Leben in der Schweiz
Krankenversicherungskosten: Die mittlere Prämie steigt 2020 um 0,2 Prozent
Die mittlere Prämie beläuft sich 2020 auf 315,40 Franken. Seit Inkrafttreten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 ist sie jährlich um durchschnittlich 3,8 Prozent gestiegen

Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozent. Die Entwicklung variiert je nach Kanton zwischen -1,5 und 2,9 Prozent. Der Anstieg fällt im Vergleich zu den Vorjahren moderat aus, was auch auf die bereits getroffenen Massnahmen zur Kostendämpfung zurückzuführen ist. Es sind jedoch weitere Massnahmen erforderlich, damit die Kosten nur in dem Umfang steigen, welcher medizinisch begründbar ist.
Die mittlere Prämie beläuft sich 2020 auf 315,40 Franken. Seit Inkrafttreten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 ist sie jährlich um durchschnittlich 3,8 Prozent gestiegen. Die mittlere Prämie berücksichtigt alle in der Schweiz bezahlten Prämien und entspricht der durchschnittlichen Prämienbelastung pro Person.
Die Prognosen zeigen: In zehn Kantonen (AG, BE, BS, LU, SH, SO, SZ, VD, ZG, ZH) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der mittleren Prämie unter 0 Prozent, in fünf Kantonen (AR, GR, NE, TI, VS) über 1,5%. In den übrigen elf Kantonen (AI, BL, FR, GE, GL, JU, NW, OW, SG, TG, UR) liegt der Anstieg zwischen 0 und 1,5 Prozent. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat alle Prämien für ein ganzes Jahr genehmigt.
Die mittlere Prämie für Erwachsene beläuft sich auf 374,40 Franken. Sie steigt gegenüber dem Jahr 2019 um 0.3%. Die Prämie für Kinder beträgt 98,70 Franken und bleibt damit gleich hoch wie 2019. Diejenige der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren beläuft sich 2020 auf 265,30 Franken, was einer Reduktion von 2 Prozent gegenüber dem letzten Jahr entspricht. 2019 waren die Prämien der jungen Erwachsenen aufgrund einer Anpassung des Risikoausgleichs bereits um 15,6 Prozent gesunken.
Moderater Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren
Die Prämien widerspiegeln die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts steigen die Kosten im Gesundheitswesen und damit die Prämien der Krankenkassen weiter an. Ziel des Bundesrates ist, dass die Kosten nur in einem medizinisch begründbaren Umfang steigen.
Nach einem Anstieg von 1,1 Prozent im Jahr 2019 fällt die für 2020 angekündigte Erhöhung von 0,2 Prozent moderat aus. Die in den letzten Jahren getroffenen Massnahmen zur Dämpfung der Kosten zeigen Wirkung. So ermöglichte die 2018 erfolgte Anpassung des TARMED eine Einsparung von rund 500 Millionen Franken. Die regelmässigen Senkungen der Arzneimittelpreise seit 2012 bewirkten Einsparungen von etwa 1 Milliarde Franken. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass zusätzliche Massnahmen für die weitere Eindämmung des Kostenanstiegs erforderlich sind. Ohne zusätzliche Massnahmen werden die Kosten und dadurch auch die Prämien in Zukunft wieder stärker steigen. Am 21. August 2019 hat der Bundesrat dem Parlament ein Paket mit neun Massnahmen überwiesen, das alle Gesundheitsakteure in die Verantwortung nimmt. Ein zweites Massnahmenpaket ist für den Anfang des nächsten Jahres vorgesehen.
Wechsel der Grundversicherung
Bis Ende Oktober müssen die Krankenversicherer ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen jede Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.
Priminfo.ch
Auf www.priminfo.ch steht der Bevölkerung ein Prämienrechner zur Verfügung. Grundlage sind die vom BAG genehmigten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aller Krankenversicherer für 2020. Die Versicherten finden auf www.priminfo.ch die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Sie können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotential berechnen. Dazu genügt die Angabe von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell, Franchise und aktuellem Krankenversicherer. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann beim Krankenversicherer online eine Offerte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an den Krankenversicherer senden.
Prämienberatung
Die Dokumentation “Prämienberatung” liefert Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist auf dem Internet unter www.priminfo.ch zu finden. Das BAG stellt auf www.priminfo.ch überdies Prämienübersichten zur Verfügung. Diese können auch in Papierform beim Bundesamt für Gesundheit bestellt werden.
Hotline
Das BAG hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können. Unter folgenden Telefonnummern erhalten sie Auskunft in drei Landessprachen:
Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 464 88 02; Italienisch: 058 464 88 03
Alle Prämiendaten können überdies vom Open-Data-Portal www.opendata.swiss heruntergeladen werden.
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