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Coronavirus: Bundesrat verabschiedet ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Sonderbotschaft über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament acht Nachtragskredite im Umfang von 14,3 Milliarden Franken für weitere Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der grösste Teil wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt (13,2 Mrd.)
Das Parlament hat mit dem Beschluss zum Voranschlag 2021 vom 16. Dezember 2020 Ausgaben von 6,6 Milliarden zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Angesichts der im Januar 2021 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sind allerdings zusätzliche Ausgaben zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen nötig. Sie entfallen grösstenteils auf die Härtefallmassnahmen für Unternehmen (6,3 Mrd.), die Kurzarbeitsentschädigung (6 Mrd.), die Kosten für Coronatests (989,8 Mio.) sowie den Erwerbsersatz (940 Mio.).
- Die Härtefallmassnahmen von Bund und Kantonen für Unternehmen belaufen sich gemäss geltendem Covid-19-Gesetz (SR 818.102) auf insgesamt 2,5 Milliarden. Der Bundesanteil von 1,932 Milliarden ist im Voranschlag 2021 bereits eingestellt. Mit der parallel ans Parlament verabschiedeten Botschaft zu einer Änderung des Covid-19-Gesetzes sollen die Mittel für Härtefallmassnahmen auf insgesamt 10 Milliarden aufgestockt werden können; der Bundesanteil soll auf 8,2 Milliarden ansteigen. Entsprechend wird ein Nachtragskredit im Umfang von 6,3 Milliarden nötig.
- Mit einem Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 6 Milliarden soll der Bund auch im Jahr 2021 die Kosten für die ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernehmen.
- Der Bund übernimmt auf Grundlage der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) die Kosten von ambulant durchgeführten Coronatests bis Ende 2021. Dafür wird ein Nachtrag von 989,8 Millionen notwendig.
- In der Wintersession 2020 hat das Parlament die Vergabevoraussetzungen für den Corona-Erwerbsersatz weiter gelockert und insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen für indirekt Betroffene gesenkt (Umsatzrückgang von 40 % statt 55 %). Die für 2021 bewilligten Mittel von 2,2 Milliarden reichen für die Erweiterung der Leistung nicht aus, weshalb ein Nachtragskredit von 940 Millionen beantragt wird.
Zudem sind zur Bewältigung der Corona-Pandemie Aufstockungen im Eigenaufwand des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Bundesamts für Statistik (BFS) sowie beim Gesundheitsschutz nötig. Schliesslich werden Mittel beantragt, um nachträglich auch durch Kantone oder Gemeinden geführte Kinderbetreuungsinstitutionen für entgangene Elternbeiträge während des Lockdowns im ersten Halbjahr 2020 zu entschädigen (Umsetzung der Motion 20.3917).
Sämtliche der vorliegenden Nachtragskredite dienen dazu, die Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt; deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs (Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte).
Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.
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