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Der Flughafen Zürich führt das biometrische Ein und Ausreisesystem der EU ein

Das Ein und Ausreisesystem der Europäischen Union (EES), das die Grenzkontrollverfahren für Staatsangehörige aus Drittstaaten verändern wird, nimmt am Montag seinen Betrieb am Flughafen Zürich auf

Nach dem neuen System werden die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen, die in die Schweiz einreisen, digital erfasst, anstatt den Pass zu stempeln. Reisende scannen ihren Pass und ihre Fingerabdrücke und es wird ein Foto ihres Gesichts aufgenommen, schreibt The Local, berichtet albinfo.ch.

Das neue Verfahren soll den Schengen Staaten helfen, die Einhaltung der visumsfreien 90 Tage Regel zu überwachen und ” die Sicherheitsstandards zu erhöhen “, heißt es in einer Mitteilung des Flughafens Zürich.

Das System wird weiterhin schrittweise eingeführt, was bedeutet, dass Flughäfen bis April 2026 noch unterschiedliche Verfahren und Standards anwenden können.

Die erhobenen Daten werden von der EU drei Jahre lang gespeichert und sind für alle Länder im Schengenraum zugänglich, um ihnen zu helfen, Ein und Ausreisen zu überwachen. Wenn eine Person innerhalb dieses Dreijahreszeitraums erneut einreist, muss sie ihre biometrischen Daten dennoch erneut erfassen lassen.

Reisende aus der Schweiz sowie aus EU und EFTA Staaten sind nicht betroffen. Internationale Einwohner der Schweiz und anderer EU Länder sind ebenfalls vom EES ausgenommen.

Schweizer, EU oder EFTA Staatsangehörige mit einem gültigen biometrischen Reisepass können weiterhin die automatisierte Grenzkontrolle für Ein und Ausreise nutzen. Dasselbe gilt für Inhaber einer Schweizer Aufenthalts oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder C).

Das System ist seit dem 12. Oktober am Flughafen Genf und am EuroAirport Basel in Kraft, dem gleichen Datum wie in der EU.

Im Dock B des Flughafens Zürich und im Passkontrollbereich stehen Selbstbedienungskioske zur Registrierung der biometrischen Daten zur Verfügung. Drittstaatsangehörige können sich alternativ auch an einem bemannten Schalter registrieren lassen. Eine Vorabregistrierung ist nicht möglich, da die EU verlangt, dass biometrische Daten unmittelbar nach der Einreise verifiziert werden.

Da der neue Prozess mehr Zeit erfordert, müssen Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz oder ein anderes Schengenland mit längeren Wartezeiten rechnen.