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Dritter Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023 bis 2027

Der Plan umfasst 44 Aktionen zu sieben strategischen Zielen. Für die Unterstützung von Organisationen und Projekten stehen neu 600 000 Franken zur Verfügung

Die Schweiz setzt bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Zusammenarbeit. Für die Jahre 2023 bis 2027 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 den dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel gutgeheissen. Der Plan umfasst 44 Aktionen zu sieben strategischen Zielen. Für die Unterstützung von Organisationen und Projekten stehen neu 600 000 Franken zur Verfügung.

Fälle von Menschenhandel spielen sich typischerweise im Verborgenen ab, deshalb ist die Anzahl der tatsächlichen Opfer in der Schweiz nicht bekannt. Um den Menschenhandel effizienter zu bekämpfen, hat das Bundesamt für Polizei fedpol in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel 2023-2027 erarbeitet.

Es ist bereits der dritte NAP gegen Menschenhandel. Basierend auf den Evaluationsergebnissen des zweiten Aktionsplans (2017 bis 2020) stehen im neuen NAP gegen Menschenhandel die Verhinderung der Ausbeutung der Arbeitskraft, die Stärkung der Strafverfolgung, die bessere Unterstützung von Opfern und die Stärkung ihrer Rechte sowie die Aus- und Weiterbildung der beteiligten Akteure im Vordergrund. Aus diesen Handlungsfeldern sind sieben strategische Ziele abgeleitet worden, die mit 44 Aktionen umgesetzt werden.

Beispielsweise ist vorgesehen, ein Konzept für die Ausbildung von Berufsgruppen zu erarbeiten, die mit möglichen Opfern von Menschenhandel in Kontakt kommen. Eine andere Aktion besteht darin, das breite Publikum mittels Aktionswochen und Sensibilisierungsveranstaltungen über die Meldemöglichkeiten bei Verdacht auf Menschenhandel zu informieren.

Ausserdem stehen dem fedpol für die Unterstützung von Organisationen und Projekten, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel einsetzen, neu 600 000 Franken pro Jahr zu Verfügung statt 400 000 Franken wie bisher.

Schutz Minderjähriger vor Menschenhandel

Ein besonderer Fokus liegt im NAP auf der Prävention und Bekämpfung der Ausbeutung Minderjähriger. Da bei Minderjährigen eine Abhängigkeit von Dritten besteht, sind sie besonders schutzbedürftig. Das bestätigt die Studie «Ausbeutung Minderjähriger in der Schweiz im Kontext von Menschenhandel» des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR). Die Studie zeigt unter anderem auf, dass Faktoren wie zum Beispiel prekäre Familienverhältnisse und virtuelle Begegnungen bei Minderjährigen das Risiko erhöhen, Opfer von Menschenhandel zu werden. Die Erkenntnisse der Studie sind direkt in den NAP gegen Menschenhandel 2023-2027 eingeflossen.

Breite und verbindliche politische Abstützung

Mitbeteiligt an der Erarbeitung des neuen NAP waren Expertinnen und Experten des Bundes, der Kantone und Städte, der Zivilgesellschaft, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie die Sozialpartner. Zur Stärkung der politischen Verankerung ist die Erarbeitung des NAP durch den SVS begleitet worden. Damit der NAP gegen Menschenhandel 2023-2027 politisch breiter abgestützt und verbindlicher ist, haben die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Bundesrat die Massnahmen des NAP gutgeheissen.