Leben in der Schweiz
Bundesrat ruft Ventilklausel an für Erwerbstätige aus Bulgarien und Rumänien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2017 beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Ventilklausel für Personen aus Rumänien und Bulgarien anzurufen. In den nächsten 12 Monaten haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger (EU-2) daher nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, wenn sie im Rahmen einer Aufenthaltsbewilligung B eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen
Seit Aufhebung der im FZA vorgesehenen Übergangsfristen am 1. Juni 2016 gilt für Staatsangehörige der EU-2 die volle Personenfreizügigkeit. Die im FZA vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen, wenn die im Abkommen vorgesehenen quantitativen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien mehrheitlich in saisonale Berufe
Zwischen Juni 2016 und Mai 2017 wurde der Schwellenwert bei den erteilten Aufenthaltsbewilligungen B deutlich überschritten. Die Aufenthaltsbewilligungen B werden daher für Erwerbstätige aus der EU-2 in den nächsten 12 Monaten auf 996 Einheiten begrenzt und quartalsweise freigegeben. Im Falle der Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L) sind die Voraussetzungen für eine Anrufung der Ventilklausel hingegen nicht erfüllt.
Im Jahr 2016 hat sich der Wanderungssaldo aus den EU-2 Staaten mit rund 3‘300 Personen gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Diese Zunahme steht im Widerspruch zum allgemeinen Trend eines abnehmenden Wanderungssaldos aus der EU/EFTA.
Seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien am 1. Juni 2016 sind vermehrt Arbeitnehmende in saisonale Berufe eingewandert. Diese Berufe weisen überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten auf.
Der Bundesrat setzt mit der Anrufung der Ventilklausel ein Instrument zur Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz ein, das ihm gemäss Freizügigkeitsabkommen zur Verfügung steht. Dieser Schritt erfolgt auch vor dem Hintergrund des Arbeitslosenvorrangs, den das Parlament im Dezember 2016 beschlossen hat.
Weitere aus Leben in der Schweiz
E-Diaspora
-
Wenn ein Schweizer die Albaner verteidigt: Die starke Botschaft von Ueli Leuenberger "Die Albaner sind keine Bedrohung. Sie sind Teil der modernen Schweiz", schreibt er in seiner Reaktion... -
“Kino Kosova” hap edicionin e 5-të në Cyrih me filma, diskutime dhe muzikë -
Gjermani
Kosovo strebt deutsche Investitionen an, “Future Industry Minds” stärkt die wirtschaftlichen Beziehungen -
Suedi
Granit Maqedonci, der professionelle Schiedsrichter kosovarischer Herkunft in der Elite des schwedischen Fußballs -
Budapest
Fjolla Zhubi verteidigt ihre Doktorarbeit an der Semmelweis Universität in Budapest
Leben in Österreich
-
Der Eurovision Song Contest 2026 beginnt heute Abend in Wien 15 Künstler treten im ersten Halbfinale an, während das Festival unter strengen Sicherheitsmassnahmen und inmitten politischer... -
Ministerin Spiropali als Ehrengast beim Wiener Opernball -
„In Between“ – Die Ausstellung von Albana Ejupi, wo Malerei auf Skulptur trifft. -
Der “Albanische Kulturtag” kehrt nach Graz zurück, die Albaner versammeln sich am 28. September. -
Edona Bilali bringt zwei österreichische Doktoratsprogramme nach Shkodra.












