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Nationale Statistik zu Gewalt an Kindern fehlt in der Schweiz

Eine aussagekräftige Kinder- und Jugendhilfestatistik wäre ein wichtiges Instrument, um Kinder vor Gewalt zu schützen und Lücken im Beratungs-angebot für Familien zu schliessen. Die Datenlage zu Gewalt an Kindern ist allerdings stark fragmentiert, da für den Kindesschutz in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Für eine nationale Statistik fehlt eine umfassende rechtliche Grundlage. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 15. September 2023 verabschiedet hat.
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung sind in der Schweiz in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. In den Kantonen beschäftigen sich neben den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden viele weitere Stellen mit Fällen von Gewalt an Kindern. Neben den Opferberatungsstellen oder Strafverfolgungsbehörden sind dies verschiedenste spezialisierte private, kommunale und kantonale Kinder- und Jugendhilfestellen wie beispielsweise Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Schulsozialdienste, Kinderschutzgruppen sowie Sozialdienste.
Damit die Kantone Lücken in ihrem Unterstützungsangebot für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien identifizieren und bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen planen und bereitstellen können, wäre es wichtig, dass sie sich auf eine aussagekräftige Kinder- und Jugendhilfestatistik stützen können. Dies ist bisher nicht der Fall.
Die verschiedenen kantonalen Kinder- und Jugendhilfestellen sowie Fachstellen des Gesundheits- und Sozialsystems verfügen über mehr oder weniger detaillierte Daten zu Fällen von Gewalt an Kindern. Zudem existieren zu Teilaspekten auch bereits gesamtschweizerische Übersichten. So veröffentlicht beispielsweise das Bundesamt für Statistik jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik, die auch differenzierte Zahlen zu den polizeilich registrierten Straftaten an Kindern beinhaltet. Die Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz gibt einen Überblick über die Art der Kindesschutzmassnahmen und die Anzahl Massnahmen pro Altersgruppe. Ebenso publizieren schweizweit tätige Fachstellen und Organisationen wie beispielsweise die Fachgruppe Kinderschutz der Schweizerischen Kinderkliniken und die Dachorganisation der Frauenhäuser jährlich Zahlen zu Kindern, die wegen vermuteter oder erwiesener Misshandlung behandelt werden bzw. mit ihren Müttern in einem Frauenhaus Schutz suchen. Diese Daten werden aber mit unterschiedlichen Parametern erhoben und sind daher untereinander kaum vergleichbar.
Der Bund könnte Daten zu Gewalt an Kindern auf gesamtschweizerischer Ebene zusammenführen. Die Voraussetzung wäre, dass diese Daten in allen Kantonen gestützt auf gemeinsame Begriffsdefinitionen und nach denselben Vorgaben gesammelt, und dem Bund zeitlich abgestimmt und digital via ein einheitliches Instrument geliefert würden. Hierfür fehlt jedoch die umfassende rechtliche Grundlage, welche die Kantone zur Lieferung solcher Daten an den Bund verpflichtet.
Mit dem Bericht beantwortet der Bundesrat das Postulat 19.3119 «Wissen zu Kindeswohlgefährdungen bündeln, damit die Unterstützungsleistung passt» von Nationalrätin Yvonne Feri.
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