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Der ehemalige Präsident des Kosovo legt bei dem Verfassungsgericht Beschwerde wegen Verletzung der Menschenrechte ein
Die Verteidigung des ehemaligen Präsidenten des Kosovo, Hashim Thaçi, hat Beschwerde bei der Verfassungskammer in Den Haag eingelegt. Laut dem Antrag betont die Verteidigung, dass Hashim Thaçi im zweiten Verfahren wegen Behinderung der Justiz grundlegende Menschenrechte verletzt wurden.
Die Präsidentin der Sonderkammern hat das Richterpanel der Verfassungskammer bestimmt, das die Beschwerde behandeln wird.
Laut der Beschwerde ist Thaçi im Verfahren wegen Behinderung der Justiz Opfer zahlreicher Rechtsverletzungen.
” Herr Thaçi ist eine Person, der nach der Verfassung Rechte zustehen. Er ist Opfer der in diesen Anträgen dargelegten Verletzungen im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Ernennung sowohl des Einzelrichters als auch der Richter der Vorverfahrensphase. Sowohl der Einzelrichter als auch die Richter der Vorverfahrensphase haben Entscheidungen in den gegen Herrn Thaçi von der Sonderstaatsanwaltschaft im Fall 12 eingeleiteten Strafverfahren getroffen, obwohl sie nicht gesetzeskonform ernannt wurden. Unter anderem genehmigten diese Entscheidungen die heimliche Aufzeichnung seiner Besuche und Telefonate in der Untersuchungshaft, die Beschlagnahme und Durchsuchung seines Computers, seine wiederholte Inhaftierung und die Verlängerung der Untersuchungshaft, Einschränkungen für seine persönlichen Besucher während dieser Haft sowie die Anklageerhebung im Fall 12 “, heißt es in dem Antrag, berichtet Nacionale, transmet albinfo.ch.
In dem Antrag betonen die Anwälte, dass diese Verletzungen das Verfahren beflecken, das von rechtswidrigen Handlungen begleitet gewesen sei.
” Die konkreten Verletzungen von Artikel 31, die mit diesem Antrag geltend gemacht werden, sind keine Fragen, die in einem späteren Stadium des Verfahrens korrigiert werden können. Es gibt keinen Schritt, den der Einzelrichter des Hauptverfahrens unternehmen könnte, um die Unregelmäßigkeit zu beheben, die diese Verfahren belastet. Der Fall stützt sich überwiegend auf Beweise, die in einer Weise erlangt wurden, die nicht mit dem Gesetz der Sonderkammern des Kosovo vereinbar ist, da sie von Richtern genehmigt wurden, die nicht ordnungsgemäß und regelkonform ernannt waren. Am wichtigsten ist, dass die Anklage nicht gesetzeskonform erhoben wurde und diese Nichtigkeit nur durch eine neue Bestätigungsentscheidung eines ordnungsgemäß ernannten Vorverfahrensrichters behoben werden kann “, heißt es weiter.
Die Anwälte verwiesen zudem auf Thaçis Recht auf Privatsphäre und darauf, dass auf Grundlage richterlicher Entscheidungen seine Gespräche heimlich aufgezeichnet und seine persönlichen Geräte beschlagnahmt wurden.
” Konkret erließen sowohl Richterin Masselot als auch Richter Guillou als Einzelrichter und als Richter der Vorverfahrensphase Anordnungen, die die heimliche Aufzeichnung der privaten Gespräche von Herrn Thaçi sowie den Zugang der Sonderstaatsanwaltschaft und anderer zu diesen Gesprächen ermöglichten. Sie erließen außerdem Anordnungen zur Beschlagnahme und Durchsuchung seines Computers sowie zur Auswertung der darauf befindlichen Daten, einschließlich seiner persönlichen Korrespondenz und Schriften “, heißt es weiter.
Daher beantragte die Verteidigung von Thaçi, die Verletzung der Menschenrechte festzustellen, festzuhalten, dass die Anordnungen zur Aufzeichnung der Gespräche und zur Beschlagnahme der Geräte seine Privatsphäre verletzt haben, und festzustellen, dass die Anklage durch diese Verletzungen beeinträchtigt ist.
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