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Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Umweltverantwortungsinitiative
Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren stark reduzieren

Am 9. Februar 2025 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ab. Der Bundesrat und das Parlament anerkennen, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden müssen. Der von der Initiative geforderte Ansatz geht ihnen jedoch zu weit, da damit neue Verbote und Vorschriften für die Bevölkerung und die Wirtschaft verbunden wären. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Die im Februar 2023 von der «Allianz für Umweltverantwortung» eingereichte Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass die Schweizer Wirtschaft innerhalb der Grenzen arbeitet, welche die Natur vorgibt. Wirtschaftliche Tätigkeiten der Schweiz dürften nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als es der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen erlaubt. Dieses Ziel soll mit Massnahmen erreicht werden, die im In- und Ausland sozialverträglich sind. Die Initiative setzt zur Umsetzung eine Übergangsfrist von zehn Jahren: Ab dann darf die vom Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung die Grenzen der Belastbarkeit der Erde – gemessen am Anteil der Schweiz an der Weltbevölkerung – nicht mehr überschreiten.
Weitreichende Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft
Bundesrat Albert Rösti hat am 9. Januar 2025 an einer Medienkonferenz die Haltung von Bundesrat und Parlament zur Vorlage erläutert. Die natürlichen Ressourcen müssen geschont werden. Darum gewichten Bundesrat und Parlament den Umweltschutz seit Jahrzehnten hoch. «Der von der Initiative geforderte Ansatz geht jedoch zu weit und hätte für die Bevölkerung und die Wirtschaft weitreichende negative Folgen», sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren stark reduzieren. Dazu wäre eine Vielzahl von weitreichenden Vorschriften, Verboten oder Anreizen erforderlich. Produkte und Dienstleistungen für den Schweizer Markt müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte, die für den ausländischen Markt bestimmt sind. Es würde zu Einschränkungen in den Bereichen Ernährung, Wohnen und Mobilität kommen.
Die Initiantinnen und Initianten argumentieren, es sei selbstverständlich, die Lebensgrundlagen der Menschheit zu erhalten. Alle hätten ein Recht auf gesunde Lebensmittel, reines Trinkwasser und saubere Luft. Die Initiative diene dem Wohl und der Gesundheit der Menschen.
Bestehende Massnahmen weiterführen
Die Bundesverfassung enthält indes bereits Bestimmungen zur Förderung der Nachhaltigkeit. Bundesrat und Parlament kommen diesen Vorgaben mit verschiedenen Massnahmen nach, zum Beispiel in den Bereichen Klima, Kreislaufwirtschaft oder erneuerbare Energien. Zudem setzt sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene für den Schutz der natürlichen Ressourcen ein. Diesen bewährten Weg wollen Bundesrat und Parlament weitergehen.
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