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Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025–2028
Um dies zu erreichen, plant der Bundesrat in den Jahren 2025-2028 Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken für den BFI-Bereich

Eine langfristig angelegte und verlässliche Förderung von Bildung, Forschung und Innovation zählt zu den Erfolgsrezepten der Schweiz. Die vorläufige Bilanz der Förderperiode 2021-2024 zeigt ein Schweizer BFI-System, das insgesamt in guter Verfassung und international wettbewerbsfähig ist. In der BFI-Botschaft 2025-2028 will der Bundesrat am Ziel festhalten, das er für die Jahre 2021-2024 definiert hat: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation.»
Um dies zu erreichen, plant der Bundesrat in den Jahren 2025-2028 Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken für den BFI-Bereich. Am 10. März 2023 hatte der Bundesrat im Rahmen seiner Entscheide zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen ein Wachstum von nominell zwei Prozent für diesen Politikbereich festgelegt. Mit seinen Entscheiden zur Haushaltsbereinigung hatte er auch festgehalten, dass die finanzielle Lage des Bundeshaushalts schwierig bleibt. Generell soll im BFI-Bereich eine Stop-and-go-Politik vermieden werden. Ob die Obergrenze für die BFI-Botschaft jedoch ausgeschöpft werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Finanzlage des Bundes ab.
In der Förderperiode 2025-2028 adressiert der Bundesrat wichtige Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erweist sich der Bund im Bereich der Berufsbildung wie auch der Hochschulen als verlässlicher Partner der Kantone. Auch der ETH-Bereich wird mit einem soliden Wachstum ausgestattet. Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Bundesrat bei der Weiterbildung, die mit Blick auf das lebenslange Lernen wichtig ist.
Der Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandort steht international unter Druck. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit legt der Bundesrat einen Schwerpunkt bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung, das heisst bei der Mittelausstattung für die Förderorgane für Forschung und Innovation, Schweizerischer Nationalfonds (SNF) und Innosuisse. Davon profitieren Hochschulen, KMU, Start-ups und weitere Akteure.
Mit zwölf Finanzbeschlüssen, die dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft nach der Vernehmlassung vorgelegt werden, sollen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert werden. Nicht Gegenstand der BFI-Botschaft sind Kredite, die durch völkerrechtliche Verträge gebunden sind oder mit separaten Anträgen an das Parlament beantragt werden (z.B. EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation bzw. Übergangsmassnahmen, solange die Assoziierung nicht möglich ist). Auch die Mittel für Ressortforschung – Forschung, die durch die Bundesverwaltung initiiert und teilweise selbst durchgeführt wird – werden ausserhalb der BFI-Botschaft durch die zuständigen Verwaltungseinheiten beantragt. Neben den finanziellen Mitteln für die nächste Vierjahresperiode beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen in gesetzlichen Grundlagen.
Für die BFI-Botschaft 2025-2028 wird erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Botschaft wird vom Bundesrat voraussichtlich Ende Februar 2024 an die eidgenössischen Räte verabschiedet werden.
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