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Personenfreizügigkeit: Positive Gesamtbilanz aus volkswirtschaftlicher Sicht
SECO hat am 9. Juli 2014 den 10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU veröffentlicht. Der Bericht stützt sich auf deskriptive Datenanalysen sowie Resultate der empirischen Forschung. Er zieht eine nach wie vor positive Bilanz über die Auswirkungen der Zuwanderung auf den Schweizer Arbeitsmarkt.

Im Jahr 2013 wanderten netto 66’200 Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten in die Schweiz ein, so viele wie noch nie seit Einführung der Personenfreizügigkeit. Zählt man die Zuwanderung aus Drittstaaten dazu, betrug der internationale Wanderungssaldo 88’000 Personen. Es handelt sich in erster Linie um eine Arbeitsmigration: Über 60% der 2013 aus dem EU/EFTA-Raum zugewanderten Personen kamen in die Schweiz um zu arbeiten. Die Nettozuwanderung weist in ihrem Verlauf einen engen Bezug zur konjunkturellen Entwicklung auf. 58% der Erwerbstätigen, die im Rahmen des FZA aus dem EU/EFTA-Raum in die Schweiz zugewandert sind, verfügten über einen tertiären Bildungsabschluss, 14% über keine nach-obligatorische Schulbildung. Zuwanderer aus dem EU/EFTA-Raum waren damit sowohl am oberen wie auch am unteren Ende des Qualifikationsspektrums gegenüber der ansässigen Bevölkerung anteilsmässig übervertreten.
Anders als in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit, als der Wanderungssaldo wesentlich von der Zuwanderung aus Deutschland geprägt war, wurden Arbeitskräfte nach Einbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 vermehrt aus süd- und osteuropäischen Staaten der EU rekrutiert. Das Qualifikationsniveau der Zuwanderung blieb trotz dieser Verschiebung in den Herkunftsländern weiterhin hoch.
Der erleichterte Zugang zum Arbeitskräftepotenzial im EU-Raum hat in den letzten 12 Jahren in der Schweiz ein starkes Beschäftigungswachstum ermöglicht. Seit 2002 hat die Zahl der Erwerbstätigen um insgesamt 624’000 Personen zugenommen (1.3% pro Jahr). Rund die Hälfte dieses Zuwachses entfiel auf ausländische Kurz- und Daueraufenthalter sowie Grenzgänger. Das Niveau der Arbeitslosigkeit hat sich mit Inkrafttreten des FZA gegenüber den neunziger Jahren kaum verändert. Angesichts der konjunkturellen Turbulenzen und volkswirtschaftlichen Verschiebungen der letzten zwei Jahrzehnte zeugt diese Entwicklung von einer hohen Anpassungsfähigkeit des Schweizer Arbeitsmarktes.
Verschiedene Indikatoren zur allgemeinen Lohnentwicklung lassen auf ein deutlich stärkeres Reallohnwachstum gegenüber den 90er Jahren sowie eine über die Lohnverteilung hinweg insgesamt ausgewogene Lohnentwicklung schliessen. Dass keine Erosion der Tieflöhne zu beobachten war zeigt, dass die Flankierenden Massnahmen ihre beabsichtigte Wirkung erzielen.
Die starke Zuwanderung der letzten Jahre hat die Alterung der Bevölkerung verlangsamt und damit die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule entlastet. Gewisse Mehrkosten sind demgegenüber der Arbeitslosenversicherung erwachsen, doch blieben diese im Rahmen der Erwartungen. (EIne Mitteilung der SECO)
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