Leben in der Schweiz
Le Conseil fédéral donne mandat pour la conférence internationale sur la biodiversité
Le 24 octobre 2018, le Conseil fédéral a approuvé le mandat de la délégation suisse pour la Conférence des Parties à la Convention sur la diversité biologique. Cette conférence sera avant tout l’occasion d’analyser l’état de mise en œuvre du Plan stratégique 2011-2020 pour la biodiversité. La Suisse plaidera pour une mise en œuvre plus efficace, basée sur l’exploitation des synergies qui existent avec d’autres conventions en faveur de l’environnement et sur des contrôles d’efficacité plus nombreux. Sa délégation sera conduite par le directeur de l’OFEV, Marc Chardonnens, qui pour la durée de la conférence portera le titre de secrétaire d’État

Die 14. internationale Biodiversitäts-Konferenz findet vom 17. bis 29. November 2018 im ägyptischen Sharm-el-Sheik statt und steht unter dem Motto «Investing in Biodiversity for People and Planet». Ausser diesem Treffen der Vertragsparteien (COP) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) finden gleichzeitig zwei weitere Konferenzen statt, die ebenfalls auf der Biodiversitätskonvention gründen: das Treffen zum Protokoll von Cartagena und dasjenige zum Protokoll von Nagoya (siehe Kasten).
Die Hauptaufgabe der diesjährigen Konferenz ist es, den Stand der Umsetzung des «Strategischen Plans für die Biodiversität 2011-2020» zu prüfen. Anhand der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse wird geprüft, welche Fortschritte beim Schutz der Biodiversität seit 2011 gemacht wurden. Bereits heute steht fest, dass der Strategische Plan und die meisten darin formulierten Aichi-Ziele (siehe Kasten) im vorgegebenen Zeitrahmen nicht vollumfänglich erreicht werden können.
Die Ziele der Schweiz
Dieser unzureichende Fortschritt beim Schutz der Biodiversität gefährdet auch die Erreichung der UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals; SDG). Die Schweiz erachtet Massnahmen für eine Beschleunigung der Umsetzung des Strategischen Plans als dringend erforderlich und wird sich für eine effizientere Umsetzung einsetzen.
Für die Zwischenprüfung wird die Schweiz ihren nationalen Bericht fristgerecht Ende Jahr einreichen. Sie hat mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie und dem 2017 vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplan wichtige Voraussetzungen für eine direkte und langfristige Förderung der Biodiversität geschaffen und trägt damit auch zum globalen Schutz der Biodiversität bei.
Weitere Themen an der Vertragsparteienkonferenz werden sein: die Erarbeitung eines neuen globalen Rahmens für die Biodiversität für die Zeit nach 2020 sowie die rasant fortschreitende Entwicklung der Biotechnologie.
Die 12köpfige Schweizer Delegation wird angeführt vom Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Marc Chardonnens. Ihm wird für die Dauer der Konferenz der Titel eines Staatssekretärs verliehen. Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 das entsprechende Mandat genehmigt.
Die Biodiversitätskonvention und ihre Protokolle
Die Biodiversitätskonvention (Konvention über die biologische Vielfalt, CBD) ist ein Abkommen, das 1992 anlässlich der Rio-Konferenz angenommen wurde. Mittlerweile haben 195 Staaten und die Europäische Union die Konvention ratifiziert (die Schweiz im September 1994). Es ist das erste internationale Abkommen, das den Schutz der biologischen Vielfalt global und umfassend behandelt (Artenschutz, Schutz der Ökosysteme und Schutz der genetischen Ressourcen). Die Konvention ist ein Rahmenabkommen, das den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung Spielraum gibt. Anstelle von konkreten Massnahmen werden die meisten Bestimmungen eher als Strategien oder Programme formuliert.
Das Protokoll von Cartagena (benannt nach den zuletzt erfolgten Verhandlungen im kolumbianischen Cartagena) befasst sich mit Aspekten der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Ausfuhr von gentechnisch veränderten lebenden Organismen. Die Schweiz hat das Protokoll ratifiziert und 2005 durch die Cartagena Verordnung in Kraft gesetzt.
Das Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Aufteilung der finanziellen, technologischen und wissenschaftlichen Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. Das entsprechende Abkommen wurde im Oktober 2010 im japanischen Nagoya (Nagoya-Protokoll) ausgearbeitet und findet in der Schweiz mit der entsprechenden Gesetzesänderung seit Oktober 2014 Anwendung.
Der Strategische Plan formuliert eine Vision und eine Mission und beinhaltet fünf strategische Ziele mit insgesamt 20 Kernzielen, den sogenannten Aichi Zielen (benannt nach dieser Präfektur Japans): Demnach sollen bis 2020 der Verlust an natürlichen Lebensräumen halbiert, die Überfischung der Weltmeere gestoppt sowie 17 Prozent der Landfläche und 10 Prozent der Meere unter Schutz gestellt werden.
Adresse für Rückfragen
Norbert Bärlocher, Abteilung Internationales, BAFU,
Tel. +41 58 465 47 57
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