Der schweizer Markt kennt die Qualitätet der Produkte der Holzverarbeitenden Industrie im Kosovo

Sie ist bereits zur Tradition geworden: die Teilnahme kosovarischer Produzenten aus der holzverarbeitenden Industrie an der im Mai 2022 stattfindenden Messe SWISS BAU. Bereits zum vierten Mal präsentiert Kosovo an der Swissbau in Basel (Schweiz) die neusten Errungenschaften dieser Branche.

Die Swissbau Fair, die alle zwei Jahre in Basel organisiert wird, findet dieses Jahr vom 3. bis 6. Mai 2022 statt. Kosovarische Unternehmen, die ihre verschiedenen Holzprodukte und Bau- und Innenausstattungslösungen auf dieser Messe ausstellen, sind unter anderem: ELNOR; SHEHU; MERCOM Company; VATER 1954; MOBILE DEKOR; GREEN-HOUSE; DARDANIA MODEL und BEHRI DYER. Dies ist die wichtigste Messe für die Holz- und Baubranche in der Schweiz, wo jedes Jahr die Weltneuheit in der Baubranche und Holzprodukten präsentiert wird.

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„Die Teilnahme kosovarischer Produzenten an dieser Messe ist jedes Mal ein grosser Erfolg, daher ist es wichtig, präsent zu sein. Nach der Ausstellung unterzeichnen unsere Produzenten Verträge, beginnen mit dem Export von im Kosovo hergestellten Produkten und haben ihren Wert bereits in verschiedenen europäischen Ländern etabliert “, sagt Arieta Vula-Pozhegu, Geschäftsführerin des Verbandes der Holzverarbeiter des Kosovo. Das Jahr 2020 hatte allein während der Tage, an denen die Aussteller an der Messe anwesend waren, Aufträge und Exportverträge im Wert von 5 Mio. Euro erbracht, ganz zu schweigen von den gestiegenen Anforderungen von Einkäufern aus der Schweiz, Deutschland und anderen Ländern.

„Neben dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen ist die Teilnahme an diesen Messen sehr wichtig, da unsere Produzenten direkt von den Innovationen profitieren, die auf diesen Veranstaltungen präsentiert werden. So liegt der Fokus der Messe Swissbau in diesem Jahr beispielsweise auf Gebäudeautomation, Digitalisierung von Unternehmenssystemen, Energie, Technologie und mehr.

Die Veranstaltung der B2B-Business-to-Business-Meetings, die am 5. Mai 2022 stattfindet, versammeln sich rund 100 mächtige Schweizer Unternehmen um mit Firmen aus dem Kosovo zu Kooperations-, Export-, Liefer-, Investitions- und anderen Errungenschaften zu vereinbaren.

Die Teilnahme von Unternehmen an dieser Messe wurde durch die AWPK mit Unterstützung und Unterstützung von: MINT Ministerium für Industrie, Unternehmertum und Handel / KIESA und USAID Kosovo Compete Activity ermöglicht.

 

 

«Miteinander reden ist nichts anderes als die Quelle der direkten Demokratie und des Föderalismus»

Tischrede von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), anlässlich der Landsgemeinde Glarus, Sonntag, 1. Mai 2022.

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident des Kantons Basel-Landschaft
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte des Kantons Baselland
Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Thomas Hefti
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte

Ich freue mich sehr, als Ehrengast an Ihrer Landsgemeinde teilzunehmen. In bewegten Zeiten wie den heutigen ist mir das wichtig, weil eine Landsgemeinde einer unserer ältesten Orte der Begegnung ist, an der man seit jeher eben: die Gemeinschaft pflegt.

In solchen Momenten ist man sich näher als sonst und wird deshalb immer wieder daran erinnert, dass man miteinander reden muss.

«Miteinander reden» ist ja nichts anderes als die Quelle der direkten Demokratie und des Föderalismus.

Wir sind jeweils stolz darauf, müssen uns aber immer wieder bewusst werden, dass das nicht ein Automatismus ist, sondern dass zum «Reden» auch «Zuhören» gehört.

Das haben die letzten zwei Jahre eindrücklich und manchmal auch schmerzlich gezeigt, z.B. wenn der Respekt vor der Meinung der andern ab und zu etwas vergessen wurde. Auch dieser Respekt ist ein starker Charakterzug unserer Demokratie, häbe wer mu also Soorg!

Die Corona-Pandemie als grosses und rasch über uns hereinbrechendes Ereignis hat uns und unsere Einrichtungen in Bund, Kantonen und Gemeinden vor grosse Herausforderungen gestellt.

Wir haben früh eingestanden, dass wir Fehler machen werden und daraus Lehren ziehen wollen.

Auch die Glarner Regierung ist selbstkritisch zum Schluss gekommen, dass sie auf eine Pandemie nicht vorbereitet war, und sie will deshalb ihre Grundlagen optimieren.

Bleiben wir dran, denn wir wissen nicht, ob die Pandemie nur eine Pause einlegt!

Bei der Pandemie hat sich der Föderalismus manchmal als zu langsam erwiesen, weshalb sich wohl Änderungen aufdrängen. Wir sind uns jedoch einig, dass es nicht darum geht, das System als Ganzes in Frage zu stellen, sondern nur den Mecano zu optimieren.

Die Bevölkerung hat den vom Bundesrat und vom Parlament vorgeschlagenen Weg zwei Mal eindrücklich bestätigt, was in keinem anderen Land möglich war.

Vergessen wir deshalb nicht, dass wir Volksentscheide auch respektieren. Das gehört seit jeher zu unserem Demokratie- und Staatsverständnis.

Halten wir also am Bewährten fest!

Das gilt umso mehr, als uns die Welt gleich um die Ecke so stark erschüttert hat wie seit Generationen nicht mehr:

Wer hätte gedacht, dass sich der von meinem Departement am 24. November 2021 routinemässig vorgelegte Sicherheitspolitische Bericht genau drei Monate später in einen realen Bericht über die Situation in Europa verwandelt?

Mir wäre lieber, dem sei nicht so, aber die Passagen zu Russland lesen sich heute wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung.

Mit dem Ukraine-Krieg sind praktisch alle im Bericht formulierten Ziele nicht mehr Abbild eines teilweise belächelten Wunschkatalogs, sondern liegen wie hinter einem Vergrösserungsglas vor uns.

Wir müssen Bedrohungen, Gefahren und Krisen früh erkennen und uns verstärkt darauf ausrichten, dass Konflikte nicht nur konventionell ausgefochten werden, sondern zunehmend hybride Formen annehmen und auch im Cyberraum geführt werden.

Davon betroffen sind neben kritischen Infrastrukturen wie die Strom- und die Energieversorgung auch grosse sowie mittlere und kleinere Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes bilden.

Ich bin froh, dass die Glarner Regierung unsere Vorschläge für eine Meldepflicht für kritische Infrastrukturen begrüsst und darüber hinaus die Frage aufwirft, ob nicht auch Spitäler oder die Plattform für das elektronische Patientendossier als kritische Infrastrukturen zu betrachten sind.
Indem staatliche wie nichtstaatliche Akteure im Cyberraum systematisch und auf perfide Art Informationen verfälschen oder gar erfinden, beeinflussen sie die freie Meinungsbildung. Davon sind wir alle betroffen.

Wir verstehen die künftige Sicherheitspolitik im Landesinnern als Verbundaufgabe.

Wie der unselige Krieg zeigt, ist kaum davon auszugehen, dass wir nur aus eigener Kraft für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes sorgen können.

Wir kommen also nicht darum herum, die Zusammenarbeit mit all jenen Ländern zu stärken, die unsere Werte teilen.

Mit anderen Worten: auch hier zämestaa!

Euch Glarnerinnen und Glarnern muss man ja nichts vormachen, Resilienz und Versorgungssicherheit sind seit jeher Teil eurer Geschichte:

Ihr habt eure Wirtschaft früh auf den Export ausgerichtet, und Pioniere haben früh auf die Industrialisierung gesetzt.

Krisen habt ihr dank Qualitätsprodukten, innovativer Marktforschung, einem grossen Netz an Handelsniederlassungen und nicht zuletzt dank Innovation gemeistert.

Deshalb erstaunt nicht, dass der Kanton Glarus zu den am stärksten industrialisierten Kantonen gehört.

Reden, Zuhören und Mitbestimmen an der Landsgemeinde haben auch dazu beigetragen, dass man allen Sorge trägt.

Davon zeugen das erste Fabrikgesetz der Schweiz, die früh eingeführte Alters- und Invalidenversicherung oder die erste Arbeitslosenversicherung.

Kein Wunder, hat der Glarner Regierungsrat nur Tage nach dem Angriff auf die Ukraine Hilfsgelder gesprochen und sich auf die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet.

Dabei mögen eigene Erinnerungen eine Rolle gespielt haben, wurde doch das Glarnerland selbst zum Kriegsschauplatz fremder Heere und musste befreit werden.

So wie heute Frauen und Kinder aus der Ukraine zu Tausenden geflohen sind, mussten damals rund 1200 Kinder in anderen Kantonen um Unterkunft, Nahrung und Hilfe bitten.

Erlauben Sie mir zum Schluss eine freundeidgenössische Bemerkung: Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Tourismusorganisation «Visit Glarnerland» an der Krimiserie «Wilder» Justierungen vornehmen musste, damit Bundespolizist Kägi bei Szenen im Glarnerland auch «glannerdeutsch» spricht.

Machen Sie’s künftig wie früher und so wie die Macher des Walliserdeutschkurses «Tschugger»: Produzieren Sie alles selbst, exportieren sie es und lassen die Übersetzung andere machen.

Als Vorspann könnte sich der Slogan «ds Wort isch fry» eignen, mit dem jeweils die Landsgemeinde eröffnet wird und mit dem auch die Glarner Briefmarke im kantonalen Reigen des kürzlich lancierten Briefmarkenbogens «Mein Kanton – unsere Schweiz» glänzt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Corona: Aufhebung der letzten Einreisebeschränkungen per 2. Mai

Per 2. Mai 2022 führt das EJPD keine Staaten oder Regionen mehr auf seiner Corona-Risikoliste. Ab diesem Zeitpunkt ist es wieder möglich, zu den ordentlichen Einreisebestimmungen in die Schweiz einzureisen. Reisende müssen bei der Einreise in die Schweiz keinen Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen. Damit trägt das EJPD der positiven epidemiologischen Entwicklung Rechnung.

Zu Beginn der Coronapandemie in der Schweiz führte der Bundesrat erstmals per 19. März 2020 Einreisebeschränkungen für Reisende von ausserhalb des Schengen-Raums ein. Seither wurden die Einreisebeschränkungen mehrmals angepasst. Länder und Regionen wurden auf die Risikoliste aufgenommen oder bei positiver Entwicklung in den jeweiligen Ländern wieder davon gelöscht.

Die Risikoliste wurde in Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nachgeführt. Die Einreisebeschränkungen berücksichtigten die Empfehlung der EU zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU.

Von den Einreisebeschränkungen waren Drittstaatsangehörige betroffen, die aus Staaten oder Regionen einreisen wollten, die aufgrund der Corona-Entwicklung in den jeweiligen Gebieten zu den Risikoländern oder -regionen zählten. Betroffen waren insbesondere Einreisen aus diesen Ländern und Regionen zu touristischen oder Besuchszwecken. Grundsätzlich galten stets Ausnahmen für Härtefälle sowie für geimpfte und zuletzt auch für genesene Personen. Mit dem jüngsten Entscheid des EJPD ist die Liste der Risikoländer und -regionen leer.

Bilanz 2021 der Fachstelle Extremismus in der Armee

Die Fachstelle Extremismus in der Armee befasste sich im letzten Jahr mit 50 Beratungsanfragen und Meldungen. Dabei stand auch 2021 mutmasslicher Rechtsextremismus im Vordergrund. Die Armee setzt ihre Null-Toleranz Strategie fort.

Im Jahre 2021 wurden bei der Fachstelle Extremismus 50 Meldungen und Anfragen eingereicht. Der mutmassliche Rechtsextremismus machte dabei mit 75% die überwiegende Mehrheit der ersuchten Beratungen und gemeldeten Hinweise aus. Andere Arten von Extremismus wie der dschihadistisch motivierte, der ethno-nationalistische und der Linksextremismus waren nur punktuell ein Thema.

Das Gesamtbild zeigt keine bedeutsame Änderung gegenüber den Vorjahren auf. Auch 2021 ging es vorwiegend um Einzelfälle in Zusammenhang mit Hinweisen auf mögliche extremistische Aktivitäten im zivilen Leben. Gewalttaten oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse wurden keine registriert.

Die Armee setzt die gesetzlichen Vorgaben und ihre Null-Toleranz Strategie weiterhin konsequent um. So wurden beispielsweise alle künftigen Zugführerinnen und -führer, Einheits- sowie Schulkommandantinnen und -kommandanten mit dem Thema Extremismus vertraut gemacht.

Ukraine: Verteilschlüssel wird bei der Zuweisung von Geflüchteten wieder eingehalten

Der Sonderstab Asyl (SONAS) begrüsst die Rückkehr zur bevölkerungsproportionalen Zuweisung der Geflüchteten aus der Ukraine an die Kantone. So können bestehende Ungleichgewichte schrittweise ausgeglichen werden. Bund und Kantone verfügen aktuell über genügend Unterbringungsplätze.

Seit Montag werden die geflüchteten Personen aus der Ukraine wieder nach dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel an die Kantone zugewiesen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Geflüchtete, die bei ihrer Kernfamilie oder in ihrer Nähe wohnen möchten sowie verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Die Geflüchteten werden vorerst prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. So können bestehende Ungleichgewichte ausgeglichen werden. Die neue Regelung gilt nicht rückwirkend. Personen, die bereits registriert und einem Kanton zugewiesen worden sind, können dort bleiben.

Auch Kantonswechsel sind bei bereits zugewiesenen Personen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn Geflüchtete dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist.

Genügend Betten bei Bund und Kantonen

Die Zahl der Geflüchteten, die sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen, liegt aktuell zwischen 500 und 1000 Personen pro Tag. Das SEM verfügt über gut 9000 Unterbringungsplätze, von denen rund 5000 belegt sind. Auch die Kantone verfügen zurzeit über eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen und über genügend Reserven, um die ihnen vom SEM zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S aufzunehmen.

Ruhige Lage im Sicherheitsbereich

Im Sicherheitsbereich ist die Lage ruhig, die Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen und den kantonalen Behörden haben sich eingespielt und funktionieren gut.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich vertiefen ihre Partnerschaft

Bundespräsident Ignazio Cassis ist am Donnerstag, 28. April 2022, in London mit dem britischen Premierminister Boris Johnson und Aussenministerin Elizabeth Truss zusammengekommen. Von Königin Elizabeth II. wurde der Bundespräsident zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung ihrer bilateralen Partnerschaft und einigten sich auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich. Sie bekräftigten die Aufnahme exploratorischer Gespräche, um das bestehende Handelsabkommen zu modernisieren. Zentrale Gesprächsthemen waren auch die russische Militäraggression gegen die Ukraine und deren Folgen sowie die Beziehungen der Schweiz und des UK zur Europäischen Union (EU).

Die von Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson unterzeichnete Erklärung gibt die Richtung vor, wie die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) namentlich in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Forschung und Innovation, Mobilität sowie aussenpolitische Kooperation weiter vertieft und ausgebaut werden sollen. Der Bundesrat hiess dies an seiner Sitzung vom 13. April gut.

Am Donnerstag würdigten beide Seiten die Qualität der bilateralen Beziehungen, die auf gemeinsamen Werten und einer führenden Rolle in Forschung, Bildung und Innovation beruhe. Die gemeinsame Erklärung setze eine lange Tradition fort. «Dies ist ein Fahrplan für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern – ein Prozess, der bereits in vollem Gange ist», erklärte der Bundespräsident.

Das UK ist der achtwichtigste Handelspartner der Schweiz (ohne Edelmetalle). In exploratorischen Gesprächen soll nun ausgelotet werden, ob und wie das bestehende Handelsabkommen modernisiert und erweitert werden kann, etwa in Bereichen wie Dienstleistungen, Schutz von geistigem Eigentum oder Handel und nachhaltige Entwicklung. Ein weiteres wichtiges Gesprächsthema war der Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit konkreten Bereichen der Zusammenarbeit wird ausgearbeitet und eine Unterzeichnung in den nächsten Monaten angestrebt, wie dies Bundesrat Guy Parmelin und der britische Forschungsminister George Freeman im Februar beschlossen hatten.

Ein zentraler Teil des Gesprächs war dem Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen gewidmet. Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson betonten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bestürzung über Angriffe auf zivile Einrichtungen und verurteilten die Verstösse gegen das Völkerrecht und das humanitäre Recht. Weitere Themen waren die Umsetzung der jeweiligen Sanktionen und wie es gelingt, humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine zu gewährleisten. Zur Sprache kam auch die im Juli in Lugano geplante Ukraine-Konferenz, die von der Schweiz und der Ukraine gemeinsam organisiert wird. Zudem wurde angesichts der aktuellen Energiekrise der angestrebte Energiedialog besprochen, der zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und dem britischen Energieminister Greg Hands in naher Zukunft stattfinden soll.

2020 wurden 83,3 Milliarden Franken für die Gesundheit ausgegeben

Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 1,0% gewachsen, was unter dem Trend der letzten fünf Jahre liegt (+2,3%). Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen stieg im Vergleich zu 2019 von 11,3% auf 11,8%. Soweit einige der neusten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.

2020 stiegen die Gesundheitsausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Milliarden Franken auf 83,3 Milliarden Franken an (2019: 82,5 Mrd.). Die grössten Kostentreiber waren die Spitäler (+0,5 Mrd. Franken) und die sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,3 Mrd. Franken). Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren waren dagegen rückläufig (–0,8 Mrd. Franken), was sich zumindest teilweise mit den Massnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte erklären lässt. Bei den Kosten für Gesundheitsleistungen des Staates zeigt sich wiederum ein sehr starkes Wachstum (+1,2 Mrd. Franken).

Das Kostenwachstum bei den ambulanten und stationären Kurativbehandlungen (+0,6% bzw. +1,1%) sowie bei der Rehabilitation (+2,2%) fiel 2020 tiefer aus als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+2,3%). Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate verzeichnen dagegen die Langzeitpflege (+2,6%), die Gesundheitsgüter (+2,7%), die Verwaltung (+3,3%) und die unterstützenden Dienstleistungen (+6,1%, z.B. Laboranalysen und Rettungsdienste). Die starke Zunahme bei der Prävention (+9,9%) ist auf die von Bund und Kantonen mitgetragenen Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.

Monatliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 804 Franken pro Person 

2020 wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Davon wurden 305 Franken von der obligatorischen Krankenversicherung und 175 Franken vom Staat übernommen. 51 Franken wurden durch Sozialversicherungen wie die AHV, IV und die Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 52 Franken wurden durch Zusatzversicherungen und 17 Franken durch eine sonstige private Finanzierung gedeckt.

Die Haushalte mussten zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern einen Restbetrag von 174 Franken selbst bezahlen. Darunter fielen vor allem Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie für von der Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligungen an ambulanten und stationären Behandlungen.

EKR – Auswertungsbericht 2021: Rassismusvorfälle aus der Beratungsarbeit

Im Jahr 2021 wurden dem Beratungsnetz für Rassismusopfer 630 Fälle rassistischer Diskriminierung gemeldet. Die meisten Vorfälle ereigneten sich am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich. Benachteiligungen und Beschimpfungen waren die häufigsten Diskriminierungsformen. Die am meisten genannten Motive blieben Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit und anti-Schwarzer Rassismus gefolgt von antimuslimischem Rassismus. Auffallend war die vermehrt auftretende Feindlichkeit gegenüber Menschen aus dem asiatischen Raum.

Der Arbeitsplatz mit 106 und der Bildungsbereich mit 94 Fällen sind die am stärksten betroffenen Lebensbereiche. Im Vergleich zu 2020 nahmen die Diskriminierungen im Bildungsbereich deutlich zu, dabei betrafen die meisten Meldungen Rassismus gegen Schwarze Personen. So wandte sich ein Vater an eine Beratungsstelle, nachdem sein Sohn von Mitschülern wiederholte und massive verbale Angriffe bezüglich seiner Hautfarbe erlebte. Weil sich der Sohn verbal gegen diese Angriffe wehrte, ergriff die Schule gegen ihn Disziplinarmassnahmen und ignorierte dabei die verbalen rassistischen Attacken der Mitschüler. Im Rahmen einer Mediation behandelte die Beratungsstelle mit dem betroffenen Schulpersonal das Thema Rassismus im Schulkontext. Daraufhin entschied sich die Schule, das Thema mit Lehrpersonen, sämtlichen Klassen sowie Eltern zu bearbeiten. Ein Schulsozialarbeiter steht nun dem betroffenen Schüler zur Seite und die Disziplinarmassnahmen wurden aufgehoben.

Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit mit 218 und anti-Schwarzer Rassismus mit 207 Fällen waren die häufigsten Diskriminierungsmotive. Neben dem Bildungsbereich (40) ereigneten sich die meisten Fälle von anti-Schwarzem Rassismus am Arbeitsplatz (37) sowie im öffentlichen Raum und in der Nachbarschaft (je 26). Weiterhin häufig waren Beratungsfälle im Bereich Muslimfeindlichkeit (53) sowie in der inhaltlich verwandten Kategorie der Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum (51). Die neue Kategorie «Feindlichkeit gegen Menschen aus dem asiatischen Raum» weist 41 Meldungen auf, vor allem bezüglich Beschimpfungen und andere herabsetzende Äusserungen oder Illustrationen. Nicht zuletzt haben Meldungen bezüglich Antisemitismus leicht zugenommen. Einige dieser Vorfälle betrafen die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts sowie antisemitische bzw. rassistische Verschwörungstheorien, die während der Pandemie vermehrt zirkulieren. In jedem dritten Beratungsfall stellten die Beratungsstellen ausserdem eine Mehrfachdiskriminierung aufgrund des Rechtsstatus, des Geschlechts und/oder der sozialen Stellung fest.

Die Bereitschaft von Menschen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, nimmt jedes Jahr zu. So verzeichnete das Beratungsnetz für das Berichtsjahr 2021 im Vergleich zu noch vor zwei Jahren einen Anstieg von rund 180 Fällen. Dies verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Beratungsstellen für die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen, Angehörigen, Fachpersonen sowie Zeuginnen und Zeugen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga positiv auf das Coronavirus getestet

Bundesrätin Simonetta Sommaruga wurde im Verlauf der Woche positiv auf das Coronavirus getestet. In dieser Woche fand keine Sitzung des Bundesrats statt. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat leichte Symptome und arbeitet gegenwärtig von zuhause aus.

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Ukraine: Geflüchtete werden den Kantonen wieder möglichst gleichmässig zugewiesen

Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, werden den Kantonen grundsätzlich wieder gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen. Davon ausgenommen sind Geflüchtete, die über eine längere Zeit bei nahen Verwandten wohnen können wie auch verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Bereits bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen sollen schrittweise ausgeglichen werden.

Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben viele Personen, die in die Schweiz geflüchtet sind, bei Verwandten oder Bekannten eine Unterkunft erhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bisher alle Geflüchteten, die bei der Registrierung eine private Unterbringungsmöglichkeit vorweisen konnten, dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Durch diese Zuweisungspraxis konnte der zwischen den Kantonen vereinbarte, bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel bisher nicht eingehalten werden. Einige Kantone haben überproportional viele Geflüchtete aufgenommen. Um den Verteilschlüssel künftig besser einhalten und die bevölkerungsproportionale Verteilung schrittweise wiederherstellen zu können, haben Bund und Kantone eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Sie werden ab Montag umgesetzt.

Die Zuweisung der Geflüchteten an die Kantone erfolgt grundsätzlich wieder nach dem bewährten Verteilschlüssel. Geflüchtete werden prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. Dies, bis die bevölkerungsproportionale Verteilung wiederhergestellt ist. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird bei der Vermittlung von Personen in Gastfamilien direkt ab den Bundesasylzentren ebenfalls die angepasste Praxis anwenden. Diese gilt nicht rückwirkend. Wer bereits vom SEM registriert worden und privat untergebracht ist, kann im zugewiesenen Kanton bleiben.

Ausnahmen bei erweiterter Kernfamilie und vulnerablen Personen

Das SEM wird Zuweisungswünsche für einen bestimmten Kanton weiterhin berücksichtigen, wenn Geflüchtete in der Schweiz bei Eltern, Grosseltern oder Kindern untergebracht werden möchten – unabhängig davon, ob sie direkt bei ihnen wohnen
oder in ihrer Nähe. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Bei entfernten Verwandten und eng befreundeten Personen wird der Zuweisungswunsch nur berücksichtigt, sofern die Zuteilung nicht zu neuen Ungleichgewichten führt. Das Gleiche gilt für Personen, die bei der Registrierung eine anderweitige Privatunterkunft angeben. Deren Gastgeber müssen sich jedoch künftig mit einer schriftlichen Bestätigung dazu bereit erklären, die Geflüchteten mindestens drei Monate bei sich aufzunehmen. In diesen Fällen wird geprüft, ob die Zuweisung in den gewünschten Kanton erfolgen kann. Dies führt zu Problemen, da die betroffenen Kantone nicht nur mehr Menschen unterbringen und mehr Kinder einschulen müssen, sondern auch mehr Sozialhilfeausgaben haben, um die Existenz der Betroffenen zu sichern und mehr Betreuungsleistungen erbringen müssen.

Von der neuen Praxis ausgenommen sind verletzliche Personen – etwa unbegleitete Minderjährige, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder gravierenden gesundheitlichen Problemen wie auch sehr alte Personen. Sie werden, wenn sie es wünschen, in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht, da diese Nähe stabilisierend wirken kann. Zudem sollen verletzliche Personen möglichst optimal betreut werden. Diese Vorgabe berücksichtigt das SEM bei der Kantonszuweisung in Absprache mit den Kantonen. Das SEM bittet Personen, die Gruppen von vulnerablen Personen in die Schweiz bringen, noch einmal darum, sich vorgängig bei [email protected] zu melden. So kann die Aufnahme und die Zuweisung gut vorbereitet werden.

Kantonswechsel nur in Ausnahmefällen möglich

Geflüchtete, die bereits einem Kanton zugewiesen werden, können beim SEM ein Gesuch um Kantonswechsel stellen. Diesem wird in der Regel dann zugestimmt, wenn sie dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie – also bei Eltern, Kindern oder Grosseltern – wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen sonst eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist. In allen anderen Fällen können das SEM und beide betroffenen Kantone nur im Sinne einer Ausnahme zustimmen.

Termin für die Registrierung selber buchen

Auf dem neuen Web-Portal RegisterMe (https://registerme.admin.ch) können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, neu einfach online anmelden und einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum BAZ buchen. Das System bringt für alle Beteiligten Vorteile: Das SEM kann die Zahl der Registrierungen besser auf die einzelnen Bundesasylzentren verteilen. Und für die Ukrainerinnen und Ukrainer entfallen dank der automatischen Terminvereinbarung die Wartezeiten vor den Zentren.

Nach Abschaltung des Kernkraftwerks Mühleberg: Keine Vorverteilung mehr von Jodtabletten in der Region

Nachdem das Kernkraftwerk Mühleberg Ende 2019 abgeschaltet wurde, müssen in den Gemeinden im Umkreis von 50 Kilometern um das Kernkraftwerk keine Jodtabletten mehr an die Bevölkerung vorverteilt werden. Diese werden stattdessen zentral bei den Kantonen gelagert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 eine entsprechende Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Jodtabletten sind bei einem schweren Unfall in einem Schweizer oder auch grenznahen Kernkraftwerk zur Schilddrüsen-Prophylaxe vorgesehen. In der Schweiz sind Jodtabletten für die gesamte Bevölkerung verfügbar. Es wird zwischen zwei Verteilgebieten unterschieden. Ausserhalb eines 50 Kilometer-Radius um ein Schweizer Kernkraftwerk sind die Jodtabletten bei den Kantonen gelagert und werden bei Bedarf an die Bevölkerung abgegeben. Innerhalb eines 50 Kilometer-Radius werden die Jodtabletten an die Haushalte und Betriebe, insbesondere Kindergärten und Schulen, verteilt. Die Jodtabletten haben eine Haltbarkeit von 10 Jahren; die letzte Verteilung fand 2014 statt.

Das Kernkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern befindet sich zurzeit im Rückbau. Damit müssen bei der Verteilung 2024 innerhalb des 50 Kilometer-Radius keine Jodtabletten an die Haushalte mehr vorverteilt werden. Die betroffenen Gemeinden im Gebiet um das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg sind im Anhang der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten einzeln aufgeführt. Sie sollen nun daraus gestrichen werden. Die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung dauert bis am 25. August.

Covid-19-Impfstoff: Mit Nuvaxovid steht ein protein-basierter Impfstoff zur Verfügung

Nach der Zulassung von Swissmedic des Imfpstoffes Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 von Novavax haben das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF die entsprechende Impfempfehlung publiziert. Der Impfstoff wird im zweiten Quartal in die Schweiz geliefert und umgehend an die Kantone verteilt. Der protein-basierte Impfstoff kommt primär bei Personen zum Einsatz, die aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden können. Er steht aber auch anderen Impfwilligen zur Verfügung.

Beim Impfstoff des Herstellers Novavax handelt es sich um den vierten Impfstoff, der in der Schweiz zum Einsatz kommt. Nuvaxovid ist ein Impfstoff auf Proteinbasis, dem ein sogenanntes Adjuvans zugesetzt wird, das die Wirkung verstärkt. Er erweitert das Angebot von Impfstoffen gegen Covid-19. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 werden 102’000 Impfstoffdosen in der Schweiz eintreffen und anschliessend von der Armeeapotheke an die Kantone ausgeliefert. Die Kantone sind für die Modalitäten der Verimpfung zuständig.

Impfempfehlung für Personen ab 18 Jahren

Personen ab fünf Jahren wird weiterhin empfohlen, sich primär mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen, da dieser einen sehr hohen Schutz bietet und sehr sicher ist. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfehlen den Impfstoff Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 von Novavax Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen. Ausgenommen von der Empfehlung sind Schwangere und immundefiziente Personen. Diesen wird weiterhin ausschliesslich einer der beiden mRNA-Impfstoffe von Pfizer oder Moderna empfohlen.

Der Impfstoff von Novavax wird in zwei Dosen mit einem Intervall von mindestens drei Wochen verabreicht und bietet einen guten Schutz vor COVID-19-Erkrankungen inklusive schweren Verläufen bei Infektionen mit ursprünglichen Virusvarianten. Daten zu Wirksamkeit und Schutzdauer gegenüber Infektionen mit den Virusvarianten Delta und Omikron sind erst begrenzt verfügbar.

Die EKIF und das BAG werden beim Vorliegen entsprechender aktuellen Daten die Empfehlung für eine Auffrischimpfung ausserhalb der Zulassung anpassen.

Ukraine: Kantonszuweisungen werden mit verschiedenen Massnahmen optimiert

Bis heute wurden über 30 000 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflüchtet sind, vom Staatssekretariat für Migration registriert. Mehr als 25 000 Personen haben den S-Status erhalten und sind den Kantonen zugewiesen worden. Knapp die Hälfte der Geflüchteten waren schon vor der Registrierung bei privaten Gastgebern untergebracht. Das SEM hat diese Personen bis anhin dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Wer bereits Verwandte in einem bestimmten Kanton hatte, aber nicht bei diesen wohnen konnte, wurde bisher diesem Kanton zugewiesen, damit die familiäre Beziehung weiter gepflegt werden konnte.

Diese Zuweisungspraxis hat dazu geführt, dass einige städtisch geprägte Kantone bis jetzt überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben und andere Kantone gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel weniger Personen zugewiesen erhielten als vorgesehen. Dies ist insbesondere aufgrund des bereits knappen Leerwohnungsbestands in gewissen Städten problematisch. Der SONAS hat deshalb entschieden, dass diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Bezug zu privaten Gastgebern haben, konsequent so auf die Kantone verteilt werden, dass bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen soweit als möglich ausgeglichen werden können. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die im Auftrag des SEM Gastfamilien vermittelt, wird dies gemäss Verteilschlüssel tun.

Verteilschlüssel soll grundsätzlich wieder eingehalten werden

Auch bei Personen, die bei der Registrierung angeben, bereits über eine private Unterkunft zu verfügen, soll der Verteilschlüssel bei der Zuweisung an die Kantone grundsätzlich wieder eingehalten werden – gut begründete Zuweisungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine vom SONAS eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone wird die in Zukunft geltenden Kriterien für den Zuweisungsentscheid durch das SEM erarbeiten.

Darüber hinaus hat der SONAS entschieden, dass Gesuche um Kantonswechsel nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen – etwa, um eine Kernfamilie zusammenzuführen oder um eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten zu können – bewilligt werden, um nicht weitere Ungleichgewichte zu schaffen.

Gruppen von vulnerablen Personen nicht trennen

Besonders verletzliche Personen wie etwa Waisenkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die als Gruppe eingereist sind, sollen wenn immer möglich auch gemeinsam untergebracht und betreut werden. Für diese Personen wird die jeweils beste Lösung gesucht – unabhängig davon, ob dies im Einklang steht mit dem Verteilschlüssel. Ungleichgewichte werden über die Zeit ausgeglichen.

2021 betrug der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz am Bruttonationaleinkommen 0,51%

Wie 2020 war auch 2021 von der Coronapandemie geprägt. Zudem löste die Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 eine humanitäre Krise in Afghanistan aus. Die Schweiz beteiligte sich an den Hilfsmassnahmen der internationalen Gemeinschaft, indem sie die betroffene Bevölkerung rasch und flexibel unterstützte. Das Parlament bewilligte zwei Nachtragskredite, den ersten für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz zur Abfederung der Gesundheitskrise (226 Mio. CHF) und den zweiten für die humanitäre Unterstützung der afghanischen Bevölkerung (23 Mio. CHF). Darüber hinaus spendete die Schweiz überschüssige Covid-19-Impfstoffe sowie medizinische Hilfsgüter an Entwicklungsländer (Spenden, die mit 45 Mio. CHF der APD angerechnet werden können). Die Ausgaben für diese zusätzlichen Massnahmen entsprechen 0,04% des BNE. Zum ersten Mal seit 2016 lag die APD/BNE-Quote wieder über 0,5%.

Bestimmte Kosten für die Unterstützung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz können der APD angerechnet werden. Diese beliefen sich 2021 auf 337 Millionen Franken, was einem Anteil von 9% am Gesamtbetrag der APD entspricht. Ohne Berücksichtigung der Asylkosten betrug das Verhältnis APD/BNE 0,46% (0,45% im Jahr 2020).

Rolle der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz

Mit ihrer internationalen Zusammenarbeit trägt die Schweiz zur Bekämpfung der Armut, zur Bewältigung von globalen Herausforderungen wie Pandemien und Klimawandel, zur Förderung des Friedens und der Menschenrechte sowie zur Beseitigung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration bei. Sie setzt sich zudem für eine umweltverträgliche Entwicklung auf der ganzen Welt und insbesondere für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ein.

Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird hauptsächlich von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des WBF und der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA umgesetzt. Zu den Ausgaben der internationalen Zusammenarbeit kommen die als APD anrechenbaren Ausgaben der übrigen Bundesstellen (einschliesslich Asylkosten) sowie die Beiträge der Schweizer Kantone und Gemeinden.

Berechnung der APD und internationaler Vergleich

Die öffentliche Entwicklungshilfe wird gemäss international vereinbarten Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berechnet. Diese ermöglichen einen statistischen Vergleich des internationalen Engagements der 29 Mitgliedstaaten des DAC. Dieser Vergleich erfolgt anhand des Anteils des BNE, den jedes dieser Länder für die APD ausgibt.

Gemäss Medienmitteilung der OECD haben 23 DAC-Mitgliedstaaten ihre Beiträge 2021 erhöht, darunter die Schweiz. 6 Länder haben ihr Engagement reduziert. Luxemburg, Norwegen, Schweden, Deutschland und Dänemark erreichten den von der UNO geforderten Anteil von 0,7% der APD am BNE. In der internationalen Rangliste steht die Schweiz im Jahr 2021 an achter Stelle.

Ukraine: Bundesrat prüft Rettungsschirm für Strombranche

Seit Ende letzten Jahres gibt es auf den Energiemärkten hohe Preisausschläge. Mit dem Krieg in der Ukraine haben diese in einem bisher nicht bekannten Ausmass zugenommen. Dadurch steigt auch der Liquiditätsbedarf der im Handel tätigen Stromunternehmen stark an. Um sicherzustellen, dass die Schweizer Stromversorgung auch bei einer weiteren Verschärfung der Situation gewährleistet bleibt, hat der Bundesrat an der Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen zu prüfen.

Die starken Preisausschläge auf den Energiemärkten führen dazu, dass Stromunternehmen mehr finanzielle Mittel brauchen, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieg hat sich die Situation weiter verschärft: Die Energiemärkte erleben eine Preisvolatilität, die es historisch noch nie gegeben hat. Damit erhöht sich der Liquiditätsbedarf der im Grosshandel tätigen Stromunternehmen stark. Ein unkontrollierter Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion nach sich ziehen.

Das will der Bundesrat vermeiden. Er hat deshalb beschlossen, die Arbeiten für einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen sowie eine entsprechende gesetzliche Grundlage voranzutreiben. Gefordert sind nach wie vor in erster Linie die Unternehmen selbst. Der Krieg und die höhere Preisvolatilität fordern von ihnen eine höhere Bereitschaft, mehr Flexibilität sowie allenfalls bestimmte Anpassungen am Geschäftsmodell. Der Bund soll nur subsidiär zu den Unternehmen selbst und ihren Fremd- und Eigenkapitalgebern tätig werden.

Um Fehlanreize zu vermeiden, sollen die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sehr streng sein. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Auch soll der Rettungsschirm nur temporär zur Verfügung stehen.

Längerfristig ist eine Reihe von Massnahmen geplant, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management BCM); zudem ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen.

Der Bund wird nun die Gespräche mit den wichtigsten Stromunternehmen im Hinblick auf eine kurze Vernehmlassung vertiefen. Ein dringliches Bundesgesetz müsste in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten im Sonderverfahren beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden.

Bundespräsident Ignazio Cassis besucht Japan: Wirtschaft und Wissenschaft im Zentrum der Gespräche

Bundespräsident Ignazio Cassis bereist kommende Woche Japan. Er wird dabei von einer Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation begleitet. Der Besuch umfasst die drei Stationen Tokio, Osaka und Kyoto. Die politischen Gespräche mit Premierminister Fumio Kishida und Aussenminister Yoshimasa Hayashi in Tokio finden am Montag, 18. April 2022, statt. In Osaka stehen der neue Swissnex-Standort und die Weltausstellung 2025 im Zentrum. Die Etappe in Kyoto wird insbesondere der Wissenschaftskooperation gewidmet sein.

Angesichts des Krieges in der Ukraine werden sich die politischen Gespräche vor allem um die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa und in Asien drehen. Weitere Themen sind die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Japan in internationalen Organisationen sowie die Stärkung der bilateralen Partnerschaft in den Bereichen Handel, Investitionen, Wissenschaft und Digitalisierung. Die beiden Länder verbinden ausgezeichnete Beziehungen und die gemeinsamen Werte der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und einer regelbasierten Weltordnung. Japan ist nach China der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien (ohne Handel mit Edelmetallen) mit einem Handelsvolumen von rund 12 Milliarden Franken pro Jahr. Japan ist auch ein wichtiges Land für die bilaterale Forschungskooperation der Schweiz. Beide Länder sind zudem Kandidaten für eine Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat für die Periode 2023/24.

Am Dienstag, 19. April trifft der Bundespräsident den Minister für wirtschaftliche Sicherheit, Takayuki Kobayashi, und Digitalisierungsministerin Karen Makishima. Er nimmt zudem an einem Anlass im Rahmen des 40-Jahr-Jubiläums der Schweizer Industrie- und Handelskammer in Japan (SCCIJ) teil. Geplant ist ein Panel zum Thema der Frauenförderung im Privatsektor mit Ruth Metzler-Arnold, Präsidentin der Schweizer Agentur für Export- und Standortpromotion Switzerland Global Enterprise (S-GE) und Kathy Matsui, einer Pionierin in diesem Bereich in Japan.

Wissenschaft und Innovation im Zentrum der Besuche in Osaka und Kyoto

In Osaka wird Bundespräsident Cassis am Mittwoch, 20. April, den Spatenstich zum Bau des neuen Schweizer Konsulats vornehmen. Das Konsulat wird zugleich als Swissnex-Standort dienen, womit das globale Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation einen weiteren Hauptstandort erhält. Er wird sich zudem mit den Organisatoren der Weltausstellung OSAKA 2025 austauschen sowie den Supercomputer Fugaku besichtigen, dessen Betreiber auch mit Schweizer Forschern in Zürich und im Tessin zusammenarbeiten. Ebenfalls vorgesehen ist ein Anlass mit der Schweizer Gemeinschaft in der Metropolregion Kansai. Am Donnerstag, 21. April, wird der Bundespräsident an der Universität von Kyoto eine Rede über die Verbindung von Wissenschaft und Innovation mit der Diplomatie halten.

Zur Schweizer Delegation, die mit Bundespräsident Cassis nach Japan reist, gehören Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und Staatssekretärin Martina Hirayama, Direktorin des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), sowie Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter und Ständerat Thierry Burkart als Präsidentin und Vizepräsident der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Japan.

Ein Ansprechpartner auf Augenhöhe

Gzim Hasani, CEO und Partner der SMZH, und Roman Schuler, Verwaltungsratspräsident und Partner der SMZH, können zusammen auf über 37 Jahre Erfahrung im Finanzsektor zurückblicken. Bei der Credit Suisse kennengelernt, realisierten die beiden Unternehmer schnell, dass sie ein gleiches Mindset verbindet und sie allen Personen eine gleichwertige Finanzberatung bieten wollen.

Rede und Antwort

Sie waren beide erfolgreich in der Bankenwelt tätig, wieso haben Sie sich trotzdem für die Selbständigkeit entschieden?

Gzim Hasani: «Die Bankenwelt war quasi unser Lernfeld, vergleichbar mit einem Lehrmeister. Wir sind sehr dankbar für all die Erfahrungen und Erlebnisse, welche wir in dieser – für die Schweiz so wichtigen – Branche machen durften. Gleichzeitig haben wir Veränderungen in der Gesellschaft immer in unser Wirken mit einfliessen lassen. Unser ‚Lehrmeister’ hat diese Entwicklungen gerade im Zusammenspiel mit den Kundenbedürfnissen nicht immer in unserem Sinne angepackt. Das hat uns sicherlich mitunter motiviert, die Selbständigkeit zu suchen und unsere Ideen zu den Beobachtungen unternehmerisch zu verwirklichen.»

Roman Schuler: «Wir wollen mit der Swiss Management Zürich dieses Vakuum zwischen Kundenbedürfnis und unseren vorwärts gerichteten Dienstleistungen in Kombination mit einer Erlebniskultur proaktiver und näher am Geschehen angehen.»

Und wo liegt der grösste Unterschied von Bankenberatungen zu ihrer Beratung?

Roman Schuler: «Nehmen Sie unseren Verwaltungsrat Pascal Jenny. Er hat in seinen beruflichen Aufgaben immer sehr viel gearbeitet und ist begeistert von seiner Arbeit für die Ferienregion Arosa. Er ist in all den Jahren nie von seinen Bankpartnern für eine umfassende Analyse kontaktiert worden. Ihn hat das auch nicht interessiert. Wir haben ihn nun in mehreren Gesprächen verständlich und unaufdringlich dahin geführt, dass er uns seine Themen anvertraut hat. Dazu braucht es Gespräche und viele Erläuterungen, das Schaffen von Verständnis und Vertrauen. Dies ist die Arbeit, welche Swiss Management Zürich ins Zentrum stellt. Dafür muss man die Menschen mögen, auf sie zugehen und vor allem zuhören können. Und manchmal auch mehr als eine reine Finanzberatung anbieten – uns liegt viel daran, dass wir unseren Kundinnen und Kunden auch regelmässige Erlebnisse bieten können.»

Sie sprechen davon, dass Sie Ihren Kundinnen und Kunden auch eine einmalige Erlebniskomponente bieten wollen. Nicht gerade das Erste, woran man denkt, wenn man den Begriff Finanzberatung hört. Was ist die Idee dahinter?

Gzim Hasani: «Ohne Erlebnis, ohne Begeisterung und Emotionen fehlt einfach in allen Bereichen das Salz in der Suppe. Darum gehört bei unserem Wirken mit unseren Kundinnen und Kunden immer viel Lachen mit dazu. Mit dieser inneren Begeisterung und positiven Vibes löst man einfach auch komplexe Finanzfragen effizienter. Oft rufen wir bei unseren Kundinnen und Kunden gar neues Interesse an der Materie hervor. Weil wir eben keine dieser so oft zitierten ‚trockenen und nüchternen’ Beratungen machen, die notwendige Qualität und Seriosität aber auch im lockeren Gesprächsumfeld auf höchstem Niveau anbieten können.»

In drei Sätzen: Wofür steht Swiss Management Zürich?

Roman Schuler: «Wir stehen für aktuelles Fachwissen und Qualität. Gleichzeitig sind wir interessierte Partner unserer Kundinnen und Kunden. In gewissem Sinne ‚Kumpels’, welche auch hinterfragen, neue Gedanken anregen und diese auch aus Sicht der Finanzthemen nachhaltig kommentieren. SMZH steht nicht zuletzt auch für umfassende Lösungen und eine langfristige Begleitung in allen gewünschten Lebensbereichen.»

Sie sprechen von umfassenden Lösungen – erklären Sie das unseren Lesenden.

Gzim Hasani: «Umfassend heisst bedürfnisorientiert. Wir fokussieren unsere Empfehlungen auf die Dinge, welche unseren Kundinnen und Kunden wichtig sind. Gleichzeitig ist es unsere Pflicht, im Gespräch über das Hier und Jetzt hinaus zu denken, die relevanten Punkte auch bei unseren Partnern sichtbar zu machen.»

Roman Schuler: «Auch wir leben in der Gegenwart, geniessen die Momente. Aber wir alle müssen uns immer auch Gedanken machen, was künftig sein kann, vielleicht auch wo ich mal sein möchte. Da ist die SMZH auch Freund und Spiegel für Zukunftspläne.»

Würden Sie sagen, dass dies auch das Besondere an Ihren Leistungen ist? Oder weshalb sollten sich die Menschen für die Swiss Management Zürich entscheiden?

Gzim Hasani: «Wir sehen täglich Opportunitäten und Chancen. Für uns als Unternehmung, aber auch für unsere Kundinnen und Kunden. Uns machen wohl diese Proaktivität und die breite Wissensbasis auf allen Ebenen aus – vom Verwaltungsrat bis zum Team-Support.»

Ursprünglich haben Sie Ihre Leistungen für Privatpersonen konzipiert. Heute bieten Sie Ihre Dienstleistungen aber auch für KMU an. Weshalb haben Sie sich zu diesem Schritt entschieden?

Roman Schuler: «Das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft sind die KMU. Eine Unternehmerin oder ein Unternehmer interessiert sich für die Teammitglieder über die Unternehmergrenzen hinaus. Da gehören auch Finanzthemen dazu. Da sind wir der perfekte Partner. Zudem befinden sich viele KMU in einer Transformationsphase. Dies nicht nur in Bezug auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sondern eben auch rund um neue Möglichkeiten im Bereich von Finanzdienstleitungen.»

Schweizer Lebensmitteltransport erreicht Odesa

Die Schweiz organisiert eine Reihe von Lebensmittellieferungen für die notleidende Zivilbevölkerung in der Ukraine. Gestern erreichte ein Transport Odesa, eine Stadt mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern, die genügend Lebensmittelreserven für die Versorgung der Bevölkerung bereitstellen muss. Die humanitären Hilfslieferungen der DEZA erfolgen auf Ersuchen der lokalen Behörden.

Die Schweiz hat eine Reihe von Hilfstransporten für die notleidende Bevölkerung in der Ukraine gestartet. In Zusammenarbeit mit ihrem ukrainischen Partner Astarta-Kyiv übergab die Schweiz gestern eine erste Lieferung von Öl, Zucker, Mehl, Mais und Milchpulver, die sie auf dem ukrainischen Markt beschafft hatte. Die Unterstützung wird auf Ersuchen der Behörden der Stadt Odesa geleistet, die daran sind, strategische Reserven zu bilden, um die Lebensmittelversorgung der vulnerablen Bevölkerung im Falle einer möglichen Blockade der Stadt sicherzustellen.

Die Hilfsgüterlieferung wurde vom Bürgermeister der Stadt Odesa in Anwesenheit eines Teams des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Empfang genommen. Ein SKH-Team aus Moldova ist seit vergangener Woche wiederholt in die Ukraine gereist, um in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden Lieferungen von 1400 Tonnen Lebensmittel für Odesa bereitzustellen.

Der Einsatz der Humanitären Hilfe der DEZA, die dem EDA angegliedert ist, erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Situation in der Ukraine verschlechtert. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind derzeit 12 Millionen Menschen im Land auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Kämpfe haben mehr als 7,2 Millionen Menschen gezwungen, in anderen Teilen der Ukraine Zuflucht zu suchen. Die Ernährungssicherheit ist in mehreren Regionen bedroht. Millionen von Menschen sind aufgrund von Angriffen auf die zivile Infrastruktur mit einem Mangel an Wasser, Lebensmitteln, Strom und medizinischer Versorgung konfrontiert.

Bundespräsident Ignazio Cassis empfängt den kroatischen Präsidenten Zoran Milanović

Bundespräsident Ignazio Cassis ist am Donnerstag, 7. April 2022, in Genf mit dem kroatischen Präsidenten Zoran Milanović zusammengekommen. Im Zentrum der Gespräche standen neben den bilateralen Beziehungen der russische Angriff auf die Ukraine, die Lage im Westbalkan und die Schweizer Europapolitik. Zum Besuchsprogramm zählte ein Austausch mit Studierenden der Universität Genf.

Bei dem offiziellen Gespräch bekräftigte Bundespräsident Cassis, dass die Schweiz den russischen Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Er unterstrich die Forderung, dass die mutmasslichen Kriegsverbrechen gründlich aufgeklärt werden müssen: «Die Schweiz setzt sich als Vertragsstaat der Genfer Konventionen für deren Einhaltung ein. Ausserdem unterstützt die Schweiz die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, Kriegsverbrechen zu dokumentieren und zu ahnden».

Einen weiteren Schwerpunkt des Treffens bildete die Lage im Westbalkan. Der Bundespräsident würdigte das kroatische Engagement zugunsten einer Integration weiterer Staaten in die EU, da die Beitrittsperspektive zur Stabilität beitragen kann.

Mit Blick auf die Europapolitik bekräftigte der Bundespräsident, dass die Schweiz den bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln wolle. Er erläuterte die Stossrichtung des Bundesrates für ein Verhandlungspaket mit der EU und den Ansatz, die institutionellen Fragen in den einzelnen Marktzugangsabkommen zu regeln. Zur Sprache kamen auch der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, zu denen Kroatien zählt, sowie die angestrebte Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe und Erasmus+.

Die bilateralen Beziehungen der beiden Länder profitierten in den vergangenen Jahren von der Zusammenarbeit im Rahmen des ersten schweizerischen Erweiterungsbeitrags. Von den zwölf Projekten sind zwei abgeschlossen, die restlichen werden bis Ende 2024 fertig gestellt. Schwerpunktthemen sind die Wasserinfrastruktur sowie die Berufsbildung die Forschungszusammenarbeit, die Minenräumung und die Stärkung der Zivilgesellschaft.

Den Präsidialbesuch werteten beide Seiten als Ausdruck der hervorragenden Beziehungen zwischen der Schweiz und Kroatien. 28’000 kroatische Bürgerinnen und Bürger leben in der Schweiz und 1’500 Schweizerinnen und Schweizer in Kroatien.

Der Empfang des kroatischen Präsidenten in Genf unterstreicht die Absicht des Bundespräsidenten, in unterschiedlichen Gegenden der Schweiz Besuche ausländischer Gäste durchzuführen. Dies, um die Vielfalt des Landes gegen aussen sichtbar und gleichzeitig die Aussenpolitik schweizweit erlebbar zu machen.

Zum Programm des Präsidialbesuchs zählte auch ein von alt Bundesrätin und Professorin Micheline Calmy-Rey moderierter Austausch von Bundespräsident Cassis und Präsident Milanović mit Genfer Studierenden zum Thema «Sicherheitspolitische Herausforderungen in Europa und die Schweizer Neutralität» sowie ein Gespräch mit Angehörigen der kroatischen Diaspora.

Kampf gegen Food-Waste: Bundesrat startet Aktionsplan

Fast ein Drittel der für den Schweizer Konsum produzierten Lebensmittel wird verschwendet oder unnötig weggeworfen. Dies entspricht rund 330 Kilogramm Abfall pro Kopf und Jahr. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Dazu wird der Bund mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors eine branchenübergreifende Vereinbarung treffen, in der klare Reduktionsziele festgelegt werden. Im Jahr 2025 wird der Bundesrat dann prüfen, ob die eingeführten Massnahmen ausreichen, und wenn nötig weitere Beschlüsse fassen.

Der Krieg in der Ukraine verschärft die Probleme bei der weltweiten Lebensmittelversorgung und zeigt auf, wie bedeutend es ist, dass keine Lebensmittel verschwendet werden. Darüber hinaus wirkt sich Food-Waste auch negativ auf die Umwelt aus. So ist ein Viertel der durch die Ernährung verursachten Umweltbelastung auf die Lebensmittelverschwendung zurückzuführen. Für die Herstellung von Nahrungsmitteln werden nämlich begrenzte Ressourcen wie Wasser, Energie und Boden benötigt.

Vermeidbare Lebensmittelverluste haben ausserdem ökonomische Folgen. Weggeworfene Lebensmittel verursachen überall entlang der Produktions- und Wertschöpfungskette Kosten, was sich in den Endpreisen für die Konsumentinnen und Konsumenten niederschlägt.

Aktionsplan mit zwei Phasen

In der Schweiz gibt es bereits zahlreiche Massnahmen und Initiativen, mit denen die Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten reduziert werden soll. Diese haben jedoch meist nur eine geringe Reichweite oder lokale Wirkung. Der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung, den der Bundesrat am 6. April 2022 verabschiedet hat, soll die Verminderung von Lebensmittelverlusten beschleunigen. Er richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelbranche sowie an Bund, Kantone und Gemeinden. Der Aktionsplan ist in zwei Phasen (2022–2025 und 2026–2030) gegliedert.

In der ersten Phase wird eine branchenübergreifende Vereinbarung abgeschlossen, die das Gastgewerbe, den Vertrieb, die verarbeitende Industrie und die Landwirtschaft betrifft. Die Reduktionsziele müssen durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Dazu gehören beispielsweise eine verbesserte Angabe der Haltbarkeitsdauer für bestimmte Produkte, das vermehrte Spenden von unverkauften Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen, die Optimierung von Verpackungen oder eine bessere Anbauplanung. Die öffentliche Hand kann zudem dazu beitragen, Initiativen aus der Wirtschaft zu stärken, indem sie bestehende Hindernisse und Interessenskonflikte beseitigen. Damit der Fortschritt langfristig gewährleistet werden kann, sind überdies Massnahmen vorgesehen, mit denen die Kompetenzen von Fachleuten in relevanten Branchen weiterentwickelt und Haushalte besser informiert und mit Know-how ausgestattet werden sollen.

Zwischenbilanz im Jahr 2025

Im Jahr 2025 wird der Bund prüfen, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen. Um das Ziel einer Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 erreichen zu können, müssten diese bis 2025 um rund 25 Prozent verringert werden. Sollte sich herausstellen, dass die bestehenden Massnahmen nicht ausreichen und die Lebensmittelverluste nicht rasch genug reduziert werden können, so kann der Bund in der zweiten Phase zusätzliche Massnahmen ergreifen.

75% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben mehrere Staatsangehörigkeiten

Ende 2021 lebte mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit im Ausland. Der Anteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hat gegenüber 2020 um 1,5% zugenommen. Die meisten von ihnen lebten in Europa und waren – unabhängig von ihrem Wohnkontinent – zwischen 18 und 64 Jahre alt. Viele von ihnen haben mehrere Staatsangehörigkeiten, was die Vielfalt der Bevölkerung der Schweiz widerspiegelt. Dies geht aus den Ergebnissen der Auslandschweizerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor. 

2021 waren 788 000 Schweizerinnen und Schweizer bei einer zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet, was gegenüber 2020 einer Zunahme um 1,5% entspricht. Dieser Anstieg ist vergleichbar mit der Entwicklung im Jahr 2019 (+1,4%).

64% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben in Europa 

Gegenüber 2020 nahm die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Europa (+2,2%), Asien (+0,7%), Ozeanien (+0,6%) und Amerika (+0,2%) zu, während sie in Afrika (–0,6%) zurückging.

Ein Grossteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer lebte 2021 auf dem europäischen Kontinent (501 600 Personen, 64%). In Frankreich ist die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen am höchsten (203 900). Es folgen Deutschland (96 600 Personen), Italien (50 500), das Vereinigte Königreich (38 900) und Spanien (25 100). In allen diesen Ländern nahm die Zahl zu, am stärksten im Vereinigten Königreich (+3,0%), am schwächsten in Italien (+0,8%). Portugal weist eine geringe Anzahl von Schweizer Staatsangehörigen auf (5400), gehörte 2021 aber europaweit zu den Ländern mit der stärksten Zunahme (+14,1%).

Hinter Europa folgt der amerikanische Kontinent 

286 300 Schweizerinnen und Schweizer leben auf einem anderen Kontinent, namentlich Amerika (23,0%), Asien (6,8%), Ozeanien (4,2%) und Afrika (2,4%). Ausserhalb von Europa finden sich die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den Vereinigten Staaten (81 800 Personen), Kanada (40 800), Australien (25 800) und Israel (22 100). In allen genannten Ländern ist ein Wachstum zu beobachten. Am stärksten war dieses in Israel, wo 2021 3,0% mehr Schweizerinnen und Schweizern gemeldet waren als 2020.

Über alle Kontinente hinweg betrachtet waren 21,1% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unter 18 Jahre alt, während der Anteil der 18- bis 64-Jährigen bei 56,4% und jener der Personen ab 65 Jahren bei 22,5% lag. Gegenüber 2020 sind die entsprechenden Bestände um 1,4%, 1,1% bzw. 2,7% gestiegen. Wie bereits im Vorjahr war die Zunahme in der ältesten Altersgruppe am markantesten.

Immer mehr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben mehrere Pässe 

Drei Viertel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (590 500 Personen) verfügen über mindestens eine zweite Staatsangehörigkeit.

Am höchsten ist der Anteil in Amerika (80,0%). In mehr als der Hälfte der amerikanischen Länder liegt der Anteil an Schweizer Staatsangehörigen mit mehreren Pässen bei mindestens 75%. In Südamerika, insbesondere Chile und Argentinien, sind Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten besonders stark vertreten (91,3% bzw. 94,2%).

Am niedrigsten ist ihr Anteil hingegen in Asien (63,1%). In einem Grossteil der asiatischen Länder haben die dort lebenden Schweizerinnen und Schweizer keine weitere Staatsangehörigkeit. Einige Länder weisen dennoch einen hohen Anteil an Schweizer Staatsangehörigen mit mehreren Pässen auf, insbesondere Israel (85,0%).

Seit 2017 ist die Anzahl Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten weltweit um 5,3% gestiegen. Während ihre Zahl in Asien (+6,7%), Europa (+6,5%), Ozeanien (+4,8%) und Amerika (+2,9%) zugenommen hat, war in Afrika ein Rückgang um 2,8% zu beobachten.

Mehr Auswanderungen, weniger Einwanderungen 

Der Wanderungssaldo der Schweizerinnen und Schweizer ist seit 1992 negativ, d.h. es wandern mehr Schweizer Staatsangehörige aus als ein. 2020 war die Zahl der Auswanderungen aufgrund der weltweiten Pandemie rückläufig, während bei den Einwanderungen ein Anstieg registriert wurde. Dadurch verringerte sich der Wanderungssaldo um 279 Personen.

Gemäss den provisorischen Ergebnissen der Statistik der Bevölkerung und Haushalte nahm die Zahl der Auswanderungen 2021 wieder um 11,5% zu und jene der Einwanderungen um 12,5% ab. 2021 verliessen 28 700 Personen die Schweiz und 22 300 kamen neu ins Land. Der Wanderungssaldo belief sich auf –6431 Personen (2019: –7397).