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Anerkennung für Rinor Abazi: Ehrung vom Bund für herausragende Arbeit zu Demokratie und Gesellschaft

Wie würden Sie sich selbst beschreiben?

Mein Name ist Rinor Abazi (18), ich wohne im Kanton Bern, komme aber ursprünglich aus Therandë, Kosova. Ich habe soeben das französische Gymnasium in Biel/Bienne mit einer “sehr guten” Auszeichnung abgeschlossen, da ich einen Gesamtdurchschnitt von 5,4 hatte. Ich hatte Wirtschaft und Recht als Wahlfach und werde mein Studium im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an der Universität St. Gallen weiterführen. Zudem habe ich an Debattierwettbewerben wie dem Schweizer Wettbewerb “Jugend debattiert” teilgenommen und regionale Erfolge erzielt.

Was waren Ihre Beweggründe, eine Arbeit im Bereich soziale Gerechtigkeit und der Erforschung von Missständen zu verfassen?

Als Albaner waren wir während des grössten Teils unserer Geschichte sozialen Ungerechtigkeiten und Missbrauch ausgesetzt. Unsere Gegner haben immer versucht, diese Ungerechtigkeiten vor der Welt zu verbergen, und es ist ihnen gelungen, uns grösstenteils zum Schweigen zu bringen, aber jetzt denke ich, dass wir handeln und uns auch auf akademischer Ebene verteidigen müssen, vor allem, wenn es immer noch Ungerechtigkeiten wie die Passivierung von Wohnadressen von Albanern (gezielte politisch-statistische Vernachlässigung von Bürger:innen einer Minderheit) gibt, während wir sprechen. Ich glaube, wir sollten nicht länger zulassen, dass andere unsere Geschichte schreiben, wie sie es in den letzten vier Jahrhunderten getan haben. Stattdessen müssen wir uns selbst behaupten und Gerechtigkeit für das Unrecht erlangen, das andere uns so lange angetan haben, indem wir schreiben und der Welt von dem Missbrauch berichten, dem einige unserer Landsleute ausgesetzt sind. Ich hatte die Gelegenheit, im Rahmen meiner Maturaarbeit über ein solches Thema zu schreiben, und das habe ich getan.

Wie fühlen Sie sich angesichts der Anerkennung, die Sie von hochrangigen Politikern erhalten haben?

Ich fühle mich sehr geehrt und bin dankbar, dass mein Werk von hochrangigen Politikern in der Schweiz anerkannt wurde. Es erfüllt mich mit grossem Stolz zu wissen, dass meine Arbeit bei Personen, die in der Schweiz wichtige Positionen innehaben, Anklang gefunden hat.

Diese Anerkennung hat eine besondere Bedeutung, weil sie nicht nur den Wert meiner Forschung unterstreicht, sondern auch die Bedeutung, die diese Politiker der Gerechtigkeit und der Demokratie beimessen, selbst wenn sie über die Grenzen der Schweiz hinausgeht.

Was hat Sie dazu motiviert, die schweigende administrative ethnische Säuberung in Südserbien zu erforschen und darüber aufzuklären?

Ich habe beschlossen, mich mit diesem Thema zu befassen, da es der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist und es sich um eine eher zwielichtige Praxis handelt, die lange Zeit aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwunden ist. Ich selbst habe zum ersten Mal von diesem Thema erfahren, dank einer albanischen Geschichtssendung mit dem Titel “Gjurmë Shqiptarë” (“Albanian Traces/Footprints” auf Englisch), in dem Reporter dieses Phänomen direkt in der betroffenen Region untersuchten. Diese fragwürdige und sehr gut versteckte Praxis weckte mein Interesse an einer weiteren Untersuchung der Geschehnisse und führte schliesslich zu dieser Arbeit. Meine Hauptmotive für diesen Artikel waren die Aufdeckung und Sensibilisierung für eine Praxis, die es nicht mehr geben sollte, insbesondere im Jahr 2022.

Ich wollte mit dieser Arbeit vor allem einen Beitrag zur albanischen Sache leisten, denn über solche Ungerechtigkeiten wird nicht einmal von den Albanern selbst viel gesprochen. Tatsächlich wissen die meisten Albaner entweder nichts von diesem grossen Thema oder es ist ihnen einfach egal, da es sie nicht direkt betrifft. Daher wollte auch ich das Bewusstsein für ein Thema schärfen, das den meisten Menschen unbekannt ist, und es scheint, dass wir langsam, aber sicher Erfolg haben, denn am 6. Juli 2022 wurde im Europäischen Parlament eine neue Entschliessung verabschiedet, in der das Thema der Passivierung albanischer Wohnadressen erwähnt wird. Nach einem Jahrzehnt der Nachlässigkeit ist dies endlich ein erster Schritt in die richtige Richtung seitens der internationalen Gemeinschaft.

Wie glauben Sie, dass solche Auszeichnungen und Forschungsarbeiten dazu beitragen können, das Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeiten zu schärfen und positive Veränderungen herbeizuführen?

Solche Auszeichnungen und Forschungsarbeiten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, das Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeiten zu schärfen und positive Veränderungen anzustossen. Durch die Anerkennung und Ehrung von Personen, die sich der Erforschung und Bewältigung gesellschaftlicher Probleme widmen, unterstreichen diese Preise die Bedeutung der Forschung als Katalysator für den gesellschaftlichen Wandel.

Erstens bin ich der Meinung, dass diese Preise die Aufmerksamkeit auf die spezifischen Forschungsbereiche lenken, die ausgezeichnet werden, und ein Schlaglicht auf soziale Ungerechtigkeiten werfen, die andernfalls vielleicht unbemerkt geblieben wären oder übersehen worden wären. Sie schaffen Plattformen für die Diskussion und Verbreitung der Ergebnisse und ermöglichen es einem breiteren Publikum, sich der Herausforderungen bewusst zu werden, mit denen marginalisierte Gemeinschaften oder unterrepräsentierte Gruppen konfrontiert sind.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass Auszeichnungen und Forschungsarbeiten einen Welleneffekt auslösen können, der andere dazu inspiriert, Massnahmen zu ergreifen und zu einem positiven Wandel beizutragen. Wenn Menschen sehen, dass ihre Mitmenschen für ihre Bemühungen zur Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten anerkannt werden, weckt dies ein Gefühl der Möglichkeit und motiviert andere, sich der Sache anzuschliessen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Auszeichnungen und Forschungsarbeiten wie diese die Macht haben, das Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeiten zu schärfen und positive Veränderungen auf verschiedene Weise voranzutreiben. Sie lenken die Aufmerksamkeit auf kritische Themen, verstärken die Stimmen der Forscher, inspirieren andere zum Handeln und Fördern die Zusammenarbeit und den Dialog. Durch die Anerkennung und Ehrung derjenigen, die sich der Erforschung und Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten widmen, tragen diese Preise zum Aufbau einer gerechteren Gesellschaft bei.

Welche Botschaft möchten Sie speziell an Eltern und Lehrpersonen für Heimatliche Sprache und Kultur, wenn es um die Bedeutung von Zweisprachigkeit und historisches Bewusstsein für die Zukunft der Diaspora geht?

Den Eltern und den Lehrkräften für albanische Sprache und Kultur möchte ich die grosse Bedeutung der Zweisprachigkeit und des Geschichtsbewusstseins für die Zukunft der albanischen Diaspora in der Schweiz und darüber hinaus verdeutlichen.

Die Zweisprachigkeit spielt eine wichtige Rolle bei der Bewahrung des reichen kulturellen Erbes des albanischen Volkes. Unsere Sprache macht uns einzigartig und stolz darauf, Albanerinnen und Albaner zu sein. Indem wir dafür sorgen, dass die jüngere Generation die albanische Sprache neben der in ihrem Umfeld vorherrschenden Sprache beherrscht, ermöglichen wir ihr, sich mit ihren Wurzeln zu verbinden und ein starkes Identitätsgefühl zu entwickeln. Die Zweisprachigkeit ermöglicht es dem Einzelnen, die Unterschiede zwischen den Generationen zu überbrücken und erleichtert die Weitergabe von kulturellem Wissen, Werten und Traditionen.

Auch das historische Bewusstsein ist für die Zukunft der albanischen Diaspora von entscheidender Bedeutung. Das Verständnis für die Geschichte, die Kämpfe und die Errungenschaften unserer angestammten Gemeinschaft ist für die Bewahrung unserer kulturellen Identität und die Stärkung künftiger Generationen von entscheidender Bedeutung. Geschichtsbewusstsein hilft dem Einzelnen, Stereotypen zu hinterfragen, Diskriminierung zu bekämpfen und ein eigenes Bild zu zeichnen, das unseren Erfahrungen entspricht. Indem wir uns unsere Geschichte zu eigen machen, schaffen wir in der albanischen Diaspora ein Gefühl der Widerstandsfähigkeit, des Stolzes und der kulturellen Kontinuität. Wir vergessen nicht, woher wir kommen.

Lieber Rinor Abazi vielen Dank für das Interview und im Namen von Albinfo viel Erfolg für die Zukunft.

Driter Gjukaj

 

Schulabschlussfest der absm vom 29. Juni 2023

Am 29. Juni 2023 fand das jährliche Schulabschlussfest für unsere Kursteilnehmenden und die Kinder aus unserer Spielgruppe der absm Basel im Restaurant «L’ESPRIT» im Gundeli statt. Mehr als hundertfünfzig Gäste aus aller Welt, darunter Kursteilnehmer*innen, Freundinnen und Freunde des Vereins, Vertreter der Politik, Kulturschaffende und Mitarbeiter*innen der absm haben an der Feier teilgenommen.

Herr Besim Pajaziti vom Vorstand der absm begrüsste die Gäste. Danach sprach Thomas Kessler, ehemaliger Integrationsbeauftragter und Leiter Kantons- und Stadtentwicklung des Kantons Basel-Stadt, über die Geschichte der Integration in Basel-Stadt sowie über die notwendigen Schritte der Integrationspolitik für die Zukunft.  Gleichzeitig blickte Herr Kessler auf die langjährige Zusammenarbeit mit der absm zurück, stets mit dem Ziel, die Integration für Migrantinnen und Migranten zu erleichtern.

Im Anschluss folgten mehrere musikalische Darbietungen. Zuerst präsentierte Olviia Tsymbaliuk (Gesang, Bandura) in Begleitung von Tetyana Mykhalynyuk (Klavier) zwei traditionelle ukrainische Lieder. Nun kamen die Gäste in den Genuss einer grossartigen Darbietung von Elina Duni, einer preisgekrönten albanisch-schweizerischen Sängerin und Musikerin, die sich zwischen Jazz, Pop und traditionellen Liedern aus Albanien, dem Kosovo, der Schweiz und weiteren internationalen Einflüssen bewegt.

Die Stücke aus aller Welt verknüpfte sie gekonnt zu einem filigranen Gesamtkunstwerk, welches bewegte und berührte. Als spezielle Darbietung hat sie für unsere ukrainischen Gäste ein Lied auf Italienisch gesungen, welches an die Fluchtthematik anknüpft.

Zum krönenden Abschluss folgte der Auftritt des ukrainischen Chors Perespiv, der Sängerinnen  vereint, die in der ganzen Schweiz wohnen. Sie möchten nicht nur Ukrainer*innen, sondern auch Schweizer*innen mit der ukrainischen Musik bekannt machen. Der Chor präsentierte ukrainische Volkslieder aus verschiedenen Epochen und vermochte das Publikum mitzureissen und miteinzubeziehen. Das Chorprojekt ermöglicht den Schutzsuchenden, ukrainisches Liedgut zu pflegen und ihre Friedensbotschaft weiterzutragen.

Im Anschluss an das Festprogramm klang der Abend mit einem Apéro und gemütlichen Beisammensein der Gäste und Mitwirkenden aus.

Wer Gesetzen unterworfen ist, soll über diese mitbestimmen können

Der parlamentarische Weg ist gescheitert. Exponentinnen und Exponenten verschiedener Parteien haben in den letzten Monaten und Jahren versucht, das Schweizer Bürger:innenrecht fairer zu gestalten. Alle mit einem Resultat: Sie waren im Parlament chancenlos. Kein Wunder, denn das Parlament entspricht auch nicht der aktuellen Bevölkerung in diesem Land. Nur die wenigsten mussten selbst eine Einbürgerung durchlaufen. Deshalb haben wir den Verein Aktion Vierviertel ins Leben gerufen.

Dass das Parlament dermassen an einer inklusiven Demokratie vorbei politisiert, ist tragisch, feiern wir doch heuer das 175-jährige Jubiläum des modernen Bundesstaates. Damals war die Schweiz das einzige Land in Europa, in dem die demokratische Revolution erfolgreich war. Die Schweiz wurde so nach den USA zur zweitältesten Demokratie der Welt – zumindest für die Schweizer Männer. Nach dem Motto Stillstand ist Rückschritt geriet die Schweiz jedoch mit den Jahren ins Hintertreffen. So führte die Schweiz das Frauenstimmrecht als eines der letzten Länder in Europa ein. Ähnlich sieht es nun mit der Erlangung des Schweizer Bürger:innenrechts aus. Obwohl die Schweiz eines der vielfältigsten Länder überhaupt ist, hat sie eines der strengsten Einbürgerungsgesetze in Europa. Das ist ein krasser Widerspruch zum demokratischen Selbstverständnis, mit verheerenden Konsequenzen.

Ohne diese Menschen würde unser Land schlicht nicht funktionieren.

Mehr als zwei Millionen Menschen – ein Viertel der Bevölkerung – haben insbesondere wegen dieses restriktiven Einbürgerungsgesetzes keinen Schweizer Pass. Sie sind hier geboren, als Kinder in die Schweiz gekommen oder als Erwachsene eingewandert. Sie sind in der Schweiz zu Hause und haben hier ihren Lebensmittelpunkt. Sie arbeiten hier, zahlen Steuern und sind ein wichtiger Bestandteil dieses Landes und unserer Gesellschaft.

Ohne diese Menschen würde unser Land schlicht nicht funktionieren. Weder in der Pflegebranche (das wurde uns spätestens während der Pandemie deutlich) noch in der Baubranche oder vielen anderen Bereichen. Trotzdem lassen wir diese Menschen nicht mitbestimmen, zum Beispiel darüber, was mit ihren Steuergeldern geschieht. Sie können weder die «Volksvertreter:innen» am 22. Oktober wählen (weil sie offenbar nicht zum Volk gezählt werden), noch können sie sich selbst in die wichtigen Gremien wählen lassen. Wenn sie vollwertige Mitglieder der Schweiz werden wollen und das Einbürgerungsgesuch stellen, so werden ihnen Bedingungen gestellt, welche selbst viele gebürtige Schweizer:innen nicht erfüllen.

Die Schweiz ist bunt, vielfältig und nicht zuletzt auch deshalb erfolgreich.

Das zeigt vor allem etwas: Unser Bürger:innenrecht braucht dringend ein Update. Politische Partizipation zählt zu den Grundpfeilern der Demokratie: Wer Gesetzen unterworfen ist, soll über diese mitbestimmen können. Ein vereinfachter und rascher Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht Teilhabe für alle und schafft so die Voraussetzung für eine lebendige und moderne Demokratie. Und wenn dieses Demokratie-Update nicht aus dem Parlament kommen kann, so muss es von der Strasse kommen.

Aus diesem Grund hat die zivilgesellschaftliche Bewegung Aktion Vierviertel eine «Demokratie-Initiative» lanciert. Die Schweiz ist bunt, vielfältig und nicht zuletzt auch deshalb erfolgreich. Nun ist es an uns, dass auch unser Bürger:innenrecht mitzieht. Denn wie sagte schon Mani Matter: Machets, anders wirds nid anders!

Arbër Bullakaj ist Präsident der Aktion Vierviertel und Mitinitiator der Demokratie-Initiative

Erschienen am 15.06.2023 im Tagesanzeiger

Das Resettlement-Programm wird 2024–2025 weitergeführt

An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für das Resettlement-Programm der Jahre 2024 und 2025. In diesem Zeitraum kann die Schweiz bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Das Programm wird jedoch erst nach Absprache mit den Kantonen und Gemeinden aktiviert und unter der Voraussetzung, dass sich die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich deutlich entspannt hat.

Im Jahr 2019 sprach sich der Bundesrat für die weitere Beteiligung der Schweiz an den Resettlement-Aktivitäten des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) aus. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), alle zwei Jahre ein entsprechendes Aufnahmekontingent innerhalb der Bandbreite von 1500 bis 2000 Personen vorzuschlagen. Diese Kontingente werden nach Konsultation einer Begleitgruppe festgelegt, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie weiterer Organisationen besteht.

Im laufenden Programm (2022–2023) sollen bis zu 1820 Flüchtlinge in der Schweiz aufgenommen werden. Per 1. April 2023 hat das EJPD jedoch auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) und in Absprache mit den Kantonen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen. Bisher haben 980 Personen im Rahmen des Programms Schutz in der Schweiz gefunden.

Für eine optimale Planung muss der Bundesrat bereits heute den Rahmen des nächsten zweijährigen Programms (2024–2025) festlegen. Dieses Programm, das ein Aufnahmekontingent von bis zu 1600 Flüchtlingen vorsieht, wird jedoch erst nach Konsultation der Kantone, Städte und Gemeinden aktiviert. Neue Flüchtlingsgruppen werden nur aufgenommen, wenn sich die Situation im Asylbereich soweit beruhigt hat, dass die Betreuung dieser schutzbedürftigen Personen gewährleistet ist.

Die geografischen Schwerpunkte werden die gleichen sein wie im laufenden Programm. Berücksichtigt werden die Regionen, in denen der Bedarf am höchsten ist. Mindestens 90 Prozent der neu anzusiedelnden Flüchtlinge sollen Personen sein, die von anhaltenden Konflikten und persönlicher Verfolgung im Nahen Osten und entlang der zentralen Mittelmeerroute betroffen sind. Die Schweiz wird sich auf drei bis fünf Erstaufnahmeländer konzentrieren, um eine wirksame Umsetzung des Programms sicherzustellen. Bis zu 10 Prozent des Kontingents kann für Personen verwendet werden, deren Neuansiedlungsbedarf sich aus unvorhergesehenen Situationen ergibt und die sich ausserhalb der definierten Erstaufnahmeländer befinden.

Mit dem Resettlement werden Erstfluchtstaaten unterstützt, in denen mehr als 80 Prozent aller Flüchtlinge weltweit leben. Dieses humanitäre Instrument trägt auch zur Bekämpfung des Menschenschmuggels bei. In erster Linie sollen Frauen, Kinder und besonders schutzbedürftige Familien aus Krisenregionen aufgenommen werden.

Für eine Neuansiedlung in der Schweiz müssen die betroffenen Personen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Neben der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das UNHCR sind dies insbesondere eine erhöhte Schutzbedürftigkeit, der im Erstaufnahmeland nicht entsprochen werden kann, und die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz. Zudem werden Resettlement-Flüchtlinge einer eingehenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Parlament verlängert Swisscoy-Einsatz im Kosovo um Dreu Jahre

Schweizer Armeeangehörige werden weitere drei Jahre als Teil der Kosovo-Schutztruppe KFOR Dienst tun. Das Parlament hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz bis Ende 2026 zu verlängern.

Als Zweitrat beschloss der Nationalrat am Donnerstag die Verlängerung mit 122 zu 44 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion, die Enthaltungen von den Grünen. Der Ständerat hatte der Verlängerung des Mandats bereits in der Frühjahrssession zugestimmt.

Mit dem Swisscoy-Einsatz beweise die Schweiz, dass sie ihren Teil zur Stabilität in den Ländern des Westbalkans und der Sicherheit in Europa beitrage, argumentierte der Bundesrat. Dies sei gerade angesichts des Ukraine-Kriegs wichtig.

Bereits in der Ständeratsdebatte im März hatte Verteidigungsministern Viola Amherd gesagt, eine Eskalation in der Region würde den Migrationsdruck auf die Schweiz stark erhöhen.

UM 30 ANGEHÖRIGE AUFSTOCKEN

Mit dem Parlamentsbeschluss erhält die Landesregierung auch das Recht, das Schweizer Kontingent bei der multinationalen KFOR-Truppe der Nato während der Laufzeit des Mandats unbefristet um bis zu 30 Armeeangehörige aufzustocken.

Eine SVP-Minderheit beantragte ohne Erfolg, nicht auf das Geschäft einzutreten, da Auslandeinsätze der Schweizer Armee mit der Neutralität unvereinbar seien. Ebenfalls keinen Erfolg hatte Erich Hess (SVP/BE) mit einem Rückweisungsantrag und der Forderung nach einem Rückzug der Swisscoy aus Kosovo bis Ende 2025.

Ebenso abgelehnt wurde ein Rückweisungsantrag der Grünen. Sie verlangten einen finanziellen Beitrag an die zivile Friedensförderung im Kosovo im gleichen Umfang wie für den Swisscoy-Einsatz. Verworfen wurde auch der Antrag, die Verlängerung des Einsatzes dem Referendum zu unterstellen.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1999 an der Nato-geführten KFOR. Gegenwärtig beträgt der Maximalbestand von Swisscoy 195 Armeeangehörige. Das Parlament musste den Einsatz bewilligen, da er länger als drei Wochen dauert und mehr als 100 Armeeangehörige umfasst. Das aktuelle Mandat läuft Ende 2023 aus.

Zwischenfall beim Training der Patrouille Suisse

Heute Vormittag haben sich zwei Flugzeuge des Typs F-5 Tiger bei einem Training der Patrouille Suisse im Raum Baar/Zug touchiert. Sämtliche Flugzeuge konnten anschliessend sicher landen und die Piloten blieben unverletzt. Die Militärjustiz hat die Untersuchungen aufgenommen.

Beim Training für das Display am Eidgenössischen Jodlerfest in Zug am kommenden Wochenende touchierten sich zwei Flugzeuge des Typs F-5 Tiger in der Luft.

Bei einem F-5 Tiger ist die Flugzeugnase abgebrochen und an die Fassade eines Hauses geprallt. Beim Aufprall zersprangen auch die Scheiben des Hauses und durch die Glassplitter wurde eine Person leicht verletzt. Bei der Touchierung der beiden Flugzeuge wurde der Bremsschirm des einen Flugzeuges ausgelöst und ist ebenfalls auf den Boden gefallen.

Alle sechs am Displaytraining involvierten Flugzeuge F-5 Tiger konnten in Emmen landen. Die Piloten bleiben unverletzt.

Die Militärjustiz hat die Untersuchungen aufgenommen.

Die Luftwaffe hat entschieden, den Flugbetrieb der Patrouille Suisse zu sistieren. Somit findet die geplante Flugvorführung am Jodlerfest in Zug am Wochenende nicht statt.

/admin.ch/

 

Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im vergangenen Jahr ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht und die Kontrolltätigkeit weiter erhöht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

Die Kontrolltätigkeit im FlaM-Bereich konnte im Vorjahresvergleich erhöht werden. Die Vollzugsorgane kontrollierten 2022 die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 165 845 Personen und dies in 37 134 Unternehmungen. Dies sind 4 % mehr Unternehmen als noch ein Jahr zuvor. Sie kontrollierten 7 % der Schweizer Arbeitgeber, 27 % der Entsandten und 32 % der selbständigen Dienstleistungserbringer. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35 000 Kontrollen wurde überschritten. Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich 17 % (2021 21 %). Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne eine leichte Zunahme der Lohnunterbietungen von 13 % auf 16 % fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei 10 %. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei 7 % der 4492 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2021: 6 % von 4596 Kontrollen). Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im Jahr 2022 1581 Verständigungsverfahren eröffnet. 87 % der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebern lag diese Quote bei 60 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Verfahren erfolgreich abgeschlossen (82 % bzw. 60 % im Jahr 2021).

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.

Bekämpfung der Schwarzarbeit für einen fairen Schweizer Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung haben die kantonalen Kontrollorgane das Kontrollvolumen im Jahr 2022 ebenfalls deutlich erhöht. Die Betriebskontrollen nahmen im Vorjahresvergleich mit 13 761 Kontrollen um 14 % und die Personenkontrollen mit 41 925 Kontrollen um 23 % zu. Die Betriebs- und Personenkontrollen überstiegen somit auch das Vorkrisenniveau von 2019. Die Kontrollschwerpunkte lagen generell erneut im Bauhaupt-, Bauneben- und Gastgewerbe sowie im Handel. Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2022 insgesamt 13 147 Verdachtsmomente an die zuständigen Fachbehörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Dies entspricht einer minimalen Abnahme von rund einem Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bei der Anzahl Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen war mit 3044 Rückmeldungen ebenfalls eine Abnahme festzustellen (Rückgang um rund 7 % gegenüber dem Vorjahr). Die grösste Abnahme war dabei im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beobachten (-11 %).

Die Zahl der Nutzer des vereinfachten Verfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen entwickelte sich im Jahr 2022 rückläufig. Sie sank gegenüber dem Jahr 2021 von 98 305 auf 73 779 Arbeitgebende. Diese Abnahme könnte auf die Anpassung des Geschäftsmodells eines marktführenden Plattformunternehmens in der Reinigungsbranche zurückzuführen sein.

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.

Bundesrat erleichtert mit revidierter Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen

Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete vor grosse Herausforderungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.

Aktuell leben rund 250 Wölfe und 26 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft will der Bundesrat mehr Wolfsabschüsse ermöglichen. Er hat am 2. Juni 2023 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und sie auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.

Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hatte der Bund zudem anfangs April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Mio. Fr. für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden damit verschiedene Sofortmassnahmen, welche die Kantone beantragen können.

Schadenschwellen gesenkt

Gemäss der vom Bundesrat am 2. Juni 2023 revidierten Jagdverordnung ist neu der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können.

Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.

Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe.

Schliesslich kann zudem ein Wolf eines Rudels unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich.

Diese Anpassungen der Jagdverordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025–2028

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 (BFI-Botschaft) eröffnet. Geplant sind Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken. Mit seiner BFI-Politik schafft der Bund nachhaltige Perspektiven für Individuen, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Ziele, Massnahmen und Fördermittel sind langfristig angelegt und über alle Förderbereiche hinweg ausgewogen. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. September 2023.

Eine langfristig angelegte und verlässliche Förderung von Bildung, Forschung und Innovation zählt zu den Erfolgsrezepten der Schweiz. Die vorläufige Bilanz der Förderperiode 2021-2024 zeigt ein Schweizer BFI-System, das insgesamt in guter Verfassung und international wettbewerbsfähig ist. In der BFI-Botschaft 2025-2028 will der Bundesrat am Ziel festhalten, das er für die Jahre 2021-2024 definiert hat: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation.»

Um dies zu erreichen, plant der Bundesrat in den Jahren 2025-2028 Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken für den BFI-Bereich. Am 10. März 2023 hatte der Bundesrat im Rahmen seiner Entscheide zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen ein Wachstum von nominell zwei Prozent für diesen Politikbereich festgelegt. Mit seinen Entscheiden zur Haushaltsbereinigung hatte er auch festgehalten, dass die finanzielle Lage des Bundeshaushalts schwierig bleibt. Generell soll im BFI-Bereich eine Stop-and-go-Politik vermieden werden. Ob die Obergrenze für die BFI-Botschaft jedoch ausgeschöpft werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Finanzlage des Bundes ab.

In der Förderperiode 2025-2028 adressiert der Bundesrat wichtige Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erweist sich der Bund im Bereich der Berufsbildung wie auch der Hochschulen als verlässlicher Partner der Kantone. Auch der ETH-Bereich wird mit einem soliden Wachstum ausgestattet. Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Bundesrat bei der Weiterbildung, die mit Blick auf das lebenslange Lernen wichtig ist.

Der Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandort steht international unter Druck. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit legt der Bundesrat einen Schwerpunkt bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung, das heisst bei der Mittelausstattung für die Förderorgane für Forschung und Innovation, Schweizerischer Nationalfonds (SNF) und Innosuisse. Davon profitieren Hochschulen, KMU, Start-ups und weitere Akteure.

Mit zwölf Finanzbeschlüssen, die dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft nach der Vernehmlassung vorgelegt werden, sollen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert werden. Nicht Gegenstand der BFI-Botschaft sind Kredite, die durch völkerrechtliche Verträge gebunden sind oder mit separaten Anträgen an das Parlament beantragt werden (z.B. EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation bzw. Übergangsmassnahmen, solange die Assoziierung nicht möglich ist). Auch die Mittel für Ressortforschung – Forschung, die durch die Bundesverwaltung initiiert und teilweise selbst durchgeführt wird – werden ausserhalb der BFI-Botschaft durch die zuständigen Verwaltungseinheiten beantragt. Neben den finanziellen Mitteln für die nächste Vierjahresperiode beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen in gesetzlichen Grundlagen.

Für die BFI-Botschaft 2025-2028 wird erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Botschaft wird vom Bundesrat voraussichtlich Ende Februar 2024 an die eidgenössischen Räte verabschiedet werden.

Die Aufstiegsgeschichte von Zidan im Schweizer Fussball

Gemeinsam mit Albinfo werfen wir einen Blick auf die aussergewöhnliche Sportkarriere von Zidan Tairi und wie seine Leidenschaft für Fussball sein Leben veränderte. Erfahren Sie, wie seine Familie und der FCZ seine Entscheidung beeinflusste, den Weg zum Fussballprofi einzuschlagen.

Albinfo.ch: Welche drei Erfahrungen haben Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt?

 Tairi: Es gibt drei entscheidende Erfahrungen, die mich auf meinem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt haben. Die erste war ein internationaler Turniermoment, der mich als besten Spieler von insgesamt 40 verschiedenen Mannschaften auszeichnete. Diese Anerkennung war ein wichtiger Meilenstein für mich und bestärkte mich in meinem Talent und meiner Leidenschaft für den Fussball. Die zweite prägende Erfahrung ereignete sich, als ich im zarten Alter von 12 Jahren einen Vertrag von Adidas erhielt. Dieses Ereignis war nicht nur eine grosse Ehre, sondern auch ein Beweis dafür, dass meine Fähigkeiten und mein Potenzial erkannt wurden. Schliesslich war die Aufnahme in die Schweizer Nationalmannschaft U15 eine unvergessliche Erfahrung. Es war ein stolzer Moment, für mein Land auf dem Spielfeld zu stehen und mich mit den besten Nachwuchsspielern zu messen. Diese drei Erfahrungen haben meinen Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere massgeblich geprägt und mir gezeigt, dass harte Arbeit, Leidenschaft und Talent in Kombination zu aussergewöhnlichen Ergebnissen führen können.

Albinfo.ch: Wann wussten Sie, dass Sie Ihre Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollten?

 Tairi: Seit meinen ersten Tagen beim FC Zürich wusste ich, dass ich meine Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollte. Der Verein bot mir nicht nur eine professionelle Umgebung, um meine Fähigkeiten zu entwickeln, sondern auch die Möglichkeit, mich mit talentierten Spielern zu messen und mich stetig zu verbessern. Jeder Moment auf dem Spielfeld und jede Trainingseinheit verstärkte meinen Wunsch, Fussballprofi zu werden. Die Atmosphäre, die Begeisterung der Fans und die unvergesslichen Siege gaben mir das Gefühl, dass dies der richtige Weg für mich war. Seitdem habe ich hart daran gearbeitet, meine Fähigkeiten zu verfeinern und meine Karriere voranzutreiben.

Albinfo.ch: Hängt der Name “Zidane” mit dem Wunsch Ihrer Eltern zusammen, dass Sie ein Fussballstar werden? Wie steht Ihre Familie zu Ihren sportlichen Erfolgen?

 Tairi: Der Name “Zidan” wurde von meinem Vater gewählt, der selbst ein grosser Fan des legendären Fussballers Zinédine Zidane ist. Es ist sicherlich kein Zufall, dass mein Vater meinen Namen in Verbindung mit seiner Bewunderung für diesen herausragenden Spieler ausgewählt hat. Doch während mein Name eine gewisse symbolische Bedeutung hat, steht meine Familie vor allem für bedingungslose Unterstützung zu mir und meinen sportlichen Erfolgen. Sie haben mich immer zu 100 Prozent unterstützt und ermutigt, sowohl in guten als auch in schwierigen Zeiten. Ohne ihre ständige Unterstützung und Motivation wäre ich nicht da, wo ich heute bin. Ich bin zutiefst dankbar für meine Familie und ihre bedeutsame Rolle in meiner Fussballkarriere.

Albinfo.ch: Gab es während Ihrer Karriere schwierige Momente, die Sie überwinden mussten? Wie sind Sie damit umgegangen?

Tairi: In meiner Fussballkarriere gab es definitiv schwierige Momente, die ich überwinden musste. Eines dieser Momente ereignete sich während meiner Zeit in der U15 beim FC Zürich, als ich mit Wachstumsstörungen zu kämpfen hatte. Diese Herausforderung dauerte etwa 2 bis 3 Monate und war eine mentale und physische Belastung. Es war nicht einfach, mit den körperlichen Veränderungen und den damit verbundenen Einschränkungen umzugehen. Doch ich wusste, dass ich nicht aufgeben durfte, wenn ich meine Ziele erreichen wollte. Es erforderte viel Geduld, Durchhaltevermögen und mentale Stärke, um diese Phase zu überwinden. Ich musste Pausen machen und mich auf meine Genesung konzentrieren. Glücklicherweise dauerten die Wachstumsstörungen nicht lange, und ich konnte gestärkt aus dieser Herausforderung hervorgehen. Diese Erfahrung hat mich gelehrt, dass man niemals aufgeben darf, auch wenn der Weg steinig ist, und dass mentale Stärke genauso wichtig ist wie körperliche Fitness.

Albinfo.ch: Wie sehr spielte Ihre Herkunft aus Gostivar während Ihrer Schul- und Sportzeit eine Rolle und wie hat sie Ihre Karriere beeinflusst?

 Tairi: Meine Herkunft aus Gostivar spielte während meiner Schul- und Sportzeit keine direkte Rolle und hat meine Karriere nicht unmittelbar beeinflusst. Obwohl Gostivar eine Stadt mit einer lebendigen Fussballkultur ist, wurde meine Leidenschaft für den Sport nicht ausschliesslich durch meine Herkunft geprägt. Es waren vor allem meine eigenen Ambitionen, meine Leidenschaft zum Sport und die Unterstützung meiner Familie und Trainer, die meine Karriere vorangetrieben haben. Dennoch bin ich stolz auf meine Herkunft und trage sie in meinem Herzen. Die Kultur und die Menschen in Gostivar haben mir Werte wie Hingabe, Ehrgeiz und Respekt vermittelt, die mir auf meinem Weg geholfen haben. Es ist wichtig, meine Wurzeln zu schätzen und die Vielfalt des Fussballs zu feiern.

Driter Gjukaj

Verbot von Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten, die Minderjährige erreicht

Der Bundesrat möchte Jugendliche vor dem Tabakkonsum schützen. Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat er an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen die Online-Werbung sowie Festivals. Die entsprechende Botschaft wird an das Parlament überwiesen.

In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

Online-Werbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten. Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt.

Die Tabakindustrie muss zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. Die neuen Verfassungsartikel verlangen, dass jegliche Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr. 2022 haben 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren in der Schweiz in den letzten 30 Tagen Zigaretten geraucht. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten konsumiert. Tabakwerbung spielt beim Entscheid, mit dem Rauchen anzufangen, eine bedeutende Rolle.

2021 hat das Parlament das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, zu Testkäufen oder zur Meldung von Produkten an das Bundesamt für Gesundheit. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet und im Sommer zur Vernehmlassung vorgelegt. Sowohl Gesetz als auch Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Die Umsetzung der Initiative wird voraussichtlich 2026 erfolgen.

/admin.ch/

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung im 1. Quartal 2023

Im 1. Quartal 2023 stieg die Erwerbstätigenzahl in der Schweiz gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 2,1%. Im gleichen Zeitraum sank die Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamts (ILO) in der Schweiz von 4,6% auf 4,3% und in der EU von 6,2% auf 6,0%. Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik hervor.

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz 5,238 Millionen Personen erwerbstätig, 2,1% mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die Zahl der erwerbstätigen Männer stieg um 2,3%, jene der erwerbstätigen Frauen um 1,9%. Ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) belief sich die Zunahme zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 auf 2,6% (Männer: +2,1%; Frauen: +3,3%). Saisonbereinigt erhöhten sich die Erwerbstätigenzahl und die Anzahl VZÄ zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 um je 1,2 Prozent.

Schweizerische und ausländische Arbeitskräfte

Zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 nahm sowohl die Zahl der schweizerischen Erwerbstätigen (+0,6%) als auch die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen (+5,2%) zu. Unter den ausländischen Erwerbstätigen war die Zunahme bei den Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthaltern am stärksten (Ausweis L, seit weniger als zwölf Monaten in der Schweiz: +16,0%). Darauf folgten Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder L, seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz: +9,2%), Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G: +6,2%) und Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C: +1,3%).

Erwerbslosigkeit in der Schweiz und in Europa

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz gemäss Definition des ILO 216 000 Personen erwerbslos. Das sind 11 000 weniger als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Erwerbslosen an der Erwerbsbevölkerung lag bei 4,3% und damit tiefer als im 1. Quartal 2022 (4,6%). Saisonbereinigt ging die Erwerbslosenquote gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 0,3 Prozentpunkte von 4,4% auf 4,1% zurück. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal sank die Erwerbslosenquote gemäss ILO im 1. Quartal 2023 sowohl in der EU (von 6,2% auf 6,0%) als auch in der Eurozone (EZ20: von 6,8% auf 6,6%).

Jugenderwerbslosigkeit

Die Jugenderwerbslosenquote gemäss ILO (15- bis 24-Jährige) stieg in der Schweiz zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 von 7,2% auf 7,8%. In der EU und in der Eurozone wurde im gleichen Zeitraum ebenfalls eine Zunahme verzeichnet (EU: von 14,2% auf 14,4%; EZ20: von 14,3% auf 14,4%).

Erwerbslosigkeit nach verschiedenen Merkmalen

Die Erwerbslosenquote gemäss ILO ging zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 sowohl bei den Männern (von 4,6% auf 4,2%) als auch bei den Frauen (von 4,7% auf 4,5%) zurück. Bei den 50- bis 64-Jährigen verringerte sie sich stärker (von 4,3% auf 3,7%) als bei den 25- bis 49-Jährigen (von 4,5% auf 4,1%). Bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung nahm die Erwerbslosenquote ab (von 9,3% auf 8,4%), ebenso bei Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (von 4,4% auf 3,8%). Bei Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe nahm sie hingegen zu (von 3,3% auf 3,5%). Zudem sank sie sowohl bei den Schweizerinnen und Schweizern (von 3,4% auf 3,2%) als auch bei den Ausländerinnen und Ausländern (von 7,9% auf 7,3%). Im 1. Quartal 2023 lag die Erwerbslosenquote gemäss ILO bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen bei 5,7% und bei den Personen aus Drittländern bei 11,0%.

Dauer der Erwerbslosigkeit

Im 1. Quartal 2023 waren 72 000 Personen langzeiterwerbslos gemäss ILO (mindestens ein Jahr), das sind 22 000 Personen weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Der Anteil der Langzeiterwerbslosen an der Gesamtzahl der Erwerbslosen sank von 41,6% auf 33,5%. Die Mediandauer der Erwerbslosigkeit verringerte sich von 228 auf 175 Tage.

Gemeinsam gegen Angriffe auf Geldautomaten

Die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten in der Schweiz ist so hoch wie noch nie: 56 Angriffe wurden im Jahr 2022 verübt. Die Tendenz ist steigend. Beinahe die ganze Schweiz ist betroffen. Die Täter gefährden auch unbeteiligte Dritte. Für die Bekämpfung der Angriffe ist neben der Strafverfolgung die Prävention unverzichtbar. Deshalb wurde unter der Leitung von fedpol ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche durchgeführt.

Die Schweiz gerät immer stärker in den Fokus von Angriffen auf Geldautomaten. Mit ihrer geografischen und wirtschaftlichen Lage ist die Schweiz ein attraktives Ziel für organisierte Netzwerke, die hinter den Angriffen stecken. Seit 2018 nimmt die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten zu. Die Täter setzen vermehrt Sprengstoff ein und gefährden dadurch unbeteiligte Dritte an Leib und Leben.

Akteure vereint

Die nationale und internationale Kooperation sowie repressive Massnahmen sind für die wirksame Bekämpfung der Geldautomaten-Sprengungen essentiell. Es braucht aber zusätzlich präventive Massnahmen und eine enge Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Akteuren, damit die Schweiz für Geldautomaten-Angreifer unattraktiv wird. Deshalb hat fedpol ein strategisches Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen durchgeführt:

  • Euronet Services Schweiz GmbH
  • Raiffeisen Schweiz
  • Schweizerische Bankiervereinigung
  • Schweizerische Bundesbahnen
  • Schweizerischer Versicherungsverband
  • SIX Group Services Ltd

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens sind sich einig, dass die Entwicklung der Lage in der Schweiz beunruhigend ist und präventive Massnahmen nötig sind – insbesondere zum Schutz unbeteiligter Dritter, aber auch zur Aufrechterhaltung der Bargeldversorgung. Die Zusammenarbeit, die Diskussion von Massnahmen und der Erfahrungsaustausch zwischen nicht-polizeilichen Akteuren aus der Branche und den Polizeien sollen zukünftig an Experten-Treffen weitergeführt werden.

Sonderzeichen im Namen: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenstandsregister

Ab Anfang 2025 soll in sämtlichen Personenregistern der Schweiz ein erweiterter Zeichensatz zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen können damit alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet.

Anfang 2025 geht das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb. Dabei handelt es sich um eine neue Softwarelösung, die das aktuell laufende System Infostar 13 ersetzen soll.

Eine wichtige Neuerung ist der einheitliche Zeichensatz für alle Personenstandsregister. Bis auf wenige Ausnahmen können künftig sämtliche Sonderzeichen europäischer Sprachen aufgenommen werden. Dies ermöglicht es den betroffenen Personen, ihre Zivilstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunde und Familienschein) und Ausweispapiere (z. B. Pass und Identitätskarte) mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen.

Zeichensatz wird um zahlreiche Sonderzeichen erweitert

Heute können gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen, etwa der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć), in den Schweizer Registern nicht erfasst werden. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2021 entschieden, den zur Verfügung stehenden Zeichensatz zu erweitern. Er hat die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu ändern und die dafür notwendigen technischen Anpassungen für sämtliche Personenregister in der Schweiz in die Wege zu leiten.

Die technischen Anpassungen der Registeranwendungen sind bereits weit fortgeschritten. Infostar NG wird seinen Betrieb jedoch nicht wie vorgesehen Anfang 2024 aufnehmen, sondern voraussichtlich ein Jahr später. Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, soll die Anpassung der Namensschreibweise sechs Monate nach der Inbetriebnahme von Infostar NG beantragt werden können.

Bundesrat will Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren

Damit das neue Infostar NG inklusive des einheitlichen Zeichensatzes eingeführt werden kann, müssen die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) punktuell revidiert werden. Zusätzlich zu den Grundlagen für die Sonderzeichen werden deshalb verschiedene weitere Änderungen vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen will der Bundesrat die Zusammenarbeit und Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren und effizienter ausgestalten. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 1. September 2023.

Im Rahmen dieser Vernehmlassung stellt sich ausserdem die Frage, ob auch künftig nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht den Beruf der Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten ausüben dürfen. Derzeit ist das sogenannte Bürgerrechtserfordernis in der ZStV geregelt. Künftig müsste eine solche Voraussetzung auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.

Revision der Führerausweisvorschriften: Bundesrat setzt zweites Paket in Kraft

An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Präzisiert werden unter anderem Regelungen bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, bei praktischen Prüfungen sowie beim Entzug eines Führerausweises. Das Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen. Am 14. Dezember 2018 hat er ein erstes Paket beschlossen und gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt. Kernpunkte waren die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nun setzt der Bundesrat das zweite Paket in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Umtausch des blauen Papierführerausweises: Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Nachvollzug von EU-Recht bei den Führerausweiskategorien: Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1. Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen. Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen. Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen. Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will, muss künftig die Kategorie D erwerben. Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt, muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren. Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024.
    Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids: Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises: Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Motorräder (Kat. A) und für Personenwagen (Kat. B): Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten). Inkrafttreten 1. März 2024

Kosovarische Holzverarbeitungsindustrie im Rampenlicht: eine Erfolgsgeschichte in der Schweiz!

Unter den vielen Dingen, die Ferizaj nach dem Krieg auszeichnen, ist die rasche Entwicklung der Holzverarbeitungsindustrie. Es handelt sich um Dutzende von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in den letzten zwanzig Jahren in der Stadt und in ihren umliegenden Dörfern “explodiert” sind und sich einen Namen für die Qualität ihrer Produkte gemacht haben, hauptsächlich von Haushaltsgegenständen, aber auch von Türen, Fenstern, Treppen usw.

Sevdail Tahiri, drejtor i platformës mediale albinfo.ch online dhe print

Die Existenz einer erfolgreichen Fabrik für die Holzverarbeitung (Tefik Çanga) vor den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und die volkstümliche Tradition der handwerklichen Holzverarbeitung bilden die Grundlagen für diesen Erfolg in dieser Region.

Eine Präsentation von Produzenten dieses Wirtschaftszweigs, die gestern in Zurzach (AG) in der Schweiz von der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online organisiert wurde, diente als Spiegelbild dieser Entwicklung.

Vertreter von etwa dreissig Unternehmen, die meisten von ihnen aus Ferizaj, kamen in die Schweiz, um hier die gute Nachricht über die Qualität ihrer Produkte zu bringen. Sie hatten die Möglichkeit, mit entsprechenden Geschäftsvertretern der Albaner in der Schweiz zu kommunizieren, Ideen auszutauschen und gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen mit ihnen abzuschliessen. Einen Tag zuvor besuchte die Gruppe im Rahmen ihres Besuchs in der Schweiz auch einige Unternehmen in Albanerbesitz, die in dieser Branche sehr erfolgreich tätig sind.

Die Veranstaltung in Zurzach und der gesamte Besuch fanden im Rahmen des Projekts “Förderung von Beschäftigungs- und Wachstumsmöglichkeiten” – FEGO statt, das von Swisscontact in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ferizaj und dem Holzverarbeiterverband Kosovos implementiert wird.

Bei der Eröffnung der Veranstaltung sagte Sevdail Tahiri, Direktor der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online, unter anderem: “Albinfo.ch hat die Produzenten aus dem Kosovo kontinuierlich unterstützt, aber auch im Allgemeinen Produkte “Made in Kosovo” in der Schweiz und in der Diaspora beworben. In diesem Rahmen findet auch diese B2B-Veranstaltung statt, an der etwa 30 Unternehmen aus dem Kosovo teilnehmen.

Merita Pinta – Prima Pflege

Produzenten von Holzprodukten aus dem Kosovo sind nicht zum ersten Mal mit ihren Angeboten in der Schweiz vertreten. Die meisten von ihnen haben sich bereits erfolgreich auf dem Baumarkt in der Schweiz etabliert. Dies spiegelt die Qualität der Produkte “Made in Kosovo” wider, aber auch, dass sie den neuesten Trends in der Holzproduktion folgen.

Sami Kastrati – shefi i misionit të Konsullatës në Cyrih
Balton Dergutit, Drejtor i Drejtorisë së Zhvillimit Ekonomik në Komunën e Ferizajt

Der Leiter der Mission des Kosovo-Konsulats in Zürich, Sami Kastrati, begrüsste die Gäste aus dem Kosovo und erinnerte daran, dass die Holzverarbeitungsbranche im Kosovo in den letzten Jahren aus gutem Grund Erfolge verzeichnet und zu einem wichtigen Faktor für die kosovarischen Exporte in den Westen und insbesondere in die Schweiz geworden ist. Er sagte, dass das neue Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Kosovo, zusammen mit der Aufhebung der Visumpflicht, diesen positiven Entwicklungen noch mehr Rückenwind geben wird.

Egzon Fejzullahu – Swisscontact
Arieta Vula Pozhegu, Drejtoreshë Ekzekutive e Shoqatës së Përpunuesve të Drurit

In einem informellen Teil des Treffens präsentierten die Holzverarbeiter ihre Produkte den Geschäftspartnern aus der Schweiz durch Kataloge und aktive Gespräche, die im Rahmen der Veranstaltung ermöglicht wurden.

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Rexhep Berisha – Albanische Business Netzwerk in der Schweiz
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Fotografe: Fiona Murtaj/albinfo.ch

EDA-Staatssekretärin Livia Leu führt politische Konsultationen mit Kosovo

EDA-Staatssekretärin Livia Leu hat am 9. Mai 2023 in Bern mit dem kosovarischen Vize-Aussenminister Kreshnik Ahmeti politische Konsultationen geführt. Im Zentrum des Treffens standen verschiedene Aspekte der vielfältigen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo. Ebenfalls besprochen wurden die Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien, die Schweizer Unterstützung für den EU-Normalisierungsprozess zwischen den beiden Ländern und die Folgen des Krieges gegen die Ukraine für den Westbalkan.

Die regelmässigen politischen Konsultationen erlauben es, die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo sowie Themen von gegenseitigem Interesse zu vertiefen.

Ein wichtiger Punkt betraf den EU-Normalisierungsprozess zwischen Kosovo und Serbien. Eine nachhaltige Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Staaten ist aus Sicht des EDA eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität in der ganzen Region. Staatssekretärin Leu nutzte den Austausch mit Vizeminister Kreshnik Ahmeti, um sich ein Bild über die aktuelle Situation zwischen Kosovo und Serbien zu machen und die Unterstützung der Schweiz für den Normalisierungsprozess zu betonen. Beide Seiten erörterten die aktuelle Lage im Westbalkan und das Gesuch des Kosovo auf eine Mitgliedschaft im Europarat, das die Schweiz unterstützt. Staatssekretärin Leu und Vize-Aussenminister Ahmeti besprachen die weiteren Schritte im Aufnahmeverfahren. Ebenfalls erörtert wurde die Rolle der Schweiz als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats.

Ein weiteres Thema war das Schweizer Militärkontingent an der Kosovo Force (KFOR), welche im Auftrag des UNO-Sicherheitsrats seit 1999 für die Sicherstellung eines friedlichen und sicheren Umfelds in der Region unabdingbar ist.

Die Schweiz engagiert sich seit 1998 im Kosovo. Einst humanitär geprägt, ist das heutige Schweizer Engagement vor allem eine Unterstützung für den Kosovo hinsichtlich der weiteren Integration in Europa und allgemein ein Beitrag zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven der Region. Die Schweiz investiert im Rahmen eines vierjährigen gemeinsamen Programmes der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) im Staatssekretariat des EDA, des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sowie des Staatssekretariats für Migration (SEM) 86 Millionen CHF.

Im Bereich der zivilen Friedensförderung bemüht sich die Schweiz, eine multiethnische, auf Toleranz und Diversität aufgebaute Gesellschaft zu fördern. Auf dem Gebiet der Vergangenheitsarbeit nimmt die Schweiz in Kosovo eine bedeutende Rolle ein und steht im politischen Diskurs ein für einen inklusiven und transformativen Ansatz der Vergangenheitsarbeit mit Berücksichtigung aller Opferkategorien.

Kennenlernen, Informieren, Vernetzen: Die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse

Der Lehrermangel im Kanton Zürich ist nach wie vor ein wichtiges Thema. Doch es gibt auch Lösungsansätze, wie die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse zeigt. Hier (www.guidele.com) haben stellensuchende, neugierige und andersgebildete Personen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Schulleitungen der Zürcher Volksschule zu knüpfen und sich direkt vor Ort über mögliche Quereinstiege und Begleitangebote zu informieren

Lehrermangel war und ist ein grosses Thema im Kanton Zürich. Letztes Jahr gab es kurz vor Schuljahresbeginn 2022/2023 noch 500 unbesetzte Stellen, was für viele Schulen eine grosse Herausforderung darstellte. Doch dieses Jahr gibt es bereits handfeste Lösungsansätze.

So findet in Kemptthal die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse statt. Diese richtet sich an alle, die eine Stelle als Lehrer:in suchen oder sich für einen Quereinstieg interessieren. An verschiedenen Ständen können potenzielle Arbeitgeber:innen kennengelernt und Informationen über Begleitangebote eingeholt werden. Der Anlass ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. Es gibt sogar Verpflegungsmöglichkeiten und eine Kinderbetreuung vor Ort.

Die Messe wird vom Volksschulamt Kanton Zürich (VSA), dem Verband Schulpräsidenten Zürich (VSZ), dem Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich (VSLZH) und angela works in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und Unterstrass.edu koordiniert und durchgeführt. Wenn Sie also auf der Suche nach einer Stelle als Lehrer:in sind oder sich für einen Quereinstieg interessieren, dann ist die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse in Kemptthal genau das Richtige für Sie.

Kommen Sie vorbei und knüpfen Sie erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgeber:innen!

Neben der Möglichkeit, potenzielle Arbeitgeber:innen kennenzulernen und Informationen über Begleitangebote einzuholen, bietet die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse auch einen Raum für Gespräche über Fragen, die einen davon abhalten, in den Beruf einzusteigen.

Hier können Sie mit anderen Menschen sprechen, die vielleicht ähnliche Bedenken hatten und trotzdem den Schritt gewagt haben. Oder Sie haben die Möglichkeit, mit Personen zu sprechen, die bereits erfolgreich einen Quereinstieg in den Beruf geschafft haben.

Denn es ist nie zu spät, sich für die Zukunft der Bildung zu engagieren und etwas zu bewegen. Wir ermutigen Sie, sich auf die Suche nach Ihrem Traumberuf als Lehrer:in zu begeben und sich mit Herzblut für die Bildung der Zukunft zu engagieren. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren!

10 Mai 2023

ADRESSE

The Valley
Kemptpark 2
8310 Kemptthal

 

https://www.guidle.com/de/veranstaltungen/kemptthal/1-kantonale-lehrpersonen-stellenmesse_AtgqeXY

(Driter Gjukaj)

SICPA SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen verurteilt

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Unternehmen SICPA SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen zur Zahlung von insgesamt CHF 81 Millionen verurteilt. Gegen einen ehemaligen Verkaufsleiter der SICPA wurde zudem eine bedingte Freiheitsstrafe von 170 Tagen verhängt. Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der SICPA wird eingestellt.

Die SCIPA SA (SICPA) akzeptiert mit dem Strafbefehl wegen Widerhandlung wegen Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 322septies StGB, dass sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern. Die BA verurteilt das Unternehmen deshalb zu einer Busse in der Höhe von CHF 1 Million und gemäss Art. 71 Abs. 1 StGB zu einer Ersatzforderung im Umfang von CHF 80 Millionen.

Organisatorische Mängel
Aufgrund der festgestellten organisatorischen Mängel war es Angestellten der SICPA möglich, im Zusammenhang mit Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Bestechungszahlungen an Amtsträger vorzunehmen. Die organisatorischen Mängel zeigten sich insbesondere in den Bereichen Corporate Governance, Risk Management und Compliance.

Bestechung fremder Amtsträger
Namentlich der ehemalige Verkaufsleiter der SICPA machte sich dies gemäss Strafbefehl zunutze und wurde von der BA gemäss Art. 322septies StGB der Bestechung fremder Amtsträger für schuldig befunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 170 Tagen verurteilt, die bedingt ausgesprochen wurde. Zwischen 2009 und 2011 hatte er auf den Märkten Kolumbien und Venezuela an dortige hochrangige Amtsträger Bestechungszahlungen geleistet. Das gegen denselben ehemaligen Verkaufsleiter geführte Verfahren wegen Verdachts der Veruntreuung und Geldwäscherei wird gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt, da kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt.

Strafverfahren eingestellt
Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der SICPA wird ebenfalls gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt. Die BA verpflichtet ihn zur Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten und spricht ihm keine Entschädigung zu.

Die SICPA und der ehemalige Mitarbeiter haben erklärt, auf eine Einsprache gegen die Strafbefehle zu verzichten. Damit erwachsen diese in Rechtskraft.

In Bern soll ein Erinnerungsort für die Opfer des Nationalsozialismus entstehen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und des Holocaust nicht in Vergessenheit geraten. An seiner Sitzung vom 26. April hat er deshalb 2,5 Millionen Franken für die Realisierung eines Erinnerungsortes für die Opfer des Nationalsozialismus bewilligt. Das Mahnmal soll in der Stadt Bern entstehen und für alle zugänglich sein. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, bis im Sommer 2023 eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Stadt Bern auszuarbeiten.

Die Forderung, in der Schweiz einen Ort zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus zu schaffen, geht auf zwei Motionen aus dem Jahr 2021 zurück (Mo Heer 21.3181 und Mo. Jositsch 21.3172). Der Bundesrat erachtet es als eine wichtige Aufgabe, die Erinnerung an die Folgen des Nationalsozialismus, namentlich an den Holocaust und das Schicksal der sechs Millionen getöteten Jüdinnen und Juden und aller anderen Opfer des nationalsozialistischen Regimes, wachzuhalten. Dies ist heute besonders wichtig, da es kaum noch Überlebende und Zeitzeugen gibt und Holocaustrelativierung und Antisemitismus wieder zunehmen.

Erinnerungsort in der Stadt Bern

Das EDA hat in den letzten Monaten mit diversen interessierten Gruppen und Institutionen Gespräche über einen möglichen Standort für den Erinnerungsort geführt. Schliesslich konnte mit der Stadt Bern ein idealer Partner für die Realisierung des Mahnmals gefunden werden. Der Erinnerungsort soll an einem zentralen Standort in der Stadt Bern entstehen, der für alle zugänglich ist.Der Bund beteiligt sich an der Konzeptionierung, dem öffentlichen Wettbewerb und der Realisierung des Erinnerungsortes mit 2,5 Millionen Franken. Für den Unterhalt des Mahnmals wird die Stadt Bern zuständig sein.

Wichtiges Zeichen

Mit der Realisierung eines Erinnerungsortes setzt der Bund zusammen mit der Stadt Bern ein Zeichen gegen Völkermord, Antisemitismus und Rassismus und für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und individuelle Grundrechte. Der Erinnerungsort soll zudem den Austausch und die Debatte fördern und über die Landesgrenzen hinaus eine Wirkung entfalten.

Der Bundesrat unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen auch die Planung und Realisierung eines nationalen grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Vernetzungsortes. Das EDA wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Jahr Optionen für eine Mitfinanzierung eines nationalen Projektes in St. Gallen vorzuschlagen.

Berufsberater entwickelt Berufswahl-App auf albanisch

In einer Welt, in der sich alles schnell verändert, hat auch die Berufswahl Einfluss auf die digitale Revolution. Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Berufswahl aus? Simon Schmid, Experte in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, gibt uns seine Ansichten darüber.

Albinfo.ch: Lieber Herr Schmid, was hat sich im Berufsfindung von früher verglichen zu heute verändert? Und was bedeuten diese Veränderungen für Eltern, die sprachlich nicht mit dem Schulwandel nachkommen? 

Simon Schmid: «Die Berufswahl komme viel zu früh» sagen viele Leute und meinen damit, dass sich Jugendliche in diesem Alter noch nicht für einen Beruf oder einen schulischen Bildungsweg entscheiden können. Diese Aussage trifft vielleicht zu, wenn die Jugendlichen sich selbst überlassen werden und zu wenig Unterstützung durch Eltern und Schule erfahren. Die Berufswahl heute ist ein faszinierender und spannender Prozess in der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Die Berufswahl ist ein Familienprojekt, dass von den Schulen mitunterstützt wird. Die Verantwortung liegt bei den Eltern, denn diese leben ihren Kindern jeden Tag vor, wie sie zum eigenen Beruf und zur Arbeitswelt stehen, ob sie zufrieden sind und schlussendlich entschieden sie mit der Unterzeichnung des Lehrvertrags über die Zukunft ihres Kindes. Darum ist umso wichtiger, dass Eltern ihre Verantwortung als wichtigste Gesprächspartner wahrnehmen und sich in die Entscheidungsfindung der Jugendlichen frühzeitig einbringen.

Das Schweizerische Bildungssystem mag vielen Eltern mit Migrationshintergrund, beim ersten Eindruck, als kompliziert erscheinen. Eine etwas vertieftere Auseinandersetzung damit zeigt, dass es ungeahnte Möglichkeiten für die Jugendlichen und auch ihre Eltern bietet. So können die Jugendlichen ohne Druck ihre Schul- respektive Berufswahl gemäss den momentanen Neigungen und Fähigkeiten treffen. Und die Eltern erhalten die Gewissheit, dass jeder Ausbildungsabschluss mehrere Anschlusslösungen bietet. So lässt sich eine berufliche Laufbahn nach dem Motto: «Lebenslanges Lernen» schrittweise realisieren, ohne einem permanenten Leistungsdruck ausgesetzt zu sein. Eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung ist damit sichergestellt.

Ich kenne mehrere Personen, welche in der Sek B oder C gestartet sind und heute im als Pilot im Cockpit bei der Swiss oder Helvetic sitzen. Mein Traumberuf war Erfinder. So reparierte ich in meiner Lehre Videorecorder und Fernsehgeräte um zu verstehen, wie Hightech-Geräte funktionieren. Dank der BMS konnte ich dann später Film studieren und arbeitete unter anderem fürs Schweizer Fernsehen und machte mich bald selbstständig. Heute bin Mitinhaber der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in Bülach und erfinde mit meinem Team das erste digitale Berufswahl-Lernmedium der Schweiz. Mit 14 Jahren hätte ich mir das nie vorstellen können. Doch ich konnte schrittweise darauf aufbauen.

Wichtig ist, dass die Eltern, spätestens ab der Oberstufe die angebotenen Lernmedien für die erste Berufswahl kennen und auch nutzen, damit die Berufswahl ihres Kindes zum erfolgreichen Berufswahlprojekt wird. Seit über 40 Jahren begleiten wir Jugendliche und ihre Eltern im Berufswahlprozess. Mit dem ersten digitalen Berufswahl-Lernmedium www.profolio.ch werden die Jugendlichen in motivierenden Challenges da abgeholt wo sie gerade im Berufswahlprozess stehen. Auch die Eltern werden in den Berufswahlprozess mit dem Schweizer Bildungssystem eingeführt und dies in über 12 Sprachen inklusive Albanisch. Zudem haben wir ein Youtube-Video speziell für Eltern erstellt, welches mehrsprachig untertitelt ist: https://www.youtube.com/watch?v=DoRJ2UoH9H8

Profolio.ch – Unterricht

albinfo.ch: Wie steht es um den Ruf von Bewerbungsdossier bei denen nicht Müller oder Meier draufsteht sondern andere Nachnamen? Kann man heute von mehr Chancengleichheit und einem besseren Ruf von SchülerInnen mit Migrationshintergrund reden oder ist alles wie vor 20 Jahren?

Simon Schmid: Matchentscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Jugendlichen wissen, wer sie sind, was sie können und was sie wollen! Damit diese drei W glaubhaft präsentiert werden können, ist es unabdingbar, dass sich die Jugendlichen, mit sich selbst und ihren Stärken auseinandergesetzt haben und in der Lage sind ihr Selbstbild mit Fremdbilder, wie etwa der Eltern, Lehrpersonen und auch ausserschulischen Bezugspersonen wie etwa der Fussballtrainerin oder Grossmutter, kritisch zu vergleichen und daraus die Basis für ihr Kurzportrait zu erstellen. Dies bedingt eine rechte Portion Arbeit an der eigenen Persönlichkeit, die Jugendliche mit entsprechender Unterstützung durch Eltern und Lehrpersonen gut leisten können.

In Profolio finden die Jugendlichen und alle weiteren beteiligten Gesprächspartner die dafür notwendigen Impulse, Übungen und Informationen. In einem zweiten Schritt geht es darum, dass sich die Jugendlichen mit der Bildungs- und Berufswelt vertieft beschäftigen. Wer sich einigermassen kennt, kann auch recht gut einen Filter über das weite Spektrum der Berufswelt legen und sich diejenigen Ausbildungen heraussuchen, die er oder sie näher kennen lernen möchte. Ziel ist es, seine Neigungen und Fähigkeiten mit den Anforderungen der Berufsausbildungen abzugleichen. Dafür stehen wiederum die entsprechenden Challenges im Berufswahl-Lernmedium zur Verfügung, damit das dritte W, Was will ich? nicht zum Zufallstreffer wird.

Bei beiden Schritten ist enorm wichtig, dass sich alle Vertrauenspersonen von den Jugendlichen befragen lassen und ihre Meinung in den entsprechenden Challenges einbringen. Dies gibt den Jugendlichen das nötige Selbstvertrauen für eine überzeugende Bewerbung. Dann gilt es nur noch das passende Format als Türöffner zu finden. Nicht immer muss dies schriftlich geschehen. Wir empfehlen ein Telefonat vorab oder gar einen persönlichen Besuch, wenn dies möglich ist. Wichtig ist es in der ersten Runde im Bewerbungsprozess aufzufallen und aus der Masse heraus zu leuchten. Dies kann ebenso gut mit einem Video, einer eigenen Website oder auf eine andere kreative Weise geschehen, in der der nicht geschriebene Namen sondern die Persönlichkeit im Vordergrund steht.

albinfo.ch: Können Sie uns von positiven Erfahrungen berichten, wo Schülerinnen und Schüler durch Ihre Arbeit zu Ihrem Traumstelle gefunden haben, obwohl es vielleicht schwierig schien? 

Simon Schmid: Da fällt mir zum Beispiel ein Gymnasiast ein, der unbedingt Medizin studieren wollte. Leider hat er zweimal die Zulassungsprüfung (Numerus Clausus) fürs Medizinstudium nicht bestanden. So dass ihm nur noch der Weg an eine Hochschule im Ausland übrigblieb. Doch rasch merkte er, dass ihm das Studieren im Ausland nicht liegt und er wollte wieder zurück nach Zürich. Ich durfte ihn im Prozess begleiten, eine Alternative zu finden und so kam er auf das Pharmaziestudium an der ETH Zürich. Heute macht er seinen Master an der Harvard Medical School in Massachusetts.

(Autor: Driter Gjukaj)

 

 

 

 

 

 

 

 

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