CH-Balkan

«Albanische» Versicherungsprämien: Diskriminierung oder nicht?

Ist diese Diskriminierung, wie viele Experten und Verbraucherschutzorganisationen festhalten oder doch einfach eine Widerspiegelung der Realität, wie die Versicherer es verteidigen?

In der Schweiz lebende Ausländer zahlen deutlich mehr für ihre Autoversicherung als Schweizer. Unter den Ausländern sind Albaner am stärksten belastet. Die von Schweizer Medien veröffentlichten Grafiken zeigen drastische Unterschiede zwischen den Versicherungsprämien.  Abhängig von der Versicherungsgesellschaft und dem versicherten Fahrzeug zahlen albanische Fahrzeughalter 60% bis 95% oder etwa das 2,2-fache mehr als Schweizer, die ihr Auto unter den gleichen Bedingungen versichern.

Ist diese Diskriminierung, wie viele Experten und Verbraucherschutzorganisationen festhalten oder doch einfach eine Widerspiegelung der Realität, wie die Versicherer es verteidigen?

Um dieser Frage nachzugehen hat albinfo.ch unterschiedliche Recherchen zum Thema durchgeführt. Die Ansichten der relevanten Parteien in diesem Zusammenhang werden vertreten, wie zum Beispiel der Verband Schweizerischer Versicherungsunternehmen SVA einerseits und die Verbraucherschutzstiftung andererseits. Auch Versicherungsexperten, schweizerische und albanische sowie schweizerische Spezialversicherungsunternehmen oder von Schweiz-Albanern geführte, nehmen Stellung zu dazu.

Natürlich bleibt der Anspruch auf absolute Klarheit in dieser komplexen Fragestellung unerfüllt. Was wir jedoch erreichen konnten, ist, alle oft widersprüchlichen Ansichten zu dem Thema einzubeziehen. Sie sollen nicht nur ausführlich über dieses Problem informiert sein, sondern herausfinden, wie Sie bei der Versicherung ihres Fahrzeugs am besten vorgehen.

Spezialausgabe zur Diskriminierung bei Autoversicherungen

Eine Studie aus dem Jahr 2011 ergab, dass albanische (meist kosovarische) Autofahrer in der Schweiz 2,1-mal mehr Unfälle verursachten als Schweizer. Doch auch andere ausländische Gemeinschaften sind in dieser nicht so glorreichen Liste gut vertreten, wie Türken mit dem 1,9-fachen und die Italiener mit dem 1,2-fachen des Schweizer Durchschnitts.

Derartige Belege werden von der Versicherung als Antwort auf die Frage nach den von Ausländern zu zahlenden „besonderen“ Prämiensätzen gewertet. Solch eine Sonderbehandlung wird beispielsweise in Deutschland und Österreich als rechtswidrig eingestuft. In der Schweiz gilt dies nicht. Doch was passiert, wenn ein ausländischer Staatbürger zum Schweizer wird? Auf Anfrage in einem Versicherungsunternehmen hiess es, dass der Fahrer in einem solchen Fall einfach in eine andere Gefahrenkategorie eingeordnet werde: «Denn die Fahrgewohnheiten ändern sich nicht durch den Erwerb des Schweizer Passes.»

Was sagt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) dazu?

Versicherungsunternehmen versuchen, das vom Fahrer ausgehende Risiko so genau wie möglich zu bestimmen. Dazu stellen sie Risikogruppen zusammen, um die Risiken mit ähnlichen Merkmalen zusammenzufassen. Als schadensverursachend gelten: Geschlecht, Alter, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Fahrzeugtyp und Fahrpraxis. Versicherer haben das Recht, die fraglichen Kriterien zur Prämienberechnung heranzuziehen, wenn sie statistisch unterstützt werden, teilt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) mit.

Konsumentenschutzstiftung gegen Risikoteilung

Differenzierter setzt sich die Stiftung für Konsumentenschutz mit diesem Thema auseinander. Der Rechtsdirektor dieser Stiftung sagt gegenüber albinfo.ch: «Das Problem der Diskriminierung ist uns bekannt. Das Beispiel der Autofahrer in erster Linie aus dem Balkan, die in der Regel höhere Prämien für die Kfz-Versicherung zahlen, ist sicherlich das beliebteste und effektivste Thema für die Medien. Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, dass sich Schäden auf die zu zahlende Prämie auswirken. Wir sind jedoch grundsätzlich gegen eine Risikoteilung, zum Beispiel nach Nationalität, bei der Prämienberechnung.» Die Versicherungsunternehmen halten jedoch eine Antwort bereit: Seit 1996 ist der einheitliche Tarif für Versicherungsprämien abgeschafft. Somit können die Unternehmen die Tarife nach ihren eigenen Bewertungen und Kriterien festlegen.

Keystone

 Allianz: Es geht nicht um Diskriminierung sondern um die Berechnung des Risikos

„Die Nationalität ist neben dem Fahrzeugtyp, dem Alter, dem Geschlecht und dem Wohnort des Fahrers eines von vielen Merkmalen, die von der Allianz Suisse als Kriterium herangezogen werden. Aus vorhandenen Daten und der Schadenshäufigkeit werden Risikogruppen gebildet. Statistiken zeigen zum Beispiel, dass neue Autofahrer mehr Schaden anrichten als erfahrene. Dies gilt auch für einige Nationalitäten. Vor diesem Hintergrund ist es für verschiedene Nationalitätengruppen möglich, nicht die gleichen Prämien für die Kraftfahrzeugversicherung oder die Hausratsversicherung zu zahlen. Diese Praxis stellt daher keine Diskriminierung von Ausländern dar sondern eine Risikoprämienberechnung, die auf einer Vielzahl statistischer Daten beruht “, sagte Bernd de Wall, Sprecher der Alliance Suisse, gegenüber albinfo.ch.

Tarife “für Albaner” wurden in Deutschland als diskriminierend verboten

Heinrich Schradin, Versicherungsexperte an der Universität Köln: “Ein Reisepass ist kein Indiz für schlechtes Fahren. In diesem Fall würden sich fahrerische Fähigkeiten verbessern, sobald man einen Schweizer Pass erhält. Aus diesem Grund ist eine solche Diskriminierung nicht hinnehmbar. Tatsächlich sind die “Zulagen für Albaner” in Deutschland seit langem abgeschafft worden. Sie wurden als diskriminierend verboten.”