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Medienmitteilung der EKR – Abstimmung vom 7. März 2021
Am 7. März stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) lehnt diese Initiative ab. Das Hauptziel der Initiative ist die Stigmatisierung einer Religion, in diesem Fall des Islam

Trotz ihres allgemein formulierten Titels zielt die Initiative auf Frauen ab, die ein religiöses Zeichen tragen. Die Initiantinnen und Initianten haben übrigens ihre Absichten nie verhehlt, und die öffentliche Debatte konzentriert sich auf das Tragen der Burka und schürt eine Atmosphäre des Misstrauens und der Ablehnung gegenüber einer religiösen Gemeinschaft.
Die Bundesverfassung ist in Bezug auf die Grundrechte und den Grundsatz des Diskriminierungsverbots sehr klar:
«Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»
Sowohl gesetzliche als auch reglementarische Bestimmungen und andere Richtlinien dürfen nicht aus symbolischen Gründen oder zur Statuierung eines Exempels erlassen werden. Die Achtung der Grundrechte muss stets höher gewichtet werden als die Versuchung, wegen Einzelfällen oder aufgrund besonderer Vorkommnisse gesetzliche Bestimmungen zu erlassen. Gesetzliche Bestimmungen sollen auch nicht mit dem Ziel erlassen werden, rein subjektiven Gefühlen, Vorlieben, Ängsten oder Abneigungen gegenüber einer religiösen Überzeugung nachzugeben.
Kleidervorschriften in Verbindung mit einer Religion können aufgrund der allenfalls in ihr gesehenen Symbolik zu Kritik Anlass geben, insbesondere was die Gleichstellung von Frauen und Männern anbelangt, die in der Bundesverfassung und der darauf basierenden Gesetzgebung garantiert ist. Dieser Punkt ist sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern Gegenstand von Debatten. Es gilt jedoch zu beachten, dass das Tragen eines religiösen Zeichens oder eine religiöse Kleiderordnung unterschiedlich begründet werden kann und in der individuellen Entscheidungsfreiheit liegt. Wird das Tragen eines solchen Zeichens einzig auf Zwang reduziert, können negative Stereotype gegenüber der betreffenden Religion entstehen. Zudem muss in Betracht gezogen werden, dass Verbote kontraproduktiv wirken können. Die Umsetzung der Initiative würde Frauen aus dem öffentlichen Raum ausschliessen, denn diese würden vor das Dilemma gestellt, entweder ihre religiösen Überzeugungen aufzugeben oder mit der Furcht vor möglichen Sanktionen durch Behörden leben zu müssen.
Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» schafft mehr Probleme, als sie löst. Sie verletzt das Diskriminierungsverbot, das in Bezug auf die religiösen Überzeugungen für alle Geltung haben muss. Sie steht zudem auch im Gegensatz zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, die durch Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert ist.
Die EKR empfiehlt aus den genannten Gründen die Ablehnung dieser grundrechtswidrigen Initiative.
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