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Bundesrat beschliesst vollständige Visumbefreiung für serbische Staatsangehörige
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 die dafür nötige Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung beschlossen

Seit Dezember 2009 sind Inhaberinnen und Inhaber serbischer biometrischer Reisepässe bei Reisen in den Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Bislang galt dies jedoch nicht für Inhaberinnen und Inhaber von Pässen, die von der serbischen Koordinationsdirektion in Belgrad ausgestellt wurden.
Die Koordinationsdirektion bearbeitet die Reisepassanträge von Kosovo-Serben mit Wohnsitz im Kosovo und von Angehörigen der kosovo-serbischen Diaspora, die ausserhalb des Kosovos leben. Inhaberinnen und Inhaber solcher Reisepässe sind heute die einzigen Personen in der Westbalkanregion, die für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum ein Visum benötigen.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen aufzuheben. Damit setzt er die Änderung einer Schengen-Verordnung um. Als assoziierter Staat ist die Schweiz verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands zu übernehmen.
Visumpflicht für Erwerbstätige
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz benötigen serbische Staatsangehörige weiterhin ein Visum. Als Drittstaatsangehörige wird ihnen eine Arbeitsbewilligung nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sie beruflich gut qualifiziert sind und dass auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt sowie in den EU/EFTA-Staaten keine gleichwertigen Arbeitskräfte verfügbar sind.
Die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung erfordert eine Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung. Diese Verordnungsänderung tritt am 13. Oktober 2024 in Kraft.
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