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Der europäische Flüchtlingsschutz in der Krise. Was kann die Schweiz tun?
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM redet im Herbst 2015 nicht von einer Flüchtlingskrise, sondern von einer Krise des Flüchtlingsschutzes in Europa. Sie veröffentlicht einen Katalog von Massnahmen, welche es der Schweiz ermöglichen, den Schutz von Flüchtlingen und anderen Schutzbedürftigen zu verbessern.
Die Migrationskommission macht Empfehlungen in sechs Bereichen:
Menschen vor Ort verstärkt unterstützen, vor allem im Libanon, in Jordanien und in der Türkei.
Menschen abholen, damit lebensgefährliche Überfahrten vermieden werden können. Das Resettlement-Programm sollte deutlich ausgebaut und beschleunigt werden.
Menschen übernehmen, um überforderte Staaten zu entlasten. Dazu gehört die Teilnahme an einem europäischen Umverteilungsprogramm.
Menschen schützen. Schon 2014 hatte die Migrationskommission die Einführung eines komplementären Schutzstatus und damit die Ablösung der vorläufigen Aufnahme empfohlen.
Menschen langfristige Perspektiven geben. Der Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt muss gesamtschweizerisch erleichtert werden.
Menschen entkriminalisieren. Die EKM erinnert auch daran, dass man Menschen auf der Flucht nicht zu «Illegalen» und «Kriminellen» machen sollte, sondern sie beim richtigen Namen nennt: Migranten, Flüchtlinge, Asylsuchende.
Der Bundesrat hat letzten Freitag beschlossen, im Rahmen des ersten Relocation-Programms 1500 Personen zu übernehmen, die in Italien oder Griechenland bereits registriert wurden. Im Gegenzug sollen jedoch 1500 Personen weniger im Rahmen des Resettlement direkt aus der Krisenregion aufgenommen werden. Die Eidgenössische Migrationskommission ruft den Bundesrat auf, diesen Entscheid zu revidieren und im Gegenteil das Resettlement deutlich zu erhöhen.
Flüchtlingsschutz-Krise: Was kann die Schweiz tun?
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