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Kosovo strebt Abkommen mit Österreich und der Türkei zur Anerkennung von Rentenversicherungsbeiträgen an

Minister Andin Hoti hat die Genehmigung zur Unterzeichnung zweier Abkommen beantragt, die die soziale Sicherheit regeln und den Bürgerinnen und Bürgern der beteiligten Länder die Wahrnehmung ihrer Rentenansprüche ermöglichen sollen. Die Umsetzung soll 2027 beginnen.

Der Kosovo unternimmt Schritte zum Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit Österreich und der Türkei. Diese sollen eine rechtliche Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der Rentenversicherungsbeiträge der Bürgerinnen und Bürger schaffen, berichtet albinfo.ch.

Der Minister für Arbeit, Familie und die Werte des Befreiungskrieges, Andin Hoti, gab bekannt, dass die Regierung des Kosovo in ihrer Sitzung zwei von seinem Ministerium eingebrachte Beschlussvorlagen genehmigt hat. Damit soll die Ermächtigung zur Unterzeichnung entsprechender Abkommen mit den beiden Staaten erteilt werden.

Laut Hoti sollen die Abkommen die gegenseitigen Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit regeln und die Anerkennung der von den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Ländern geleisteten Beiträge ermöglichen.

Dies wäre insbesondere für die kosovarische Diaspora in Österreich sowie für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung, die über einen längeren Zeitraum in Österreich oder der Türkei gearbeitet haben. Nach Erreichen des Rentenalters könnten sie ihre Rentenansprüche gemäss den Bedingungen geltend machen, die in den jeweiligen Abkommen festgelegt werden.

Minister Hoti betonte, dass die Abkommen keine zusätzlichen Haushaltskosten vorsehen. Ihr Inkrafttreten und ihre Umsetzung sollen nach Abschluss der gesetzlichen Verfahren in den beteiligten Staaten erfolgen.

“Unser Ziel ist es, dass die Umsetzung dieser beiden Abkommen im Jahr 2027 beginnt”, erklärte Hoti.

Mit der Unterzeichnung der Abkommen soll eine neue Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo, Österreich und der Türkei im Bereich der sozialen Sicherheit geschaffen werden. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, von ihren in den jeweiligen Ländern geleisteten Rentenversicherungsbeiträgen zu profitieren. /Albinfo.ch