Deine Reise in die Heimat sollte sicher sein: Vorsicht vor Betrügern und Fake-Flugtickets!

Endlich sind die Grenzen wieder geöffnet, endlich können wir unsere Familie in der Heimat wiedersehen.

Doch Vorsicht! Betrüger machen sich den Wunsch nach einer gemeinsamen, kostbaren Zeit zu Nutze. Wie jeden Sommer, kursieren auch dieses Jahr bereits betrügerische Angebote. Es sind vermeintliche Schnäppchen, die angeboten werden. Zwischen offiziellen Flug- und Reisegesellschaften tummeln sich in letzter Zeit verstärkt unseriöse Anbieter, die versuchen, Heimatreisenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

So erkennst du den Betrug: 

Meistens wird dir unerlaubt telefonisch, per SMS oder Viber ein Angebot geschickt. Das bedeutet die ahnungslosen Kunden werden neben einer SMS auch telefonisch kontaktiert und ihnen wird ein «unwiderstehliches» Angebot für den Flug in die Heimat angeboten. Die Betrüger tarnen sich oft auch als bekannte Unternehmen, Name und Logo auf den Fake-Seiten sind offiziellen und bekannten Reiseunternehmen nachempfunden. Nach erfolgter Bezahlung ist niemand mehr erreichbar und die Tickets gibt es gar nicht!

Wie du sicherstellen kannst, dass es sich nicht um ein betrügerisches Angebot handelt:

Tickets ausschliesslich bei vertrauenswürdigen Reiseunternehmen kaufen. So steht der wohlverdienten Reise in die Heimat nichts im Wege und es gibt kein böses Erwachen

(KEYSTONE/Christian Beutler)

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19 im Tourismussektor in Kosovo

Mit den Mitte März 2020 gegen die Pandemie des COVID-19 getroffenen weltweiten sowie nationalen Massnahmen, die eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und geschäftlichen Aktivitäten bedeuteten, haben der Reise-, Hotel- und Gastronomiesektor schwere Schäden erlitten. Es fehlen immer noch genaue Berechnungen über die Auswirkungen dieser Zeitspanne auf die oben genannten Wirtschaftssektoren des Kosovos. Erste Einschätzungen zeigen jedoch, dass eine Wiederkehr zum vor dem März bestehenden Niveau ein langer und keineswegs einfacher Weg sein wird.

Paragliding South Kosovo (Foto PPSE Kosova)

In einem offenen Brief an die Regierungen der Welt hat das Forum für die Reise- und Tourismusbranche (WTTC) vorgewarnt, dass die Wirtschaft auf der ganzen Welt ohne Reisen und Tourismus einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt sein wird. Um sich dieser Entwicklung zu widersetzen hat die WTTC, welche den globalen Sektor der Reisen und des Tourismus umfasst, alle Regierungen zu umgehenden Handlungen zur Sicherstellung des Überlebens dieses Sektors, welcher für die Bildung von Arbeitsplätzen eine Schlüsselrolle trägt, aufgerufen.

 

“Im Tourismus haben wir eine Mischung aus verschiedenen Sektoren. Diese Pandemie hat eine ganze Kette von Sektoren negativ beeinflusst. Nebst der Unterbrechung der Dienstleistungen begannen sofort Annullationen von Reservationen. Der Tourismus ist seit dem ersten Tag betroffen”, sagt Baki Hoti, Präsident der Vereinigung des Alternativen Tourismus in Kosovo, welcher öffentlich die Regierungen zur Unterstützung dieses Sektors aufgerufen hat.

Prekaz (Foto PPSE KOSOVA)

Am 3. April 2020 hat die MFT der Kosovarischen Republik den Einsatzplan für das Notfall-Steuerpaket veröffentlicht und genehmigt. Dieses Paket hat die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung für Unternehmen zum Ziel, die aufgrund der Einschränkung oder Unterbrechung ihrer Leistungen aufgrund des durch die Pandemie verursachten Zustands gefährdet sind. Die MFT hat die Maßnahmen nicht anhand der Wirtschaftssektoren näher erläutert, sondern den Ansatz verfolgt, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Dies, indem die Verluste und Löhne der Arbeitnehmer für die zwei Monate März und April teilweise subventioniert werden.

Vor der Verkündigung dieses Pakets hat das Projekt zur Förderung der Beschäftigung im privaten Sektor (PPSE) der schweizerischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit im Kosovo einen Bericht über «Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Gastgewerbe- und Beherbergungssektor im Kosovo» erarbeitet. Dieser Bericht wurde dem Finanz- und Transferministerium von Kosovo übergeben, um dessen Planung von erleichternden Massnahmen für diesen wichtigen Wirtschaftssektor zu unterstützen.

Zipline (Foto PPSE KOSOVA)

Zufolge dieses Berichts des Projektes PPSE zeigt eine ungefähre Schätzung der zweimonatigen Unterbrechung des Gastgewerbesektors folgende mögliche Auswirkungen:

  • mehr als 12’000 nicht aktive Arbeitsnehmende stehen vor der Gefahr, Arbeitsplätze und jegliche Zukunftsaussichten zu verlieren,
  • Angestellte dieses Sektors könnten eine Summe von über 6 Millionen Euro an Löhnen verlieren,
  • 3’683 kleine und mittlere Unternehmen sind direkt von Umsatzverlusten in Höhe von rund 13 Millionen Euro betroffen, und

aufgrund der Passivität des Gastgewerbe- und Beherbergungssektors könnten die weiteren Auswirkungen auf die vernetzten Sektoren mehr als 10 Millionen Euro betragen

Radavc (Foto PPSE KOSOVA)

Andere Daten sehen ebenfalls voraus, wie schwierig es für die Wirtschaft des Kosovo sein wird. Genauer, wie schwierig es für den Sektor des Tourismus, Gastgewerbes und der Gastronomie sein wird, zum Zustand vor COVID-19 zurückzukehren.

Traditional Meal (FOTO PPSE KOSOVA)

Medienberichten im Kosovo zufolge hat das Institut für freie Marktwirtschaft (IETL) in Zusammenarbeit mit der Gastronomy Association Untersuchungen zu den Auswirkungen der Pandemie auf Hotel- und Gastronomieunternehmen (HoReCa) im Kosovo durchgeführt. Die Zahlen sprechen für sich: 76,2% der Unternehmen im HoReCa-Sektor im Kosovo werden bankrottgehen, wenn sich die durch die COVID-19-Viruspandemie verursachte Situation in den nächsten drei Monaten fortsetzt. Des Weiteren gaben 55,4% der Befragten an, gezwungen zu sein, alle Arbeitnehmende zu entlassen. Weitere Informationen finden Sie in dem auf Insajderi.com  veröffentlichten Bericht.

Hani i Haraqise (Foto Dalon Kalludra)

Wie werden Reiseveranstalter in Kosovo damit umgehen?

Arsim Rexhepi ist der Gründer von Balkan Destination. Er ist ein Reiseveranstalter, der ausländische Touristen in den Kosovo bringt und hauptsächlich Besuche im Rahmen der Kultur, Gastronomie, Tradition und des alltäglichen Lebens im Land organisiert. «Unser Markt ist größtenteils ausländisch», sagt er. «Die Touren in unserem Land beginnen Ende April und Mai und in dieser Zeit müssten wir eigentlich sehr beschäftigt sein. Die Unterbrechung all dieser Aktivitäten aufgrund der Pandemie hat sich negativ ausgewirkt, da alle Gruppen bis Juni abgesagt wurden und wir nicht einmal wissen, was mit den Gruppen von September und Oktober passieren wird», sagt er.

Foto Dalon Kalludra

Virtyt Gacaferi, Gründer von Balkan Natural Adventure, ist ein Anbieter von touristischen Dienstleistungen im Kosovo sowie teilweise anderen Ländern des westlichen Balkans. Er weist ebenfalls auf die Absagen ausländischer Touristengruppen hin. «Wir haben viele Stornierungen von ausländischen Kunden erhalten. Für uns kommen 90% der Kunden aus EU-Ländern, Österreich, USA und Asien. Wir erwarten nicht, dass die Saison im Sommer dieses Jahres beginnen wird. Wenn wir im November zu arbeiten anfangen können, wäre das gut für uns.»

Um sich an die geschaffenen und ausserhalb der unternehmerischen Kontrolle liegenden Umstände anzupassen, konzentriert sich Balkan Natural Adventure auf neue Angebote während der Sommersaison mit Schwerpunkt auf lokalen Besuchern. «Wir orientieren uns am lokalen Markt. Wir bereiten ein gutes und erschwingliches Angebot für kosovarische Bürger vor. Zum Beispiel nutzen wir Berge, in denen unsere Guides Gruppen führen und Tee, Pilze und Blaubeeren sammeln. Wir versuchen Modelle zu finden, die unsere bisherige Arbeit ersetzen, also ein Angebot für andere Kunden als unsere Üblichen», sagt Virtyt Gacaferi.

In diesem Jahr wird der Schwerpunkt voraussichtlich auf lokalen Besuchern und der Erstellung von Touristenpaketen innerhalb des Landes liegen, die für diese neue Kundschaft geeignet sind. Dabei müssen die Preise für sie ebenfalls erschwinglich sein. Die Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Land hat zu einem Rückgang des Haushaltseinkommens geführt und Reisen oder Auslandsaufenthalte in diesem Jahr werden noch mehr als üblich einen Luxus darstellen. Viele Reiseveranstalter nutzen diesen Zeitraum ohne Beschäftigung, um ihre Geschäftsmodelle neu zu definieren und attraktive Angebote für lokale Besucher zu erstellen.

Novoberda Castle (Foto PPSE Kosova)

Während sich die restriktiven Maßnahmen in Richtung Lockerungen zu bewegen scheinen, bereitet sich das Kosovo auf touristische Angebote für seine Bevölkerung vor. Es ist Zeit, das Kosovo noch mehr zu lieben und dem touristischen Potenzial unseres Landes neues Leben einzuhauchen.

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Mai 2020.

Coronavirus: Einreisebeschränkungen werden ab dem 8. Juni weiter gelockert

Der Bundesrat will die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten weiter lockern. Ab dem 8. Juni 2020 sollen alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet werden. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder sie diese dringend benötigen. Gleichzeitig wird die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, die den inländischen Stellensuchenden zugutekommt. Schliesslich beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli vollständig wiederherzustellen. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen, die zum Schutz der Schweizer Bevölkerung vor einer Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Einreisebeschränkungen angesichts der positiven epidemischen Entwicklung weiter zu lockern. Dieser Schritt erfolgt koordiniert mit der nächsten Etappe der wirtschaftlichen Lockerung und trägt zum Ziel bei, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Krise zu minimieren. Damit werden Schweizer Unternehmen wieder die Möglichkeit haben, dringend benötigte Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten zu rekrutieren, wenn diese auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind.

Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, parallel zu diesem Lockerungsschritt die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder zu aktivieren, damit inländische Stellensuchenden bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben. In diesem Sinne legt der Bundesrat auch Wert auf eine konsequente Umsetzung des im Mai 2019 beschlossenen Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Lockerungen ab dem 8. Juni

Der zweite Öffnungsschritt wurde in Absprache mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Nachbarstaaten festgelegt. Folgende Lockerungen im Migrationsbereich werden am 8. Juni 2020 in Kraft treten:

  • Die Kantone bearbeiten wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einen EU- oder EFTA-Staat. Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
  • Auch Gesuche für Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden wieder bearbeitet. Eine Zulassung ist möglich, wenn der Arbeitseinsatz im öffentlichen Interesse liegt und zum Beispiel der wirtschaftlichen Landesversorgung dient oder wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht dringend auf diese Fachkräfte angewiesen ist und der Einsatz nicht verschoben oder aus dem Ausland erledigt werden kann.
  • Der Familiennachzug ist wieder für alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung sowie für vorläufig aufgenommene Personen unter den üblichen Bedingungen möglich.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Studierende dürfen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft wieder einreisen, um ihre Aus- und Weiterbildung zu beginnen, weiterzuverfolgen oder abzuschliessen. Davon ausgenommen sind Aus- und Weiterbildungen, die weniger als 90 Tage dauern.
  • Die Kantone bearbeiten wieder Gesuche um eine Kurzaufenthaltsbewilligung von Personen, die eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einem ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung eingehen wollen.
  • Für bestimmte Personengruppen, die aus Risikostaaten gemäss der Covid-Verordnung einreisen, kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Absprache mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) grenzsanitarische Massnahmen wie Temperaturmessungen, Gesundheitsfragebögen oder Quarantänemassnahmen anordnen.
  • Die Kanalisierung von Passagierflügen aus dem Ausland an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel wird aufgehoben.

Den ersten Lockerungsschritt bei den Einreisebeschränkungen hatte der Bundesrat bereits am 11. Mai 2020 in Kraft gesetzt. Seither haben die Kantone die Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschränkungen eingereicht worden waren. Das Gleiche gilt für Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen und für Gesuche um eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, ebenso wie nicht aufschiebbare geschäftliche Besprechungen. Für Schweizer sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ist zudem der Familiennachzug ebenfalls bereits seit dem 11. Mai wieder möglich.

Weitere Lockerungen im Grenzverkehr ab dem 15. Juni

Der Bundesrat hat sich auch über die weiteren Lockerungschritte nach dem 8. Juni unterhalten. Bereits Anfang Mai hatten die zuständigen Ministerien in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich vereinbart, sämtliche Reisebeschränkungen zwischen diesen vier Staaten am 15. Juni 2020 aufzuheben, sofern die pandemische Entwicklung dies zulässt. Angesichts der weiterhin positiven Entwicklung sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland, Frankreich und Österreich wird das EJPD diese Grenzöffnungen nach Rücksprache mit dem EDI und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wie angekündigt per 15. Juni veranlassen. Damit wird die Reisefreiheit und die Personenfreizügigkeit zwischen diesen vier Ländern dannzumal wieder vollständig hergestellt sein.

Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni 2020 angekündigt. Die Schweiz hat Italien darüber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegenüber Italien bereits auf dieses Datum hin noch zu früh wäre. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Schritt mit Italien sowie allfällige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens zu koordinieren. Er wird dabei auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.

Reisefreiheit soll ab dem 6. Juli für alle Schengen-Staaten gelten

Sofern es die epidemische Lage in der Schweiz und in den EU/EFTA-Staaten zulässt, sollen die Einschränkungen bei der Einreise in die Schweiz und bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt und zum Aufenthalt ab Mitte Juni bis spätestens am 6. Juli für alle Schengen-Staaten aufgehoben werden. Das EJPD beabsichtigt hierfür, die Liste mit den Risikoländern in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem EDA sowie in Absprache mit den EU/EFTA-Staaten schrittweise anzupassen. Das Ziel ist, die Reisefreiheit im Schengen-Raum und die Personenfreizügigkeit bis zu diesem Zeitpunkt vollständig wiederherzustellen.

Über weitere Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.

Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitgehende Lockerungen per 6. Juni

Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und der Todesfälle.

Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein
Der Bundesrat lockert deshalb die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht.

Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder zulässig. Den Initiativ- und Referendumskomitees steht ein Standard-Schutzkonzept zur Verfügung. Bis Ende Mai gilt noch der Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren.

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

Sportveranstaltungen wieder möglich
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich
Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem während den Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.

Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen
Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.

Restaurationsbetriebe: grössere Gruppen erlaubt
In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

Präsenzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen
Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.

Empfehlungen zu Home-Office bleiben bestehen
Die Unternehmen haben eingehend Erfahrungen mit Home-Office gesammelt. Gestützt darauf, entscheiden sie selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo möglich im Home-Office zu arbeiten, auch um Spitzenauslastungen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleiben geschützt. Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss er die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst.

Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020
Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung auch entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage. Parallel dazu bereitet der Bundesrat die Überführung der relevanten Covid- Bestimmungen in ein dringliches und befristetes Covid-19-Gesetz vor, das voraussichtlich am 19. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.

Die neue Ausgabe des Magazins von albinfo.ch, den «Heldinnen und Helden der Pandemie» gewidmet

Ab heute werden die Leserinnen und Leser albinfo.ch’s neuste Ausgabe des Magazins in ihren Händen halten. Diese Ausgabe wird wieder im Standardformat – also gedruckt – erscheinen, nachdem die Ausgabe im April aufgrund bekannter Umstände nur online veröffentlicht werden konnte.

Auch zur Zeit dieser gedruckten Ausgabe gelten die Massnahmen der Pandemie, jedoch zu einem erheblich gelockerten Ausmass. Deshalb befasst sich die aktuelle Ausgabe des Magazins erneut mit der Pandemiewelle, beziehungsweise der Bekämpfung dieser.

Erzählungen über unterschiedliche vom Virus ausgelösten Leiden werden im Fokus dieser Ausgabe stehen. Es wird über Einzelpersonen und Familien in der Schweiz sowie im Heimatsland, welche durch Verluste in der Familie gelitten haben, berichtet. Darüber hinaus werden Portraits über Ärztinnen und Ärzte und Krankenpflegende der Schweiz und des Kosovos, die mit dem Coronavirus konfrontiert wurden, enthalten sein.

Selbstverständlich wird denjenigen, die von der Pandemie am meisten berührt wurden, besondere Achtung zugewiesen: Den Ärztinnen, Ärzten und dem Gesundheitspersonal. Sie sind «unsere Heldinnen und Helden», so wie sie im Titel der aktuellen Ausgabe bezeichnet werden.

So hat das Magazin albinfo.ch dem wirtschaftlichen Segment und den negativen Auswirkungen auf diesen ebenfalls einen beachtlichen Platz im Magazin zugewiesen. Dieses Thema wird durch einen Leitartikel eines albanischen, in der Schweiz lebenden Experten sowie eines Barometers über das Ausmass von albanischen, in der Schweiz basierten Unternehmen erlittenen Schäden informiert.

Die gewöhnlichen Rubriken über das alltägliche Leben mit Fokus auf das Leben in der Diaspora werden im Magazin erneut vorzufinden sein.

Appell der Schweiz zur Abfederung des starken Rückgangs der Geldüberweisungen in Länder mit niedrigem Einkommen

Viele im Ausland lebende Migrantinnen und Migranten überweisen regelmässig einen Teil ihres Einkommens an ihre Familien in der Heimat. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzeichnen Länder mit niedrigem Einkommen jedoch einen massiven Einbruch bei diesen Geldzuflüssen aus dem Ausland. Deshalb ruft die Schweiz die internationale Gemeinschaft zusammen mit dem Vereinigten Königreich dazu auf, die Kanäle für diese Überweisungen weiterhin offen zu halten, da sie für die am stärksten benachteiligten Gemeinschaften lebenswichtig sind. Für Bundesrat Ignazio Cassis ist dieser gemeinsame Appell auch Ausdruck der engen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Rücküberweisungen sind die Lebensgrundlage für viele Familien von Arbeitsmigrantinnen und -migranten in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens. In mehreren Ländern machen die Rücküberweisungen inzwischen mindestens 25 Prozent des BIP aus. Nach einem Rekordhoch von 550 Milliarden US-Dollar Rücküberweisungen im Jahr 2019 droht angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie ein massiver Einbruch. Die Weltbank prognostiziert einen Rückgang der Überweisungen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen um etwa 20 Prozent oder 110 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020. Ohne eingehende Überweisungen der Migrantinnen und Migranten und Mitgliedern der Diaspora können sich viele Familien keine lebensnotwendigen Güter und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung mehr leisten. Dies kann auch zu einem erhöhten Migrationsdruck führen.

Gemeinsamer Appell der Schweiz und des Vereinigten Königreichs

Deshalb startet die Schweiz heute einen weltweiten Appel um «Rücküberweisungen während der Krise am Laufen zu halten». Zusammen mit dem Vereinigten Königreich und mit der Unterstützung von multilateralen Entwicklungsorganisationen (UNO-Kapitalentwicklungsfonds UNCDF, Weltbank, Internationale Organisation für Migration IOM und UNO-Entwicklungsprogramm UNDP) und privaten Finanzakteuren lanciert die Schweiz diesen internationalen Aufruf zum Handeln.

Mit diesem Appell soll sichergestellt werden, dass weltweit Überweisungen auch während der COVID-19-Pandemie ungehindert getätigt werden können, damit die Familien der Arbeitsmigrantinnen und  migranten diese lebenswichtige Hilfe weiterhin erhalten und nicht in Armut geraten. Die COVID-19-Lockdown-Massnahmen und die Schliessung von Wechselstuben und Finanztransferdienstleistern erschweren oder verunmöglichen es ihnen, Geld zu überweisen. Zum Teil ist auch die mangelnde Liquidität dieser Dienstleister ein Problem. Der Appell will den Zugang der Migrantinnen und Migranten zu Transferdienstleistungen verbessern, indem zusätzliche digitale Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Er will zudem politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und Dienstleistungs-anbieter weltweit ermuntern, Geldüberweisungen zu erleichtern. Schliesslich sollen die Migrantinnen und Migranten durch Informationskampagnen auf die neuen Möglichkeiten einschliesslich der digitalen Transferkanäle hingewiesen werden.

«Rücküberweisungen sind wichtig, wegen COVID-19 aber schwierig. Sorgen wir dafür, dass die Hürden weltweit beseitigt werden! Neue Technologien können hier helfen.», unterstreicht Bundesrat Ignazio Cassis. Einige Länder schlossen sich dem Aufruf zum Handeln bereits an, einschliesslich Ägypten, Ecuador, El Salvador, Jamaika, Mexiko, Nigeria, und Pakistan.

Schweizer Know-how und enge Kooperation mit dem Vereinigten Königreich

Gestützt auf ihr langjähriges Engagement im Migrations- und Entwicklungsbereich sowie ihre Kontakte und ihr Know-how im Finanzsektor legt die Schweiz den Fokus auf Dienstleistungen, welche die neuen Überweisungstechnologien – beispielsweise via Mobiltelefon – nutzen.

Der gemeinsame Appell unterstreicht die engen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Er ist ein Zeichen für die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) arbeitete die Schweiz im Rahmen der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates eng mit den britischen Behörden zusammen. Ziel der Strategie ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten so weit als möglich zu sichern. Die Schweiz hat deshalb mit dem Vereinigten Königreich frühzeitig eine Reihe neuer Abkommen in den Bereichen Handel, Migration, Land- und Luftverkehr sowie Versicherungen abgeschlossen. Sie werden nach dem Ende der Übergangsphase zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in Kraft treten. In einem zweiten Schritt soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern – wo dies im beidseitigen Interesse ist – über den bestehenden Stand hinaus ausgebaut werden.

Zusätzliche Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung

Die Voranmeldungen für Kurzarbeit haben seit Mitte März 2020 sprunghaft zugenommen. Bisher haben etwa 190 000 Unternehmen für rund 1,94 Mio. Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 37% aller angestellten Personen in der Schweiz. Die Voranmeldungen für Kurzarbeit haben sich in der Zwischenzeit stabilisiert.

Die Zunahme der Kurzarbeit hat aber dazu geführt, dass sich die Arbeitslosenversicherung in kürzester Zeit erheblich verschuldet hat. Ohne rasche Zusatzfinanzierung wird sie Ende 2020 schätzungsweise Schulden von über 16 Milliarden Franken aufweisen. Somit würde die gesetzlich festgehaltene Schuldenbremse ausgelöst. Die Arbeitslosenversicherung wäre dann verpflichtet, eine Gesetzesrevision zur finanziellen Stabilisierung durchzuführen. Sie wäre auch verpflichtet, bereits 2021 die Lohnprozente um mindestens 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Bundesrat will dies in der aktuell schwierigen Situation vermeiden und sicherstellen, dass die Arbeitslosenversicherung weiterhin ihre Funktion als konjunkturelle Stabilisatorin wahrnehmen kann. Deshalb soll der Bund für das laufende Jahr die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Dem Parlament wird dazu ein ausserordentlicher Nachtragskredit von 14,2 Milliarden Franken unterbreitet.

Weiter befasste sich der Bundesrat am 20. Mai 2020 mit dem schrittweisen Ausstieg aus den COVID-Massnahmen. Diese dienten der Abschwächung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmende infolge der behördlichen Verbote und Anordnungen im Rahmen der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz.

Sie haben dazu beigetragen, Arbeitsplätze und Einkommen zu erhalten und den betroffenen Betrieben unbürokratisch und so rasch wie möglich Zahlungen zu gewährleisten. Ebenso wurden die kantonalen Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung administrativ entlastet.

Die notrechtlich verordneten Massnahmen werden in Abstimmung mit den Lockerungsetappen zur Öffnung der Wirtschaft schrittweise aufgehoben.

  • Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner und Partnerinnen entfällt der ausserordentliche Anspruch auf Kurzarbeit auf Ende Mai. Dies entspricht ungefähr dem Ende der COVID-Massnahmen für Erwerbsausfälle für direkt oder indirekt betroffene Selbständigerwerbende, die am 16. Mai aufgehoben wurden.
  • Zum gleichen Zeitpunkt erlischt auch der Anspruch auf Kurzarbeit für Lernende. Im Vordergrund steht hier eine möglichst rasche Fortsetzung der Ausbildung.
  • Weiter wird auch die Voranmeldefrist wieder eingeführt. Diese wurde aufgehoben, da die verordneten Einschränkungen für Unternehmen nicht vorhersehbar waren. Unterdessen sind die bundesrätlichen Massnahmen bekannt und deren Auswirkungen auf die Betriebe besser einschätzbar. Für die Unternehmen ist es somit möglich, die Voranmeldung unter Einhaltung der Voranmeldefrist vorzunehmen. Unternehmen, für welche Kurzarbeit bereits bewilligt wurde, müssen aufgrund dieser Anpassung kein neues Gesuch einreichen.

Die übrigen notrechtlichen Massnahmen enden wie vorgesehen per 31. August 2020 mit dem Ablauf der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19). Es bleibt den Unternehmen weiterhin möglich, aufgrund des Coronavirus das Instrument der Kurzarbeit zu nutzen, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Coronavirus: Gottesdienste wieder möglich, gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App

Gottesdienste können ab dem 28. Mai 2020 wieder stattfinden. Die Glaubensgemeinschaften müssen dazu Schutzkonzepte erarbeiten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden. Er hat zudem als gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ausserdem hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, frühzeitig einen Zugang zu Impfstoffen zu sichern.

Glaubensgemeinschaften sollen ihr gemeinsames religiöses Leben wieder aufnehmen können. Ab dem 28. Mai 2020 sind sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die Glaubensgemeinschaften haben eine Woche Zeit, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App
Der Bundesrat hat zudem die gesetzliche Grundlage für die neue SwissCovid-App verabschiedet. Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das BAG die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden kann. Die in der SwissCovid-App bearbeiteten Daten dienen alleine dem Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, also die Nachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten.

Die Nutzung der App ist freiwillig und die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Der Datenschutz ist jederzeit gewahrt. Die Daten werden dezentral gespeichert und das System erfasst keine Standortdaten. Die technischen Details und der Quellcode sind öffentlich. Der Bundesrat wird das System ausser Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist.

Die Vorlage soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten werden. Stimmt es der Gesetzesänderung zu, kann die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden. In den kommenden Wochen wird die App in einer Pilotphase getestet.

Zugang zu Impfstoffen sichern
Der Bundesrat will die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffes beschleunigen und damit den schnellstmöglichen Zugang für die Schweizer Bevölkerung zu einem sicheren und wirksamen Impfstoff gewährleisten. Gleichzeitig soll ein Beitrag für einen fairen Zugang aller Länder zu einem solchen Impfstoff geleistet werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass der immunologische Schutz in der Schweiz, wie auch in anderen Ländern nach Abklingen der ersten epidemischen Welle tief sein wird. Entsprechend gross wird der weltweite Bedarf an Impfstoffen sein.

Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag erteilt, zusammen mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Vertragsverhandlungen mit Impfstoffherstellern aufzunehmen. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von rund 300 Millionen Franken für die erforderlichen Impfdosen und die Absicherung der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Dieser Betrag kann voraussichtlich aus bereits für die Bekämpfung des Coronavirus bewilligten Krediten bezahlt werden.

Für Spitalpersonal gelten wieder die üblichen Arbeits- und Ruhezeiten
Ab Anfang Juni gelten ausserdem für das Spitalpersonal wieder die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten, da sich die Situation in den meisten Spitalabteilungen inzwischen normalisiert hat.

Bundesrat beschliesst grosszügigere Lösung bei Passagierrechten im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die Verordnungen zur Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» verabschiedet. Bei den Passagierrechten hat er aufgrund der Vernehmlassung eine grosszügigere Lösung beschlossen: Der Mindestbetrag, ab dem die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs den Passagieren bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen müssen, beträgt fünf statt wie zuerst vorgesehen zehn Franken. Zudem verlangt der Bundesrat von der öV-Branche eine ausgewogene Lösung für Abonnementsbesitzer. Die neuen Passagierrechte gelten ab Anfang 2021.

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im September 2018 das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Mit der Vorlage soll mehr Transparenz im Eisenbahnsystem geschaffen, der diskriminierungsfreie Zugang der Bahnunternehmen zu den Netzen anderer Bahnen gewährleistet und die Effizienz erhöht werden. Im Rahmen dieses Pakets werden auch die Passagierrechte im öffentlichen Verkehr und im internationalen Linienbusverkehr geregelt.

In der Vernehmlassung zur dazugehörenden Verordnung gingen am meisten Stellungnahmen zu den Passagierrechten ein. Der Bundesrat hat gestützt darauf entschieden, die Passagierrechte kundenfreundlicher auszugestalten als ursprünglich geplant. Er hat den Mindestbetrag, bis zu welchem Transportunternehmen zur Minimierung des Verwaltungsaufwands keine Entschädigungen zahlen müssen, auf fünf Franken festgesetzt. Ursprünglich waren zehn Franken geplant gewesen. Dies bedeutet, dass die Transportunternehmen mehr zahlen müssen, als zunächst vorgesehen war.

Für Verspätungen von mehr als einer Stunde gilt ein Entschädigungsanspruch von 25 Prozent des Fahrpreises und bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Entschädigungsberechtigt sind damit Passagiere, die ein Billett für mindestens 20 Franken gelöst und mehr als eine Stunde Verspätung erlitten haben bzw. ein Billett für mindestens zehn Franken gelöst und mehr als zwei Stunden Verspätung erlitten haben. Damit können die Passagierrechte an die Bestimmungen in der EU angeglichen werden. Für Abonnementsbesitzer wird die öV-Branche eine Entschädigungsregelung festlegen.

Mit der OBI-Vorlage wird die Trassenvergabestelle als unabhängige Anstalt des Bundes ausgestaltet und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Zudem werden die Mitwirkungsrechte der Bahnunternehmen bei der Erarbeitung der Fahrpläne und Investitionen auf dem Schienennetz geregelt. Weiter werden die Kompetenzen der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE, neu RailCom) erweitert. Das OBI-Gesetz und die dazu gehörende Verordnung treten am 1. Juli 2020 in Kraft. Die Bestimmungen zu den Passagierrechten und den operativen Aufgaben der Trassenvergabestelle treten auf Anfang 2021 in Kraft (Details zu Passagierrechten vgl. Faktenblatt).

Asylstatistik April 2020

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im April 2020 insgesamt 1309 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 158 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 126 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 381 Personen erhielten Asyl und 432 wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 801 auf 6098 zurück.

Im April haben 68 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden rückgeführt. Im Rahmen der Massnahmen zur Prävention der Coronavirus-Epidemie schränkt die Schweiz seit dem 25. März 2020 die Einreise aus allen Schengen-Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein ein. Infolge dieser Beschränkungen sind auch alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Asylsuchenden in der Schweiz waren im April Eritrea mit 96 Gesuchen (65 weniger als im März), Syrien (40 Gesuche; –44), Afghanistan (26 Gesuche; –59), Türkei (21 Gesuche; –64) und Sri Lanka (18 Gesuche; –35).

Schweiz verständigt sich mit Deutschland, Österreich und Frankreich auf Grenzöffnung

Der Bundesrat hat am 29. April entschieden, dass er die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern will. Erste Lockerungen sind am 11. Mai 2020 in Kraft getreten. Für einen weiteren Lockerungsschritt hat Bundesrätin Keller-Sutter in den letzten Tagen mehrere Telefongespräche geführt mit Deutschlands Innenminister Horst Seehofer, mit Frankreichs Innenminister Christophe Castaner sowie dem Bundesminister für Inneres aus Österreich, Karl Nehammer. Alle drei Länder sind wie die Schweiz aktuell in der Transitionsphase und in einer vergleichbaren epidemiologischen Lage.

Gespräche mit Nachbarstaaten

In bilateralen Gesprächen verständigten sich die Ministerinnen und Ministern darauf, die Grenzen zwischen diesen Nachbarländern so rasch wie möglich wieder vollständig zu öffnen und die Reisefreiheit wieder zu gewähren. Sofern die pandemische Lage in diesen Ländern dies erlaubt, soll dieser Schritt am 15. Juni erfolgen.

In der Zwischenzeit sollen zudem umgehend spezifische und reziproke Lösungen zugunsten von binationalen, unverheirateten Paaren sowie allfälligen weiteren Personenkategorien ausgearbeitet werden. Sobald diese Lösungen konkret gefunden sind, wird das Staatssekretariat für Migration (SEM) informieren.

Bundesrätin Keller-Sutter hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 über diesen Lockerungsschritt an der Grenze mit den drei Nachbarstaaten informiert. Der Bundesrat wird die Details noch an seiner Sitzung vom 27. Mai besprechen, zusammen mit den weiteren Lockerungen in den Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen. Das EJPD kann Länder nach Rücksprache mit EDI und EDA in eigener Kompetenz von der Liste der Risikoländer streichen. Der Lockerungsschritt kann selbstverständlich nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die positiven Entwicklungen der epidemischen Situation anhalten. Das bedingt die weitere konsequente Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln.

Willkommen in «Linda`s universe»

Mit dem Lift fahre ich in den fünften Stock und laufe den Gang runter, eine Tür öffnet sich. Mit locker hochgestecktem Haar und ungezwungener Kleidung steht sie mir gegenüber und grüsst mich herzlich. Mirlinda Dinaj, 24 Jahre alt, hat auf Instagram mit ihrem Profil Linda’s universe ein beachtliches Publikum für ihre Illustrationen gewonnen und ist Mitgestalterin des Online-Magazins OG – «o gocë». Sich deshalb eine Künstlerin zu nennen, fällt ihr schwer – aber sie weiss, was sie will: Mit ihrer farbenfrohen Kunst Menschen anziehen und sie merken lassen: Hey, da läuft etwas falsch!

Es ist das zweite Mal, dass ich Linda treffe. Während Sie beim ersten Treffen zurückhaltend war, strahlt sie heute trotz leichter Grippe und teilt aufgeregt ihre Gedanken mit mir. Wir unterhalten uns in einem Sprachdurcheinander von Englisch, Albanisch und einzelnen Französisch- und Deutschschnipseln. In der Nähe von Lausanne aufgewachsen, macht Linda nun ein Praktikum in Zürich. Das Leben in dieser neuen Stadt stellt eine Herausforderung für sie da: Als Frau, Albanerin und frankophone Schweizerin gäbe es nämlich kein Entkommen vor steter Rechtfertigung: Zuerst müsse mensch erklären, warum mensch Französisch spricht, dann, woher der Vorname kommt und sich schliesslich Fragen anhören wie: Ob die albanischen Eltern es denn okay finden, dass sie als Frau so spät noch ausgeht? Ob sie nach Kosovo in die Ferien gehe, um zu heiraten? Unter all diesen Fragen lauert der Gedanke: Du bist ja nicht Schweizerin.

Obwohl Linda in diesem Land aufgewachsen ist und sich als 100% Schweizerin und 100% Albanerin beschreiben würde. Warum da aufteilen oder eines ausschliessen, fragt sie. Sie nähme das Gute von beiden Kulturen und kritisiere das, was sie stört. Wie sie es auch in ihren Illustrationen tut: Da sieht mensch Catcalling, genervte Frauen und lechzende Männer. Ihre Bilder sind Antworten auf was Linda zufolge falsch läuft: Zwangsehe, die Position der Frau in der Gesellschaft, der Druck auf die Kinder albanischer Migrationsfamilien in der Schweiz, der Umgang mit psychischen Krankheiten und die albanische traditionell unmögliche Erbschaftsannahme für Frauen.

Dabei ist es ihr wichtig zu betonen, dass sie damit nicht alle anklagen möchte. Es sei aber Realität, dass immer noch viele Menschen und vor allem Frauen unter unterdrückenden, patriarchalen Strukturen leiden und keine Wahlmöglichkeiten haben. Dies diene ihr als felsenfestes Argument gegen sie treffende Kritik.

Aussagen wie «Ja, wenn du nicht heiraten möchtest, mach es einfach nicht – Wozu der Krawall?» fänden keinen Halt in einer Welt, in der es nicht allen gewährleistet ist, einfach mal «nein» zu sagen. Ansonsten seien die Reaktionen sehr positiv, wobei Personen jeglichen Geschlechts Unterstützung ausdrücken. So ist Linda nämlich ganz unerwartet zu ihrem Publikum gekommen – durch Reposting ihrer Beiträge auf den sozialen Medien und auffordernde Nachrichten und Kommentare: «Mach weiter, es hilft!» Auch ihre Eltern unterstützen sie in ihrem Vorhaben, wobei sie lange keinen Einblick in ihr Kunstschaffen bekommen haben. Linda zeichnete nämlich schon als Kind, aber eben nur für sich. Was sie erlebt und beschäftigt hat, wurde farbenfroh auf Papier gebracht. Was sie als Kind verstörte, klingt heute nach. Fragen wie «a po të lypin?» übersetzte sie ins Französische und fand es falsch – es könnte doch nicht sein, dass solche Ausdrucksweisen in Bezug auf Menschen verwendet wurden. Sie suchte das Gespräch mit ihren Eltern, welche zustimmten und mit ihr darüber sprachen.

Dieses sensible Bewusstsein der albanischen Sprache gegenüber bringt sie heute in ihren Illustrationen zum Ausdruck, wobei es nicht immer kritisch gemeint ist. Ausdrücke wie «ta hongsha zemrën», welche sie wörtlich verstanden zeichnet – ein Mann, der ein Herz isst-, fände sie einfach witzig und etwas makaber. Lindas Kunst beginnt nämlich immer bei ihr – was ihr auffällt, was sie belustig oder stört. Dabei sind es oft gesellschaftliche Probleme, die sie am meisten bewegen.  Genau diese Verzahnung von Politischem und Persönlichem zeichnet ihre Illustrationen aus – Es ist wahrlich Linda’s universe, welches wir bei Betrachtung ihrer Kunst betreten.

Xhemile Asani

 

 

Die Dimensionen der Entwicklung von Tourismus im Kosovo

Das schnelle Wachstum des Tourismus im Kosovo folgt den globalen Trends in diesem Sektor, insbesondere in den letzten zehn Jahren. Es werden ständig neue Tourismusprodukte eingeführt, das Angebot an inländischen Reisezielen verbessert und die Dienstleistungen im Allgemeinen sind modernisiert und diversifiziert. So Tourismus verwandelt sich in einen Sektor, der Impulse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes gibt.

Laut der Welttourismusorganisation sind 2018 mehr als 700 Millionen Touristen in europäischen Destinationen angekommen, und es wird geschätzt, dass jede Person während ihres Aufenthalts durchschnittlich 800 US-Dollar ausgegeben hat. Im selben Jahr, nach der Kosovo-Agentur für Statistik, im Land waren 192,761 ausländische Touristen. Diese Besucher kommen hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum, der Türkei und unserer Diaspora. Interessanterweise kommen viele Asiaten im Rahmen von Balkanreisen in den Kosovo.

Neben ausländischen Touristen sind einheimische Besucher, dh Einwohner des Kosovo, die Wochenenden oder Feiertage an verschiedenen Orten im Land verbringen, sind eine wichtige Gruppe von Nutzern von Tourismusdienstleistungen. Auch diese Gruppe wächst von Jahr zu Jahr. Aber nach Kosovo Agentur für Statistik, im Jahr 2018 die Zahl der inländischen Besucher, die verschiedenen Destinationen innerhalb des Landes besuchen war 108,043.

Kleinere Wohneinheiten (wie Airbnb)

Nicht nur Zahlen …

Das schnelle Wachstum des Tourismus im Kosovo folgt den globalen Trends in diesem Sektor, insbesondere in den letzten zehn Jahren. Es werden ständig neue Tourismusprodukte eingeführt, das Angebot an inländischen Reisezielen verbessert und die Dienstleistungen im Allgemeinen sind modernisiert und diversifiziert. So Tourismus verwandelt sich in einen Sektor, der Impulse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes gibt.

Laut der Welttourismusorganisation sind 2018 mehr als 700 Millionen Touristen in europäischen Destinationen angekommen, und es wird geschätzt, dass jede Person während ihres Aufenthalts durchschnittlich 800 US-Dollar ausgegeben hat. Im selben Jahr, nach der Kosovo-Agentur für Statistik, im Land waren 192,761 ausländische Touristen. Diese Besucher kommen hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum, der Türkei und unserer Diaspora. Interessanterweise kommen viele Asiaten im Rahmen von Balkanreisen in den Kosovo.

Neben ausländischen Touristen sind einheimische Besucher, Einwohner des Kosovo, die Wochenenden oder Feiertage an verschiedenen Orten im Land verbringen, sind eine wichtige Gruppe von Nutzern von Tourismusdienstleistungen. Auch diese Gruppe wächst von Jahr zu Jahr. Aber nach Kosovo Agentur für Statistik, im Jahr 2018 die Zahl der inländischen Besucher, die verschiedenen Destinationen innerhalb des Landes besuchen war 108,043.

Weltbekannte Köche erfinden neue lokale Speisen und unterstützen die Landwirten

 Köche können Treiber des Wandels sein: nicht nur im Geschmack und in den Essgewohnheiten, sondern auch zur Unterstützung der lokalen Landwirten. Durch die Einführung von frischen Zutaten des Landes in ihren Rezepten, schaffen Köche stärkere Verbindungen zwischen den Landwirten und Restaurants, sowie zwischen Landwirten und Kunden. Im Jahr 2019 weltbekannte Köche Fejsal Demiraj

und Entiana Osmenzeza organisierten die Veranstaltung “Taste of Kosovo”, bei der zubereitete Gerichte serviert wurden, die ausschließlich aus Zutaten bestehen, die im gesamten Kosovo angebaut oder gesammelt wurden. Die Veranstaltung war Teil der albanischen Gastronomieexpedition, einem Projekt der RRNO Foundation, um die albanische Küche zu dokumentieren und neu zu entdecken. Die Expedition legt einen besonderen Schwerpunkt auf lokale Landwirten und Produzenten. In der Natur gibt es so viele köstliche und gesunde Sachen zu essen, brauchen wir nur zu suchen und sie zu finden!

Die Outdoor-Aktivitäten, aber auch in städtischen Zentren, sind eine Notwendigkeit für ein beliebtes touristisches Angebot, das sich positiv auf die Entscheidung der Touristen auswirkt, ihren Aufenthalt im Reiseziel zu verlängern. Das touristische Angebot des Kosovo ist interessant und vielfältig für jede Art von Touristen und und es wird reicher.

In Peja können Touristen bereits den Nervenkitzel der Tibetame-Brücke erleben

 Neue Produkte im letzten Jahr eingeführt

Erst im Jahr 2019 brachte das Kosovo neue Tourismusprodukte auf den Markt, darunter: einen Klettersteig in Prizren; ein weiterer Klettersteig in Peja neben zwei bestehenden; In Peja können Touristen bereits den Nervenkitzel der Tibetame-Brücke erleben. Fallschirmspringen, Kajakfahren auf den Flüssen, Mountainbiken, Wandern kombiniert mit Yoga, Wintersport sind einige der beliebtesten Outdoor-Aktivitäten. Modernere Produkte wie der “escape romm”, das Museum der Illusionen und kulturelle Veranstaltungen sind mittlerweile Teil des Angebots von Pristina.

In der Zwischenzeit wird das bestehende Angebot des Kosovo um eine lange Liste neuer Produkte erweitert. In der Nähe von Pristina wird der Bärenwald bald den Wege-Pfad mit sechs Atraktionen für Familien und Kinder eröffnen. In der Nähe des Flusses Lumbardh in Peja wurde ein Campingplatz mit sechs Produkten und  Aktivitäten gebaut, und Prizren arbeitet an der Eröffnung eines Filigranmuseums. Dies sind einige der neuesten Investitionen.

Kajakfahren auf den Flüssen

DieTouristen und Besucher finden es jetzt noch einfacher, das touristische Angebot des Kosovo zu erleben, dank eines neuen Dienstes, der auf dem Markt entwickelt wird: lokale Führer oder Stadtführer. Diese Fachleute haben Informationen über die Geschichte, Mythen und Schönheit von Reisezielen und wissen, wie man Touristen an die richtigen Orte bringt.

„Abgesehen vom finanziellen Aspekt sind die Auswirkungen des Anstiegs der Zahl ausländischer Touristen und inländischer Besucher des Ziels Kosovo auch in anderen verwandten Sektoren zu spüren, die direkt oder indirekt zu einem Beschäftigungswachstum, einer inländischen Produktion und einem Wachstum führen. über die Anzahl und Qualität von Dienstleistungen verschiedener Art, aber auch zur Verbesserung des Images des Kosovo in der Welt “, sagt Blerina Batusha Xerxa von Swisscontact, die seit 2014 mit lokalen Institutionen für die Entwicklung des Tourismussektors im Kosovo kooperiert, dank der finanziellen Unterstützung der Schweizerischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit

Hotels, Kapazitäten und Besucher  

  • 22% sind größere Hotels, die auch Restaurants haben.
  • Es gibt über 11.680 Zimmer im Kosovo. Die tägliche Kapazität beträgt also ca. 11.680 Zimmer.
  • In großen Hotels sind etwa 50,6% der Gäste internationale Touristen, etwa 22,7% stammen aus der Diaspora und 11,8% sind inländische Besucher.
  • Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Tourismus auf Wohneinheiten und Restaurants werden wie folgt geschätzt: 153 Mio. EUR im Jahr 2017 und rund 202 Mio. EUR im Jahr 2018.

‘Die Nutzungsrate ‘ in Hotels werden auf rund 49%, während in kleineren Wohneinheiten (wie Airbnb) auf etwa 60% geschätzt

Der erste “Fluchtraum” im Kosovo wird eröffnet

 Um dazu beizutragen, dass in Pristina mehr zu tun ist – für RAZ-Besucher, Touristen und Stadtbewohner ist der RAZ-Fluchtraum (escape room) eine Investition einer Gruppe junger Menschen aus der Tourismuswelt. Die Idee der Eröffnung dieses Rettungsspielraums sollte der Nachfrage der Besucher in Pristina nach mehr Aktivitäten bei ihrem Besuch in der Stadt gerecht werden, indem sie die Stadt besuchen. Der Raum wird das lokale Angebot verbessern und sich auf die Erhöhung der Besucherzahl, der Aufenthaltsdauer und der Höhe der Ausgaben auswirkt.

“Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht. Das war am Anfang März, bevor die neueste Entwicklungen infolge von COVID-19 statgefunden haben”

Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert.

Aufgrund der epidemischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Um Planungssicherheit zu schaffen, gibt er auch bekannt, wie er die weiteren Lockerungsschritte bis Anfang Juni plant.

Für die Reihenfolge der Lockerungen hat der Bundesrat mehrere Risikofaktoren berücksichtigt. Dazu gehören die Zunahme enger Personenkontakte, die Zunahme von Personenströmen, die Zahl der betroffenen vulnerablen Personen oder die Möglichkeit Schutzmassnahmen zu ergreifen. Zudem hat der Bundesrat den wirtschaftlichen Nutzen der einzelnen Lockerungen bewertet.

Schutz der Gesundheit und Vermindern der wirtschaftlichen Schäden
Der Bundesrat verfolgt mit der Lockerungsstrategie mehrere Ziele: Er will weiterhin in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Bundesrat will weiter die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten und die Einschränkungen der Grundrechte wo möglich verringern. Die Strategie soll schweizweit einheitlich und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarländer umgesetzt werden.

Erste Etappe am 27. April 2020
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.

Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.

Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

Zweite und dritte Etappe: 11. Mai und 8. Juni 2020
In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.

Etappen je nach Entwicklung der Epidemie
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infektionsketten wieder aufnehmen: infizierte Personen sollen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden. Dazu werden eine erweiterte Teststrategie, ein Contact Tracing-Konzept und eine App entwickelt, die über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.

Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden
Bei der schrittweisen Öffnung gewisser Dienstleistungen und Betriebe sollen besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassend geschützt werden. Der Bundesrat hat deshalb die Definition der besonders gefährdeten Personen und die Schutzmassnahmen präzisiert.

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen, wenn nötig durch eine angemessene Ersatzarbeit. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss der Arbeitgeber die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst. Eine besonders gefährdete Person kann eine Arbeit ablehnen, wenn sie die Gesundheitsrisiken als zu hoch erachtet. Ist eine Arbeitsleistung zuhause oder vor Ort nicht möglich, hat der Arbeitgeber die Person unter Lohnfortzahlung freizustellen. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen, das aufzeigt, weshalb eine angestellte Person zu einer besonders gefährdeten Personengruppe gehört.

Der Bundesrat hat aufgrund der epidemiologischen Situation den Kanton Tessin ermächtigt, die Einschränkungen von Wirtschaftsbranchen bis am 26. April zu verlängern.