Leben in der Schweiz
Entscheid des Bundesstrafgerichts entlastet Botschafter Jacques Pitteloud

Der ehemalige Botschafter der Schweiz in Kenia, Jacques Pitteloud, wird durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entlastet. Diese hat am 19. Dezember 2018 eine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung des ausserordentlichen Staatsanwaltes des Bundes abgewiesen. Dieser Entscheid ist endgültig. Das EDA, das Jacques Pitteloud stets unterstützt hat, nimmt mit Genugtuung Kenntnis von diesem Entscheid.
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts betont in ihrem Entscheid, dass Botschafter Pitteloud im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) gehandelt hat und dass seine Handlungen nicht widerrechtlich waren. Jacques Pitteloud, gegenwärtig Direktor der Direktion für Ressourcen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), zeigt sich befriedigt über den endgültigen Entscheid.
Zum Fall: Am 15. Mai 2015 reichten zwei kenianische Geschäftsleute bei der BA eine Strafklage gegen Jacques Pitteloud, ehemaliger Schweizer Botschafter in Kenia, wegen versuchter Nötigung, Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses während seiner Amtszeit als Missionschef in Kenia ein. Die BA stellte das Verfahren im März 2016 ein.
Die zwei Geschäftsleute legten daraufhin Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ein, wo sie teilweise Recht erhielten: Die Kammer bestätigte zwar die Einstellung des Verfahrens wegen Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses, wies jedoch den Fall zur Ermittlung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der angeblichen versuchten Nötigung an die BA zurück. Da die BA als Partei in das Verfahren hätte involviert sein können, wurde ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt.
Der ausserordentliche Staatsanwalt stellte seine Untersuchung mit Verfügung vom 16. April 2018 ein. Gegen diesen Entscheid wurde erneut Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts eingereicht. Das Bundesstrafgericht hat mit seinem Entscheid vom 19. Dezember 2018 die Beschwerde abgewiesen und das Verfahren nun abschliessend und definitiv beendet.
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