolgt die weiteren Entwicklungen genau. Er entscheidet autonom über die Übernahme weiterer Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. März 2022 eine Reihe von Massnahmen zur Optimierung der Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten beschlossen. Damit können administrative Hürden abgebaut und die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden. Die Massnahmen sind sozialverträglich und entsprechen in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung der Verfassung. Als Sofortmassnahme sollen bis Ende 2022 erste administrative Erleichterungen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel umgesetzt werden.
Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht, den er am 4. März 2022 in Erfüllung des Postulats Nantermod (19.3651) verabschiedet hat, eine Reihe von möglichen Massnahmen auf, die den Abbau administrativer Hürden zum Ziel haben, Prozessbeschleunigungen ermöglichen, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft stärken und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen. Für einige Massnahmen hat er direkt die Umsetzung beschlossen, für andere hat er eine Prüfung in Auftrag gegeben.
Konkrete Massnahmen
Zwei der drei Massnahmen, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) direkt auf Weisungsstufe umgesetzt werden, betreffen die Zulassungsvoraussetzungen für erwerbstätige Drittstaatsangehörige. So soll bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel darauf verzichtet werden, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotential ausgeschöpft worden ist. Ausserdem sollen künftig auch Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, auch wenn sie keine akademische Bildung vorzuweisen haben. Bisher ist das nur bei Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen möglich.
Die dritte Massnahme vereinfacht den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung. Diese drei Massnahmen sollen bis Ende 2022 umgesetzt werden. Im Rahmen einer nächsten Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes, spätestens bis Ende Dezember 2023, soll das EJPD zudem dem Bundesrat eine Botschaft vorlegen, welche die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit schafft.
Zusätzliche Verbesserungen am Kontingentssystem für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten sollen durch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Ausserdem prüft das EJPD, ob eine Expressgebühr eingeführt werden kann, welche die Verfahren auf Stufe Bund und Kantone beschleunigen könnte. Das EJPD erstattet dem Bundesrat bis Ende März 2023 Bericht über die Ergebnisse dieser Prüfaufträge und unterbreitet ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Bericht zur Zuwanderung aus Drittstaaten
Mit dem Postulat «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht» (19.3651, Nantermod) hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, zu analysieren, ob das Zulassungssystem für Erwerbstätige aus Drittstaaten verbessert werden kann, und ob das geltende Kontingentsmodell ersetzt werden soll. Dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Bedürfniserhebung bei Wirtschaft, Sozialpartnern und Kantonen durchgeführt.
Abkehr vom Kontingentssystem drängt sich nicht auf
Diese Konsultation hat ergeben, dass das heutige System in seinen Grundzügen nicht in Frage gestellt wird. Punktuelle Optimierungen aber sind erwünscht, um die Erwartungssicherheit für die Wirtschaft mittelfristig weiter zu erhöhen und die Prozesse zu vereinfachen. Daher schlägt der Bericht mögliche Anpassungen vor, die sowohl den Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen als auch dem verfassungsmässigen Auftrag in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung entsprechen. Die Zuwanderung muss zudem sozialverträglich bleiben. Eine Abkehr vom heutigen Kontingentssystem drängt sich nicht auf.
Angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar zu übernehmen. Die Vermögen der gelisteten Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt; auch die Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov werden mit sofortiger Wirkung vollzogen. Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung; sie liefert Hilfsgüter für die nach Polen geflüchteten Menschen.
Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Der Bundesrat hat das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die bisherige Verordnung basierend auf den Massnahmen der EU anzupassen. Die Schweiz setzt die Sanktionen in Abstimmung mit der EU in Kraft. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Vermögen der im Anhang der Verordnung aufgeführten Personen und Unternehmen sind per sofort gesperrt; die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten.
Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat. Damit reagiert die Schweiz auf die schwerwiegenden Verstösse gegen das Völkerrecht, für die diese Personen verantwortlich sind. Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf die ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk, die nicht mehr unter Kontrolle der ukrainischen Regierung sind.
Einreisebestimmungen und Luftraumsperrungen
Der Bundesrat hat auch entschieden, das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterung für Russinnen und Russen teilweise zu suspendieren. Der Bundesrat hat zudem Einreiseverbote gegen mehrere Personen beschlossen, die einen Bezug zur Schweiz haben und dem russischen Staatspräsidenten nahestehen. Gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 BV und Art. 185 BV) kann der Bundesrat entsprechende Massnahmen zur Wahrung der Interessen des Landes bzw. zur äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz erlassen.
Ausserdem wird – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern – der schweizerische Luftraum ab Montag, 15.00 Uhr für alle Flüge aus Russland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt, mit Ausnahme von Flügen zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.
Schweiz bietet weiterhin ihre Guten Dienste an
Bei seinen Entscheidungen hat der Bundesrat auch die Neutralität sowie friedenspolitische Aspekte berücksichtigt. Er bekräftigte die Bereitschaft der Schweiz, durch ihre Guten Dienste aktiv zu einer Lösung des Konflikts beizutragen. Der beispiellose militärische Angriff Russlands auf ein souveränes europäisches Land hat im Bundesrat den Ausschlag gegeben, die bisherige Sanktionspraxis zu ändern. Die Verteidigung von Frieden und Sicherheit und die Achtung des Völkerrechts sind Werte, die die Schweiz als demokratisches Land mit ihren europäischen Nachbaren teilt und mitträgt. Wie bisher wird die Schweiz jedes weitere Sanktionspaket der EU einzeln prüfen.
Hilfsgüterlieferungen für die ukrainische Bevölkerung
In diesen Tagen liefert die Schweiz rund 25 Tonnen Hilfsgüter im Wert von acht Millionen Franken in die polnische Hauptstadt Warschau. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stellt dringend benötigte medizinische Güter und Arzneimittel aus der Armeeapotheke zur Verfügung. Die Hilfsgüter sind für die ukrainische Bevölkerung in der Ukraine und in den Anrainerstaaten vorgesehen. Die Hilfslieferung wird durch Mitarbeitende des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe begleitet.
Im Jahr 2021 blieb der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung mit 61 526 Personen (+136 Personen) im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Gesamtzuwanderung nahm um 3,3 Prozent und die Auswanderung um 5,9 Prozent zu. Bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen war die Zuwanderung rückläufig, während sie bei den Drittstaatsangehörigen zunahm. Ende Dezember 2021 lebten 2 190 293 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.
Im Jahr 2021 nahm die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung gegenüber dem Vorjahr um 4587 Personen zu. Während aus der EU und der EFTA 94 870 Personen in die Schweiz einwanderten (-3173 Personen), waren es bei den Drittstaatsangehörigen 46 679 Personen (+7760 Personen). Gleichzeitig haben 74 392 Personen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung die Schweiz verlassen, 4122 Personen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Auswanderung von Drittstaatsangehörigen zurückzuführen (+3221 Personen).
Stabiler Wanderungssaldo
Infolgedessen ging der Wanderungssaldo bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen gegenüber dem Vorjahr um 10,2 Prozent (-4092 Personen) auf 35 870 Personen zurück. Bei den Drittstaatsangehörigen nahm er um 19,7 Prozent (+4228 Personen) zu und lag bei 25 656 Personen. Da der Anstieg bei Drittstaatsangehörigen in etwa dem Rückgang bei EU/EFTA-Staatsangehörigen entspricht, ist der Wanderungssaldo insgesamt im Vergleich zu 2020 stabil geblieben.
Im Jahr 2021 betrug die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit 138 315 Personen, was einer Zunahme von 4648 Personen (+3,5 %) entspricht. 66 360 Personen (+2,4 %) kamen für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit in die Schweiz, 71 955 Personen (+4,5 %) traten eine langfristige Stelle an. Von den 71 955 ausländischen Arbeitskräften, die im Jahr 2021 für einen Langzeitaufenthalt in die Schweiz einwanderten, waren 86 Prozent EU/EFTA-Staatsangehörige. Von diesen stammten 45 Prozent aus nord- und westeuropäischen, 32 Prozent aus südeuropäischen und 23 Prozent aus osteuropäischen Mitgliedstaaten.
Kontingente für Drittstaaten teilweise genutzt
Bei der Zuwanderung aus Drittstaaten (14 %) machten Staatsangehörige aus Asien/Ozeanien 49 Prozent aus. Aus Afrika/Amerika stammten 28 Prozent und aus dem übrigen Europa 23 Prozent der aus Drittstaaten zugewanderten Arbeitskräfte. Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Jahr 73 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen L (2938 Einheiten) und 80 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen B (3584 Einheiten) beantragt.
Im Jahr 2021 machte der Familiennachzug 28 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Im Rahmen des Familiennachzugs wanderten 40 054 Personen in die Schweiz ein (+4,6 % gegenüber 2020), von denen 18,9 Prozent Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers waren. Die Aufenthalte zu Aus- oder Weiterbildungszwecken machten 11,4 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus (16 184 Personen, -3,6 %).
Ende Dezember 2021 lebten 1 452 089 EU/EFTA-Staatsangehörige und 738 204 Drittstaatsangehörige in der Schweiz. Insgesamt wurden 36 917 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Davon stammten 7947 Personen aus Deutschland, 4207 Personen aus Italien und 3152 Personen aus Frankreich. Italienerinnen und Italiener sind mit 331 379 Personen die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz. Die zweitgrösste Ausländergruppe bilden die deutschen Staatsangehörigen (313 702 Personen), gefolgt von portugiesischen (258 943 Personen) und französischen (151 551 Personen) Staatsangehörigen.