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Air Canada wegen Verstoßes gegen Schweizer Vorschriften gebüsst

Air Canada hat einen gerichtlichen Einspruch gegen eine Busse von 144 000 CHF verloren, weil sie neun Passagiere ohne gültige Schweizer Einreisedokumente nach Zürich transportiert hatte.

Seit 2015 wurde Air Canada vom Staatssekretariat für Migration mehrfach sanktioniert, weil sie Personen in die Schweiz beförderte, denen die erforderlichen Reisedokumente fehlten, sogenannte “nicht zulässige Passagiere” INAD.

Während der erste Verstoss zu einer Verwarnung führte, verhängte das SEM in mehreren Fällen anschliessend Bussen von 4 000 CHF pro Passagier.

Im Jahr 2018 transportierte Air Canada 14 Personen mit Suizidgefahr. Aufgrund wiederholter Verstösse wurde eine Busse von 16 000 CHF pro Person verhängt, insgesamt 224 000 CHF. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten, schreibt swissinfo. Dennoch reichte die Fluggesellschaft später eine Beschwerde gegen eine Busse des SEM in Höhe von 144 000 CHF ein, die neun suizidgefährdete Personen in der ersten Hälfte des Jahres 2019 betraf, berichtet albinfo.ch.

Air Canada verwies auf ihre Bemühungen, das Personal stärker zu sensibilisieren, und betonte, dass die Quote vermuteter oder bestätigter Suizidfälle bei 0,01 pro Passagier liege.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass diese Quote nur eines von mehreren Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Sicherheitskontrollen sei.

In diesem Fall konnte Air Canada keinen Nachweis für ein lückenloses Sicherheitssystem erbringen. So gelang es der Fluggesellschaft beispielsweise nicht darzulegen, dass problematische Fälle nachverfolgt wurden, die ein Informationsgespräch mit den beteiligten Mitarbeitenden erfordert hätten.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.