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Effektiv- und Mindestlöhne sind 2022 um durchschnittlich 0,8% bzw. 0,6% gestiegen

Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für 2022 (+3%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 2,2% sinken

Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2022 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne (+0,8%) und der Mindestlöhne (+0,6%) beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0,5% individuell und 0,3% kollektiv zugesichert. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.

Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2022 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,8% vereinbart (2021: 0,4%; 2020: 0,9%; 2019: 1,1%; 2018: 0,9%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für 2022 (+3%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 2,2% sinken. Von den Effektivlohnvereinbarungen sind nahezu 551 000 Personen betroffen (2021: 589 000 Personen; 2020: 632 000 Personen; 2019: 613 000 Personen; 2018: 480 000 Personen).

Durchschnittlicher Anstieg der Effektivlöhne um 0,8%

Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,9% und im Tertiärsektor 0,8%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Baugewerbe (+1,1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1%), Information und Kommunikation (+0,9%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+0,9%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+0,9%), Verkehr und Lagerei (+0,8%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,8%) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (+0,7%).

Generelle und individuelle Lohnerhöhungen

2022 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0,8% in 0,5% individuelle (2021: +0,3%; 2020: +0,5%; 2019: +0,6%; 2018: +0,6%) und 0,3% generelle Erhöhungen (2021: +0,1%; 2020: +0,4%; 2019: +0,5%; 2018: +0,3%). Somit wurden 38% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Die generellen Anpassungen waren im Tertiärsektor in der Minderheit (19%), im Sekundärsektor hingegen in der Mehrheit (78%).

Durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne um 0,6%

Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2022 um 0,6% angehoben (2021: 0,2%, 2020: 0,7%; 2019: 0,8%; 2018: 0,5%). Etwas mehr als 1 664 000 Personen unterliegen einem GAV, in dem Vereinbarungen über Mindestlöhne getroffen wurden.

Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,6% und im Tertiärsektor 0,7%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,2%), Verarbeitendes Gewerbe (+1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,6%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+0,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,3%), Verkehr und Lagerei (+0,2%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (+0,2%), Baugewerbe (+0,1%) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (+0,1%).