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Beratender Ausschuss des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten zu Besuch in der Schweiz
Die Delegation wird an Sitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie mit Bundesparlamentarierinnen und parlamentariern teilnehmen

Eine Expertendelegation des Europarates besucht vom 5. bis zum 8. März 2018 die Schweiz, um sich über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten zu informieren. Bei den Treffen und verschiedenen Besuchen im Land geht es in erster Linie um die Situation der Schweizer Bevölkerungsgruppen, die als nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens anerkannt sind, d. h. nationale sprachliche Minderheiten, Jenische, Sinti und Manouches sowie die jüdische Gemeinschaft.
Die Delegation wird an Sitzungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie mit Bundesparlamentarierinnen und parlamentariern teilnehmen. Sie wird sich mit Interessenverbänden der anerkannten nationalen Minderheiten und anderer Minderheitsgruppen sowie mit NGO treffen, die in diesem Bereich tätig sind.
Im Kanton Graubünden sind Gespräche mit den kantonalen Behörden und den Dachorganisationen zur Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprachen und Kulturen vorgesehen. Zusammen mit der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» wird die Expertengruppe einen von ausländischen Fahrenden benutzten Transitsplatz und einen von Schweizer Jenischen und Sinti/Manouches bewohnten Standplatz besuchen. In Bern wird ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Interessenverbände der Juden in der Schweiz stattfinden. Die Mitglieder des Ausschusses werden auch mit Gruppen zusammentreffen, die nicht als nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens anerkannt sind, d. h. die Schweizer Roma und muslimische Persönlichkeiten betreffend Fragen der Integration und des Dialogs.
Im Anschluss an seinen Besuch wird der Beratende Ausschuss des Europarates bis Sommer 2018 ein Gutachten zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens in der Schweiz vorlegen. Das Ministerkomitee des Europarates wird darauf hin Schlussfolgerungen und Empfehlungen zuhanden der Schweiz unter Berücksichtigung der von ihr eingereichten Stellungnahmen verabschieden. Diese Besuche von Expertinnen und Experten des Europarates zur Überprüfung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten finden regelmässig alle fünf Jahre in allen Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, statt. Für die Schweiz handelt es sich um den vierten Besuch. Sie hat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten im Oktober 1998 ratifiziert. Es trat im Februar 1999 in Kraft.
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