Nachrichten

Die Schweiz verurteilt die sogenannten Referenden in Gebieten der Ukraine

Bundespräsident Ignazio Cassis hat dem russischen Aussenminister, Sergej Lawrow, am Mittwoch in New York diese Position klar dargelegt. Das EDA hat gestern den russischen Botschafter einbestellt

Die sogenannten Referenden in den von Russland teilweise besetzten Gebieten der Ukraine finden unter nicht rechtskonformen Umständen statt und sind völkerrechtswidrig. Der Bundesrat verurteilt diese neuerliche Verletzung der ukrainischen Souveränität durch Russland und wird die Ergebnisse der sogenannten Referenden nicht anerkennen. Bundespräsident Ignazio Cassis hat dem russischen Aussenminister, Sergej Lawrow, am Mittwoch in New York diese Position klar dargelegt. Das EDA hat gestern den russischen Botschafter einbestellt.

Vom 23. bis 27. September 2022 werden in den von Russland teilweise besetzten Gebieten der Ukraine sogenannte Referenden über die Aufnahme in die Russische Föderation abgehalten. Organisiert werden diese von Vertretern, welche von Russland eingesetzt wurden. Diese Regionen gehören hingegen genauso wie die Krim völkerrechtlich zur Ukraine.

Russland ist als Besatzungsmacht völkerrechtlich verpflichtet, das Humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte einzuhalten und die bestehende ukrainische Rechtsordnung zu respektieren. Ebenso erlangt die Besatzungsmacht keine Souveränität über das Gebiet. Die sogenannten Referenden in den teilweise von Russland besetzten Teilen der Ukraine werden in Verletzung der ukrainischen Verfassung abgehalten. Die sogenannten Referenden sind nicht rechtskonform und völkerrechtswidrig. Die Schweiz wird die Ergebnisse der sogenannten Referenden nicht anerkennen. Bundespräsident Ignazio Cassis hat dem russischen Aussenminister, Sergej Lawrow, am Mittwoch in New York diese Position klar dargelegt. Das EDA hat auch gestern den russischen Botschafter einbestellt und ihm die Position der Schweiz kommuniziert.

Mit der Durchführung dieser sogenannten Referenden verstösst Russland seit der Krim-Annexion von 2014 zum wiederholten Mal gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Prinzip der territorialen Integrität und Souveränität der Staaten. Zudem verletzt Russland seine internationalen Verpflichtungen aus verschiedenen bilateralen und multilateralen Staatsverträgen. Diese Vorgänge stehen auch im Widerspruch zur Schlussakte von Helsinki.

Die Schweiz hat bereits die von den selbsternannten Vertretern der sogenannten «Volksrepubliken» Luhansk und Donezk erklärte Unabhängigkeit nie anerkannt. Russland hatte diese am 23. Februar 2022 als unabhängige Staaten anerkannt. Dies verurteilte der Bundesrat umgehend als völkerrechtswidrigen Akt und einen Verstoss gegen die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine.

Der Bundesrat fordert Russland auf, von der Abhaltung von sogenannten Referenden in der Ukraine abzusehen, den zu erwartenden Anträgen auf Aufnahme der Gebiete in die Russische Föderation nicht Folge zu leisten sowie weitere Schritte in Richtung Besatzung und Annexion zu unterlassen. Der Bundesrat beobachtet zudem die russische Teil-Mobilmachung eng und mit grosser Sorge und fordert Russland zur Deeskalation sowie zum vollständigen Rückzug aus den ukrainischen Gebieten auf.