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Die albanische Expertin erklärt uns, was wir über Covid-Zertifikate in der Schweiz wissen müssen
DR. Fatime Imeri Berisha, Spezialistin für Mikrobiologie und Inhaberin und Leiterin mehrerer Labore in der Schweiz, spricht mit albinfo.ch über das COVID-Zertifikat

In letzter Zeit wird in der Schweiz viel über Covid-Zertifikate gesprochen, während es bei den Schweizer:innen und der albanischen Bevölkerung einige Unsicherheiten darüber gibt. Um unseren Leser:innen zu erklären, worum es geht, hat albinfo.ch Dr. Fatime Imeri Berisha, Mikrobiologie-Spezialistin und Inhaberin und Leiterin mehrerer Labore in der Schweiz, zum Interview getroffen.
Albinfo: Wie wird mit Covid-Zertifikaten gearbeitet, wo und wie werden diese eingesetzt wann wird ihre Gültigkeitsdauer verlängert?
Imeri Berisha: Die Schweiz beginnt mit der Ausstellung von COVID-Zertifikaten, die derzeit in der EU gültig sind. Es ist wahrscheinlich, dass ihre Nutzung ausserhalb der EU-Länder vereinheitlicht wird, aber es gibt noch keine konkrete Einigung darüber.
Von der Schweiz ausgestellte COVID-Zertifikate sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte vorgelegt werden, da sie kein Bild des Inhabers enthalten. Das Zertifikat listet die personenbezogenen Daten und den Ausstellungsgrund auf, z.B. geimpft, geheilt oder getestet.
albinfo.ch: Von wie vielen Zertifikaten sprechen wir?
Imeri Berisha: Es gibt drei Arten von COVID-Zertifikaten:
Zertifikat für geimpfte, Genesene und negativ getestete
Je nach Art der Bescheinigung werden sie von Ärzten in Praxen, Spitälern, Impfstellen, Labors, Prüfstellen, Apotheken oder kantonalen Verwaltungen ausgestellt. Nur vom Gesundheitsministerium (BAG) autorisierte Personen können solche Zertifikate ausstellen.
Die Bescheinigung für die Geimpften wird nach Abschluss der Impfung ausgestellt und hat derzeit eine Laufzeit von 180 Tagen, jedoch kein Ablaufdatum. Je nach neuen Daten zur Immunität nach der Impfung könnte dies noch länger dauern. Dafür müssen wir aber warten, bis uns zusätzliche statistische Daten vorliegen. Dieses Zertifikat wird von der Institution ausgestellt, in der der Impfstoff verabreicht wurde. Es enthält auch die Anzahl der verabreichten Impfstoffe und die Anzahl, die für den Abschluss der Impfung erforderlich ist. Also 2 Dosen für die Geimpften, die kein COVID-19 hatten und 1 Dosis für die Geimpften, die COVID-19 bestanden und sich davon erholt haben. Geheilte Personen werden in der Regel 6 Monate nach Bestehen der Krankheit geimpft und erhalten nur eine Dosis.
Die Bescheinigung über die Heilung von COVID-19 wird ab dem 11. Tag nach positivem PCR-Test der Patient:innen ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die Patient:innen bis dahin genesen sind und dies von dem für diesen Befund verantwortlichen Arzt bestätigt wird. Dieses Zertifikat ist 180 Tage ab dem Tag gültig, an dem eine Person positiv auf PCR getestet wurde.
Das Zertifikat für den PCR-Test ist 72 Stunden und das für den Antigentest 24 Stunden ab dem genauen Zeitpunkt der Probenentnahme gültig. Zertifikate für den Antigentest werden von dem Zentrum ausgestellt, in dem der Test durchgeführt wurde, und Zertifikate für die PCR von dem Labor, das die Analyse durchgeführt hat. Es ist möglich, dass das Antigenzertifikat nicht von jedem Staat akzeptiert wird, wie es schon jetzt der Fall ist, dass einige Staaten nur den PCR-Test akzeptieren.
albinfo.ch: Wie sieht es mit der Verwendung von Zertifikaten für Reisen ausserhalb der EU aus?
Imeri Berisha: Bei Reisen ausserhalb der EU kommt es vor, dass Zertifikate nicht ausreichen, sondern das Ergebnis von dem Labor eingeholt werden muss, in dem die Passnummer vermerkt ist. Reisende sollten wissen und informiert werden, was für die Einreise in das Land, in das sie reisen, erforderlich ist, und zusätzliche Informationen wie die Passnummer angeben.
albinfo.ch: Werden Zertifikate automatisch ausgestellt oder sollen sie angefordert werden?
Imeri Berisha: Es ist wichtig zu betonen, dass COVID-Zertifikate nicht automatisch ausgestellt werden, sondern nur auf Anfrage einer Person. Wenn Sie also den PCR-Test durchführen, müssen Sie angeben, dass Sie für diesen Test ein COVID-Zertifikat erhalten möchten. Sowohl der Geimpfte als auch der Geheilte müssen die Ausstellung des entsprechenden Zertifikats beantragen.
Das Zertifikat wird also nach der Beantragung ausgestellt und ist 180 Tage für geimpfte und geheilte und 72 Stunden für den PCR-Test und 24 Stunden für den Antigentest gültig.
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