DE Balkani

Ab Mitternacht ändern sich die Ein und Ausreiseregeln in die Europäische Union auch für Kosovaren.

Die europäischen Flughäfen bereiten sich auf Verspätungen vor, die EU startet am Sonntag die Kontrollen mit Fingerabdrücken.

Ab Mitternacht, in der Nacht von Samstag auf Sonntag, genauer gesagt am 12. Oktober, beginnt die schrittweise Umsetzung der neuen Ein- und Ausreiseregeln in das Gebiet der Europäischen Union für Bürger aus Drittstaaten, die visumfreie Einreise genießen. Die EU-Länder an den Außengrenzen des Blocks sowie die Schengen-Staaten werden nach und nach das neue Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit System – EES) einführen. Diese Regeln gelten auch für Bürger des Kosovo, die visumfrei in die EU reisen dürfen.

Nach Angaben der EU sollen diese Vorschriften die Visaliberalisierung nicht einschränken, sondern lediglich zu einer besseren Kontrolle der Ein- und Ausreisen beitragen und damit die Sicherheit innerhalb der EU erhöhen.

Ab Sonntag, dem 12. Oktober, werden an den Grenzübergängen die Fingerabdrücke der vier Finger der rechten Hand genommen und ein digitales Foto erstellt. Diese Daten werden im neuen System gespeichert. Das Verfahren wird nur bei der ersten Einreise in die EU durchgeführt, danach erfolgt lediglich ein Abgleich des Passfotos mit dem gespeicherten Bild.

Der Sprecher der Europäischen Kommission für Inneres, Markus Lamert, erklärte, dass das neue System in den ersten sechs Monaten nur eingeschränkt genutzt werde und nach einer sechsmonatigen Übergangsphase – ab dem 10. April 2026 – vollständig in Kraft treten soll.

„Sechs Monate sind die Übergangszeit. Nach Ablauf dieser Frist wird das Entry-Exit-System an allen Grenzübergängen vollständig eingesetzt, und der Stempel im Pass wird durch eine elektronische Registrierung ersetzt“, so Lamert.

Die neuen Maßnahmen dürften zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen führen, auch wenn EU-Beamte keine gravierenden Verzögerungen erwarten.

Mit den neuen Regeln will die EU besser kontrollieren, wer in ihr Hoheitsgebiet einreist, und Verstöße gegen die Visaliberalisierungsbestimmungen  insbesondere hinsichtlich der Aufenthaltsdauer – leichter erkennen und sanktionieren.

Die Visaliberalisierung erlaubt nur Kurzaufenthalte in der EU – bis zu 90 Tage pro Besuch und maximal 180 Tage pro Jahr. Personen, die diese Bestimmungen verletzen, können künftig leichter identifiziert und mit Einreiseverboten in die Europäische Union belegt werden. /Albimfo.ch