Leben in der Schweiz
Engagement der Schweiz im Menschenrechtsrat
Der Menschenrechtsrat in Genf beendet am Freitag, 28. September 2018, seine 39. Tagung. In einer Zeit, da die Menschenrechte in der Welt unter Druck stehen, ist das Engagement der Schweiz für die Achtung, Förderung und Umsetzung der Menschenrechte umso wichtiger
Die 39. ordentliche Tagung des Menschenrechtsrats, die vom 10. bis 28. September 2018 in Genf stattfand, war die erste unter der neuen UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet.
Die Schweiz brachte sich an dieser Tagung aktiv ein. Sie nutzte verschiedene Gelegenheiten zu Dialog und Diskussion, um ihre Interessen und Anliegen voranzubringen. Einige Beispiele: Anlässlich des 70-Jahr-Jubiläums des Übereinkommens über die Verhütung des Völkermordes erinnerte sie an die gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Genozid nicht nur bestraft, sondern auch verhindert wird. Bei einer Debatte über das Recht auf Trinkwasser und Sanitärversorgung hob die Schweiz hervor, dass der Zugang zu Wasser einen Schlüsselfaktor für die Widerstandsfähigkeit einer Bevölkerung und die Vermeidung von Wanderungsbewegungen darstellt. Im Rahmen eines entsprechenden Austauschs zeigte sie sich zudem besorgt über die Zunahme der Fälle von Verschwindenlassen und willkürlicher Inhaftierung. Schliesslich nahm sie an der jährlichen Debatte über den Einbezug der Genderperspektive in die Arbeit der Mechanismen des Menschenrechtsrats teil, die für die Dokumentation und Untersuchung von Verstössen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zuständig sind.
Ausserdem engagierte sich die Schweiz bei mehreren Verhandlungen über Resolutionen zu spezifischen Themen, etwa Senkung der Müttersterblichkeit, Sicherheit von Medienschaffenden und Schutz der Rechte von Bäuerinnen und Bauern.
Schliesslich nahm die Schweiz an den Debatten und Verhandlungen zu Resolutionen über die Menschenrechtslage in Ländern auf der Traktandenliste des Menschenrechtsrats teil, darunter Burundi, Myanmar, die Demokratische Republik Kongo, Syrien und Venezuela. Dabei setzte sie sich im Einklang mit ihrem langjährigen Engagement für die Achtung, den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts auch dafür ein, dass Verstösse gegen das Völkerrecht von internationalen Untersuchungsmechanismen dokumentiert werden. Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass die Verantwortlichen eines Tages strafrechtlich belangt werden können.
Für die Schweiz war die 39. Tagung die letzte Session ihres dritten Mandats im Menschenrechtsrat, einem zwischenstaatlichen Organ mit 47 Mitgliedstaaten. Dieses Mandat endet am 31. Dezember 2018. Danach wird die Schweiz über einen Beobachterstatus verfügen. Auch wenn sie damit über kein Stimmrecht verfügt, wird sie sich weiterhin innerhalb und ausserhalb des Menschenrechtsrats für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte einsetzen.
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