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Bundesasylzentren an Kapazitätsgrenze – frühere Austritte in Kantone nötig

Um jedem Asylsuchenden einen Unterbringungsplatz in den Bundesasylzentren (BAZ) garantieren zu können, wird ein Teil der Asylsuchenden den Kantonen vorübergehend früher zugewiesen als bisher

Die Zahl der Asylsuchenden, die ein Asylgesuch in der Schweiz einreichen, bleibt unvermindert hoch. Die Unterkünfte des Bundes sind ausgelastet und verfügen kaum noch über freie Betten. Damit auch weiterhin alle Asylsuchenden aufgenommen, untergebracht und versorgt werden können, nimmt das SEM laufend neue Unterkünfte in Betrieb. Dies reicht aber nicht aus. Um jedem Asylsuchenden einen Unterbringungsplatz in den Bundesasylzentren (BAZ) garantieren zu können, wird ein Teil der Asylsuchenden den Kantonen vorübergehend früher zugewiesen als bisher.

Aktuell stellen rund 800 Menschen pro Woche in der Schweiz ein Asylgesuch. Insbesondere in den Asylregionen West- und Nordwestschweiz führt dieser stete Zustrom neuer Asylsuchender zu Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung und Betreuung. Auch in den restlichen Asylregionen Bern, Tessin-Zentralschweiz, Zürich und Ostschweiz ist die Kapazitätsgrenze annähernd erreicht. Obwohl in allen Regionen weitere Betten und Unterkünfte bereitgestellt und zusätzliche Mitarbeitende rekrutiert wurden, bleibt die Situation sehr angespannt. In enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Armee wurden schweizweit gegen 20 Objekte in Betrieb genommen oder dafür vorbereitet. So wurden in den letzten Wochen unter anderem Mehrzweckhallen in Bure, Thun und Chamblon für die Aufnahme geflüchteter Menschen aktiviert, weiter ist die Inbetriebnahme von Mehrzweckhallen in Schönbühl und Emmen geplant.

Im Normalfall weilen die Asylsuchenden während des beschleunigten Asylverfahrens bis zu 140 Tage in den BAZ. Auf Basis der «Eckwerte der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen im Bereich Asyl» und des Asylgesetzes wurde angesichts der kritischen Unterbringungssituation entschieden, Personen mit einer Wegweisungsverfügung bereits vor Ablauf der 140 Tage den Kantonen zu überstellen. Diese Massnahme wird ab Donnerstag, 27. Oktober 2022, umgesetzt. In einem zweiten Schritt werden eine Woche später auch Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, frühzeitig in die Kantone austreten. Ausgeschlossen von der zweiten Massnahme bleiben Personen in einem Dublin-Verfahren, solche aus Afghanistan, unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) oder solche aus einem Herkunftsland mit einer sehr tiefen Schutzquote. Bei diesen kommt ein zusätzlich beschleunigtes Asylverfahren in den BAZ zur Anwendung.

Die Kantone müssen sich darauf einstellen, dass sie vorübergehend bis zu 1000 Asylsuchende pro Woche aufnehmen müssen statt wie bisher 500. Diese Personen werden bevölkerungsproportional auf die Kantone verteilt. Dank dieser Massnahme bleiben die BAZ für die Aufnahme und Unterbringung neu ankommender Asylsuchender aufnahmefähig und können die nötigen Verfahrensschritte unmittelbar in die Wege leiten.

Das SEM dankt den Kantonen, Städten und Gemeinden für deren Unterstützung zur Bewältigung dieser grossen Verbundaufgabe.