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Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz
Die Schaffung einer NMRI für die Schweiz steht seit langem auf der politischen Agenda. Sie entspricht sowohl einer aussenpolitischen Forderung der UNO, als auch einer innenpolitischen Erwartung

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Vorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) gutgeheissen. Er verstärkt damit seinen Einsatz für die Menschenrechte, die in der Schweiz auch in der Bundesverfassung verankert sind. Mit dem Modell einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft trägt er den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung. Die NMRI wird unabhängig sein, breite gesellschaftliche Kreise einbeziehen und vom Bund eine jährliche Finanzhilfe erhalten.
Die Schaffung einer NMRI für die Schweiz steht seit langem auf der politischen Agenda. Sie entspricht sowohl einer aussenpolitischen Forderung der UNO, als auch einer innenpolitischen Erwartung. Über 120 Staaten haben bereits eine solche Institution, darunter fast alle europäischen Länder.
Die Unabhängigkeit dieser neuen Institution ermöglicht es ihr, mit Behörden auf allen Staatsebenen, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen, der Privatwirtschaft, der Forschung und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten und deren menschenrechtliche Aktivitäten zu unterstützen.
Mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) besteht seit 2011 ein befristetes Pilotprojekt. Eine externe Evaluation hat die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution und den Nutzen für die Schweiz bestätigt.
Mit der Vorlage soll das Pilotprojekt durch eine dauerhafte, gesetzlich verankerte NMRI in der Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgelöst werden. Mit diesem Modell wird sowohl den Ergebnissen der Vernehmlassung, als auch den Vorgaben der UNO Rechnung getragen. Um zwischen dem bis Ende 2020 befristeten Pilotprojekt und der Nachfolgeinstitution keine Lücke entstehen zu lassen, ist eine Verlängerung des Pilotprojekts um weitere zwei Jahre vorgesehen.
Schlanke, unabhängige und stabile Institution
Die NMRI wird in das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte integriert. Sie wird über eine eigene Rechtspersönlichkeit und über die notwendige Unabhängigkeit verfügen. Dies bedeutet, dass sie ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres Mandats selber bestimmen und rasch auf aktuelle Entwicklungen reagieren kann. Ihre Aufgaben umfassen Information und Dokumentation, Forschung, Beratung, Menschenrechtsbildung und Sensibilisierung sowie internationalen Austausch. Neben innerstaatlichen Menschenrechtsfragen enthält ihr Mandat auch Fragen in Bezug auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte in der Schweiz. Die NMRI nimmt dabei keine Verwaltungsaufgaben wahr, übernimmt keine Ombudsfunktion und behandelt keine Einzelfälle.
Wie beim Pilotprojekt wird der Bund die NMRI mit einer Finanzhilfe von 1 Million Schweizer Franken pro Jahr unterstützen. Ebenfalls beibehalten wird die universitäre Verankerung, d. h. die NMRI soll an einer oder mehreren Universitäten ihren Standort haben. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, die NMRI in enger Partnerschaft mit den Kantonen zu schaffen. Diese tragen wesentlich zur im internationalen Vergleich guten Menschenrechtslage in der Schweiz bei und spielen für den Schutz der Menschenrechte eine wichtige Rolle.
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