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EKM sucht eine menschlichere Lösung für Personen mit “F”
Im Medienzentrum in Bern fand am Internationalen Tag der Migranten eine Pressekonferenz statt, an der eine Studie zum Status der vorläufigen Aufnahme (F) vorgestellt wurde

In einer im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) von der Universität Neuenburg durchgeführten Studie wird vorgeschlagen, für Asylsuchende mit dem Status der vorläufigen Aufnahme (F) eine nachhaltigere Lösung zu schaffen, als es die heutige ist. Es geht um jene Asylsuchende, die die Kriterien zur Anerkennung als Flüchtling gemäss Genfer Abkommen nicht erfüllen, jedoch andererseits zur grossen Zahl von Gewaltopfern in ihren Herkunftsländern gehören und deren Rückweisung dorthin sich als unmöglich erweist.
Für die Präsentation der Studienergebnisse wurde am vergangenen Donnerstag, dem 18. Dezember und Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten, im Medienzentrum in Bern eine Pressekonferenz einberufen, an welcher auch albinfo.ch zugegen war.
Der neue Status ist eine Antwort auf die Notwendigkeit, Personen mit “F” einen besseren Schutz zu geben, wie es auf der Konferenz hiess. Vor den Medien sprachen der Präsident der EKM, Walter Leimgruber, der Vizepräsident Etienne Piguet und die Leiterin der Arbeitsgruppe, Martina Caroni.
Nach sechs Jahren mit “F” eine Bewilligung “B”
Vermittels der erwähnten Studie wird gefordert, dass Asylsuchende mit dem Status der vorläufigen Aufnahme gleich wie Ausländer mit ordentlichem Status behandelt werden, jedoch mit dem Unterschied, dass die Schweiz sie in ihr Herkunftsland zurückschicken kann, wenn sich die Situation dort normalisiert. Kommt es innert sechs Jahren zu keiner Rückkehr, ist der Staat verpflichtet, ihnen einen ordentlichen Ausländerstatus oder eine Aufenthaltsbewilligung (B) zu geben.
Der Grund für die Ersetzung des F-Status durch einen anderen, komplementären Status besteht gemäss der EKM in der Unsicherheit, in der die Träger dieses Status leben. Obwohl seit anfangs 2006 Ausländerinnen mit F-Status vom Gesetz her auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt sind, sind sie in den Augen von Arbeitgebern nur schon durch die Qualifizierung “vorläufig” in ihrem Status unsichere Arbeitnehmer, sagte Präsident Leimgruber. Kommen dazu noch mangelnde Information bei einem grossen Teil der Arbeitgeberinnen sowie Vorurteile, lässt sich die schwierige Situation der Personen mit F noch klarer erkennen.
Ein „F“ haben heute in der Schweiz etwa 25’000 Menschen. Symptomatisch ist, dass eine Mehrheit von ihnen den Status der Vorläufigkeit sehr lange mit sich herumträgt, rund zehn Prozent sogar über zwölf Jahre! Das deutet auf eine schwierige Situation und eine Stigmatisierung dieser Personen hin.
Leimgruber sagte, auch in den EU-Ländern gebe es einen ähnlichen Status, und wies so daraufhin, dass es keinen Anlass gebe, wegen des neuen Status eine neue Bewegung von Asylsuchenden zu befürchten. Er fügte hinzu, die EKM wolle mit ihrem Vorschlag zur Änderung dieses Status eine entsprechende Diskussion anregen, wobei es abzuwarten gelte, ob der Vorschlag im Parlament eine Mehrheit erhalte.
Auf der Welt sollen zur Zeit rund 53 Millionen Menschen leben, die ihr Land verlassen mussten. Aber nicht alle erfüllen die Voraussetzungen, um als Flüchtling gemäss Genfer Konvention anerkannt zu werden. In verschiedenen Ländern ist dieser Zwischenstatus auf unterschiedliche Weise geregelt. In der Schweiz erhalten jene Asylsuchenden, die sich nicht als “richtige” Flüchtlinge erweisen, doch deren Rückkehr für die Betroffenen trotzdem eine Gefahr darstellt, den Status “F”.
Asylsuchende mit “F” sind keine “Scheinflüchtlinge”
Vizepräsident der EKM erklärte auf die Frage von albinfo.ch nach den Zielen der Studie, gewisse Konzepte im Asylbereich seien nicht mehr zeitgemäss und müssten daher geändert werden.
„In vielen Fällen können Asylsuchende nicht beweisen, dass sie persönlich verfolgt sind, doch sie sind in ihrem Herkunftsland trotzdem einer Gefahr ausgesetzt. Es gibt Fälle, wo Menschen Asyl suchen, weil sie in Gefahr sind, und dies nicht nur wegen Verfolgung, sondern auch aus Umweltgründen oder einer Kombination dieser Gründe mit politischen Gründen. Das sind nicht ‚Scheinflüchtlinge‘ aus Sicht des Genfer Abkommens, sondern auch sie haben einen Anspruch darauf, als gefährdet zu gelten. Deshalb muss das Konzept darüber, wer schutzbedürftig ist, erweitert werden, damit diese Menschen entsprechend einem Status, der ihrer Situation gerecht wird, behandelt werden können. Unser Ziel und jenes der Studie ist es, ein Zeichen zu setzen, dass diese Menschen keine ‚Scheinflüchtlinge‘ sind.“
Die zweite Idee, die in der Studie aufgeworfen wird, befasst sich mit einer notwendigen Annäherung der zwei weltweit herrschenden Konzepte von Asyl. „Die meisten Flüchtlinge werden nach dem sogenannten „südlichen“ Konzept aufgenommen und behandelt, entbehren jedoch vieler Rechte. Es sind dies die Flüchtlinge in den an die Krisenherde angrenzenden Länder, die dort in grossen Lagern untergebracht werden, unter der Betreuung dieser Staaten und internationaler Organisationen. Während das „nördliche“ Konzept die Asylsysteme in den Ländern der nördlichen Hemisphäre, der reichen Länder Europas, der USA etc. begreift. Hier werden die Asylsuchenden „gefiltert“ und es wird nur ein kleiner Teil aufgenommen, doch dieser geniesst eine viel bessere Behandlung und weit besser entwickelte Rechte“, sagte Piguet gegenüber albinfo.ch.
B.SH.
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