Entdecke Gjakova gemeinsam mit Shqipe

Shqipe Mula

Beruf: Tourismus- und Hotellerie Professorin, Gjakova

Im Jahr 2015 hat Shqipe erfolgreich die Ausbildung zur Reiseleiterin abgeschlossen, seither ist dies ihr zweiter Beruf. Ihre Verbindung mit dem kulturellen Erbe geht weit zurück, weil sie von einer Familie kommt, die die ursprüngliche Form des Handwerks der albanischen Plis-Qeleshes erhalten hat. Für Shqipe gehört diese familiäre Komponente, zusammen mit dem Respekt für andere, historische, kulturelle, naturbezogene und architektonische Werte des Ortes zu ihrem langen Weg, der sie zum Beruf der Reiseleiterin geführt hat.

Entdecke Gjakova gemeinsam mit Shqipe

«Wenn du in Gjakova bist, kannst du dem Prunk des grossen Marktplatzes nicht widerstehen», sagt Shqipe, welche ihrer Beschäftigung als Reiseleiterin in Gjakova nachgeht, da sie aus einem Teil dieser Stadt kommt und immer noch dort lebt. Die Besichtigung des grossen Marktplatzes ist einer der wichtigsten Teile ihrer Touren. Shqipe möchte, dass alle Besucher*innen Gjakova so sehen und erleben, wie sie es jeden Tag ihres Lebens sieht und liebt. «Mit jeder Gruppe von Touristen oder Besuchern entstehen schöne, spontane und einzigartige Momente. Eines der schönsten Dinge ist die professionelle Nähe, die ich mit Touristen oder Besuchern zu schaffen versuchen. So sollten sie Gjakova erleben können», sagt Shqipe. Als Hotellerie- und Tourismuslehrerin in einer Mittelschule ermutigt Shqipe junge Menschen dazu, ihre berufliche Zukunft als Teil der dichten Netzes des  Tourismussektor zu sehen

Leidenschaft für den zweiten Beruf

Im Kosovo ist die Reiseleitung ein neuer Beruf, was es schwieriger macht, auf dem Arbeitsmarkt zu überleben. Shqipe ist Teil des Vorstands und Mitglied der «GuideKs»-Organisation, die eine solide Grundlage für die Entwicklung dieses Berufs im Kosovo legt. «Ich hoffe, dass es in dieser Hinsicht sehr bald positive Entwicklungen geben wird. Ich werde bestimmt weiterhin eine Reiseführerin für die Stadt Gjakova bleiben. Mit grosser Freude werde ich Gruppen von Touristen und Besuchern erwarten und begleiten, damit sie meine Stadt und mein Land lieben», sagt Shqipe. Für sie ist es einer der besten, attraktivsten und unterhaltsamsten Berufe, Reiseleiterin zu sein.

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

Lerne Vushtrria mit Egzona kennen

Egzona Azemi

Beruf: Ethnologin

Egzona geht ihrer Beschäftigung als Reiseführerin in der Stadt Vushtrria seit 2018 nach. Ihr Beruf als Ethnologin ergänzt auf schöne Art und Weise ihre Beschäftigung als Reiseleiterin mit Schwerpunkt auf den Denkmälern des kulturellen Erbes ihrer Heimatstadt. Das Studium des sozialen und kulturellen Lebens erleichtert es Egzona, die Kultur der Stadt unterschiedlichen Besucher*innen zu vermitteln. 2015 besuchte sie eine Ausbildung zur Reiseleiterin und kam dort auf die Idee, die beiden Berufe miteinander zu verbinden.

Lerne Vushtrria mit Egzona kennen

Als Reiseleiterin des kulturellen Erbes von Vushtrria, erwarte ich die Besucher*innen und Touristinn*en gewöhnlicherweise in der Stadtburg. Dort nehme ich sie mit auf eine informative Tour in die Burg. Ich habe aber auch andere Reisegruppen, die sich im Vorhinein bei mir anmelden. Diese führe ich auch zu anderen Denkmälern und Sehenswürdigkeiten, die in der Stadt besucht werden sollten. Die Tour beginnt also beim Schloss, dann gehen wir zum Hammam bei der «Ura e Gurit» und besuchen die religiösen und kulturellen Stätten der Stadt sowie andere Sehenswürdigkeiten.

Die Stadt Vushtrria ist eine kleine Stadt mit einer alten und beliebten Geschichte. Die beliebteste Tour ist die, bei der wir nach dem Besuch der Stadt an der «Ura e Gurit» anhalten und ich die Geschichte der Brücke als Verbindungs- und Handelsweg der grössten Zivilisationen und Orte der Antike und des Mittelalters erläutere. Fast jede Gruppe besucht diese Brücke, weil es eine der wenigen ist, unter welcher der Fluss nicht fliesst und diese Brücke ein besonderes Symbol der Stadt ist.

Leidenschaft für den zweiten Beruf

Was Egzona an ihrem zweiten Beruf als Reiseleiterin am meisten begeistert, ist die Nähe zu den Menschen und die Möglichkeit, Aufmerksamkeit auf die Stadt und deren Besonderheiten zu lenken. Für Egzona ist jeder Moment mit Tourist*innen und Besucher*innen etwas Besonderes, weil jede dieser Personen anders ist und eine andere Ausstrahlung hat. Die besten Momente sind, wenn sie viele positive Reaktionen bekommt. Sie weiss dann, dass diese das Ergebnis ihrer Arbeit sind. Sie betont diejenigen Fälle, in denen Tourist*innen mit Freunden oder Familie zurückgekehrt sind, um die Stadt und andere Orte zu besuchen, die sie ihnen beim ersten Besuch empfohlen hat.

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

 

 

 

Beruf sowie Leidenschaft: Als Reiseführerin unterwegs in meiner Stadt

Nora Arapi Krasniqi

Beruf: Konservatorin-Restauratorin

Nora übt ihre Beschäftigung als Reiseführerin in Prizren seit 2014 aus. Ihr Beruf als Konservatorin-Restauratorin und die Arbeit im Feld der Kulturvermittlung sind vielversprechende Karrierren und stellen eine schöne Überschneidung mit ihrer zweiten Beschäftigung als Reiseführerin dar. Während ihres Engagements im Jahr 2009 für das Design des Guides «Prizren In Your Pocket» hat sich Nora auch dem wichtigen Feld des Kultur-Tourismus gewidmet. Ihr analytisches Fachwissen über kulturelle Stätten erleichtert ihr bei der Arbeit als Reiseleiterin.

Prizren (Foto Arben Llapashtica)

Lerne Prizren mit Nora kennen

Die Stadt wird hauptsächlich zu Fuss erforscht. Der Spaziergang beginnt beim Treffort Ura e Gurit – auf Albanisch Steinbrücke – wo ein Vortrag über Prizren gehalten wird. Die Geschichte und die Charakteristika der Stadt werden den Besucher*innen nähergebracht. Dabei erfahren sie Genauers über die lokalen Sprachen, das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Religionen und die kulturelle Diversität Prizrens. Der erste Halt erfolgt bei der Katholischen Kirche «Zonja Ndihmëtare». Dann halten wir bei der orthodoxen Kirche «Shën Gjergji», bei der zwei kleine Kapellen stehen. Als nächstes besichtigen wir «Kroi i Shadërvanit» – auf Albanisch «Der Brunnen Shadërvans» – und danach die Moschee von Sinan Pasha. Anschliessend wird der moderne Teil des historischen Zentrums besichtigt, wo die Periode und die Entwicklung der Stadt während der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kennengelernt wird. Dann geht es weiter zum Marash Komplex, um dann zum Komplex der Albanischen Liga von Prizren zurückzukehren. Das Hammam von Gazi Mehmed Pasha, Halveti Tekke, die Farkatari Strasse stehen als nächster an der Reihe. Der letzte Halt ist das Kino Lumbardh. Wenn da ein Event stattfindet, nehmen wir an diesem zusammen mit den Besucher*innen teil. Dies ist die beliebteste der halbtägigen Reiserouten. Je nach Zeit und Interesse können jedoch auch das Schloss Prizren, das Archäologische Museum mit dem Glockenturm und die Kirche «e Shën Premtes» oder einer der zahlreichen anderen Orte Prizrens besichtigt werden.

Die Leidenschaft für den zweiten Beruf

«Das Vorführen der Charakteristika der Stadt, das Kennenlernen von Menschen von anderen Orten und mit anderem Hintergrung, herausfordernde Fragen, mit denen sich die Besucher*innen konfrontieren können, helfen auch mir, die Schätze meiner Stadt wiederzuentdecken. Diese sind einige der Hauptgründe, warum mir meine Arbeit so viel Freude bereitet», sagt Nora. Sie fügt hinzu, dass sie diesen Beruf so lange ausüben wird wie nur möglich. Auf das Treffen auf verschiedene Menschen, die Kosovo kennenlernen möchten, möchte sie nicht verzichten.

Im Januar 2020 hat Nora die Schätze Prizrens dem hohen Vertreter der Europäischen Union Josep Borell während eines eintägigen Besuchs der Stadt gezeigt. Nora erzählt, dass er viel Interesse gegenüber den traditionellen Gerichten und Geschäften mit Filigranarbeiten sowie Wertschätzung gegenüber lokalen Produkten gezeigt habe.

 

Grossanlässe ab Oktober unter strengen Bedingungen und mit Bewilligung wieder möglich

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis am 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche, wie Sport, Kultur oder Religion gelten. Damit sollen zusätzlich zu den Basismassnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitplanken aufgestellt werden. Dabei kann auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force zurückgegriffen werden. Für die Veranstaltung braucht es eine Bewilligung des zuständigen Kantons. Die Kantone können die Erteilung der Bewilligung zudem verweigern, wenn ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing die Durchführung nicht erlauben.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Dieses Verbot ist eine der zentralen Massnahmen, mit der die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus reduziert werden konnte. Es gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.

Mit dem Vorgehen will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtert. Gleichzeitig trägt er den gesellschaftlichen Bedürfnissen etwa nach einem vielfältigen Kulturleben und Sportangebot sowie den wirtschaftlichen Interessen Rechnung. Nicht alle Grossveranstaltungen bergen dieselben Risiken. So gibt es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden kann.Maskentragpflicht im Flugzeug

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass ab dem 15 August auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft.

Ausnahmen der Quarantäne für Diplomaten

Ausländische Diplomatinnen und Diplomaten sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn ihre Einreise für die Funktionsfähigkeit der Botschaften notwendig ist. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind neu ebenfalls für notwendige dienstliche Tätigkeiten von der Quarantäne befreit.

Einmalige Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie

Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie führt beim Bundesamt für Gesundheit im Jahr 2020 zu verschiedenen zusätzlichen Ausgaben, etwa für Kampagnenarbeit, den Betrieb der Hotlines oder die Entwicklung der Corona-App. Der Bundesrat beantragt deshalb einen Nachtragskredit für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie von 31,6 Millionen Franken für das Jahr 2020.

Solidarität statt Ausgrenzung: Einladung zum Treffen der Migrationsvereine

Die heutige Schweiz ist ohne die Migrant*innen undenkbar. Ohne uns wäre die Schweiz nicht das, was sie heute wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell ist.
Statt den Beitrag aller anzuerkennen, versuchen rechtspopulistische Politiker*innen und Parteien uns gegeneinander auszuspielen. Allen voran die SVP. Nun versucht sie es mit ihrer neuen Kündigungsinitiative die Migrant*innen zu entrechten und gelichzeitig die Löhne und die Rechte aller Arbeiter*innen in der Schweiz verschlechtern.
Mit oder ohne Schweizerpass, treten wir selbstbewusst gegen den Abbau unserer aller Rechte an! Lassen wir es nicht zu, dass sich die SVP mit ihrer asozialen und rassistischen Politik durchzusetzt.
Kommt bitte zahlreich zu unserem Treffen. Bringt Freund*innen, Bekannte, Kolleg*innen mit!

Das Programm

11:00: Begrüssung
11:10: «Deshalb braucht es ein klares NEIN zur Kündigungsinitiative». Einführungsreferat von Fabian Molina, SP-Nationalrat
11:40: Vorstellung des Manifests und Diskussion im Plenum
12.30: Verabschiedung Manifest
12:40: Gestaltung eines gemeinsamen Bildes – Murales mit Tamara Caracoles, Künstlerin
13:30: Schluss des Treffens und anschliessend Mittagessen

Datum/Zeit: Wir treffen uns am Samstag 29. August 2020, um 11:00 Uhr.
Ort: Unia, Weltpoststrasse 20, 3015 Bern
Tram 6 (Richtung Worb) oder Tram 8 (Richtung Saali) bis Haltestelle Egghölzli

FDP: Nein zur Kündigungsinitiative

Am 27. September 2020 stimmen wir über die Kündigungsinitiative der SVP ab. Sie fordert die eigenständige Regelung der Zuwanderung in die Schweiz. Die heute geltende Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union (EU) soll beendet werden. Auch sollen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, welche solche Freizügigkeitsrechte beinhaltet. Für die Umsetzung gibt die Initiative dem Bundesrat ein Jahr Zeit, um mit der EU über die Beendigung der Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Falls sich Bundesrat und EU nicht einigen und die Personenfreizügigkeit nach diesem Jahr noch immer in Kraft ist, muss der Bundesrat die Personenfreizügigkeit innerhalb eines weiteren Monats einseitig künden.

Für die EU ist klar: Die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt ist untrennbar mit der Personenfreizügigkeit verbunden. Die einjährige Verhandlungsfrist ist Augenwischerei – es gibt nichts zu verhandeln. Damit steht fest, dass der Bundesrat das Abkommen spätestens im Oktober 2021 aufkünden muss. Aufgrund der Guillotine-Klausel läuft ab dann die sechsmonatige Kündigungsfrist für die gesamten Bilateralen I.

Die Kündigungsinitiative sieht ausserdem vor, dass keine neuen völkerrechtlichen Verträge mit Freizügigkeitsrechten abgeschlossen werden dürfen.

Durch die Personenfreizügigkeit sind 2019 netto 31’965 Personen aus EU/EFTA-Staaten eingewandert. Zudem hat sich die Netto-Zuwanderung durch die PFZ in den letzten 5 Jahren halbiert. Auch Schweizerinnen und Schweizer konnten trotz Zuwanderung von Arbeitskräften ihre Erwerbsquote 2010-2019 steigern (von 77.3% auf 80.5%). Der bilaterale Weg garantiert unserem Land die Beteiligung am Binnenmarkt unter Wahrung der grösstmöglichen Souveränität. Die Personenfreizügigkeit und der mit ihrem verbundenen bilateralen Weg ist die Basis einer wirtschaftlich erfolgreichen Schweiz. Dies haben die letzten 18 Jahren gezeigt, in welchen die Schweiz dank den Bilateralen eine stabile wirtschaftliche Entwicklung erfuhr. Aufgrund der «Guillotine-Klausel» führt die Annahme der Initiative (Kündigung der Personenfreizügigkeit) gleichzeitig zur Kündigung der Bilateralen I. Damit wird genau der Weg beendet, der uns so erfolgreich macht. Beim Verlust der Abkommen bleiben uns zwei Optionen: Entweder wir nehmen Barrieren beim Handel mit der EU in Kauf und verbleiben ohne Marktzugangsverträge, was jedoch unserer Wirtschaft beträchtlich schaden würde. Als zweite Option bleibt der EU-Beitritt oder der Beitritt zum EWR. Beide Optionen sind für die FDP.Die Liberalen keine Alternative zum bewährten bilateralen Weg. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein solches Experiment abzulehnen. Wir wollen den bilateralen Weg weiter gehen.

Die Schweiz verdient zwei von fünf Franken im Aussenhandel. Mehr als 51 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Die Bilateralen sind ein wichtiges Fundament unseres wirtschaftlichen Erfolgs und damit des Einkommens jedes einzelnen Schweizers und jeder einzelnen Schweizerin. Die Kündigung der Bilateralen I verursacht Auftragsmangel, tiefere Handelsvolumen, Steuerausfälle, Arbeitsplatzverluste und kostet so pro Person durchschnittlich 3‘200 Franken Einkommen pro Jahr.

Die weltpolitische Lage ist zunehmend unsicher. In Zeiten diverser Handelsstreits und einer Corona-bedingten Rezession sind stabile Beziehungen zu unseren wichtigsten Handelspartnern für unseren Wohlstand unverzichtbar. Die Schweiz verdient zwei von fünf Franken im Aussenhandel. Mehr als die Hälfte der Schweizer Exporte gehen in die EU. Die dadurch entstandenen Schweizer Arbeitsplätze zu riskieren ist leichtsinnig. Durch die Einstellung einer höher qualifizierten Person entstehen nachgelagert bis zu fünf weitere Jobs. Dabei ging im Schnitt weder die Beschäftigung von Einheimischen zurück, noch sanken deren Löhne. Im Gegenteil: Die Erwerbsquote und die Löhne sind seit Einführung der Personenfreizügigkeit gestiegen. Es ist ausserdem nach wie vor so, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in der Schweiz niederlassen dürfen, sofern sie hier einen Arbeitsplatz oder über genügend finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit erschwert die Rekrutierung von dringend benötigtem Personal. Als Folge drohen Abwanderungen von hochspezialisierten Firmen ins Ausland. Die Initiative wirkt sich letztlich kontraproduktiv auf die Arbeitsplatzsituation in der Schweiz aus. Auch ein intensiverer Handel mit anderen Wirtschaftspartnern kann den entstehenden Verlust an Wohlstand und Arbeitsplätzen nicht aufwiegen. Es ist daher ein verantwortungsloses Hochrisiko-Experiment, ein gutes Vertragswerk mit unserer wichtigsten Handelspartnerin ohne Not aufzugeben, ohne eine Alternative für den Marktzugang parat zu haben. Das von den Initianten als Alternative gepriesene „umfassende Freihandelsabkommen“ ist ein Feigenblatt. Erstens ist die Schweiz mit den bilateralen Verträgen viel tiefer in den Binnenmarkt eingebunden als jeder Freihandelspartner der EU. Zweitens würden die Verhandlungen über ein solches Abkommen Jahre in Anspruch nehmen, mit ungewissem Ausgang, während die Wirtschaft jeden Tag ohne geregelten Marktzugang viel Geld verliert.

Netto sind seit 2007 ca. 650’000 Menschen durch die PFZ in die Schweiz gekommen. Diese Zuwanderung hat weder zu mehr Arbeitslosigkeit noch zu Lohndumping geführt. Die Zugewanderten aus dem EU/EFTA Raum sind überdurchschnittlich gut ausgebildete Fachkräfte. Sie wirken damit dem bestehenden Fachkräftemangel entgegen. Die Personenfreizügigkeit funktioniert nicht nur von der EU in Richtung Schweiz, sondern auch in die Gegenrichtung. Rund eine halbe Million Schweizerinnen und Schweizer leben in einem EU-Staat. Mit einem Ja zur Kündigungsinitiative nehmen wir uns die Freiheit weg, uneingeschränkt in Europa zu arbeiten, zu lernen und zu leben. Damit auch verbunden ist der Verlust einer internationalen Vernetzung von Bildung, Forschung und Innovation. Die Schweiz ist stark, weil sie ein führender Forschungsstandort auf globaler Ebene ist. Wir können stolz sein auf unsere Hochschulen, unsere NobelpreisträgerInnen und unsere herausragenden Ideen und Produkte. Voraussetzung für die erfolgreichen Netzwerke sind insbesondere die europäischen Forschungsrahmenprogramme, bei denen wir dank den Bilateralen I teilnehmen können. Sie ermöglichen es, dass internationale Forschungsprojekte aus der Schweiz geleitet werden. Mit der Kündigungsinitiative verliert die Schweiz jedoch das Forschungsabkommen mit der EU und riskiert dadurch eine Isolierung, welche unsere herausragende Stellung als Forschungs- und Innovationsstandort fahrlässig aufs Spiel setzt.

Bundesrat und Parlament sagen Nein zu dieser extremen Initiative. Die FDP. Die Liberalen – Fraktion hat sie im Parlament einstimmig abgelehnt.

 

  • Nein zur Kündigung der bilateralen Verträge
  • Nein zu Experimenten in wirtschaftlich unsicheren Zeiten
  • Nein zur planlosen Gefährdung der guten Beziehung zur EU
  • Nein zu einer destruktiven Abschottungspolitik

Entdecke Gjeravica mit Arineta Mula!

Die Spitze von Gjeravica, 2658 Meter hoch. Es war dieser Moment dort oben, der meine Liebe für Kosovo noch deutlicher ausprägte. Gjeravica ist der zweite Berg von den «Bjeshket e Nemuna» – «die verfluchten Berge», ein irreführender Name, denn dieser Ort ist ein Zuhause für alle.

Man kann auf verschiedene Arten und Weisen den Berg von Gjeravica besteigen. Jeder Weg dorthin bietet eine intensive Erfahrung der Natur. Ein Weg zur Spitze startet bei der Gropa e Erenikut. In weniger als einer Stunde erreicht man diesen Weg über Junik.

Müde wird man dabei nicht so schnell. Der Weg ist so angenehm, dass jeder Schritt leicht wirkt. Währenddessen regt dich die Aussicht auf die grünen Berge zum Weiter- gehen an, ohne grosse Mühe wirst du dich plötzlich auf ihnen wiederfinden.

Berge und Seen können ohne einander bestehen, doch wenn sie sich nebeneinander befinden, formen sie zusammen ein kleines Wunder. Die Erfrischung auf dem Bergweg wird durch den See gewährleistet, der sich unter dem Gjeravica-Gipfel auf einer Höhe von 2200 Metern befindet. Dort fließt der Erenik-Fluss die Dukagjini- Ebene hinunter.

Das kann doch gar nicht sein, denkst du dir, doch während du den letzten Ab- schnitt des Weges läufst, wir der Wunsch, ganz oben anzukommen, dich drängen schneller zu werden. Wenn du einen grossen Stein auf der Spitze siehst, bist du auf dem höchsten Punkt von Kosovo angekommen!

Ungefähr vier Stunden Wanderung. Ausser der Schönheiten Kosovos wirst du auf dieser Höhe die Berge von Albanien und Montenegro sehen können. Wenn das Wetter schön ist, wirst du auf der gegenüberliegenden Seite die anderen «Bjeshkët e Nemuna» sehen. Diese sind sehr steil und gewähren eine Aussicht auf den höchsten Berg Albaniens «Mali Jezercë». Trotz der Staatsgrenzen scheinen sich die Berge zu umarmen. Es ist ein Zuhause für alle.

Wenn sie eine einmalige Erfahrung wollen, müssen Sie sich auf den Berg von Gjeravica begeben!

Montbalkans

Foto: PPSE Kosova

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

Abenteuer in der Natur sind was für jeden!

Wir bieten Wanderungen, Kajakfahrten, Camping, Mountainbiking, Schneeschuhwanderungen und Skitouring an. Die Wahl liegt bei dir. Die beliebtesten Gebiete sind die albanischen Alpen und das Sharr Gebirge, das Aktivitäten im Kosovo, in Albanien, Montenegro und Nordmazedonien ermöglicht.

supercampers

Fahrradtouren und Kajakfahrten im Weissen Drin

Das Stadtzentrum ist nicht die einzige Attraktion von Prizren. Du kannst den von uns bevorzugten Teil des Weissen Drin dort erforschen – Die Schlucht von Nashec. Dazu müssen wir von Prizren aus etwa 30 bis 40 Minuten lang fahren. Die Strasse dahin ist pittoresk und ruhig. In Nashec fahren wir 1 bis 2 Stunden Kajak in der Schlucht. Die Rückkehr nach Prizren erfolgt über die gleiche Route. Dieses Angebot umfasst die Führung, die Fahrräder inklusive der Helme, das Kajak inklusive der Paddeln und die Schwimmwesten.

supercampers

Wanderung und Radtour im Sharr National Park

Habt ihr gewusst, dass sich die Sharr-Ber- ge entlang der Grenze zwischen Kosovo und Nordmazedonien erstrecken und da- bei Albanien streifen? Während dieser eintägigen Tour werden wir vom Kosovo aus einige wunderschöne Seen in Nordmazedonien erblicken. Die Abfahrt erfolgt in Prizren, wir fahren 30 bis 40 Minuten nach Guri i Zi. Dort beginnt die ungefähr vier Stunden lange Wanderung zur Spitze von Skarpa, wo wir uns entspannen und die Natur genießen können. Mit dem Fahrrad kehren wir zurück nach Prizren  keine Sorge, es geht 90% bergab. Dieses Angebot beinhaltet die Führung, das Mountainbike inklusive des Helms und den Transport nach Guri i Zi (Zaplluxhë, Dragash).

Supercampers 

Foto: PPSE Kosova

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aus Drittstaaten können ab 3. August 2020 einreisen

Am 20. Juli 2020 hat der Bundesrat alle coronabedingten Einreisebeschränkungen für die ersten zwölf Drittstaaten ausserhalb des EU/EFTA-Raums aufgehoben. Aus allen anderen Drittstaaten ist die Einreise in die Schweiz für einen Kurzaufenthalt weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Ab dem 3. August dürfen Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner in der Schweiz haben, neu einreisen, sofern sie diese Beziehung belegen können. Personen aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko unterstehen unabhängig davon der Quarantänepflicht.

Wer mit einer in der Schweiz lebenden Person verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder mit dieser Person minderjährige Kinder hat, gilt gemäss Covid-Verordnung als Härtefall und ist deshalb von den coronabedingten Einreisebeschränkungen ausgenommen. Auf diese Härtefallbestimmung können sich ab 3. August 2020 neu auch Personen berufen, die mit einer in der Schweiz lebenden Person eine Liebesbeziehung oder eine andere enge Partnerschaft pflegen, auch wenn sie nicht verheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben und keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben.

Partnerschaft muss seit längerer Zeit bestehen und belegt werden

Diese Personen brauchen eine Einladung der in der Schweiz lebenden Person. Zudem müssen sie belegen, dass ihre Partnerschaft seit längerem besteht und regelmässig gepflegt wurde und sie sich mindestens einmal vor Erlass der Einreisebeschränkungen mit der Partnerin oder dem Partner in der Schweiz oder im Ausland persönlich getroffen haben. Als Belege gelten neben der schriftlichen Einladung mit Kopie des Schweizer Passes oder des Ausländerausweises etwa eine von beiden Personen unterzeichnete Bestätigung der Partnerschaft, eine Brief- oder Emailkorrespondenz, Flugtickets sowie Fotos und Kopien von Ein-und Ausreisestempeln in Reisepässen.

Die Schweizer Vertretungen im Ausland können Personen aus visumspflichtigen Staaten ein Visum erteilen, wenn sowohl diese als auch alle anderen Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. Bei Personen aus nicht-visumspflichtigen Staaten können die Auslandvertretungen eine Bescheinigung ausstellen, wenn die betreffende Person sonst ihre Reise in die Schweiz nicht antreten kann. Es wird empfohlen, direkt in die Schweiz einzureisen, da der Transit durch andere Staaten nicht gewährleistet ist. Nach Beendigung des Besuches muss eine fristgerechte Ausreise sichergestellt und möglich sein. Alle einreisenden Personen aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko unterstehen auch bei einer bewilligten Einreise einer Quarantänepflicht.

Werden wir dieses Jahr den Urlaub in unserem Heimatsland verbringen können?

Vier Monate nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat diese immer noch einschneidende Auswirkungen auf unser Leben. Nebst ihren direkten Auswirkungen auf die Covid-19 Betroffenen scheint die Pandemie derzeit hauptsächlich unsere Urlaubspläne durcheinander zu bringen. Sie stellt uns vor die Frage, ob wir dieses Jahr unseren Urlaub im Heimatsland verbringen können oder nicht.

Die Frage des Urlaubs kennzeichnet die neueste Ausgabe unseres Magazins, albinfo.ch.

Trotz der erwarteten Schwierigkeiten aufgrund der Pandemie, kann dieser Ausgabe das Urlaubsangebot im Kosovo und in Albanien nicht fehlen. Weil diese Ausgabe zu Zeiten der Urlaubssaison veröffentlicht wird, ist ein erheblicher Teil diesem Angebot gewidmet. Ein ganzes Dossier von ungefähr 30 Seiten in drei Sprachen innerhalb des Magazins trägt den Titel “Trend 2020 – Ideen für Sommerferien in der Heimat” und behandelt das touristische Angebot im Kosovo.

Ausserdem wurden für diese Ausgabe des Magazins unsere Landsleute in der Schweiz porträtiert, die sich über die Frage äussern, ob sie den Urlaub im Balkan oder in der Schweiz verbringen sollen. In der kürzlich aufgekommenen Stimmung der Unsicherheit verbringen einige von ihnen ihren Urlaub lieber in der Schweiz oder in einem Nachbarland. Einige andere sind jedoch entschlossen, die Pandemie “herauszufordern” und trotzdem nach Hause zu gehen.

Mit der Frage des Urlaubs ist das “Problem” der Hochzeiten und anderen Freuden in der Heimat verbunden. Diese zogen bis jüngst eine grosse Anzahl von Landsleuten aus der Schweiz in den Kosovo, nach Nordmakedonien oder Albanien. Einige Artikel der aktuellen Ausgabe konzentrieren sich auf die Frage, ob Hochzeiten unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden sollten.

Die Nr. 4/2020 von albinfo.ch bietet weitere Themen von aktuellen Angelegenheiten der Albaner in der Diaspora – hauptsächlich in der Schweiz – sowie Portraits über Persönlichkeiten, die im Leben unserer Gemeinde Spuren hinterlassen.

“Hap-pas-Hapi” – Eine App zur Bewältigung von schwierigen Emotionen

Das Projekt zur App “Hap-pas-Hapi”, an dessen Entwicklung zwei Universitäten beteiligt sind – die Universität Zürich und die Freie Universität Berlin – ist der albanischen Bevölkerung in der Schweiz und in Deutschland gewidmet. “Schwierige Emotionen wie Niedergeschlagenheit oder Stress sind bei Menschen auf der ganzen Welt sehr verbreitet. “Hap-pas-Hapi” – auf Albanisch – soll albanischsprachigen Menschen in der Schweiz oder in Deutschland helfen, diese Emotionen besser zu bewältigen und zu managen”, erklärt Mag. phil. Mirëlinda Shala in ihrem Interview für albinfo.ch.

Albinfo.ch: Können Sie uns etwas über das Projekt “Hap-pas-Hapi” erzählen?  

Mirëlinda Shala: Smartphone-Apps und das Internet sind heute allgegenwärtig und gewinnen zunehmend an Bedeutung im Bereich der Gesundheitsförderung.

Hap-pas-Hapi ist ein app- und internetbasiertes Programm zur Unterstützung von Menschen, die schwierige Emotionen erleben.

Dieses Programm basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche in der App in Form einer Geschichte und Übungen vermittelt werden. Und wir evaluieren nun das Programm in einem Forschungsprojekt.

Albinfo.ch: Wie sind Sie auf dieses Studienprojekt gekommen?

Mirëlinda Shala: Die App wurde von der Freien Universität Berlin entwickelt, der Inhalt (d.h. die Texte und Bilder) wurden von der Weltgesundheitsorganisation zur Verfügung gestellt und von der Universität Zürich für die Albanische Bevölkerung angepasst. Das Original in englischer Sprache Step-by-Step wird im Rahmen wissenschaftlicher Studien in verschiedenen Ländern und Sprachen angeboten.

Unser Forschungsprojekt konzentriert sich auf albanische Version namens Hap-pas-Hapi.

Albinfo.ch: Wem ist dieses Projekt gewidmet und was ist die Zielgruppe in dieser Studie?

Mirëlinda Shala: Schwierige Emotionen wie Niedergeschlagenheit oder Stress sind bei Menschen auf der ganzen Welt sehr verbreitet. Hap-pas-Hapi – auf Albanisch – soll albanischsprachigen Menschen in der Schweiz oder in Deutschland helfen, diese Emotionen besser zu bewältigen und zu managen

Albinfo.ch: Was ist der Zweck der Studie? Was möchten Sie mit dem Projekt “Hap-pas-Hapi” erreichen?

Mirëlinda Shala:Der Zweck unserer Studie ist es, zwei Versionen des Programms zu vergleichen, um herauszufinden, welche Version besser angenommen wird und welche am besten wirkt.

Albinfo.ch: Warum wird diese Studie der albanischen Bevölkerung in der Schweiz und in Deutschland angeboten? Und warum haben Sie sich für diese beiden Länder entschieden?  

Mirëlinda Shala: Die Studie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen der Universität Zürich und der Freien Universität Berlin.

In diesen beiden Ländern erhielten wir von der Ethikkommission die Genehmigung zur Durchführung der Studie. Da es sich um eine relativ kleine Studie handelt, wollten wir einen kleinen Rahmen in diesen beiden Ländern beibehalten. In Zukunft wird es voraussichtlich mehr Forschung zur kulturellen Anpassung psychologischer Interventionen geben, die auf Herkunftsländer oder andere Länder in der albanischen Diaspora angewendet werden können.

Albinfo.ch: Wer ist das Team, das an diesem Projekt beteiligt ist?

Eva Heim

PD Dr. Eva Heim leitet an der Universität Zürich die Arbeitsgruppe Klinische Kulturpsychologie. Seit Studienabschluss befasst sie sich mit Forschungsthemen der klinischen Psychologie in verschiedenen kulturellen Kontexten, z.B. Bolivien und Libanon. Sie war massgeblich an der Entwicklung der englischen Version von Hap-pas-Hapi beteiligt und koordiniert eine wissenschaftliche Studie mit dieser Intervention im Libanon.

Mirelinda Shala

Mag. phil. Mirëlinda Shala befindet sich in der Endphase ihrer Promotion an der Universität Zürich.

Sie war hauptsächlich am Prozess der kulturellen Anpassung von Hap-pas-Hapi für die albanische Gemeinschaft beteiligt. Basierend auf bestehenden theoretischen Konzepten und Methoden in der Klinischen Kulturpsychologie begleitete sie das Programm vom englischsprachigen Original über die Übersetzung bis hin zur Erstellung einer albanischen Version. In ihrer kumulativen Dissertation, die sie in internationalen Fachzeitschiften veröffentlicht, präsentiert sie neben dem kulturellen Anpassungsprozess von Hap-pas-Hapi auch eine Studie zu kulturellen Leidenskonzepten innerhalb der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz.

Sebastian Burchert

Dipl.-Psych. Sebastian Burchert ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin.

Im Rahmen seiner Tätigkeit im Bereich Psychoinformatik am Arbeitsbereich Klinisch-Psychologische Intervention, koordiniert Herr Burchert den Aufbau von IT-Infrastruktur für Studien zu digitalen Gesundheitsanwendungen wie Hap-pas-Hapi. Im Rahmen seiner Promotion entwickelt und evaluiert Herr Burchert Ansätze zur Unterstützung von Gesundheitssystemen bei der psychosozialen Versorgung vulnerabler Populationen durch den Einsatz digitaler Angebote.

Imer Pnishi

MSc. Imer Pnishi hat soeben den Master für Klinische Psychologie an der Universität Zürich abgeschlossen. Anschlissened beginnt er seine Weiterbildung als Psychotherapeut. Seine Masterarbeit, welche von Dr. Eva Heim und Mag. phil. Mirëlinda Shala betreut worden ist, befasst sich mit Ursachen von emotionaler Belastung bei albanischsprachigen jungen Erwachsenen in der Schweiz. Die Erkenntnisse aus der Masterarbeit konnten für die kulturelle Anpassung in Hap-pas-Hapi herangezogen werden. Durch die Masterarbeit und der Mitarbeit am Projekt Hap-pas-Hapi konnte er sein Interesse für die Klinische Kulturpsychologie entdecken. Zukünftig will er zur Forschung und Implementierung von psychologischen Interventionen beitragen. Durch den eigenen Migrationshintergrund liegt ihm die Thematik sehr am Herzen, um Migranten weiterer Generationen und unterschiedlicher Herkunft zu helfen. Ausserdem gab er den beiden männlichen Figuren in Hap-pas-Hapi seine Stimme.

Albulena Musa

BSc. Albulena Musa

Albulena Musa steht vor ihrem Masterabschluss in Klinischer und Gesundheitspsychologie sowie Kognitiven Neurowissenschaften an der Universität Fribourg.

In Zusammenarbeit mit der Universität Zürich erarbeitet Albulena Musa ihre Masterarbeit, mit welcher sie sich in der Transkulturellen Psychotherapie spezialisiert und die Psychotherapiemotivation der albanischen Bevölkerung und Kultur in Selbsthilfeinterventionen untersucht. Ihre Erkenntnisse wurden in der Erarbeitung von Hap-pas-Hapi herangezogen. Sie unterstützt das Projekt Hap-pas-Hapi im Rahmen eines Tutorats in der Organisation, Durchfühung, Teilnahme an Besprechungen, Planungsworkshops und Rekrutierung.

Anna Hoxha

Anna Hoxha steht kurz vor ihrem Abschluss in B.Sc. Psychologie an der Freien Universität Berlin und arbeitet als studentische Hilfskraft an dem Projekt. Sie war an der kulturellen Adaptation des Programms beteiligt und hat sich hauptsächlich um die Erstellung, Übersetzung und Korrektur der albanischen Texte gekümmert. Ausserdem organisierte sie Fokusgruppendiskussionen zur Bewertung des Programms von albanischen Personen in der Berlin. Diese wurden von ihr gemeinsam mit Mag. phil. Mirëlinda Shala geleitet und moderiert. Anschliessend analysierte sie das Feedback zur Verbesserung der Geschichte in Hap-pas-Hapi.

Zudem leihte sie ihre schöne Stimme einer der Figuren in der Geschichte von Hap-pas-Hapi.

Albinfo.ch: Die Smartphone-App wird auch im Rahmen der Hap-pas-Hapi-Studie erwähnt. Können Sie uns etwas über den Inhalt und die Verwendung dieser Anwendung erzählen?

Mirëlinda Shala: Im Rahmen des Programms lesen die Studienteilnehmenden eine Geschichte mit Illustrationen und Audios und führen einige einfache interaktive Übungen durch, welche sie bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen unterstützen. Und sie werden ermutigt, die Techniken, die sie lernen, in ihrem täglichen Leben anzuwenden.

Albinfo.ch: Welche Art von Zusammenarbeit haben Sie mit albanischen Ärztinnen und Ärzten auf diesem Gebiet in der Schweiz und waren Sie an diesem Projekt beteiligt?

Mirëlinda Shala: Wir arbeiten seit Beginn des Projektes mit albanischen Fachpersonen zusammen. Sie geben uns wertvollen Rat und Feedback über die albanische Kultur und die Bedürfnisse der albanischen Migrationspopulationen in den beiden Ländern Schweiz und Deutschland. Wir haben sie auch mehrmals zu uns eingeladen, um ihnen in Fokusgruppendiskussionen das Programm vorzustellen. Sie unterstützen uns auch weiterhin bei der Suche nach geeigneten Personen, die sich für die Teilnahme an der Studie zur Testung der Hap-pas-Hapi-App eignen.

Albinfo.ch: Und schliesslich, was wird verwendet oder besser gesagt, wo können die Ergebnisse dieser Studie umgesetzt werden?

Mirëlinda Shala: In dieser Studie wollen wir herausfinden, welche der zwei Versionen von Hap-pas-Hapi, die wir entwickelt haben, besser wirkt. Die Weltgesundheitsorganisation möchte das Programm weltweit zur Verfügung stellen für Menschen, welche keinen oder nur limitierten Zugang zu Angeboten im Bereich psychische Gesundheit haben. Unsere Ergebnisse werden dazu beitragen, das Programm zu optimieren.

(Das Interview wurde von Armend Berisha geführt)

Neues Coronavirus: Empfehlungen für Reisende

Viele Staaten, drunter auch die Schweiz, passen ihre Einreisebestimmungen der aktuellen epidemischen Lage an. Innerhalb der Schweiz gilt: Im gesamten ÖV muss ab dem 6. Juli 2020 eine Maske getragen werden. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.

Einreise in die Schweiz

Aus der Schweiz ins Ausland Reisen

Einreise in die Schweiz

Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.

Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM. Dort finden Sie Fragen und Antworten zu Einreisebeschränkungen und -ausnahmen, zu Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp.
Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Stand 2.7.2020

Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Belarus
Bolivien
Brasilien
Cabo Verde
Chile
Dominikanische Republik
Honduras
Irak
Israel
Katar
Kolumbien
Kosovo
Kuwait
Moldova
Nordmazedonien
Oman
Panama
Peru
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Serbien
Südafrika
Turks- und Caicos-Inseln
Vereinigte Staaten von Amerika

Flughäfen in der Schweiz

Flugpassagiere aus dem Ausland dürfen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel und seit dem 15. Juni auch an Regionalflughäfen einreisen. Dort erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich gegen eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus schützen können. Auf dem Flughafen Basel müssen Sie gemäss den in Frankreich geltenden Vorschriften zwingend eine Hygienemaske tragen.

Zu beachten innerhalb der Schweiz

Ab dem 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr in der Schweiz Schweizer ÖV eine Maskenpflicht.

Beachten Sie die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.

Treten bei Ihnen Krankheitssymptome auf, nachdem Sie in die Schweiz eingereist sind? Nehmen Sie diese ernst und befolgen Sie die Anweisungen auf der Seite Isolation und Quarantäne. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen am besten.

Rückkehr Schweizer Staatsangehöriger
Fragen und Antworten zum Thema «Rückreise in die Schweiz» finden Sie auf der Webseite des EDA.

Aus der Schweiz ins Ausland reisen
Empfehlungen aufgrund des neuen Coronavirus
Wir empfehlen Ihnen, auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Von dieser Empfehlung ausgenommen sind seit dem 15. Juni die Länder des Schengenraums und Grossbritannien. Dies bedeutet nicht, dass diese Länder gleichzeitig ihre Reiserestriktionen aufheben.

Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke, teils unter Auflagen. Beispiele für solche Auflagen sind die obligatorische Quarantäne, die Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder sehr selten das Vorweisen eines negativen COVID-19-Tests. Auch die Grenzkontrollen werden unterschiedlich gehandhabt. Zudem gilt für alle Länder:

Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder ob es neue Einreisebestimmungen gibt.

Reisen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen oder einzelne Symptome haben, welche auf eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus hinweisen. Bleiben Sie stattdessen zu Hause und machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an.

Massnahmen innerhalb des Ziellandes
Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten auch Massnahmen innerhalb des Landes beschlossen, die Sie während Ihres Auslandaufenthaltes beachten müssen. Beispielsweise ist in gewissen Ländern die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder es herrscht eine Maskenpflicht für bestimmte Orte. Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Konsultieren Sie nach Möglichkeit die Informationsangebote und befolgen Sie die geltenden Regeln und Vorschriften Ihres Ziellandes.

Weitere Empfehlungen
Informationen zu Grenzöffnungen sowie zur Sicherheit und der politischen Situation an Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und des Staatssekretariats für Migration SEM.

Medizinische Empfehlungen zu den einzelnen Zielländern, die nicht mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, gelten weiterhin. Informieren Sie sich auf www.safetravel.ch.

Coronavirus: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli vorgesehen.

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirusepidemie weitgehend aufgehoben hat, sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen. Die angepasste Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert.

Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt. Mit seinem Entscheid reagiert der Bundesrat auch auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) empfehlen ebenfalls das Tragen einer Maske, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli, für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die neue Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Einreisebeschränkungen bis am 20. Juli aufrechterhalten
Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Die Schweiz wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien. Das EJPD beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen. China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.

Coronavirus: Arbeitskräfte aus Drittstaaten können wieder zugelassen werden

Die Einreisebeschränkungen an den Grenzen zu allen Schengen-Staaten sind am 15. Juni 2020 aufgehoben worden. Seither sind die Binnengrenzen zwischen den Schengen-Staaten und der Schweiz wieder ohne Kontrollen geöffnet. Weiter gilt seit dem 15. Juni 2020 mit allen EU/EFTA-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich ebenfalls wieder die volle Personenfreizügigkeit.

Zulassungen für Tourismus- oder Kulturbranche wieder möglich

Unter Berücksichtigung der jüngsten pandemischen Entwicklung hebt der Bundesrat in einem nächsten Schritt ab dem 6. Juli die Einschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten auf: Bewilligungen werden im Rahmen des Kontingentsystems wie vor der Corona-Krise erteilt. Damit sollen unter anderem Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich sowie für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit – beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch – wieder ermöglicht werden.

Ebenfalls per 6. Juli 2020 werden die Beschränkungen für Aufenthalte über 90 Tage für die nichterwerbstätigen Drittstaatsangehörigen – zum Beispiel Rentner – aufgehoben. Ab 6. Juli bearbeiten die Kantone solche Gesuche wieder im Rahmen der ordentlichen ausländerrechtlichen Bestimmungen.

Gestützt auf das Epidemiengesetz und je nach pandemischer Entwicklung in einzelnen Drittstaaten bleiben grenzsanitarische Massnahmen nach wie vor möglich für alle Personen, die aus diesen Staaten in die Schweiz einreisen.

Vollständige Lockerung in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten

Von den Lockerungen ausgenommen bleibt weiterhin die Einreise von Drittstaats-angehörigen für Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen – beispielsweise für Ferienaufenthalte, kurzfristige Ausbildungen, medizinische Behandlungen oder nicht dringende geschäftliche Besprechungen. Wie bis anhin sind derzeit solche Reisen nur in Fällen äusserster Notwendigkeit zulässig. Die Aufhebung dieser letzten Einreisebeschränkungen will die Schweiz nach Möglichkeit in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten vollziehen. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation in diesen Drittstaaten soll der Einreisestopp sukzessive und möglichst koordiniert aufgehoben werden – unter Umständen gegenüber gewissen Staaten auch bereits vor dem 6. Juli. Für die Koordination wird die EU-Kommission eine Liste mit Drittstaaten regelmässig aktualisieren. Das EJPD wird die Einreisevorschriften nach Rücksprache mit dem EDI und dem EDA entsprechend auch für die Schweiz schrittweise anpassen.

Familien während Corona: Arbeit und Kinderbetreuung belastet Frauen stärker als Männer

Ob man in einem Haushalt mit Kindern lebt oder nicht, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsbelastung während der Covid-19-Pandemie. Das zeigt eine Studie von Sotomo, die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in Auftrag gegeben wurde. Zudem macht sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern bemerkbar.

Haushalte mit Kindern stärker belastet
Die Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung des Corona-Virus hatten insbesondere für Befragte mit betreuungspflichtigen Kindern einschneidende Folgen. Erwerbstätige sollten im Home-Office arbeiten, während der Schulunterricht ausgesetzt und die familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingeschränkt wurde. Rund ein Viertel bis knapp ein Drittel der Befragten, die mit Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, gaben an, wegen Homeschooling und Kinderbetreuung weniger Kapazitäten für die Erwerbstätigkeit zu haben. Befragte ohne betreuungspflichtige Kinder im Haushalt gaben häufiger an, keine Veränderung in ihrer Arbeitsbelastung festzustellen.

Das soziale Milieu spielt eine grosse Rolle: Je besser gebildet, desto grösser die empfundene Einschränkung der Arbeitskapazität. Eltern mit weniger hohem Bildungsstand üben häufiger Tätigkeiten aus, die nicht vom Homeoffice aus erledigt werden können und haben entsprechend weniger Möglichkeiten, zu Hause Homeschoolings und Kinderbetreuung zu leisten.

Frauen haben weniger Zeit für Erwerbsarbeit als Männer
Die Studie liefert Ergebnisse, die mit internationalen Studien im Einklang stehen: Frauen und Männer werden durch Krisen unterschiedlich getroffen. Die zusätzliche Belastung durch Homeschooling und Kinderbetreuung lastet dabei stärker auf den Schultern von Frauen als von Männern. Während die Schulen geschlossen und familienergänzende Kinderbetreuungen eingeschränkt waren, gaben auch in der Schweiz mehr Frauen als Männer an, dass sie weniger Kapazitäten für ihre Erwerbsarbeit hätten. Allerdings empfanden Frauen und Männer mit betreuungspflichtigen Kindern den erhöhten Kinderbetreuungsaufwand mental als gleichermassen belastend. Am meisten stellten gutgebildete Frauen eine verminderte Arbeitskapazität fest.

Spannungen und Konflikte
Die Krise hatte Auswirkungen auf die Stimmung in den Haushalten. Ungefähr jede fünfte befragte Person gab an, zu Hause mehr Spannungen und Konflikte zu erleben als vor der Pandemie. Über die Zeit betrachtet, stieg der Anteil der Männer, die zu Hause mehr Spannungen und Konflikte wahrnahmen, etwas an, während er bei den Frauen mit der Zeit etwas abnahm.

Die Analyse basiert auf den Daten des SRG-Corona-Monitors. Die Umfrage erfolgte in vier Befragungswellen zwischen dem 22. März und 8. Juni 2020. Im Durchschnitt beteiligten sich jeweils rund 30’000 Personen an einer Befragung.

Die Studie erlaubt eine erste Einordnung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Schweizer Bevölkerung und den Einfluss auf das Erwerbs- und Familienleben. Gemeinsam mit dem Policy Brief der wissenschaftlichen Covid-19-Taskforce des Bundes bildet sie eine Grundlage für die Ausgestaltung der Strategie Gleichstellung, die der Bundesrat im Rahmen der neuen Legislaturplanung verabschiedet hat.

Coronavirus: Schweiz hebt COVID-Beschränkungen zu allen EU/EFTA-Staaten auf

Der Bundesrat hat die Streichung der Schengen-Staaten von der Risikoliste durch das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Kenntnis genommen sowie die Anpassungen der Covid-Verordnung zur Wiederherstellung der Freizügigkeitsrechte verabschiedet. Mit der Streichung der Schengen-Staaten von der Liste der Risikoländer und -regionen fallen sämtliche Einschränkungen für die aus dem Schengen-Raum einreisenden Personen vollständig weg. Dazu zählt auch das Verbot der Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch, die im Rahmen einer Reise erworben worden sind, die ausschliesslich dem Einkaufstourismus gedient hat. Ebenso werden alle geschlossenen Grenzübergänge wieder geöffnet. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird wie gehabt risikobasierte Kontrollen durchführen, um Schmuggel und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern.

Volle Personenfreizügigkeit mit EU/EFTA-Staaten und UK

Ab dem 15. Juni gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK). Mit Ausnahme Bulgariens, Irlands, Kroatiens, Rumäniens und Zyperns gehören alle EU-Staaten auch zum Schengen-Raum. Das UK, für welches das Freizügigkeitsabkommen noch bis zum 31. Dezember 2020 anwendbar ist, gehört ebenfalls nicht zum Schengen-Raum. Diese sechs Staaten verbleiben vorerst auch nach dem 15. Juni auf der Risikoliste, womit die Einreise für Drittstaatsangehörige aus diesen Staaten in die Schweiz weiterhin nur eingeschränkt möglich ist. Hingegen können freizügigkeitsberechtigte Personen und damit auch Bürger dieser sechs Staaten, ihre Familienangehörigen ungeachtet von deren Nationalität sowie Drittstaatsangehörige, die für maximal 90 Tage im Jahr von einem Unternehmen mit Sitz in diesen Staaten entsandt werden, ab dem 15. Juni wieder in die Schweiz einreisen.

Angesichts der aktuellen positiven epidemiologischen Entwicklung in der Schweiz und in weiten Teilen Europas einigten sich die Innenminister der Schengen-Staaten vor Wochenfrist darauf, die Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen so rasch als möglich wieder aufzuheben. Zahlreiche Schengen-Staaten haben inzwischen die Öffnung ihrer Grenzen auf den 15. Juni 2020 angekündigt.

Lockerungen gegenüber Drittstaaten in einem nächsten Schritt

Über Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.

Der Bundesrat hatte ab dem 13. März 2020 schrittweise Einreisebeschränkungen eingeführt. Diese Massnahmen dienten dazu, die Schweizer Bevölkerung gegen die Coronavirus-Epidemie zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.

Schweizer Bevölkerung treibt mehr Sport und bewegt sich mehr

Der Schweizer Sportboom hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Das zeigt eine neue, repräsentative Studie des Bundesamts für Sport BASPO, an der mehr als 12’000 Personen mitgemacht haben. Mehr als die Hälfte der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren zählt sich demnach zu den sehr aktiven Personen. Nicht nur beim Sporttreiben, auch beim Bewegungsverhalten zeigt sich, dass die Bevölkerung noch aktiver geworden ist: Rund 80 Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung erfüllt die Bewegungsempfehlungen.
Der Zuwachs der Sportaktivität lässt sich vor allem auf Frauen und Personen in der zweiten Lebenshälfte zurückführen. Frauen haben gegenüber Männern aufgeholt und sind vor allem ab dem 45. Altersjahr sportbegeistert. Stark zugelegt hat der Seniorensport insgesamt: Der Anteil der sehr Aktiven ist bei den 65-74jährigen gleich hoch wie bei den 15- 24jährigen.

Markanter Rückgang bei den Inaktiven

Erstmals seit den 70er-Jahren ist der Anteil der Nichtsportlerinnen und Nichtsportler zurückgegangen, und zwar markant von 26 auf 16 Prozent. In den bisherigen drei Sport-Schweiz-Studien (seit 2000) bezeichnete sich jeweils ein Viertel als Nichtsportler. Diese stabile Marke wurde ein den letzten Jahren nun geknackt. Gleichzeitig hat die Zahl der Gelegenheitssportlerinnen und –sportler zugenommen. Aufgeholt haben im inländischen Vergleich die Romandie und das Tessin: Die Unterschiede in der Sportaktivität haben sich deutlich verringert.

«Helvetische Mehrkampf» bestätigt

Ganz oben in der Liste der beliebtesten Sportarten steht wie schon in früheren Erhebungen der «Helvetische Mehrkampf» mit den Lifetime-Sportarten Wandern, Radfahren, Schwimmern, Skifahren und Jogging. Das Wandern hat seit der letzten Studie im Jahr 2014 noch einmal markant zugelegt und gehört bei beiden Geschlechtern und in allen Altersgruppen zu den meist ausgeübten Sportarten. Ihre Beliebtheit ebenfalls deutlich gesteigert haben in den letzten sechs Jahren Krafttraining, Yoga und Tanzen. Ein gesellschaftlicher Trend folgt die zunehmende Polysportivität: Wer Sport treibt, tut dies in durchschnittlich 4,5 Sportarten.

Vereine sind nach wie vor wichtig

Die Sportvereine können ihre Position als bedeutender Faktor im Schweizer Sport halten: Nach wie vor sind 22% der erwachsenen Bevölkerung Mitglied in einem Sportverein. In ländlichen Gebieten ist man öfter Vereinsmitglied als in urbanen Regionen, wo man eher auf Fitnessabos setzt: Die Zahl der regelmässigen Gäste in Fitnesszentren ist in der untersuchten Periode stark angestiegen.

Insgesamt ist die Schweiz auch im internationalen Vergleich sehr sportlich und gehört zusammen mit Finnland, Schweden und Dänemark zu den sportlichsten Ländern. Bezogen auf jene Personen, die mindestens einmal pro Woche Sport treiben, liegt die Schweiz mit einem Anteil von 59% sogar an der europäischen Spitze.

Der Sportboom der letzten 20 Jahre hat dazu geführt, dass bei der Sportaktivität die Geschlechter- und Altersunterschiede weitgehend verschwunden sind und sich die Unterschiede zwischen den Sprachregionen stark verringert haben. Eine deutliche Differenz besteht nach wie vor zwischen der Sportaktivität der Schweizer Bevölkerung und der Mehrheit jener der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Generell stellt die Studie aber fest, dass Migrantinnen aufgeholt haben und sportlicher geworden sind.

Die Studie Sport Schweiz 2020 untersuchte die Sportaktivität und die Sportinteressen der Schweizer Wohnbevölkerung ab 15 Jahren. Sie wurde vom Schweizer Sportobservatorium im Auftrag des Bundesamts für Sport BASPO durchgeführt.

Coronavirus: Die Schweiz öffnet die Grenze zu allen EU/EFTA-Staaten am 15. Juni

Das EJPD hatte bereits Mitte Mai angekündigt, dass die Grenzen zu Österreich, Deutschland und Frankreich in Absprache mit den Behörden dieser Länder am 15. Juni vollständig geöffnet werden sollen. Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage können die geltenden Einreisebeschränkungen nun auch gegenüber den weiteren EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich per 15. Juni aufgehoben werden.

Die Linie des Bundesrates entspricht derjenigen vieler europäischer Länder. Anlässlich der informellen Videokonferenz der Innenminister der Schengen-Staaten von Freitag haben zahlreiche Minister den Wunsch geäussert, zur Normalität zurückzukehren und am 15. Juni die Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen aufzuheben. Die Schweiz war durch Staatssekretär Mario Gattiker an der Konferenz vertreten.

Das EJPD wird die notwendigen Anpassungen in der Covid-Verordnung in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dem Bundesrat beantragen.

Zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden die Einreisebeschränkungen bereits am 16. Mai 2020 gelockert. Aus allen anderen EU/EFTA-Staaten ist die Einreise in die Schweiz bis am 15. Juni nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Die BAG-Kampagne ist neu blau und fokussiert auf das Contact Tracing

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen per 6. Juni weitgehend lockert, startet die Schweiz in eine neue Normalität. Mit diesem entscheidenden Schritt verändern sich die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung. Es gilt nun, die notwendigen Schutzmassnahmen in den Alltag zu integrieren, um die Ansteckungsrate tief zu halten.

Entlang des Prinzips des sich verändernden Farbcodes passt sich die Kampagne an und wechselt die Farbe von Pink auf Blau. Neben den nach wie vor gültigen und bewährten Regeln etabliert die Kampagne jetzt das Contact Tracing, um die Verbreitung des neuen Coronavirus bestmöglich einzudämmen und eine zweite Welle zu verhindern. Contact Tracing ist das wirksame Mittel, um durch Rückverfolgung von Personen mit Kontakt zu einem laborbestätigten oder wahrscheinlichen Fall von COVID-19 Infektionsketten zu identifizieren und diese zu unterbrechen.

Neu gilt: Testen, Tracing und Isolation/Quarantäne

Die Schweizer Bevölkerung soll in dieser Phase unbedingt drei weitere Regeln beachten:

  1. Testen: Bei Coronavirus-Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben
  2. Tracing: Zur Rückverfolgung wenn immer möglich Kontaktdaten angeben
  3. Isolation bei positivem Test und Quarantäne bei Kontakt mit positiv getesteter Person.

Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt.

Ordnungsbusse abgeschafft

Mit den aktuellen Lockerungsmassnahmen tritt die Selbstverantwortung eines jeden einzelnen mehr und mehr in den Vordergrund. Vieles ist wieder möglich, auch Ansammlungen bis 30 Personen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen bis 300 Personen. Das BAG appelliert aber weiterhin an die Bevölkerung, den Abstand einzuhalten. Die Ordnungsbusse bei Nichteinhalten des Abstands hat der Bundesrat abgeschafft.

Nach wie vor ist Vorsicht geboten

Damit die Verbreitung des Virus möglichst verhindert wird und, falls nötig, das Contact Tracing möglich ist, ist nach wie vor Vorsicht geboten. Das Risiko, sich anzustecken oder das Virus unerkannt weiterzugeben, kann man mit dem eigenen Verhalten minimieren. Das BAG gibt folgende Empfehlungen:

  • Den Abstand von 2 Metern wo immer möglich einhalten, denn das Ansteckungsrisiko steigt, je enger und länger man Kontakt zu einer infizierten Person hat. Wo das nicht möglich ist, empfiehlt das BAG, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen.
  • Situationen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann und man auch keine Masken tragen kann, auf ein Minimum reduzieren. Die Anzahl Kontakte soll übersichtlich bleiben. Man muss bei einem positiven Test sämtliche engen Kontakte angeben. Dies sind alle Personen, mit denen man ohne Schutzmassnahmen zwei Tage vor Auftreten der Symptome bis zum Beginn der Isolation weniger als 2 Meter Abstand gehalten hat
  • Kontaktdaten für die Präsenzlisten angegeben. Nur so kann man benachrichtigt werden, falls jemand z.B. im Restaurant, im Sporttraining oder im Theater ansteckend war.
  • Auf Umarmungen, Begrüssungsküsse und Handgeben verzichten.
  • Orte mit vielen Menschen und wenig Platz meiden.
  • Häufig und gründlich Hände waschen.
  • Ins Taschentuch oder die Armbeuge husten und niesen.

Kampagnenmaterial steht zur Verfügung

Die Kampagne fand bislang eine grosse Verbreitung durch die aktive Mithilfe der Bevölkerung. Das Kampagnenmaterial wurde bislang rund 500 000 Mal heruntergeladen und aufgehängt. Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften, Restaurants, Apotheken etc. werden gebeten, das Kampagnenmaterial dieser blauen Phase auf der Website www.bag-coronavirus.ch herunterzuladen und für Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden sichtbar anzubringen.

Coronavirus-Check

Testen ist in der jetzigen Phase entscheidend. Im Coronavirus-Check erfährt man, bei welchen Symptomen man sich testen lassen soll. Nach Beantwortung der Fragen gibt der Check die je nach Kanton unterschiedlichen Dienste an, an die man sich für einen Test wenden kann. www.bag-coronavirus.ch/check/.

Coronavirus: Die Schweiz öffnet die Grenze zu Österreich wie geplant am 15. Juni vollständig

Österreich hat beschlossen, seine Binnengrenzen zur Schweiz und zu sechs weiteren Nachbarstaaten ab dem 4. Juni 2020 wieder zu öffnen. Die Schweiz wird die vollständige Aufhebung der noch geltenden Einreisebeschränkungen an den Grenzen zu Österreich, Deutschland und Frankreich in Absprache mit den Behörden dieser Länder wie vorgesehen am 15. Juni vollziehen.

Im Grenzverkehr zu Österreich sind bereits Lockerungen in Kraft
Die Schweiz, Österreich und Deutschland haben bereits am 16. Mai 2020 eine Reihe von Lockerungen im Grenzverkehr zwischen den drei Ländern in Kraft gesetzt. Die Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Österreich sind seither geöffnet; es finden lediglich risikobasierte, aber keine systematischen Grenzkontrollen mehr statt. Seit dem 16. Mai gelten auch keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr für die Einreise aus der Schweiz nach Österreich.

Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 4. Juni nach Österreich reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern und die Einreise in die Schweiz aus touristischen Gründen sind erst ab dem 15. Juni wieder erlaubt. Die Durchreise nach und aus Österreich durch die Schweiz ist nur möglich, wenn die Person wieder aus der Schweiz ausreist.

Die Schweiz strebt ebenfalls eine baldmögliche Öffnung des Reiseverkehrs im ganzen Schengen-Raum an.

Die Schweiz hält ihre Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien aufrecht

Italien hat beschlossen, die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Binnengrenzen zu seinen Nachbarstaaten am 3. Juni 2020 aufzuheben. Die Schweiz hält eine gegenseitige Aufhebung dieser Beschränkungen für verfrüht. Sie hat – ebenso wie die anderen betroffenen Nachbarstaaten – der italienischen Regierung ihren Beschluss mitgeteilt, die geltenden Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres beizubehalten. Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 3. Juni nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Bundesrat beabsichtigt, in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens zu koordinieren.

Italien hat beschlossen, seine Grenzen ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Nach Ansicht der Schweiz ist es noch zu früh, die Grenzkontrollen an der Südgrenze aufzuheben. Die Schweiz steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden wie auch mit den Behörden Deutschlands, Österreichs und Frankreichs. Sie möchte mit ihnen das Grenzregime koordinieren und soweit möglich gemeinsam regeln.

Einreise in die Schweiz weiterhin beschränkt, Einkaufstourismus verboten

Die Schweiz beabsichtigt, das Grenzregime mit Italien möglichst rasch zu koordinieren und steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden. Bis auf Weiteres bleibt die Einreise aus Italien in die Schweiz wie folgt geregelt:

  • Die Grenzkontrollen an Grenzübergängen zu Italien bleiben bestehen; diese finden risikobasiert statt, werden jedoch intensiviert. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird Personen die Einreise verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Zur Einreise in die Schweiz ist im Wesentlichen nur berechtigt, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, über eine ausländerrechtliche Bewilligung verfügt oder zugelassen wird, weil die Einreise aufgrund der persönlichen Umstände dringend geboten ist. Einreisen aus Gründen, die nicht in der COVID-19-Verordnung 2 oder in den Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) genannt werden, bleiben verboten. Darunter fällt etwa die Stellensuche oder die Einreise zu rein touristischen Zwecken. Das SEM listet auf seiner Website alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen auf.
  • Die aktuelle Übersicht der geöffneten Grenzübergänge zu Italien ist auf der Website der EZV einsehbar. Eine Öffnung von weiteren Grenzübergängen zu Italien ist im Moment nicht geplant.
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger können – wie bisher – in die Schweiz einreisen, um hier zu arbeiten und anschliessend nach Italien zurückzukehren.
  • Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern bleibt verboten.
  • Ausländischen Personen, die aus einem Nachbarland in die Schweiz einreisen, um diese zu durchqueren und in ihr Herkunftsland zu reisen, ist die Durchreise erlaubt. Besteht Grund zur Annahme, dass die Wiederausreise nicht möglich ist, so wird die Einreise in die Schweiz zwecks Durchreise verweigert.
  • Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die nach Italien reisen, dürfen in die Schweiz und nach Liechtenstein zurückkehren.
  • Im Bedarfsfall kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) für bestimmte Kategorien von Personen, die aus einem Risikostaat gemäss COVID-19-Verordnung 2 einreisen, Gesundheitsmassnahmen an der Grenze anordnen.

Die Schweiz möchte ihre Grenzen so rasch wie möglich wieder öffnen. Sie ist mit Deutschland, Österreich und Frankreich übereingekommen, die Reisebeschränkungen zwischen diesen Ländern am 15. Juni aufzuheben, sofern die Epidemie weiterhin positiv verläuft.