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Bundesrat baut administrative Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten ab
Als Sofortmassnahme sollen bis Ende 2022 erste administrative Erleichterungen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel umgesetzt werden

Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht, den er am 4. März 2022 in Erfüllung des Postulats Nantermod (19.3651) verabschiedet hat, eine Reihe von möglichen Massnahmen auf, die den Abbau administrativer Hürden zum Ziel haben, Prozessbeschleunigungen ermöglichen, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft stärken und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen. Für einige Massnahmen hat er direkt die Umsetzung beschlossen, für andere hat er eine Prüfung in Auftrag gegeben.
Konkrete Massnahmen
Zwei der drei Massnahmen, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) direkt auf Weisungsstufe umgesetzt werden, betreffen die Zulassungsvoraussetzungen für erwerbstätige Drittstaatsangehörige. So soll bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel darauf verzichtet werden, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotential ausgeschöpft worden ist. Ausserdem sollen künftig auch Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, auch wenn sie keine akademische Bildung vorzuweisen haben. Bisher ist das nur bei Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen möglich.
Die dritte Massnahme vereinfacht den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung. Diese drei Massnahmen sollen bis Ende 2022 umgesetzt werden. Im Rahmen einer nächsten Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes, spätestens bis Ende Dezember 2023, soll das EJPD zudem dem Bundesrat eine Botschaft vorlegen, welche die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit schafft.
Zusätzliche Verbesserungen am Kontingentssystem für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten sollen durch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Ausserdem prüft das EJPD, ob eine Expressgebühr eingeführt werden kann, welche die Verfahren auf Stufe Bund und Kantone beschleunigen könnte. Das EJPD erstattet dem Bundesrat bis Ende März 2023 Bericht über die Ergebnisse dieser Prüfaufträge und unterbreitet ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Bericht zur Zuwanderung aus Drittstaaten
Mit dem Postulat «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht» (19.3651, Nantermod) hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, zu analysieren, ob das Zulassungssystem für Erwerbstätige aus Drittstaaten verbessert werden kann, und ob das geltende Kontingentsmodell ersetzt werden soll. Dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Bedürfniserhebung bei Wirtschaft, Sozialpartnern und Kantonen durchgeführt.
Abkehr vom Kontingentssystem drängt sich nicht auf
Diese Konsultation hat ergeben, dass das heutige System in seinen Grundzügen nicht in Frage gestellt wird. Punktuelle Optimierungen aber sind erwünscht, um die Erwartungssicherheit für die Wirtschaft mittelfristig weiter zu erhöhen und die Prozesse zu vereinfachen. Daher schlägt der Bericht mögliche Anpassungen vor, die sowohl den Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen als auch dem verfassungsmässigen Auftrag in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung entsprechen. Die Zuwanderung muss zudem sozialverträglich bleiben. Eine Abkehr vom heutigen Kontingentssystem drängt sich nicht auf.
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